2007/0105
Außerplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer. 3.4.7 DAH in Höhe von 12.000,00 Euro bei der Hhst. 02.0207001.950... für das Hj. 2007 Stadthaus Grafenstraße
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2007/0105
3181 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
21.02.2007
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI Dezernat II
Amt: Hochbau- und
Maschinenamt
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Tagesordnung: I II
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2007/0105
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Außerplanmäßige Ausgab en gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer. 3.4.7 DAH in
Höhe von 12.000,00 Euro bei der Hhst. 02.0207001.950... für das Hj. 2007
Stadthaus Grafenstraße
Vorlage vom: 13.02.2007
Beschlussvorschlag:
Bei der Haushaltsstelle 02.0207001.950001(Stadthaus Grafenstraße, Umbaukosten/Umzüge der Ämter)
werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 12.000 EUR für eine Vergleichszahlung und Anwaltskosten
erforderlich.
Der Magistrat genehmigt diese außerplanmäßige Ausgabe, für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht
und die unvorhergesehen ist, gem. § 100 HGO.
Deckungsmittel werden aus Einsparungen aus der Haushaltsstelle 02.8800001.950019 (Nachträglicher
Einbau von Sanitäranlagen) zur Verfügung gestellt
Anlagen:
Beschluss des Magistrats vom
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 13.02.2007
Die Elektroinstallation des Stadthauses 1 wurde in den Jahren 1997/98 teilweise im Rahmen von
Ämterumzügen (2.0251.950001.9) erneuert.
Die Arbeiten wurden von der Firma Klein (Inhaber Herr Blum) ausgeführt und vom Ing.Büro Hörbert
überwacht.
Bereits während der Bauphase kam es zu Streitigkeiten über die Ausführung der Arbeiten, die sich
bis zur Schlussrechnung hinzogen.
Die Schlussrechnung wurde um den Betrag von 96.439,58 DM, heute 49.308,77 Euro gekürzt.
Die Firma Klein legte dagegen Rechtsmittel ein und klagte gegen die Stadt Darmstadt um den
Restbetrag von 49.308,77 Euro einzufordern.
Im daraufhin angestrengten Prozess vor dem Landgericht Darmstadt wurde nun im Januar 2007 ein
Vergleich geschlossen, der festsetzt, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Abgeltung aller
streitgegenständlichen Ansprüche 7.000,00 Euro an die Firma Klein zu zahlen hat, die
Anwaltskosten werden gegeneinander aufgehoben.
Auf dieser Grundlage entstehen folgende Kosten:
Schlusszahlung an die Firma Klein 7.000,00 Euro
Anwaltskosten 4.994,73 Euro
11.994,73 Euro
Die Gesamtkosten in Höhe von gerundet 12.000,00 Euro stehen nicht zur Verfügung, da die
Maßnahme schon seit längerer Zeit abgeschlossen ist.
Der Magistrat genehmigt die Bereitstellung von 12.000,00 Euro als unabweisbar und
unvorhergesehene Ausgabe gem. § 100 HGO.
Deckungsmittel stehen unter der Haushaltsstelle 02.8800001.950019, Nachträglicher Einbau von
Sanitäranlagen zur Verfügung.
Darmstadt, 13.02.2007
65-1-00 bw/kn Nst.: 26 49
Der Dezernent II: Der Dezernent VI:
Wolfgang Glenz Dipl.-Ing. Dieter Wenzel
Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Grafenstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0105
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 13.02.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00