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V/0268/2019

Stellenplan 2019 - Freigabe von Stellen

Vorlagen 14.03.2019

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Anlage A

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Ansehen

Anlage zur Vorlage V-0268-2019

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

908 Zeichen

Anlage A zur V/0268/2019 
Kurzüberblick 
Umsetzung des Ratsbeschlusses zum Stellenplan 2019 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Versch. Versch. 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 ent-
halten? 
x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
--

Anlage zur Vorlage V-0268-2019

52011 Zeichen

1 
 
        Anlage zur Vorlage V/0268/2019 
 
In dieser Anlage sind alle Stellen aus der Anlage 2 zur Vorlage V/0093/2019 (APOSOE 
12.02.2019) aufgeführt, die 
a) keinem der vom Rat beschlossenen Aufgabencluster  zugeordnet werden konnten 
b) nicht, auch nicht anteilig refinanziert werden 
c) und bislang noch nicht besetzt waren 
Diese Stellen sind nach dem Pflichtigkeitsgrad der Aufgabe sortiert. 
 
1. Pflichtaufgaben dem Grunde nach – quantitative V eränderung 
Dezernat 
 Amt  Vormerk-Nr. Funktion VZÄ  Stellenwert  Aufgabe 
OB 00 0408 Arzthelfer/-in 0,26  E05 
Aufgaben der 
Bürokommunikation, 
Impforganisation 
Dezernat  Amt  Vormerk-Nr. Funktion VZÄ  Stellenwert  Aufgabe 
OB 00 0448 Sachbearbeiter/-
in 0,05 
 E12 Fachkraft für 
Arbeitssicherheit 
Dezernat  Amt  Vormerk-Nr. Funktion VZÄ  Stellenwert  Aufgabe 
OB 00 0446 Arzt/Ärztin 0,03  E15 Betriebsmedizin 
 
Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieur e und andere Fachkräfte für 
Arbeitssicherheit (ASiG)  in Verbindung mit der Vor schrift 2 der Deutschen Gesetzlichen 
Unfallversicherung  (DGUV)  verpflichtet nicht nur zur Bestellung von Betriebsärzten und 
Fachkräften für Arbeitssicherheit, sondern gibt auc h differenzierte Hinweise zur Festlegung des 
Betreuungsumfangs, der sich aus dem Bedarf für die Grundbetreuung und betriebsspezifischen 
Betreuung  zusammensetzt. Grundlage für die Berechn ung des jeweiligen Betreuungsumfangs 
ist in jedem Fall die Anzahl der Beschäftigten, die  jeweils einer Betreuungsgruppe zugeordnet 
und mit dem zugeordneten  Stundensatz multipliziert  werden. Mit dem Anstieg der Zahl der 
städtischen Beschäftigten steigt damit automatisch auch der notwendige Betreuungsumfang an. 
Eine Vergabe der Aufgabe an Dritte ist nach einer früheren Untersuchung nicht wirtschaftlich.

2 
 
Dezernat  Amt  Vormerk-Nr. Funktion VZÄ  Stellenwert  Aufgabe 
II 20 0193 Sachbearbeiter/-
in 1 E09A Vollstreckungsinnendienst 
Befristet bis 31.12.2020 
Die Zahl der eigenen Vollstreckungsanträge ist in d er Zeit von 2010 bis 2017 kontinuierlich 
gestiegen. Im gleichen Zeitraum ist das Aufkommen d er Amtshilfefälle, welche nach 
gesetzlichem Auftrag zu erfüllen sind, bedingt durc h die Änderung von den Rundfunkgebühren 
hin zum Rundfunkbeitrag um über 20 % gestiegen und verstetigt sich auf diesem Niveau. Durch 
die Reform der Sachaufklärung sind wesentliche Ände rungen in der Bearbeitung von 
Vollstreckungsfällen eingetreten. Hierzu wurden ber eits die Strukturen im 
Vollstreckungsinnendienst angepasst. Die Stellen si nd hoch rentabel, eine Aufstockung trägt 
zur Stabilisierung und Steigerung des hohen Einnahm eniveaus bei. Ziel ist eine schnelle 
Realisierung der Forderung, um anderen Gläubigern z uvor zukommen. Aktuell sind laufende 
Fälle – ca. 1500 pro VZÄ – mit den vorhandenen Stel lenressourcen nicht zu bewältigen. Die 
neue Vollstreckungssoftware soll hier entsprechend unterstützen. Zur Erfüllung der Aufgaben ist 
darüber hinaus eine Aufstockung um 1,0 VZÄ zunächst befristet für 2 Jahre erforderlich. Ob und 
in welchem Umfang der zusätzliche Bedarf dauerhaft bestehen wird, wird im Verlauf der Jahre 
2018 und 2019 mit Blick auf die Evaluation der Software geprüft. 
 
Die Stellen im Vollstreckungsinnendienst sind grund sätzlich Ertrag bringend und rentieren sich 
somit vollumfänglich. Außerdem ergeben sich aus Kos tenbeiträgen des Bundes (Jobcenter) 
und des ARD/ZDF Beitragsservice (ehem. GEZ) unmitte lbare Refinanzierungen. Im Jahr 2018 
betrugen die Einnahmen des Vollstreckungsinnendiens tes 3.244.600 Euro. Pro VZÄ werden 
Forderungen im Umfang von rund 320.000 Euro realisi ert. Mit einer weiteren 1,0 Stelle 
verbessert die Stadt die Möglichkeit, offene Forder ungen schneller zu verwirklichen. 
Hintergrund ist, dass die Überprüfung der wirtschaf tlichen Verhältnisse der Schuldner zeitnah 
erfolgen kann. Damit steigen die Chancen des Erfolg s. Mit der derzeitigen Personaldecke gerät 
der Vollstreckungsinnendienst hier jedoch an seine Grenzen. Die aktuell laufende Prüfung der 
Gemeindeprüfungsanstalt im Bereich der Vollstreckun g ergibt für Münster die im Vergleich mit 
allen kreisfreien Städten NRW niedrigste Personalausstattung 
.  
 
Dezernat 
 Amt  Vormerk-Nr. Funktion VZÄ  Stellenwert  Aufgabe 
II 20 0194 Sachbearbeiter/-
in 0,5 A12 Beteiligungsmanagement 
 
Im Bereich des Beteiligungsmanagements ergeben sich  aufgrund von Ratsbeschlüssen 
absehbar folgende Aufgabenzuwächse/-veränderungen i n den Bereichen: Neugründung 
KonvOY GmbH und Controlling der Gesellschaft, Mitwi rkung an der Entwicklung eines 
Masterplans für den Bereich des Zoos, NaSa-Projekte  im Bereich der städtischen 
Gesellschaften u. a.. Zum Stellenplan 2018 wurde da her für diesen Bereich eine 0,5 Stelle 
eingerichtet Im Hinblick auf die zusätzlichen Aufga ben ist eine Ressourcenausweitung auf 
insgesamt 1,0 VZÄ erforderlich. 
 
Das Beteiligungsportfolio der Stadt Münster hat sic h in den letzten Jahren beständig 
ausgeweitet, zuletzt beispielsweise KonvOY GmbH, ak tuell Große Netzgesellschaft. Dies führt 
zu regelmäßig steigendem Bearbeitungsaufwand sowohl  im laufenden Beteiligungscontrolling

3 
 
als auch bei Sachverhalten zur Weiterentwicklung be stehender Gesellschaften. Darüber hinaus 
hat die Anzahl der Anfragen zu beteiligungsrelevant en Sachverhalten (§ 24 GO) deutlich 
zugenommen, deren Bearbeitung mittlerweile relevant e Zeitanteile in Anspruch nimmt. Die 
aktuell vorhandenen Personalressourcen sind bereits  mehr als ausgeschöpft. Eine vollständige 
und zeitgerechte Erledigung aller Aufgaben, die sic h für die Stadt Münster im Rahmen des 
Corporate Governance Kodex stellen, ist aktuell nic ht mehr gewährleistet. Die Stadt Münster 
läuft damit in das Risiko kommunalwirtschaftsrechtl icher Versäumnisse, die durch 
aufsichtsrechtliche Eingriffe zu Behinderungen führen können.    
 
