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0236/2024

Änderungsantrag der Stadt AG Behindertenpolitik vom 11.01.2024 zu TOP 2.1 (AN/0071/2024) betreffend "Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023"

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 17.01.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 22.01.2024

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

12556 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer  17.01.2024 
 0236/2024 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.01.2024 
 
Änderungsantrag der Stadt AG Behindertenpolitik vom 11.01.2024 zu TOP 2.1 
(AN/0071/2024) betreffend "Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023" 
Sachverhalt: 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13  der Geschäftsordnung des Rates  
Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 22.1.2024  
Zu: Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023  
hier: Errichtung neuer Förderschulen für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung 
(GG) 
 
Beschluss  
Der Beschlussvorschlag ist zu ergänzen:  
Der Rat der Stadt Köln:  
…  
4. stellt den Neubau einer Förderschule Geistige Entwicklung in Kreuzfeld zurück.  
5. beauftragt die Verwaltung, zunächst die im Expert*innenbeirat für die Umsetzung des 
Inklusionsplans f ür die Kölner Schulen erarbeiteten konkreten Handlungsmöglichkeiten für 
die Stadt Köln zur Entlastung der Förderschulen Geistige Entwicklung (GG) umzusetzen.  
6. beauftragt die Verwaltung, parallel die vom Stadtentwicklungsausschuss am 
30.11.2023 beschloss ene Ausbildung eines inklusiven Bildungscampus in „Hood Drei“ zu 
prüfen.  
7. beauftragt die Verwaltung, das in „Hood Eins“ vorgesehene, separierte Förderschulge-
bäude aus dem städtebaulichen Entwurf zu streichen. Stattdessen soll das Schulgelände 
in „Hood Drei“ erweitert werden. 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zur Situation an Kölner Förderschulen, Schwerpunkt Geistige Entwicklung 
Zum Schuljahr 22/23 führten die Förderschulen Geistige Entwicklung (FöS GE) in Köln 723 
Schüler*innen.

2 
 
 
Die festgelegten maximalen Kapazitäten der FöS GE in Köln liegen bei 728 Plätzen (bei 13 
Kindern pro Klasse). Die FöS GE bilden seit Jahren regelmäßig Zusatzklassen, sodass Raum-
zusetzungen an allen FöS GE Standorten notwendig geworden sind. Mittlerweile führen die 
FöS GE 62 Klassen bei einer durchschnittlichen Klassenstärke von 12 Schüler*innen. 
  Schuljahr  
Schulname / Straße 
2022/23 
Klassen 
2022/23 
Gesamtschülerzahl 
154260 / Kolkrabenweg (FGE) 15 176 
154490 / Auf dem Sandberg (FGE) 20 229 
154507 / Redwitzstr. (FGE) 12 142 
154880 / Pestalozzischule / Sportplatzstr. (FGE) 15 176 
 62 723 
 
Der Klassenfrequenzrichtwert an FöS GE liegt bei 10 Kindern pro Klasse. Wenn dieser einge-
halten werden würde, wären bereits zum jetzigen Moment 160 zusätzliche Plätze an FöS GE 
notwendig, was einer kompletten, neuen FöS GE entspräche (16 Klassen).  
Unberücksichtigt bleibt hierbei, dass die Nachfrage nach Plätzen an FöS GE in den letzten 
Jahren stetig gestiegen ist und sich perspektivisch fortschreibt. 
 
Entwicklung der Schüler*innenzahl im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung 
Schuljahr Grundschule Hauptschule Realschule Gesamtschule Förderschule Freie Waldorfschule Gesamtergebnis
2012/13 45 40 589 11 685
2013/14 53 2 46 590 12 703
2014/15 70 6 1 59 601 10 747
2015/16 79 9 1 70 600 9 768
2016/17 97 9 76 630 9 821
2017/18 133 12 81 629 7 862
2018/19 159 11 75 646 7 898
2019/20 176 15 2 91 635 6 925
2020/21 174 12 2 110 663 8 969
2021/22 161 8 1 124 692 10 996
2022/23 157 7 1 155 723 12 1.055
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
 
Im Sj. 22/23 wurden 1.055 Schüler*innen mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in allen 
Schulformen geführt. Insgesamt geht der Trend seit Jahren nach oben:

3 
 
 
Im Gemeinsamen Lernen werden die Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Ent-
wicklung im Wesentlichen an Gesamtschulen geführt.  
 
