4349/2021
Feststellung des Jahresabschlusses der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zum 31.12.2020
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 4349/2021 Freigabedatum 18.01.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Feststellung des Jahresabschlusses der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zum 31.12.2020 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stellt gemäß § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in Verbindung mit § 4 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln den Jahres- abschluss zum 31.12. 2020 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln fest. Das Jahresergebnis 2020 beläuft sich nach Ergebnisausgleich zugunsten der Kernverwaltung (567.545,89 Euro) auf 0,00 Euro. 2. Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt. Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 24.01.2022 Finanzausschuss 31.01.2022 Rat 03.02.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja in 2021: 567.545,89 € Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge (Gewinn aus der Veräußerung von Grundstücken der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln) siehe Begründung b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz X Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Der Jahresabschluss 2020 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln besteht aus folgenden Anlagen: Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 Bilanz zum 31.12.2020, Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1.1. bis zum 31.12.2020, Anhang (inklusive Anlagenspiegel und Segmentrechnung) zum Jahresabschluss 2020, Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Flächenverrechnungspreis und Ergebnisausgleich Seit 2015 wird bei innerstädtischen Mietverhältnissen anstelle einer objektbezogenen, kalku- latorischen Kostenmiete von der Gebäudewirtschaft ein Sparten- beziehungsweise Flächen- verrechnungspreis erhoben. Im Zuge der Neuordnung des Finanz- und Abrechnungssystems wurde zudem ein Ergebnisausgleich zwischen der Kernverwaltung und der eigenbetriebs- 3 ähnlichen Einrichtung am Geschäftsjahresende eingeführt. Der Ergebnisausgleich umfasst die beiden Leistungsbereiche „Vermietung“ und „Service“ der Gebäudewirtschaft und bedeu- tet, dass Spartenmehrergebnisse unmittelbar der Kernverwaltung zustehen, während Spar- tendefizite – ebenfalls erfolgswirksam – noch mit Wirkung für das Geschäftsjahr durch die Kernverwaltung auszugleichen sind. Die Flächenverrechnungspreise basieren auf geplanten Aufwendungen nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Erträge. Vom Ergebnisausgleich ausgenom- men sind einkalkulierte, aber tatsächlich nicht angefallene Instandhaltungsaufwendungen sowie Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken, die als Bestandteile eines Jahrer- gebnisses nach wie vor der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Köln unterliegen (Ergebnisverwendung). Konzeptionell ist vorgesehen, dass einkalkulierte, aber nicht aufgewandte Instandhaltungs- mittel zur Finanzierung künftiger Instandhaltungen bei der Gebäudewirtschaft verbleiben und einer entsprechenden Rücklage zugeführt werden, während Veräußerungsgewinne aus Grundstücksgeschäften vorrangig dem städtischen Haushalt zugutekommen sollen. Wirtschaftsplan 2020 Der Erfolgsplan 2020 schließt mit einem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von -3,96 Mio. Euro. Im Vermietungsbereich wurde mit einem ausgeglichenen Teilergebnis geplant. Die für das Servicesegment prognostizierte und von der Kernverwaltung planmäßig auszugleichende Unterdeckung betrug 3,96 Mio. Euro. Der innerstädtische Ergebnisausgleich, die Annahme, dass die gemäß Wirtschaftsplanung bereitgestellten Instandhaltungsmittel in 2020 vollumfänglich aufgewandt werden und der Umstand, dass in 2020 keine Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken eingeplant wurden, bewirkten, dass das planmäßige Jahresergebnis nach innerstädtischem Ergebnis- ausgleich genau Null Euro beträgt. Gew inn- und Verlust- beziehungsw eise Segmentrechnung 2020 / Ergebnisausgleich 2020 Die aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung 2020 abgeleitete Segment- rechnung der Gebäudewirtschaft schließt im Vermietungsbereich mit einer Überdeckung von 4,98 Mio. Euro und im Servicesegment mit einer Unterdeckung von 4,41 Mio. Euro. We- sentliche Ursache der Überdeckung im Vermietungssegment sind überplanmäßige sonstige betriebliche Erträge (insbesondere aus der Teilauflösung von Rückstellungen für die Sanie- rung der Abwasserkanalisation und für Brandschutzmaßnahmen) in Höhe von 28,42 Mio. Euro, denen überplanmäßige Instandhaltungsaufwendungen von 14,69 Mio. Euro gegen- überstehen. Auf die Herleitung der Segmentergebnisse im Anhang (S. 7 f.) und Erläuterung der Rückstellungen im Lagebericht (S. 38 f.) wird verwiesen. Im Saldo beider Segmente ergibt sich zum 31.12. 2020 ein Ausgleichsanspruch der Kernverwaltung von 0,57 Mio. Euro, der in der Bilanz der Gebäudewirtschaft unter den „Sonstigen Verbindlichkeiten“ ausgewiesen wird. 4 Jahresergebnis 2020 In Übereinstimmung mit der Planung wurden im Wirtschaftsjahr 2020 keine Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken erzielt. Da auch die tatsächlichen Instandhaltungsaufwen- dungen (87,8 Mio. Euro) die im Rahmen der Flächenverrechnungspreisermittlung 2020 kalkulatorisch berücksichtigten Plan-Instandhaltungsaufwendungen (73,11 Mio. Euro) überschritten haben, beträgt das erzielte Jahresergebnis nach Ergebnisausgleich genau Null Euro. Ergebnisverw endungsvorschlag Entfällt. Eigenkapitalquote Die bilanzielle Eigenkapitalquote unter Einbeziehung des Sonderpostens für Investitionszu- schüsse beträgt 29,7 % (Vorjahr: 27,2 %). Ohne Einbeziehung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse ergibt sich - bezogen auf eine entsprechend gekürzte Bilanzsumme - zum Bilanzstichtag eine bereinigte Eigenkapitalquote von 10,3 %. Zum 31.12. 2019 betrug diese 11,1% Test der Wirtschaftsprüfer / Abschließender Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 und der Lagebericht 2020 wurden vom Abschlussprüfer geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Eine Ergänzung des Bestätigungsvermerks der Wirtschaftsprüfer durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW, Herne, ist nicht zu erwarten. Der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsanstalt wird erteilt, sobald der Rat den Jahresabschluss 2020 in der aufgestellten und geprüften Form festgestellt hat. Anlagen
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit zur Vorlage Jahresabschluss 2020 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Ein Beschluss ist noch im Rahmen des aktuellen Sitzungslaufes nötig, weil der Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudewirtschaft im nachfolgenden Jahr vorzulegen ist (§ 21 EigVO NRW). Wird er später vorgelegt, so stehen alle Ausgaben unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung, sodass nur Ausgaben getätigt werden dürfen, zu denen eine rechtliche Verpflichtung besteht. Aufgrund der verwaltungsinternen Abstimmungen war eine fristgerechte Einbringung der Vorlage in die politischen Gremien leider nicht möglich.
Anlage 1 - Lagebericht
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Lagebericht / 1
LAGEBERICHT
für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Lagebericht / 2
INHALTSVERZEICHNIS
A. GRUNDLAGEN ................................ ................................ ................................ ...................... 4
1. Historie, Leitbild und Leistungsspektrum ................................ ................................ ........ 4
Historie ................................ ................................ ................................ ................................ ..4
Leitbild ................................ ................................ ................................ ................................ ...5
Leistungsspektrum ................................ ................................ ................................ .............. 5
2. Rechtliche und organisatorische Struktur des Betriebs ................................ ................ 6
3. Finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen................................ ................................ ....7
Vermietungssegment ................................ ................................ ................................ ........... 7
Servicesegment ................................ ................................ ................................ .................... 8
Ergebnisausgleich / Abführung................................ ................................ .......................... 8
B. WIRTSCHAFTSBERICHT ................................ ................................ ................................ .....9
1. Gesamtaussage zur Lage und Entwicklung des Betriebes ................................ ............ 9
Schulnotstand / Baubedarf ................................ ................................ ................................ .9
Vorgelagerter Prozess ................................ ................................ ................................ ......... 9
Knappe Ressourcen / Gesamtstädtische Immobilienstrategie ................................ .... 10
2. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen...................... 10
Überhitzter Bausektor ................................ ................................ ................................ ........ 10
Grundstücksknappheit ................................ ................................ ................................ ...... 10
Alternative Realisierungswege ................................ ................................ ......................... 11
3. Geschäftsverlauf ................................ ................................ ................................ ................ 12
Neue Initiativen, Aufgaben und Aufgabenanbindungen innerhalb der
Gebäudewirtschaft ................................ ................................ ................................ ............. 12
Bauprogramme und -initiativen im Schulbau ................................ ................................ . 15
4. Bauvorhaben ................................ ................................ ................................ ...................... 20
Bauvorhaben im Sondervermögen ................................ ................................ .................. 20
Baubetreuung für Dritte ................................ ................................ ................................ ..... 21
5. Angaben zur Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage ................................ ..................... 22
Ertragslage ................................ ................................ ................................ .......................... 22
Vermögens- und Finanzlage ................................ ................................ ............................. 24
C. AUSBLICK AUF DIE KÜNFTIGE ENTWICKLUNG MIT DARSTELLUNG DER RISIKEN
UND CHANCEN ................................ ................................ ................................ .......................... 28
1. Allgemeine, übergreifende Risiken und Chancen ................................ ......................... 30
Corona-Pandemie................................ ................................ ................................ ............... 30
Lagebericht / 3
Risikovorsorge und Versicherungsschutz................................ ................................ ...... 31
Eigenkapitalausstattung................................ ................................ ................................ .... 31
Altnachträge................................ ................................ ................................ ........................ 32
Personalwirtschaftliche Problemlage ................................ ................................ .............. 32
Organisatorischer Veränderungsprozess ................................ ................................ ....... 35
2. Risiken und Chancen im Rahmen der Bewirtschaftung und des Betriebs von
Bestandsobjekten ................................ ................................ ................................ ............... 35
CAD-Flächenaufmaß ................................ ................................ ................................ .......... 35
Betreiberverantwortung................................ ................................ ................................ ..... 36
Bauunterhaltung ................................ ................................ ................................ ................. 38
3. Mit der Planungs- und Bautätigkeit für das Sondervermögen und für andere
Dienststellen (Service) verbundene Risiken und Chancen ................................ ........... 40
Innerstädtische Schnittstellen / Terminrisiken ................................ ............................... 40
Flächenkonkurrenz / Grundstücksknappheit ................................ ................................ . 40
Auslastung, Materialknappheit und Rohstoffpreise in der Baubranche ..................... 41
Fähigkeit zur Wahrnehmung von Serviceaufgaben ................................ ....................... 41
Großprojekte im Service................................ ................................ ................................ .... 41
Lagebericht / 4
A. GRUNDLAGEN
1. Historie, Leitbild und Leistungsspektrum
Historie
Stufenweise Gründung
Im Zuge der konzeptionellen Umstrukturierung der traditionellen Gebäudeverwaltung wurde die
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zum 01.01.1997 gegründet.
Nach Übernahme von Verwaltungsgebäuden (Stufe 1) wurden zum 01.01.1998 Schulen und
Kindertagesstätten aus dem allgemeinen Liegenschaftsvermögen in die Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln überführt (Stufe 2). Mit der Übernahme von bislang dem Grünflächenamt
zugeordneten Objekten (“sonstige Aufbauten“ auf Friedhöfen und Grünanlagen) erfolgte zum
1. Januar 2000 die 3. Stufe der Konzeptumsetzung.
Integration Hochbauamt
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 16.12.1999 die Verwaltung beauftragt, die
Integration des städtischen Hochbauamtes in die Gebäudewirtschaft zu prüfen. Die Integration
erfolgte schließlich zum 01.05.2000. Mit der Umsetzung dieses Ratsbeschlusses hat sich das
Aufgabenspektrum der Gebäudewirtschaft erheblich erweitert. Zielsetzung war u.a., Synergien
für einen wirtschaftlicheren Aufgabenvollzug zu erschließen und marktorientierte Preis -/
Leistungsbeziehungen einzuführen.
Übernahme der Zuständigkeit für Kulturbauten
Der Bereich Museumsbauten wurde zur Bündelung von Kompetenzen und zum Abbau von
Schnittstellen von der Städtischen Kulturverwaltung im April 2018 auf die Gebäudewirtschaft
verlagert. Die Umsetzung erfolgte sukzessive. Zu beachten ist, dass die Gebäudewirtschaft für
diese Museumsbauten zwar umfassend zuständig ist und damit insbesondere für diese
Liegenschaften eine betreiberähnliche Ve rantwortung trägt. Die Grundstücke und Gebäude
gehören aber nach wie vor nicht zum Sondervermögen. Damit handelt die Gebäudewirtschaft –
trotz ihrer eigentümerähnlichen Stellung - im Auftrag der Kulturverwaltung und erbringt die
entsprechenden Baubetreuungs- und sonstigen Dienstleistungen ausschließlich im Service. Die
Finanzierung der Maßnahmen erfolgt damit aus dem Kernhaushalt.