Dezernat 
 Amt  Vormerk-Nr. Funktion VZÄ  Stellenwert  Aufgabe 
II 20 0084 Sachbearbeiter/-
in 1 A11 
Beteiligungsmanagement 
Steuerrechtliche 
Angelegenheiten (§ 2 b 
Umsatzsteuergesetz) 
 
Aufgrund der Neuordnung der Besteuerung der öffentl ichen Hand durch Neufassung des § 2b 
Umsatzsteuergesetz sowie der damit verbundenen Notw endigkeit eines steuerlichen 
Kontrollsystems (TaxCMS) besteht Handlungsbedarf. F ür die Vorbereitung der 
Umsetzungsschritte zur Einführung des § 2b UStG als  auch zur Einführung eines Tax 
Compliance Systems ist absehbar, dass im Amt für Fi nanzen und Beteiligungen bis zum Ablauf 
des Optionszeitraums am 31.12.2020 Stellenbedarf en tsteht. Weiterhin ist zu erwarten, dass 
auch in den einzelnen Ämtern die Anforderungen an i n steuerlichen Fragen qualifiziertes 
Personal steigen und zusätzlicher Personalbedarf entstehen wird. Die Firma Ernst & Young wird 
mit der fachlichen Unterstützung bei der Einführung des § 2b UStG sowie der Unterstützung bei 
der Entwicklung eines steuerlichen Kontrollsystems bei der Stadt Münster beauftragt. 
Gleichzeitig soll für den Projektzeitraum bis zum Ablauf der Option am 31.12.2020 befristet eine 
Stelle zur Vorbereitung des Umstellungsprozesses un d zur Entwicklung und Einführung eines 
steuerlichen Kontrollsystems eingerichtet werden. 
 
Die Stelle ist zur Umsetzung der Neuregelung im Ber eich der Umsatzsteuer (§ 2b UStG) 
erforderlich. Ohne diese Vorarbeiten läuft die Stad t Münster in das Risiko zukünftig fehlerhafter 
Steuererklärungen. Folgen verspäteter oder fehlerha fter Steuererklärungen wären darüber 
hinaus Säumniszuschläge, die deutlich oberhalb der mit dieser Stelle verbundenen 
Personalkosten anfallen können.  
 
Dezernat 
 Amt  Vormerk-Nr. Funktion VZÄ  Stellenwert  Aufgabe 
I 32 0044 Sachbearbeiter/-
in 0,5 E09B Großveranstaltungen, WC-
Management, Graffiti 
 
Das Thema Sicherheit auf Großveranstaltungen hat in  den vergangenen Jahren eine immer 
größer werdende Bedeutung erlangt. Dies zeigt sich insbesondere auch an der immer weiter 
zunehmenden Intensität der Bearbeitung der einzelnen Sicherheitskonzepte (z.B. auf Grund der 
erforderlichen Unterstützung der Veranstalter und d er abstrakten Gefahr von 
Terroranschlägen). Wobei auch die Anzahl der Verans taltungen, für die ein förmliches 
Sicherheitskonzept gefordert wird, weiterhin zunimm t. Auf Grund dieser Entwicklung ist auch 
durch die Feuerwehr der Bedarf einer zusätzlichen S telle (Vormerk-Nr. 0135) angemeldet 
worden.

4 
 
Aktuell liegt die Entscheidungsbefugnis über Sicher heitskonzepte und die Koordination des 
Verfahrens ausschließlich bei der Fachstelleleitung  der Fachstelle „Ordnungswesen, 
Großveranstaltungen“. Insbesondere während der Veranstaltungssaison lässt sich dieser relativ 
große Sachbearbeitungsanteil nicht mehr mit der eig entlichen Führungsfunktion der 
Fachstellenleitung vereinbaren. Die Leitung der Fac hstelle, die sich durch eine sehr breite 
Themenvielfalt auszeichnet, ist unter den gegebenen  Voraussetzungen nicht mehr zu 
gewährleisten. Die Stelle i. U. v. 0,5 VZÄ, die zum  Stellenplan 2016 eingerichtet wurde, reicht 
mittlerweile quantitativ nicht mehr aus.  So ist z. B. nicht sichergestellt, dass Veranstalter und 
andere Sicherheitsbehörden zu den Kernarbeitszeiten  immer einen kompetenten 
Ansprechpartner erreichen. Dies führt, häufig insbe sondere bei der intensiven 
Abstimmungsarbeit kurz vor den Veranstaltungen, zu kritischen Zeitverzögerungen. Eine 
Urlaubs- und Krankheitsvertretung der Fachstellenle itung lässt sich in diesem Rahmen derzeit 
nur durch eine intensive Einbindung der Abteilungsleitung realisieren. 
 
Dezernat 
 Amt  Vormerk-Nr. Funktion VZÄ  Stellenwert  Aufgabe 
I 33 0035 1.Sachbearbeiter/-
in 1 A9L1E2 Bürgerbüro 
Mitte/Bürgerservicezentrum 
 
I 33 0063 Sachbearbeiter/-in  2 E08 Bürgerbüro 
Mitte/Bürgerservicezentrum 
 
 
Mit der Sanierung des Stadthauses I wird im Erdgesc hoss ein neues Bürgerservicezentrum 
entstehen. Hier werden über 3 Etagen u.a. Leistunge n des Bürgerbüros und auch des 
Standesamtes angeboten. Im Erdgeschoss an der Heinr ich-Brüning-Straße wird der neue 
Haupteingang zum Stadthaus I verortet. Hier gelangt  man durch den Empfangsbereich des 
Bürgerservicezentrums ins Stadthaus I. Im neuen Bür gerservicezentrum (BSZ) sollen an der 
dort vorgesehenen Info-Theke im Erdgeschoss Beratun gs- und Servicedienstleistungen an 48 
Wochenstunden angeboten werden. Hierbei handelt es sich sowohl um sog. schnelle 
Dienstleistungen aus dem Bereich Pass- und Meldewes en etc. als auch um Hilfestellungen bei 
der Antragstellung für andere Fachämter. Darüber hinaus ist hier ein umfangreiches Beratungs- 
und Gebäudeleitmanagement vorgesehen. Die hausleite nde Funktion wurde in der 
Vergangenheit auch in der Pförtnerloge durch eine/n  Mitarbeiter/in von Münster Marketing 
wahrgenommen.  
 
Ausgehend von den Öffnungszeiten und den zu prognos tizierenden Kundenströmen ist im 
Erdgeschoss des Bürgerservicezentrums auf der Basis  einer durchgehenden Besetzung mit  
3,5 Personen, inbegriffen der Dienstleistung der Pa ssausgabe, die dort ebenfalls angeboten 
werden wird, ein rechnerischer Personalbedarf von 5 ,56 Stellen erforderlich (Berechnung: 
Jahresarbeitsminuten inkl. Verteilzeit/Jahresarbeitsminuten nach KGSt). 
 
Ein Teil des Personalbedarfs kann durch die Arbeits verlagerung der schnellen Dienstleistungen 
vom Bürgerbüro ins BSZ aufgefangen werden. Für den erheblich erweiterten Tätigkeitsrahmen 
im Erdgeschoss sind zwei zusätzliche Stellen für di e Sachbearbeitung erforderlich, da nur so 
die umfangreichen Öffnungszeiten und die erweiterte n Anforderungen erfüllt werden können. 
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass zahlreiche Kommunen mit der Einführung des neuen 
Bundesmeldegesetze im Jahr 2015 ihre Teams in den B ürgerbüros, bedingt durch die mit der 
Gesetzesänderung gestiegenen Anforderungen (Vermiet ernachweis, Auskunftssperren, ID-
Funktion des Personalausweises) verstärkt haben. In  Münster konnte eine Personalausweitung

5 
 
durch organisatorische Maßnahmen vermieden werden. Ein weiterer Aufgabenzuwachs, wie für 
das Bürgerservicezentrum vorgesehen ist, kann aber nicht mehr durch organisatorische 
Maßnahmen kompensiert werden.  
Da der Einsatz und die Arbeit des Teams im Erdgeschoss des Bürgerservicezentrums, dass mit 
Zeitanteilen  auch im Bürgerbüro im ersten Geschoss  des Bürgerservicezentrums eingesetzt 
wird, koordiniert werden muss, ist die Einrichtung einer ersten Sachbearbeitung erforderlich. 
Diese ist dann für den Ablauf im Erdgeschoss des Bü rgerservicezentrums auch in Abstimmung 
mit Münster Marketing, zuständig. 
 
