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1060/2023

Konzept "Kuratorium für ein Denkmal zu den Anschlägen des NSU in der Keupstraße und der Probsteigasse"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 31.08.2023

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Anlage 2 Kurzversion Konzept

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Anlage 1 Konzept Kuratorium

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Kurzversion Konzept

5236 Zeichen

1 
Ein Kuratorium für das Denkmal zu den Anschlägen des NSU in der 
Keupstraße und der Probsteigasse: Kurzfassung 
1. Einleitung 
Mit Beschluss des Rates vom 09.11.2021 zur Annahme des Siegerentwurfs von Ulf Aminde 
für ein Denkmal zu den Anschlägen des NSU in der Keupstraße und der Probsteigasse 
wurde die Verwaltung u.a. mit der Erstellung eines Konzepts für ein Kuratorium zum 
Denkmal beauftragt. War schon der Auswahlprozess in dem künstlerischen Wettbewerb von 
einem dialogischen Verfahren geprägt, so gilt dies auch für die Entwicklung des 
Kuratoriumskonzeptes wie für die Organisationsstruktur des Kuratoriums selbst: Die 
Betroffenen der Anschläge und die Anwohner*innen der Keupstraße werden dabei 
ermächtigt, gemeinsam mit anderen Akteuren die wesentlichen Entscheidungen für die 
Ausgestaltung des Denkmals zu treffen. Damit sind sie handelnde Subjekte der Erinnerung 
und nicht bloße Objekte oder Menschen, die auf ihre Opferrolle reduziert werden. 
 
2. Konzeption des Kunstwerkes und Aufgaben des Kuratoriums 
Die grundsätzliche Idee beinhaltet zwei „Bauwerke“: 1. Ein konkreter Ort in Form einer 
Betonbodenplatte, die den Grundriss des Frisörsalons nachbildet, vor dem die Nagelbombe 
in der Keupstraße explodierte. Dieser ist verbunden mit 2. einem virtuellen Haus, welches 
über eine Augmented Reality-Oberfläche Filme sowie Informationen und Statements zeigt, 
die an die Anschläge erinnern und Hintergründe erläutern.  
Diese betreffen zum Ersten vom Künstler produzierte Filme mit den Direktbetroffenen der 
NSU-Anschläge in Köln, zum Zweiten vom Künstler kuratierte (eingeworbene) Produktionen, 
die den inhaltlichen Kontext des Denkmals vertiefen und zum Dritten Filme u. Ä., über deren 
Auswahl das Kuratorium, das die Aufgaben einer Jury übernimmt, entscheidet. So entsteht 
im Laufe der Zeit ein rassismus- und diskriminierungskritisches Film- und Medienarchiv. 
 
3. Zusammensetzung des Kuratoriums 
Das Kuratorium umfasst zwölf Personen (sowie ein Ehrenmitglied). Dazu zählen:  
 Zwei Vertreter*innen der Betroffenen der Anschläge (wobei prinzipiell alle 
Direktbetroffenen Zugang zu den Sitzungen des Kuratoriums und ein Stimmrecht 
haben)  
 Zwei Vertreter*innen aus der Zivilgesellschaft 
 Zwei Vertreter*innen aus Kölner Schulen und Jugendeinrichtungen 
 Drei Vertreter*innen des Integrationsrates 
 Einer*eine Vertreter*in der IG Keupstraße  
 Einer*eine Vertreter*in aus dem Bereich Kunst & Kultur 
 Der*Die Bezirksbürgermeister*in Köln-Mülheim  
Der*Dem Oberbürgermeister*in der Stadt Köln wird vorgeschlagen, eine Ehrenmitgliedschaft 
im Kuratorium einzunehmen. 
Das Kuratorium ist bewusst als ein wandelbares, „atmendes System“ konzipiert, das sich 
immer wieder neu zusammenfindet. Die Bereiche Betroffene, Zivilgesellschaft, Schulen & 
Jugendeinrichtungen wählen in von der Geschäftsführung ausgerichteten Treffen ihre 
Vertreter*innen für ein bzw. zwei Jahre. Die/Der Vertreter*in „Kunst & Kultur“ wird alle zwei 
Jahre in Nachfolgeregelung bestimmt. Der Integrationsrat wählt seine Vertretung jeweils für 
eine Legislaturperiode (alternativ in einem rollierenden System). Der Bezirk Mülheim wird 
durch die*den gewählten Bezirksbürgermeister*in vertreten; die Geschäftsleute in der 
Keupstraße durch die IG Keupstraße. Das Kuratorium trifft sich einmal im Jahr zu einer 
Sitzung. Die Mitglieder erhalten kein Sitzungsgeld.

2 
4. Geschäftsführung 
Die Geschäftsführung wird vom NS-Dokumentationszentrum übernommen. Sie nimmt 
folgende Aufgaben wahr:  
 Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen (u.a. Aufbereitung der Filmvorschläge) 
 Organisation und Begleitung der umgebenden Treffen (Betroffene, Schulen & 
Jugendeinrichtungen sowie Zivilgesellschaft) in Zusammenarbeit mit anderen 
Dienststellen der Stadt Köln 
 Berichtswesen  
 Mittelbewirtschaftung 
 Organisation von Veranstaltungen, die vom Kuratorium angeregt werden 
Das Kuratorium soll laut Beschluss des Rates vom 09.11.2021 „mehrheitlich von Personen 
besetzt sein, die die Betroffenenperspektive einnehmen.“ Daher wird die Geschäftsführung 
von einem*einer externen freien Mitarbeiter*in of Colour unterstützt werden.  
Die Geschäftsführung berichtet mindestens einmal im Jahr oder bei aktuellem Anlass dem 
Integrationsrat, dem Rat wie auch den Bezirksvertretungen. Der Geschäftsbericht wird den 
politischen Gremien als Mitteilung zur Kenntnis gegeben.  
 