Lagebericht / 5
Übertragung der Zuständigkeit von angemieteten Kindertagesstätten
Mit Wirkung zum 01.01.2019 wurde die Miet - und Objektverwaltung extern angemieteter
Kindertagesstätten von der Gebäudewirtschaft auf das Amt für Kinder, Jugend und Familie
übertragen. Die im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft geführten Kindertagesstätten sind
von diesem Wechsel in der innerstädtischen Zuständigkeit nicht berührt.
Leitbild
Entsprechend ihrem strategischen Leitbild verfolgt die Gebäudewirtschaft folgende Prinzipien
bzw. Ziele:
Der Ansprechpartner als „der Immobilienprofi der Stadt Köln“ zu sein und den Kunden
zu beraten, von fachspezifischen Spezialaufgaben zu entlasten, ihm
Planungssicherheit und eine bedarfsgerechte Infrastruktur zu gewährleisten.
Die Bündelung von Nutzer-(Mieter-) und Eigentümerinteressen soll ein hohes Maß an
Kundenzufriedenheit und Qualität gewährleisten und zugleich zu einer weitgehenden
Reduktion von Bewirtschaftungskosten führen. Der Objektnutzer hat im Gegensatz
zu früher nur einen Ansprechpartner, seinen Kundenbetreuer.
Die Gebäudewirtschaft ist im Rahmen des Facilitymanagements für alle Aufgaben an
einer Immobilie über deren gesamten Lebenszyklus hinweg verantwortlich,
konzentriert sich gleichwohl auf Kernbereiche und bedient sich für Ergänzungs- und
Unterstützungsleistungen Dritter.
Leistungsspektrum
Im Rahmen der Vermietung bzw. Bewirtschaftung von Flächen und Objekten, der Bautätigkeit
für das Sondervermögen sowie der Bau- bzw. energiewirtschaftlichen Betreuung städtischer
Dienststellen gehören u.a. die folgenden Tätigkeit en zum Leistungsspektrum der
Gebäudewirtschaft:
Wahrnehmung der Betreiberverantwortung als Eigentümer bzw. Quasi-Eigentümer
(Kulturbauten),
Integration der Energiewirtschaft für einen sparsamen Energieverbrauch,
Lagebericht / 6
Facilitymanagementleistungen,
Flächenbewirtschaftung zur kritischen Überprüfung und Kostenreduzierung,
Zentrale Verhandlungsführung bei Anmietungen und Ankäufen,
Planung und Steuerung von Hochbaumaßnahmen aller Art (einschließlich aller
Architekten- und Ingenieurleistungen),
Planung und Ausführung von Gebäudetechnik (einschließlich aller Architekten- und
Ingenieurleistungen).
2. Rechtliche und organisatorische Struktur des Betriebs
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln wird als sog. eigenbetriebsähnliche Einrichtung nach den
Vorschriften der Gemeindeordnung NRW, der Eigenbetriebsverordnung NRW und der
Betriebssatzung des Eigenbetriebs geführt. Sie stellt ein Sondervermögen dar, das
organisatorisch vom allgemeinen Vermögen der Stadt Köln abgegrenzt ist und über eine
besondere wirtschaftliche Ausrichtung, aber über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt.
Die Geschäfte der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln werden gesamtverantwortlich von der
Betriebsleitung geführt. Diese besteht a us der/dem für die Gebäudewirtschaft zuständigen
Beigeordneten als Erster Betri ebsleiterin bzw. Betriebsleiter und der für die Abwicklung des
operativen Geschäftes zuständigen geschäftsführenden Betriebsleitung. Die geschäftsführende
besteht aus einer technischen Betriebsleiterin / einem technischen Betriebsleiter und einer
kaufmännischen Betriebsleiterin / einem kaufmännischem Betriebsleiter.
Der Rat der Stadt Köln entscheidet grundsätzlich in allen Angelegenheiten des Betriebes, die
ihm durch die Gemeindeordnung, das Eigenbetriebsrecht oder die Hauptsatzung vorbehalten
sind.
Der für die Gebäudewirtschaft zuständige Betriebsausschuss ist der Bauausschuss des Rates
der Stadt Köln. Er berät die Beschlüsse des Rates und der Fachausschüsse in baulichen
Angelegenheiten vor. Darüber hinaus entscheidet er im Rahmen seiner in der Satzung
konkretisierten Zuständigkeit.
Der Rat der Stadt Köln hat am 0 4.04.2019 die 15. Neufassung der Betriebssatzung vom
4. Dezember 1996 beschlossen. Die neu gefasste Satzung ist am 02.05.2019 in Kraft getreten.
Lagebericht / 7
Organisatorisch setzt sich die Gebäudewirtschaft seit dem 01.01.2020 aus sechs Abteilungen
zusammen:
HR (Human Resources) und
Finanzen
Personal, Organisation, Rechnungswesen, Controlling, Einkauf
und Vertragsmanagement, Gremienarbeit
Objektmanagement Bewirtschaftung/Instandhaltung der Objekte im Sondervermög en
(Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindertagesstätten und
Grünobjekte); Bauunter haltung /
Betreiberverantwortung/Handwerkerleistungen von und in
Museen; Service für diverse städtische Dienststellen
Bauprojektmanagement I Neu- , Um- und Erweiterungsbauten und Generalinstandsetzung
von Schulen
Bauprojektmanagement II Neu-, Um - und Erweiterungs bauten und Generalinstandsetzung
für alle sonstigen Kunden (z.B.: Feuerwehr, Kulturbauten) ;
Produktentwicklung
Betriebsmanagement Energiemanagement, Gebäudetechnik; Prüfungs - und
Wartungsmanagement, Werkstatt und Notruf -Serviceleitstelle
Asset und IT An- und Vermietungsprojekte, Nebenkostenabrechnun g,
Portfoliomanagement und Informationstechnologie
Auf die weitergehenden Ausführungen unter B.3. „Geschäftsverlauf“ und C.1.
„Organisatorischer Veränderungsprozess“ wird verwiesen.
3. Finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Vermietungssegment
Die Gebäudewirtschaft fungiert als innerstädtischer Vermieter und erhebt seit der Neuordnung
des innerstädtischen Finanz- und Abrechnungssystems in 2015 statt der bisherigen,
objektbezogenen und k alkulatorischen Kostenmiete - einen Flächenverrechnungspreis, der
lediglich nach Sparten (Schulen, Verwaltungsgebäude etc.) bzw. Untersparten (Sc hultypen)
differenziert und sich seit 2017 im Wesentlichen au s den geplanten Aufwendungen der
Gebäudewirtschaft ableitet. In dieser Kalkulation sind aber auch Personal- und Sachkosten zur
Klärung von Immobilienfragen enthalten, die über die klassische Bewirtschaftung hinausgehen.
Lagebericht / 8
Servicesegment
Im Servicebereich erbringt die Gebäudewirtschaft neben energiewirtschaftlichen Leistungen vor
allem Baubetreuungsleistungen für städtische Dienststellen , die im Wesentlichen die
Wahrnehmung der Bauherrenaufgabe , aber auch Projektsteuerungs - und
Objektplanungsleistungen betreffen können. Für ihre energiewirtschaftlichen Dienstleistungen
(Abrechnung mit den verschiedenen Versorgungsunternehmen, Ausschreibungen und
Preisverhandlungen etc.) erhält die Gebäudewirtschaft von der Kernverwaltung eine pauschale
Jahresvergütung. Die Service entgelte bzw. Honorare für Planungs- und
Baubetreuungsleistungen orientieren sich ab einem bestimmten Maßnahmenumfang am
allgemeinen Preisrecht für Architekten (HOAI) bzw. an den entsprechenden Regelungen der
AHO.
Ergebnisausgleich / Abführung
Über einen unmittelbaren Ergebnisausgleich wird sichergestellt, dass positive
Spartenergebnisse der Kernverwaltung zustehen, während Spartendefizite grundsätzlich durch
die Kernverwaltung auszugleichen sind. Der Ergebnisausgleich hat somit die Aufgabe, bei
Verrechnungspreisbildung im Rahmen der Wirtschaftsplanung nicht antizipierte bzw.
vorhersehbare Auswirkungen spartenbezogen und mit Wirkung noch für das Wirtschaftsjahr
aufzufangen.
Das innerstädtische Verrechnungspreismodell sieht zwei Modifikationen bei den
Instandhaltungsaufwendungen und den Erträgen aus Grundstücksveräußerungen bei der
Ermittlung des Ergebnisausgleiches vor: Eingeplante, aber tatsächlich nicht aufgewandte
Instandhaltungsmittel sollen grundsätzlich der Finanzierung von künftigen Ins tandhaltungs-
aufwendungen dienen, bleiben aus diesem Grund bei der Ermittlung der Spartenergebnisse
unberücksichtigt und werden einer Bauerneuerungsrücklage zugeführt. Dies gilt auch für erziele
Buchgewinne der Gebäudewirtschaft aus d er Veräußerung von Gru ndstücken. Hier ist
konzeptionell indes eine Ausschüttung an den städtischen Haushalt vorgesehen.
Das Jahresergebnis der Gebäudewirtschaft (nach Ergebnisausgleich) setzt sich aus den beiden
vorgenannten Komponenten zusammen. Es obliegt letztlich dem Rat der Stadt Köln im Rahmen
der Beschlussfassung über den Jahresabschluss zu entscheiden, ob und inwieweit das
Jahresergebnis zur Stärkung des Eigenkapitals der Gebäudewirtschaft verwandt oder an den
städtischen Haushalt abgeführt werden soll.
Lagebericht / 9
B. WIRTSCHAFTSBERICHT
1. Gesamtaussage zur Lage und Entwicklung des Betriebes
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln bewegt sich als kommunaler Eigenbetrieb nach wie vor
in einem vergleichsweise schwierigen betrieblichen Umfeld:
Schulnotstand / Baubedarf
Die städtischen Möglichkeiten zur Unterbringung zusätzlicher Schülerinnen und Schüler im
vorhandenen Schulbestand (insbesondere Umnutzung von anderweitig genutzten Räumen zu
Klassenzimmern, erhöhte Klassenstärke) sind inzwischen weitestgehend ausgereizt. Die aktuell
für die Stadt Köln prognostizierte demographische Entwicklung und die hieraus entwickelte
Schulentwicklungsplanung sorgen daher perspektivisch für einen anhaltend hohen Bedarf an
zusätzlich zu schaffenden Schulplätzen. Ein Bedarf, der insbesondere durch die
Gebäudewirtschaft möglichst kurzfristig zu decken ist. Darüber hinaus besteht u. a. das
zwingende Erfordernis , vorhandene Schulplätze durch Generalinstandsetzungen oder
Neubauten der Gebäudewirtschaft zu sichern, Interimslösungen durch dauerhafte zu ersetzen
und die baulichen Voraussetzungen für ein erweitertes Ganztagsangebot zu schaffen.
Die statistische Auswertung der Auftragseingänge zeigt zudem seit 2015 einen deutlichen
Anstieg bei der „Bestellung“ zusätzlicher Schulflächen durch das Amt für Schulentwicklung.
Hierdurch wird die Mangelsituation ebenso verstärkt wie durch die landespolitische
Entscheidung, bei Gymnasien wieder zum längeren Bildungsgang zurückzukehren
Vorgelagerter Prozess
Diese gleichermaßen politisch unstrittige wie ambitionierte Auftragslage der Gebäudewirtschaft
ist außerdem dadurch gekennzeichnet, dass der dem Bauen vorgelagerte Prozess oftmals nicht
die für eine planmäßige Aufgabenerledigung und mittel- bzw. langfristige Kapazitätsplanung
notwendige Vorlaufzeit, Kontinuität und Belastbarkeit aufweist. Allein die auf der Grundlage
einer Leitentscheidung der Landesregierung NRW beschlossene Ums tellung von einem
achtjährigem (G8) auf einen neunjährigen Bildungsgang (G9) hatte einen ausgesprochen
kurzfristigen Mehrbedarf von fünf neuen Gymnasien zur Folge.
Lagebericht / 10
Selbst bei bekannten Bedarfen (aus der Schulentwicklungsplanung) nimmt der Prozess der
Erstellung des tatsächlichen bzw. konkreten Baubedarfes der jeweiligen Schule erhebliche Zeit
in Anspruch. Diese Zeit wird gemeinhin dem Bauprozess und damit der Gebäud ewirtschaft
zugerechnet und schränkt die Steuerungsmöglichkeiten de r operativen Arbeit der
Gebäudewirtschaft deutlich ein.
