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0491/2022

Kunst im Tunnel -Antrag der CDU

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 16.03.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 28.04.2022, TOP 10.2.7

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

2368 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/69/691 
 
Vorlagen-Nummer 
 0491/2022 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 28.04.2022 
 
Kunst im Tunnel - Antrag der CDU 
Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes in der Sitzung vom 03.09.2020 
(AN/1022/2020) 
Die Bezirksvertretung Nippes bittet die Verwaltung, mit der DB AG Kontakt aufzunehmen und zu prü-
fen, inwieweit eine künstlerische Gestaltung der Tunnelwände in den Unterführungen zwischen Lon-
gericher Straße und Robert-Perthel-Straße, Longericher Straße und Etzel Straße sowie Heckweg und 
Longericher Haputstraße ähnlich dem Projekt Geldernstraße/Parkgürtel, ggf. in Kooperation mit den 
Mittwochsmalern und/ oder der Carl-von-Ossietzky Schule erfolgen kann. 
 
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 
 
Der Tunnel Longericher Straße, der im Verlauf der Longericher Straße liegt und den Verschiebe-
bahnhof der Deutschen Bahn unterführt und der Tunnel Etzel Straße, der die Longericher Straße mit 
der Etzel Straße verbindet und ebenfalls das Gelände der Deutschen Bahn unterführt, befinden sich 
im Eigentum der Deutschen Bahn.  
 
Die Verkehrssicherungspflicht für den Verkehrsraum in den Tunneln obliegt der Stadt Köln.  
Die Bauwerke sind aufgrund ihrer Längen (> 80 m) entsprechend den Richtlinien für Straßentunnel 
(RABT) und Ingenieurbauwerke (ZTV-Ing) zu bauen und zu betreiben. 
 
Zur Erreichung eines hohen Sicherheitsstandards legen diese Richtlinien, unter anderem, einen hel-
len Farbton bis in 3 m Höhe fest und definieren diesen Farbton mit „Reinweiß“ (RAL 9010). 
Eine künstlerische Gestaltung entspricht nicht den Vorgaben dieser Richtlinie und kann daher nicht 
genehmigt werden. 
 
Die Beleuchtung unterliegt ebenfalls diesen Richtlinien. Eine Anpassung an den dort vorgegebenen 
Sicherheitsstandard ist geplant. 
 
Die Unterführung, die sich im Straßenverlauf des Heckweges, nördlich des Verschiebebahnhofs der 
Deutschen Bahn befindet, ist aufgrund der kurzen Länge (< 80 m) nicht als Straßentunnel entspre-
chend der v. g. Richtlinien definiert, d.h. dort sind Veränderungen möglich. 
 
Das Bauwerk steht ebenfalls im Eigentum und der Unterhaltslast der Deutschen Bahn.  
Die Verwaltung wird mit dem Bauwerkseigentümer in Kontakt treten und die künstlerische Gestaltung 
der Bauwerkswände vorschlagen.

Beratungsverlauf (1)

28.04.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0491/2022
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
16.03.2022
Erstellt
10.02.2022 09:41