Dezernat 
 Amt  Vormerk-Nr. Funktion VZÄ  Stellenwert  Aufgabe 
V 36 0031 Sachbearbeiter/-
in 2 E09C Rechts- und Ausländeramt 
 
 
Seit 2014 hat sich die Zahl der in Münster lebenden  Ausländer um rd. 7.600 erhöht, insgesamt 
rd. 6.000 Drittstaatenangehörige und rd. 3.100 mit humanitären Titeln. Die Sachbearbeitung im 
gehobenen Dienst entscheidet in den Fällen, in denen nicht mehr alle Voraussetzungen für eine 
Aufenthaltserlaubnis oder Nachzugserlaubnis vorlieg en und um ablehnende Entscheidungen. 
Hierbei handelt es sich um sehr komplexe Entscheidu ngen, die inzwischen zu rd. 95 % im 
verwaltungsrechtlichen Verfahren angefochten werden . Insofern ist  bei der 
Entscheidungsfindung ein hohes Maß an Rechtssicherheit erforderlich. Andererseits geht kaum 
ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht oder Oberv erwaltungsgericht zu Ungunsten der 
Stadt Münster aus. Bislang ist für diese Bearbeitun g 1,0 Stelle zuständig, die dringend einer 
Unterstützung bedarf. Ersatzweise müssen ansonsten übergangsweise 
Fiktionsbescheinigungen ausgestellt werden, die jew eils nur für 3 Monate gelten und so zu 
einer zusätzlichen Doppelarbeit führen. Stichproben der Zeiterfassung haben ergeben, dass die 
zuständige Sachbearbeitung ein überproportional hoh es Gleitzeitguthaben angesammelt hat, 
das unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht abbaubar ist. 
Dezernat 
 Amt  Vormerk-Nr. Funktion VZÄ  Stellenwert  Aufgabe 
V 36 0052 Sachbearbeiter/-
in 0,5 E09B Kommunaler 
Schadensausgleich 
 
Diese Stelle war tatsächlich bereits besetzt und irrtümlich in der Vorlage V/0093/2019 nicht so 
ausgewiesen. Eine Einsparung der Stelle würde eine Vielzahl von Klagen wegen nicht 
(rechtzeitig) ersetzter Schäden nach sich ziehen, was zusätzliche Prozesskosten in erheblicher 
Höhe verursachen würde. 
Dezernat 
 Amt  Vormerk-Nr. Funktion VZÄ  Stellenwert  Aufgabe 
I 37 0124 Sachbearbeiter/-
in 0,5 A08 Atemschutzwerkstatt

6 
 
Durch notwendige vermehrte Übungstätigkeiten sowohl  der Freiwilligen Feuerwehr als auch 
durch Personalzusetzungen der Berufsfeuerwehr ist d ie Zahl der durch die 
Atemschutzgerätewarte zu prüfenden Geräte deutlich gestiegen. 335 Kräfte der 
Berufsfeuerwehr und 75 % von 752 Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr sind u. a. jährlich 
zur Atemschutzgeräteübung nach FwDV 7 verpflichtet.  Bei täglichen Einsätzen fallen zudem 
gebrauchte kontaminierte Geräte an, die entsprechen d aufwendig aufbereitet werden müssen. 
In 2017 sind insgesamt 1.825 Atemschutzgeräte sowie  2.826 Atemschutzmasken angefallen. 
Zudem sind die Geräte jährlich bzw. alle 3 bis 5 Ja hre einer Prüfungen bzw. Grundüberholung 
nach den Vorgaben des Herstellers und den Vorgaben der DGUV zu unterziehen. 
 
Dezernat 
 Amt  Vormerk-Nr. Funktion VZÄ  Stellenwert  Aufgabe 
I 37 0098 Sachbearbeiter/-
in (TD) 1 A10L2E1 
Aus- und Fortbildung, 
Fachausbilder 
Brandschutz/Technische 
Hilfeleistung 
 
Gemäß § 32 BHKG (Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz) sind die 
Gemeinden zur Grundausbildung der Angehörigen der Feuerwehr sowie zur Fortbildung i. R. d. 
Erfüllung nach Weisung verpflichtet. Bei der Stadt Münster als kreisfreier Stadt gehören dazu 
die Berufsfeuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr. Je nach Funktion in der Berufs- oder 
Freiwilligen Feuerwehr ist entweder im BHKG oder du rch Feuerwehrdienstvorschriften oder 
durch Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes  oder durch weitere gesetzliche 
Regelungen vorgegeben, welche Qualifikation erforde rlich ist, wie sie erworben und erhalten 
wird. Basis für die Ausbildung der FF ist die FwDV2 (Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren). 
Der Bedarf ergibt sich für 335 Mitarbeiter im Haupt amt und 752 ehrenamtliche Kräfte. Jährlich 
können im Ehrenamt maximal 45 Kräfte gemäß FwDV 2 i n einem Lehrgang in den 
Grundtätigkeiten ausgebildet werden. Der Bedarf liegt bei mindestens 2 Lehrgängen pro Jahr. 
Verändert gegenüber Vorjahren hat sich die verringe rte Verfügbarkeit von Ausbildern aus den 
Zügen des 24 Stundendienstes durch die notwendige P riorisierung (konsequente planerische 
Einhaltung der Funktionsstärke) bei den Einsatzfunktionen. 
Für die tatsächliche Unterrichtserteilung / praktis che Ausbildung sind je nach Lehrgang 
zwischen 1 und 15 Ausbilder/-innen (tlw. parallel) erforderlich. Die derzeitigen Mitarbeiter der 
Fachstelle „Ausbildung“ übernehmen planmäßig anteilig die tatsächliche Unterrichtserteilung. 
Die Aus- und Fortbildungen finden entweder ganztägi g statt (überwiegend bei der BF) oder für 
die FF jeweils montags, mittwochs und freitags aben ds sowie am Sonntag. Vollzeitmodelle der 
Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr werden teilweise erprobt. 
Konkret gibt es die Notwendigkeit, folgende gestieg ene Ausbildungsbedarfe für den Betrieb der 
Feuerwehr Münster zu befriedigen: 
1. Ausbildung 
1.1 Ausbildung BF

7 
 
Alleine durch die Einführung der 48-Std.-Woche anst elle der 54-Std.Woche ergibt sich ein um 
12,5 % höherer Personalbestand, der kontinuierlich ausgebildet (nachgeführt) werden muss. 
Hieraus folgt auch ein erhöhter Bedarf an Grundausbildungslehrgängen (mind. ein vollständiger 
Lehrgang/a) mit einer Steigerung der notwendigen Mi ttel bezogen auf die letzten 10 Jahre um 
ca.25 %.  
1.2 Ausbildung Freiwillige Feuerwehr 
Für die Ausbildung VO FF (Verordnung Freiwillige Fe uerwehr) ergibt sich ein höherer Bedarf 
aufgrund der heute generell höheren Fluktuation bei  ehrenamtlichen Kräften, wodurch aus 
beruflichen wie privaten Gründen kürzere Verweilzei ten und damit ein höherer 
Ausbildungsbedarf besteht.  
Weiterhin ist es eine Notwendigkeit, aufgrund der w achsenden Stadt Münster und der damit 
verbundenen kontinuierlich steigenden Einbindung de r Freiwilligen Feuerwehr in das 
Einsatzgeschehen,  die Einsatzabteilung von derzeit  ca. 752 auf 800 Mitglieder aufzustocken. 
Dementsprechend ergibt sich ein erhöhter Ausbildung sbedarf. Zur Sicherstellung der 
Verfügbarkeit der ehrenamtlichen FW-Mitglieder ergi bt sich ein erhöhter Bedarf zu 
verschiedenen, ehrenamtsfreundlichen Lehrgangsforme n, um die Ausbildung sicherzustellen 
(Angebot von sowohl Gangtageslehrgängen als auch Abendlehrgängen).  
Kräfte der sogenannten neu nach Gesetz eingeführten  Unterstützungseinheit müssen 
mindestens in einfachste Aufgaben der Ersten Hilfe,  Feuerlöschertraining etc. eingewiesen 
werden, obwohl sie nicht in der Einsatzabteilung unmittelbar tätig werden.  
2. Fortbildung 
2.1 Fortbildung BF  
Der erhöhte Personalstamm im Einsatzdienst bedingt ebenso wie die oben beschriebene 
verstärkte Ausbildung einen erhöhten Personalansatz  vor allem zur kontinuierlichen und 
dauerhaften Fortbildung. Insbesondere besteht hinsi chtlich der Organisation und Begleitung 
einer erhöhten Anzahl an inhaltsgleichen Wiederholungstrainings durch Fachausbilder (z. B. für 
Absturzsicherung, Bedienung DLA, etc.). Durch den e rhöhten Ausbildungsanteil werden 
zusätzlich weitere Ausbilderfortbildungen und Koord inationsaufgaben notwendig (ca. 15 
Veranstaltungen pro Jahr). 
 
