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2007/0105

Außerplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer. 3.4.7 DAH in Höhe von 12.000,00 Euro bei der Hhst. 02.0207001.950... für das Hj. 2007 Stadthaus Grafenstraße

Magistratsvorlage 13.02.2007

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2007/0105

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2007/0105

3181 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
21.02.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Dezernat II 
 
Amt: Hochbau- und 
Maschinenamt  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0105 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Außerplanmäßige Ausgab en gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer. 3.4.7 DAH in 
Höhe von 12.000,00 Euro bei der Hhst. 02.0207001.950... für das Hj. 2007 
Stadthaus Grafenstraße 
 
Vorlage vom: 13.02.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Bei der Haushaltsstelle 02.0207001.950001(Stadthaus Grafenstraße, Umbaukosten/Umzüge der Ämter) 
werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 12.000 EUR für eine Vergleichszahlung und Anwaltskosten 
erforderlich. 
 
Der Magistrat genehmigt diese außerplanmäßige Ausgabe, für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht 
und die unvorhergesehen ist, gem. § 100 HGO. 
    
Deckungsmittel werden aus Einsparungen aus der Haushaltsstelle 02.8800001.950019  (Nachträglicher 
Einbau von Sanitäranlagen) zur Verfügung gestellt 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 13.02.2007  
 
Die Elektroinstallation des Stadthauses 1 wurde in den Jahren 1997/98 teilweise im Rahmen von 
Ämterumzügen (2.0251.950001.9) erneuert. 
Die Arbeiten wurden von der Firma Klein (Inhaber Herr Blum) ausgeführt und vom Ing.Büro Hörbert  
überwacht. 
Bereits während der Bauphase kam es zu Streitigkeiten über die Ausführung der Arbeiten, die sich 
bis zur Schlussrechnung hinzogen. 
 
Die Schlussrechnung wurde um den Betrag von 96.439,58 DM, heute 49.308,77 Euro gekürzt. 
Die Firma Klein legte dagegen Rechtsmittel ein und klagte gegen die Stadt Darmstadt um den 
Restbetrag von 49.308,77 Euro einzufordern. 
 
Im daraufhin angestrengten Prozess vor dem Landgericht Darmstadt wurde nun im Januar 2007 ein 
Vergleich geschlossen, der festsetzt, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Abgeltung aller 
streitgegenständlichen Ansprüche 7.000,00 Euro an die Firma Klein zu zahlen hat, die 
Anwaltskosten werden gegeneinander aufgehoben. 
 
Auf dieser Grundlage entstehen folgende Kosten: 
 
Schlusszahlung an die Firma Klein     7.000,00 Euro 
Anwaltskosten        4.994,73 Euro
 
                 11.994,73 Euro 
 
Die Gesamtkosten in Höhe von gerundet 12.000,00 Euro stehen nicht zur Verfügung, da die 
Maßnahme schon seit längerer Zeit abgeschlossen ist. 
 
Der Magistrat genehmigt die Bereitstellung von 12.000,00 Euro als unabweisbar und 
unvorhergesehene Ausgabe gem. § 100 HGO. 
 
Deckungsmittel stehen unter der Haushaltsstelle 02.8800001.950019, Nachträglicher Einbau von 
Sanitäranlagen zur Verfügung. 
 
Darmstadt,     13.02.2007 
65-1-00 bw/kn Nst.: 26 49 
 
 
Der Dezernent II:                                              Der Dezernent VI: 
 
 
 
Wolfgang Glenz          Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Bürgermeister                                          Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2007/0105
Typ
Magistratsvorlage
Datum
13.02.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00