V/0268/2019
Stellenplan 2019 - Freigabe von Stellen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage A
908 Zeichen
Anlage A zur V/0268/2019 Kurzüberblick Umsetzung des Ratsbeschlusses zum Stellenplan 2019 Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken Finanzierung Produktgruppe: Versch. Versch. Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 ent- halten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) --
Anlage zur Vorlage V-0268-2019
52011 Zeichen
1
Anlage zur Vorlage V/0268/2019
In dieser Anlage sind alle Stellen aus der Anlage 2 zur Vorlage V/0093/2019 (APOSOE
12.02.2019) aufgeführt, die
a) keinem der vom Rat beschlossenen Aufgabencluster zugeordnet werden konnten
b) nicht, auch nicht anteilig refinanziert werden
c) und bislang noch nicht besetzt waren
Diese Stellen sind nach dem Pflichtigkeitsgrad der Aufgabe sortiert.
1. Pflichtaufgaben dem Grunde nach – quantitative V eränderung
Dezernat
Amt Vormerk-Nr. Funktion VZÄ Stellenwert Aufgabe
OB 00 0408 Arzthelfer/-in 0,26 E05
Aufgaben der
Bürokommunikation,
Impforganisation
Dezernat Amt Vormerk-Nr. Funktion VZÄ Stellenwert Aufgabe
OB 00 0448 Sachbearbeiter/-
in 0,05
E12 Fachkraft für
Arbeitssicherheit
Dezernat Amt Vormerk-Nr. Funktion VZÄ Stellenwert Aufgabe
OB 00 0446 Arzt/Ärztin 0,03 E15 Betriebsmedizin
Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieur e und andere Fachkräfte für
Arbeitssicherheit (ASiG) in Verbindung mit der Vor schrift 2 der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV) verpflichtet nicht nur zur Bestellung von Betriebsärzten und
Fachkräften für Arbeitssicherheit, sondern gibt auc h differenzierte Hinweise zur Festlegung des
Betreuungsumfangs, der sich aus dem Bedarf für die Grundbetreuung und betriebsspezifischen
Betreuung zusammensetzt. Grundlage für die Berechn ung des jeweiligen Betreuungsumfangs
ist in jedem Fall die Anzahl der Beschäftigten, die jeweils einer Betreuungsgruppe zugeordnet
und mit dem zugeordneten Stundensatz multipliziert werden. Mit dem Anstieg der Zahl der
städtischen Beschäftigten steigt damit automatisch auch der notwendige Betreuungsumfang an.
Eine Vergabe der Aufgabe an Dritte ist nach einer früheren Untersuchung nicht wirtschaftlich.
2
Dezernat Amt Vormerk-Nr. Funktion VZÄ Stellenwert Aufgabe
II 20 0193 Sachbearbeiter/-
in 1 E09A Vollstreckungsinnendienst
Befristet bis 31.12.2020
Die Zahl der eigenen Vollstreckungsanträge ist in d er Zeit von 2010 bis 2017 kontinuierlich
gestiegen. Im gleichen Zeitraum ist das Aufkommen d er Amtshilfefälle, welche nach
gesetzlichem Auftrag zu erfüllen sind, bedingt durc h die Änderung von den Rundfunkgebühren
hin zum Rundfunkbeitrag um über 20 % gestiegen und verstetigt sich auf diesem Niveau. Durch
die Reform der Sachaufklärung sind wesentliche Ände rungen in der Bearbeitung von
Vollstreckungsfällen eingetreten. Hierzu wurden ber eits die Strukturen im
Vollstreckungsinnendienst angepasst. Die Stellen si nd hoch rentabel, eine Aufstockung trägt
zur Stabilisierung und Steigerung des hohen Einnahm eniveaus bei. Ziel ist eine schnelle
Realisierung der Forderung, um anderen Gläubigern z uvor zukommen. Aktuell sind laufende
Fälle – ca. 1500 pro VZÄ – mit den vorhandenen Stel lenressourcen nicht zu bewältigen. Die
neue Vollstreckungssoftware soll hier entsprechend unterstützen. Zur Erfüllung der Aufgaben ist
darüber hinaus eine Aufstockung um 1,0 VZÄ zunächst befristet für 2 Jahre erforderlich. Ob und
in welchem Umfang der zusätzliche Bedarf dauerhaft bestehen wird, wird im Verlauf der Jahre
2018 und 2019 mit Blick auf die Evaluation der Software geprüft.
Die Stellen im Vollstreckungsinnendienst sind grund sätzlich Ertrag bringend und rentieren sich
somit vollumfänglich. Außerdem ergeben sich aus Kos tenbeiträgen des Bundes (Jobcenter)
und des ARD/ZDF Beitragsservice (ehem. GEZ) unmitte lbare Refinanzierungen. Im Jahr 2018
betrugen die Einnahmen des Vollstreckungsinnendiens tes 3.244.600 Euro. Pro VZÄ werden
Forderungen im Umfang von rund 320.000 Euro realisi ert. Mit einer weiteren 1,0 Stelle
verbessert die Stadt die Möglichkeit, offene Forder ungen schneller zu verwirklichen.
Hintergrund ist, dass die Überprüfung der wirtschaf tlichen Verhältnisse der Schuldner zeitnah
erfolgen kann. Damit steigen die Chancen des Erfolg s. Mit der derzeitigen Personaldecke gerät
der Vollstreckungsinnendienst hier jedoch an seine Grenzen. Die aktuell laufende Prüfung der
Gemeindeprüfungsanstalt im Bereich der Vollstreckun g ergibt für Münster die im Vergleich mit
allen kreisfreien Städten NRW niedrigste Personalausstattung
.
Dezernat
Amt Vormerk-Nr. Funktion VZÄ Stellenwert Aufgabe
II 20 0194 Sachbearbeiter/-
in 0,5 A12 Beteiligungsmanagement
Im Bereich des Beteiligungsmanagements ergeben sich aufgrund von Ratsbeschlüssen
absehbar folgende Aufgabenzuwächse/-veränderungen i n den Bereichen: Neugründung
KonvOY GmbH und Controlling der Gesellschaft, Mitwi rkung an der Entwicklung eines
Masterplans für den Bereich des Zoos, NaSa-Projekte im Bereich der städtischen
Gesellschaften u. a.. Zum Stellenplan 2018 wurde da her für diesen Bereich eine 0,5 Stelle
eingerichtet Im Hinblick auf die zusätzlichen Aufga ben ist eine Ressourcenausweitung auf
insgesamt 1,0 VZÄ erforderlich.
Das Beteiligungsportfolio der Stadt Münster hat sic h in den letzten Jahren beständig
ausgeweitet, zuletzt beispielsweise KonvOY GmbH, ak tuell Große Netzgesellschaft. Dies führt
zu regelmäßig steigendem Bearbeitungsaufwand sowohl im laufenden Beteiligungscontrolling
3
als auch bei Sachverhalten zur Weiterentwicklung be stehender Gesellschaften. Darüber hinaus
hat die Anzahl der Anfragen zu beteiligungsrelevant en Sachverhalten (§ 24 GO) deutlich
zugenommen, deren Bearbeitung mittlerweile relevant e Zeitanteile in Anspruch nimmt. Die
aktuell vorhandenen Personalressourcen sind bereits mehr als ausgeschöpft. Eine vollständige
und zeitgerechte Erledigung aller Aufgaben, die sic h für die Stadt Münster im Rahmen des
Corporate Governance Kodex stellen, ist aktuell nic ht mehr gewährleistet. Die Stadt Münster
läuft damit in das Risiko kommunalwirtschaftsrechtl icher Versäumnisse, die durch
aufsichtsrechtliche Eingriffe zu Behinderungen führen können.