Schulplätze für Schüler*innen mit Förderbedarf insgesamt 
In der Sek I bieten die städtischen Schulen der Schulformen Haupt-, Real- und Gesamtschule 
in Köln flächendeckend Gemeinsames Lernen an. Die schulrechtlich zur Verfügung stehenden 
Plätze werden hier vollständig ausgereizt. Diese Plätze werden allerdings von Schüler*innen 
sämtlicher Förderschwerpunkte genutzt und stehen dementsprechend nicht ausschließlich 
dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zur Verfügung. 
Insgesamt, über alle Förderschwerpunkte und Schulformen hinweg, bestand im Sj. 22/23 ein 
Bedarf an Plätzen mit Förderbedarf von 9.289. 
Schulform
Schuljahr GrundschuleFörderschuleGesamtschuleGymnasiumRealschuleHauptschuleGemeinschaftsschuleSchule f. KrankeFreie WaldorfschuleGesamtergebnis
2012/13 1.016 4.953 360 13 50 133 39 172 52 6.788
2013/14 1.170 4.798 460 22 109 254 56 162 53 7.084
2014/15 1.322 4.617 692 32 216 344 178 50 7.451
2015/16 1.412 4.393 842 57 293 419 152 49 7.617
2016/17 1.441 4.311 961 78 372 444 155 43 7.805
2017/18 1.469 4.248 1.067 116 491 460 174 45 8.070
2018/19 1.587 4.292 1.102 113 520 465 179 47 8.305
2019/20 1.733 4.330 1.240 122 614 521 183 40 8.783
2020/21 1.768 4.323 1.367 121 657 551 161 43 8.991
2021/22 1.664 4.336 1.453 129 759 565 166 40 9.112
2022/23 1.604 4.393 1.535 135 800 605 174 43 9.289
Alle Förderschwerpunkte
Schüler*innen
 
 
Gemeinsames Lernen in der Sekundarstufe I 
Das Ministerium für Schule und Bildung hat mit dem Runderlass „Neuausrichtung der Inklu-
sion in den öffentlichen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen“ die Rahmenbedingun-
gen für das Gemeinsame Lernen in der Sekundarstufe I festgelegt. Diese sind für die öffentli-
che Schulträgerin verbindlich und bieten keine darüber hinausgehenden Gestaltungsfrei-
räume. 
Das Gemeinsame Lernen an den weiterführenden Schulen wird durch die Schulaufsicht, mit 
Zustimmung der Stadt Köln als Schulträgerin, eingerichtet. Die Stadt Köln könnte ihre Zustim-

4 
 
mung grundsätzlich nur unter sehr engen Rahmenbedingungen (Belange nach §79 Schulge-
setz NRW) verweigern.  
Die Schulaufsichtsbehörde bestimmt die Förderschwerpunkte, die an der jeweiligen allgemei-
nen Schule angeboten werden, auch dies mit Zustimmung der Schulträgerin.  
An Gymnasien findet die sonderpädagogische Förderung in der Regel zielgleich statt. In Aus-
nahmefällen ist auch die zieldifferente Förderung möglich. Sie wird, wie an den anderen 
Schulformen, auch durch die Schulaufsichtsbehörde, mit Zustimmung der Stadt Köln als 
Schulträgerin, eingerichtet. 
In Köln ist an allen Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie an fünf Gymnasien gemein-
sames Lernen eingerichtet. Die zum Schuljahr 2024/25 startenden Gesamtschulen und ei-
nes der beiden Gymnasien werden nach Vorgaben der Schulaufsicht unmittelbar mit dem Ge-
meinsamen Lernen starten. 
Daraus ergibt sich überschläglich folgende Kapazität, bezogen auf die festgelegte Zügigkeit 
(ohne Mehrklassen) und die erwarteten Eingangsklassen an Hauptschulen/Realschulen für 
die städtischen Schulen: 
 