Als Neuerung zur Sicherstellung der kontinuierliche n Schulungen, darunter auch 
Pflichtunterweisungen nach Arbeitsschutzrecht und a nderen gesetzlichen Grundlagen wie 
Erlasse und Straßenverkehrsordnung, wurde das Fortb ildungssystem für den Einsatzdienst der 
BF umgestellt auf sogenannte Tagesmodule, die über aktuell 18 Wochen (ab 2020 - 40 Wochen 
je Mitarbeiter) den Fortbildungsumfang erweitern. 
Aus Arbeitsschutzgründen erforderlich wird die Mitw irkung der Ausbilder bei der Erstellung von 
ausbildungsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen (z. B . Steigübungen DLK) und des 
Controllings.  
 
2.2 Fortbildung FF  
 
Der oben beschriebene erhöhte Bedarf an ausgebildet en Einsatzkräften der FF wirkt sich auf 
die dauerhafte Verpflichtung zur Fortbildung aus. So ergibt sich ein erhöhter Fortbildungsbedarf

8 
 
an auszubildenden Sonderqualifikationen durch Erhöh ung des Personalreservefaktors von 
derzeit 3 auf 4 bis 5 (z.B. für Maschinisten, etc.)  eine Steigerung um ca. 50 %. Die 
Personalbemessung von 400 % im Ehrenamt wird durch die Vorgaben des Landes in der 
Führungslehrgangskalkulation bestätigt. 
Erstmals müssen eine Reihe von zwingenden Fortbildu ngen nach VO FF, z.B. im Bereich der 
Technischen Hilfe systematisch angeboten werden, um  bisherige systematische 
Fortbildungsdefizite zu beheben. 
Die Ausweitung der Personalressourcen über einen zu sätzlichen Fachausbilder BS/TH (Nr. 
0098) ist daher zur Sicherstellung der vorgeschriebenen Qualifizierungen zwingend erforderlich. 
Auf dem AP werden zu 80% die Durchführung der Ausbildungen als Ausbilder/-in sowie zu 20% 
die Lehrgangsplanung und Organisation der Aus-/Fortbildungen gesehen. Ein weiterer erhöhter 
Ausbildungsbedarf ist aufgrund des demographischen Wandels ab 2024 für BF und FF zu 
erwarten. 
Dezernat 
 Amt  Vormerk-Nr. Funktion VZÄ  Stellenwert  Aufgabe 
I 37 0135 Sachbearbeiter/-
in (TD) 1 A11 Stellungnahmen zu 
Veranstaltungen 
 
In Bezug auf die Sicherheit von Veranstaltungen im Freien sowie in Versammlungsstätten oder 
Gebäuden, die temporär genutzt werden sollen, prüft  die Feuerwehr die durch die Veranstalter 
verpflichtend einzureichenden Erhebungsbögen, Siche rheitskonzepte, Brandschutzkonzepte 
und Lizensierungsunterlagen und wirkt bei der Abnah me vor Veranstaltungsbeginn mit. Art und 
Umfang der sachverständigen Prüfung werden im Wesen tlichen durch Richtlinien des 
Innenministeriums und des Deutschen Städtetages sow ie anerkannten technischen Regeln 
vorgegeben. Inhaltlich umfasst dieser Prüfauftrag folgende Schwerpunkte:  
• Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen für d ie Veranstaltungsbesucher sowie die 
angrenzende Bestandsbebauung,  
• Risikobewertung und Vorbeugungsmaßnahmen gegen Bra nd- und Explosionsgefahren, 
Unwettergefahren, kritische Personendichten oder ähnliche Gefahrenquellen,  
• Festlegung von Angriffs- und Fahrwegen für die Feu erwehr und den Rettungsdienst,  
• Dimensionierung und Aufsicht über veranstaltungsbe zogene Brandsicherheitswachen und 
Sanitätswachdienste,  
• Maßnahmen zum Erhalt der Leistungsfähigkeit der öf fentlichen nichtpolizeilichen 
Gefahrenabwehr.  
Hinzu kommen die amtsinternen Aufgaben, Veranstaltu ngen planerisch aufzubereiten und im 
Rahmen der Einsatzvorbereitung an die diensthabende n Einsatzkräfte der Feuerwehr und der 
Hilfsorganisationen weiterzugeben. Gleichzeitig ste igen die Anforderungen an die Prüfung der 
Sicherheit von Veranstaltungen, neue Gefahren, z.B. Terror, kommen hinzu. 
Da es in NRW kein konkret formuliertes Veranstaltun gsrecht gibt, gilt für die Stadt Münster 
folgende Zuständigkeitsregelung, nach der drei diff erenzierte Stellen die Federführung über die 
Vorgangsbearbeitung innehaben. Das Ordnungsamt führ t aufgrund des ordnungsrechtlichen 
Schwerpunktes die Verfahren von Veranstaltungen im Freien. Das Bauordnungsamt bearbeitet 
Veranstaltungen, deren Schwerpunkt im baurechtliche n Bereich liegen. Freie

9 
 
Meinungskundgebungen und Demonstrationen werden dur ch die Polizei bearbeitet. Die 
Feuerwehr erfüllt den o. g. Prüfauftrag regelmäßig gegenüber allen federführenden Stellen. Mit 
dieser Zuständigkeitsregelung sowie den darin liege nden Verfahrens- und Aufgabeninhalten 
entspricht die Stadt Münster dem Orientierungsrahme n des Ministeriums für Inneres und 
Kommunales NRW für die kommunale Planung, Genehmigu ng, Durchführung und 
Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien sowie den baurechtlichen Verordnungen. 
Für den Bereich der Sachbearbeitung Veranstaltungss icherheit ist eine kontinuierliche 
Aufgabenzunahme sowohl in quantitativer als auch qu alitativer Form zu verzeichnen. Die 
steigende Anzahl der Bearbeitungen lässt sich wie f olgt beziffern: 2016, 383 
Vorgangsbearbeitungen; 2017, 419 Vorgangsbearbeitun gen; 2018, 443 
Vorgangsbearbeitungen. Qualitativ nehmen sowohl die  zunehmenden Veranstaltungsgrößen 
(Besucherzahlen und Veranstaltungsfläche), die brei tbandiger werdende Veranstaltungsvielfalt 
sowie die veränderten Risikopotentiale (z. B. Amok-  und Terrorgefahren) Einfluss auf Art, 
Umfang und Inhalt der Bearbeitungen.  
Auftragsgrundlage dieser pflichtigen Sachbearbeitun g sind u.a. folgende Rechtsnomen: RettG 
NRW, OBG NRW, BauO NRW und SBauVO NRW.   
 
Dezernat 
 Amt  Vormerk-Nr. Funktion VZÄ  Stellenwert  Aufgabe 
I 37 0129 Sachbearbeiter/-
in (TD) 1 A11 Stellungnahmen in 
Genehmigungsverfahren 
 
Gemäß den Vorgaben des Gesetzes über den Brandschut z, die Hilfeleistung und den 
Katastrophenschutz betreibt die Stadt Münster eine Brandschutzdienststelle im Amt 37. Diese 
ist zuständig für die pflichtgemäße Prüfung von Gen ehmigungsverfahren in den Bereichen 
Stadtentwicklung (insbes. Flächennutzungsplanung, B auleitplanung, Bebauungsplanung sowie 
Straßenbau- und Infrastrukturplanung) und Bebauung (Bauanträge und Duldungen). Aus dem 
Inhalt der Prüfungen müssen hervorgehen, ob bei der  Planung und der späteren Ausführungen 
die unterschiedlichen und teilweise sehr komplexen Anforderungen des vorbeugenden, 
abwehrenden, analgentechnischen und organisatorisch en Brandschutzes sowie in 
Teilbereichen die Anforderungen für den Rettungsdienst eingehalten wurden.  
Arbeitsgrundlage bilden dabei eine hohe Anzahl spez ieller Rechtsnormen und Richtlinien. Über 
das Ergebnis der Prüfung fertigt die Brandschutzdie nststelle eine sachverständige 
Stellungnahme an und leitet diese an das jeweils federführende Amt weiter. Diese sind im Zuge 
von Straßenbau- und Infrastrukturmaßnahmen die Ämte r 32 und 61, bei 
Stadtentwicklungsmaßnahmen das Amt 61 sowie bei Bau genehmigungsverfahren das Amt 63 
oder staatlich anerkannte Sachverständige. 
Paralleler Auftrag der Brandschutzdienststelle ist auch die Analyse der Risiko- und 
Gefahrenpotentiale, die sich aus Stadtentwicklung u nd Bebauung ergeben sowie die 
Auswertung der jeweiligen Auswirkungen auf das Gefahrenabwehrsystem des Amtes 37.