Dezernat
Amt Vormerk-Nr. Funktion VZÄ Stellenwert Aufgabe
II 20 0084 Sachbearbeiter/-
in 1 A11
Beteiligungsmanagement
Steuerrechtliche
Angelegenheiten (§ 2 b
Umsatzsteuergesetz)
Aufgrund der Neuordnung der Besteuerung der öffentl ichen Hand durch Neufassung des § 2b
Umsatzsteuergesetz sowie der damit verbundenen Notw endigkeit eines steuerlichen
Kontrollsystems (TaxCMS) besteht Handlungsbedarf. F ür die Vorbereitung der
Umsetzungsschritte zur Einführung des § 2b UStG als auch zur Einführung eines Tax
Compliance Systems ist absehbar, dass im Amt für Fi nanzen und Beteiligungen bis zum Ablauf
des Optionszeitraums am 31.12.2020 Stellenbedarf en tsteht. Weiterhin ist zu erwarten, dass
auch in den einzelnen Ämtern die Anforderungen an i n steuerlichen Fragen qualifiziertes
Personal steigen und zusätzlicher Personalbedarf entstehen wird. Die Firma Ernst & Young wird
mit der fachlichen Unterstützung bei der Einführung des § 2b UStG sowie der Unterstützung bei
der Entwicklung eines steuerlichen Kontrollsystems bei der Stadt Münster beauftragt.
Gleichzeitig soll für den Projektzeitraum bis zum Ablauf der Option am 31.12.2020 befristet eine
Stelle zur Vorbereitung des Umstellungsprozesses un d zur Entwicklung und Einführung eines
steuerlichen Kontrollsystems eingerichtet werden.
Die Stelle ist zur Umsetzung der Neuregelung im Ber eich der Umsatzsteuer (§ 2b UStG)
erforderlich. Ohne diese Vorarbeiten läuft die Stad t Münster in das Risiko zukünftig fehlerhafter
Steuererklärungen. Folgen verspäteter oder fehlerha fter Steuererklärungen wären darüber
hinaus Säumniszuschläge, die deutlich oberhalb der mit dieser Stelle verbundenen
Personalkosten anfallen können.
Dezernat
Amt Vormerk-Nr. Funktion VZÄ Stellenwert Aufgabe
I 32 0044 Sachbearbeiter/-
in 0,5 E09B Großveranstaltungen, WC-
Management, Graffiti
Das Thema Sicherheit auf Großveranstaltungen hat in den vergangenen Jahren eine immer
größer werdende Bedeutung erlangt. Dies zeigt sich insbesondere auch an der immer weiter
zunehmenden Intensität der Bearbeitung der einzelnen Sicherheitskonzepte (z.B. auf Grund der
erforderlichen Unterstützung der Veranstalter und d er abstrakten Gefahr von
Terroranschlägen). Wobei auch die Anzahl der Verans taltungen, für die ein förmliches
Sicherheitskonzept gefordert wird, weiterhin zunimm t. Auf Grund dieser Entwicklung ist auch
durch die Feuerwehr der Bedarf einer zusätzlichen S telle (Vormerk-Nr. 0135) angemeldet
worden.
4
Aktuell liegt die Entscheidungsbefugnis über Sicher heitskonzepte und die Koordination des
Verfahrens ausschließlich bei der Fachstelleleitung der Fachstelle „Ordnungswesen,
Großveranstaltungen“. Insbesondere während der Veranstaltungssaison lässt sich dieser relativ
große Sachbearbeitungsanteil nicht mehr mit der eig entlichen Führungsfunktion der
Fachstellenleitung vereinbaren. Die Leitung der Fac hstelle, die sich durch eine sehr breite
Themenvielfalt auszeichnet, ist unter den gegebenen Voraussetzungen nicht mehr zu
gewährleisten. Die Stelle i. U. v. 0,5 VZÄ, die zum Stellenplan 2016 eingerichtet wurde, reicht
mittlerweile quantitativ nicht mehr aus. So ist z. B. nicht sichergestellt, dass Veranstalter und
andere Sicherheitsbehörden zu den Kernarbeitszeiten immer einen kompetenten
Ansprechpartner erreichen. Dies führt, häufig insbe sondere bei der intensiven
Abstimmungsarbeit kurz vor den Veranstaltungen, zu kritischen Zeitverzögerungen. Eine
Urlaubs- und Krankheitsvertretung der Fachstellenle itung lässt sich in diesem Rahmen derzeit
nur durch eine intensive Einbindung der Abteilungsleitung realisieren.
Dezernat
Amt Vormerk-Nr. Funktion VZÄ Stellenwert Aufgabe
I 33 0035 1.Sachbearbeiter/-
in 1 A9L1E2 Bürgerbüro
Mitte/Bürgerservicezentrum
I 33 0063 Sachbearbeiter/-in 2 E08 Bürgerbüro
Mitte/Bürgerservicezentrum
Mit der Sanierung des Stadthauses I wird im Erdgesc hoss ein neues Bürgerservicezentrum
entstehen. Hier werden über 3 Etagen u.a. Leistunge n des Bürgerbüros und auch des
Standesamtes angeboten. Im Erdgeschoss an der Heinr ich-Brüning-Straße wird der neue
Haupteingang zum Stadthaus I verortet. Hier gelangt man durch den Empfangsbereich des
Bürgerservicezentrums ins Stadthaus I. Im neuen Bür gerservicezentrum (BSZ) sollen an der
dort vorgesehenen Info-Theke im Erdgeschoss Beratun gs- und Servicedienstleistungen an 48
Wochenstunden angeboten werden. Hierbei handelt es sich sowohl um sog. schnelle
Dienstleistungen aus dem Bereich Pass- und Meldewes en etc. als auch um Hilfestellungen bei
der Antragstellung für andere Fachämter. Darüber hinaus ist hier ein umfangreiches Beratungs-
und Gebäudeleitmanagement vorgesehen. Die hausleite nde Funktion wurde in der
Vergangenheit auch in der Pförtnerloge durch eine/n Mitarbeiter/in von Münster Marketing
wahrgenommen.
Ausgehend von den Öffnungszeiten und den zu prognos tizierenden Kundenströmen ist im
Erdgeschoss des Bürgerservicezentrums auf der Basis einer durchgehenden Besetzung mit
3,5 Personen, inbegriffen der Dienstleistung der Pa ssausgabe, die dort ebenfalls angeboten
werden wird, ein rechnerischer Personalbedarf von 5 ,56 Stellen erforderlich (Berechnung:
Jahresarbeitsminuten inkl. Verteilzeit/Jahresarbeitsminuten nach KGSt).
Ein Teil des Personalbedarfs kann durch die Arbeits verlagerung der schnellen Dienstleistungen
vom Bürgerbüro ins BSZ aufgefangen werden. Für den erheblich erweiterten Tätigkeitsrahmen
im Erdgeschoss sind zwei zusätzliche Stellen für di e Sachbearbeitung erforderlich, da nur so
die umfangreichen Öffnungszeiten und die erweiterte n Anforderungen erfüllt werden können.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass zahlreiche Kommunen mit der Einführung des neuen
Bundesmeldegesetze im Jahr 2015 ihre Teams in den B ürgerbüros, bedingt durch die mit der
Gesetzesänderung gestiegenen Anforderungen (Vermiet ernachweis, Auskunftssperren, ID-
Funktion des Personalausweises) verstärkt haben. In Münster konnte eine Personalausweitung
5
durch organisatorische Maßnahmen vermieden werden. Ein weiterer Aufgabenzuwachs, wie für
das Bürgerservicezentrum vorgesehen ist, kann aber nicht mehr durch organisatorische
Maßnahmen kompensiert werden.
Da der Einsatz und die Arbeit des Teams im Erdgeschoss des Bürgerservicezentrums, dass mit
Zeitanteilen auch im Bürgerbüro im ersten Geschoss des Bürgerservicezentrums eingesetzt
wird, koordiniert werden muss, ist die Einrichtung einer ersten Sachbearbeitung erforderlich.
Diese ist dann für den Ablauf im Erdgeschoss des Bü rgerservicezentrums auch in Abstimmung
mit Münster Marketing, zuständig.
Dezernat
Amt Vormerk-Nr. Funktion VZÄ Stellenwert Aufgabe
V 36 0031 Sachbearbeiter/-
in 2 E09C Rechts- und Ausländeramt
Seit 2014 hat sich die Zahl der in Münster lebenden Ausländer um rd. 7.600 erhöht, insgesamt
rd. 6.000 Drittstaatenangehörige und rd. 3.100 mit humanitären Titeln. Die Sachbearbeitung im
gehobenen Dienst entscheidet in den Fällen, in denen nicht mehr alle Voraussetzungen für eine
Aufenthaltserlaubnis oder Nachzugserlaubnis vorlieg en und um ablehnende Entscheidungen.
