1060/2023
Konzept "Kuratorium für ein Denkmal zu den Anschlägen des NSU in der Keupstraße und der Probsteigasse"
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Anlage 2 Kurzversion Konzept
5236 Zeichen
1 Ein Kuratorium für das Denkmal zu den Anschlägen des NSU in der Keupstraße und der Probsteigasse: Kurzfassung 1. Einleitung Mit Beschluss des Rates vom 09.11.2021 zur Annahme des Siegerentwurfs von Ulf Aminde für ein Denkmal zu den Anschlägen des NSU in der Keupstraße und der Probsteigasse wurde die Verwaltung u.a. mit der Erstellung eines Konzepts für ein Kuratorium zum Denkmal beauftragt. War schon der Auswahlprozess in dem künstlerischen Wettbewerb von einem dialogischen Verfahren geprägt, so gilt dies auch für die Entwicklung des Kuratoriumskonzeptes wie für die Organisationsstruktur des Kuratoriums selbst: Die Betroffenen der Anschläge und die Anwohner*innen der Keupstraße werden dabei ermächtigt, gemeinsam mit anderen Akteuren die wesentlichen Entscheidungen für die Ausgestaltung des Denkmals zu treffen. Damit sind sie handelnde Subjekte der Erinnerung und nicht bloße Objekte oder Menschen, die auf ihre Opferrolle reduziert werden. 2. Konzeption des Kunstwerkes und Aufgaben des Kuratoriums Die grundsätzliche Idee beinhaltet zwei „Bauwerke“: 1. Ein konkreter Ort in Form einer Betonbodenplatte, die den Grundriss des Frisörsalons nachbildet, vor dem die Nagelbombe in der Keupstraße explodierte. Dieser ist verbunden mit 2. einem virtuellen Haus, welches über eine Augmented Reality-Oberfläche Filme sowie Informationen und Statements zeigt, die an die Anschläge erinnern und Hintergründe erläutern. Diese betreffen zum Ersten vom Künstler produzierte Filme mit den Direktbetroffenen der NSU-Anschläge in Köln, zum Zweiten vom Künstler kuratierte (eingeworbene) Produktionen, die den inhaltlichen Kontext des Denkmals vertiefen und zum Dritten Filme u. Ä., über deren Auswahl das Kuratorium, das die Aufgaben einer Jury übernimmt, entscheidet. So entsteht im Laufe der Zeit ein rassismus- und diskriminierungskritisches Film- und Medienarchiv. 3. Zusammensetzung des Kuratoriums Das Kuratorium umfasst zwölf Personen (sowie ein Ehrenmitglied). Dazu zählen: Zwei Vertreter*innen der Betroffenen der Anschläge (wobei prinzipiell alle Direktbetroffenen Zugang zu den Sitzungen des Kuratoriums und ein Stimmrecht haben) Zwei Vertreter*innen aus der Zivilgesellschaft Zwei Vertreter*innen aus Kölner Schulen und Jugendeinrichtungen Drei Vertreter*innen des Integrationsrates Einer*eine Vertreter*in der IG Keupstraße Einer*eine Vertreter*in aus dem Bereich Kunst & Kultur Der*Die Bezirksbürgermeister*in Köln-Mülheim Der*Dem Oberbürgermeister*in der Stadt Köln wird vorgeschlagen, eine Ehrenmitgliedschaft im Kuratorium einzunehmen. Das Kuratorium ist bewusst als ein wandelbares, „atmendes System“ konzipiert, das sich immer wieder neu zusammenfindet. Die Bereiche Betroffene, Zivilgesellschaft, Schulen & Jugendeinrichtungen wählen in von der Geschäftsführung ausgerichteten Treffen ihre Vertreter*innen für ein bzw. zwei Jahre. Die/Der Vertreter*in „Kunst & Kultur“ wird alle zwei Jahre in Nachfolgeregelung bestimmt. Der Integrationsrat wählt seine Vertretung jeweils für eine Legislaturperiode (alternativ in einem rollierenden System). Der Bezirk Mülheim wird durch die*den gewählten Bezirksbürgermeister*in vertreten; die Geschäftsleute in der Keupstraße durch die IG Keupstraße. Das Kuratorium trifft sich einmal im Jahr zu einer Sitzung. Die Mitglieder erhalten kein Sitzungsgeld. 2 4. Geschäftsführung Die Geschäftsführung wird vom NS-Dokumentationszentrum übernommen. Sie nimmt folgende Aufgaben wahr: Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen (u.a. Aufbereitung der Filmvorschläge) Organisation und Begleitung der umgebenden Treffen (Betroffene, Schulen & Jugendeinrichtungen sowie Zivilgesellschaft) in Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen der Stadt Köln Berichtswesen Mittelbewirtschaftung Organisation von Veranstaltungen, die vom Kuratorium angeregt werden Das Kuratorium soll laut Beschluss des Rates vom 09.11.2021 „mehrheitlich von Personen besetzt sein, die die Betroffenenperspektive einnehmen.“ Daher wird die Geschäftsführung von einem*einer externen freien Mitarbeiter*in of Colour unterstützt werden. Die Geschäftsführung berichtet mindestens einmal im Jahr oder bei aktuellem Anlass dem Integrationsrat, dem Rat wie auch den Bezirksvertretungen. Der Geschäftsbericht wird den politischen Gremien als Mitteilung zur Kenntnis gegeben. 5. Kosten Für den Betrieb des Denkmals im Sinne eines Lern- und Erinnerungsorts stehen ab 2023 im Haushaltsplan der Stadt Köln Mittel in Höhe von jährlich 15.000 Euro zur Verfügung. Diese werden im Teilergebnisplan 0410 – NS-Dokumentationszentrum in der Zeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt. Das Dezernat für Kunst und Kultur wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Folgende Kosten sind zu erwarten Honorarvertrag GF 2.000,00 € Kosten für Sitzungen 500,00 € Kosten für „Instandhaltung“ des Denkmals (updates, Serverkosten), uploads usw. 3.000,00 € Sonstiges 500,00 € Beauftragungen Filmproduktionen u.Ä. und Veranstaltungen 9.000,00 € Gesamt 15.000,00 €
Anlage 1 Konzept Kuratorium
34018 Zeichen
1
Ein Kuratorium für das Denkmal zu den Anschlägen des NSU in der
Keupstraße und der Probsteigasse
1. EINLEITUNG .................................................................................................................................................... 2
2. AUSGANGSLAGE .......................................................................................................................................... 4