Knappe Ressourcen / Gesamtstädtische Immobilienstrategie
Die Gebäudewirtschaft arbeitet das Auftragsvolumen gemäß de n regelmäßig aktualisierten
Priorisierungen durch den Auftraggeber (vor allem bei Neubauten) bzw. aus der
Eigentümerverantwortung (insbesondere bei Bestandssanierungen und -erweiterungen)
sukzessive ab. Dennoch ist festzustellen, dass ihr dies angesichts der vorhandenen bzw.
absehbaren Personalressourcen ohne eine einvernehmliche weitere Priorisierung von
Projekten auf der Grundlage einer gesamtstädtischen Immobilienstrategie vermutlich nur
bedingt vollständig gelingen kann.
2. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Überhitzter Bausektor
Der Umstand, dass öffentliche Auftraggeber nur in einem engen rechtlichen Rahmen
Einkaufsprozesse durchführen können und Verhandlungen sowohl beim Hauptauftrag als auch
im Nachtragsfall streng reglementiert sind, führt in der aktuellen Marktsituation dazu, dass der
Öffentliche Dienst k aum noch wirtschaftliche Angebote erhält. Angebotsabgaben erfolgen
– auch nach Aufklärungsgesprächen – sowohl bei der Gewerke weisen Vergabe als auch bei
größeren Vergabepaketen aktuell nur noch vereinzelt. Oftmals muss der Prozess mehrfach
wiederholt werden.
Grundstücksknappheit
Bezeichnend für die Flächenkonkurrenzen in einer wachsenden Metropole sind ständige,
langwierige politische und öffentliche Diskussionen zu allen Grundstücken, die der GW für
Schulneubauten vorgeschlagen werden.
Lagebericht / 11
Für die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln bedeutet dies vor allem im Zusammenhang mit der
Schaffung neuer Sch ulplätze eine weitere detaillierte Analyse des vorhandenen
Immobilienportfolios, um auf dieser Grundlage alle Möglichkeiten zur Nachverdichtung
auszuschöpfen und planungsrechtliche Rahmenbedingungen abzuklopfen. Da sich an der
beschriebenen Mangelsituation gleichwohl langfristig wenig ändern dürfte, erscheint es a us
Sicht der Gebäudewirtschaft notwendig, die Höhenentwicklungen und andere Arten der
Nachverdichtung oder Nutzung von Synergien neuer Gebäude zu analysieren und als
realistische Lösung ins Gespräch zu bringen.
Alternative Realisierungswege
Zur Deckung des gesamtstädtischen Flächenbedarfs ist es darüber hinaus geboten , neben
GU/TU-Vergaben (vgl. hierzu unter B 3. Bauprogramme und -initiativen im Schulbau) über
weitere alternative Realisierungswege und Einkaufsstrategien insbesondere für
Neubaumaßnahmen nachzudenken, z.B. über:
Investorenmodelle,
Umwidmung von angemieteten Objekten
sowie
Mehrparteienverträge,
Schulbau-Baukasten (Erarbeiten von wiederholbaren Planungsparametern bei
gleichzeitiger Möglichkeit der individuellen Planung),
Partnerschaftsmodelle,
Design to build.
Lagebericht / 12
3. Geschäftsverlauf
Neue Initiativen, Aufgaben und Aufgabenanbindungen innerhalb der
Gebäudewirtschaft
Strategisches Büroflächenmanagement
Das Projekt „Strategisches Büroflächenmanagement“ verfolgt das Ziel, eine effiziente Nutzung
der Büroflächen mit dem Ergebnis einer nachhaltigen Kostenreduktion und einer Verringerung
der CO² Emission zu erreichen. Dabei stehen die Bedürfnisse der Mitarbeiter*innen sowie die
digitalen Anforderungen im Fokus.
Gemeinsam mit dem Zentralen Raummanagement der Kernverwaltung werden hierzu
zukunftsfähige Raum - bzw. Flächenkonzepte und Standards unter Berücksichtigung der
vorhandenen Ämterstrukturen erarbeitet. Raum- und Flächenkonzepte beschreiben die Art und
Weise der Nutzung. Betrachtet werden der aktuelle Standard, d.h. die sog. Zellenbüro-Nutzung
in Form von Einzel- und Doppelbüros sowie ein Multi-Space-Konzept, welches eine Mischung
aus offenen Flächen sowie unterschiedlichen Flächen für Besprechungen, Team - sowie
Einzelarbeit darstellt. Darüber hinaus wird das Potential von Desk -Sharing auf den
Flächenbedarf ermittelt. Das Projekt beinhaltet nach Gesamtbetrachtung des Gebäude -
bestands darüber hinaus strategischen Entscheidungen über weitere Anmietungen oder Kauf
von bestehenden Gebäuden, wobei die Umsetzung des Flächenbedarfs und die damit
erforderlichen Vertragsverhandlungen mit Vermietern und Verkäufern von der
Gebäudewirtschaft geführt werden.
Alternative Beschaffungsstrategien im Schulbereich
Auf der Grundlage einer Entscheidung des Verwaltungsvorstandes wurde die Projektgruppe
„Schulgrundstücke“ in Leben gerufen, in der alle für den Schulbau relevanten Ämter vernetzt
sind. Ziel der städtischen Projektgruppe ist – in Ergänzung zu den Beschaffungsvarianten im
Baubereich – weitere Möglichkeiten zur beschleunigten Schaffung von Schulplätzen zu
generieren. Die Federführung sowohl der Kernarbeitsgruppe als auch der Teilarbeitsgruppen
obliegt innerstädtisch der Gebäudewirtschaft (Abteilung „Asset und IT“).
Lagebericht / 13
Investorenverfahren
Im Rahmen von Investorenverfahren werden Grundstückseigentümer*innen gesucht, die auf
eigenem Grundstück Schulen bzw. Sporthallen errichten und diese an die Stadt Köln vermieten.
Im ersten Verfahren, Ausschreibung Gesamtschule Lindenthal, konnte bereits der Mietvertrag
mit einer Kaufoption abgeschlossen werden. Weitere konkrete Verfahren, die sich aus der Arbeit
der Teilarbeitsgruppe ergeben, sind Ausschreibungen für eine neue Grundschule in Ehrenfeld
sowie für eine Sporthalle für das neue Gymnasium Aachener Straße in Widdersdorf.
Weitere Investorenausschreibungen sind in Vorbereitung.
Umwidmung angemieteter Objekte
Dem Ziel der Schaffung von Schulplätzen dient auch die Anmietung vorhandener Gebäude, die
zu Schulen umgebaut werden.
Aufgrund der Arbeit der entsprechenden Unterarbeitsgruppe konnte ein geeignetes
Anmietprojekt an der Aachener Straße identifiziert und zur Gründung eines neuen Gymnasiums
in Lindenthal endverhandelt bzw. akquiriert werden. Ein Gebäude an der Stolberger Straße ist
für die Erweiterung des Berufskollegs Weinsbergstrasse bestimmt. Durch diese Anmietprojekte,
in denen jeweils ein Mietvertrag über 30 Jahre verhandelt wird, werden zwei Neubauvorhaben
obsolet.
In Kürze soll eine weitere Ausschreibung mit einem Gesuch über Büroflächen an den Markt
gehen.
Verlagerungen von Betriebshöfen
Selbst aus der Verlagerung von Betriebshöfen, die derzeit forciert wird, werden perspektivisch
positive Effekte bei der Schaffung von Schulplätzen erwartet.
Für die bestehenden Betriebshöfe wurden Ersatzstandorte gesucht und Machbarkeitsstudien
durchgeführt. Im Ergebnis soll der linksrheinische Betriebshof an der Stolberger Straße künftig
auf einem städtischen Grundstück an der Zusestraße errichtet werden.
Lagebericht / 14
Verdichtungspotentiale
Die im Sondereigentum stehenden Schulgrundstücke wurden flächendeckend auf
Verdichtungs- und Optimierungsmöglichkeiten untersucht. Der Prozess der
Grundstücksanalyse ist weitestgehend abgeschlossen. Die Ergebnisse werden derzeit in einer
Teilarbeitsgruppe betrachtet und die Umsetzbarkeit bewertet.
Produktentwicklung / Building Information Modeling
Im Zuge der Neustrukturierung der GW wurden bestehende und neue Aufgaben im Sachgebiet
Produktentwicklung gebündelt, z.B. die Aufgaben „Projektentwicklung“ und die „Projektgruppe
BIM“. Die entsprechenden Teams befinden sich noch im Au fbau. Mit der Einrichtung der
Produktentwicklung ist für die Gebäudewirtschaft ein weiterer konsequenter Schritt in Richtung
einer noch stärkeren Professionalisierung in der Bearbeitung des gesamten Portfolios gestartet
worden. Hier sollen zukünftig nicht nur die Leistungsphasen 1 bis 5 der einzelnen Projekte
umgesetzt werden, sondern auch eine sehr viel stärkere Bündelung und Aktualisierung aller
notwendigen Planungsvorgaben erzeugt werden. Das Sachgebiet soll darüber hinaus den
Erhalt und die Schaffung notwendiger Planungskompetenzen sicherstellen, neue
Entwicklungen im Baubereich beobachten bzw. begleiten und entsprechende Impulse geben.
Building Information Modeling (BIM) bezeichnet eine Planungsmethode, die bereits in der
Leistungsphase 0 eines Proje ktes ansetzt und mit Hilfe digitaler Datenmodelle mit allen
relevanten Informationen ganzheitlich, d.h. über den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie
genutzt werden kann. Diese digitalen Datenmodelle verfügen bereits in frühen Leistungsphasen
über einen hohen Detaillierungsgrad. Sie stellen damit sicher, dass planungsrelevante Punkte
betrachtet werden. So können zu einem sehr frühen Zeitpunkt bereits Bauzeiten - und
Kostenrisiken definiert werden und Gegensteuerungsmaßnahmen erarbeitet werden. Die
lückenlose digitale Dokumentation mit allen notwendigen betreiberrelevanten Informationen ist
zudem die Grundlage zur Verwertung der Daten im Rahmen der späteren
Objektbewirtschaftung.
Lagebericht / 15
Bauprogramme und -initiativen im Schulbau
Die Abteilung „Bauprojektmanagement I“ (ehemals: „Planen und Bauen“) konzentriert sich seit
Anfang 2020 ausschließlich auf den Schulbau, der durch umfangreiche und oftmals
termingebundenen Bauprogramme und Initiativen geprägt wird - eine deutliche Ausrichtung auf
die Produkt- und Kundenperspektive dieses wichtigen Schlüsselkunden.
Priorisierende Schulbaumaßnahmenliste
Die Schulbaumaßnahmenliste bzw. Schulbauliste bildet die organisatorische Klammer im
Schulbaubereich und beinhaltet alle Projekte, deren Durchführung zu zusätzlichen Schulplätzen
führt. Sie umfasst im Weiteren alle General - oder Teilsanierungen von bestehenden
Schulgebäuden, deren Durchführung dringend zur Sicherung und zum Erhalt bestehender
Schulplätze mittelfristig notwendig ist. Nicht erfasst sind in der Schulbauliste die beauftragten
Containerprogramme, kleinere Baumaßnahmen oder Serviceaufträge sowie bauunterhaltende
Maßnahmen unterhalb der Teil - bzw. Generalsanierung. Von den insgesamt 188
Schulbaumaßnahmen befinden sic h 79 Projekte in Bearbeitung / Umsetzung (Sachstand
September 2021).
Die Schulbauliste unterscheidet insgesamt acht Prioritätskategorien und bindet die Verwaltung,
die geplanten Baumaßnahmen in der vorgegebenen Reihenfolge umzusetzen. Sie verdeutlicht
zugleich die enormen Herausforderungen, die von der Stadt Köln im Schulbau noch zu
bewältigen sind.
Öffentliche-Private-Partnerschaft (ÖPP)
Im Rahmen der Erweiterung der Beschaffungsvarianten wurden weitere Projekte auf der
Grundlage einer ÖPP-Vergabe realisiert. Bei einer Öffentlichen-Privaten-Partnerschaft (ÖPP)
erfolgen die Sanierung, der Bau und der Betrieb von Schulen gemeinsam mit einem privaten
Projektpartner. Dies geschieht in der Regel in Teilschritten, sog. Losen.
Lagebericht / 16
Los 3 (Aktuelles Projekt)
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08.04.2014 den Beschluss gefasst, ein
drittes Los, es betrifft die Sanierung und den Teilneubau von vier Schulen an drei
Schulstandorten, zu realisieren. Die zu diesem Zeitpunkt angenommenen Baukosten
beliefen sich auf rd. EUR 97 Mio. Die vor dem Start des europaweiten
Vergabeverfahrens 2016 aktualisierte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ermittelte – im
Wesentlichen aufgrund von zusätzlichen Flächen und Baupreissteigerungen –
Baukosten in Höhe von rd. EUR 114 Mio. Das Vergabeverfahren wurde im Juli 2017
erfolgreich abgeschlossen. Der Bestbieter lag mit Baukosten in Höhe von rund EUR 104
Mio. unter dem PSC (Public Sector Comparator). Einschließlich zwischenzeitlicher
Nachträge belaufen sich die Gesamtbaukosten (Sachstand: September 2021) auf rd.