5. Kosten 
Für den Betrieb des Denkmals im Sinne eines Lern- und Erinnerungsorts stehen ab 2023 im 
Haushaltsplan der Stadt Köln Mittel in Höhe von jährlich 15.000 Euro zur Verfügung. Diese 
werden im Teilergebnisplan 0410 – NS-Dokumentationszentrum in der Zeile 13 – 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt. Das Dezernat für Kunst und 
Kultur wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 ff. innerhalb des dann 
zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Folgende Kosten sind zu erwarten 
Honorarvertrag GF 
 
2.000,00 € 
Kosten für Sitzungen  
 
500,00 € 
Kosten für „Instandhaltung“ des Denkmals 
(updates, Serverkosten), uploads usw.  
 
3.000,00 € 
Sonstiges 
 
500,00 € 
Beauftragungen Filmproduktionen u.Ä. und 
Veranstaltungen 
 
9.000,00 € 
Gesamt 
 
15.000,00 €

Anlage 1 Konzept Kuratorium

34018 Zeichen

1 
Ein Kuratorium für das Denkmal zu den Anschlägen des NSU in der 
Keupstraße und der Probsteigasse 
 
1. EINLEITUNG .................................................................................................................................................... 2 
2. AUSGANGSLAGE .......................................................................................................................................... 4 
2.1 VORGESCHEHEN .......................................................................................................................................... 4 
2.2 KONZEPTION DES KUNSTWERKES (VIRTUELLER TEIL) .............................................................................. 5 
2.3 KERNZIELE UND SELBSTVERSTÄNDNIS ...................................................................................................... 7 
3. INHALTLICHE GESTALTUNG DES KURATORIUMS ............................................................................. 8 
3.1 AUFGABEN ................................................................................................................................................... 8 
3.2 ZUSAMMENSETZUNG ................................................................................................................................... 9 
3.3 GESCHÄFTSFÜHRUNG ............................................................................................................................... 11 
3.4 CODE OF CONDUCT (GESCHÄFTSORDNUNG) ........................................................................................... 12 
4. ORGANISATIONALE GESTALTUNG DES KURATORIUMS ............................................................... 14 
4.1 GRÖßE UND STRUKTUR ............................................................................................................................. 14 
4.2 WAHL ......................................................................................................................................................... 14 
4.3 TURNUS ...................................................................................................................................................... 14 
4.4 EHRENMITGLIEDSCHAFT ............................................................................................................................ 14 
5. KOSTEN ......................................................................................................................................................... 16 
6. ANHANG: PROZESSDOKUMENTATION ................................................................................................ 17

2 
1. Einleitung 
Lange Zeit war die Erinnerung an die Opfer extrem rechter Gewalt nicht Bestandteil des 
Erinnerungsdiskurses in Deutschland. Die Anschläge der Terrorgruppe 
„Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) waren auch in dieser Hinsicht eine Zäsur. So gibt 
es zwischenzeitlich eine Vielzahl an (Gedenk-) Veranstaltungen und künstlerisch-kulturellen 
Ausdrucksformen, die sich mit dem NSU-Komplex, seinen Auswirkungen und den Opfern 
befassen. Gleichzeitig tauchen in der postmigrantischen Gesellschaft der Bundesrepublik in 
den letzten Jahren neue Debatten um Erinnerungskultur und Fragen um Deutungshoheit auf. 
Damit werden die Perspektiven von Betroffenen stärker in den Mittelpunkt gerückt.  
In diesen Zusammenhängen sind auch die Diskussionen um das Kölner Denkmal zu den 
Anschlägen des NSU in der Keupstraße und der Probsteigasse zu sehen. Von dem 
Beschluss des Integrationsrates im Januar 2014 für die Errichtung eines Denkmals bis zur 
Annahme des Entwurfs durch den Rat der Stadt Köln im November 2021 ist viel Zeit 
vergangen. Die dazwischenliegenden Diskussionen verweisen auf die Dynamiken der 
Aushandlungen des Erinnerns – die grundlegend für ein demokratisches Zusammenleben in 
einer von Pluralität geprägten Gesellschaft sind. Nicht nur in Köln, auch an vielen anderen 
Orten wurden entsprechende Aushandlungsprozesse bei der Frage nach dem Erinnern an 
die NSU-Mord- und Anschlagsserie deutlich. 
Öffentliches Gedenken ermöglicht die Anerkennung der Opfer rechter Gewalt und der 
rassistischen Behandlung der Betroffenen und der Familien nach den Anschlägen. Insofern 
nehmen mit dem Kölner Denkmal die vielen daran beteiligten Akteur*innen aus 
Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung wahr. 
Mit der Auswahl des Siegerentwurfs von Ulf Aminde kann Köln einen besonderen Ort der 
Erinnerung etablieren: einen Ort, in dem sich unterschiedliche Praxen der Herstellung von 
Bedeutung des Vergangenen verbinden mit auf die Zukunft gerichteten Handlungen und 
Deutungen. „Gemeint ist eine zukünftige Gemeinschaft, die ausschließlich auf Diversität und 
Solidarität aufbaut“, wie Aminde zu seinem Entwurf schreibt. Das Überzeugende an dem 
Denkmalsentwurf ist dabei auch die darin genuin angelegte stetige Weiterentwicklung auf 
einer partizipativen Basis. So werden auf einer virtuellen Oberfläche eines Hauses immer 
wieder neue Filme eingespielt. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass 
Erinnerung kein statisches Phänomen ist, sondern einem fortwährenden Wandel unterliegt. 
Auch in der Organisationsstruktur eines Kuratoriums für das Denkmal müssen sich diese 
Wandelbarkeit und die Möglichkeit des flexiblen Reagierens auf neue Herausforderungen 
widerspiegeln.

