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2328/2017

Strukturförderung Kulturwerk des Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK Köln e.V.( 2018 - 2020)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.09.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.11.2017, TOP 10.7

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

4636 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 2328/2017 
Freigabedatum 
18.09.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Strukturförderung Kulturwerk des Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK 
Köln e.V.) für die Jahre 2018 - 2020 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen – im Teil-
plan 0416- Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen für den Zeitraum vom 01. 
Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 für das Kulturwerk des Bundesverbandes Bildender Künstlerin-
nen und Künstler (BBK Köln e.V.) einen jährlichen Zuschuss zur Strukturförderung (Institutionelle 
Förderung) in Höhe von 30.000 € zu gewähren.  
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 10.10.2017 
Finanzausschuss 13.11.2017 
Rat 14.11.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  30.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Entsprechend des Förderkonzeptes Bildende Kunst vom 04.12.2012 kann eine Institutionelle Förde-
rung erfolgen, sofern ein Vorhaben von überdurchschnittlicher künstlerischer, kunsttheoretischer oder 
kunstkritischer sowie kunstvermittelnder Qualität ist, nachhaltige strukturelle Impulse für die Kunst-
szene der Stadt und NRWs erwarten lässt, der übergreifenden Vernetzung bestehender Angebote 
oder der Vermittlung kunsttheoretischer Inhalte dient. Institutionelle Förderung wird als Strukturförde-
rung und für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt.  
 
Das Kulturwerk des BBK e.V. mit seinem Ausstellungsraum MATjÖ hat basierend auf diesen Voraus-
setzungen von 2015 bis 2017 eine jährliche Strukturförderung in Höhe von 30.000 € erhalten. Der 
Verein hat sich in diesem Zeitraum sowohl inhaltlich als auch wirtschaftlich stabilisiert und seinen Tä-
tigkeitsbereich als Dienstleister für die Kölner Kunstschaffenden und als deren Interessensvertretung 
sowie als Off-Raum mit eigenem Ausstellungsprofil ständig optimiert. Damit werden die genannten 
Förderkriterien weiterhin erfüllt. Die Grundlage für eine erneute Strukturförderung ist somit gegeben. 
Es ist beabsichtigt, im Zuge der Aktualisierung des Förderkonzeptes Bildende Kunst die Beschrän-
kung auf eine zweimalige Bewerbung aufzuheben, so dass sich das Kulturwerk des BBK e.V. dann 
erneut um die Vergabe der Strukturförderung bewerben kann. 
 
Votum des Fachbeirates 
Der Fachbeirat Bildende Kunst befürwortet die Verlängerung der Strukturförderung für das Kulturwerk 
des BBK Köln e.V. und hebt in seiner positiven Einschätzung besonders das Ausstellungsprogramm 
im MATjö und die gelungene Vernetzung mit anderen Akteurinnen und Akteuren hervor.  
Die Verwaltung schließt sich dem Votum des Fachbeirates an.  
 
Die Bewilligungsauflagen für die Strukturförderung enthalten neben den allgemeingültigen formalen 
Anforderungen weiterhin auch inhaltliche Aufgaben. Diese dienen dazu, die kunstvermittelnde Tätig-

3 
keit des Kulturwerks des BBK Köln e. V. sowie die nachhaltigen strukturellen Impulse für die Kunst-
szene sicherzustellen. Als inhaltlichen Aufgaben wurden zwischen der Kulturverwaltung und dem 
Kulturwerk des BBK Köln einvernehmlich folgende Punkte festgelegt:  
1) Organisation der Offenen Ateliers  
2) Ganzjährige Herausgabe der Künstlerkarte  
3) Aufbau und permanente Aktualisierung der Onlineplattform www.künstlerverzeichnis-koeln.de  
4) Veranstaltungs- und Ausstellungstätigkeit im Projektraum MATjÖ 
 
Finanzierung 
 
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen, da 
zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch kein Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 verab-
schiedet wurde. Demzufolge ist eine Förderung des Kulturwerkes des Bundesverbandes Bildender 
Künstlerinnen und Künstler (BBK Köln e.V.) entsprechend dieser Beschlussvorlage nur möglich, so-
fern es die jeweilige Haushaltslage erlaubt. Nur dann wird die festgelegte jährliche Zuschusshöhe aus 
dem Jahr 2018 bis zum 31.12.2020 beibehalten.

Beratungsverlauf (3)

10.10.2017 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.11.2017 Finanzausschuss
TOP 12.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.11.2017 Rat
TOP 10.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2328/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.09.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27