2970/2022
Bürgereingabe nach § 24 GO - „Keine Bebauung des Feldes zwischen Rösrather Straße und Rather See“ AZ.: 147/22 B
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Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau Brohl, Zimmer 507 T: 0221 221-91709, F: 0221 221-6569933 geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 31.08.2022 Petition– „Keine Bebauung des Feldes zwischen Rösrather Straße und Rather See“ Aktenzeichen 147/22 B Sehr geehrte, Ihre oben genannte Petition vom 29.06.2022 habe ich vom Bürgeramt Kalk am 23.08.2022 erhalten. Herzlichen Dank dafür. Die Beschlussvorlage zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, Arbeitstitel: Brück- Rather Steinweg in Köln-Rath/Heumar (3646/2020/1), können Sie unter folgendem Link im Ratsinformationssystem einsehen: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=102784 Diese wurde aber vom Stadtplanungsamt vor der Sitzung des Stadtentwicklungsaus- schusses am 07.04.2022 zurückgezogen (s. Register Beratungsergebnisse). Das Stadtplanungsamt teilt Folgendes mit: Da auch keine weiteren Beschlüsse mit ent- sprechender Zielrichtung vorliegen, liegt für das Stadtplanungsamt kein politischer Handlungsauftrag für ein Bebauungsplanverfahren vor. Sofern nochmals die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgen sollte, haben Sie im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens die Möglichkeit sich bei den im Baugesetz- buch (BauGB) vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligungen einzubringen. Ein paral- leles Verfahren dazu über eine Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW ist nach § 14 VI Hauptsatzung nicht vorgesehen. Dennoch gebe ich Ihre Petition und dieses Antwortschreiben der Bezirksvertretung Kalk zur Kenntnis. - 2 - Ihre personenbezogenen Daten (z. B. Name, Adresse) werden jedoch nur veröffent- licht, wenn Sie sich damit ausdrücklich einverstanden erklärt haben oder wenn Sie Ihre Eingabe als öffentlicher Verein oder Bürgerinitiative eingereicht haben und Ihre Daten somit der Öffentlichkeit zugänglich sein sollen. Wenn Sie entgegen dieser Re- gelung als Privatperson eine Veröffentlichung oder als Verein eine Nicht-Veröffentli- chung Ihrer persönlichen Daten wünschen, werde ich das aber gerne entsprechend berücksichtigen. Im Rahmen des § 24 GO in Verbindung mit § 15-21 der Datenschutz-Grundverord- nung (DSGVO) informiere ich Sie darüber, dass Ihr Vor- und Zuname lediglich für sta- tistische Zwecke bei der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden gespei- chert werden. Sollten Sie Fotos Ihrer Eingabe beigefügt haben und diese nicht Ihr Ei- gentum sein, so bitte ich um umgehende Mitteilung. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Ulrich Höver
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2970/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 20.10.2022 Bürgereingabe nach § 24 GO - „Keine Bebauung des Feldes zwischen Rösrather Straße und Rather See„ AZ.: 147/22 B Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk hiermit zur Kenntnis gegeben. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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Unterschriftenliste vom 29.06.2022 Petition Keine Bebauung des Feldes zwischen Rösrather Straße und Rather See Bündnis für die Felder - Brück, Rath, Neubrück Dattenfelder Straße, 9 Köln AN: Rat der Stadt Köln Petition: Das BÜNDNIS FÜR DIE FELDER BRÜCK - RATH - NEUBRÜCK fordert, die Fläche zwischen dem Brück-Rather-Steinweg im Westen, dem Rather Kirchweg, .dem westlichen Ortsrand von Rath im Osten und der Stadtbahntrasse der KBV Linie 9 nicht zu bebauen und wendet sich gegen die dort geplante Änderung des Flächennutzungsplans und gegen die Aufstellung eines Bebauungsplans. Wir fordern den Rat der Stadt Köln auf, diese Pläne abzulehnen. Begründung: Das BÜNDNIS FÜR DIE FELDER BRÜCK-RATH-NEUBRÜCK setzt sich für den Erhalt der Felder zwischen Brück, Rath und Neubrück in ihrer jetzigen Form ein. Die Felder dürfen nicht bebaut und versiegelt werden, Sie müssen weiter ausschließlich der Landwirtschaft, der Naherholung der Bürgerinnen und Bürger und dem Schutz der natürlichen Vielfalt dienen. Nur so kann diese Fläche ihre für die gesamte Stadt Köln wichtige Klimaschutz-Funktion als Kaltluftschneise behalten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Rösrather Straße
- Ludwigstraße 8
- Brück-Rather Steinweg
- Rather Kirchweg
- Dattenfelder Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 2970/2022
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 08.09.2022
- Erstellt
- 08.09.2022 09:45