3 
War schon der Auswahlprozess in dem künstlerischen Wettbewerb von einem dialogischen 
Verfahren geprägt, so gilt dies auch für die Entwicklung des Kuratoriumskonzeptes wie für 
die Organisationsstruktur des Kuratoriums selbst: Die Betroffenen der Anschläge und die 
Anwohner*innen der Keupstraße werden dabei ermächtigt, gemeinsam mit anderen die 
wesentlichen Entscheidungen für die Ausgestaltung des Denkmals zu treffen. Damit sind sie 
handelnde Subjekte der Erinnerung und nicht bloße Objekte oder Menschen, die auf ihre 
Opferrolle reduziert werden. 
Über das Kuratorium ist gewährleistet, dass das Kölner Denkmal ein Ort der Erinnerung wie 
auch des Austausches werden kann, in dem sich – ausgehend von der Anerkennung der 
Erfahrung und Perspektiven der Betroffenen – Menschen mit verschiedenen Hintergründen 
und Erfahrungen wiederfinden. Mit diesem Ansatz kann die notwendige Augenhöhe mit den 
Betroffenen gewährleistet werden und gleichzeitig ein Good-Practice-Beispiel für erlebte 
Erinnerungskultur entstehen.

4 
2. Ausgangslage  
2.1 Vorgeschehen  
Ende 2011 wurde die menschenverachtende Mordserie des NSU bekannt. Die Terrorgruppe 
und ihr Unterstützer*innennetzwerk sind für zehn Morde an Menschen mit internationaler 
Familiengeschichte und einer Polizistin sowie für weitere rassistische Anschläge 
verantwortlich. Bei zwei Anschlägen in Köln – im Jahr 2001 in der Probsteigasse und im Jahr 
2004 in der Keupstraße – wurden über 20 Menschen teilweise schwer verletzt. Darüber 
hinaus wurden die Opfer und ihre Familien unmittelbar nach dem Anschlag in der 
Keupstraße durch Teile der Medien, Politik und Behörden als Täter*innen stigmatisiert. Diese 
Anschläge, aber auch die Behandlung der Opfer danach waren ein Angriff auf Menschen, die 
von Neonazis als nicht zugehörig markiert wurden, und damit zugleich ein Angriff auf eine 
von Vielfalt geprägte Stadtgesellschaft in Köln.  
Initiiert durch den Integrationsrat beauftragte der Rat der Stadt Köln am 11.02.2014 die 
Verwaltung, ein Verfahren für ein Denkmal zu den Anschlägen des NSU in der Keupstraße 
und der Probsteigasse zu entwickeln. Das NS-Dokumentationszentrum (NS-DOK) steuerte 
diesen Prozess federführend. Der Dialog mit den Opfern bzw. den Anwohner*innen der 
Keupstraße stand im Zentrum des Verfahrens. Der dialogische Weg zum Denkmal wurde 
dabei als ebenso wichtig betrachtet wie das Denkmal selbst.  
In einem mehrstufigen Kunstwettbewerb fiel die Entscheidung der Jury am 06.11.2016 
einstimmig auf einen Entwurf von Prof. Ulf Aminde. Die grundsätzliche Idee beinhaltet zwei 
„Bauwerke“: 1. Ein konkreter Ort in Form einer Betonbodenplatte, die den Grundriss des 
Frisörsalons nachbildet, vor dem die Nagelbombe in der Keupstraße explodierte. Dieser ist 
verbunden mit 2. einem virtuellen Haus, das über eine Augmented Reality-Oberfläche Filme 
sowie Informationen und Statements zeigt, die an den Anschlag erinnern und Hintergründe 
erläutern. Es entsteht ein Lern- und Erinnerungsort, der eine rassismuskritische 
künstlerische Praxis im digitalen Raum ermöglicht und diese mit der auratischen Erfahrung 
des konkreten Erlebens vor Ort zusammenbringt. 
Bedauerlicherweise kam es nach dem Auswahlverfahren in der Frage des Standorts für das 
Denkmal zu einem mehrjährigen Stillstand. Erst ein Eigentümerwechsel des Grundstücks 
machte die Verwirklichung am gewünschten Standort Keupstraße/Ecke Schanzenstraße 
möglich. Damit wurde der Weg frei für den Beschluss des Rates vom 09.11.2021 zur 
Annahme des Siegerentwurfs und zur Beauftragung der Verwaltung u.a. zur Erstellung eines 
Konzepts für ein Kuratorium zum Denkmal.

5 
Der Prozess zur Entwicklung des vorliegenden Konzeptes für das Kuratorium wurde ebenso 
vom NS-DOK gesteuert und ist Ausdruck eines dialogischen Verfahrens, in das 
verschiedene Akteur*innen, darunter auch die Betroffenen und Anwohner*innen 
eingebunden waren und das die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten berücksichtigt 
(s. dazu Anhang Prozessdokumentation). 
 
 
 
 
2.2 Konzeption des Kunstwerkes (virtueller Teil) 
Über die in das Denkmal eingespielten Produkte (Filme, Tonaufnahmen, Texte) sollen 
insbesondere diejenigen zu Wort kommen, die von den Bombenanschlägen betroffen sind, 
sowie von Rassismus und Diskriminierung betroffene Menschen im Allgemeinen.  
Das virtuelle Haus vereint Filme u. Ä., die drei verschiedenen Kategorien bzw. Ebenen 
zugeordnet werden können: 
1. Die Basis (sozusagen die „Grundmauern“ des virtuellen Hauses) werden vom 
Künstler entwickelte Filme mit den Direktbetroffenen der NSU-Anschläge in Köln 
bilden.  
2. Darauf aufbauend (sozusagen als weitergehende „Wände“ oder „Geschosse“ des 
Hauses) werden vom Künstler Filme, Tonaufnahmen u. Ä. eingespielt, die den 
Kontext des Werkes erläutern; beispielsweise Dokumentationen zum NSU oder zu

6 
verschiedenen Gruppen, die von Diskriminierung betroffen sind. Ihre Stimme soll hier 
hörbar gemacht werden. Sie finden auf dieser Ebene einen besonderen Ort der 
Repräsentanz. 
3. Die dritte Kategorie umfasst Filme u. Ä., die sich auf den Anlass und den 
Grundgedanken des Denkmals beziehen (also z.B. Rechtsextremismus, 
verschiedene Formen von Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung in 
Deutschland oder eine vielfältige Gesellschaft thematisieren) und über deren 
Auswahl das Kuratorium, das die Aufgaben einer Jury übernimmt. entscheidet. In den 
ersten Jahren (2023 ff.) werden dies Filme sein, die in Abstimmung mit dem Künstler 
in Auftrag gegeben werden bzw. im Rahmen von durch das Kuratorium initiierten 
Filmworkshops entstehen. In der weiteren Entwicklung kann und soll es sich dabei 
auch um Filme handeln, die eingesandt werden und über die das Kuratorium befindet 
(s. Pkt. 3. Aufgaben). Perspektivisch werden die Medien aus dieser Kategorie das 
Denkmal prägen.  
 
