AN/1655/2023
Halterkostenbescheide gegen Vermieterfirmen von E-Scootern
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SPD Anfrage nach § 4
2575 Zeichen
An den Vorsitzenden des
Verkehrsausschusses
Herrn Lino Hammer
An
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Köln
Rathaus, Spanischer Bau
50667 Köln
fon 0221. 221 259 50
fax 0221. 221 246 57
mail fraktion@koelnspd.de
web www.koelnspd.de
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.09.2023
AN/1655/2023
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Verkehrsausschuss 19.09.2023
Halterkostenbescheide gegen Vermieterfirmen von E-Scootern
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
der Deutsche Städtetag hat seine Mitglieder mit Schreiben vom 7.9.2023 in einem Kurzüber-
blick zum Thema Halterkostenbescheide gegen Vermieter von E-Scootern informiert. Dem-
nach hat das AG Hamburg-Altona bereits im Januar geurteilt, dass gegen einen Sharing-An-
bieter auch bei Elektrokleinstfahrzeugen grundsätzlich ein Halterkostenbescheid nach § 25a
StVG ergehen kann. Voraussetzung dafür sei, dass der Scooter unter Verstoß gegen § 1 Abs.
2 StVO behindert oder gefährdend abgestellt („geparkt“) worden sei. Schweige die hierzu an-
gehörte und zur Benennung des verantwortlichen Fahrers aufgeforderte Halterfirma, könne
die Behörde das gegen unbekannt eingeleitete Ermittlungsverfahren einstellen und der Hal-
terfirma die Verfahrenskosten nach § 25a StVG auflegen.
Aus der Kommentierung des Urteils wird allerdings auch deutlich, da ss die Entscheidung
(noch) umstritten ist. So habe das AG Frankfurt mit Beschluss vom 12.08.2022 entscheiden,
dass mit einem Elektrokleinstfahrzeug kein Parkverstoß begangen werden könne (vgl.
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/ag-hamburg-altona-e-scooter-halter-haftet-
fuer-parkverstoss).
Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche Rechtsauffassung vertritt die Verwaltung bezüglich der Rechtswirksamkeit
von Halterkostenbescheiden bei E-Scootern?
2. Hat die Verwaltung gegenüber den Anbieterfirmen von E-Scootern, die in Köln aktiv
sind, in den vergangenen 12 Monaten Halterkostenbescheide erlassen? Wenn ja, wie
viele?
3. Wurden etwaige Halterkostenbescheide seitens der Anbieterfirmen akzeptiert und die
entsprechenden Bußgelder gezahlt?
- 2 -
4. Wie viele Bußgeldverfahren wurden gegen Verursacher*innen eingeleitet und wie
viele davon von der/dem Verursacher*in bezahlt?
Die Antworten sollen auch dem AVR zur Kenntnis gegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Christian Joisten
SPD-Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1655/2023
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 13.09.2023
- Erstellt
- 13.09.2023 13:17