2.1 VORGESCHEHEN .......................................................................................................................................... 4
2.2 KONZEPTION DES KUNSTWERKES (VIRTUELLER TEIL) .............................................................................. 5
2.3 KERNZIELE UND SELBSTVERSTÄNDNIS ...................................................................................................... 7
3. INHALTLICHE GESTALTUNG DES KURATORIUMS ............................................................................. 8
3.1 AUFGABEN ................................................................................................................................................... 8
3.2 ZUSAMMENSETZUNG ................................................................................................................................... 9
3.3 GESCHÄFTSFÜHRUNG ............................................................................................................................... 11
3.4 CODE OF CONDUCT (GESCHÄFTSORDNUNG) ........................................................................................... 12
4. ORGANISATIONALE GESTALTUNG DES KURATORIUMS ............................................................... 14
4.1 GRÖßE UND STRUKTUR ............................................................................................................................. 14
4.2 WAHL ......................................................................................................................................................... 14
4.3 TURNUS ...................................................................................................................................................... 14
4.4 EHRENMITGLIEDSCHAFT ............................................................................................................................ 14
5. KOSTEN ......................................................................................................................................................... 16
6. ANHANG: PROZESSDOKUMENTATION ................................................................................................ 17
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1. Einleitung
Lange Zeit war die Erinnerung an die Opfer extrem rechter Gewalt nicht Bestandteil des
Erinnerungsdiskurses in Deutschland. Die Anschläge der Terrorgruppe
„Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) waren auch in dieser Hinsicht eine Zäsur. So gibt
es zwischenzeitlich eine Vielzahl an (Gedenk-) Veranstaltungen und künstlerisch-kulturellen
Ausdrucksformen, die sich mit dem NSU-Komplex, seinen Auswirkungen und den Opfern
befassen. Gleichzeitig tauchen in der postmigrantischen Gesellschaft der Bundesrepublik in
den letzten Jahren neue Debatten um Erinnerungskultur und Fragen um Deutungshoheit auf.
Damit werden die Perspektiven von Betroffenen stärker in den Mittelpunkt gerückt.
In diesen Zusammenhängen sind auch die Diskussionen um das Kölner Denkmal zu den
Anschlägen des NSU in der Keupstraße und der Probsteigasse zu sehen. Von dem
Beschluss des Integrationsrates im Januar 2014 für die Errichtung eines Denkmals bis zur
Annahme des Entwurfs durch den Rat der Stadt Köln im November 2021 ist viel Zeit
vergangen. Die dazwischenliegenden Diskussionen verweisen auf die Dynamiken der
Aushandlungen des Erinnerns – die grundlegend für ein demokratisches Zusammenleben in
einer von Pluralität geprägten Gesellschaft sind. Nicht nur in Köln, auch an vielen anderen
Orten wurden entsprechende Aushandlungsprozesse bei der Frage nach dem Erinnern an
die NSU-Mord- und Anschlagsserie deutlich.
Öffentliches Gedenken ermöglicht die Anerkennung der Opfer rechter Gewalt und der
rassistischen Behandlung der Betroffenen und der Familien nach den Anschlägen. Insofern
nehmen mit dem Kölner Denkmal die vielen daran beteiligten Akteur*innen aus
Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung wahr.
Mit der Auswahl des Siegerentwurfs von Ulf Aminde kann Köln einen besonderen Ort der
Erinnerung etablieren: einen Ort, in dem sich unterschiedliche Praxen der Herstellung von
Bedeutung des Vergangenen verbinden mit auf die Zukunft gerichteten Handlungen und
Deutungen. „Gemeint ist eine zukünftige Gemeinschaft, die ausschließlich auf Diversität und
Solidarität aufbaut“, wie Aminde zu seinem Entwurf schreibt. Das Überzeugende an dem
Denkmalsentwurf ist dabei auch die darin genuin angelegte stetige Weiterentwicklung auf
einer partizipativen Basis. So werden auf einer virtuellen Oberfläche eines Hauses immer
wieder neue Filme eingespielt. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass
Erinnerung kein statisches Phänomen ist, sondern einem fortwährenden Wandel unterliegt.
Auch in der Organisationsstruktur eines Kuratoriums für das Denkmal müssen sich diese
Wandelbarkeit und die Möglichkeit des flexiblen Reagierens auf neue Herausforderungen
widerspiegeln.
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War schon der Auswahlprozess in dem künstlerischen Wettbewerb von einem dialogischen
Verfahren geprägt, so gilt dies auch für die Entwicklung des Kuratoriumskonzeptes wie für
die Organisationsstruktur des Kuratoriums selbst: Die Betroffenen der Anschläge und die
Anwohner*innen der Keupstraße werden dabei ermächtigt, gemeinsam mit anderen die
wesentlichen Entscheidungen für die Ausgestaltung des Denkmals zu treffen. Damit sind sie
handelnde Subjekte der Erinnerung und nicht bloße Objekte oder Menschen, die auf ihre
Opferrolle reduziert werden.
