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0333/2019

Flugcham - Verzicht auf das Flugzeug bei städtischen Dienstreisen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 30.01.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 31.01.2019, TOP 1.9.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4794 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/11/113 
 
Vorlagen-Nummer 30.01.2019 
 0333/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 31.01.2019 
 
Flugcham - Verzicht auf das Flugzeug bei städtischen Dienstreisen 
1. Ist es Dienstreisenden bislang – hinsichtlich der Umweltverträglichkeit – freigestellt wel-
ches Verkehrsmittel sie benutzen? 
 
Gemäß § 3 Abs. 1 LRKG NRW (Landesreisekostenrecht) dürfen Dienstreisen und Dienstgänge nur 
durchgeführt werden, wenn der angestrebte Zweck nicht mit geringerem Kostenaufwand erreicht 
werden kann. Sie sind wirtschaftlich durchzuführen und zeitlich auf das unbedingt notwendige Maß zu 
beschränken. Dienstreisen und Dienstgänge sind – soweit nicht triftige Gründe entgegenstehen – 
vorrangig mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln durchzuführen. Insoweit ist es nicht den 
Dienstreisenden freigestellt welches Verkehrsmittel sie nutzen, sondern es wird durch die Vorgesetz-
ten darauf geachtet, welches Verkehrsmittel benutzt wird. 
 
In der amtlichen Begründung zu § 3 Abs. 1 S. 2-3 wird deutlich herausgestellt, dass der Blick neben 
den entstehenden Kosten auch auf den Einsatz von Arbeitszeit zu richten ist. Aus wirtschaftlichen 
Überlegungen gilt es unbedingt zu vermeiden, unnötig Arbeitszeit für Dienstreisen einzusetzen. 
 
Grundsätzlich sind also für die Durchführung von Dienstreisen regelmäßig verkehrende Beförde-
rungsmittel zu nutzen, welche bei der Mehrzahl der städtischen Dienstreisen auch genutzt werden. 
Hier erhält die Stadt Köln jährlich auch eine Umweltbescheinigung der Deutschen Bahn. 
Im Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2017 wurden beispielsweise 1.470.816 Personenkilometer im DB 
Fernverkehr zurückgelegt.  
Durch den Einsatz von Ökostrom aus erneuerbaren Energien sind diese Dienstreisen im DB Fernver-
kehr CO2 –frei. 
Bei 11-Personal- und Verwaltungsmanagement werden jährlich ca. 6000 Dienstreisen abgerechnet. 
Im Jahre 2017 wurden jedoch alleine 4695 Fahrten mit der Deutschen Bahn durchgeführt. Im Jahre 
2018 wurde die Bahn insgesamt für 4472 Fahrten genutzt.  
 
Daraus ist ersichtlich, dass die Dienstreisen die mit dem Flugzeug zurückgelegt werden, im Verhältnis 
sehr gering sind. Wie viele Flugkilometer bei Dienstreisen zurückgelegt wurden, kann von hier aus 
nicht beantwortet werden, da es im Gegensatz zur Deutschen Bahn, kein zentrales Buchungsportal 
gibt, wo entsprechende Auswertungen eingeholt werden könnten. 
  
In einigen Fällen ist es jedoch aus Kosten- und Arbeitszeitgründen sinnvoll Dienstreisen mit dem 
Flugzeug durchzuführen. 
Die Flugpreise sind oftmals sogar günstiger als die Fahrkarten der DB. Hinzu kommt, dass durch die 
Nutzung des Flugzeugs teilweise die Dienstreise an einem Tag durchgeführt werden kann und somit 
Arbeitszeit und Übernachtungskosten vor Ort eingespart werden können. Dies ist z. B. der Fall bei 
Dienstreisen nach Berlin oder Leipzig, wo die Fahrtzeit mit der Bahn pro Strecke zwischen 4-5 Stun-
den beträgt. 
Gemäß § 8 Abs. 1 LRKG NRW ergibt sich die Notwendigkeit einer Übernachtung, wenn der Dienst-
reisende seine Wohnung vor 6 Uhr verlassen müsste, um rechtzeitig zum Beginn des auswärtigen

2 
 
Dienstgeschäftes vor Ort zu sein oder nach 22 Uhr wieder an seine Wohnung zurückkehrt. 
Das macht in der Regel mindestens eine Übernachtung an Geschäftsort bei einem der o. g. Beispiele 
erforderlich und bindet dementsprechend auch Arbeitszeiten des Reisenden. 
 
 
 
2. Wie viele Flugkilometer wurden bei Dienstreisen in 2017/2018 innerhalb 
Deutschlands/Europas/weltweit zurückgelegt, wie hoch wären die 
Kompensationszahlungen dafür gewesen? 
 
Die Buchungen werden dezentral durch die einzelnen Ämter vorgenommen. Im Gegensatz zum 
Bahnportal gibt es kein Flugbuchungsportal, über das entsprechende Auswertungen erstellt werden 
können. Insoweit kann die Anzahl der Flugkilometer nicht ermittelt werden. 
 
3. Ist vorgesehen in Zukunft bei Dienstreisen auf klimaschädliche Flugreisen zu 
verzichten, falls ja, in welchem Umfang? 
 
Aus den oben genannten Gründen sollte daher generell nicht auf den Einsatz des Flugzeuges bei der 
Durchführung von Dienstreisen verzichtet werden. 
 
 
4. Wird es von Seiten der Stadt Köln bei nicht vermeidbaren Flugreisen  
Kompensationszahlungen geben? 
 
Von Seiten der Stadt sind aktuell keine Kompensationszahlungen bei nicht vermeidbaren Flugreisen 
geplant. 
 
 
5. Ist vorgesehen, in Köln ebenfalls Leitlinien für umweltverträgliche Dienstreisen 
zu erstellen? 
 
Insgesamt lässt sich festhalten dass die Leitlinien für umweltverträgliche Dienstreisen, die sich das 
Umweltbundesamt gegeben hat, auch bei der Stadt Köln Berücksichtigung finden, ohne dass sie bis-
her niedergeschrieben wurden. 
 
 
 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

31.01.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.9.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0333/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
30.01.2019
Erstellt
24.01.2019 10:14