EUR 125 Mio.
Nach abschließendem Vergabebeschluss in der Ratssitzung am 28.09.2017 konnten die
Verträge für die drei Standorte am 12.10.2017 abgeschlossen werden. Die
Betriebsübergaben an den drei Standorten in Weiden, Mülheim und Ossendorf sind zum
01.01.2018 erfolgt. An allen Standorten erfolgen die Baumaßnahmen parallel zum
laufenden Schulbetrieb und beinhalten komplexe Interimskonzepte zur Auslagerung auf
dem jeweiligen Gelände. Die vertraglich vereinbarten Ba uzeiten für die Standorte
betragen zwei bzw. vier Jahre.
Erweiterung der Gesamtschule Rodenkirchen (Aktuelles Projekt)
Die Gesamtschule Rodenkirchen wurde als ÖPP Projekt realisiert und wird als ÖPP -
Schule mit dem privaten Vertragspartner betrieben. Zur dauerhaften Erhöhung der
Zügigkeit der Gesamtschule hat der Rat die Verwaltung in 2016 beauftragt, die
erforderlichen Baumaßnahmen vorzusehen. Der Bau- und Vergabebeschluss für die
Planung, Errichtung und den Betrieb des Erweiterungsbaus erfolgte in der Ratssitzung
vom 14.05.2020. Die Fertigstellung ist für April 2023 vorgesehen.
Erweiterung der Dellbrücker Mauspfad (Aktuelles Projekt)
Auch die Gesamtschule Dellbrücker Mauspfad wurde im Wege einer ÖPP realisiert und
wird von einem p rivaten Vertragspartner betrieben. Ende 2018 hat der Rat die
schulrechtliche Errichtung der in allen Jahrgängen integrativen Gesamtschule am
Standort Dellbrücker Mauspfad beschlossen. Die Fertigstellung des notwendigen
Erweiterungsbaus erfolgt voraussichtlich im August 2022. Der Bau- und
Vergabebeschluss datiert vom 18.06.2020.
Lagebericht / 17
Ganztagsoffensive Sekundarstufe I
Nach dem Ausbau der Offenen Ganztagsschulen (OGTS) an Grund- und Förderschulen hat die
Erweiterung des Ganztagsbetriebes (GTS) an weiterbildenden Schulen und insbesondere die
Schaffung von zusätzlichen Schülerplätzen hohe Priorität.
Die bauliche Umsetzung auf einen Ganztagsbetrieb erfolgt sukzessiv und wird aufgrund
notwendiger Bedarfsanpassungen an verschiedenen Schulstandorten durch Neu - und
Erweiterungsbauten sowie Optimierungen des Raumprogramms im vorhandenen Bestand
ergänzt.
Modulbauten
Um den zum Schuljahresbeginn 2017/18 drohenden Schulnotstand entgegenzuwirken und zu
erreichen, dass allen Kindern und Jugendlichen pflichtgemäß ein Schulplatz zur Verfügung
gestellt werden kann, wurde die Gebäudewirtschaft mit Ratsbeschluss vom 14.02.2017
beauftragt, 57 Containereinheiten im Rahmen einer freihändigen Vergabe zu beschaffen und
an 19 Standorten zur Nutzung als Vorbereitungsklassen, zur Mehrklassenbildung oder als
Interim aufzustellen (erstes Containerpaket).
Im Rahmen eines zweiten Containerpaketes, das sich derzeit in der Umsetzung befindet, ist
vorgesehen, an zehn Standorten kurzfristig weitere Containereinheiten zur Nutzung als
Vorbereitungsklassen, zur Mehrklassenbildung oder als Interim aufzustellen. Auf diese Weise
sollen insgesamt 44 zusätzliche Klassenräume, zwei OGTS-Räume sowie vier Mensen mit
Küchen bereitgestellt werden.
Durch den Rat der Stadt Köln wurde in 2019 ein drittes Containerpaket mit zehn weiteren
Maßnahmen beschlossen. Aufgrund der schwierigen Genehmigungslage klassi scher
Containerbauten werden die Bedarfe seit einiger Zeit über die Errichtung sogenannter
Modulbauten abgedeckt.
Die beiden ersten Containerpakete sind vollständig beauftragt, bzw. abgearbeitet. Die
Entscheidung zur Realisierung der Containerpakete in Modulbauweise wurde zwischenzeitlich
in Form von Rahmenvereinbarungen mit Herstellern unterschiedlicher industrieller Fertigungen
(Holz-, Stahl- oder Massivbauweise) umgesetzt. Derzeit werden neun Maßnahmen der ersten
Tranche des dritten Containerpaketes über die vorgenannten Rahmenvereinbarungen
Lagebericht / 18
umgesetzt. Eine weitere Maßnahme befindet sich derzeit in der Vorbereitung zum
Vergabeprozess. Die Verwaltung beabsichtigt, die restlichen Standorte aus dem dritten
Containerpaket, die zweite Tranche , nach einem en tsprechenden Beschaffungsbeschluss
umzusetzen.
GU/TU-Vergabe
1.Maßnahmenpaket Schulbau
Mit dem Ziel, im Ergebnis 15 Schulbaumaßnahmen an 11 Schulstandorten durch
Totalunternehmer (TU) planen und errichten bzw. durch Generalunternehme r (GU)
errichten zu lassen, wurde die Gebäudewirtschaft mit Dringlichkeitsbeschluss des Rates
vom 04.04.2017 beauftragt, ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchzuführen.
Im Vergleich zur klassischen Einzelvergabe der Gewerke wird durch die Verlagerung
und Bündelung von Aufgaben und Prozessen auf einen Total- bzw. Generalunternehmer
sowohl von einer Entlastung der betrieblichen Personalressourcen als auch von einer
spürbar verkürzten Umsetzung ausgegangen. Der erste Kostenorientierungswert für das
TU/GU-Paket lag ursprünglich zwischen EUR 240 -340 Mio.
Das GU/TU-Maßnahmenpaket wurde in der Zwischenzeit erweitert und um eine n
Erweiterungsbau der Schule „Auf dem Sandberg“, der ebenfalls im Wege einer Vergabe
an einen Totalunt ernehmer realisiert werden soll, ergänzt (Ratsbeschluss vom
09.07.2019).
Als Ersatz für die Errichtung eines Interims für den Standort „Zusestraße“ wurde zudem
am neu gegründeten Schulstandort „Neue Sandkaul“ in Köln-Widdersdorf ein weiterer
Neubau in der Projektliste des Maßnahmenpakets aufgenommen. Aus baufachlichen,
logistischen und schulpädagogischen Erwägungen sowie infolge des Übergangs von G8
auf G9 wurden weitere Ergänzungen (z.B. Sanierung und Erweiterung Escher Strasse,
Interimsmaßnahme Alte Wallgasse, Niehler Kirchweg) und
Modifikationen/Prozessanpassungen am Maßnahmenpaket erforderlich.
Aus den o. g. Gründen stieg allein das Bausoll um rd. EUR 254 Mio.
Das GU/TU-Maßnahmenpaket umfasst gem. Beschluss des Rates vom 09.07.2019
mittlerweile 22 Maßnahmen an insgesamt 11 Schulstandorten. Mit dem Beschluss des
Rates wurde ein Kosten orientierungswert von EUR 520 Mio. zzgl. eines
Lagebericht / 19
Schwankungsbereichs von +/ - 10 % anerkannt. Infolge der skizzierten
Zusatzmaßnahmen und der seit Juli 2019 erfolgten Submissionen ist der angepasste
Kostenorientierungswert überholt. Der aktuelle Kostenstand (ohne Forecast und
Reserve) beträgt EUR 5 00 Mio. und befindet sich im vom Rat anerkannten
Schwankungsbereich des Kostenorientierungswerts.
Die Anpassung des Kostenvolumens wir derzeit über einen entsprechenden
Kostenerhöhungsbeschluss veranlasst (Sachstand September 2021).
2. Maßnahmenpaket Schulbau
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 14.02.2019 wurde von der Verwaltung ein
weiteres Maßnahmenpaket konzipiert und aufgelegt, das erneut eine beschleunigte
Umsetzung von Schulbauprojekten durch Total - oder Generalunternehmer vorsieht.
Zentrale Zielsetzung ist auch hier die Schaffung von zusätzlichen Schulplätzen bzw. die
Sicherung bestehender Schulplätze.
Das Bauprogramm umfasst insgesamt 49 Neubau-, Erweiterungs- und/oder umfassende
Sanierungsmaßnahmen an 20 Schulstandorten im ganzen Stadtgebiet. Die Auswahl der
einzelnen Schulen erfolgte auf der Grundlage der priorisierenden Schulbauliste, der
fortgeschriebenen Schulentwicklungsplanung sowie unter baufachlichen
Gesichtspunkten.
Das Projektvolumen beläuft sich nach qualifizierter Schätzung (Kostenorientierungs-
wert; Sachstand Juni 2020) auf rd. EUR 1,6 Mrd. bis EUR 1,7 Mrd. Angestrebt wird eine
bauliche Umsetzung bis voraussichtlich Ende 2027. Derzeit befindet sich das
Gesamtpaket in der Vorbereitung und Konkretisierung der Einzelmaßnahmen
Sanierungen von Schultoiletten
Mit dem Ziel, weitere Schultoilettenanlagen einer umfassenden Sanierung zuzuführen, wurden
im Rahmen der Haushaltsplanberatungen jeweils zusätzliche Instandhaltungsmittel in Höhe von
EUR 1,4 Mio. (2018), EUR 1,0 Mio. (2019) sowie jeweils EUR 1,5 Mio. in 2020 und 2021
bereitgestellt. Voraussetzung für die Aufnahme in das Sanierungsprogramm ist, dass die
entsprechenden Schulen über ein adäquates Reinigungs- und Unterhaltungskonzept verfügen.
Lagebericht / 20
Entsiegelung von Schulhöfen
Mit entsiegelten Flächen sollen eine Entlastung überhitzter Bereiche und weitere Vorteile für
das lokale Klima sowie für den Wasser - und Naturhaushalt in der Stadt erreicht werden. Vor
diesem Hintergrund hat der Verwaltungsvorstand u.a. die Entsiegelung vo n Schulhöfen zur
dezentralen Rückhaltung von Niederschlagswasser, zur Gefahrenminderung bei Starkregen
durch Rückstau und Überflutungen und zur Reduzierung von Schmutzwasser-Überläufen aus
der Kanalisation beschlossen. In 2021 wurde zu diesem Zweck ein Bet rag in Höhe von
TEUR 250 zur Verfügung gestellt.
4. Bauvorhaben
Bauvorhaben im Sondervermögen
Aus der Vielzahl laufender und geplanter Investitionen sind aus Sicht der Betriebsleitung
insbesondere folgende Projekte im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft von
herausgehobener Bedeutung:
Verwaltungsgebäude / Gebäude mit Sondernutzungen
Bezirksrathaus Rodenkirchen
Bezirksamt Innenstadt
Sanierung der Zentralbibliothek
Schaugewächshaus
sog. Blockrandbebauung zum Wallraf-Richartz-Museum
Schulbauprojekte
Neubau einer Schule am Standort „Im Weidenbruch“
IGS Burgwiesenstraße
Generalinstandsetzung des Humboldtgymnasiums am Kartäuser Wall
Inklusive Universitätsschule / Köln-Ehrenfeld
Modulbauprojekt Grundschulen (diverse Standorte)
GU/TU Pakete I und II
Lagebericht / 21
Sonstige bzw. übergreifende Baumaßnahmen
Betriebshof (Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung / Amt für Landschaftspflege und
Grünflächen)
Baubetreuung für Dritte
Im Auftrag für andere Dienststellen der Stadt werden insbesondere folgende Großvorhaben
umgesetzt:
Römisch-Germanisches Museum (Sanierung),
MiQua (Archäologische Zone/Jüdisches Museum),
Begleitung der Mängelbeseitigung/ Rechtsstreit des Kulturzentrums am Neumarkt,
MAKK - Museum für angewandte Kunst Köln (Fenstersanierung),
Kölner Stadtmuseum (Interim Haus Sauer),
Neue Historische Mitte (bis Mitte 2020; Mitwirkung bei der Übergabe auf
die GbR bis Ende 2020),
Neubau des Feuerwehr technischen Zentrums in Kalk (FWZK) einschließlich
Feuerwache 10,
Hubschrauberbetriebsstation auf dem Kalkberg (Maßnahme ruht zur Zeit),
Erweiterung des Wallraf-Richartz-Museums und Fondation Corboud,
Generalinstandsetzung und Erweiterung der Feuerwache Weidenpesch (FW 5),
Bau der Rettungswache 9,
Generalinstandsetzung der Feuerwache 1 (nach Abschluss des FWZK),
Neubau Rettungswache Worringen sowie
Neubau Rettungswache 2 und Gerätehaus Rodenkirchen.