Über das Kuratorium ist gewährleistet, dass das Kölner Denkmal ein Ort der Erinnerung wie
auch des Austausches werden kann, in dem sich – ausgehend von der Anerkennung der
Erfahrung und Perspektiven der Betroffenen – Menschen mit verschiedenen Hintergründen
und Erfahrungen wiederfinden. Mit diesem Ansatz kann die notwendige Augenhöhe mit den
Betroffenen gewährleistet werden und gleichzeitig ein Good-Practice-Beispiel für erlebte
Erinnerungskultur entstehen.
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2. Ausgangslage
2.1 Vorgeschehen
Ende 2011 wurde die menschenverachtende Mordserie des NSU bekannt. Die Terrorgruppe
und ihr Unterstützer*innennetzwerk sind für zehn Morde an Menschen mit internationaler
Familiengeschichte und einer Polizistin sowie für weitere rassistische Anschläge
verantwortlich. Bei zwei Anschlägen in Köln – im Jahr 2001 in der Probsteigasse und im Jahr
2004 in der Keupstraße – wurden über 20 Menschen teilweise schwer verletzt. Darüber
hinaus wurden die Opfer und ihre Familien unmittelbar nach dem Anschlag in der
Keupstraße durch Teile der Medien, Politik und Behörden als Täter*innen stigmatisiert. Diese
Anschläge, aber auch die Behandlung der Opfer danach waren ein Angriff auf Menschen, die
von Neonazis als nicht zugehörig markiert wurden, und damit zugleich ein Angriff auf eine
von Vielfalt geprägte Stadtgesellschaft in Köln.
Initiiert durch den Integrationsrat beauftragte der Rat der Stadt Köln am 11.02.2014 die
Verwaltung, ein Verfahren für ein Denkmal zu den Anschlägen des NSU in der Keupstraße
und der Probsteigasse zu entwickeln. Das NS-Dokumentationszentrum (NS-DOK) steuerte
diesen Prozess federführend. Der Dialog mit den Opfern bzw. den Anwohner*innen der
Keupstraße stand im Zentrum des Verfahrens. Der dialogische Weg zum Denkmal wurde
dabei als ebenso wichtig betrachtet wie das Denkmal selbst.
In einem mehrstufigen Kunstwettbewerb fiel die Entscheidung der Jury am 06.11.2016
einstimmig auf einen Entwurf von Prof. Ulf Aminde. Die grundsätzliche Idee beinhaltet zwei
„Bauwerke“: 1. Ein konkreter Ort in Form einer Betonbodenplatte, die den Grundriss des
Frisörsalons nachbildet, vor dem die Nagelbombe in der Keupstraße explodierte. Dieser ist
verbunden mit 2. einem virtuellen Haus, das über eine Augmented Reality-Oberfläche Filme
sowie Informationen und Statements zeigt, die an den Anschlag erinnern und Hintergründe
erläutern. Es entsteht ein Lern- und Erinnerungsort, der eine rassismuskritische
künstlerische Praxis im digitalen Raum ermöglicht und diese mit der auratischen Erfahrung
des konkreten Erlebens vor Ort zusammenbringt.
Bedauerlicherweise kam es nach dem Auswahlverfahren in der Frage des Standorts für das
Denkmal zu einem mehrjährigen Stillstand. Erst ein Eigentümerwechsel des Grundstücks
machte die Verwirklichung am gewünschten Standort Keupstraße/Ecke Schanzenstraße
möglich. Damit wurde der Weg frei für den Beschluss des Rates vom 09.11.2021 zur
Annahme des Siegerentwurfs und zur Beauftragung der Verwaltung u.a. zur Erstellung eines
Konzepts für ein Kuratorium zum Denkmal.
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Der Prozess zur Entwicklung des vorliegenden Konzeptes für das Kuratorium wurde ebenso
vom NS-DOK gesteuert und ist Ausdruck eines dialogischen Verfahrens, in das
verschiedene Akteur*innen, darunter auch die Betroffenen und Anwohner*innen
eingebunden waren und das die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten berücksichtigt
(s. dazu Anhang Prozessdokumentation).
2.2 Konzeption des Kunstwerkes (virtueller Teil)
Über die in das Denkmal eingespielten Produkte (Filme, Tonaufnahmen, Texte) sollen
insbesondere diejenigen zu Wort kommen, die von den Bombenanschlägen betroffen sind,
sowie von Rassismus und Diskriminierung betroffene Menschen im Allgemeinen.
Das virtuelle Haus vereint Filme u. Ä., die drei verschiedenen Kategorien bzw. Ebenen
zugeordnet werden können:
1. Die Basis (sozusagen die „Grundmauern“ des virtuellen Hauses) werden vom
Künstler entwickelte Filme mit den Direktbetroffenen der NSU-Anschläge in Köln
bilden.
2. Darauf aufbauend (sozusagen als weitergehende „Wände“ oder „Geschosse“ des
Hauses) werden vom Künstler Filme, Tonaufnahmen u. Ä. eingespielt, die den
Kontext des Werkes erläutern; beispielsweise Dokumentationen zum NSU oder zu
6
verschiedenen Gruppen, die von Diskriminierung betroffen sind. Ihre Stimme soll hier
hörbar gemacht werden. Sie finden auf dieser Ebene einen besonderen Ort der
Repräsentanz.
