Mandari Insight

2970/2022

Bürgereingabe nach § 24 GO - „Keine Bebauung des Feldes zwischen Rösrather Straße und Rather See“ AZ.: 147/22 B

Mitteilung BV 08.09.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 20.10.2022, TOP 10.2.3

Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

3099 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
/ 2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau Brohl, Zimmer 507  
T: 0221 221-91709, F: 0221 221-6569933  
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
31.08.2022   
Petition– „Keine Bebauung des Feldes zwischen Rösrather Straße und Rather 
See“ Aktenzeichen 147/22 B 
 
Sehr geehrte, 
 
Ihre oben genannte Petition vom 29.06.2022 habe ich vom Bürgeramt Kalk am 
23.08.2022 erhalten. Herzlichen Dank dafür.  
Die Beschlussvorlage zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, Arbeitstitel: Brück-
Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar (3646/2020/1), können Sie unter folgendem 
Link im Ratsinformationssystem einsehen:  
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=102784  
Diese wurde aber vom Stadtplanungsamt vor der Sitzung des Stadtentwicklungsaus-
schusses am 07.04.2022 zurückgezogen (s. Register Beratungsergebnisse). Das 
Stadtplanungsamt teilt Folgendes mit: Da auch keine weiteren Beschlüsse mit ent-
sprechender Zielrichtung vorliegen, liegt für das Stadtplanungsamt kein politischer 
Handlungsauftrag für ein Bebauungsplanverfahren vor.  
Sofern nochmals die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgen sollte, haben Sie im 
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die Möglichkeit sich bei den im Baugesetz-
buch (BauGB) vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligungen einzubringen. Ein paral-
leles Verfahren dazu über eine Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW ist nach § 
14 VI Hauptsatzung nicht vorgesehen. 
Dennoch gebe ich Ihre Petition und dieses Antwortschreiben der Bezirksvertretung 
Kalk zur Kenntnis.

- 2 - 
 
Ihre personenbezogenen Daten (z. B. Name, Adresse) werden jedoch nur veröffent-
licht, wenn Sie sich damit ausdrücklich einverstanden erklärt haben oder wenn Sie 
Ihre Eingabe als öffentlicher Verein oder Bürgerinitiative eingereicht haben und Ihre 
Daten somit der Öffentlichkeit zugänglich sein sollen. Wenn Sie entgegen dieser Re-
gelung als Privatperson eine Veröffentlichung oder als Verein eine Nicht-Veröffentli-
chung Ihrer persönlichen Daten wünschen, werde ich das aber gerne entsprechend 
berücksichtigen. 
Im Rahmen des § 24 GO in Verbindung mit § 15-21 der Datenschutz-Grundverord-
nung (DSGVO) informiere ich Sie darüber, dass Ihr Vor- und Zuname lediglich für sta-
tistische Zwecke bei der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden gespei-
chert werden. Sollten Sie Fotos Ihrer Eingabe beigefügt haben und diese nicht Ihr Ei-
gentum sein, so bitte ich um umgehende Mitteilung. 
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
Dr. Ulrich Höver

Mitteilung BV

425 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2970/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 20.10.2022 
 
Bürgereingabe nach § 24 GO - „Keine Bebauung des Feldes zwischen Rösrather Straße und 
Rather See„ AZ.: 147/22 B 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk hiermit zur Kenntnis 
gegeben. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

1123 Zeichen

Unterschriftenliste vom 29.06.2022
Petition Keine Bebauung des Feldes zwischen Rösrather Straße und Rather See

Bündnis für die Felder - Brück, Rath, Neubrück
Dattenfelder Straße, 9

Köln

AN: Rat der Stadt Köln

Petition:

Das BÜNDNIS FÜR DIE FELDER BRÜCK - RATH - NEUBRÜCK fordert, die Fläche zwischen dem
Brück-Rather-Steinweg im Westen, dem Rather Kirchweg, .dem westlichen Ortsrand von Rath im
Osten und der Stadtbahntrasse der KBV Linie 9 nicht zu bebauen und wendet sich gegen die dort
geplante Änderung des Flächennutzungsplans und gegen die Aufstellung eines Bebauungsplans. Wir
fordern den Rat der Stadt Köln auf, diese Pläne abzulehnen.

Begründung:

Das BÜNDNIS FÜR DIE FELDER BRÜCK-RATH-NEUBRÜCK setzt sich für den Erhalt der Felder zwischen
Brück, Rath und Neubrück in ihrer jetzigen Form ein. Die Felder dürfen nicht bebaut und versiegelt
werden, Sie müssen weiter ausschließlich der Landwirtschaft, der Naherholung der Bürgerinnen und
Bürger und dem Schutz der natürlichen Vielfalt dienen. Nur so kann diese Fläche ihre für die
gesamte Stadt Köln wichtige Klimaschutz-Funktion als Kaltluftschneise behalten.

Beratungsverlauf (1)

20.10.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Rösrather Straße
  • Ludwigstraße 8
  • Brück-Rather Steinweg
  • Rather Kirchweg
  • Dattenfelder Straße

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Details

Aktenzeichen
2970/2022
Typ
Mitteilung BV
Datum
08.09.2022
Erstellt
08.09.2022 09:45