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AN/1655/2023

Halterkostenbescheide gegen Vermieterfirmen von E-Scootern

SPD Anfrage nach § 4 13.09.2023

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 21.11.2023, TOP 5.1.8

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

2575 Zeichen

An den Vorsitzenden des 
Verkehrsausschusses  
Herrn Lino Hammer 
 
An 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
    
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.09.2023 
 
AN/1655/2023 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 19.09.2023 
 
Halterkostenbescheide gegen Vermieterfirmen von E-Scootern 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
der Deutsche Städtetag hat seine Mitglieder mit Schreiben vom 7.9.2023 in einem Kurzüber-
blick zum Thema Halterkostenbescheide gegen Vermieter von E-Scootern informiert. Dem-
nach hat das AG Hamburg-Altona bereits im Januar geurteilt, dass gegen einen Sharing-An-
bieter auch bei Elektrokleinstfahrzeugen grundsätzlich ein Halterkostenbescheid nach § 25a 
StVG ergehen kann. Voraussetzung dafür sei, dass der Scooter unter Verstoß gegen § 1 Abs. 
2 StVO behindert oder gefährdend abgestellt („geparkt“) worden sei. Schweige die hierzu an-
gehörte und zur Benennung des verantwortlichen Fahrers aufgeforderte Halterfirma, könne 
die Behörde das gegen unbekannt eingeleitete Ermittlungsverfahren einstellen und der Hal-
terfirma die Verfahrenskosten nach § 25a StVG auflegen.  
Aus der Kommentierung des Urteils wird allerdings auch deutlich, da ss die Entscheidung 
(noch) umstritten ist. So habe das AG Frankfurt mit Beschluss vom 12.08.2022 entscheiden, 
dass mit einem Elektrokleinstfahrzeug kein Parkverstoß begangen werden könne (vgl. 
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/ag-hamburg-altona-e-scooter-halter-haftet-
fuer-parkverstoss).  
 
Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung der folgenden Fragen:  
 
1. Welche Rechtsauffassung vertritt die Verwaltung bezüglich der Rechtswirksamkeit 
von Halterkostenbescheiden bei E-Scootern?  
2. Hat die Verwaltung gegenüber den Anbieterfirmen von E-Scootern, die in Köln aktiv 
sind, in den vergangenen 12 Monaten Halterkostenbescheide erlassen? Wenn ja, wie 
viele?  
3. Wurden etwaige Halterkostenbescheide seitens der Anbieterfirmen akzeptiert und die 
entsprechenden Bußgelder gezahlt?

- 2 - 
 
4. Wie viele Bußgeldverfahren wurden gegen Verursacher*innen eingeleitet und wie 
viele davon von der/dem Verursacher*in bezahlt?  
 
Die Antworten sollen auch dem AVR zur Kenntnis gegeben werden.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Christian Joisten 
SPD-Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

21.11.2023 Verkehrsausschuss
TOP 5.1.8 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1655/2023
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
13.09.2023
Erstellt
13.09.2023 13:17