3. Die dritte Kategorie umfasst Filme u. Ä., die sich auf den Anlass und den
Grundgedanken des Denkmals beziehen (also z.B. Rechtsextremismus,
verschiedene Formen von Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung in
Deutschland oder eine vielfältige Gesellschaft thematisieren) und über deren
Auswahl das Kuratorium, das die Aufgaben einer Jury übernimmt. entscheidet. In den
ersten Jahren (2023 ff.) werden dies Filme sein, die in Abstimmung mit dem Künstler
in Auftrag gegeben werden bzw. im Rahmen von durch das Kuratorium initiierten
Filmworkshops entstehen. In der weiteren Entwicklung kann und soll es sich dabei
auch um Filme handeln, die eingesandt werden und über die das Kuratorium befindet
(s. Pkt. 3. Aufgaben). Perspektivisch werden die Medien aus dieser Kategorie das
Denkmal prägen.
So entsteht im Laufe der Zeit ein rassismus- und diskriminierungskritisches Film- und
Medienarchiv, das im Wesentlichen von den Betroffenen sowie einer solidarischen
Zivilgesellschaft geprägt ist. Es wird sowohl vor Ort als auch ortsunabhängig über eine
eigene Homepage zugänglich sein. Das Denkmal wird ein modernes Medium, mit dem
immer neue Geschichten erzählt werden. Unabhängig von der Frage der Überlassung der
Nutzungsrechte einzelner Produkte verbleibt die Autorenschaft für das Gesamtkunstwerk
beim Künstler Ulf Aminde, das Nutzungsrecht wird als solches in die Verantwortung der
Stadt Köln gegeben. Ein Vertrag mit der Stadt Köln soll die Details des künstlerischen
Eigentums klären.
Das Kuratorium, dessen integraler Bestandteil eine Vertretung von Betroffenen beider Kölner
NSU-Anschläge sowie der Bewohner*innen und Geschäftsleute der Keupstraße ist,
gewährleistet, dass das Denkmal ein sich immer wieder erneuerndes, zeitgemäßes Medium
ist, das die Vielfalt und Solidarität der Menschen in den Mittelpunkt stellt.
7
2.3 Kernziele und Selbstverständnis
Das Denkmal soll nicht nur ein Zeichen der Solidarität mit den Opfern rechten Terrors sowie
den Betroffenen von Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung darstellen. Es soll
gleichermaßen zur Auseinandersetzung mit aktuellen Erscheinungsformen von
Rechtsextremismus, Rassismus und Diskriminierung – und mit dem Widerstand dagegen –
anregen. Es erfüllt auch eine Mahnmalfunktion, in dem es als Plädoyer für den Schutz der
Menschenwürde fungiert, für eine offene, tolerante und demokratische Gesellschaft, in der
alle Menschen selbstbestimmt und ohne Ausgrenzung leben können.
Der Wunsch der Betroffenen ist es aber auch, dass das Denkmal eine positive, auf die
Zukunft gerichtete Botschaft ausstrahlt und die Vielfalt der Stadtgesellschaft zeigt.
Das Denkmal ist ein Erinnerungs- und Lernort: Es trägt den Geschichten und Haltungen der
Betroffenen Rechnung. Die Entscheidungen des Künstlers und des Kuratoriums über die das
Denkmal tragenden Filme stellen sicher, dass es kein Narrativ über die Betroffenen ohne
ihre Beteiligung gibt.
Das Denkmal ist ein Erinnerungs- und Lernort: Über die Filme oder die vom Kuratorium
initiierten Projekte und Veranstaltungen sollen die Beteiligten die verschiedenen
Perspektiven der unterschiedlich von Rassismus Betroffenen wahrnehmen. Gleichermaßen
erhalten die Betroffenen eine Möglichkeit, ihre Interessen in gesellschaftliche
Aushandlungsprozesse einzubringen. Das Denkmal und die in ihm archivierten Medien
können einen Beitrag dazu leisten, die politischen Debatten über Rassismus und
Diskriminierung nachhaltig mitzugestalten – ohne ein Opfernarrativ zu reproduzieren.
Diesen Grundsätzen soll sich das Kuratorium verpflichtet fühlen.
Köln erhält damit einen Ort für gelebte Erinnerungskultur, der nicht nur einzelne Gruppen
anspricht, sondern seine Wirkung sowohl in der gesamten pluralen Stadtgesellschaft als
auch über die Grenzen der Stadt hinaus entfalten kann.
Das Denkmal leistet nicht zuletzt mit seiner ästhetischen Strahlkraft einen Beitrag zur
Kulturmetropole Köln. Es ist davon auszugehen, dass die künstlerischen und
kulturpolitischen Dimensionen weithin wahrgenommen werden. Entsprechend muss die
Stadt auch diesen Perspektiven Rechnung tragen.1
1 So wird das Werk bspw. ins städtische Monitoring für Kunstwerke im öffentlichen Raum überführt werden.
8
3. Inhaltliche Gestaltung des Kuratoriums
Das Kuratorium umfasst zwölf Personen (sowie ein Ehrenmitglied), zu denen vor allem die
Betroffenen der Anschläge bzw. deren Vertreter*innen sowie Vertreter*innen aus
Zivilgesellschaft, Kunst & Kultur, Kölner Schüler*innen sowie Vertreter*innen des
Integrationsrates zählen. Es trifft sich einmal im Jahr um bspw. Filmprojekte oder ähnliche
Projekte zu vergeben bzw. auszuwählen.
Das Kuratorium soll laut Beschluss des Rates vom 09.11.2021 „mehrheitlich von Personen
besetzt sein, die die Betroffenenperspektive einnehmen.“ Es ist mit vorliegendem Konzept
kein statisches Gebilde, das sich aus dem immer gleichbleibenden Personenkreis
zusammensetzt. Vielmehr folgt es inhaltlich und strukturell dem Gedanken von Dialog,
Partizipation und stetiger Wandelbarkeit. Gleichermaßen sind die Aufgaben auf einen
längerfristigen Prozess angelegt. Auch diese können (und werden) sich im Laufe der Zeit
verändern. So ist dieses Gremium selbst ein Beispiel für demokratische
Aushandlungsprozesse.