Hierbei handelt es sich um sehr komplexe Entscheidu ngen, die inzwischen zu rd. 95 % im
verwaltungsrechtlichen Verfahren angefochten werden . Insofern ist bei der
Entscheidungsfindung ein hohes Maß an Rechtssicherheit erforderlich. Andererseits geht kaum
ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht oder Oberv erwaltungsgericht zu Ungunsten der
Stadt Münster aus. Bislang ist für diese Bearbeitun g 1,0 Stelle zuständig, die dringend einer
Unterstützung bedarf. Ersatzweise müssen ansonsten übergangsweise
Fiktionsbescheinigungen ausgestellt werden, die jew eils nur für 3 Monate gelten und so zu
einer zusätzlichen Doppelarbeit führen. Stichproben der Zeiterfassung haben ergeben, dass die
zuständige Sachbearbeitung ein überproportional hoh es Gleitzeitguthaben angesammelt hat,
das unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht abbaubar ist.
Dezernat
Amt Vormerk-Nr. Funktion VZÄ Stellenwert Aufgabe
V 36 0052 Sachbearbeiter/-
in 0,5 E09B Kommunaler
Schadensausgleich
Diese Stelle war tatsächlich bereits besetzt und irrtümlich in der Vorlage V/0093/2019 nicht so
ausgewiesen. Eine Einsparung der Stelle würde eine Vielzahl von Klagen wegen nicht
(rechtzeitig) ersetzter Schäden nach sich ziehen, was zusätzliche Prozesskosten in erheblicher
Höhe verursachen würde.
Dezernat
Amt Vormerk-Nr. Funktion VZÄ Stellenwert Aufgabe
I 37 0124 Sachbearbeiter/-
in 0,5 A08 Atemschutzwerkstatt
6
Durch notwendige vermehrte Übungstätigkeiten sowohl der Freiwilligen Feuerwehr als auch
durch Personalzusetzungen der Berufsfeuerwehr ist d ie Zahl der durch die
Atemschutzgerätewarte zu prüfenden Geräte deutlich gestiegen. 335 Kräfte der
Berufsfeuerwehr und 75 % von 752 Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr sind u. a. jährlich
zur Atemschutzgeräteübung nach FwDV 7 verpflichtet. Bei täglichen Einsätzen fallen zudem
gebrauchte kontaminierte Geräte an, die entsprechen d aufwendig aufbereitet werden müssen.
In 2017 sind insgesamt 1.825 Atemschutzgeräte sowie 2.826 Atemschutzmasken angefallen.
Zudem sind die Geräte jährlich bzw. alle 3 bis 5 Ja hre einer Prüfungen bzw. Grundüberholung
nach den Vorgaben des Herstellers und den Vorgaben der DGUV zu unterziehen.
Dezernat
Amt Vormerk-Nr. Funktion VZÄ Stellenwert Aufgabe
I 37 0098 Sachbearbeiter/-
in (TD) 1 A10L2E1
Aus- und Fortbildung,
Fachausbilder
Brandschutz/Technische
Hilfeleistung
Gemäß § 32 BHKG (Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz) sind die
Gemeinden zur Grundausbildung der Angehörigen der Feuerwehr sowie zur Fortbildung i. R. d.
Erfüllung nach Weisung verpflichtet. Bei der Stadt Münster als kreisfreier Stadt gehören dazu
die Berufsfeuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr. Je nach Funktion in der Berufs- oder
Freiwilligen Feuerwehr ist entweder im BHKG oder du rch Feuerwehrdienstvorschriften oder
durch Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes oder durch weitere gesetzliche
Regelungen vorgegeben, welche Qualifikation erforde rlich ist, wie sie erworben und erhalten
wird. Basis für die Ausbildung der FF ist die FwDV2 (Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren).
Der Bedarf ergibt sich für 335 Mitarbeiter im Haupt amt und 752 ehrenamtliche Kräfte. Jährlich
können im Ehrenamt maximal 45 Kräfte gemäß FwDV 2 i n einem Lehrgang in den
Grundtätigkeiten ausgebildet werden. Der Bedarf liegt bei mindestens 2 Lehrgängen pro Jahr.
Verändert gegenüber Vorjahren hat sich die verringe rte Verfügbarkeit von Ausbildern aus den
Zügen des 24 Stundendienstes durch die notwendige P riorisierung (konsequente planerische
Einhaltung der Funktionsstärke) bei den Einsatzfunktionen.
Für die tatsächliche Unterrichtserteilung / praktis che Ausbildung sind je nach Lehrgang
zwischen 1 und 15 Ausbilder/-innen (tlw. parallel) erforderlich. Die derzeitigen Mitarbeiter der
Fachstelle „Ausbildung“ übernehmen planmäßig anteilig die tatsächliche Unterrichtserteilung.
Die Aus- und Fortbildungen finden entweder ganztägi g statt (überwiegend bei der BF) oder für
die FF jeweils montags, mittwochs und freitags aben ds sowie am Sonntag. Vollzeitmodelle der
Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr werden teilweise erprobt.
Konkret gibt es die Notwendigkeit, folgende gestieg ene Ausbildungsbedarfe für den Betrieb der
Feuerwehr Münster zu befriedigen:
1. Ausbildung
1.1 Ausbildung BF
7
Alleine durch die Einführung der 48-Std.-Woche anst elle der 54-Std.Woche ergibt sich ein um
12,5 % höherer Personalbestand, der kontinuierlich ausgebildet (nachgeführt) werden muss.
Hieraus folgt auch ein erhöhter Bedarf an Grundausbildungslehrgängen (mind. ein vollständiger
Lehrgang/a) mit einer Steigerung der notwendigen Mi ttel bezogen auf die letzten 10 Jahre um
ca.25 %.
1.2 Ausbildung Freiwillige Feuerwehr
Für die Ausbildung VO FF (Verordnung Freiwillige Fe uerwehr) ergibt sich ein höherer Bedarf
aufgrund der heute generell höheren Fluktuation bei ehrenamtlichen Kräften, wodurch aus
beruflichen wie privaten Gründen kürzere Verweilzei ten und damit ein höherer
Ausbildungsbedarf besteht.
Weiterhin ist es eine Notwendigkeit, aufgrund der w achsenden Stadt Münster und der damit
verbundenen kontinuierlich steigenden Einbindung de r Freiwilligen Feuerwehr in das
Einsatzgeschehen, die Einsatzabteilung von derzeit ca. 752 auf 800 Mitglieder aufzustocken.
Dementsprechend ergibt sich ein erhöhter Ausbildung sbedarf. Zur Sicherstellung der
Verfügbarkeit der ehrenamtlichen FW-Mitglieder ergi bt sich ein erhöhter Bedarf zu
verschiedenen, ehrenamtsfreundlichen Lehrgangsforme n, um die Ausbildung sicherzustellen
(Angebot von sowohl Gangtageslehrgängen als auch Abendlehrgängen).
Kräfte der sogenannten neu nach Gesetz eingeführten Unterstützungseinheit müssen
mindestens in einfachste Aufgaben der Ersten Hilfe, Feuerlöschertraining etc. eingewiesen
werden, obwohl sie nicht in der Einsatzabteilung unmittelbar tätig werden.
2. Fortbildung
2.1 Fortbildung BF
Der erhöhte Personalstamm im Einsatzdienst bedingt ebenso wie die oben beschriebene
verstärkte Ausbildung einen erhöhten Personalansatz vor allem zur kontinuierlichen und
dauerhaften Fortbildung. Insbesondere besteht hinsi chtlich der Organisation und Begleitung
einer erhöhten Anzahl an inhaltsgleichen Wiederholungstrainings durch Fachausbilder (z. B. für
Absturzsicherung, Bedienung DLA, etc.). Durch den e rhöhten Ausbildungsanteil werden
zusätzlich weitere Ausbilderfortbildungen und Koord inationsaufgaben notwendig (ca. 15
Veranstaltungen pro Jahr).
