2328/2017
Strukturförderung Kulturwerk des Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK Köln e.V.( 2018 - 2020)
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Beschlussvorlage Rat
4636 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 2328/2017 Freigabedatum 18.09.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Strukturförderung Kulturwerk des Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK Köln e.V.) für die Jahre 2018 - 2020 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen – im Teil- plan 0416- Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen für den Zeitraum vom 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 für das Kulturwerk des Bundesverbandes Bildender Künstlerin- nen und Künstler (BBK Köln e.V.) einen jährlichen Zuschuss zur Strukturförderung (Institutionelle Förderung) in Höhe von 30.000 € zu gewähren. Ausschuss Kunst und Kultur 10.10.2017 Finanzausschuss 13.11.2017 Rat 14.11.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 30.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Entsprechend des Förderkonzeptes Bildende Kunst vom 04.12.2012 kann eine Institutionelle Förde- rung erfolgen, sofern ein Vorhaben von überdurchschnittlicher künstlerischer, kunsttheoretischer oder kunstkritischer sowie kunstvermittelnder Qualität ist, nachhaltige strukturelle Impulse für die Kunst- szene der Stadt und NRWs erwarten lässt, der übergreifenden Vernetzung bestehender Angebote oder der Vermittlung kunsttheoretischer Inhalte dient. Institutionelle Förderung wird als Strukturförde- rung und für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt. Das Kulturwerk des BBK e.V. mit seinem Ausstellungsraum MATjÖ hat basierend auf diesen Voraus- setzungen von 2015 bis 2017 eine jährliche Strukturförderung in Höhe von 30.000 € erhalten. Der Verein hat sich in diesem Zeitraum sowohl inhaltlich als auch wirtschaftlich stabilisiert und seinen Tä- tigkeitsbereich als Dienstleister für die Kölner Kunstschaffenden und als deren Interessensvertretung sowie als Off-Raum mit eigenem Ausstellungsprofil ständig optimiert. Damit werden die genannten Förderkriterien weiterhin erfüllt. Die Grundlage für eine erneute Strukturförderung ist somit gegeben. Es ist beabsichtigt, im Zuge der Aktualisierung des Förderkonzeptes Bildende Kunst die Beschrän- kung auf eine zweimalige Bewerbung aufzuheben, so dass sich das Kulturwerk des BBK e.V. dann erneut um die Vergabe der Strukturförderung bewerben kann. Votum des Fachbeirates Der Fachbeirat Bildende Kunst befürwortet die Verlängerung der Strukturförderung für das Kulturwerk des BBK Köln e.V. und hebt in seiner positiven Einschätzung besonders das Ausstellungsprogramm im MATjö und die gelungene Vernetzung mit anderen Akteurinnen und Akteuren hervor. Die Verwaltung schließt sich dem Votum des Fachbeirates an. Die Bewilligungsauflagen für die Strukturförderung enthalten neben den allgemeingültigen formalen Anforderungen weiterhin auch inhaltliche Aufgaben. Diese dienen dazu, die kunstvermittelnde Tätig- 3 keit des Kulturwerks des BBK Köln e. V. sowie die nachhaltigen strukturellen Impulse für die Kunst- szene sicherzustellen. Als inhaltlichen Aufgaben wurden zwischen der Kulturverwaltung und dem Kulturwerk des BBK Köln einvernehmlich folgende Punkte festgelegt: 1) Organisation der Offenen Ateliers 2) Ganzjährige Herausgabe der Künstlerkarte 3) Aufbau und permanente Aktualisierung der Onlineplattform www.künstlerverzeichnis-koeln.de 4) Veranstaltungs- und Ausstellungstätigkeit im Projektraum MATjÖ Finanzierung Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen, da zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch kein Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 verab- schiedet wurde. Demzufolge ist eine Förderung des Kulturwerkes des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK Köln e.V.) entsprechend dieser Beschlussvorlage nur möglich, so- fern es die jeweilige Haushaltslage erlaubt. Nur dann wird die festgelegte jährliche Zuschusshöhe aus dem Jahr 2018 bis zum 31.12.2020 beibehalten.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2328/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.09.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27