3.1 Aufgaben
Das Kuratorium hat die Aufgabe, neue mediale Inhalte auszuwählen, die in das Denkmal
eingespielt werden. Zunächst soll kein offener Aufruf stattfinden, sondern das Kuratorium
wird Medienproduktionen mit einer vorgegebenen inhaltlichen Klammer explizit beauftragen.
Diese Beauftragung muss nicht an professionelle Filmschaffende gehen, sondern kann auch
z.B. in Form eines Medien- oder Empowerment-Workshops mit Jugendlichen stattfinden.
Auch eine einjährige Kooperation mit einer festgelegten Schule wäre möglich. Bei der
Vergabe von Filmen können auch Fachleute zum jeweils geplanten Themenbereich
hinzugezogen werden.
Im Kuratorium sollen die Betroffenen und Menschen aus der Keupstraße und der
Probsteigasse im Mittelpunkt stehen. Damit wird die Idee des Co-Curating aufgegriffen, die
Ausdruck von Transformationsprozessen in kulturellen Institutionen ist (und auch in Köln
bereits in Ansätzen verschiedener Kultureinrichtungen praktiziert wird). Indem Wissen und
Expertise nicht allein bei den etablierten Akteur*innen im Kultur- oder Politikbetrieb verortet
werden, werden auch Machtasymmetrien abgebaut und divergente Perspektiven in die
kuratorische Arbeit integriert. Von großer Bedeutung ist daher, dass sich in diesem Gremium
auch und insbesondere Menschen entfalten können, deren Alltag nicht von entsprechenden
Sitzungen geprägt ist. Das stärker experimentell gedachte Konzept folgt dem Grundsatz,
9
dass das situierte Wissen der Betroffenen (bspw. um Rassismus und Diskriminierung) diese
zu kuratorischer Arbeit befähigt. Das Kuratorium ist somit auch ein Diskursraum, der von
Fragen bestimmt ist wie: Wer spricht (für wen)? Wem wird zugehört? Wer wird
wahrgenommen?
Das Kuratorium übernimmt die Aufgaben einer Jury. Dazu gehören:
Entscheidung über die Vergabe von Filmen u. Ä. im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Mittel
Entscheidung über die Annahme von Filmen u. Ä., die in das Denkmal eingespielt
werden (ab Fertigstellung des Denkmals)
Zur Entscheidungsfindung wird ein Code of Conduct erarbeitet (s.u.).
3.2 Zusammensetzung
Prinzipiell ist das Kuratorium kein Gremium, das die Stadtgesellschaft in Gänze abbilden
kann. Es ist vielmehr der Versuch, die wesentlichen Akteur*innen prozesshaft einzubinden
und gleichzeitig eine arbeitsfähige Struktur zum Tragen zu bringen. Diese ist bewusst als ein
wandelbares, „atmendes System“ konzipiert, das sich immer wieder neu zusammenfindet.
Wie vom Rat der Stadt Köln beschlossen, haben die Direktbetroffenen der Anschläge
Keupstraße und Probsteigasse bzw. deren Repräsentant*innen im Kuratorium einen festen
Platz sowie ein ständiges Vorschlags- oder Einspruchsrecht, an das sich eine erneute
Diskussion anschließen muss.
Im Kuratorium sollen weiterhin die Stimmen derjenigen Gehör finden, die sich intensiv mit
den Anschlägen in der Probsteigasse und der Keupstraße, ihren Auswirkungen und
Nachfolgen auseinandergesetzt haben und das Wissen um die Bedeutung des Denkmals für
die Betroffenen mitbringen.
Zudem wurde von allen in den Vorgesprächen involvierten Akteur*innen (s. dazu Pkt. 6) auf
die Bedeutung der Einbindung junger Menschen bzw. Schüler*innen verwiesen.
Nicht zuletzt soll das Gremium als Jury auch Impulse derer erhalten, die sich im Bereich
Kunst und Kultur kritisch mit Rassismus und Diskriminierung auseinandersetzen und hierfür
verschiedene ästhetische Artikulationsformen gefunden haben.
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Um diesen unterschiedlichen Interessen und Bedarfen gerecht zu werden, setzt sich das
Kuratorium größtenteils aus den Vertreter*innen dreier Bereiche zusammen, die in Treffen
von unterschiedlichem Charakter jeweils Vertreter*innen bestimmen:
1) Betroffene: Hier gibt es einen geschützten Raum für Direktbetroffene2, um sich
artikulieren und austauschen zu können. Diese Interessen können durch eine*n
Sprecher*in (oder mehrere Sprecher*innen) in das Kuratorium zurückgespielt
werden. Eine Kontinuität (Teilnahme für zwei Jahre) ist wünschenswert. Prinzipiell
können jedoch alle Direktbetroffenen an den Sitzungen des Kuratoriums teilnehmen.
Betroffenentreffen finden nach Bedarf statt, mindestens jedoch einmal im Jahr.
2) Schulen und Jugendeinrichtungen: In enger Abstimmung mit der beim Kommunalen
Integrationszentrum Köln angesiedelten Regionalkoordination Köln „Schule ohne
Rassismus – Schule mit Courage“ wird es ein jährliches Treffen für Schulen in Köln
geben. Angesprochen sind dabei in erster Linie in Schulen aktive AGs, das Treffen
steht jedoch prinzipiell allen Kölner Schüler*innen und Jugendeinrichtungen offen.3
Hierbei werden zwei Vertreter*innen4 gewählt, die an den Kuratoriumssitzungen in
dem entsprechenden Jahr teilnehmen (rollierendes System). Das NS-
Dokumentationszentrum bietet vertiefende Workshops an, um Schüler*innen und
Jugendliche rund um das Kuratorium zu begleiten. Sollten keine Schüler*innen oder
Jugendlichen gewählt werden, muss die Geschäftsführung des Kuratoriums dafür
Sorge tragen, dass die Diskussionen und Ergebnisse in die Kuratoriumssitzungen
zurückgespiegelt werden.