Als Neuerung zur Sicherstellung der kontinuierliche n Schulungen, darunter auch
Pflichtunterweisungen nach Arbeitsschutzrecht und a nderen gesetzlichen Grundlagen wie
Erlasse und Straßenverkehrsordnung, wurde das Fortb ildungssystem für den Einsatzdienst der
BF umgestellt auf sogenannte Tagesmodule, die über aktuell 18 Wochen (ab 2020 - 40 Wochen
je Mitarbeiter) den Fortbildungsumfang erweitern.
Aus Arbeitsschutzgründen erforderlich wird die Mitw irkung der Ausbilder bei der Erstellung von
ausbildungsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen (z. B . Steigübungen DLK) und des
Controllings.
2.2 Fortbildung FF
Der oben beschriebene erhöhte Bedarf an ausgebildet en Einsatzkräften der FF wirkt sich auf
die dauerhafte Verpflichtung zur Fortbildung aus. So ergibt sich ein erhöhter Fortbildungsbedarf
8
an auszubildenden Sonderqualifikationen durch Erhöh ung des Personalreservefaktors von
derzeit 3 auf 4 bis 5 (z.B. für Maschinisten, etc.) eine Steigerung um ca. 50 %. Die
Personalbemessung von 400 % im Ehrenamt wird durch die Vorgaben des Landes in der
Führungslehrgangskalkulation bestätigt.
Erstmals müssen eine Reihe von zwingenden Fortbildu ngen nach VO FF, z.B. im Bereich der
Technischen Hilfe systematisch angeboten werden, um bisherige systematische
Fortbildungsdefizite zu beheben.
Die Ausweitung der Personalressourcen über einen zu sätzlichen Fachausbilder BS/TH (Nr.
0098) ist daher zur Sicherstellung der vorgeschriebenen Qualifizierungen zwingend erforderlich.
Auf dem AP werden zu 80% die Durchführung der Ausbildungen als Ausbilder/-in sowie zu 20%
die Lehrgangsplanung und Organisation der Aus-/Fortbildungen gesehen. Ein weiterer erhöhter
Ausbildungsbedarf ist aufgrund des demographischen Wandels ab 2024 für BF und FF zu
erwarten.
Dezernat
Amt Vormerk-Nr. Funktion VZÄ Stellenwert Aufgabe
I 37 0135 Sachbearbeiter/-
in (TD) 1 A11 Stellungnahmen zu
Veranstaltungen
In Bezug auf die Sicherheit von Veranstaltungen im Freien sowie in Versammlungsstätten oder
Gebäuden, die temporär genutzt werden sollen, prüft die Feuerwehr die durch die Veranstalter
verpflichtend einzureichenden Erhebungsbögen, Siche rheitskonzepte, Brandschutzkonzepte
und Lizensierungsunterlagen und wirkt bei der Abnah me vor Veranstaltungsbeginn mit. Art und
Umfang der sachverständigen Prüfung werden im Wesen tlichen durch Richtlinien des
Innenministeriums und des Deutschen Städtetages sow ie anerkannten technischen Regeln
vorgegeben. Inhaltlich umfasst dieser Prüfauftrag folgende Schwerpunkte:
• Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen für d ie Veranstaltungsbesucher sowie die
angrenzende Bestandsbebauung,
• Risikobewertung und Vorbeugungsmaßnahmen gegen Bra nd- und Explosionsgefahren,
Unwettergefahren, kritische Personendichten oder ähnliche Gefahrenquellen,
• Festlegung von Angriffs- und Fahrwegen für die Feu erwehr und den Rettungsdienst,
• Dimensionierung und Aufsicht über veranstaltungsbe zogene Brandsicherheitswachen und
Sanitätswachdienste,
• Maßnahmen zum Erhalt der Leistungsfähigkeit der öf fentlichen nichtpolizeilichen
Gefahrenabwehr.
Hinzu kommen die amtsinternen Aufgaben, Veranstaltu ngen planerisch aufzubereiten und im
Rahmen der Einsatzvorbereitung an die diensthabende n Einsatzkräfte der Feuerwehr und der
Hilfsorganisationen weiterzugeben. Gleichzeitig ste igen die Anforderungen an die Prüfung der
Sicherheit von Veranstaltungen, neue Gefahren, z.B. Terror, kommen hinzu.
Da es in NRW kein konkret formuliertes Veranstaltun gsrecht gibt, gilt für die Stadt Münster
folgende Zuständigkeitsregelung, nach der drei diff erenzierte Stellen die Federführung über die
Vorgangsbearbeitung innehaben. Das Ordnungsamt führ t aufgrund des ordnungsrechtlichen
Schwerpunktes die Verfahren von Veranstaltungen im Freien. Das Bauordnungsamt bearbeitet
Veranstaltungen, deren Schwerpunkt im baurechtliche n Bereich liegen. Freie
9
Meinungskundgebungen und Demonstrationen werden dur ch die Polizei bearbeitet. Die
Feuerwehr erfüllt den o. g. Prüfauftrag regelmäßig gegenüber allen federführenden Stellen. Mit
dieser Zuständigkeitsregelung sowie den darin liege nden Verfahrens- und Aufgabeninhalten
entspricht die Stadt Münster dem Orientierungsrahme n des Ministeriums für Inneres und
Kommunales NRW für die kommunale Planung, Genehmigu ng, Durchführung und
Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien sowie den baurechtlichen Verordnungen.
Für den Bereich der Sachbearbeitung Veranstaltungss icherheit ist eine kontinuierliche
Aufgabenzunahme sowohl in quantitativer als auch qu alitativer Form zu verzeichnen. Die
steigende Anzahl der Bearbeitungen lässt sich wie f olgt beziffern: 2016, 383
Vorgangsbearbeitungen; 2017, 419 Vorgangsbearbeitun gen; 2018, 443
Vorgangsbearbeitungen. Qualitativ nehmen sowohl die zunehmenden Veranstaltungsgrößen
(Besucherzahlen und Veranstaltungsfläche), die brei tbandiger werdende Veranstaltungsvielfalt
sowie die veränderten Risikopotentiale (z. B. Amok- und Terrorgefahren) Einfluss auf Art,
Umfang und Inhalt der Bearbeitungen.
Auftragsgrundlage dieser pflichtigen Sachbearbeitun g sind u.a. folgende Rechtsnomen: RettG
NRW, OBG NRW, BauO NRW und SBauVO NRW.
Dezernat
Amt Vormerk-Nr. Funktion VZÄ Stellenwert Aufgabe
I 37 0129 Sachbearbeiter/-
in (TD) 1 A11 Stellungnahmen in
Genehmigungsverfahren
Gemäß den Vorgaben des Gesetzes über den Brandschut z, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz betreibt die Stadt Münster eine Brandschutzdienststelle im Amt 37. Diese
ist zuständig für die pflichtgemäße Prüfung von Gen ehmigungsverfahren in den Bereichen
Stadtentwicklung (insbes. Flächennutzungsplanung, B auleitplanung, Bebauungsplanung sowie
Straßenbau- und Infrastrukturplanung) und Bebauung (Bauanträge und Duldungen). Aus dem
Inhalt der Prüfungen müssen hervorgehen, ob bei der Planung und der späteren Ausführungen
die unterschiedlichen und teilweise sehr komplexen Anforderungen des vorbeugenden,
abwehrenden, analgentechnischen und organisatorisch en Brandschutzes sowie in
Teilbereichen die Anforderungen für den Rettungsdienst eingehalten wurden.
Arbeitsgrundlage bilden dabei eine hohe Anzahl spez ieller Rechtsnormen und Richtlinien. Über
das Ergebnis der Prüfung fertigt die Brandschutzdie nststelle eine sachverständige
Stellungnahme an und leitet diese an das jeweils federführende Amt weiter. Diese sind im Zuge
von Straßenbau- und Infrastrukturmaßnahmen die Ämte r 32 und 61, bei
Stadtentwicklungsmaßnahmen das Amt 61 sowie bei Bau genehmigungsverfahren das Amt 63
oder staatlich anerkannte Sachverständige.
Paralleler Auftrag der Brandschutzdienststelle ist auch die Analyse der Risiko- und
Gefahrenpotentiale, die sich aus Stadtentwicklung u nd Bebauung ergeben sowie die
Auswertung der jeweiligen Auswirkungen auf das Gefahrenabwehrsystem des Amtes 37.