So entsteht im Laufe der Zeit ein rassismus- und diskriminierungskritisches Film- und 
Medienarchiv, das im Wesentlichen von den Betroffenen sowie einer solidarischen 
Zivilgesellschaft geprägt ist. Es wird sowohl vor Ort als auch ortsunabhängig über eine 
eigene Homepage zugänglich sein. Das Denkmal wird ein modernes Medium, mit dem 
immer neue Geschichten erzählt werden. Unabhängig von der Frage der Überlassung der 
Nutzungsrechte einzelner Produkte verbleibt die Autorenschaft für das Gesamtkunstwerk 
beim Künstler Ulf Aminde, das Nutzungsrecht wird als solches in die Verantwortung der 
Stadt Köln gegeben. Ein Vertrag mit der Stadt Köln soll die Details des künstlerischen 
Eigentums klären. 
Das Kuratorium, dessen integraler Bestandteil eine Vertretung von Betroffenen beider Kölner 
NSU-Anschläge sowie der Bewohner*innen und Geschäftsleute der Keupstraße ist, 
gewährleistet, dass das Denkmal ein sich immer wieder erneuerndes, zeitgemäßes Medium 
ist, das die Vielfalt und Solidarität der Menschen in den Mittelpunkt stellt.

7 
2.3 Kernziele und Selbstverständnis 
Das Denkmal soll nicht nur ein Zeichen der Solidarität mit den Opfern rechten Terrors sowie 
den Betroffenen von Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung darstellen. Es soll 
gleichermaßen zur Auseinandersetzung mit aktuellen Erscheinungsformen von 
Rechtsextremismus, Rassismus und Diskriminierung – und mit dem Widerstand dagegen – 
anregen. Es erfüllt auch eine Mahnmalfunktion, in dem es als Plädoyer für den Schutz der 
Menschenwürde fungiert, für eine offene, tolerante und demokratische Gesellschaft, in der 
alle Menschen selbstbestimmt und ohne Ausgrenzung leben können. 
Der Wunsch der Betroffenen ist es aber auch, dass das Denkmal eine positive, auf die 
Zukunft gerichtete Botschaft ausstrahlt und die Vielfalt der Stadtgesellschaft zeigt.  
Das Denkmal ist ein Erinnerungs- und Lernort: Es trägt den Geschichten und Haltungen der 
Betroffenen Rechnung. Die Entscheidungen des Künstlers und des Kuratoriums über die das 
Denkmal tragenden Filme stellen sicher, dass es kein Narrativ über die Betroffenen ohne 
ihre Beteiligung gibt.  
Das Denkmal ist ein Erinnerungs- und Lernort: Über die Filme oder die vom Kuratorium 
initiierten Projekte und Veranstaltungen sollen die Beteiligten die verschiedenen 
Perspektiven der unterschiedlich von Rassismus Betroffenen wahrnehmen. Gleichermaßen 
erhalten die Betroffenen eine Möglichkeit, ihre Interessen in gesellschaftliche 
Aushandlungsprozesse einzubringen. Das Denkmal und die in ihm archivierten Medien 
können einen Beitrag dazu leisten, die politischen Debatten über Rassismus und 
Diskriminierung nachhaltig mitzugestalten – ohne ein Opfernarrativ zu reproduzieren.  
Diesen Grundsätzen soll sich das Kuratorium verpflichtet fühlen. 
Köln erhält damit einen Ort für gelebte Erinnerungskultur, der nicht nur einzelne Gruppen 
anspricht, sondern seine Wirkung sowohl in der gesamten pluralen Stadtgesellschaft als 
auch über die Grenzen der Stadt hinaus entfalten kann.  
Das Denkmal leistet nicht zuletzt mit seiner ästhetischen Strahlkraft einen Beitrag zur 
Kulturmetropole Köln. Es ist davon auszugehen, dass die künstlerischen und 
kulturpolitischen Dimensionen weithin wahrgenommen werden. Entsprechend muss die 
Stadt auch diesen Perspektiven Rechnung tragen.1 
                                                      
1 So wird das Werk bspw. ins städtische Monitoring für Kunstwerke im öffentlichen Raum überführt werden.

8 
3. Inhaltliche Gestaltung des Kuratoriums 
Das Kuratorium umfasst zwölf Personen (sowie ein Ehrenmitglied), zu denen vor allem die 
Betroffenen der Anschläge bzw. deren Vertreter*innen sowie Vertreter*innen aus 
Zivilgesellschaft, Kunst & Kultur, Kölner Schüler*innen sowie Vertreter*innen des 
Integrationsrates zählen. Es trifft sich einmal im Jahr um bspw. Filmprojekte oder ähnliche 
Projekte zu vergeben bzw. auszuwählen.  
Das Kuratorium soll laut Beschluss des Rates vom 09.11.2021 „mehrheitlich von Personen 
besetzt sein, die die Betroffenenperspektive einnehmen.“ Es ist mit vorliegendem Konzept 
kein statisches Gebilde, das sich aus dem immer gleichbleibenden Personenkreis 
zusammensetzt. Vielmehr folgt es inhaltlich und strukturell dem Gedanken von Dialog, 
Partizipation und stetiger Wandelbarkeit. Gleichermaßen sind die Aufgaben auf einen 
längerfristigen Prozess angelegt. Auch diese können (und werden) sich im Laufe der Zeit 
verändern. So ist dieses Gremium selbst ein Beispiel für demokratische 
Aushandlungsprozesse.  
 