10 
 
Bedarfsauslösend für diese Stelle ist ein Anstieg v on sowohl quantitativen als auch qualitativen 
Faktoren im Aufgabenbereich der Brandschutzdienstst elle. In einem Zeitraum von 2016 bis 
2018 sind die Vorganszahlen von 925 Bearbeitungen auf 968 Bearbeitungen 2018 gestiegen.  
Aufgrund der anhaltenden Baukonjunktur ist mit eine m weiteren Anstieg dieser Zahlen zu 
rechnen. Die Bearbeitungszeiten selbst sind grundsä tzlich an die Fristen der jeweiligen 
Genehmigungsverfahren gebunden. Qualitativ ergeben sich die Bedarfe im Wesentlichen aus 
dem zunehmenden Umfang der zu berücksichtigenden Re chtsnormen, Richtlinien und 
Technischen Regelwerken, der steigenden Vielfalt un terschiedlicher Bau- und 
Stadtentwicklungsprojekte sowie der anhaltenden Zuw achsraten und der Nahverdichtung 
innerhalb des Stadtgebietes.  
Aufgrund der Zunahme dieser Aufgaben und Anforderun gen werden aktuell 41% der Vorgänge 
in der Brandschutzdienststelle nicht fristgerecht e rledigt und führen somit zu Verzögerungen in 
den jeweiligen Genehmigungsverfahren bzw. bei der Ausführung der Maßnahmen und Projekte.  
Die Frist für die Ämterbeteiligung durch das Bauordnungsamt beträgt gem. § 72 II 2 BauO NRW 
maximal 4 Wochen. Zur Einhaltung dieser Fristen wur den feuerwehrintern im Rahmen der 
Produktgruppe folgende Bearbeitungszeiten festgelegt: rd. 60 % innerhalb von 10 Tagen, rd. 25 
% max. 14 Tage, 15 % länger 14 Tage. 
Weitere Fallzahlen ergeben sich als geschätzte durc hschnittliche Fallzahlen durch Erhebung 
Amt 10 in 2017 wie folgt: 200 Anfragen Stadtwerke, 50 Anfragen des Ordnungsamtes, 20 B-
Plan-Verfahren, 75 Straßenbaumaßnahmen. 
Auftragsgrundlage dieser pflichtigen Sachbearbeitun g sind u.a. folgende Rechtsnomen: RettG,  
BauO NRW, BauNVO NRW, LPlG NRW  
Auf Grundlage des neuen Baurechts (Sachverständigen verfahren nach § 68 II 1, Nr. 3 BauO 
NRW i. V. m. § 16 SV-VO) ist eine anteilige Finanzierung dieser Stelle durch Gebühren möglich. 
Die Erhebung der Gebühren durch die Feuerwehr wird vorgesehen. 
 
 
Dezernat 
 Amt  Vormerk-Nr. Funktion VZÄ  Stellenwert  Aufgabe 
V 50 0275 Sachbearbeiter/-
in  5 E09C 
Aufgaben der 
existenzsichernden 
Leistungen für 
Leistungsberechtigte nach 
dem BSHG 
 
Durch das Bundesteilhabegesetz soll für Menschen mi t Behinderung die Trennung zwischen 
ambulanten und stationären Angeboten entfallen. 
Aus diesem Grund werden ab 01.01.2020 die Existenz sichernden Leistungen und die 
Fachleistungen getrennt. Gleichzeitig ist gesetzlic h festgelegt worden, dass die Zuständigkeit 
für die Existenz sichernden Leistungen von den über örtlichen Trägern der Sozialhilfe ab 
01.01.2020 auf die örtlichen Träger der Sozialhilfe übergeht.

11 
 
Auf Grund dieser gesetzlichen Regelungen wird die S tadt Münster als örtlicher Sozialhilfeträger 
ab 01.01.2020 zuständig für die Existenz sichernden  Leistungen für ca. 900 Menschen mit 
Behinderung, die bis dato diese Leistungen von den Landschaftsverbänden erhalten haben. 
Die Landschaftsverbände Westfalen- Lippe und Rheinl and haben bereits darauf hingewiesen, 
dass sie die Leistungen für die Existenzsicherung d efinitiv zum 01.01.2020 einstellen werden, 
so dass die Übernahme der betroffenen Fälle alternativlos ist. 
Die Übergabe der betroffenen Fälle soll zum 01.06.2 019 erfolgen. Allerdings werden lediglich 
sog. Datenblätter vom LWL an die örtlichen Sozialhi lfeträger übergeben. Diese Datenblätter 
enthalten nur rudimentäre Angaben zu den jeweiligen  behinderten Menschen. Durch die 
Trennung der beiden Leistungsbereiche werden erstma ls zum 01.01.2020 individuelle Bedarfe 
wie z.B. Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft, Bankve rbindung etc. für die Berechnung des 
Hilfeanspruchs relevant. Um rechtssicher Leistungen  zu gewähren, müssen in jedem Einzelfall 
die noch fehlenden individuellen Daten erfragt und erhoben werden. Anschließend ist in jedem 
Einzelfall die Leistungsberechtigung zu prüfen und die Höhe der Leistung zu berechnen. 
Diese Prüfung ist zeitaufwändig und kann mit dem vo rhandenen Personal nicht zusätzlich 
geleistet werden. Um eine ordnungsgemäße und rechtm äßige Leistung zum 01.01.2020 
sicherzustellen sind die beantragten 5 zusätzlichen  Stellen in der Sachbearbeitung zwingend 
erforderlich, und zwar abweichend von der ursprünglichen Annahme (01.10.2019) ad hoc, damit 
die Stellen direkt ausgeschrieben werden können und spätestens zum 01.06.2019 besetzt sind.  
Sollte das Personal nicht oder nicht rechtzeitig zu r Verfügung stehen, kann nicht garantiert 
werden, dass die Leistungen zur Existenzsicherung f ür die Menschen mit Behinderung 
rechtzeitig zum 01.01.2020 zur Verfügung stehen. 
 
Dezernat 
 Amt  Vormerk-Nr. Funktion VZÄ  Stellenwert  Aufgabe 
IV 51 0178 Sachbearbeiter/-
in  0,25 
 S14 Bezirkssozialarbeit 
 
Der beantragte Personalschlüssel ist bereits seit m ehreren Jahren vom Personal- und 
Organisationsamt aufgrund des Richtwerts des Gemein deprüfungsamtes von 30 Hilfeplanfällen 
je VZÄ als Stellen-Soll anerkannt und wird bei der Frage der Besetzung der verfügbaren Stellen 
entsprechend berücksichtigt. Sie war allerdings bis lang als üp-Stelle in Verwaltungskompetenz 
eingerichtet. Aufgrund des dauerhaften Bedarfs erfo lgt eine Verstetigung der üp-Stelle. Die 
Stelle ist somit tatsächlich seit Jahren besetzt.

12 
 
2. Pflichtaufgaben dem Grunde nach – qualitative Ve ränderungen 
Dezernat  Amt  Vormerk-Nr. Funktion VZÄ  Stellenwert  Aufgabe 
I 32 0045 Sachbearbeiter/-
in 0,5 A09L1E2 
Unterstützung Jagd- und 
Fischereiwesen, 
Publikumsverkehr 
 
Die Vertretung und Unterstützung im Bereich der unt eren Jagd- und Fischereibehörde  erfolgte 
bisher schon im Umfang von 0,5 VZÄ. Die Aufgabe bes chränkte sich jedoch lediglich auf die 
Ausstellung und Verlängerung von Jagd- und Fischere ischeinen. Im Ergebnis konnte diese 
Unterstützung jedoch nur gelingen, indem massive Üb erstunden aufgebaut wurden. Neben 
einer wachsenden Stadt, mit der auch eine steigende  Anzahl von Jagd- und Fischereischeinen 
einhergeht, ist auch ein Trend nach einem steigende n Interesse am Jagdschein erkennbar. Im 
Gegenzug hierzu steigt auch die Anzahl von Anträgen  auf Befriedung von Revieren aus 
ethischen Gründen, die einen höheren Sachbearbeitun gsanteil erforderlich machen. Bei 
Abwesenheit der Leitung der unteren Jagd- und Fisch eibehörde (Jägerprüfung, 
Fischereiprüfung, Krankheit, Urlaub, Fortbildung etc.) musste diese in der Vergangenheit häufig 
auch während der Sprechzeiten geschlossen werden, d a eine adäquate Vertretung nicht zur 
Verfügung stand. Dies führte oft zu Verärgerung von  Bürgerinnen und Bürgern. Es ist nicht zu 
vertreten, dass die Pflichtaufgaben der unteren Jag d- und Fischereibehörde von lediglich einer 
Person wahrgenommen werden. 
 
