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2202/2021

Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnungd des Rates, AN/1254/2021 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Arbeit des Ordnungsamtes auf Poller Wiesen & Alfred-Schütte-Allee

Beantwortung einer Anfrage (BV) 15.06.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 17.06.2021

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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AN-1254-2021 Poller Wiesen & Alfred-Schütte-Allee

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

12280 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/323/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2202/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.06.2021 
 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnungd des Rates, AN/1254/2021 der 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Arbeit des Ordnungsamtes auf Poller Wiesen & Alfred-
Schütte-Allee 
Wie ist die konkrete Arbeitsweise des Ordnungsamtes, besonders im Hinblick auf Verstöße 
gegen die Coronaschutzmaßnahmen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Stadt Köln hat sich als zuständige Ordnungsbehörde mit Beginn der Corona-Pandemie der Auf-
gabe des Infektionsschutzes verstärkt angenommen. Im Außendienst werden mit Hilfe des Ord-
nungsdienstes die Maßnahmen zum Infektionsschutz durchgeführt. Der Ordnungsdienst ist derzeit an 
sieben Tagen der Woche im gesamten Stadtgebiet mit besonderer Priorität dafür im Einsatz. Dabei 
gehen die Ordnungsdienstkräfte sowohl anlassbezogen Hinweisen und eingehenden Beschwerden 
aus der Bevölkerung oder von anderen Dienststellen nach. Gleichzeitig kontrollieren sie eigeninitiativ 
im Rahmen von Präsenzstreifen in den unterschiedlichen Stadtbezirken, schwerpunktmäßig bei ver-
mehrten Hinweisen auf Verstöße sowie lageabhängig (beispielsweise bei relativ schnell auftretenden 
Ansammlungen von Menschen etc.) die Einhaltung der Corona-Maßnahmen aus der Coronaschutz-
verordnung sowie der aktuellen Allgemeinverfügungen der Stadt Köln.  
 
1. Wer ist zuständig bei Verstößen gegen 
 
Verweilverbot auf der Dammkrone (Schütte-Allee)? 
Antwort der Verwaltung: 
Eine Allgemeinverfügung der Stadt Köln regelt das Verweilverbot bis zum 28.06.2021 im Bereich 
Dammkrone der Alfred-Schütte-Allee in der Zeit von montags bis freitags von 18 Uhr bis 1 Uhr und 
von samstags bis sonntags sowie an Feiertagen und an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen von 15 
Uhr bis 1 Uhr. 
Der Bereich Dammkrone ist dem Ordnungsdienst der Stadt Köln als Hotspot für Verstöße gegen die 
geltenden Regelungen zum Infektionsschutz bekannt. Entsprechend kontrolliert der Ordnungsdienst 
die Einhaltung des Verweilverbotes regelmäßig als Schwerpunkt im Rahmen der personellen Kapazi-
täten. Darüber hinaus wird die Polizei bei Verstößen im Rahmen der Amtshilfe tätig. 
 
Sperrung der Straße? 
Antwort der Verwaltung: 
Insbesondere bei guter Wetterlage wird durch den städtischen Ordnungsdienst festgestellt, dass sich 
eine Vielzahl von Personen im Bereich der Alfred-Schütte-Allee aufhält (sehr große und wiederkeh-
rende Häufigkeit von Ansammlungen). Der Ordnungsdienst der Stadt Köln unterstützt zur Verhinde-
rung von Personenansammlungen, insbesondere in Bezug auf die sich dort treffende Raserszene, die 
Polizei mit Absperrmaßnahmen im Bereich der Alfred-Schütte-Allee im Zusammenhang mit der 
Coronaschutzverordnung. Für die Umsetzung der Absperrmaßnahmen und die damit verbundene 
Beaufsichtigung dieser Absperrungen wird vom Ordnungsdienst ein externer Sicherheitsdienst beauf-
tragt.

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Menschenansammlungen ohne Maske und was zählt als Menschenansammlung? 
Antwort der Verwaltung: 
Zu den täglichen Einsätzen des Ordnungsdienstes gehört vor allem die Kontrolle der Maskenpflicht 
und des Ansammlungs- und Kontaktverbots.  
Als Menschenansammlung zählt eine Gruppe von Personen, die die in der Coronaschutzverordnung 
geregelte zulässige Anzahl von Personen bzw. der unterschiedlichen Hausstände übersteigt. Sofern 
die Ordnungsdienstkräfte einen oder mehrere Verstöße feststellen, werden die entsprechenden ord-
nungsbehördlichen Maßnahmen konsequent durchgesetzt und Ordnungswidrigkeitenverfahren einge-
leitet. Bei großen Personenansammlungen wird der Bereich gegebenenfalls mit Hilfe der Polizei ge-
räumt. 
 