Schulform Züge/Eingangsklas-
sen 
GL-Plätze je Zug / 
Klasse 
Anzahl GL-Plätze 
Hauptschule 19 3   57 
Realschule 62 3 186 
Gesamtschulen 100 3 300 
Gymnasien 18 3   54 
Mögliche Summe 
GL-Plätze 
199 3 597 
 
Zum Schuljahr 2022/23 wurden in 177 Eingangsklassen (inkl. 2 Gymnasien) insgesamt 518 
Schüler*innen im gemeinsamen Lernen geführt. Das heißt also, dass die stadtweiten Kapazi-
täten (597) im Schuljahr 2024/25 die Nachfrage des Schuljahrs 2022/23 (518) übersteigen. 
Insgesamt, also unter Berücksichtigung von Einzelintegrationen an Gymnasien, den Plätzen 
an Freien Waldorfschulen und an Förderschulen der Träger Stadt Köln und LVR, wurden lt. 
amtlichen Schuldaten 874 Schüler*innen mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im 5. 
Schuljahr geführt.  
Die Möglichkeiten, in städtischen Schulen weitere Plätze im Gemeinsamen Lernen zu 
schaffen, sind ausgereizt. Nur durch neue Schulen, insbesondere Gesamtschulen oder die 
Einrichtung von Gemeinsamem Lernen an bestehenden Gymnasien, ließe sich die Anzahl der 
Plätze im Gemeinsamen Lernen um die aktuell festgelegten 3 zusätzlichen Plätze pro Klasse 
weiter erhöhen. 
Bei der Errichtung von neuen Schulen sind die Vorgaben zur Mindestgröße in Verbindung mit 
dem Bedürfnisnachweis zu beachten. Auch wenn jede der noch zu errichtenden allgemeinen 
Schulen gemeinsames Lernen anbieten würde, würden die zur Verfügung stehenden Plätze 
im Gemeinsamen Lernen nicht ausreichen, um auf Förderschulen der unterschiedlichen För-
derschwerpunkte zu verzichten. 
Daher ist es unter den gegebenen, für die Stadt Köln nicht initiativ änderbaren, schulrechtli-
chen Rahmenbedingungen nicht möglich, auf den bedarfsgerechten Erhalt bzw. Ausbau von 
Förderschulen zu verzichten. 
Würde unterstellt, dass je Zug im Gemeinsamen Lernen ein Platz für den Schwerpunkt Geis-
tige Entwicklung in Anspruch genommen würde, wären allein um die Klassengröße an den be-
stehenden Förderschulen Geistige Entwicklung um eine*n Schüler*in zu reduzieren, 27 zu-
sätzliche Eingangsklassen im Gemeinsamen Lernen erforderlich. Um diese Plätze zur Verfü-
gung zu stellen, müssten in Konsequenz 27 zusätzliche Züge, beispielsweise an Gesamtschu-
len, geschaffen werden. Bei einer Belegung mit 27 Plätzen je Klasse ergäbe das einen zu-
sätzliche Kapazität von 27 x 27 = 729 Plätzen. Dies entspricht rd. sieben zusätzlichen Ge-
samtschulen in der Mindestgröße von 4 Zügen, um die Klassengröße der bestehenden För-
derschulen Geistige Entwicklung nur um eine*n Schüler*in zu entlasten.  
Aufgrund der demografischen Entwicklung ist ein Platzbedarf in dieser Größenordnung nicht 
zu begründen. Es fehlen schlichtweg die Regelschüler*innen, um ein solches Volumen zu fül-
len. Genehmigungsfähige Schulgründungen über die bisher vorgesehenen hinaus sind auf 
dieser Grundlage nicht möglich.

