0491/2022
Kunst im Tunnel -Antrag der CDU
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/69/691 Vorlagen-Nummer 0491/2022 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.04.2022 Kunst im Tunnel - Antrag der CDU Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes in der Sitzung vom 03.09.2020 (AN/1022/2020) Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung, mit der DB AG Kontakt aufzunehmen und zu prü- fen, inwieweit eine künstlerische Gestaltung der Tunnelwände in den Unterführungen zwischen Lon- gericher Straße und Robert-Perthel-Straße, Longericher Straße und Etzel Straße sowie Heckweg und Longericher Haputstraße ähnlich dem Projekt Geldernstraße/Parkgürtel, ggf. in Kooperation mit den Mittwochsmalern und/ oder der Carl-von-Ossietzky Schule erfolgen kann. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Der Tunnel Longericher Straße, der im Verlauf der Longericher Straße liegt und den Verschiebe- bahnhof der Deutschen Bahn unterführt und der Tunnel Etzel Straße, der die Longericher Straße mit der Etzel Straße verbindet und ebenfalls das Gelände der Deutschen Bahn unterführt, befinden sich im Eigentum der Deutschen Bahn. Die Verkehrssicherungspflicht für den Verkehrsraum in den Tunneln obliegt der Stadt Köln. Die Bauwerke sind aufgrund ihrer Längen (> 80 m) entsprechend den Richtlinien für Straßentunnel (RABT) und Ingenieurbauwerke (ZTV-Ing) zu bauen und zu betreiben. Zur Erreichung eines hohen Sicherheitsstandards legen diese Richtlinien, unter anderem, einen hel- len Farbton bis in 3 m Höhe fest und definieren diesen Farbton mit „Reinweiß“ (RAL 9010). Eine künstlerische Gestaltung entspricht nicht den Vorgaben dieser Richtlinie und kann daher nicht genehmigt werden. Die Beleuchtung unterliegt ebenfalls diesen Richtlinien. Eine Anpassung an den dort vorgegebenen Sicherheitsstandard ist geplant. Die Unterführung, die sich im Straßenverlauf des Heckweges, nördlich des Verschiebebahnhofs der Deutschen Bahn befindet, ist aufgrund der kurzen Länge (< 80 m) nicht als Straßentunnel entspre- chend der v. g. Richtlinien definiert, d.h. dort sind Veränderungen möglich. Das Bauwerk steht ebenfalls im Eigentum und der Unterhaltslast der Deutschen Bahn. Die Verwaltung wird mit dem Bauwerkseigentümer in Kontakt treten und die künstlerische Gestaltung der Bauwerkswände vorschlagen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0491/2022
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 16.03.2022
- Erstellt
- 10.02.2022 09:41