2. Was können die Bürger*innen tun, wenn das Ordnungsamt unter 221 32000 nicht erreichbar 
ist? Uns wird von über 20 Minuten Warteschleife berichtet. 
Antwort der Verwaltung: 
Für akute Verstöße gegen die Kölner Stadtordnung und Coronaschutzverordnung ist der Ordnungs-
dienst tagsüber und bis in die späten Abend- und Nachtstunden über das Servicetelefon des Ord-
nungs- und Verkehrsdienstes unter der Rufnummer 0221 / 221 – 32000 erreichbar. Die Mitarbeiten-
den des Servicetelefons nehmen aktuelle Störmeldungen auf und leiten sie als Sofortauftrag an die 
diensthabenden Außendienstmitarbeitenden des Ordnungsdienstes weiter.  
 
Das Servicetelefon ist zu folgenden Zeiten für die Bürger*innen erreichbar: 
 
Montag bis Donnerstag 07:00 Uhr bis 00:00 Uhr 
Freitag    07:00 Uhr bis 01:00 Uhr 
Samstag   09:00 Uhr bis 01:00 Uhr 
Sonntag   09:30 Uhr bis 00:00 Uhr 
Feiertag    10:00 Uhr bis 23:00 Uhr 
 
Außerhalb dieser Zeiten können sich die Bürger*innen bei akuten Beschwerden an die Polizei Köln 
über 0221 / 229-0 wenden. 
 
Spätestens seit Beginn der Corona-Pandemie hat sich das Anrufaufkommen aufgrund von Meldun-
gen zu diversen Verstößen gegen die Infektionsschutzmaßnahmen deutlich gesteigert. In vielen Fäl-
len handelt es sich um Anfragen zu Informationen zu den derzeit geltenden Regelungen der Corona-
schutzverordnung bzw. der Allgemeinverfügung der Stadt Köln. Insgesamt verzeichnet das Service-
telefon des Ordnungs-und Verkehrsdienstes aktuell ein sehr hohes und weiter zunehmendes Anrufvo-
lumen, sodass mögliche Wartezeiten von Bürger*innen nicht gänzlich ausgeschlossen werden kön-
nen. 
 
3. Gibt es einen wetterbedingten Einsatzplan beim Ordnungsamt? 
Antwort der Verwaltung: 
Die Einsatzpläne für die rund 180 Außendienstkräfte der verschiedenen, bezirklich orientierten 
Dienstgruppen werden grundsätzlich mehrere Wochen im Voraus geplant. Dies ist insbesondere auf-
grund vieler arbeitsrechtlicher Gegebenheiten (Arbeiten im Schichtdienst, verpflichtende Ruhezeiten 
etc.), die bei der Dienstplanung zu berücksichtigen sind, unumgänglich. Somit ist ein unmittelbar ab-
rufbarer, wetterbedingter Einsatzplan bzw. die kurzfristige Anpassung der Anzahl von Einsatzkräften 
für den Ordnungsdienst nicht ohne Weiteres umsetzbar. 
 
Vor allem bei freundlichen Temperaturen werden die eingesetzten Teams so koordiniert, dass Hot-
spots mit Priorität behandelt werden können. 
 
4. Wie sieht der Plan der Stadt aus gegen die anstehende Vermüllung der Schütte-Allee 
durch z.B. Shisha, To-Go Verpackungen, Zigaretten, etc.? 
Antwort der Verwaltung: 
Gemäß gültiger Straßenreinigungssatzung der Stadt Köln erfolgt die maschinelle Fahrbahnreinigung 
der Straße Alfred-Schütte-Allee - von „Am Schnellert“ bis „Maifischgasse“ - zweimal wöchentlich 
durch die AWB. Die satzungsgemäße Reinigung der restlichen Fahrbahn sowie des kompletten Geh-
weges ist auf die Anlieger übertragen. Die hier aufgeführten Verschmutzungen beziehen sich im Re-