3.1 Aufgaben  
Das Kuratorium hat die Aufgabe, neue mediale Inhalte auszuwählen, die in das Denkmal 
eingespielt werden. Zunächst soll kein offener Aufruf stattfinden, sondern das Kuratorium 
wird Medienproduktionen mit einer vorgegebenen inhaltlichen Klammer explizit beauftragen. 
Diese Beauftragung muss nicht an professionelle Filmschaffende gehen, sondern kann auch 
z.B. in Form eines Medien- oder Empowerment-Workshops mit Jugendlichen stattfinden. 
Auch eine einjährige Kooperation mit einer festgelegten Schule wäre möglich. Bei der 
Vergabe von Filmen können auch Fachleute zum jeweils geplanten Themenbereich 
hinzugezogen werden. 
Im Kuratorium sollen die Betroffenen und Menschen aus der Keupstraße und der 
Probsteigasse im Mittelpunkt stehen. Damit wird die Idee des Co-Curating aufgegriffen, die 
Ausdruck von Transformationsprozessen in kulturellen Institutionen ist (und auch in Köln 
bereits in Ansätzen verschiedener Kultureinrichtungen praktiziert wird). Indem Wissen und 
Expertise nicht allein bei den etablierten Akteur*innen im Kultur- oder Politikbetrieb verortet 
werden, werden auch Machtasymmetrien abgebaut und divergente Perspektiven in die 
kuratorische Arbeit integriert. Von großer Bedeutung ist daher, dass sich in diesem Gremium 
auch und insbesondere Menschen entfalten können, deren Alltag nicht von entsprechenden 
Sitzungen geprägt ist. Das stärker experimentell gedachte Konzept folgt dem Grundsatz,

9 
dass das situierte Wissen der Betroffenen (bspw. um Rassismus und Diskriminierung) diese 
zu kuratorischer Arbeit befähigt. Das Kuratorium ist somit auch ein Diskursraum, der von 
Fragen bestimmt ist wie: Wer spricht (für wen)? Wem wird zugehört? Wer wird 
wahrgenommen?  
 
Das Kuratorium übernimmt die Aufgaben einer Jury. Dazu gehören: 
 Entscheidung über die Vergabe von Filmen u. Ä. im Rahmen der zur Verfügung 
stehenden Mittel 
 Entscheidung über die Annahme von Filmen u. Ä., die in das Denkmal eingespielt 
werden (ab Fertigstellung des Denkmals) 
Zur Entscheidungsfindung wird ein Code of Conduct erarbeitet (s.u.).  
 
3.2 Zusammensetzung 
Prinzipiell ist das Kuratorium kein Gremium, das die Stadtgesellschaft in Gänze abbilden 
kann. Es ist vielmehr der Versuch, die wesentlichen Akteur*innen prozesshaft einzubinden 
und gleichzeitig eine arbeitsfähige Struktur zum Tragen zu bringen. Diese ist bewusst als ein 
wandelbares, „atmendes System“ konzipiert, das sich immer wieder neu zusammenfindet. 
Wie vom Rat der Stadt Köln beschlossen, haben die Direktbetroffenen der Anschläge 
Keupstraße und Probsteigasse bzw. deren Repräsentant*innen im Kuratorium einen festen 
Platz sowie ein ständiges Vorschlags- oder Einspruchsrecht, an das sich eine erneute 
Diskussion anschließen muss.  
Im Kuratorium sollen weiterhin die Stimmen derjenigen Gehör finden, die sich intensiv mit 
den Anschlägen in der Probsteigasse und der Keupstraße, ihren Auswirkungen und 
Nachfolgen auseinandergesetzt haben und das Wissen um die Bedeutung des Denkmals für 
die Betroffenen mitbringen.  
Zudem wurde von allen in den Vorgesprächen involvierten Akteur*innen (s. dazu Pkt. 6) auf 
die Bedeutung der Einbindung junger Menschen bzw. Schüler*innen verwiesen. 
Nicht zuletzt soll das Gremium als Jury auch Impulse derer erhalten, die sich im Bereich 
Kunst und Kultur kritisch mit Rassismus und Diskriminierung auseinandersetzen und hierfür 
verschiedene ästhetische Artikulationsformen gefunden haben.

10 
Um diesen unterschiedlichen Interessen und Bedarfen gerecht zu werden, setzt sich das 
Kuratorium größtenteils aus den Vertreter*innen dreier Bereiche zusammen, die in Treffen 
von unterschiedlichem Charakter jeweils Vertreter*innen bestimmen:  
1) Betroffene: Hier gibt es einen geschützten Raum für Direktbetroffene2, um sich 
artikulieren und austauschen zu können. Diese Interessen können durch eine*n 
Sprecher*in (oder mehrere Sprecher*innen) in das Kuratorium zurückgespielt 
werden. Eine Kontinuität (Teilnahme für zwei Jahre) ist wünschenswert. Prinzipiell 
können jedoch alle Direktbetroffenen an den Sitzungen des Kuratoriums teilnehmen. 
Betroffenentreffen finden nach Bedarf statt, mindestens jedoch einmal im Jahr. 
2) Schulen und Jugendeinrichtungen: In enger Abstimmung mit der beim Kommunalen 
Integrationszentrum Köln angesiedelten Regionalkoordination Köln „Schule ohne 
Rassismus – Schule mit Courage“ wird es ein jährliches Treffen für Schulen in Köln 
geben. Angesprochen sind dabei in erster Linie in Schulen aktive AGs, das Treffen 
steht jedoch prinzipiell allen Kölner Schüler*innen und Jugendeinrichtungen offen.3 
Hierbei werden zwei Vertreter*innen4 gewählt, die an den Kuratoriumssitzungen in 
dem entsprechenden Jahr teilnehmen (rollierendes System). Das NS-
Dokumentationszentrum bietet vertiefende Workshops an, um Schüler*innen und 
Jugendliche rund um das Kuratorium zu begleiten. Sollten keine Schüler*innen oder 
Jugendlichen gewählt werden, muss die Geschäftsführung des Kuratoriums dafür 
Sorge tragen, dass die Diskussionen und Ergebnisse in die Kuratoriumssitzungen 
zurückgespiegelt werden.  
3) Zivilgesellschaft: Es gibt in enger Absprache mit dem Amt für Integration und Vielfalt 
ein zweijährliches offenes Treffen für rassismuskritische Initiativen, Organisationen 
und Vereine in Köln, in dem Ideen zur Weiterentwicklung des Denkmals formuliert 
werden. Angesprochen sind vornehmlich die Zusammenhänge, die sich in ein 
Verhältnis setzen zu den NSU-Anschlägen in Köln, die Expertise und Wissen um die 
Auswirkungen von Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung mitbringen und 
bei denen ein Vertrauen der von Rassismus betroffenen Communities vorausgesetzt 
werden kann.5 Eingeladen sind grundsätzlich alle Mitglieder des Kölner Forums 
                                                      