10
Bedarfsauslösend für diese Stelle ist ein Anstieg v on sowohl quantitativen als auch qualitativen
Faktoren im Aufgabenbereich der Brandschutzdienstst elle. In einem Zeitraum von 2016 bis
2018 sind die Vorganszahlen von 925 Bearbeitungen auf 968 Bearbeitungen 2018 gestiegen.
Aufgrund der anhaltenden Baukonjunktur ist mit eine m weiteren Anstieg dieser Zahlen zu
rechnen. Die Bearbeitungszeiten selbst sind grundsä tzlich an die Fristen der jeweiligen
Genehmigungsverfahren gebunden. Qualitativ ergeben sich die Bedarfe im Wesentlichen aus
dem zunehmenden Umfang der zu berücksichtigenden Re chtsnormen, Richtlinien und
Technischen Regelwerken, der steigenden Vielfalt un terschiedlicher Bau- und
Stadtentwicklungsprojekte sowie der anhaltenden Zuw achsraten und der Nahverdichtung
innerhalb des Stadtgebietes.
Aufgrund der Zunahme dieser Aufgaben und Anforderun gen werden aktuell 41% der Vorgänge
in der Brandschutzdienststelle nicht fristgerecht e rledigt und führen somit zu Verzögerungen in
den jeweiligen Genehmigungsverfahren bzw. bei der Ausführung der Maßnahmen und Projekte.
Die Frist für die Ämterbeteiligung durch das Bauordnungsamt beträgt gem. § 72 II 2 BauO NRW
maximal 4 Wochen. Zur Einhaltung dieser Fristen wur den feuerwehrintern im Rahmen der
Produktgruppe folgende Bearbeitungszeiten festgelegt: rd. 60 % innerhalb von 10 Tagen, rd. 25
% max. 14 Tage, 15 % länger 14 Tage.
Weitere Fallzahlen ergeben sich als geschätzte durc hschnittliche Fallzahlen durch Erhebung
Amt 10 in 2017 wie folgt: 200 Anfragen Stadtwerke, 50 Anfragen des Ordnungsamtes, 20 B-
Plan-Verfahren, 75 Straßenbaumaßnahmen.
Auftragsgrundlage dieser pflichtigen Sachbearbeitun g sind u.a. folgende Rechtsnomen: RettG,
BauO NRW, BauNVO NRW, LPlG NRW
Auf Grundlage des neuen Baurechts (Sachverständigen verfahren nach § 68 II 1, Nr. 3 BauO
NRW i. V. m. § 16 SV-VO) ist eine anteilige Finanzierung dieser Stelle durch Gebühren möglich.
Die Erhebung der Gebühren durch die Feuerwehr wird vorgesehen.
Dezernat
Amt Vormerk-Nr. Funktion VZÄ Stellenwert Aufgabe
V 50 0275 Sachbearbeiter/-
in 5 E09C
Aufgaben der
existenzsichernden
Leistungen für
Leistungsberechtigte nach
dem BSHG
Durch das Bundesteilhabegesetz soll für Menschen mi t Behinderung die Trennung zwischen
ambulanten und stationären Angeboten entfallen.
Aus diesem Grund werden ab 01.01.2020 die Existenz sichernden Leistungen und die
Fachleistungen getrennt. Gleichzeitig ist gesetzlic h festgelegt worden, dass die Zuständigkeit
für die Existenz sichernden Leistungen von den über örtlichen Trägern der Sozialhilfe ab
01.01.2020 auf die örtlichen Träger der Sozialhilfe übergeht.
11
Auf Grund dieser gesetzlichen Regelungen wird die S tadt Münster als örtlicher Sozialhilfeträger
ab 01.01.2020 zuständig für die Existenz sichernden Leistungen für ca. 900 Menschen mit
Behinderung, die bis dato diese Leistungen von den Landschaftsverbänden erhalten haben.
Die Landschaftsverbände Westfalen- Lippe und Rheinl and haben bereits darauf hingewiesen,
dass sie die Leistungen für die Existenzsicherung d efinitiv zum 01.01.2020 einstellen werden,
so dass die Übernahme der betroffenen Fälle alternativlos ist.
Die Übergabe der betroffenen Fälle soll zum 01.06.2 019 erfolgen. Allerdings werden lediglich
sog. Datenblätter vom LWL an die örtlichen Sozialhi lfeträger übergeben. Diese Datenblätter
enthalten nur rudimentäre Angaben zu den jeweiligen behinderten Menschen. Durch die
Trennung der beiden Leistungsbereiche werden erstma ls zum 01.01.2020 individuelle Bedarfe
wie z.B. Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft, Bankve rbindung etc. für die Berechnung des
Hilfeanspruchs relevant. Um rechtssicher Leistungen zu gewähren, müssen in jedem Einzelfall
die noch fehlenden individuellen Daten erfragt und erhoben werden. Anschließend ist in jedem
Einzelfall die Leistungsberechtigung zu prüfen und die Höhe der Leistung zu berechnen.
Diese Prüfung ist zeitaufwändig und kann mit dem vo rhandenen Personal nicht zusätzlich
geleistet werden. Um eine ordnungsgemäße und rechtm äßige Leistung zum 01.01.2020
sicherzustellen sind die beantragten 5 zusätzlichen Stellen in der Sachbearbeitung zwingend
erforderlich, und zwar abweichend von der ursprünglichen Annahme (01.10.2019) ad hoc, damit
die Stellen direkt ausgeschrieben werden können und spätestens zum 01.06.2019 besetzt sind.
Sollte das Personal nicht oder nicht rechtzeitig zu r Verfügung stehen, kann nicht garantiert
werden, dass die Leistungen zur Existenzsicherung f ür die Menschen mit Behinderung
rechtzeitig zum 01.01.2020 zur Verfügung stehen.
Dezernat
Amt Vormerk-Nr. Funktion VZÄ Stellenwert Aufgabe
IV 51 0178 Sachbearbeiter/-
in 0,25
S14 Bezirkssozialarbeit
Der beantragte Personalschlüssel ist bereits seit m ehreren Jahren vom Personal- und
Organisationsamt aufgrund des Richtwerts des Gemein deprüfungsamtes von 30 Hilfeplanfällen
je VZÄ als Stellen-Soll anerkannt und wird bei der Frage der Besetzung der verfügbaren Stellen
entsprechend berücksichtigt. Sie war allerdings bis lang als üp-Stelle in Verwaltungskompetenz
eingerichtet. Aufgrund des dauerhaften Bedarfs erfo lgt eine Verstetigung der üp-Stelle. Die
Stelle ist somit tatsächlich seit Jahren besetzt.
12
2. Pflichtaufgaben dem Grunde nach – qualitative Ve ränderungen
Dezernat Amt Vormerk-Nr. Funktion VZÄ Stellenwert Aufgabe
I 32 0045 Sachbearbeiter/-
in 0,5 A09L1E2
Unterstützung Jagd- und
Fischereiwesen,
Publikumsverkehr
Die Vertretung und Unterstützung im Bereich der unt eren Jagd- und Fischereibehörde erfolgte
bisher schon im Umfang von 0,5 VZÄ. Die Aufgabe bes chränkte sich jedoch lediglich auf die
Ausstellung und Verlängerung von Jagd- und Fischere ischeinen. Im Ergebnis konnte diese
Unterstützung jedoch nur gelingen, indem massive Üb erstunden aufgebaut wurden. Neben
einer wachsenden Stadt, mit der auch eine steigende Anzahl von Jagd- und Fischereischeinen
einhergeht, ist auch ein Trend nach einem steigende n Interesse am Jagdschein erkennbar. Im
Gegenzug hierzu steigt auch die Anzahl von Anträgen auf Befriedung von Revieren aus
ethischen Gründen, die einen höheren Sachbearbeitun gsanteil erforderlich machen. Bei
Abwesenheit der Leitung der unteren Jagd- und Fisch eibehörde (Jägerprüfung,
Fischereiprüfung, Krankheit, Urlaub, Fortbildung etc.) musste diese in der Vergangenheit häufig
auch während der Sprechzeiten geschlossen werden, d a eine adäquate Vertretung nicht zur
Verfügung stand. Dies führte oft zu Verärgerung von Bürgerinnen und Bürgern. Es ist nicht zu
vertreten, dass die Pflichtaufgaben der unteren Jag d- und Fischereibehörde von lediglich einer
Person wahrgenommen werden.