5 
 
 
Handlungsempfehlungen des Expert*innenbeirats Inklusion 
Der Expert*innenbeirat Inklusion beschreibt in seinen Handlungsempfehlungen vom 
02.06.2023 folgende Handlungsmöglichkeiten der Stadt Köln: 
Kurzfristig wirksame Maßnahmen: 
Die Stadt Köln fördert in ihrer Rolle als Schulträger Umschulungen aus den FöS GE ins Ge-
meinsame Lernen 
• durch ein konkretes Angebot an die Schulleitungen (Maßnahme 1) 
• durch eine Befragung und ein Unterstützungsangebot an die Förderschüler*innen GE 
und ihre Familien. (Maßnahme 2) 
Präventive Maßnahmen: 
Die Stadt Köln fördert die Attraktivität des Gemeinsamen Lernens für Schüler*innen des För-
derschwerpunkts GE  
• Durch ein Case-Management (Maßnahme 3) 
• Durch einen Schulbusverkehr ins GL (Maßnahme 4) 
• Durch Schulassistenzen (Maßnahme 5) 
• Durch die Organisation von Therapiemöglichkeiten in Schulen (Maßnahme 6) 
• Durch Vernetzung und Kommunikation im Sinne der inklusiven Beschulung in Richtung 
KiTas, SPZen und Öffentlichkeit (Maßnahme 7, 8 und 9) 
Die Stadt Köln kann die Empfehlungen des Expert*innenbeirates nur im Rahmen der verfüg-
baren Plätze im Gemeinsamen Lernen aufgreifen. 
Jede einzelne Empfehlung setzt voraus, dass Plätze im gemeinsamen Lernen in der Sekun-
darstufe I vorhanden sind oder geschaffen werden können. 
 
Fazit: 
Die Stadt Köln maximiert das Gemeinsame Lernen flächendeckend und bekennt sich aktiv zu 
den Zielen der UN-BRK. Dennoch ist das aus dem Gemeinsamen Lernen resultierende aktu-
elle und geplant zukünftige Schulplatzangebot quantitativ nicht ausreichend, um allen Schü-
ler*innen mit Förderbedarfen einen Schulplatz anbieten zu können. Gleichzeitig ist eine stei-
gende Nachfrage an Schulplätzen an Förderschulen mit Schwerpunkt Geistige Entwicklung zu 
verzeichnen, obwohl die Nachfrage an Schulplätzen an Förderschulen insgesamt leicht zu-
rückgeht. 
Die Stadt Köln plant alle neuen Schulstandorte so, dass in den Schulgebäuden Gemeinsames 
Lernen angeboten werden kann. Dies gilt auch für die vorgesehenen Schulstandorte im neuen 
Siedlungsgebiet Kreuzfeld. Die Verwaltung wird ebenso prüfen, ob und wenn ja wie es mög-
lich sein kann, die Schulgebäude, die zur Unterbringung einer Förderschule erforderlich sind 
und gebaut werden müssen, von Anfang an so zu konzipieren, dass sie grundsätzlich auch 
durch eine allgemeine Schule, für die zukünftig ein Bedürfnis nachgewiesen werden kann, ge-
nutzt werden können. 
Unter den gegebenen Voraussetzungen und den geltenden schulrechtlichen Landesvorgaben 
ist es faktisch nicht umsetzbar, allen Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf 
generell und Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung speziell einen inklusiven Schulplatz an-
zubieten. Um der Verpflichtung eines ausreichenden Schulplatzangebots nachkommen zu 
können, ist die Stadt Köln als Schulträgerin deshalb angehalten, die notwendigen Schulplätze 
auch in Form von Förderschulen zur Verfügung zu stellen. Daher kann auf die beiden in der 
Schulentwicklungsplanung Köln 2023 dargestellten Schulneubauten für Förderschulen Geis-
tige Entwicklung nach heutigen Erkenntnissen nicht verzichtet werden. 
 
 
gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

22.01.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Redwitzstraße
  • Sportplatzstraße
  • Kolkrabenweg
  • Auf dem Sandberg
  • Straße 20

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Details

Aktenzeichen
0236/2024
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
17.01.2024
Erstellt
16.01.2024 13:05