2 Zu den Direktbetroffenen werden Menschen gezählt, die direkt physisch oder psychisch von den Anschlägen in 
der Keupstraße und der Probsteigasse betroffen waren oder sind. In dem Konzept wird bewusst auf die 
Anmaßung einer engeren Definition verzichtet. Vertreter*innen und Repräsentant*innen von Opfern, Angehörigen 
oder Anwohner*innen sind jedoch explizit mitgedacht. 
3 Aus organisatorischen Gründen bedarf es einer fristgerechten Anmeldung über die Geschäftsführung. 
4 Vertreter*innen können ausschließlich Jugendliche bzw. Schüler*innen bis 21 Jahre sein (also keine 
Lehrer*innen oder Einrichtungsleitungen). 
5 Aus organisatorischen Gründen bedarf es einer fristgerechten Anmeldung über die Geschäftsführung.

11 
gegen Rassismus und Diskriminierung sowie der Interkulturellen Zentren der Stadt 
Köln. Berücksichtigung finden sollten darüber hinaus insbesondere die in Mülheim 
sozialräumlich aktiven Organisationen sowie die Communities, die von den NSU-
Anschlägen und weiteren rechtsterroristischen Anschlägen betroffen waren, jedoch 
im öffentlichen Diskurs nicht immer gesehen werden (z.B. kurdische Communities 
oder Sinti*zze und Rom*nja).  
Aus dem Kreis der bei diesen Treffen Anwesenden werden maximal zwei 
Vertreter*innen gewählt, die an den Kuratoriumssitzungen in den entsprechenden 
Jahren teilnehmen (rollierendes System).  
Das Kuratorium besteht weiterhin aus einer*einem Vertreter*in der IG Keupstraße sowie drei 
Mitgliedern des Integrationsrats der Stadt Köln. Diese werden vom Integrationsrat entsendet. 
Zudem ist der*die Bezirksbürgermeister*in Köln-Mülheim Mitglied des Kuratoriums. Der*Dem 
Oberbürgermeister*in der Stadt Köln wird vorgeschlagen, eine Ehrenmitgliedschaft im 
Kuratorium einzunehmen. 
Die Prozesse werden von einer*einem Vertreter*in der Kulturszene (bildende Kunst, 
darstellende Kunst, Film, Medien etc.) begleitet. Diese*r muss nicht notwendigerweise an 
allen Vortreffen um die eigentliche Sitzung herum teilnehmen, jedoch über die Ergebnisse 
informiert sein und Interesse daran haben, diese mit produktiven künstlerischen Impulsen zu 
framen. Die Person sollte einen Kölnbezug haben, über kuratorische Erfahrungen verfügen 
und in ihrer Arbeit einen rassismuskritischen Ansatz verfolgen. Wünschenswert wären hier 
auch Personen mit einem gewissen Bekanntheitsgrad, die gut vernetzt sind und die Anliegen 
des Kuratoriums weitertragen können. Die erste Benennung erfolgt durch Ulf Aminde, 
anschließend bestimmt die Person zweijährlich eine Nachfolge. Sofern dies nicht geschieht, 
obliegt dem Autor des Denkmals, Ulf Aminde, das Vorschlagsrecht. Die Benennung muss 
vom Kuratorium bestätigt werden. 
 
3.3 Geschäftsführung 
Die Geschäftsführung des Kuratoriums wird vom NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln 
übernommen. Damit ist eine ordentliche und transparente Bewirtschaftung der vom Rat der 
Stadt Köln beschlossenen jährlichen Mittel (s. dazu Pt. 5, S. 16) gesichert. Ebenso ist 
dadurch die Kommunikation in der Phase der Etablierung des Kuratoriums sowie der 
Entwicklung hin zum eigentlichen Denkmal in der Planungs- und Bauphase gewährleistet. 
Über die Geschäftsführung muss auch die aufeinander abgestimmte Durchführung der oben

12 
benannten Treffen organisiert und die Kommunikation zwischen diesen Kreisen 
gewährleistet werden. 
Die Geschäftsführung beim NS-Dokumentationszentrum soll von einem*einer externen freien 
Mitarbeiter*in unterstützt werden. In der Geschäftsführung sollte zur Gewährleistung der 
Repräsentation und Mitbestimmung eine Person of Colour vertreten sein.  
Die Geschäftsführung des Kuratoriums nimmt folgende Aufgaben wahr:  
 Vorbereitung der Sitzungen (u.a. Aufbereitung der Filmvorschläge) 
 Moderation der Sitzungen oder Vergabe an eine externe Moderation 
 Organisation und Begleitung der umgebenden Treffen (Betroffene, Schulen & 
Jugendeinrichtungen sowie Zivilgesellschaft) in Zusammenarbeit mit anderen 
Dienststellen der Stadt Köln 
 Berichtswesen  
 Mittelakquise und -bewirtschaftung, Buchhaltung 
 Organisation von Veranstaltungen, die vom Kuratorium angeregt werden 
Die Geschäftsführung berichtet mindestens einmal im Jahr oder bei aktuellem Anlass dem 
Integrationsrat, dem Rat wie auch den Bezirksvertretungen. Der Geschäftsbericht wird den 
politischen Gremien als Mitteilung zur Kenntnis gegeben. 
 