Dezernat
Amt Vormerk-Nr. Funktion VZÄ Stellenwert Aufgabe
V 36 0028 Sachbearbeiter/-
in 0,5 E06
Unterstützung
Kassenwesen,
Abrechnung
In der Ausländerbehörde werden ein Handvorschuss sowie 20 Teilkassen für die Gebühren und
Verwaltungseinnahmen vorgehalten. Für die Teilkassen wird täglich ein Kassenabschluss durch
die jeweiligen Sachbearbeiter/-innen erstellt und wöchentlich von einer Sachbearbeitung
mit der Zentralkasse in einem Sammelabschluss abgerechnet. Hinzu kommt die Verwaltung der
Ausweisdokumente. Insgesamt werden aktuell 30 Dokum entenkassetten geführt. Der Bestand
der Ausweisdokumente (u.a. Aufenthaltserlaubnisse, Niederlassungserlaubnisse,
Reiseausweise, Fiktionsbescheinigungen, Duldungen, Zusatzblätter, Gestattungen,
Visaverlängerung) ist regelmäßig zu prüfen und Nach bestellungen sind bedarfsgerecht
vorzunehmen. Hinzu kommt die Annahme und Kontrolle der regelmäßig von der
Bundesdruckerei eingehenden eAT (im Jahr 2017 insge samt 10.162). Alle eingehenden
Ausweisdokumente sind sowohl manuell in einem Buch als auch elektronisch in VISA zu
erfassen. Die Abrechnung inkl. Kassenabschluss darf nicht von der kassenführenden
Sachbearbeitung (Vier-Augen-Prinzip) wahrgenommen w erden, daher ist die Einrichtung einer
entsprechenden Position erforderlich, die zum Stellenplan 2019 verstetigt werden soll.
Die 0,5 VZÄ ist seit Oktober 2018 bereits besetzt. Das Amt für Wirtschaftlichkeit und Revision
bestätigt der Ausländerbehörde im aktuellen Bericht eine ordnungsgemäße Kassenführung.
Soweit die 0,5-Position nicht eingerichtet wird, ka nn die Kassenführung nicht mehr
gewährleistet werden.
13
3. Beschlüsse des Rates, APOSOE aus dem Bereich der Kategorie "keinem Cluster
zugeordnet"
Dezernat
Amt Vormerk-Nr. Funktion VZÄ Stellenwert Aufgabe
OB 17 0158 Sachbearbeiter/-
in 1 E12
Männer-und Jungenarbeit,
LSBTTI,
Antidiskriminierung
Im Rahmen der Haushaltsberatungen haben die Fraktio nen von Bündnis 90/ Die Grünen und
CDU den Antrag „Münsters Zukunft mit einem Gleichst ellungsbüro für alle Geschlechter“ zur
Stellenvermehrung im Amt 17 vorgelegt und beschloss en. Mit diesem Beschluss wird die
Besetzung der o.g. Stelle mit der bereits in Arbeit befindlichen konzeptionellen Neuausrichtung
des Amtes und der Nachfolgeregelung der Amtsleitung verknüpft.
Neben der bereits zum Stellenplan dargelegten fachl ichen Begründung ist die Entsperrung der
Stelle für die in dem Beschluss formulierten Ziele Voraussetzung.
Erste Schritte wurden auf dieser Grundlage bereits eingeleitet:
1. Zum 1. März erfolgt die Umbenennung des Amtes in Amt für Gleichstellung. Dies ist zu
diesem Zeitpunkt notwendig, um die Ausschreibung de r Leitungsstelle zeitgerecht
abzuwickeln.
2. Die neue Leitung muss das von der Politik erwart ete Konzept zur Weiterentwicklung des
Amtes vorlegen, was auf der Grundlage der bereits g eleisteten inhaltlichen Vorarbeiten
nach Neubesetzung der Leitungsstelle zeitnah erfolg en kann. Die von der Politik
geforderte zusätzliche Voraussetzung für die Besetz ung der neuen Stelle für die
Arbeitsfelder Männer, Jungen und LSBTIQ wird damit voraussichtlich im September
geschaffen sein.
3. Der o.g. Beschluss formuliert ausdrücklich die N otwendigkeit einer personellen
Weiterentwicklung:
„Gleichstellungspolitik für alle Geschlechter sollt e sich konzeptionell und personell in
einem Gleichstellungsbüro widerspiegeln. …“
„Folgende Arbeitsfelder sollen Unterstützung erfahren:
… Im Rahmen der Aktionspläne zur Europäischen Chart a … wurden … Vorschläge
und Konzepte im Zusammenhang mit der Einbeziehung v on männerparteilicher
Arbeit und einer neu auszurichtenden Gleichstellun gspolitik vorgelegt. Diese
Arbeiten gilt es zu stärken und strukturell abzusichern.“
„… Für die Entwicklung dieser neuen Horizonte müsse n die fachlichen
Personalressourcen und Sachmittel angepasst werden. Zum einen braucht es
personelle Unterstützung zur konzeptionellen Veränd erung …. . Zum anderen wird
fachliche Expertise im Bereich Männerarbeit/ LSBTTI * sowie im Bereich …
allgemeiner Geschlechterfragen notwendig sein.“
4. Durch den mit den inhaltlichen Vorbereitungen fü r den Stellenantrag verbundenen
Austausch auch mit den Netzwerken der einschlägigen NGOs ist die Erwartung, dass
das Amt bereits jetzt Aufgaben im Bereich LSBTTI un d Männerarbeit übernimmt,
14
deutlich gestiegen. Dies wird mit der veröffentlich ten Umbenennung des Amtes noch
vermehrt zu erwarten sein. Personelle Kapazitäten s ind allerdings für Leistungen, die
über den bisherigen Rahmen (Information und gelegen tliche finanzielle Unterstützung)
hinausgehen, nicht vorhanden.
Dringend erforderlich ist zudem eine baldmöglichst nach Dienstantritt der neuen Leitung
notwendige Klärung hinsichtlich der Übernahme von Haushaltsmitteln für die Träger aus
dem LSBTIQ- Bereich aus anderen Produktgruppen sowi e der Zuständigkeit für Träger
und Multplikatorenanfragen. Dies sollte sinnvollerweise frühzeitig in Zusammenarbeit mit
der neuen Sachbearbeitung für dieses Arbeitsfeld erfolgen.
5. Grundsätzlich ist die personelle Besetzung der n euen Arbeitsfelder Männer und LSBTIQ
Teil eines fachlichen Entwicklungsprozesses des Amt es, der bereits seit einigen Jahren
läuft und sich permanent fortsetzt. Je schneller hi er zusätzliche fachliche Kompetenzen
eingebunden werden, umso grösser ist der Effekt für die angestrebte Wirkung.
Dezernat
Amt Vormerk-Nr. Funktion VZÄ Stellenwert Aufgabe
V 50 0263 Sachbearbeiter/-
in 1 A11 Weiterentwicklung/Ausbau
IKS Konzept
Den verbindlichen Rahmen für die Verfahrens- und Er gebniskontrolle im Aufgabensektor
Leistungsgewährung des Sozialamts stellen die gegeb ene hierarchische Aufbauorganisation
sowie die verfahrens- und gegenstandsbezogenen inte rnen Vorgaben (insbes. Verfügungen)
bereit. Ein an allgemeinen Maßstäben, z. B. an Kriterien des Bundesrechnungshofs, orientiertes
und umfassendes internes Kontrollsystem liegt bisher nicht vor. Zumal mit Blick auf wachsende
Anteile von Leistungen, die auch aus Bundesmitteln refinanziert werden, und damit
einhergehende Prüfungen durch den Bundesrechnungsho f ist ein solches Kontrollsystem aber
unverzichtbar. Auch die zunehmende Arbeitsdichte, s tarke Fluktuation, die daraus folgende
Einarbeitung und Qualifizierung neuer Mitarbeiter/-innen erfordern eine effektive Kontrolle.