Dezernat 
 Amt  Vormerk-Nr. Funktion VZÄ Stellenwert  Aufgabe 
V 36 0028 Sachbearbeiter/-
in 0,5 E06 
Unterstützung 
Kassenwesen, 
Abrechnung 
 
In der Ausländerbehörde werden ein Handvorschuss sowie 20 Teilkassen für die Gebühren und 
Verwaltungseinnahmen vorgehalten. Für die Teilkassen wird täglich ein Kassenabschluss durch 
die jeweiligen Sachbearbeiter/-innen erstellt und wöchentlich von einer Sachbearbeitung 
mit der Zentralkasse in einem Sammelabschluss abgerechnet. Hinzu kommt die Verwaltung der 
Ausweisdokumente. Insgesamt werden aktuell 30 Dokum entenkassetten geführt. Der Bestand 
der Ausweisdokumente (u.a. Aufenthaltserlaubnisse, Niederlassungserlaubnisse, 
Reiseausweise, Fiktionsbescheinigungen, Duldungen, Zusatzblätter, Gestattungen, 
Visaverlängerung) ist regelmäßig zu prüfen und Nach bestellungen sind bedarfsgerecht 
vorzunehmen. Hinzu kommt die Annahme und Kontrolle der regelmäßig von der 
Bundesdruckerei eingehenden eAT (im Jahr 2017 insge samt 10.162). Alle eingehenden 
Ausweisdokumente sind sowohl manuell in einem Buch als auch elektronisch in VISA zu 
erfassen. Die Abrechnung inkl. Kassenabschluss darf  nicht von der kassenführenden 
Sachbearbeitung (Vier-Augen-Prinzip) wahrgenommen w erden, daher ist die Einrichtung einer 
entsprechenden Position erforderlich, die zum Stellenplan 2019 verstetigt werden soll. 
 
Die 0,5 VZÄ ist seit Oktober 2018 bereits besetzt. Das Amt für Wirtschaftlichkeit und Revision 
bestätigt der Ausländerbehörde im aktuellen Bericht  eine ordnungsgemäße Kassenführung. 
Soweit die 0,5-Position nicht eingerichtet wird, ka nn die Kassenführung nicht mehr 
gewährleistet werden.

13 
 
3. Beschlüsse des Rates, APOSOE aus dem Bereich der  Kategorie "keinem Cluster 
zugeordnet" 
 
Dezernat 
 Amt  Vormerk-Nr. Funktion VZÄ  Stellenwert  Aufgabe 
OB 17 0158 Sachbearbeiter/-
in 1 E12 
Männer-und Jungenarbeit, 
LSBTTI, 
Antidiskriminierung 
 
Im Rahmen der Haushaltsberatungen haben die Fraktio nen von Bündnis 90/ Die Grünen und 
CDU den Antrag „Münsters Zukunft mit einem Gleichst ellungsbüro für alle Geschlechter“ zur 
Stellenvermehrung im Amt 17 vorgelegt und beschloss en. Mit diesem Beschluss wird die 
Besetzung der o.g. Stelle mit der bereits in Arbeit  befindlichen konzeptionellen Neuausrichtung 
des Amtes und der Nachfolgeregelung der Amtsleitung verknüpft. 
Neben der bereits zum Stellenplan dargelegten fachl ichen Begründung ist die Entsperrung der 
Stelle für die in dem Beschluss formulierten Ziele Voraussetzung.  
Erste Schritte wurden auf dieser Grundlage bereits eingeleitet: 
1. Zum 1. März erfolgt die Umbenennung des Amtes in  Amt für Gleichstellung. Dies ist zu 
diesem Zeitpunkt notwendig, um die Ausschreibung de r Leitungsstelle zeitgerecht 
abzuwickeln. 
2. Die neue Leitung muss das von der Politik erwart ete Konzept zur Weiterentwicklung des 
Amtes vorlegen, was auf der Grundlage der bereits g eleisteten inhaltlichen Vorarbeiten 
nach Neubesetzung der Leitungsstelle zeitnah erfolg en kann. Die von der Politik 
geforderte zusätzliche Voraussetzung für die Besetz ung der neuen Stelle für die 
Arbeitsfelder Männer, Jungen und LSBTIQ wird damit voraussichtlich im September 
geschaffen sein. 
3. Der o.g. Beschluss formuliert ausdrücklich die N otwendigkeit einer personellen 
Weiterentwicklung: 
„Gleichstellungspolitik für alle Geschlechter sollt e sich konzeptionell und personell in 
einem Gleichstellungsbüro widerspiegeln. …“ 
„Folgende Arbeitsfelder sollen Unterstützung erfahren:  
… Im Rahmen der Aktionspläne zur Europäischen Chart a … wurden … Vorschläge 
und Konzepte im Zusammenhang mit der Einbeziehung v on männerparteilicher 
Arbeit  und einer neu auszurichtenden Gleichstellun gspolitik vorgelegt. Diese 
Arbeiten gilt es zu stärken und strukturell abzusichern.“ 
„… Für die Entwicklung dieser neuen Horizonte müsse n die fachlichen 
Personalressourcen und Sachmittel angepasst werden.  Zum einen braucht es 
personelle Unterstützung zur konzeptionellen Veränd erung …. . Zum anderen wird 
fachliche Expertise im Bereich Männerarbeit/ LSBTTI * sowie im Bereich … 
allgemeiner Geschlechterfragen notwendig sein.“ 
4. Durch den mit den inhaltlichen Vorbereitungen fü r den Stellenantrag verbundenen 
Austausch auch mit den Netzwerken der einschlägigen  NGOs ist die Erwartung, dass 
das Amt bereits jetzt Aufgaben im Bereich LSBTTI un d Männerarbeit übernimmt,

14 
 
deutlich gestiegen. Dies wird mit der veröffentlich ten Umbenennung des Amtes noch 
vermehrt zu erwarten sein. Personelle Kapazitäten s ind allerdings für Leistungen, die 
über den bisherigen Rahmen (Information und gelegen tliche finanzielle Unterstützung) 
hinausgehen, nicht vorhanden. 
Dringend erforderlich ist zudem eine baldmöglichst nach Dienstantritt der neuen Leitung  
notwendige Klärung hinsichtlich der Übernahme von Haushaltsmitteln für die Träger aus 
dem LSBTIQ- Bereich aus anderen Produktgruppen sowi e der Zuständigkeit für Träger 
und Multplikatorenanfragen. Dies sollte sinnvollerweise frühzeitig in Zusammenarbeit mit 
der neuen Sachbearbeitung für dieses Arbeitsfeld erfolgen. 
5. Grundsätzlich ist die personelle Besetzung der n euen Arbeitsfelder Männer und LSBTIQ 
Teil eines fachlichen Entwicklungsprozesses des Amt es, der bereits seit einigen Jahren 
läuft und sich permanent fortsetzt. Je schneller hi er zusätzliche fachliche Kompetenzen 
eingebunden werden, umso grösser ist der Effekt für die angestrebte Wirkung. 
 
Dezernat 
 Amt  Vormerk-Nr. Funktion VZÄ  Stellenwert  Aufgabe 
V 50 0263 Sachbearbeiter/-
in 1 A11 Weiterentwicklung/Ausbau 
IKS Konzept 
 
Den verbindlichen Rahmen für die Verfahrens- und Er gebniskontrolle im Aufgabensektor 
Leistungsgewährung des Sozialamts stellen die gegeb ene hierarchische Aufbauorganisation 
sowie die verfahrens- und gegenstandsbezogenen inte rnen Vorgaben (insbes. Verfügungen) 
bereit. Ein an allgemeinen Maßstäben, z. B. an Kriterien des Bundesrechnungshofs, orientiertes 
und umfassendes internes Kontrollsystem liegt bisher nicht vor. Zumal mit Blick auf wachsende 
Anteile von Leistungen, die auch aus Bundesmitteln refinanziert werden, und damit 
einhergehende Prüfungen durch den Bundesrechnungsho f ist ein solches Kontrollsystem aber 
unverzichtbar. Auch die zunehmende Arbeitsdichte, s tarke Fluktuation, die daraus folgende 
Einarbeitung und Qualifizierung neuer Mitarbeiter/-innen erfordern eine effektive Kontrolle.   
Bezogen auf den Aufgabenbereich Leistungsrecht ist Kontrolle unmittelbares Pendant zur 
Bewilligung, also elementarer Bestandteil derselben  Pflichtleistung. Ein verbindliches internes 
Kontrollsystem sowie eine von der Leistungsgewährun g unabhängige Person, die das System 
entwickelt und umsetzt, komplettiert die Kontrollmodule ‚Aufbauorganisation‘ und ‚Verfügungen‘. 
Für die Entwicklung eines IKS-Konzepts sowie für de s Konkretisierung um Umsetzung ist die 
Einrichtung einer 1,0 VZÄ Stelle erforderlich.  
Das zurzeit bestehende IKS schreibt Stichprobenprüfungen in folgenden Bereichen vor: 
• laufende ADV,  
• einmalige ADV, 
• Verfolgung von Ansprüchen (laufende und eingestell te Fälle), 
• Darlehnsregister und 
• Scheckverfahren (laufende Fälle und Einmalverfahre n)