3.4 Code of Conduct (Geschäftsordnung) 
Bei allen Tätigkeiten folgt das Kuratorium der Maßgabe, Betroffenen mit Wertschätzung und 
Empathie zu begegnen. Zur Verankerung dieser Leitlinien, die sowohl Leitbilder für die 
archivierten Medien als auch die Fixierung eines Entscheidungsmodus‘ (z.B. 
Mehrheitsprinzip) umfassen, soll das Kuratorium einen Code of Conduct erarbeiten. Dieser 
muss sich an der in Pkt. 2.3 genannten Leitlinie orientieren, einzelne Modalitäten fixieren und 
zudem Kriterien für eine mögliche Erweiterung des Kuratoriums festschreiben.6 Damit wird 
auch der Wissenstransfer für spätere Mitglieder gewährleistet. Die Geschäftsführung wird 
(unter zwingender Mitwirkung einer Person mit Rassismuserfahrung) hierbei vorbereitend 
und unterstützend tätig. 
                                                      
6 Bspw. ein Mehrheitsprinzip bei der Stimmabgabe, ein mögliches Vetorecht der Mehrheit der anwesenden 
Betroffenen oder ein Verhindern von Rollenkonflikten bei Kuratoriumsmitgliedern (z.B. indem sie selbst 
künstlerische Inhalte bereitstellen möchten)

13 
Das vorliegende Konzept legt hierbei explizit noch keine Entscheidungen fest. Die 
Erarbeitung des Code of Conduct folgt auch hier der Idee der Denkmalsentwicklung als 
offener und dialogisch angelegter Prozess. Dies entspricht der partizipativen Idee des 
Denkmals.

14 
4. Organisationale Gestaltung des Kuratoriums 
 
4.1 Größe und Struktur 
Das Kuratorium setzt sich aus zwölf Personen (sowie einem Ehrenmitglied) zusammen. Alle 
Mitglieder sind stimmberechtigt. Die Geschäftsführung nimmt an den Sitzungen teil, ist aber 
nicht stimmberechtigt. Prinzipiell stehen alle Sitzungen im Rahmen des Kuratoriums allen 
interessierten Direktbetroffenen oder deren Vertreter*innen offen.  
 
4.2 Wahl 
Das Kuratorium wird nicht einmalig bestimmt. Stattdessen wählen die drei o.g. Bereiche 
(Betroffene7, Zivilgesellschaft, Schulen & Jugendeinrichtungen) als quasi konstituierende 
Organe sowie die IG Keupstraße selbst ihre Vertreter*innen, die das Kuratorium bilden. 
Die/Der Vertreter*in „Kunst & Kultur“ wird alle zwei Jahre in Nachfolgeregelung bestimmt.  
Der Integrationsrat wählt seine Vertretung jeweils für eine Legislaturperiode (alternativ in 
einem rollierenden System). Die Bezirksvertretung Mülheim wird durch die*den gewählten 
Bezirksbürgermeister*in vertreten.  
 
4.3 Turnus  
Das Kuratorium trifft sich einmal im Jahr zu einer Sitzung. Die Mitglieder erhalten kein 
Sitzungsgeld. 
 
4.4 Ehrenmitgliedschaft 
Der*Dem Oberbürgermeister*in der Stadt Köln wird vorgeschlagen, eine Ehrenmitgliedschaft 
im Kuratorium einzunehmen. 
  
                                                      
7 Die Erfahrung zeigt, dass idealerweise zwei Vertreter*innen von Betroffenen an Sitzungen des Kuratoriums 
teilnehmen.

15 
Kuratorium 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  
IG Keupstraße 
Kunst & Kultur 
Schulen & 
Jugend-
einrichtungen 
 
Betroffene 
Keupstr.& 
Probsteigasse 
(prinzipieller Zugang 
für alle Direktbe-
troffenen) 
Integrations- 
rat 
Zivilgesellschaft 
Bezirksbürger-
meister*in 
Mülheim 
Oberbürger-
meister*in 
(Ehrenmitglied-
schaft)

16 
5. Kosten 
Für den Betrieb des Denkmals im Sinne eines Lern- und Erinnerungsorts stehen ab 2023 im 
Haushaltsplan der Stadt Köln Mittel in Höhe von jährlich 15.000 Euro zur Verfügung. Diese 
werden im Teilergebnisplan 0410 – NS-Dokumentationszentrum in der Zeile 13 – 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt. Das Dezernat für Kunst und 
Kultur wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 ff. innerhalb des dann 
zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Folgende Kosten sind zu erwarten 
Honorarvertrag GF 
 
2.000,00 € 
Kosten für Sitzungen  
 
500,00 € 
Kosten für „Instandhaltung“ des Denkmals 
(updates, Serverkosten), uploads usw.  
 