3) Zivilgesellschaft: Es gibt in enger Absprache mit dem Amt für Integration und Vielfalt
ein zweijährliches offenes Treffen für rassismuskritische Initiativen, Organisationen
und Vereine in Köln, in dem Ideen zur Weiterentwicklung des Denkmals formuliert
werden. Angesprochen sind vornehmlich die Zusammenhänge, die sich in ein
Verhältnis setzen zu den NSU-Anschlägen in Köln, die Expertise und Wissen um die
Auswirkungen von Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung mitbringen und
bei denen ein Vertrauen der von Rassismus betroffenen Communities vorausgesetzt
werden kann.5 Eingeladen sind grundsätzlich alle Mitglieder des Kölner Forums
2 Zu den Direktbetroffenen werden Menschen gezählt, die direkt physisch oder psychisch von den Anschlägen in
der Keupstraße und der Probsteigasse betroffen waren oder sind. In dem Konzept wird bewusst auf die
Anmaßung einer engeren Definition verzichtet. Vertreter*innen und Repräsentant*innen von Opfern, Angehörigen
oder Anwohner*innen sind jedoch explizit mitgedacht.
3 Aus organisatorischen Gründen bedarf es einer fristgerechten Anmeldung über die Geschäftsführung.
4 Vertreter*innen können ausschließlich Jugendliche bzw. Schüler*innen bis 21 Jahre sein (also keine
Lehrer*innen oder Einrichtungsleitungen).
5 Aus organisatorischen Gründen bedarf es einer fristgerechten Anmeldung über die Geschäftsführung.
11
gegen Rassismus und Diskriminierung sowie der Interkulturellen Zentren der Stadt
Köln. Berücksichtigung finden sollten darüber hinaus insbesondere die in Mülheim
sozialräumlich aktiven Organisationen sowie die Communities, die von den NSU-
Anschlägen und weiteren rechtsterroristischen Anschlägen betroffen waren, jedoch
im öffentlichen Diskurs nicht immer gesehen werden (z.B. kurdische Communities
oder Sinti*zze und Rom*nja).
Aus dem Kreis der bei diesen Treffen Anwesenden werden maximal zwei
Vertreter*innen gewählt, die an den Kuratoriumssitzungen in den entsprechenden
Jahren teilnehmen (rollierendes System).
Das Kuratorium besteht weiterhin aus einer*einem Vertreter*in der IG Keupstraße sowie drei
Mitgliedern des Integrationsrats der Stadt Köln. Diese werden vom Integrationsrat entsendet.
Zudem ist der*die Bezirksbürgermeister*in Köln-Mülheim Mitglied des Kuratoriums. Der*Dem
Oberbürgermeister*in der Stadt Köln wird vorgeschlagen, eine Ehrenmitgliedschaft im
Kuratorium einzunehmen.
Die Prozesse werden von einer*einem Vertreter*in der Kulturszene (bildende Kunst,
darstellende Kunst, Film, Medien etc.) begleitet. Diese*r muss nicht notwendigerweise an
allen Vortreffen um die eigentliche Sitzung herum teilnehmen, jedoch über die Ergebnisse
informiert sein und Interesse daran haben, diese mit produktiven künstlerischen Impulsen zu
framen. Die Person sollte einen Kölnbezug haben, über kuratorische Erfahrungen verfügen
und in ihrer Arbeit einen rassismuskritischen Ansatz verfolgen. Wünschenswert wären hier
auch Personen mit einem gewissen Bekanntheitsgrad, die gut vernetzt sind und die Anliegen
des Kuratoriums weitertragen können. Die erste Benennung erfolgt durch Ulf Aminde,
anschließend bestimmt die Person zweijährlich eine Nachfolge. Sofern dies nicht geschieht,
obliegt dem Autor des Denkmals, Ulf Aminde, das Vorschlagsrecht. Die Benennung muss
vom Kuratorium bestätigt werden.
3.3 Geschäftsführung
Die Geschäftsführung des Kuratoriums wird vom NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln
übernommen. Damit ist eine ordentliche und transparente Bewirtschaftung der vom Rat der
Stadt Köln beschlossenen jährlichen Mittel (s. dazu Pt. 5, S. 16) gesichert. Ebenso ist
dadurch die Kommunikation in der Phase der Etablierung des Kuratoriums sowie der
Entwicklung hin zum eigentlichen Denkmal in der Planungs- und Bauphase gewährleistet.
Über die Geschäftsführung muss auch die aufeinander abgestimmte Durchführung der oben
12
benannten Treffen organisiert und die Kommunikation zwischen diesen Kreisen
gewährleistet werden.
Die Geschäftsführung beim NS-Dokumentationszentrum soll von einem*einer externen freien
Mitarbeiter*in unterstützt werden. In der Geschäftsführung sollte zur Gewährleistung der
Repräsentation und Mitbestimmung eine Person of Colour vertreten sein.
