V/0429/2017
Coerheide – barrierefreier Ausbau der Haltestelle Coerheide und Instandsetzung der Nebenanlagen
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BV_Nord_V_0429_2017_Coerheide_Lageplan
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Nr. 1 2 3 4 5 $UWGHU¥QGHUXQJName Datum Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 0DÀVWDE/ÅQJHQ+×KHQDatum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.0ÝQVWHUGHQTiefbauamt Lageplan Planung Plot 17.01.2017 2 (2)16/0024270 Lageplan 1 : 250CoerheideHaltestellen Coerde und Coerheide Nov. 2016SzeikeNov. 2016Wessels Rinnenablauf Seitenablauf Schieberkappe Wasser Schaltkasten oberirdisch, unterirdisch Unterflurhydrant Schachtdeckel Leuchte +×KH +×KH Legende vorhanden: geplant: 11 22 111215 4 Asphaltdeckschicht AsphaltdeckschichtBetonplatten 24/24 cm Betonplatten 24/24/8 cm Betonstein grau 16/16 cm Verbundsteinpflaster*UÝQIOÅFKH 78.51 78.51Natursteinpflaster Mosaik 30Betonplatten anthrazit 30/30/8 cm311RSSHQSODWWHQZHLÀFP325LSSHQSODWWHQZHLÀFP 2bBetonplatten 30/30 cm Haltestellen Coerheide )×UGHUEHUHLFK Betonplatten aufnehmen und neu verlegen gez. Reloe
BV_Nord_V_0429_2017_Coerheide_Anlage
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Anlage zur Vorlage V/0429/2017 Coerheide – Barrierefreier Ausbau der Haltestellen und Anpassung der Nebenanlagen
Beschlussvorlage
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V/0429/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Coerheide – barrierefreier Ausbau der Haltestelle Coerheide und Instandsetzung der Nebenanlagen Beratungsfolge 27.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung Beschlussvorschlag I. Sachentscheidung Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 4270) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für den Straßenbau Baukosten in Höhe von ca. 50.000 € entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen für den barrierefreien Ausba u der Halte- stellen in Höhe von ca. 28.000 €. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2017 50.000 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2018 28.000 Umbau Haltestellen ca. 33.000 € (ÖPNV G § 11, Förd e- rung ca. 100 % der z u- wendungsfähigen Ko s- ten) Ergebnis 22.000 Die zur Finanzierung erforde rlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2017 bei der o. g Pr o- duktgruppe veranschlagt. Vorlagen-Nr.: V/0429/2017 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 09.05.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0429/2017 Begründung 1. Voraussetzungen Mit der Vorlage V/0270/2016 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen am 16.06.2016 das Programm „Verbesserungen an Haltestellen für 2017/2018 beschlossen. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Die Haltestelle Fahrtrichtung „Coerde“ wird in Fahrtrichtung verschoben, um bei gleichzeitigem A n- kommen von Bussen aus beiden Richtungen Platz für Rettungsfahrzeuge zu scha ffen. Der Gehweg wird höhentechnisch angepasst. Die Haltestelle in Fahrtrichtung „Dachsleite“ wird ebenfalls um einige Meter in Fahrtrichtung versch o- ben. Im Zuge des barrierefreien Ausbaus wird der Gehweg vom Mümmelmannpfad bis zum Parkstrei- fen auf der Coerheide erneuert. Bauen für Alle: Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) abgestimmt. 3. Ausschreibung und Bau Die Ausschreibung beginnt direkt nach der Bewilligung der Baumaßnahme voraussichtlich im 2. Quartal, mit der Umsetzung der Maßnahme wird im 4. Quartal 2017 gerechnet. Die Verkehrsfüh- rung während der Baumaßnahme wird mit den umliegenden Baumaßnahmen abgestimmt. Die Bau- zeit beträgt etwa 1 Monat. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse Für den barrierefre ien Ausbau der Haltestellen hat das Tiefbauamt einen Förderantrag nach § 11 II ÖPNVG (ÖPNV-Pauschale des Landes) für das Jahr 2017 gestellt und genehmigt bekommen. Nach jetzigem Stand werden Zuwendungen in Höhe von 100 % der Baukosten für die Haltestelle n (28.000 €) erwartet. Die restlichen 22.000 € sind nicht förderfähig und werden über die Straßenunte r- haltung finanziert. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. I.V. Denstorff Stadtbaurat Anlage: Lageplan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Mümmelmannpfad
- Coerheide
- Dachsleite
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Details
- Aktenzeichen
- V/0429/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.05.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37