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Verwendung von Mitteln aus dem politischen Veränderungsnachweis zum Haushaltsjahr 2022: "Schiffspatenschaft für das Rettungs-Schiff "Alan Kurdi" des sea eye e.V."

Beschlussvorlage Ausschuss 1915/2022 vom 21.07.2022

Stand: Am 18.08.2022 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/160/3 Vorlagen-Nummer 1915/2022 Freigabedatum 20.07.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verwendung von Mitteln aus dem politischen Veränderungsnachweis zum Haushaltsjahr 2022: "Schiffspatenschaft für das Rettungs-Schiff „Alan Kurdi“ des sea eye e.V. Beschlussorgan Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt die Förderung von sea eye e.V., Lokalgruppe Köln, in Höhe von 10.000 € jährlich für die Haushaltsjahre 2022-2025 und beschließt gleichzeitig die Freigabe der Mittel in Höhe von 10.000 € für das Haushaltsjahr 2022. Die Finanzmittel stehen in den Haushaltsjahren 2022-2025 im Teilergebnisplan 0504 – Freiwillige Sozialleistungen und Diversity – in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen – zur Verfügung, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzungen 2023-2025. Integrationsrat 16.08.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.08.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 10.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 10.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat über den politischen Veränderungsnachweis für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen, eine Schiffspatenschaft für das Rettungs-Schiff „Alan Kurdi“ des sea eye e.V. zu über- nehmen und die Mittel von 10.000 € p.a. in die mittelfristige Finanzplanung bis 2025 zu übernehmen. Das Schiff „Alan Kurdi“ existiert nicht mehr. Inzwischen unterstützt die Kampagne „Köln rettet“ das Schiff „Sea Eye 4“ des Sea Eye e.V., Lokalgruppe Köln. Der Einsatz kommunaler Mittel ist rechtlich vertretbar, wenn ein lokaler Bezug besteht. Dieser ist nicht über eine Schiffspatenschaft, wohl aber über die finanzielle Unterstützung einer in Köln tätigen Institu- tion, hier sea eye e.V., Lokalgruppe Köln mit seiner Aktion „Köln rettet!“ gegeben. Mit der lokalen Gruppe Köln des sea eye e.V. soll die Seenotrettung Geflüchteter von Köln aus über Veranstaltungen und Diskussionsforen in der Öffentlichkeit präsent werden und es sollen über die Arbeit der Rettungsschiffe informiert sowie Spenden generiert werden. Hierbei handelt es sich um eine kommunale Aufgabe, da hierdurch thematisch der Bogen von der Seenotrettungstätigkeit zu den Herausforderungen und Chancen von Flucht, Migration und Integrati- on für die Kommune vor Ort gespannt wird. Ausrichtung und Aktivitäten des seit 2015 in der Geflüchtetenarbeit tätigen sea eye e.V. entsprechen 3 der flucht- und migrationspolitischen Position der Stadt Köln. So ist die Stadt Köln Partnerin im Städtebündnis sichere Häfen und durch die Oberbürgermeisterin seit 2021 auch Unterzeichnerin der Potsdamer Erklärung. Mit dieser bekräftigen die Beteiligten unter anderem den Willen, dem Sterben an den Grenzen Europas Einhalt zu gebieten und die humanitäre Katastrophe auf dem Mittelmeer unverzüglich zu beenden. Das Bündnis sichere Häfen ist ein Zusammenschluss von sind über 300 Städten und Gemeinden, die geflüchtete Menschen willkommen heißen und bereit sind, mehr Menschen aufzunehmen, als die jeweils kommunalen Zuweisungsquoten sie dazu verpflichten. https://www.potsdam.de/sites/default/files/documents/2019_06_03_potsdamer_erklaerung.pdf Seit 2019 bekräftigen Integrationsrat und Rat der Stadt Köln durch verschiedene Ratsappelle und Resolutionen den politischen Willen zur Aufnahme Geflüchteter (auch aus Seenotrettung) wie zum Beispiel  AN/0179/2019 – Köln nimmt Geflüchtete aus der Seenotrettung im Mittelmeer auf  0361/2020 – Köln nimmt Geflüchtete aus den Auffanglagern in Griechenland auf  AN/0543/2021 – Geflüchtete aus Seenotrettung, griechischen Lagern und aus der bosnisch- kroatischen Grenzregion aufnehmen Aus fachlicher Sicht wird empfohlen und aus kommunalrechtliche Sicht ist unbedenklich, sich der bundesweit in verschiedenen Städten und auch in NRW (beispielsweise Duisburg oder Bochum) praktizierten Vorgehensweise anzuschließen und den sea eye e.V., Lokalgruppe Köln, für ihre Aktion „Köln rettet“ finanziell zu fördern. Finanzierung: Die benötigten Finanzmittel i.H.v. 10.000 € p.a. für die Haushaltsjahre 2022-2025 stehen, vorbehalt- lich des Inkrafttretens der Haushaltssatzungen 2023-2025, im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige So- zialleistungen und Diversity, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen zur Verfügung

Beratungsverlauf

  1. 16.08.2022

    Integrationsrat

    TOP 8.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 18.08.2022 zuletzt

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 4.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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