Die Geschäftsführung des Kuratoriums nimmt folgende Aufgaben wahr:
Vorbereitung der Sitzungen (u.a. Aufbereitung der Filmvorschläge)
Moderation der Sitzungen oder Vergabe an eine externe Moderation
Organisation und Begleitung der umgebenden Treffen (Betroffene, Schulen &
Jugendeinrichtungen sowie Zivilgesellschaft) in Zusammenarbeit mit anderen
Dienststellen der Stadt Köln
Berichtswesen
Mittelakquise und -bewirtschaftung, Buchhaltung
Organisation von Veranstaltungen, die vom Kuratorium angeregt werden
Die Geschäftsführung berichtet mindestens einmal im Jahr oder bei aktuellem Anlass dem
Integrationsrat, dem Rat wie auch den Bezirksvertretungen. Der Geschäftsbericht wird den
politischen Gremien als Mitteilung zur Kenntnis gegeben.
3.4 Code of Conduct (Geschäftsordnung)
Bei allen Tätigkeiten folgt das Kuratorium der Maßgabe, Betroffenen mit Wertschätzung und
Empathie zu begegnen. Zur Verankerung dieser Leitlinien, die sowohl Leitbilder für die
archivierten Medien als auch die Fixierung eines Entscheidungsmodus‘ (z.B.
Mehrheitsprinzip) umfassen, soll das Kuratorium einen Code of Conduct erarbeiten. Dieser
muss sich an der in Pkt. 2.3 genannten Leitlinie orientieren, einzelne Modalitäten fixieren und
zudem Kriterien für eine mögliche Erweiterung des Kuratoriums festschreiben.6 Damit wird
auch der Wissenstransfer für spätere Mitglieder gewährleistet. Die Geschäftsführung wird
(unter zwingender Mitwirkung einer Person mit Rassismuserfahrung) hierbei vorbereitend
und unterstützend tätig.
6 Bspw. ein Mehrheitsprinzip bei der Stimmabgabe, ein mögliches Vetorecht der Mehrheit der anwesenden
Betroffenen oder ein Verhindern von Rollenkonflikten bei Kuratoriumsmitgliedern (z.B. indem sie selbst
künstlerische Inhalte bereitstellen möchten)
13
Das vorliegende Konzept legt hierbei explizit noch keine Entscheidungen fest. Die
Erarbeitung des Code of Conduct folgt auch hier der Idee der Denkmalsentwicklung als
offener und dialogisch angelegter Prozess. Dies entspricht der partizipativen Idee des
Denkmals.
14
4. Organisationale Gestaltung des Kuratoriums
4.1 Größe und Struktur
Das Kuratorium setzt sich aus zwölf Personen (sowie einem Ehrenmitglied) zusammen. Alle
Mitglieder sind stimmberechtigt. Die Geschäftsführung nimmt an den Sitzungen teil, ist aber
nicht stimmberechtigt. Prinzipiell stehen alle Sitzungen im Rahmen des Kuratoriums allen
interessierten Direktbetroffenen oder deren Vertreter*innen offen.
4.2 Wahl
Das Kuratorium wird nicht einmalig bestimmt. Stattdessen wählen die drei o.g. Bereiche
(Betroffene7, Zivilgesellschaft, Schulen & Jugendeinrichtungen) als quasi konstituierende
Organe sowie die IG Keupstraße selbst ihre Vertreter*innen, die das Kuratorium bilden.
Die/Der Vertreter*in „Kunst & Kultur“ wird alle zwei Jahre in Nachfolgeregelung bestimmt.
Der Integrationsrat wählt seine Vertretung jeweils für eine Legislaturperiode (alternativ in
einem rollierenden System). Die Bezirksvertretung Mülheim wird durch die*den gewählten
Bezirksbürgermeister*in vertreten.
4.3 Turnus
Das Kuratorium trifft sich einmal im Jahr zu einer Sitzung. Die Mitglieder erhalten kein
Sitzungsgeld.
4.4 Ehrenmitgliedschaft
Der*Dem Oberbürgermeister*in der Stadt Köln wird vorgeschlagen, eine Ehrenmitgliedschaft
im Kuratorium einzunehmen.
7 Die Erfahrung zeigt, dass idealerweise zwei Vertreter*innen von Betroffenen an Sitzungen des Kuratoriums
teilnehmen.
15
Kuratorium
IG Keupstraße
Kunst & Kultur
Schulen &
Jugend-
einrichtungen
Betroffene
Keupstr.&
Probsteigasse
(prinzipieller Zugang
für alle Direktbe-
troffenen)
Integrations-
rat
Zivilgesellschaft
Bezirksbürger-
meister*in
Mülheim
Oberbürger-
meister*in
(Ehrenmitglied-
schaft)
16
5. Kosten
Für den Betrieb des Denkmals im Sinne eines Lern- und Erinnerungsorts stehen ab 2023 im
Haushaltsplan der Stadt Köln Mittel in Höhe von jährlich 15.000 Euro zur Verfügung. Diese
werden im Teilergebnisplan 0410 – NS-Dokumentationszentrum in der Zeile 13 –
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen berücksichtigt. Das Dezernat für Kunst und
Kultur wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 ff. innerhalb des dann
zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.
Folgende Kosten sind zu erwarten
Honorarvertrag GF
2.000,00 €
Kosten für Sitzungen
500,00 €
Kosten für „Instandhaltung“ des Denkmals
(updates, Serverkosten), uploads usw.
3.000,00 €
Sonstiges
500,00 €
Beauftragungen Filmproduktionen u.Ä. und
Veranstaltungen
9.000,00 €
Gesamt
15.000,00 €
17
6. Anhang: Prozessdokumentation
Mit dem Beschluss des Rates vom 09.11.20218 wurde die Verwaltung unter anderem mit der
Erstellung eines Konzepts zur Einrichtung eines Kuratoriums des Denkmals zu den NSU-
Anschlägen in der Keupstraße und der Probsteigasse beauftragt. Der Beschluss war von
dem Gedanken geprägt, dass – so wie der Weg zum Denkmal in einem dialogischen
Verfahren mit den Opfern der Anschläge und Betroffenen entstanden ist – auch die Frage
der Zusammensetzung und der Aufgaben des Kuratoriums dialogisch entschieden werden
sollte.