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gelfall nicht auf die Straße Alfred-Schütte-Allee, sondern auf die angrenzenden Poller Wiesen. Somit 
ist der Satzungsbereich aus Sicht der AWB grundsätzlich ausreichend abgedeckt. 
Der Bereich rund um die Poller Wiesen im Stadtbezirk 7 sind ein häufiger Beschwerdegrund. Nach 
mehrfachen Überprüfungen wurde festgestellt, dass das Papierkorbangebot hier ausreichend ist. Zu-
sätzlich stehen den Besuchenden in den Sommermonaten (April bis Oktober) fünf Picknickbehälter 
für die Entsorgung von Picknickabfällen zur Verfügung. Die Entleerung der Picknickbehälter erfolgt 
bedarfsgerecht freitags, montags und vor Feiertagen. 
Die Poller Wiesen werden durch die AWB gemäß Auftrag der Stadt Köln auf Basis des Leistungsver-
zeichnisses gereinigt, in den Sommermonaten einmal wöchentlich und nach Bedarf. Die bedarfsge-
rechte Reinigung ist abhängig von der Frequentierung der Poller Wiesen durch Besuchende und gril-
lende Personen. An Werktagen mit Schönwetterlage erfolgen die Reinigungsleistungen entsprechend 
angepasst. Darüber hinaus führt die AWB in diesem Bereich die sogenannte Picknick-Reinigung an 
den Wochenenden (Schönwetterlage) durch. Auch die AWB-Grillscouts sind im Rahmen der Picknick-
Reinigung im Einsatz. Als weitere Reinigungsleistung führt die AWB im Bedarfsfall zusätzlich auch die 
Beseitigung von wilden Müllablagerungen durch. 
Bezüglich der Reinigungszeiten am Wochenende ist festzuhalten, dass die AWB GmbH ihre Reini-
gungsarbeiten im Bereich Poller Wiesen bereits gegen 06:00 Uhr aufnehmen, da bei schönem Wetter 
die starke Frequentierung schon ab 09.00 Uhr beginnt. Diese Reinigungsleistungen auf einen späte-
ren Zeitpunkt zu verlegen ist wegen der starken Frequentierung und den damit erschwerten Reini-
gungsbedingungen nicht sinnvoll. Auch nach dem Wochenende nehmen die AWB GmbH ihre Reini-
gungsleistungen montags in den frühen Morgenstunden auf, um eine zeitnahe Beseitigung der Abfäl-
le sicherzustellen. 
Im Rahmen der Corona-Pandemie hat sich der Reinigungsaufwand für die AWB deutlich erhöht und 
entspricht in diesem Jahr nicht mehr den üblichen Verunreinigungen in der Schönwetter-Periode. Die 
AWB kann Verunreinigungen nur zeitnah beseitigen. Verhindern kann die AWB diese leider nicht, da 
hierzu umfangreiche ordnungsbehördliche Maßnahmen notwendig sind. 
 
5. Gibt es Aktivitäten gegen die personelle Unterbesetzung des Ordnungsamtes? 
Antwort der Verwaltung: 
Perspektivisch soll der Ordnungsdienst der Stadt Köln deutlich wachsen: 
 
Der Rat der Stadt Köln hatte bereits mit Beschluss vom 23.06.2015 („Mehr Präsenz und Ahndung 
durch personell verstärkten Ordnungsdienst“) zunächst eine für den Zeitraum 2015 bis 2017 in drei 
Chargen gestaffelte Zusetzung von insgesamt 100 Stellen im Ordnungsdienst beschlossen. Aufgrund 
der Ereignisse an Silvester 2015/2016 in Köln wurde die zeitliche Staffelung mit Abänderungsbe-
schluss des Rates vom 15.03.2016 aufgehoben und alle Stellen zur sofortigen Besetzung freigege-
ben. 
Bei der Konzeptionierung des Projektes „Zielbild 2020“ wurden die Erkenntnisse aus der Evaluation 
des auf o.g. Ratsbeschluss basierenden Konzeptes „Mehr Präsenz und Ahndung durch personell 
verstärkten Ordnungsdienst“ berücksichtigt und gemäß des Beschlusses vom 04.04.2017 (Ände-
rungsantrag zu TOP 3.1.3 „Mehr Sicherheit auf Kölner Straßen“ Ordnungsdienst vor Ort stärken – 
100 zusätzliche Ordnungskräfte für die Veedel“, AN/0547/2017) Maßnahmen zur Stärkung des städti-
schen Ordnungsdienstes erarbeitet.  
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass der örtliche Personalrat im Zeitraum zwischen Ok-
tober 2016 und August 2018 sämtliche Neueinstellungen beim Ordnungsdienst im Hinblick auf die 
unangemessene Raumausstattung im Stadthaus Deutz - Ostgebäude (keine Sozialräume, zu wenig 
Spinde etc.) abgelehnt hatte.  
Mit dem künftigen Umzug in das neue Dienstgebäude an der Aachener Str. 1042 in Köln - Junkers-
dorf können alle besonderen räumlichen Anforderungen an einen funktionierenden und in personeller 
Hinsicht wachsenden Ordnungsdienst (z.B. Sozialräume, Spinde, Trainingsräume, Asservatenkam-
mer, Duschen, Umkleiden) erfüllt werden.