3.000,00 € 
Sonstiges 
 
500,00 € 
Beauftragungen Filmproduktionen u.Ä. und 
Veranstaltungen 
 
9.000,00 € 
Gesamt 
 
15.000,00 €

17 
6. Anhang: Prozessdokumentation 
Mit dem Beschluss des Rates vom 09.11.20218 wurde die Verwaltung unter anderem mit der 
Erstellung eines Konzepts zur Einrichtung eines Kuratoriums des Denkmals zu den NSU-
Anschlägen in der Keupstraße und der Probsteigasse beauftragt. Der Beschluss war von 
dem Gedanken geprägt, dass – so wie der Weg zum Denkmal in einem dialogischen 
Verfahren mit den Opfern der Anschläge und Betroffenen entstanden ist – auch die Frage 
der Zusammensetzung und der Aufgaben des Kuratoriums dialogisch entschieden werden 
sollte.  
Dieser Auftrag erging verwaltungsseitig an das NS-Dokumentationszentrum. Für die 
Erstellung des vorliegenden Konzepts wurde ein mehrstufiges Verfahren gewählt. Zuvorderst 
stand die weitere Abstimmung mit dem Künstler Ulf Aminde, der in alle Prozesse 
eingebunden war. 
In einem zweiten Schritt wurden die wichtigsten (zivilgesellschaftlichen) Akteur*innen 
identifiziert, die vor Ort an der Entwicklung des Denkmals beteiligt waren oder sind. Dies sind 
vor allem: 
 IG Keupstraße  
 Initiative „Herkesin Meydanı – Platz für alle“  
 Sozialraumkoordination Mülheim Nord-Keupstraße (in Trägerschaft des CSH Köln 
e.V.) 
 die Stadtteilkonferenz Mülheim Nord-Keupstraße, in der sozialräumlich orientierte 
Organisationen und Vereine zusammengefasst sind wie aak Jugendladen, 
Interkultur e.V., Geschichtswerkstatt Mülheim usw. 
Alle diese Zusammenschlüsse stehen in Austausch mit Betroffenen bzw. die Betroffenen der 
Anschläge sind dort organisiert. In mehreren Gesprächsrunden wurden unter Federführung 
des NS-DOK/Info- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus (Hans-Peter Killguss) 
Vorschläge zu Aufgaben und Besetzung des Kuratoriums diskutiert, verworfen und 
weiterentwickelt. Dabei standen die Wünsche und Bedarfe der Menschen vor Ort im 
Mittelpunkt.  
Zunächst wurde ein „Ratschlag“ initiiert, um die Diskussion grundlegender Fragen zum 
Kuratorium zu bündeln. Dieser Prozess sollte durch eine unbeteiligte Instanz außerhalb der 
Stadtverwaltung begleitet und verschriftlicht werden. Dafür konnte das Büro Prasanna 
                                                      
8 2699/2021. Beschlussfolge: Integrationsrat (28.09.), BV 9 (25.10.), Ausschuss KuK (26.10.), 
Stadtentwicklungsausschuss (28.10.), BV 1 (28.10.), Finanzausschuss (8.11.)

18 
Oommen – moderating change gewonnen werden. Eingeladen dazu waren alle 
Direktbetroffenen – auch diejenigen, die nicht mehr in Köln wohnhaft sind. 
Im März und September 2022 fanden zwei Ratschlagstreffen in Präsenz in Köln-Mülheim 
statt, zu denen im Kreis der o.g. Akteur*innen breit eingeladen wurde. Vor- und 
Nachbereitung der Treffen übernahm eine Initiator*innenrunde, bestehend aus Hans-Peter 
Killguss, Prasanna Oommen und Philine Lissner für das Büro Prasanna Oommen, dem 
Künstler Ulf Aminde sowie Vertreter*innen der Initiative „Herkesin Meydanı – Platz für alle“, 
der IG Keupstraße und der Stadtteilkonferenz Mülheim. 
Beim Treffen am 14.03.2022 wurden der bisherige Prozess durch das NS-DOK vorgestellt 
und anschließend Anforderungen an die Funktion des Mahnmals sowie zur Besetzung, den 
Aufgaben und der Vorgehensweise des Kuratoriums gesammelt und diskutiert. Das Treffen 
am 19.09.2022 ging spezifischer auf die Besetzung und Aufgaben des Kuratoriums ein und 
stellte die bisherigen Ergebnisse zur Diskussion.  
Beide Ratschlagstreffen wurden co-moderiert durch Prasanna Oommen und Bassam Ghazi, 
Moderator, Diversitätsexperte und Künstlerischer Leiter des Stadt:Kollektiv Düsseldorf. Das 
Büro Prasanna Oommen protokollierte zudem die Treffen und erarbeitete daraus gemeinsam 
mit dem NS-DOK das Konzeptpapier.  
In einem dritten Schritt und zeitweise parallel zu diesen Treffen wurden durch das NS-DOK 
Gespräche mit vielen weiteren Akteur*innen geführt (u. a. mit dem Integrationsrat der Stadt 
Köln), die in Köln zum Thema Rassismus und Diskriminierung arbeiten. Das vorliegende 
Konzept ist daher Ausdruck einer breiten Beteiligung. Sein Entstehungsprozess ist letztlich 
Teil eines gemeinschaftlich getragenen Denkmals und bietet wichtige Impulse für die 
Weiterentwicklung des Denkmals.

Beschlussvorlage Rat

1192 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/4520 
 
Vorlagen-Nummer 
 1060/2023 
Freigabedatum 
31.08.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Konzept "Kuratorium für ein Denkmal zu den Anschlägen des NSU in der Keupstraße 
und der Probsteigasse"  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt das beigefügte Konzept „Kuratorium für ein Denkmal zu den 
Anschlägen des NSU in der Keupstraße und der Probsteigasse“. 
 
Integrationsrat 12.09.2023 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 18.09.2023 
Ausschuss Kunst und Kultur 26.09.2023 
Rat 26.10.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung mit Beschluss vom 09.11.2021 beauftragt, ein Kon-
zept für ein Kuratorium für ein Denkmal zu den Anschlägen des NSU in der Keupstraße und 
der Probsteigasse zu erstellen. Die Vorstellung und Begründung des Konzepts findet sich im 
Anhang. 
 
Anlage: 
Konzept „Kuratorium für ein Denkmal zu den Anschlägen des NSU in der Keupstraße und der 
Probsteigasse“

Beratungsverlauf (4)

12.09.2023 Integrationsrat
TOP 8.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.09.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.09.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.10.2023 Rat
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Keupstraße
  • Probsteigasse 1
  • Schanzenstraße

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Details

Aktenzeichen
1060/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
31.08.2023
Erstellt
28.03.2023 12:58