Dieser Auftrag erging verwaltungsseitig an das NS-Dokumentationszentrum. Für die
Erstellung des vorliegenden Konzepts wurde ein mehrstufiges Verfahren gewählt. Zuvorderst
stand die weitere Abstimmung mit dem Künstler Ulf Aminde, der in alle Prozesse
eingebunden war.
In einem zweiten Schritt wurden die wichtigsten (zivilgesellschaftlichen) Akteur*innen
identifiziert, die vor Ort an der Entwicklung des Denkmals beteiligt waren oder sind. Dies sind
vor allem:
IG Keupstraße
Initiative „Herkesin Meydanı – Platz für alle“
Sozialraumkoordination Mülheim Nord-Keupstraße (in Trägerschaft des CSH Köln
e.V.)
die Stadtteilkonferenz Mülheim Nord-Keupstraße, in der sozialräumlich orientierte
Organisationen und Vereine zusammengefasst sind wie aak Jugendladen,
Interkultur e.V., Geschichtswerkstatt Mülheim usw.
Alle diese Zusammenschlüsse stehen in Austausch mit Betroffenen bzw. die Betroffenen der
Anschläge sind dort organisiert. In mehreren Gesprächsrunden wurden unter Federführung
des NS-DOK/Info- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus (Hans-Peter Killguss)
Vorschläge zu Aufgaben und Besetzung des Kuratoriums diskutiert, verworfen und
weiterentwickelt. Dabei standen die Wünsche und Bedarfe der Menschen vor Ort im
Mittelpunkt.
Zunächst wurde ein „Ratschlag“ initiiert, um die Diskussion grundlegender Fragen zum
Kuratorium zu bündeln. Dieser Prozess sollte durch eine unbeteiligte Instanz außerhalb der
Stadtverwaltung begleitet und verschriftlicht werden. Dafür konnte das Büro Prasanna
8 2699/2021. Beschlussfolge: Integrationsrat (28.09.), BV 9 (25.10.), Ausschuss KuK (26.10.),
Stadtentwicklungsausschuss (28.10.), BV 1 (28.10.), Finanzausschuss (8.11.)
18
Oommen – moderating change gewonnen werden. Eingeladen dazu waren alle
Direktbetroffenen – auch diejenigen, die nicht mehr in Köln wohnhaft sind.
Im März und September 2022 fanden zwei Ratschlagstreffen in Präsenz in Köln-Mülheim
statt, zu denen im Kreis der o.g. Akteur*innen breit eingeladen wurde. Vor- und
Nachbereitung der Treffen übernahm eine Initiator*innenrunde, bestehend aus Hans-Peter
Killguss, Prasanna Oommen und Philine Lissner für das Büro Prasanna Oommen, dem
Künstler Ulf Aminde sowie Vertreter*innen der Initiative „Herkesin Meydanı – Platz für alle“,
der IG Keupstraße und der Stadtteilkonferenz Mülheim.
Beim Treffen am 14.03.2022 wurden der bisherige Prozess durch das NS-DOK vorgestellt
und anschließend Anforderungen an die Funktion des Mahnmals sowie zur Besetzung, den
Aufgaben und der Vorgehensweise des Kuratoriums gesammelt und diskutiert. Das Treffen
am 19.09.2022 ging spezifischer auf die Besetzung und Aufgaben des Kuratoriums ein und
stellte die bisherigen Ergebnisse zur Diskussion.
Beide Ratschlagstreffen wurden co-moderiert durch Prasanna Oommen und Bassam Ghazi,
Moderator, Diversitätsexperte und Künstlerischer Leiter des Stadt:Kollektiv Düsseldorf. Das
Büro Prasanna Oommen protokollierte zudem die Treffen und erarbeitete daraus gemeinsam
mit dem NS-DOK das Konzeptpapier.
In einem dritten Schritt und zeitweise parallel zu diesen Treffen wurden durch das NS-DOK
Gespräche mit vielen weiteren Akteur*innen geführt (u. a. mit dem Integrationsrat der Stadt
Köln), die in Köln zum Thema Rassismus und Diskriminierung arbeiten. Das vorliegende
Konzept ist daher Ausdruck einer breiten Beteiligung. Sein Entstehungsprozess ist letztlich
Teil eines gemeinschaftlich getragenen Denkmals und bietet wichtige Impulse für die
Weiterentwicklung des Denkmals.
Beschlussvorlage Rat
1192 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VII/4520 Vorlagen-Nummer 1060/2023 Freigabedatum 31.08.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Konzept "Kuratorium für ein Denkmal zu den Anschlägen des NSU in der Keupstraße und der Probsteigasse" Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt das beigefügte Konzept „Kuratorium für ein Denkmal zu den Anschlägen des NSU in der Keupstraße und der Probsteigasse“. Integrationsrat 12.09.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 18.09.2023 Ausschuss Kunst und Kultur 26.09.2023 Rat 26.10.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung mit Beschluss vom 09.11.2021 beauftragt, ein Kon- zept für ein Kuratorium für ein Denkmal zu den Anschlägen des NSU in der Keupstraße und der Probsteigasse zu erstellen. Die Vorstellung und Begründung des Konzepts findet sich im Anhang. Anlage: Konzept „Kuratorium für ein Denkmal zu den Anschlägen des NSU in der Keupstraße und der Probsteigasse“
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Keupstraße
- Probsteigasse 1
- Schanzenstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1060/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 31.08.2023
- Erstellt
- 28.03.2023 12:58