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Somit soll der Ordnungsdienst auf knapp über 300 Ordnungsdienstkräfte im Außendienst wachsen. 
Die Besetzung der vakanten Außendienststellen wird insbesondere durch die Einstellung von fach-
fremden Quereinsteigenden umgesetzt. 
Um Personal für den Außendienst zu akquirieren, nimmt der Ordnungsdienst im Rahmen eines ziel-
gruppenorientierten Recruitings regelmäßig an Bewerbendenmessen teil. Außerdem werden im Zu-
sammenhang mit der allgemeinen Imagearbeit regelmäßig Sympathie- und Recruitingkampagnen 
durchgeführt. Die Kampagnen werden dabei in den Stadtinformationsanlagen, über Pressemitteilun-
gen und über die städtischen Social Media Kanäle veröffentlicht. 
Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der komplexen Einarbeitung neuer Mitarbeitender drin-
gend limitierte Einstellungschargen erforderlich sind. So stellt der Ordnungsdienst derzeit zwei Mal 
jährlich (März und September) höchstens je 12 neue Mitarbeitende ein. Somit soll einerseits die hohe 
Qualität der Einarbeitung sichergestellt und andererseits die Motivation des Bestandspersonals (keine 
Überfrachtung mit neuen „Gesichtern“ und Vertrauen in die Teampartner) erhalten bleiben. 
Zusätzlich zu der Einstellung von Quereinsteigenden wird viel Wert auf einen verstärkten Einsatz von 
Auszubildenden beim Ordnungsdienst gelegt. So werden jährlich zusätzliche Ersteinsatzkräfte nach 
der Ausbildung bei der Stadt Köln beim Ordnungsdienst eingesetzt.

AN-1254-2021 Poller Wiesen & Alfred-Schütte-Allee

1513 Zeichen

Gleichlautend:  
Frau Bezirksbürgermeisterin    
Sabine Stiller       
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 
51143 Köln 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus   
50667 Köln  
Porz, den 31.05.2021 
 
 
 
 
Anfrage zur Sitzung der BV Porz am 17.06.2021 
hier: Arbeit des Ordnungsamtes auf Poller Wiesen & Alfred-Schütte-Allee  
 
 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin,  
wir bitten Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung zu setzen   
 
Anfrage: 
 
Wie ist die konkrete Arbeitsweise des Ordnungsamtes, besonders im Hinblick auf Verstoße 
gegen die Coronaschutzmaßnehmen?  
1. Wer ist zuständig bei Verstößen gegen  
• Verweilverbot auf der Dammkrone (Schütte-Allee)? 
• Sperrung der Straße? 
• Menschenansammlungen ohne Maske und was zählt als Menschenansammlung?  
2. Was können die Bürger*innen tun, wenn das Ordnun gsamt unter 221 32000 nicht er- 
reichbar ist? Uns wird von über 20 Minuten Warteschleife berichtet. 
3. Gibt es einen wetterbedingten Einsatzplan beim O rdnungsamt? 
4. Wie sieht der Plan der Stadt aus gegen die anste hende Vermüllung der Schütte-Allee 
durch z.B. Shisha, To-Go Verpackungen, Zigaretten, etc.? 
5. Gibt es Aktivitäten gegen die personelle Unterbe setzung des Ordnungsamtes? 
 
Begründung:  
 
Diese und ähnliche Fragen werden vermehrt von Bürger*innen gestellt. Wir als Bezirksver- 
treter*innen brauchen hier auch Klarheit in der Kommunikation.  
 
 
Mit  freundlichen Grüßen 
 
 
 
Dieter Redlin 
Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

17.06.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2202/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
15.06.2021
Erstellt
08.06.2021 07:50