V/0181/2013
Erweiterung des Schulgebäudes der Ludgerusschule Hiltrup, kath. Grundschule, An der Alten Kirche 161, 48165 Münster
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Beschlussvorlage
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V/0181/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Erweiterung des Schulgebäudes der Ludgerusschule Hiltrup, kath. Grundschule, An der Alten Kirche 161, 48165 Münster hier: Zustimmung zum Raumprogramm für eine Erweiterung in Massivbau als Ersatz für die Fertigbauklassen und Aufhebung des Sperrvermerks Beratungsfolge 18.04.2013 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 23.04.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 14.05.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Folgendem Raumprogramm zur Erweiterung des Schulgebäudes der Ludgerusschule Hiltrup, kath. Grundschule, als Ersatz für die vorhandenen Fertigbauklassen wird zugestimmt: 4 Unterrichtsräume je ca. 60 qm 4 Gruppenräume je ca. 20 qm 2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Erweiterung des Schulgebäudes der Ludgerusschule Hiltrup um das unter Ziffer 1 genannte Raumprogramm eine Vorentwurfsplanung mit Kostenschä tzung nach DIN 276 zu erarbeiten und schnellstmöglich den Baubeschluss herbeizuführen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Errichtungsbeschlusses eine 20 % ko s- tenreduzierte Variante mitzuplanen. Eine Entscheidung über die Varianten wird zum Planungs - /Baubeschluss gefasst. 4. Nach Fertigstellung der Erweiterung werden die vorhandenen Fertigbauklassen abgebaut. 5. Der Sperrvermerk im Haushaltsplan 2013 an der Finanzstelle in der Produktgruppe 0301 „Lei s- tungen für Schulen“, Maßnahmenziffer 4440 „Erweiterung Ludgerusschule Hiltrup“ wird aufg e- hoben und die Haushaltsmittel werden zur Auszahlung freigegeben 6. Der gemeinsame Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 03.12.2012 (s. Anlage 1) wird mit der Sachentscheidung aufgegriffen und ist damit erledigt. Vorlagen-Nr.: V/0181/2013 Auskunft erteilt: Frau Haase Ruf: 492 40 11 E-Mail: Haase@stadt-muenster.de Datum: 03.04.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0181/2013 II. Finanzielle Auswirkungen: Die zur Finanzierung der Sachentscheidung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushalts- plan wie folgt veranschlagt: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahme 4440 Erweiterung Ludgerusschule Hiltrup Auszahlungen Auszahlungen für Baumaßnahmen 2013 500.000 Auszahlungen 2014 500.000 Summe aller Auszahlungen/Saldo 1.000.000 Begründung: 1. Ausgangslage 1.1 Schüler- und Klassenzahlen Im laufenden Schuljahr 2012/13 werden an der Ludgerusschule Hiltrup insgesamt 406 Kinder in 16 Klassen unterrichtet. Damit ist die Schule durchgehend 4 -zügig. Dies entspricht der im Sommer 2007 im Zusammenhang mit der Aufhebung der Schulbezirke vom Rat der Stadt Münster für die Ludgerusschule Hiltrup festgelegten Zügigke it. Ein Zug wird als integrativer Zug geführt. Die Lu d- gerusschule Hiltrup wurde zum Schuljahr 2003/04 in eine Offene Gan ztagsschule umgewandelt. Im laufenden Schuljahr nehmen 135 Kinder in 5 Gruppen am Offenen Ganztag teil. Die aktuelle Schülerprognose bestätigt für die Ludgerusschule Hiltrup die volle Vierzügigkeit. 1.2 Raumbestand/ Gebäudesituation Der Gebäudekomplex der Ludgerusschule Hiltrup wurde in mehreren Bauabschnitten errichtet. Der Altbau sowie die Sporthalle stammen aus den 60er Jahren. Im Jah r 1984 wurden 3 Fertigbauklas- sen aufgestellt. Diese wurden im Frühjahr 2010 abgerissen. Im Jahr 1994 wurde das Gebäude um 7 Unterrichtsräume erweitert. Die nächste Erweiterung mit 3 Unterrichts- und 2 Gruppenräumen wurde im Jahr 1999 fertig gestellt. Im Jahr 2001 wurden dann 4 Fertigbauklassen aufgestellt. Dies war als kurzfristige Ma ßnahme erforderlich geworden, da die Schule sich von einer Dreizügigkeit im Schuljahr 1994/95 bis zur vollen Fünfzügigkeit im Schuljahr 2002/03 entwickelt hat te. Damals wurden Fertigbauklassen zum einen gewählt, da dadurch die Raumsituation kurzfristig verbessert werden konnte und zum and e- ren, da die Grundschulsituation in Hiltrup-West insgesamt schwierig zu beurteilen war. Die damali- gen Prognosen zeigten unter Berücksichtigun g einer kurzfristigen Entwicklung des Baugebietes Meesenstiege einen weiteren Anstieg der Sch ülerzahlen bis hin zur Sechszügigkeit. Da dies auch - 3 - V/0181/2013 aus pädagogischen Gründen nicht daue rhaft in Frage kommt, wurde seinerzeit sogar über die Gründung einer