Lagebericht / 22
5. Angaben zur Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage
Ertragslage
Zusammensetzung der Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse von insgesamt EUR 341,4 Mio. (Vorjahr: EUR 320,2 Mio.) betreffen mit
EUR 280,3 Mio. bzw. 82,1 % die Hausbewirtschaftung, mit EUR 59,1 Mio. bzw. 17,3 % den
Betreuungsbereich und mit EUR 2,0 Mio. bzw. 0,6 % Erlöse aus anderen (Dienst-) Leistungen
der Gebäudewirtschaft.
Segmentrechnung / Ergebnisausgleich
Vermietungssegment
Die Erlöse aus der Hausbewirtschaftung setzen sich im Wesentlichen aus Mieten (EUR 212,5
Mio.) sowie aus Erlösen aus der Abrechnung von Nebenkosten (EUR 66,4 Mio.) zusammen.
Von den Mieten betreffen EUR 207,2 Mio. (97,5 %) innerstädtische Nutzer. Lediglich EUR 5,3
Mio. (2,5 %) sind auf Mietverhältnisse mit externen Dritten zurückzuführen.
Die Mieterlöse werden durch das Segmentergebnis und den Ergebnisausgleich am Jahresende
beeinflusst. Bedingt durch das positive, an die Kernverwaltung abzuführende Spartenergebnis
haben sich die Mieterlöse in 2020 von EUR 217,5 Mio. um EUR 5,0 Mio. auf EUR 212,5 Mio.
reduziert. Im Vorjahr belief sich das Spartenergebnis im Vermietungssegment auf EUR 9,6 Mio.
und die Mieterlöse nach Abzug des an die Kernverwaltung abzuführenden Teilergebnisses auf
EUR 205,4 Mio.
Lagebericht / 23
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung und Zusammensetzung der Mieten nach
Objektkategorien und verdeutlicht zugleich die beschriebenen Auswirkungen der Erlöskorrektur
im Zuge des innerstädtischen Ergebnisausgleichs:
2020 2019 2018 2017 2016
EUR
Mio.
in %
EUR
Mio.
in %
EUR
Mio.
in %
EUR
Mio.
in %
EUR
Mio.
in %
Verwaltungs-
gebäude
72,4 33,3 72,7 33,8
67,9 32,1 65,5 31,8
63,2 31,9
Schulen 136,0 62,5 133,1 61,9 116,1 54,9 113,9 55,3 108,8 54,8
Kindertages-
stätten
6,3 2,9 5,6 2,6
26,0 12,3 25,0 12,1
24,5 12,3
Sonstige
Bauten
2,8 1,3 3,6 1,7
1,3 0,6 1,6 0,8
1,9 1,0
Mieterlöse 217,5 100,0 215,0 100,0 211,3 100,0 206,0 100,0 198,4 100,0
Erlöskorrektur -5,0 2,3 -9,6 -4,5 14,4 6,8 -24,7 -12,0 11,1 5,6
Mieterlöse
nach
Erlöskorrektur
212,5
97,7 205,4 95,5 225,7 106,8 181,3 88,0 209,5 105,6
Der von der Gebäudewirtschaft in 2020 erhobene Flächenverrechnungspreis je Sparte stellt
sich im Vergleich zu 2021 und den drei Vorjahren wie folgt dar:
2021 2020 2019 2018 2017
EUR /
qm
EUR / qm EUR / qm EUR / qm
EUR / qm.
Verwaltungsgebäude 14,52 13,90 14,43 13,68 13,81
Schulen 1)
5,77–
8,10
5,57-
7,95
5,94-
7,98
5,69 - 6,75 5,98 -
7,23
Kindertagesstätten 2) 9,49 8,80 7,83 12,86 12,45
Grünobjekte 3) 7,20 6,64 9,21 3,10 4,03
Durchschnitt 8,71 8,32 8,17 8,05 8,17
Durchschnitt Schulen 7,09 6,90 7,04 6,44 6,43
1) abhängig v on der jeweiligen Schulf orm
2) ab 2019: ohne angemietete Kindertagesstätten
3) 2019: selbständiges Objektcenter f ür Grünobjekte mit planmäßig stark erhöhter Personalausstattung
Lagebericht / 24
Betreuungssegment
Die Erlöse aus Betreuungstätigkeit betragen in 2020 insgesamt EUR 59,1 Mio. (Vorjahr: EUR
59,5 Mio.) und resultieren aus der baulichen, energiewirtschaftlichen und sonstigen Betreuung
städtischer Dienststellen. Die Erlöse umfassen den Ergebnisausgleich im Betreuungssegment
und haben sich in 2020 durch das negative, von der Kernverwaltung auszugleichende Ergebnis
um EUR 4,4 Mio. erhöht.
Auf die weitergehenden Ausführungen zur Segmentrechnung und zum Ergebnisausgleich im
Anhang wird verwiesen.
Jahresergebnis
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln schließt das Wirtschaftsjahr 2020 mit einem
Jahresergebnis nach Ergebnisausgleich von EUR 0,00. (Vorjahr: EUR 2,6 Mio.).
Vermögens- und Finanzlage
Bilanzsumme, Kapitalstruktur
Die Bilanzsumme der Gebäudewirtschaft beträgt zum Bilanzstichtag EUR 2.276,3 Mio. Sie hat
sich damit gegenüber dem 31. Dezember 2019 (EUR 1.991,3 Mio.) um EUR 285,0 Mio.
(14,3 %) erhöht.
Wie in der Vergangenheit wird die Bilanz auf der Aktivseite im Wesentlichen durch das
Grundvermögen geprägt, das mit EUR 2.053,0 Mio. (Vorjahr: EUR 1.813,4 Mio.) 90,2 % der
Bilanzsumme (Vorjahr: 91,1 %) ausmacht. Insgesamt macht das mittel - und langfristig
gebundene Vermögen EUR 2.120,1 Mio. (Vorjahr: EUR 1.882,4 Mio.) aus. Dem steht auf der
Passivseite mittel - und langfristig gebundenes Eigen - und Fremdkapital von insgesamt
EUR 2.059,6 Mio. ( 90,5 % der Bilanzsumme) gegenüber (Vorjahr: EUR 1.746,7 Mio. bzw.
87,7 %).
Lagebericht / 25
Eigenkapitalquote
Die Eigenkapitalquote beträgt unter Einbeziehung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse
29,7 % (Vorjahr: 27,2 %). Ohne Einbeziehung des Sonderpostens ergibt sich - bezogen auf
eine entsprechend gekürzte Bilanzsumme - eine bereinigte Eigenkapitalquote von 10,3 %
(Vorjahr: 11,1 %).
Bauinvestitionen
Die für 2020 geplanten Bauinvestitionen belaufen sich – nach Pauschalabschlag - auf insgesamt
EUR 301,0 Mio. Tatsächlich konnten im Wirtschaftsjahr Baumaßnahmen (incl. Beschaffung von
Containern) in einem Umfang von EUR 271,5 Mio. realisiert werden , die sich nach
Objektkategorien wie folgt zusammensetzen:
Plan Ist
EUR Mio. EUR Mio.
Verwaltungsgebäude 22,1 25,6
Schulen (incl. Container) 274,0 237,4
Kindertagesstätten 0,3 0,8
Grünobjekte 4,6 7,7
Investitionsvolumen 301,0 271,50
Darlehensportfolio
Die Verbindlichkeiten der Gebäudewirtschaft zum 31.12.2020 betragen insgesamt EUR 1.495,0
Mio. (Vorjahr: EUR 1.343,3 Mio.) Hiervon weisen EUR 217,4 Mio. eine Restlaufzeit von unter
einem Jahr auf. Auf den Verbindlichkeitenspiegel im Anhang wird verwiesen.
Das Darlehensportfolio der Gebäudewirtschaft u mfasst zum Bilanzstichtag ausschließlich
festverzinsliche Darlehen (ohne Tagesgeldaufnahmen) mit ein em Volumen von insgesamt
EUR 1.318,1 Mio. Die im Bes tand befindlichen Darlehen sind – gewichtet mit der jeweiligen
Restverbindlichkeit am Bilanzstichtag – durchschnittlich mit 1,42 % p.a. zu verzinsen. Die
Zinsbindungsfrist beträgt im Durchschnitt 23,41 Jahre.
Lagebericht / 26
Finanzierung / Kapitalflussrechnung / Liquidität
Finanzierung
Die Finanzierung der Investitionstätigkeit der Gebäudewirtschaft erfolgt u.a. über erwirtschaftete
Abschreibungen und Zuschüsse , vor allem aber über die Aufnah me von Darlehen am
Kapitalmarkt.
Kapitalflussrechnung
Die nachfolgende Kapitalflussrechnung gibt detailliert Auskunft über die im Wirtschaftsjahr vom
Betrieb erwirtschafteten bzw. über die von außen zugeflossenen Finanzmittel und über deren
Verwendung. Sie zeigt – ausgehend vom Jahresergebnis - die Veränderung en der
Zahlungsmittel im Berichtsjahr. Dabei wird unterschieden zwischen Veränderungen aus
betrieblicher Tätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit:
Lagebericht / 27
2020 2019
TEUR TEUR
Jahresergebnis 0 2.573
+ Abschreibungen/-Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 32.619 30.474
+Zunahme/-Abnahme der mittel - und langfristigen Rückstellungen 802 5.409
Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse -8.056 -7.899
Cashflow 25.366 30.557
+Zunahme/-Abnahme der kurzfristigen Rückstellungen -1.885 -66
-Gewinne aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -884 -70
+Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 1.124 890
+Abnahme der unfertigen Leistungen, Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions - oder
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 21.476 -11.079
-Abnahme/+Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit
zuzuordnen sind -34.401 -61.468
-Zinserträge -76 -145
+Zinsaufwendungen 27.923 28.191
Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit 38.643 109.746
Einzahlungen aus Abgängen von Sachanlagen 1.714 2136
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen -271.883 -214.562
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände -258 -246
Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögensgegenständen 0 23
Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen 2.134 2.173
Auszahlungen aus Zugängen von Finanzanlagen -2.217 -2.339
Zinserträge 76 145
Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit -270.434 -212.670
Sonstige Veränderungen der Kapitalrücklage 1.288 948
Gewinnausschüttung 0 0
Einzahlungen aus Investitionszuschüssen 141.490 17.214
Weiterleitung von Investitionszuschüssen -270 -585
Veränderung der langfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
(ÖPP-Projekte) -3.090 -2.965
Einzahlungen aus der Aufnahme aus Krediten 285.000 170.000
Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten -94.077 -49.192
Zinsaufwendungen -27.923 -28.191
Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit 302.418 107.230
Veränderung des Finanzmittelfonds 70.627 4.304
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 3.631 -673
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 74.258 3.631
Lagebericht / 28
Der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit (EUR 38,6 Mio.) und der Mittelzufluss aus der
Finanzierungstätigkeit (EUR 302,4 Mio.) reichten zur Finanzierung des Mittelabflusses aus der
Investitionstätigkeit (EUR -270,4 Mio.). Da die Zuflüsse die Abflüsse in 20 20 insgesamt um
EUR 70,6 Mio. überschreiten, erhöhte sich der Finanzmittelfonds am Bilanzstichtag (Liquide
Mittel einschließlich Tagesgeldanlagen abzüglich Tagesgeldaufnahmen un d abgegrenzte
Zinsen) von EUR 3,6 Mio. zu Beginn des Wirtschaftsjahres auf EUR 74,3 Mio.
Liquidität
Die jederzeitige Zahlungsbereitschaft während des Wirtschaftsjahres war gegeben und ist
aufgrund der kurz - und mittelfristigen Liquiditäts - und Finanzplanung auch zukünftig
sichergestellt. Die Kreditlinie der Gebäudewirtschaft beträgt zum 31.12.2020 EUR 75 Mio.
C. AUSBLICK AUF DIE KÜNFTIGE ENTWICKLUNG MIT DARSTELLUNG DER
RISIKEN UND CHANCEN
Die Betriebsleitung geht aufgrund der bereits angespannten Flächenbedarfssituation (Stichwort:
Schulnotstand) und der prognostizierten demografischen Entwicklung für die kommenden
Wirtschaftsjahre 2021 ff. nach wie vor von einer hohen Investitionstätigkeit und von einem stetig
steigendem Umsatzwachstum im Vermietungssegment aus. Mit einem jährlichen Volumen von
bis zu EUR 400 Mio. (Bauvolumen lt. Wirtschaftsplan 2021) ist allerdings auch eine
Investitionsgrenze erreicht und ein weiteres Wachstum der eigenen Bautätigkeit kaum mehr zu
erwarten.