15 
 
Diese werden derzeit auf einer vorhandenen 0,5 VZÄ wahrgenommen; der Zeitaufwand für die 
Tätigkeit entspricht ca. einem Drittel ihrer wöchen tlichen Arbeitszeit (1/3 von einer 0,5 Stelle). 
Die Prüfungen umfassen formale Aspekte (Freigabe-, Anordnungs- und 
Zeichnungsbefugnisse), Identitätschecks von Zahlung sempfängern/-innen sowie die Prüfung 
von Zahlungsdaten (sachliche und rechnerische Richt igkeit, Bankverbindung und 
Kontoinhaber/-in anhand der in der Leistungsakte ve rfügbaren Angaben). Materiell-rechtliche 
Aspekte umfassen die Stichprobenprüfungen nicht; di e Bedeutung materiell-rechtlicher 
Prüfgesichtspunkte wächst jedoch, besonders auch, a ber nicht allein mit Blick auf den Einsatz 
von Bundesmitteln (s. o.) 1. Denn kontrollierende ex post-Prüfungen auch unter  materiell-
rechtlichen Gesichtspunkten können ein begrenztes K orrektiv gegen Prüflücken im Zuge der 
Fallbearbeitung produzieren. Letztere sind Folge vo n Standardabsenkungen, 
Personalvakanzen bzw. Personalfluktuation und perma nent hoher Arbeitsbelastung der 
Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den mit L eistungsgewährung befassten 
Fachstellen. Von der Kontrolle des Darlehnsregister s abgesehen, sind ferner Einnahmen 
(Kostenerstattung/-ersatz durch [ehemalige] Leistun gsempfänger/-innen, Kostenerstattungen 
durch Dritte) nicht Gegenstand des gegenwärtigen Ko ntrollverfahrens. Auch sind andere 
Aufgabenbereiche des Sozialamts (Gebühren, Vergaben  u. a.) zurzeit nicht Prüfgegenstände 
der Kontrollen. 
Angesichts der originären Tätigkeiten auf der 0,5 – Stelle (Münster-Pass, Trägerbeziehungen, 
sozialraumbezogene Sozialplanung) ist eine Ausweitu ng (das gilt für weitere 
Themen/Gegenstände ebenso wie für Stichproben) der Kontrolltätigkeiten hier nicht möglich; im 
Gegenteil: die Zunahme der Trägerbeziehung 
2, der mit ihnen einhergehende Konsultations- und 
Prüfungsaufwand erfordern ihrerseits die Ausweitung  dieses Tätigkeitsfelds. Dies lässt jedoch 
die momentane Zuständigkeit für das interne Kontrollsystem nicht zu.  
Prüfungen unter materiell-rechtlichen Aspekten könn en mit der derzeitigen Regelung zudem 
nicht wahrgenommen werden, weil die API über Kenntn isse und Fertigkeiten der 
Rechtsanwendung im Allgemeinen und der im sozialen Leistungsrecht im Besonderen nicht 
verfügt. 
Der Umfang der Transferaufwendungen, die das Sozial amt zu leisten hat (Zeile 15 der 
Teilergebnispläne 0502 und 0503), beträgt mehr als 108 Mio. € (Ansatz 2018), davon über 88 
Mio. € Transferaufwendungen; an Erträgen waren 48,5  Mio. € veranschlagt. Vor dem 
Hintergrund des erheblichen Budgetumfangs aber auch  mit Blick auf Vorkehrungen gegen 
unkontrollierbare Folgen bestehender Prüflücken im Zuge der Fallbearbeitung sind eine 
quantitative Ausweitung und eine qualitative Vertie fung des gegenwärtigen Kontrollverfahrens, 
zurückhaltend formuliert, nachdrücklich anzuraten. Das AWR teilt diese Bewertung 
ausdrücklich 
3. 
                                                
1  Die aus Bundesmitteln finanzierten Transferleistu ngen für Leistungen nach dem 4. Kap. SGB XII 
beliefen sich 2018 auf mehr als 28 Mio. €. 
2  Im Jahr 2018 sind Zuschüsse an Dritte in Höhe von  knapp 7,6 Mio. € vorgesehen (2017: 7,3 Mio. 
€). Zusammen Mittlerweile 66 Zeilen im Zuschussbericht betreffen Zuschussansätze im 
Aufgabenbereich des Sozialamts; die Menge der Trägerbeziehungen nach Gegenständen und 
Einzelträgern ist deutlich größer, weil sich eine größere Zahl der Ansätze auf mehrere 
Trägerzuschüsse bezieht. 
3  Bericht über eine Prüfung im Sozialamt (Amt 50) Abteilung 50.2 Leistungen für Flüchtlinge 
Fachstelle 50.21 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Stand: Oktober 2018): Ziff. 
7.3, Bemerkung (S. 22)

16 
 
 
4. Freiwillig mit Beschlusslage 
Dezernat 
 Amt  Vormerk-Nr. Funktion VZÄ  Stellenwert  Aufgabe 
IV 51 0186 Sachbearbeiter/-
in 0,5 S11B Präventionsteam 
Familienbesuche 
 
Das Präventionsteam Familienbesuche ist 2008 eingerichtet worden. Zugrunde lag eine 
Geburtenzahl von 2.400 Geburten in Münster aus 2007. Für die Familienbesuche wurden 6 
Teilzeitstellen eingerichtet, wobei pro Stelle ein Volumen von 400 Besuchen angenommen 
wurde.  
Mit dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) vom 22.12.2011 wurde 
die gesetzliche Verpflichtung der Beratung und Unterstützung der Eltern und 
Erziehungsberechtigten in den §§ 1 und 16 SGB VIII um  § 2 KKG  „Information der Eltern über 
Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung“ erweitert:  
„(1) Eltern sowie werdende Mütter und Väter sollen über Leistungsangebote im örtlichen 
Einzugsbereich zur Beratung und Hilfe in Fragen der Schwangerschaft, Geburt und der 
Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren informiert werden. 
(2) Zu diesem Zweck sind die nach Landesrecht für d ie Information der Eltern nach Absatz 1 
zuständigen Stellen befugt, den Eltern ein persönli ches Gespräch anzubieten. Dieses kann auf 
Wunsch der Eltern in ihrer Wohnung stattfinden. Sof ern Landesrecht keine andere Regelung 
trifft, bezieht sich die in Satz 1 geregelte Befugnis auf die örtlichen Träger der Jugendhilfe.“ 
Die Familienbesuche sind ein fester Bestandteil der  Angebote Früher Hilfen in Münster. 
Familien wünschen den Besuch, um eine Orientierung im breiten Spektrum der Hilfsangebote 
zu bekommen. Viele Familien nehmen den Familienbesuch nicht nur für das erstgeborene Kind, 
sondern auch bei weiteren Geburten in Anspruch.  
Die Geburten in Münster haben sich wie folgt entwickelt (Quelle: Jahres-Statistik Amt  61): 
Von 2008 = 2.565 Geburten bis 2017 = 3.125 Geburten mit weiter steigender Tendenz. Die Zahl 
für 2018 liegt allerdings noch nicht vor.  
Zum Stellenplan 2016/2017 wurde deshalb eine weiter e halbe Stelle eingerichtet. Mit 7 
Teilzeitstellen können rund 2.800 Geburten abgedeckt werden.  
Um den Familienbesuch zeitnah (in der Regel in den ersten drei Lebensmonaten) durchführen 
zu können, spätere Besuche werden von den Eltern in  der Regel abgelehnt, ist die Einrichtung 
einer weiteren halben Stelle unabdingbar.