weiter en Grundschule nachgedacht. Letztendlich hat der Rat der Stadt Münster ein zeitliches Schieben der Baugebietsentwicklung „Westlich Meesenstiege, südlicher Teil“ b e- schlossen, um Sprunginvestitionen zu vermeiden. Dies hat dazu geführt, dass die Schülerzahlen der Ludgerusschule seit dem Schu ljahr 2003/04 wieder rückläufig sind. Die 3 ältesten Fertigbauklassen aus dem Baujahr 1984 sind im Frühjahr 2010 abgeri ssen worden, da sie aufgrund der gesunkenen Schüler - und Klassenzahlen nicht mehr zur Deckung des Schu l- raumbedarfs benötigt wurden. Gleichzeitig hat d er Rat im Juni 2009 aber beschlossen, für eine Übergangszeit eine zusätzliche Fertigbauklasse aufzustellen (vgl. Vorlage V/0360/2009). Diese eine Fertigbauklasse wurde ang e- mietet und im Frühjahr 2010 in direkter Anbindung an die 4 älteren Fertigbauklassen aufgestellt. Unter Berücksichtigung der 5 vorhandenen Fertigbauklassen entspricht der Gebäudebestand mit 21 Allgemeinen Unterrichtsräumen einer guten Vierzügigkeit. Im Schulgebäude wurden für Zwecke des offenen Ganztags eine Küche mit Speiseraum sowie ein Betreuungsraum eingerichtet. Der Offene Ganztag findet darüber hinaus in der benachba rten Stadtteileinrichtung 37 Grad statt. Außerdem werden Klassen- bzw. Mehrzweckräume im Schulge- bäude multifunktional für Betreuungszwecke mitgenutzt. 2. Ersatz der Fertigbauklassen Die vorhandene Fertigbauklassenanlage besteht wie oben dargestellt aus 2 Bauabschnitten. Der 2001 auf dem Grundstück der Ludgerusschule Hiltrup errichtete Teil umfasst 4 Unte rrichtsräume sowie Erschließungs- und Funktionsflächen. Dieser Bauteil befindet sich im E igentum der Stadt Münster Die 2010 errichtete Erweiterung besteht aus 1 Unterrichtsraum, Toiletten, Erschli eßungs- und Funktionsflächen. Dieser Bauteil ist lediglich angemietet. Pavillon- bzw. Fertigbaulösungen verstehen sich grundsätzlich nicht als dauerhafte, sondern als temporäre Lösung, um kostengünstig und flexibel auf u. U. sich verändernde Raumbedarfe reagie- ren zu können. Im Mai 2012 sind aufgrund eines Wasserschadens in de r angemieteten Fertigbauklasse Decke n- platten herabgefallen. Der Raum wurde in den Sommerferien 2012 umfassend saniert. Die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup hat in der Sitzung am 24.05.2012 beschlossen, die Verwa l- tung zu beauftragen, den erforderlichen Ra umbedarf der Ludgerusschule unter der Berücksicht i- gung der Anforderungen und im Dialog mit der Schule festzustellen und auf di eser Grundlage in Abstimmung mit der Schule die Planung und den Bau von Räumlichkeiten in Massivbauweise vo r- zunehmen. Die vorhandenen Containerklassen sind zu entfernen. Daraufhin wurde mit der Ludgerusschule Hiltrup das Raumprogramm abgestimmt. Es wurden zwei Varianten besprochen: Variante 1: Errichtung von 4 Unterrichtsräumen mit j eweils einem angegliederten Gruppenraum und Variante 2: Errichtung von 4 Unterrichtsräumen mit insgesamt 2 Differenzierungsräumen. Die Berücksichtigung von Differenzierungsräumen ermöglicht der Schule, ihr bisheriges Konzept zur Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf fortzuführen. Die Schule hat bereits seit Jahren einen GU-Zweig. - 4 - V/0181/2013 Die weitergehenden Wünsche der Schule zur Flächenerweiterung für den Offenen Ganztag wu r- den auch im Hinblick auf die vorgesehene Neuausrichtung der OGTS-Standards nicht aufgegriffen. Es wird davon ausgegangen, dass für den Offenen Ganztag auch in Zukunft die Räumlichkeiten in der benachbarten Stadtteileinrichtung 37 Grad mitgenutzt werden. Das Amt für Immobilienmanagement hat auf der Grundlage des Raumprogramms eine Machba r- keitsstudie erstellt und den Kostenrahmen für beide Varianten ermittelt. Im Rahmen der Etatberatungen 2013 wurden auf dieser Grundlage die Mittel für die Variante 1 von der Politik in den städt. Haushalt eingestellt. Die Ausgaben wurden mit einem Sperrvermerk vers e- hen. Sobald der Sperrvermerk aufgehoben und das Raumprogramm beschlossen ist, wird mit der Era r- beitung der Vorentwurfsplanung begonnen, um schnellstmöglich den Baubeschluss herbeizufü h- ren. I.V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: 1. gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion vom 03.12.2012
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungOrte (2)
- An der Alten Kirche 161
- Meesenstiege
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0181/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.03.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37