Lagebericht / 29
Die nachfolgende Darstellung verdeutlicht die bisherige und die absehbare Entwicklung:
Ist. Investitionen in Mio. € Jahresprognose in Mio. €
Geplante Investitionen in Mio. €
Fortgeschriebener Forecast
(Sachstand Oktober 2021)
lt. Wirtschaftsplan 2022
Aufgrund der Vielzahl der anstehenden Serviceprojekte (insbesondere im Bereich der Kultur-
und Feuerwehrbauten) und einer entsprechenden Auftragslage werden auch im
Servicesegment nachhaltig steigende Umsätze erwartet. Durch das innerstädtische
Flächenverrechnungspreismodell und den nachgelagerten Ergebnisausgleich ist sichergestellt,
dass auch zukünftig ein ausgeglichenes Gesamtergebnis erzielt wird.
Jenseits dieser primär finanzwirtschaftlichen Betrachtungen wird die weitere Geschäftstätigkeit
durch die nachfolgend näher beschriebenen allgemeinen und besonderen Risiken bzw.
Chancen bei der Bewirtschaftung des vorhandenen Objektbestandes, bei der Umsetzung der
Bau- und Sanierungsprojekte im Sondervermögen und der Betreuung von Großprojekten
anderer Dienststellen im Service geprägt.
63
49
110
124
176
272
352
362
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
SU MME BA U I NVESTITIONEN
Lagebericht / 30
1. Allgemeine, übergreifende Risiken und Chancen
Corona-Pandemie
Derzeit lässt sich das Ausmaß der Pandemie für ein Unternehmen kaum abschätzen. Die
Pandemie hat das Potenzial, für einen wirtschaftlichen Einbruch der globalisierten
Weltwirtschaft zu sorgen. Es ist inzwischen weniger wahrscheinlich (aber zu hoffen), dass die
Pandemie schnell überwunden wird und dann eintretende Nachholeffekte aus dem befürchteten
Einbruch nur eine kleine statistische Delle werden lassen. Eine Berichtspflicht im Risikobericht
besteht grundsätzlich, wenn die möglichen weiteren Entwicklungen zu negativen Abweichungen
von Prognosen oder Zielen des Unternehmens führen können, es sich dabei um ein
wesentliches Einzelrisiko handelt und andernfalls kein zutreffendes Bild von der Risikolage des
Konzerns vermittelt wird (vgl. DRS 20.11 und 20.146 ff.).
Seit dem Frühjahr 2020 haben sich auch bei der Gebäudewirtschaft die Arbeitsbedingungen
durch das Corona-Virus erheblich verändert.
Die Gebäudewirtschaft ist bislang sehr gut durch die Corona-Krise gekommen. Es ist gelungen,
einen Großteil der Aufgaben vom Homeoffice aus zu erledigen und den Dienstbetrieb faktisch
uneingeschränkt aufrechtzuerhalten . Die Ursachen von Verzögerungen etc. liegen
insbesondere auf der Auftragnehmer -Seite (z.B. aufgrund von behördlich angeordneten
Quarantänemaßnahmen).
A usm aß d er Pa nd em i e f ür ei n U nt er neh m en ka um ab sch ät ze n. D i e Pa nde m i e h at das P ot enz i a l , f ü r ei ne n w i r t sch af t l i che n Ei nbr uc h der g l o ba l i si er t e n W el t w i r t s cha f t zu s or g en. Es i st i n zw i sch en w e ni ger w ahr sc he i n l i ch ( abe r z u hof f e n) , da ss d i e P and em i e sc hne l l übe r w u nde n w i r d un d dan n ei nt r e t e nde N a ch hol ef f e kt e au s dem be f ü r c ht et en Ei nb r uc h nu r ei ne k l e i n e st at i s t i s che D e l l e w e r d en l ass en . Ei ne B e ri cht sp f l i cht i m R i s i k obe ri cht bes t e ht g r u nds ät zl i ch, w enn d i e m ö gl i c hen w ei t e r e n Ent w i c kl ung en z u neg at i v en A bw e i c hu nge n von P r og nos en o der Zi e l e n de s U nt er neh m en s f ü hr e n kö nne n, e s si ch d abe i um ei n w e sen t l i che s Ei nze l r i si ko ha nd el t un d and er nf a l l s k ei n zut r ef f e nde s B i l d vo n de r R i s i kol ag e des K onz er ns ve r m i t t e l t w i r d ( v gl . D R S 20 . 1 1 und 2 0. 146 f f . ) .
D er zei t l ä ss t s i c h das A u sm a ß der Pan dem i e f ür e i n U n t e r ne hm e n kau m a bs chä t z en. D i e Pan dem i e ha t da s Pot en zi al , f ür e i n en w i r t sc ha f t l i ch en Ei nb ru ch de r gl ob al i s i e r t en W el t w i r t sch af t zu s or ge n. Es i s t i nzw i sc he n w eni ge r w ah r s ch ei nl i c h ( a ber zu ho f f en) , d as s di e Pan dem i e s chn el l üb er w und en w i r d u nd da nn ei nt r et end e N ac hho l e f f ek t e a us de m bef ür cht et e n Ei n br uch n ur e i n e kl ei ne s t a t i st i sch e D el l e w er den l as se n. E i n e B er i c ht s pf l i ch t i m R i si kob er i c ht be st eh t gr und sä t z l i ch , w e nn di e m ög l i ch en w ei t er en En t w i ck l u nge n zu ne gat i ven A bw eich ung en vo n Pr ogn ose n ode r Zi el en d es U n t e r n ehm e ns f ühr en k önn en, es s i c h dab ei um e i n w ese nt l i ch es E i n zel r i s i k o han del t u nd an der nf al l s kei n z ut r ef f end es B i l d von d er R i si ko l a ge de s K on ze r ns ver m i t t el t w i r d ( vg l . D R S 20. 11 u nd 20 . 1 46 f f . ) . D er zei t l ä ss t si c h das
Im Verlauf des Jahres 2021 waren zeitweise Projekte in einem Volumen mehr als die Hälfte des
Jahresbudgets durch Corona bedingte Effekte beeinträchtigt. Dies hat sich naturgemäß im
fortgeschriebenen Forecast für 2021 niedergeschlagen, aber auch im Planwert für das Jahr
2022 Berücksichtigung gefunden (vgl. auch die Grafik der Bauinvestitionen unter C.).
Das Ausmaß und die Dauer der Pandemie und die mit der Pandemie einhergehenden Risiken
lassen sich auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließe nd abschätzen. Die Delta-
Variante, ein deutlich verringertes Impftempo und steigende Inzidenzen könnten wieder
schärfere Schutzmaßnahmen nach sich ziehen und in der Folge sowohl die Bautätigkeit /
Abläufe auf den Baustellen als auch stadtinterne Prozesse, z.B. die Möglichkeiten der
Gebäudewirtschaft zur Personalrekrutierung (Auswahlrunden / Assessment Center etc.)
spürbar beeinträchtigen.
Lagebericht / 31
Risikovorsorge und Versicherungsschutz
Im Risikohandbuch der Gebäudewirtschaft werden die wesentlichen Risiken der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung erfasst und entsprechend ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit
und einer möglichen Schadenshöhe bewertet. Es sind im Rahmen des existierenden
Risikomanagementsystems keine Risiken festgestellt worden, die den Fortbestand der
Gebäudewirtschaft gefährden.
Aufgrund der fachlichen Betreuung durch das städtische Rechts - und Versicherungsamt ist
grundsätzlich gewährleistet, dass die Gebäudewirtschaft über einen Versicherungsschutz
verfügt. Dort, wo dies aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht notwendig erscheint, werden
Wertberichtigungen und Rückstellungen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
gebildet.
Eigenkapitalausstattung
Die Eigenkapitalquote zum 31.12.2020 beträgt 10,3 % (Vorjahr: 11,1 %) der um die passivierten
Investitionszuschüsse (Sonderposten) verminderten Bilanzsumme . Das Institut der
Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) sieht von einer Empfehlung starrer
Eigenkapitalquoten ab und empfiehlt eine für die wirtschaftliche Situation des Betriebes
angemessene Eigenkapitalausstattung. Die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung ist
von v erschiedenen Faktoren abhängig, insbesondere von der Art und Möglichkeiten der
Kapitalbeschaffung. Sie ist als angemessen einzustufen, wenn der Betrieb nachhaltig die ihm
übertragenen Aufgaben wahrnehmen kann.
Nach der Neuordnung des innerstädtischen Finanz - und Abrechnungssystems und bedingt
durch Einführung eines Ergebnisausgleiches ist d as bilan zielle Eigenkapital der
Gebäudewirtschaft seit 2015 im Wesentlichen festgeschrieben. Abführungen an den
Kernhaushalt sind konzeptionell nur noch bei Erträgen aus Grundstücksverkäufen sowie für den
Fall vorgesehen, dass es der Gebäudewirtschaft absehbar nic ht gelingt, die über den
Flächenverrechnungspreis zur Verfügung gestellten Instandhaltungsmittel mittel- bis langfristig
zu verausgaben. Es obliegt in beiden Fällen dem Rat der Stadt Köln , über die
Ergebnisverwendung zu entscheiden. Die künftigen Investitionen, das damit einhergehende
Wachstum der Bilanzsumme und die Notwendigkeit zur überwiegenden Fremdfinanzierung der
Bautätigkeit werden – bei weitgehender Konstanz des nominellen Eigenkap itals – in der
Tendenz zu einer sinkenden Eigenkapitalquote und einer höheren Zinsbelastung führen.
Lagebericht / 32
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW empfiehlt, eine Eigenkapitalquote von 10 Prozent nicht zu
unterschreiten.
Altnachträge
Die Gebäudewirtschaft hat im Rahmen der Dezentralisierung der Aufgaben des ehemaligen
Vergabeamtes mit Wirkung ab dem 01.01.2020 - neben weiteren Bearbeitungsschritten aus
verschiedenen Vergabeverfahren - die alleinige Zuständigkeit für die Abwicklung von
Nachträgen zugewiesen bekommen. Vor diesem Zeitpunkt eingegangene Nachträge hätten
noch durch das Vergabeamt preislich geprüft werden müssen.
Aufgrund von Rückständen besteht das erhöhte Risiko zur Zahlung von Verzugszinsen, das
Risiko von Rechtsverfolgungskosten, von Einstellung der Arbeiten auf den Baustellen durch die
Bauunternehmen sowie das Risiko sinkender Bereitschaft in der Branche, überhaupt mit der
Stadt Köln künftig Vertragsverhältnisse einzugehen.
Mit der langandauernden Bearbeitung hat der Druck der Bauunternehmen, ihre
Nachtragsleistungen vergütet zu bekommen, zugenommen. Die Gebäudewirtschaft hat daher
noch im Vorgriff auf eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe den größten Teil ihrer eigenen
Nachträge abgearbeitet.
Unter Führung des Rechtsamtes als Nachfolger der Vergabestelle und gemeinsam mit anderen
betroffenen Dienststellen konnten zwischenzeitlich sinnvolle Lösungsansätze erarbeitet
werden. Der im Wesentlichen von der Gebäudewirtschaft konzeptionierte Prozess z ur
Nachtragsbearbeitung wurde im August 2021 genehmigt.
Personalwirtschaftliche Problemlage
Von elementarer Bedeutung für die Fähigkeit der Gebäudewirtschaft, eigene n und fremden
Anforderungen zu entsprechen, sind nach wie vor die Schwierigkeiten bzw. Erfolge bei der
Personalgewinnung/-erhaltung: Hier zeigt sich insbesondere der Markt für erfahrene
Projektleitungen und Führungskräfte als nahezu erschöpft.
Lagebericht / 33
Keine Unabhängigkeit bei der Stellenbewertung
Trotz ihrer organisatorischen Sonderstellung als eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist die
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln in die verwaltungsmäßigen Abläufe der Kernverwaltung
eingebunden und innerstädtischen Regelungen unterworfen. Wenngleich der
Gebäudewirtschaft Anfang März 2018 mehr Eigenverantwortu ng für Organisationsthemen
(Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Bewirtschaftung des Stellenbestandes) übertragen
wurde, hat sie bei Stellenbewertungen weiterhin die Pflicht, das Amt für Personal und
Verwaltungsmanagement einzubinden. Dort liegt nach w ie vor die gesamtstädtische
Zuständigkeit für Stellenbewertungen.
Personalgewinnung und -erhaltung ist oberstes Ziel
Um die Anzahl an vakanten Stellen weiterhin aktiv zu senken und dringend benötigtes
Fachpersonal an Bord zu holen, wird ein sehr hoher Aufwand betrieben, der erhebliches
Personal bindet. So wurde in 2020 eine Vielzahl an internen und externen
Stellenbesetzungsverfahren eigenverantwortlich durchgeführt, wodurch insgesamt 1 01
Bewerberinnen und Bewerber von extern eingestellt werden konnten bzw. stadtintern zur
Gebäudewirtschaft gewechsel t sind. Aktuell (Sachstand August 2021) sind noch 8 8
vollzeitverrechnete Stellen vakant. Der überwiegende Teil der vakanten Stellen befindet sich in
den technischen Abteilungen, hier insbesondere Ingenieurinnen und Ingenieure im Schulbau
bzw. im Bereich der Kulturbauten.
