AnS/0001/2020
Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Münsterstraße/Am Steintor im Wigbold Wolbeck
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Stellungnahme zur Anregung (nicht barrierefrei)
2352 Zeichen
32.12.0014 : 10.03.2021 FrauKopp - . - j 3220 An die Bezirksvertretung Münster-Südost Stadt Münster Amt fGr Bürger- und Reissarvioe Bazirkaverwaltung Olidost 17. März ZU2 Dezernent! 12 MRZ. 2021 über , Herrn Stadtrat Heuer Eing. über 33.26 Die Bezirksvertretung Münster-Südost bittet die Verwaltung um Prüfung, wie an der Münsterstraße / Am Steintor im Bereich Wigbold die Einhaltung der zulässigen . Höchstgeschwindigkeit von 30 bzw. 50 km/h erreicht werden kann. Weiterhin wurde ‚bemängelt, dass LKW trotz des geltenden Durchfahrtverbots die Münsterstraße befahren. Münsterstraße ab Einmündung Hiltruper Straße bis Drostenhofstraße Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist hier auf 30 km/h begrenzt. Aufgrund der Lichtsignalanlage am Einmündungsbereich und der sich verjüngenden Fahrbahn zur Drostenhofstraße wird hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit größtenteils eingehalten. Eine Verkehrszählung bestätigte dies. Die Aufstellung . eines Dialogdisplays und Geschwindigkeitsmessungen mit den städtischen Überwachungsgeräten sind auf diesem Teilstück auch aus technischen Gründen nicht möglich. Auf der Münsterstraße / Am Steintor gilt ab der Einmündung Hiltruper Straße ein LKW- Burchfahrtverbot mit dem Zusatz „Anlieger frei". LKW-Fahrten können demnach nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die Kontrolle des fließenden Verkehrs obliegt grundsätzlich der Polizei. Sie wurde gebeten, hier entsprechende Kontrollen nach den personellen Möglichkeiten durchzuführen. ; “ Hier beginnt bzw. endet die Temporeduzierung auf 30 km/h. Die‘ zulässige Höchstgeschwindigkeit ist auf 50 km/h innerorts begrenzt. Eine weitere Reduzierung auf 30 . km/h ist in diesem Bereich aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da hier keine Gefahrenlage vorhanden ist, die eine weitere Temporeduzierung aufgrund der besonderen Umstände und der besonderen örtlichen Verhältnisse notwendig macht. Verkehrszählungen ergaben, dass 85 % aller Verkehrsteilnehmer hier mit einer Geschwindigkeit von bis zu 44 km/h fähren. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird demnach auch hier eingehalten. Die Aufstellung eines Dialogdisplays und auch die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen sind an der genannten Bereichen nicht möglich. Das zur Verfügung stehende Dialogdisplay wurde auf dem Grenkuhlenweg zur Schulwegsicherung der dortigen Grundschule aufgestellt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Münsterstraße
- Drostenhofstraße
- Grenkuhlenweg
- Am Steintor
- Hiltruper Straße
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Details
- Aktenzeichen
- AnS/0001/2020
- Typ
- Anregung in der BV Südost
- Datum
- 04.05.2021
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37