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AnS/0001/2020

Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Münsterstraße/Am Steintor im Wigbold Wolbeck

Anregung in der BV Südost 04.05.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 27.04.2021, TOP 9.2

Stellungnahme zur Anregung (nicht barrierefrei)

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Stellungnahme zur Anregung (nicht barrierefrei)

2352 Zeichen

32.12.0014 : 10.03.2021
FrauKopp - . - j 3220

An die Bezirksvertretung
Münster-Südost

Stadt Münster
Amt fGr Bürger- und Reissarvioe
Bazirkaverwaltung Olidost

17. März ZU2

Dezernent!
12 MRZ. 2021

über ,
Herrn Stadtrat Heuer

Eing.

über
33.26

Die Bezirksvertretung Münster-Südost bittet die Verwaltung um Prüfung, wie an der

Münsterstraße / Am Steintor im Bereich Wigbold die Einhaltung der zulässigen

. Höchstgeschwindigkeit von 30 bzw. 50 km/h erreicht werden kann. Weiterhin wurde
‚bemängelt, dass LKW trotz des geltenden Durchfahrtverbots die Münsterstraße befahren.

Münsterstraße ab Einmündung Hiltruper Straße bis Drostenhofstraße
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist hier auf 30 km/h begrenzt. Aufgrund der

Lichtsignalanlage am Einmündungsbereich und der sich verjüngenden Fahrbahn zur
Drostenhofstraße wird hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit größtenteils eingehalten.
Eine Verkehrszählung bestätigte dies. Die Aufstellung . eines Dialogdisplays und
Geschwindigkeitsmessungen mit den städtischen Überwachungsgeräten sind auf diesem
Teilstück auch aus technischen Gründen nicht möglich.

Auf der Münsterstraße / Am Steintor gilt ab der Einmündung Hiltruper Straße ein LKW-
Burchfahrtverbot mit dem Zusatz „Anlieger frei". LKW-Fahrten können demnach nicht gänzlich
ausgeschlossen werden. Die Kontrolle des fließenden Verkehrs obliegt grundsätzlich der
Polizei. Sie wurde gebeten, hier entsprechende Kontrollen nach den personellen
Möglichkeiten durchzuführen. ; “

Hier beginnt bzw. endet die Temporeduzierung auf 30 km/h. Die‘ zulässige

Höchstgeschwindigkeit ist auf 50 km/h innerorts begrenzt. Eine weitere Reduzierung auf 30

. km/h ist in diesem Bereich aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da hier keine Gefahrenlage
vorhanden ist, die eine weitere Temporeduzierung aufgrund der besonderen Umstände und
der besonderen örtlichen Verhältnisse notwendig macht. Verkehrszählungen ergaben, dass
85 % aller Verkehrsteilnehmer hier mit einer Geschwindigkeit von bis zu 44 km/h fähren. Die
zulässige Höchstgeschwindigkeit wird demnach auch hier eingehalten.

Die Aufstellung eines Dialogdisplays und auch die Durchführung von
Geschwindigkeitskontrollen sind an der genannten Bereichen nicht möglich. Das zur
Verfügung stehende Dialogdisplay wurde auf dem Grenkuhlenweg zur Schulwegsicherung der

dortigen Grundschule aufgestellt.

Beratungsverlauf (1)

27.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 9.2 Anregung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Münsterstraße
  • Drostenhofstraße
  • Grenkuhlenweg
  • Am Steintor
  • Hiltruper Straße

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Details

Aktenzeichen
AnS/0001/2020
Typ
Anregung in der BV Südost
Datum
04.05.2021
Erstellt
06.10.2020 14:37