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Halterkostenbescheide gegen Vermieterfirmen von E-Scootern

SPD Anfrage nach § 4 AN/1655/2023 vom 13.09.2023

Stand: Am 21.11.2023 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • SPD Anfrage nach § 4

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    An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Lino Hammer An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.09.2023 AN/1655/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 19.09.2023 Halterkostenbescheide gegen Vermieterfirmen von E-Scootern Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, der Deutsche Städtetag hat seine Mitglieder mit Schreiben vom 7.9.2023 in einem Kurzüber- blick zum Thema Halterkostenbescheide gegen Vermieter von E-Scootern informiert. Dem- nach hat das AG Hamburg-Altona bereits im Januar geurteilt, dass gegen einen Sharing-An- bieter auch bei Elektrokleinstfahrzeugen grundsätzlich ein Halterkostenbescheid nach § 25a StVG ergehen kann. Voraussetzung dafür sei, dass der Scooter unter Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO behindert oder gefährdend abgestellt („geparkt“) worden sei. Schweige die hierzu an- gehörte und zur Benennung des verantwortlichen Fahrers aufgeforderte Halterfirma, könne die Behörde das gegen unbekannt eingeleitete Ermittlungsverfahren einstellen und der Hal- terfirma die Verfahrenskosten nach § 25a StVG auflegen. Aus der Kommentierung des Urteils wird allerdings auch deutlich, da ss die Entscheidung (noch) umstritten ist. So habe das AG Frankfurt mit Beschluss vom 12.08.2022 entscheiden, dass mit einem Elektrokleinstfahrzeug kein Parkverstoß begangen werden könne (vgl. https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/ag-hamburg-altona-e-scooter-halter-haftet- fuer-parkverstoss). Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Rechtsauffassung vertritt die Verwaltung bezüglich der Rechtswirksamkeit von Halterkostenbescheiden bei E-Scootern? 2. Hat die Verwaltung gegenüber den Anbieterfirmen von E-Scootern, die in Köln aktiv sind, in den vergangenen 12 Monaten Halterkostenbescheide erlassen? Wenn ja, wie viele? 3. Wurden etwaige Halterkostenbescheide seitens der Anbieterfirmen akzeptiert und die entsprechenden Bußgelder gezahlt? - 2 - 4. Wie viele Bußgeldverfahren wurden gegen Verursacher*innen eingeleitet und wie viele davon von der/dem Verursacher*in bezahlt? Die Antworten sollen auch dem AVR zur Kenntnis gegeben werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Joisten SPD-Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf

  1. 21.11.2023

    Verkehrsausschuss

    TOP 5.1.8, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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