Bezogen auf den Aufgabenbereich Leistungsrecht ist Kontrolle unmittelbares Pendant zur
Bewilligung, also elementarer Bestandteil derselben Pflichtleistung. Ein verbindliches internes
Kontrollsystem sowie eine von der Leistungsgewährun g unabhängige Person, die das System
entwickelt und umsetzt, komplettiert die Kontrollmodule ‚Aufbauorganisation‘ und ‚Verfügungen‘.
Für die Entwicklung eines IKS-Konzepts sowie für de s Konkretisierung um Umsetzung ist die
Einrichtung einer 1,0 VZÄ Stelle erforderlich.
Das zurzeit bestehende IKS schreibt Stichprobenprüfungen in folgenden Bereichen vor:
• laufende ADV,
• einmalige ADV,
• Verfolgung von Ansprüchen (laufende und eingestell te Fälle),
• Darlehnsregister und
• Scheckverfahren (laufende Fälle und Einmalverfahre n)
15
Diese werden derzeit auf einer vorhandenen 0,5 VZÄ wahrgenommen; der Zeitaufwand für die
Tätigkeit entspricht ca. einem Drittel ihrer wöchen tlichen Arbeitszeit (1/3 von einer 0,5 Stelle).
Die Prüfungen umfassen formale Aspekte (Freigabe-, Anordnungs- und
Zeichnungsbefugnisse), Identitätschecks von Zahlung sempfängern/-innen sowie die Prüfung
von Zahlungsdaten (sachliche und rechnerische Richt igkeit, Bankverbindung und
Kontoinhaber/-in anhand der in der Leistungsakte ve rfügbaren Angaben). Materiell-rechtliche
Aspekte umfassen die Stichprobenprüfungen nicht; di e Bedeutung materiell-rechtlicher
Prüfgesichtspunkte wächst jedoch, besonders auch, a ber nicht allein mit Blick auf den Einsatz
von Bundesmitteln (s. o.) 1. Denn kontrollierende ex post-Prüfungen auch unter materiell-
rechtlichen Gesichtspunkten können ein begrenztes K orrektiv gegen Prüflücken im Zuge der
Fallbearbeitung produzieren. Letztere sind Folge vo n Standardabsenkungen,
Personalvakanzen bzw. Personalfluktuation und perma nent hoher Arbeitsbelastung der
Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den mit L eistungsgewährung befassten
Fachstellen. Von der Kontrolle des Darlehnsregister s abgesehen, sind ferner Einnahmen
(Kostenerstattung/-ersatz durch [ehemalige] Leistun gsempfänger/-innen, Kostenerstattungen
durch Dritte) nicht Gegenstand des gegenwärtigen Ko ntrollverfahrens. Auch sind andere
Aufgabenbereiche des Sozialamts (Gebühren, Vergaben u. a.) zurzeit nicht Prüfgegenstände
der Kontrollen.
Angesichts der originären Tätigkeiten auf der 0,5 – Stelle (Münster-Pass, Trägerbeziehungen,
sozialraumbezogene Sozialplanung) ist eine Ausweitu ng (das gilt für weitere
Themen/Gegenstände ebenso wie für Stichproben) der Kontrolltätigkeiten hier nicht möglich; im
Gegenteil: die Zunahme der Trägerbeziehung
2, der mit ihnen einhergehende Konsultations- und
Prüfungsaufwand erfordern ihrerseits die Ausweitung dieses Tätigkeitsfelds. Dies lässt jedoch
die momentane Zuständigkeit für das interne Kontrollsystem nicht zu.
Prüfungen unter materiell-rechtlichen Aspekten könn en mit der derzeitigen Regelung zudem
nicht wahrgenommen werden, weil die API über Kenntn isse und Fertigkeiten der
Rechtsanwendung im Allgemeinen und der im sozialen Leistungsrecht im Besonderen nicht
verfügt.
Der Umfang der Transferaufwendungen, die das Sozial amt zu leisten hat (Zeile 15 der
Teilergebnispläne 0502 und 0503), beträgt mehr als 108 Mio. € (Ansatz 2018), davon über 88
Mio. € Transferaufwendungen; an Erträgen waren 48,5 Mio. € veranschlagt. Vor dem
Hintergrund des erheblichen Budgetumfangs aber auch mit Blick auf Vorkehrungen gegen
unkontrollierbare Folgen bestehender Prüflücken im Zuge der Fallbearbeitung sind eine
quantitative Ausweitung und eine qualitative Vertie fung des gegenwärtigen Kontrollverfahrens,
zurückhaltend formuliert, nachdrücklich anzuraten. Das AWR teilt diese Bewertung
ausdrücklich
3.
1 Die aus Bundesmitteln finanzierten Transferleistu ngen für Leistungen nach dem 4. Kap. SGB XII
beliefen sich 2018 auf mehr als 28 Mio. €.
2 Im Jahr 2018 sind Zuschüsse an Dritte in Höhe von knapp 7,6 Mio. € vorgesehen (2017: 7,3 Mio.
€). Zusammen Mittlerweile 66 Zeilen im Zuschussbericht betreffen Zuschussansätze im
Aufgabenbereich des Sozialamts; die Menge der Trägerbeziehungen nach Gegenständen und
Einzelträgern ist deutlich größer, weil sich eine größere Zahl der Ansätze auf mehrere
Trägerzuschüsse bezieht.
3 Bericht über eine Prüfung im Sozialamt (Amt 50) Abteilung 50.2 Leistungen für Flüchtlinge
Fachstelle 50.21 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Stand: Oktober 2018): Ziff.
7.3, Bemerkung (S. 22)
16
4. Freiwillig mit Beschlusslage
Dezernat
Amt Vormerk-Nr. Funktion VZÄ Stellenwert Aufgabe
IV 51 0186 Sachbearbeiter/-
in 0,5 S11B Präventionsteam
Familienbesuche
Das Präventionsteam Familienbesuche ist 2008 eingerichtet worden. Zugrunde lag eine
Geburtenzahl von 2.400 Geburten in Münster aus 2007. Für die Familienbesuche wurden 6
Teilzeitstellen eingerichtet, wobei pro Stelle ein Volumen von 400 Besuchen angenommen
wurde.
Mit dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) vom 22.12.2011 wurde
die gesetzliche Verpflichtung der Beratung und Unterstützung der Eltern und
Erziehungsberechtigten in den §§ 1 und 16 SGB VIII um § 2 KKG „Information der Eltern über
Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung“ erweitert:
„(1) Eltern sowie werdende Mütter und Väter sollen über Leistungsangebote im örtlichen
Einzugsbereich zur Beratung und Hilfe in Fragen der Schwangerschaft, Geburt und der
Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren informiert werden.
(2) Zu diesem Zweck sind die nach Landesrecht für d ie Information der Eltern nach Absatz 1
zuständigen Stellen befugt, den Eltern ein persönli ches Gespräch anzubieten. Dieses kann auf
Wunsch der Eltern in ihrer Wohnung stattfinden. Sof ern Landesrecht keine andere Regelung
trifft, bezieht sich die in Satz 1 geregelte Befugnis auf die örtlichen Träger der Jugendhilfe.“
Die Familienbesuche sind ein fester Bestandteil der Angebote Früher Hilfen in Münster.
Familien wünschen den Besuch, um eine Orientierung im breiten Spektrum der Hilfsangebote
zu bekommen. Viele Familien nehmen den Familienbesuch nicht nur für das erstgeborene Kind,
sondern auch bei weiteren Geburten in Anspruch.
Die Geburten in Münster haben sich wie folgt entwickelt (Quelle: Jahres-Statistik Amt 61):
Von 2008 = 2.565 Geburten bis 2017 = 3.125 Geburten mit weiter steigender Tendenz. Die Zahl
für 2018 liegt allerdings noch nicht vor.
Zum Stellenplan 2016/2017 wurde deshalb eine weiter e halbe Stelle eingerichtet. Mit 7
Teilzeitstellen können rund 2.800 Geburten abgedeckt werden.
Um den Familienbesuch zeitnah (in der Regel in den ersten drei Lebensmonaten) durchführen
zu können, spätere Besuche werden von den Eltern in der Regel abgelehnt, ist die Einrichtung
einer weiteren halben Stelle unabdingbar.