Gleichzeitig wird aber auch versucht, Entwicklungsperspektiven für das Bestandspersonal zu
schaffen wie z.B. die modulare Qualifizierung im technischen Bereich (Aufstieg für
Ingenieurinnen und Ingenieure in den ehemaligen höheren Dienst) oder aber die
Wiedereinführung des „sonstigen Beschäftigten“ (situative Zulassung von Bewerberinnen und
Bewerbern ohne den formal geforderten Abschluss, aber mit grundsätzlich gleichwertigen
Fähigkeiten und Erfahrungen) , um diese Beschäftigten langfristig zu halten. Zwar lassen sich
dadurch p ersonelle Abgänge nicht gänzlich vermeiden, aber sicherlich verringern. Im
Kalenderjahr 2020 haben insgesamt 56 Kolleginnen und Kollegen die Gebäudewirtschaft
verlassen. Un ter Berücksichtigung der natürlichen Fluktuation (Ruhestand, Aufstieg etc.)
verbleiben ca. 4 9 klassische Wechsel zu anderen Dienststellen oder zu einem ext ernen
Arbeitgeber. Für 2021 werden neben sechs absehbaren Abgängen rund 42 ungeplante
Abgänge erwartet, so dass die GW voraussichtlich allein 48 Mitarbeiter*innen einstellen muss,
um den Personalbestand zu halten. Aktuell (Sachstand 01.08.2021) verfügt die
Gebäudewirtschaft über einen Personalbestand von mehr als 690 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern. Das Durchschnittsalter beträgt 46,4 Jahre (3. Quartal Vorjahr: 46,5 Jahre).
Lagebericht / 34
Die Entwicklung der besetzten Stellen und die des Stellensolls im Zeitraum 01.01.2020 bis
30.06.2021 sind – jeweils auf der Basis auf sog. Vollzeitäquivalente- der nachfolgenden Graphik
zu entnehmen:
Die Personalveränderungen beinhalten neben den Zugängen von bzw. Abgängen nach extern, GW -interne
Veränderungen wie Aufstockung oder Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit, Eintritt oder Beendigung
der Elternzeit, Beginn der Altersteilzeit etc.
Im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 wurden zum 30.06.2021 diverse Mehrstellen eingerichtet.
Die Gebäudewirtschaft bildet in Zusammenarbeit mit dem Land NRW seit dem 01.10.2019 eine
Baureferendarin aus. Hierbei handelt es sich um einen speziellen Vorbereitungsdienst für
Master-Absolventinnen und Absolventen. Es werden mehrere praktische als auch theoretische
Stationen durchlauf en und die Nachwuchskraft auf die künftige Wahrnehmung von
Führungsaufgaben im technischen Bereich vorbereitet. Dieser Vorbereitungsdienst vermittelt
zudem die Besonderheiten des öffentlichen Bauens im Vergleich zur Privatwirtschaft. In 2020
konnte – Corona bedingt – keine neue Referendarin bzw. kein neuer Referendar eingestellt
werden. Mitte 2020 haben zudem weitere fünf duale Studentinnen und Studenten im Bereich
Bauingenieurwesen ihren Dienst bei der Gebäudewirtschaft aufgenommen. In Kooperation mit
der Universität Wetzlar werden die Nachwuchskräfte in Theorie und Praxis für das Berufsleben
fit gemacht . Sie haben bereits jetzt eine gesicherte Perspektive fü r die Zeit nach der
bestandenen Bachelorprüfung.
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31.03.2020 30.06.2020 30.09.2020 31.12.2020 31.03.2021 30.06.2021
Personalveränderungen
Anzahl Stellen
Entwicklung Stellensoll /
besetzte Stellen
besetzte Stellen Stellensoll Zugänge * Abgänge *
Lagebericht / 35
Ein weiterer Baustein bildet die regelmäßige Fortbildung und Qualifizierung der Beschäftigten.
Der Bereich Personalentwicklung der Gebäudewirtschaft wird stetig optimiert und ausgebaut.
So werden regelmäßig einzelne Schulungen zu aktuellen Themen als Inhouse-Veranstaltung
angeboten als auch breit angelegt e Fortbildungsreihen zu Fach - und Führungsthemen
durchgeführt und inhaltlich eng begleitet.
Organisatorischer Veränderungsprozess
Die Gebäudewirtschaft hat einen umfassenden Restrukturierungs- und Optimierungsprozess
durchlaufen. Dieser Prozess basierte auf dem Ratsbeschluss vom 28.09.2017 und beinhaltete
unter anderem die Durchführung einer Organisationsuntersuchung unter externer Federführung
(Interimsmanagement - bis einschließlich März 2021). Kernbestandteil der Untersuchung war
die Schaffung einer effizienten Aufbaustruktur, die sich im Wesentlichen am Lebenszyklus einer
Immobilie orientiert. Die neue Aufbaustruktur wurde sukzessive bis zum Jahresende 2019
vorbereitet und ist zum 01.01.2020 umgesetzt worden.
Die künftige Entwicklung der Gebäudewirts chaft wird neben der skizzierten
Personalproblematik auch von weiteren Fortschritten bei der organisatorischen Neuausrichtung
abhängen.
2. Risiken und Chancen im Rahmen der Bewirtschaftung und des Betriebs von
Bestandsobjekten
CAD-Flächenaufmaß
Für eine professionelle Bestandsverwaltung sind exakte Daten und die Kenntnis der
bewirtschafteten Grundstücks- und Gebäudeflächen unerlässlich. Dies wird beispielsweise bei
der flächenabhängigen Bemessung von Bauunterhaltungsmitteln oder beim internen und
externen Benchmarking (z.B. Ermittlung von Energiekennwerten/qm) deutlich.
Aufgrund einer Stichprobenuntersuchung, die beachtliche Abweichungen zwischen den
tatsächlichen Flächen und den bekannten Mietflächen ergab, wurde der Gebäudebestand
komplett nach CAD-Grundsätzen vermessen. Das Projekt, es war ursprünglich auf fünf Jahre
angelegt, konnte Ende 2019 / Anfang 2020 abgeschlossen werden.
Lagebericht / 36
Betreiberverantwortung
Prüf- und Wartungsmanagement
Innerhalb der in 2020 neu eingerichteten Abteilung „Betriebsmanagement“ umfasst das
Sachgebiet Prüfungsmanagement (ehemals „Technisches Gebäudemanagement“) mittlerweile
23 Stellen. N eben sechs Facility -Managern sind u.a. zwei Stellen speziell für das
Aufzugsmanagement vorgesehen und derzeit sieben Stellen zusätzlich mit Fachingenieuren
diverser Fachrichtungen besetzt . Zwei weitere Stellen befassen sich mit dem Thema
Inbetriebnahmemanagement. In Zusammenarbeit mit der Abteilungsleitung des
Objektmanagements wird das bereits erarbeitete Betreiberkonzept in Teilschritten umgesetzt
und das Betriebsmanagement sukzessive optimiert (u.a. Schaffung der anlagenspezifischen
digitalen Datenblätter , Einkauf von Dienstleistungen innerhalb des Wartungs - und
Prüfungsmanagement).
Die Digitalisierung und Standarisierung der Objektdaten ist eine wesentliche Voraussetzung zur
Wahrnehmung der gesetzlichen Betreiberverantwortung. Nachdem Umfang und Ort der
technischen und baulichen Anlagen nach DIN 276 je Wirtschaftseinheit in das CAFM-Programm
„etask“ sowie in SAP-PM eingelesen wurden, wird der spezifische Zustand der technischen und
baulichen Anlagen durch einen externen Dienstleister / Facilitymanagement -Berater
aufgenommen. Ziel ist, in digitaler Form über einen belastbaren und hinreichend differenzierten
Bestand an Datenbl ättern und Attributen der einzelnen Bestandsanlagen zu verfügen. Auf
dieser Basis kann nicht nur die Bewirtschaftung weiter optimiert , sondern auch die
objektspezifische Instandhaltungsstrategie stärker konkretisiert werden. Das bedeutet, dass die
Abarbeitung der bereits eingetretenen Mängel je nach Risikogröße priorisiert werden kann und
dass erforderliche Maßnahmen früher präventiv ausgerichtet werden.
Anfang 2021 wurde mit der Ausschreibung des Prüf - und Wartungsmanagements für einen
Stadtbezirk an externe Dienstl eister begonnen, nachdem dieser in 2020 vollständig
aufgenommen wurde. Mit der Vergabe des Prüf - und Wartungsmanagements an externe
Dienstleister wird di ese Aufgabe sukzessive vom Objekt - auf das Betriebsmanagement
verlagert. In Verbindung mit einem entsprechenden Controlling durch Facility Managerinnen
und -manager der Gebäudewirtschaft soll hiermit die fristgerechte Durchführ ung aller
notwendigen Prüfu ngen und Wartungen sichergestellt werden. Maßnahmenkataloge, die
prüfungsbegleitend erstellt werden, ermöglichen es dem Objektmanagement, die als notwendig
identifizierten Maßnahmen zielgerichtet an den jeweiligen baulichen und technischen Anlagen
durchzuführen.
Lagebericht / 37
Inbetriebnahmemanagement
Im Rahmen des sog. Inbetriebnahmemanagements wurden die Schnittstell en Neubau /
Generalsanierung zu anschließender Bewirtschaftung konzeptionell neu definiert. Auch die
Struktur der digitalen Datenerfassung bei Neubauten und Generalinstandsetzungen durch
Externe wurde festgelegt und verbindlicher Vertragsbestandteil, so dass alle Ingenieur- oder
(General-/Total-) Unternehmerverträge grundsätzlich mit diesen Vorga ben abgeschlossen
werden. Die Baumaßnahme „Heliosschule“ fungiert als Pilotprojekt. Die Erfahrungen aus dem
Bauvorhaben, die durch einen externen Facilitymanagement-Berater begleitet werden, sollen
dazu dienen, ein hauseigenes Inbetriebnahmemanagement aufzubauen.
Betreiberverantwortung sowohl für das Sondervermögen als auch für Museen und
sonstige Kulturbauten
Mit dem schnell wachsenden Immobilienvermögen der Gebäudewirtschaft nimmt der Umfang
der Aufgabe, angesichts der zur Verfügung stehenden Personalressourcen aber auch das
Risiko zu, diesen vergrößerten Objektbestand jetzt und in Zukunft wirtschaftlich zu verwalten,
nachhaltig instand zu halten und rechtssicher zu betreiben.
Die um diverse Museen und sonstige Kulturbauten erweiterte Zuständigkeit der
Gebäudewirtschaft umfasst auch die Betreiberverantwortung für diese Objekte. Die Museen
sind damit ebenfalls Teil des Betreiberkonzeptes. Da in der Regel keine aktuellen digitalen
Pläne für die Museen vorliegen, müssen entsprechende CAD -Pläne als Grundlage für die
Aufnahme der technischen Anlagen und Gebäude ausgeschrieben werden. Datenaufnahme
und Ausschreibung des Wartungs - und Prüfungsmanagements folgen im Anschluss an die
Bearbeitung der Objekte im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft. Um die Datenaufnahme
vorzubereiten, werden gemeinsam mit dem Objektmanagement entsprechende Prozesse und
Schnittstellen festgelegt. Angesichts des baulichen Zustandes der Gebäude und des hohen
Publikumsverkehrs, der diese Objekte kennzeichnet, ist allerdings noch unklar, inwieweit es
gelingen kann, mit den bisherigen Personal - und Finanzbudgets das aus Sicht
der Gebäudewirtschaft gebotene Sicherheitsniveau herzustellen. Zumal – in Verbindung mit
sehr eingeschränkten Schließzeiten – größere Baumaßnahmen wie die Sanierung
wasserführender Leitungen und Lüftungsanlagen oder Brandschutzmaßnahmen anstehen. Im
Bedarfsfalle wären von der Kernverwaltung zusätzliche Mittel bereitzustellen.
Lagebericht / 38
Nach den Objekt en im Sondervermögens und den Museumsbauten soll das skizzierte
Betreiberkonzept in einem dritten Schritt auf sämtliche betreute Liegenschaften durch
Digitalisierung und Überführung in das CAFM -System der Gebäudewirtschaft übertragen
werden.
Bauunterhaltung
Abbau des Instandhaltungsstaus
Gerade im Vorschul- und Bildungsbereich zeigt sich, dass die Folgewirkungen unterlassener
Investitionen nicht nur monetäre, sondern auch weitergehende Konsequenzen, z.B. auf den
Bildungserfolg und die Effektivität des Unterrichts, haben. Der Abbau des (übernommenen)
Instandhaltungsstaus an den Objekten des Sondervermögens gehört daher unverändert zu den
zentralen Zielsetzungen der Gebäudewirtschaft.