17 
 
Dezernat  Amt  Vormerk-Nr. Funktion VZÄ  Stellenwert  Aufgabe 
VI 67 0004 Sachbearbeiter/-
in 0,5 E05 Kundenkontaktmanagement, 
Sekretariat 
VI 67 0006 Sachbearbeiter/-
in 0,28 
 E08 Verwaltungsangelegenheiten, 
Beschwerdemanagement 
VI 67 0005 Sachbearbeiter/-
in 0,22 
 A10 Energie- und 
Umweltberatung 
 
Der Stellenmehrbedarf ergibt sich aus der nachfolge nd dargestellten Auswertung der Kunden- 
und Bürgerkontakte. In allen Bereichen sind die Anl iegen und Fallzahlen nachweislich 
gestiegen. 
Der gestiegene Arbeitsanfall wurde bisher durch die  Einrichtung von üp-Stellen kompensiert. 
Der Bedarf ist weiterhin vorhanden, so dass er über  die Einrichtung einer 0,50 und einer 0,28 
Stelle dauerhaft abgesichert werden soll. Sollten d ie Stellenanteile nicht eingerichtet werden, 
muss das beschriebene Kundenkontaktmanagement zurückgeführt und die Umweltberatung auf 
dem bisherigen Niveau belassen werden. 
Die stetig gestiegenen Beratungskontakte und der zu  erwartende Anstieg des Bürgerinteresses 
an den Themen „Nachhaltigkeit“ und „Klimaschutz“ durch gezielte Kampagnen und Aktionen 
machen eine Stellenvermehrung notwendig. Die Umwelt beratung ist die einzige städtische 
Beratungsstelle für die Themen „Münster Klimaschutz  2050“ und „Nachhaltiges Handeln in 
Münster“ 
 
Statistik:   
Vergleiche zu den Kontaktzahlen der Umweltberatung im 1. Jahr 2012 mit 2.159 Kontakten:  
• 2013 (+    261 Kontakte)  = 12 % mehr Kontakte als  2012  
• 2014 (+    692 Kontakte)  = 32 % mehr Kontakte als  2012 
• 2015 (+    473 Kontakte)  = 22 % mehr Kontakte als  2012 
• 2016 (+ 1.537 Kontakte)  = 71 % mehr Kontakte als 2012 
• 2017 (+ 1.714 Kontakte) = 79 % mehr Kontakte als 2 012 
 
Im Jahr 2017 erfasste die Umweltberatung insgesamt 3.873 Kontakte. 
Die Bürgerfragen zu den Beratungsinhalten der Umwel tberatung erfordern in aller Regel eine 
„echte“ Beratung (anbieterunabhängig, sachlich fund iert, auf die konkrete Fragestellung und 
Zielgruppe didaktisch reduziert und zeitintensiv),  da es zu vielen Fragen Detailaspekte zu 
klären gilt und verschiedene Handlungsalternativen erörtert werden müssen (z.B. bei 
Förderprogrammen oder Maßnahmen zur Bekämpfung von Schimmelpilzschäden). Eine 
einfache Weitergabe von Informationen reicht hier nicht aus.  
Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind wichtige Themen , die trotz ihrer Freiwilligkeit, in der 
Verwaltung und Politik aktuell einen hohen Stellenw ert haben. Das bringen auch die

18 
 
zahlreichen politischen Vorlagen und daraus folgend en Kampagnen und Aktionen zum 
Ausdruck. Begleitend gehört dazu auch ein adäquates  persönliches Beratungsangebot (s. z.B. 
Vorlage V/0689/2017). 
Kundenkontakt 
Für alle Kundenkontakte des Amtes gelten seit 2004 verbindliche Grundsätze, wie die 
Verantwortlichkeit für das Kundenanliegen, die Defi nition von Reaktionsketten und die 
Serviceversprechen. Die begleitende Öffentlichkeits arbeit hat das Ziel, das Eingangsportal für 
alle Umweltbelange und das damit verknüpfte Leistun gsspektrum mittels verschiedener 
Marketingstrategien in Münster bekannt zu machen. 
 
Seit 2006 nutzt das Amt das Programm IMSware-Umwelt service als Instrument zur 
elektronischen Bearbeitung und zum Controlling defi nierter Kunden-Kontakte. Es ist eine 
flexible Software, die auf die Bedürfnisse der Nutz er/innen und die Bedürfnisse im Amt 
skalierbar ist. 
 
Im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform wurden 2008  Immissionsschutzaufgaben vom Land 
zur Kommune verlagert und die Software um zusätzlic he Anliegen im Immissionsschutz 
erweitert. 2009 startete die ämterübergreifende Nut zung (Ämter 67, 63 und 32). Auf der Basis 
des Software-Moduls „IMSware-Umweltservice“ wurde am 1.10.2012 zudem das Portal  „online-
Mängelmeldung“ bei der Stadtverwaltung eingeführt.  
 
Elektronische Erfassung / Bearbeitung von Kundenanliegen in IMSware-Umweltservice: 
                                
 
Jahr der IMSware - Erfassung 
 
 
Anliegen - Fallzahlen 
Gesamtsumme / Jahr 
ab  23.05.2006                         853 (7 Monat e)  
                2007                        982  
                2008                     1.171  
                2009                     1.094 
                2010                        950 
                2011                     1.169 
                2012                     1.418 
                2013                     1.569 
                2014                     2.197 
                2015                     2.208 
                2016                     2.047 
                2017                     2.297 
Gesamtsumme                    17.955  
    
• Insgesamt 2.297 Anliegen ( incl. 95 online-Mängelmeldungen ) wurden 2017 überwiegend 
von den 3 Eingangsstellen für Bürgerkontakte im Amt  67, der Umweltberatung ( 492-6767) 
dem Vorzimmer / Sekretariat (492-6701/-6702) und der Grünflächenpflege ( 492-6741 ) nach 
Telefonkontakt mit Bürgerinnen und Bürgern in IMSware-Umweltservice elektronisch erfasst 
und bearbeitet. 
• Davon sind 2.110 Kontakte (91,9 %) den Inhalten der Abteilung 67.4 „G“ (Grün- und 
Sportflächen, Forsten) zuzuordnen. 
• Im Falle von Großereignissen wie z.B. Orkanstürme oder Unwetter mit Starkregen liegen die 
Fallzahlen deutlich höher. 
 
Neben der steigenden Zahl von Kundenanliegen führen  verschiedene Aktivitäten in der 
Verwaltung mit einem Bezug zur Nutzung von Grünanla gen/-flächen zu einem höheren

19 
 
Abstimmungs- und Koordinationsaufwand (z.B. Skulptu rprojekte, Kirchentage, 
Großschadensereignisse, Infrastrukturprojekte, Ökologisierung der Grünflächenunterhaltung). 
Auf den Arbeitsplätzen finden überwiegend Supportpr ozesse statt, die der pflichtigen 
Aufgabenerfüllung dienen.

Beschlussvorlage

1934 Zeichen

V/0268/2019 
V/0268/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Stellenplan 2019 - Freigabe von Stellen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   02.04.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government nimmt die bei-
gefügten Begründungen zu den einzelnen Stellenbedarfen zur Kenntnis (Anlage) und gibt die Stel-
len zur Besetzung frei. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die ausgesetzte Stellenbesetzung im Zeitraum von Januar 2019 bis April 2019 ergibt sich 
eine Reduzierung des Personalaufwands im Umfang von rd. 500.000 € (Basis: durchschnittliche 
Personalkosten 2018)  
 
 
Begründung: 
 
Der Ausschuss für Personal, Organ isation, Sicherheit, Ordnung und E -Government hat in seiner Si t-
zung am 12.02.2019 auf der Grundlage der Vorlage V/0093/2019 sowie eines gemeinsamen Änd e-
rungsantrages der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL beschlossen, dass die in der 
Anlage 2 der Vorlage aufgelisteten Stellen besetzt werden, soweit sie teilweise oder ganz durch G e-
bühren und Einnahmen refinanziert werden, bzw. einem der Cluster Bauen und Wohnen, Mobilität 
und Infrastruktur, Bildung und Integration zugeordnet sind oder soweit sie ta tsächlich bereits besetzt 
sind. 
 
Zu den übrigen Stellen der Anlage 2 sollten dem Ausschuss vor der Besetzung in einer neuen Vorl a-
ge vor der Sommerpause detaillierte Begründungen vorgelegt werden. In der Anlage zu dieser Vorl a-
ge werden entsprechende ergänzende Informationen der Fachämter vorgelegt. 
 
 
Personal- und 
Organisationsamt 
 
14.03.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Havermeier 
Telefon: 492-1020 
HavermeierSusanne@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0268/2019 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
 
Anlage: Stellenbedarfe inkl. Begründungen der Bedarfe

Beratungsverlauf (1)

02.04.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0268/2019
Typ
Vorlagen
Datum
14.03.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37