17
Dezernat Amt Vormerk-Nr. Funktion VZÄ Stellenwert Aufgabe
VI 67 0004 Sachbearbeiter/-
in 0,5 E05 Kundenkontaktmanagement,
Sekretariat
VI 67 0006 Sachbearbeiter/-
in 0,28
E08 Verwaltungsangelegenheiten,
Beschwerdemanagement
VI 67 0005 Sachbearbeiter/-
in 0,22
A10 Energie- und
Umweltberatung
Der Stellenmehrbedarf ergibt sich aus der nachfolge nd dargestellten Auswertung der Kunden-
und Bürgerkontakte. In allen Bereichen sind die Anl iegen und Fallzahlen nachweislich
gestiegen.
Der gestiegene Arbeitsanfall wurde bisher durch die Einrichtung von üp-Stellen kompensiert.
Der Bedarf ist weiterhin vorhanden, so dass er über die Einrichtung einer 0,50 und einer 0,28
Stelle dauerhaft abgesichert werden soll. Sollten d ie Stellenanteile nicht eingerichtet werden,
muss das beschriebene Kundenkontaktmanagement zurückgeführt und die Umweltberatung auf
dem bisherigen Niveau belassen werden.
Die stetig gestiegenen Beratungskontakte und der zu erwartende Anstieg des Bürgerinteresses
an den Themen „Nachhaltigkeit“ und „Klimaschutz“ durch gezielte Kampagnen und Aktionen
machen eine Stellenvermehrung notwendig. Die Umwelt beratung ist die einzige städtische
Beratungsstelle für die Themen „Münster Klimaschutz 2050“ und „Nachhaltiges Handeln in
Münster“
Statistik:
Vergleiche zu den Kontaktzahlen der Umweltberatung im 1. Jahr 2012 mit 2.159 Kontakten:
• 2013 (+ 261 Kontakte) = 12 % mehr Kontakte als 2012
• 2014 (+ 692 Kontakte) = 32 % mehr Kontakte als 2012
• 2015 (+ 473 Kontakte) = 22 % mehr Kontakte als 2012
• 2016 (+ 1.537 Kontakte) = 71 % mehr Kontakte als 2012
• 2017 (+ 1.714 Kontakte) = 79 % mehr Kontakte als 2 012
Im Jahr 2017 erfasste die Umweltberatung insgesamt 3.873 Kontakte.
Die Bürgerfragen zu den Beratungsinhalten der Umwel tberatung erfordern in aller Regel eine
„echte“ Beratung (anbieterunabhängig, sachlich fund iert, auf die konkrete Fragestellung und
Zielgruppe didaktisch reduziert und zeitintensiv), da es zu vielen Fragen Detailaspekte zu
klären gilt und verschiedene Handlungsalternativen erörtert werden müssen (z.B. bei
Förderprogrammen oder Maßnahmen zur Bekämpfung von Schimmelpilzschäden). Eine
einfache Weitergabe von Informationen reicht hier nicht aus.
Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind wichtige Themen , die trotz ihrer Freiwilligkeit, in der
Verwaltung und Politik aktuell einen hohen Stellenw ert haben. Das bringen auch die
18
zahlreichen politischen Vorlagen und daraus folgend en Kampagnen und Aktionen zum
Ausdruck. Begleitend gehört dazu auch ein adäquates persönliches Beratungsangebot (s. z.B.
Vorlage V/0689/2017).
Kundenkontakt
Für alle Kundenkontakte des Amtes gelten seit 2004 verbindliche Grundsätze, wie die
Verantwortlichkeit für das Kundenanliegen, die Defi nition von Reaktionsketten und die
Serviceversprechen. Die begleitende Öffentlichkeits arbeit hat das Ziel, das Eingangsportal für
alle Umweltbelange und das damit verknüpfte Leistun gsspektrum mittels verschiedener
Marketingstrategien in Münster bekannt zu machen.
Seit 2006 nutzt das Amt das Programm IMSware-Umwelt service als Instrument zur
elektronischen Bearbeitung und zum Controlling defi nierter Kunden-Kontakte. Es ist eine
flexible Software, die auf die Bedürfnisse der Nutz er/innen und die Bedürfnisse im Amt
skalierbar ist.
Im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform wurden 2008 Immissionsschutzaufgaben vom Land
zur Kommune verlagert und die Software um zusätzlic he Anliegen im Immissionsschutz
erweitert. 2009 startete die ämterübergreifende Nut zung (Ämter 67, 63 und 32). Auf der Basis
des Software-Moduls „IMSware-Umweltservice“ wurde am 1.10.2012 zudem das Portal „online-
Mängelmeldung“ bei der Stadtverwaltung eingeführt.
Elektronische Erfassung / Bearbeitung von Kundenanliegen in IMSware-Umweltservice:
Jahr der IMSware - Erfassung
Anliegen - Fallzahlen
Gesamtsumme / Jahr
ab 23.05.2006 853 (7 Monat e)
2007 982
2008 1.171
2009 1.094
2010 950
2011 1.169
2012 1.418
2013 1.569
2014 2.197
2015 2.208
2016 2.047
2017 2.297
Gesamtsumme 17.955
• Insgesamt 2.297 Anliegen ( incl. 95 online-Mängelmeldungen ) wurden 2017 überwiegend
von den 3 Eingangsstellen für Bürgerkontakte im Amt 67, der Umweltberatung ( 492-6767)
dem Vorzimmer / Sekretariat (492-6701/-6702) und der Grünflächenpflege ( 492-6741 ) nach
Telefonkontakt mit Bürgerinnen und Bürgern in IMSware-Umweltservice elektronisch erfasst
und bearbeitet.
• Davon sind 2.110 Kontakte (91,9 %) den Inhalten der Abteilung 67.4 „G“ (Grün- und
Sportflächen, Forsten) zuzuordnen.
• Im Falle von Großereignissen wie z.B. Orkanstürme oder Unwetter mit Starkregen liegen die
Fallzahlen deutlich höher.
Neben der steigenden Zahl von Kundenanliegen führen verschiedene Aktivitäten in der
Verwaltung mit einem Bezug zur Nutzung von Grünanla gen/-flächen zu einem höheren
19
Abstimmungs- und Koordinationsaufwand (z.B. Skulptu rprojekte, Kirchentage,
Großschadensereignisse, Infrastrukturprojekte, Ökologisierung der Grünflächenunterhaltung).
Auf den Arbeitsplätzen finden überwiegend Supportpr ozesse statt, die der pflichtigen
Aufgabenerfüllung dienen.
Beschlussvorlage
1934 Zeichen
V/0268/2019 V/0268/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Stellenplan 2019 - Freigabe von Stellen Beratungsfolge 02.04.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E - Government Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government nimmt die bei- gefügten Begründungen zu den einzelnen Stellenbedarfen zur Kenntnis (Anlage) und gibt die Stel- len zur Besetzung frei. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die ausgesetzte Stellenbesetzung im Zeitraum von Januar 2019 bis April 2019 ergibt sich eine Reduzierung des Personalaufwands im Umfang von rd. 500.000 € (Basis: durchschnittliche Personalkosten 2018) Begründung: Der Ausschuss für Personal, Organ isation, Sicherheit, Ordnung und E -Government hat in seiner Si t- zung am 12.02.2019 auf der Grundlage der Vorlage V/0093/2019 sowie eines gemeinsamen Änd e- rungsantrages der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL beschlossen, dass die in der Anlage 2 der Vorlage aufgelisteten Stellen besetzt werden, soweit sie teilweise oder ganz durch G e- bühren und Einnahmen refinanziert werden, bzw. einem der Cluster Bauen und Wohnen, Mobilität und Infrastruktur, Bildung und Integration zugeordnet sind oder soweit sie ta tsächlich bereits besetzt sind. Zu den übrigen Stellen der Anlage 2 sollten dem Ausschuss vor der Besetzung in einer neuen Vorl a- ge vor der Sommerpause detaillierte Begründungen vorgelegt werden. In der Anlage zu dieser Vorl a- ge werden entsprechende ergänzende Informationen der Fachämter vorgelegt. Personal- und Organisationsamt 14.03.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Havermeier Telefon: 492-1020 HavermeierSusanne@stadt- muenster.de - 2 - V/0268/2019 In Vertretung Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Anlage: Stellenbedarfe inkl. Begründungen der Bedarfe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0268/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.03.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37