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V/0648/2021

Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk 14 Münster-Gremmendorf

Vorlagen 26.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 05.10.2021, TOP 5.4

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

1947 Zeichen

V/0648/2021 
V/0648/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wiederwahl der Schiedsperson für den Bezirk 14 Münster-Gremmendorf 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   05.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als Schiedsperson für den Bezirk 14 Münster-Gremmendorf wird wiedergewählt: 
 
Herr Marc Würfel-Elberg. 
 
Herr Würfel-Elberg ist 45 Jahre alt und wohnt im Bezirk Gremmendorf. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Herr Würfel-Elberg ist bereits seit 10 Jahren als Schiedsmann für den Bezirk Gremmendorf tätig und 
engagiert sich darüber hinaus im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS). 
Seine zweite Amtszeit als Schiedsmann endet im Oktober 2021. 
Herr Würfel-Elberg steht, im Falle seiner Wiederwahl durch die Bezirksvertretung Münster-Südost, 
auch für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. 
Weitere Personen die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. 
 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig-
net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16. 12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer 
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper-
son soll nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht bzw. das 70. Lebensjahr bereits vollendet hat, i n 
dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der 
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.  
Rechts- und Ausländeramt 
 
01.09.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Kistler 
Telefon: 492-3025 
KistlerP@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0648/2021 
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, 
werden von Herrn Würfel-Elberg erfüllt. 
 
 
 
In Vertretung 
gez. 
 
Zeller 
Stadtkämmerin

Anlage A

1399 Zeichen

Anlage A zur V/0648/2021 
Kurzüberblick 
Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk Münster-Gremmendorf. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan-
der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung 
von Konflikten. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0110 Recht 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be-
hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden-
tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.

Beratungsverlauf (1)

05.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0648/2021
Typ
Vorlagen
Datum
26.08.2021
Erstellt
24.08.2021 12:43