Der Finanzbedarf der Gebäudewirtschaft ist beachtlich. Die Datenbasis zum
Instandsetzungsstau soll – wie dargestellt – durch externe Dienstleister evaluiert werden. Im
Ergebnis einer 2007 durchgeführten Untersuchung beläuft sich der Instandsetzungsstau auf rd.
EUR 600 Mio. EUR. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass der tatsächliche Sanierungsrückstau
deutlich höher ist. Trotz der anhaltend schwierigen Haushaltslage sind daher mehr als die
üblichen Ressourcen notwendig, um nachhaltige Effekte erzielen zu können.
Rückstellungen im Zusammenhang mit der Betriebssicherheit und Instandhaltung von
Gebäuden
Gesetzliche Anpassungen und Änderungen zwingen die Bestandsbewirtschaftung, zumindest
die baulichen Maßnahmen umzusetzen, um die Betriebssicherheit der Gebäude
sicherzustellen. Aus der Feststellung dieser Verpflichtung ergibt sich buchhalterisch die
Verpflichtung zur Dotierung von Rückstellungen. Um den zurzeit bekannten rechtlichen Themen
Rechnung zu tragen und die entsprechenden Rückstellungen beziffern zu können, werden
durch strukturierte Begehungen im Rahmen von Prüfungen und Wartungen die notwenigen
Anpassungen benannt. Es ist zu erwarten, dass es hier zu regelmäßigen Fortschreibungen
kommen wird.
Lagebericht / 39
Dichtigkeitsprüfung und Sanierung der Abwasserkanalisation
Die Verpflicht ung zur Durchführung von Dichtigkeitsprüfungen von bestehenden
Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten bis zum 31.12.2020 ist nach einer Entscheidung
des nordrhein-westfälischen Landtages aufgehoben worden. Grundstückseigentümer müssen
ihre privaten Abwasserleitungen durch einen Sachkundigen auf den Zustand und
Funktionsfähigkeit gleichwohl prüfen lassen, wenn diese neu verlegt oder wesentliche
Änderungen vorgenommen wurden. Davon unabhängig besteht n ach dem
Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, dem Landeswassergesetz NRW und weiteren
umweltrechtlichen Vorschriften die Verpflichtung zur Sanierung einer schadhaften
Abwasserkanalisation.
Bedingt durch das Alter der Abwasserrohre von zum Teil weit über 50 Jahren muss realistischer
Weise auch im nicht zu prüfenden Bestand mit einem hohen Risiko der Inanspruchnahme
gerechnet werden. Die genauen Kosten der Schadensbeseitigung werden erst nach Abschluss
aller Sanierungen feststehen.
Auf der Grundlage der seit 2011 durchgeführten Dichtigkeitsprüfungen / Kanalsanierungen und
der hierbei gewonnenen Erkenntnisse ist eine immer verlässlichere Abschätzung der Kosten
zur Beseitigung von Dichtigkeitsmängeln im Gesamtbestand und der voraussichtlichen
Förderung mit öffentlichen Mitteln möglich.
Die Rückstellung zum 31.12.2020 von insgesamt EUR 34,0 Mio. (Vorjahr: EUR 49,2) Mio.
umfasst die Kosten der Beseitigung konkret erkannter Undichtigkeiten (EUR 7,4 Mio.) sowie
– im Ergebnis einer Hochrechnung unter Berücksichtigung einer anteiligen Förderung – die
voraussichtlichen Kosten der Schadensbeseitigung im noch nicht überprüften /sanierten
Grundstücksbestand (EUR 26,6 Mio.). Die Rückstellung der Kosten für fällige, aber noch
ausstehende Prüfungen ist in 2020 aufgrund der gesetzlichen Neuregelung entfallen.
Brandschutz
Mit hohen Kosten sind auch die Brandschutzauflagen verbunden, die bei wesentlichen
Änderungen im vorhandenen Gebäudebestand (Stichwort: Verlust des Bestandsschutzes) von
der Gebäudewirtschaft zu beachten und baulich umzusetzen sind.
Aus brandschutz - sowie umweltrechtlichen Gründen (Betriebssicherheits verordnung,
Energieeinsparverordnung u.a.) wurde in 2016 eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe
von EUR 13,5 Mio. auf Fertigbaueinheiten und Container vorgenommen, die den Vorgaben nicht
Lagebericht / 40
mehr oder nur noch eingeschränkt entsprechen. Im Ergebnis einer Überprüfung des Bestandes
in 2019 ergab sich die Notwendigkeit, zusätzlich EUR 3,8 Mio. für die brandschutztechnische
Ertüchtigung der Container / Fertigbaueinheiten (Einbau von Fluchttüren etc.) zurückzustellen.
Die für Brandschutzverpflichtungen insgesamt gebildete Rückstellung beläuft sich Ende 2020
auf EUR 28,7 Mio. (Vorjahr: EUR 24,6 Mio.).
Instandhaltungsverpflichtungen bei angemieteten Objekten
Abhängig von der jeweiligen Ausgestaltung des Pachtverhältnisses trifft die Gebäudewirtschaft
auch bei Anmietungen eine mehr oder weniger umfassende Instandhaltungsverpflichtung. Zur
Abdeckung von Kosten noch ausstehender Instandhaltungsleistungen bzw. von
entsprechenden Abgeltungsansprüchen wurde in 2020 vorsorglich ei ne Rückstellung für
ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 17,5 Mio. gebildet.
3. Mit der Planungs- und Bautätigkeit für das Sondervermögen und für andere
Dienststellen (Service) verbundene Risiken und Chancen
Innerstädtische Schnittstellen / Terminrisiken
Vor dem Hintergrund der beschriebenen Erfolge der Gebäudewirtschaft bei der Rekrutierung
von Personal zeichnet sich immer deutlicher ab, dass der Fortgang einzelner Projekte in einem
ansteigendem Maße nunmehr durch Kapazitätsengpässe bei anderen innerstädtischen
Schnittstellenämtern (z.B. Vergabeamt, Bauaufsichtsamt) determiniert bzw. limitiert wird.
Aus Sicht der Betriebsleitung erscheint es notwendig, auf dieses Risiko für den Bauprozess
hinzuweisen und ihm - auf gesamtstädtischer Ebene - durch entsprechende organisatorische
und/oder personalwirtschaftliche Lösungen noch stärker als bisher zu begegnen.
Flächenkonkurrenz / Grundstücksknappheit
Aufgrund der großen Flächenkonkurrenz zwischen Wohnen, Büros, Gewerbe und Flächen für
den Gemeinbedarf (insbesondere Schulen, Kindertagesstätten und Kulturbauten) und dem
bekannt hohen Bedarf der Stadt Köln an der Schaffung z.B. von zusätzlichen Schülerplätzen,
besteht die deutlich erkennbare Tendenz von Privatleuten oder Investoren, Kaufpreise
Lagebericht / 41
aufzurufen, die zwar den Marktwert abbilden, die Bewertung gemäß Wertgutachten des
Liegenschaftsamtes aber deutlich übersteigen. Insofern ist es von der Entscheidung der
politischen Gremien abhängig, ob die benötigten Grundstücke zu erhöhten Preisen gekauft
werden können oder nicht.
Auslastung, Materialknappheit und Rohstoffpreise in der Baubranche
Die unverändert starke Nachfrage nach Bauleistungen und die entsprechend hohe Auslastung
der Bauwirtschaft werden begleitet durch einen Materialengpass, z.B. bei Holz, Stahl und
Dämmstoffen. Diese Materialknappheit führt zu Lieferengpässen und treibt die Rohstoff- bzw.
Baupreise zusätzlich. Vor allem in Nordrhein-Westfalen wird die Flutkatastrophe im Juli 2021
weitere Verwerfungen zur Folge haben.
Fähigkeit zur Wahrnehmung von Serviceaufgaben
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln versteht sich als der zentrale innerstädtische
Immobiliendienstleister. Angesichts der begren zt steuerbaren Personalsituation ist die
Betriebsleitung nach wie vor immer wieder gezwungen, Serviceaufträge abzulehnen bzw.
zurückzustellen, um sich stärker auf den Schulbau konzentrieren zu können.
Nach Freigabe von zusätzlichen Stellen konnte auch de r Servicebereich personell verstärkt
werden. Weitere Verbesserungen werden erwartet.
Großprojekte im Service
Betreuung von Bauvorhaben der Feuerwehr
Der Service für die Berufsfeuerwehr ist – neben den Kulturbauvorhaben – im „Bauprojekt-
management II“ der Gebäudewirtschaft verortet. Das Team erfordert zunehmend weitere
Kapazitäten, da mehr und mehr baufachliche Aufgaben von der Feuerwehr auf die
Gebäudewirtschaft übertragen werden.
Lagebericht / 42
Kulturbauten
Zuständigkeit für Museumsbauten
Nach dem Zuständigkeitswechsel Mitte 2018 ist der Abstimmungsbedarf in der praktischen
Zusammenarbeit mit der Kulturverwaltung noch recht hoch, da nicht alle Schnittstellen,
Prozesse und Vergütungsfragen abschließend geklärt werden konnten. Personell konnte sich
die Gebäudewirtschaft auch in 2020 weiter verstärken.
Priorisierung und Finanzierung
Nach Aufgabenübergang an die Gebäudewirtschaft wurde eine Bestandsaufnahme
durchgeführt und im Ergebnis ein hoher Neubau-, Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf
bei den städtischen Museen identifiziert. Die anstehenden Aufgaben im Kulturbaubereich
werden nicht nur eine weitere Aufstockung der Personal kapazitäten erfordern, sondern
perspektivisch erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
In einer sog. Kulturbau maßnahmenliste wurden alle laufenden Projekte und solche
Kulturbaumaßnahmen mit einem Bauvolumen größer EUR 1,5 Mio. aufgenommen, für die aus
Sicht der Gebäudewirtschaft ein starker Handlungsdruck besteht. Die voraussichtlichen
Baukosten werden derzeit - abhängig von der jeweiligen Planungstiefe - über Erfahrungswerte,
Gebäudekennziffern od er Machbarkeitsstudien abgeschätzt . Das Gesamtvolumen
einschließlich der im Sondervermögen geführten Kulturbaumaßnahmen könnte nach vorläufiger
Einschätzung eine Größenordnung in Milliardenhöhe annehmen.
Auf Initiative der Gebäudewirtschaft wurde eine gesamtstädtische Arbeitsgruppe eingerichtet,
um die Maßnahmen zu priorisieren, erste Rahmenterminpläne zu erstellen und
Finanzierungsfragen zu klären.
Köln, den 15. Oktober 2021
gez. Markus Greitemann gez. Wolfgang Behrisch gez. Petra Rinnenburger
Erster Betriebsleiter Kaufmännischer Betriebsleiter Technische Betriebsleiterin
Anlage 2 - Bilanz
3020 Zeichen
Anlage 2 - Bilanz
Aktiva Passiva
31.12.2020 31.12.2019 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Stammkapital 1.000.000,00 1.000.000,00
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und II. Kapitalrücklage 112.552.930,51 111.265.308,85
ähnliche Rechte und Werte 431.747,00 394.438,00 III. Gewinnrücklage
431.747,00 394.438,00 1.Bauerneuerungsrückl age 2.572.622,38 0,00
II. Sachanlagen 2.andere Gewinnrücklagen 66.605.094,11 66.605.094,11
1. Grundstücke mit Geschäfts- und anderen Ba uten 1.525.437.056,36 1.451.430.262,86 IV. Jahresüberschuss 0,00 2.572.622,38
2. Grundstücke ohne Bauten 4.109.035,08 4.109.035,08 182.730.647,00 181.443.025,34
3. Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter 8.875.873,89 8.875.873,89 B. Sonderposten für Investitionszuschüsse
4. Bauten auf fremden Grundstücken 24.263.239,00 24.007.296,00 zum Anlagevermögen 494.127.546,05 360.963.439,94
5. Betriebs- und Geschäftsausstattung 25.403.101,00 27.433.996,00 494.127.546,05 360.963.439,94
6. Anlagen im Bau 447.276.695,11 283.601.529,87
7. Bauvorbereitungskosten 43.018.630,36 41.395.463,36 C. Rückstellungen
2.078.383.630,80 1.840.853.457,06 Sonstige R ückstellungen 103.984.186,63 105.067.713,41
103.984.186,63 105.067.713,41
III. Finanzanlagen D. Verbindlichkeiten
Andere Finanzanlagen 41.261.383,62 41.177.886,17 1. Verbindlichkeite n gegenüber Kreditinstituten 1.319.329.661,26 1.130.188.591,62
41.261.383,62 41.177.886,17 2. Verbindlichkeite n aus Baubetreuung 14.814.430,35 12.361.519,80
Summe Anlagevermögen 2.120.076.761,42 1.882.425.781,23 3. Erhaltene Anzahlungen 75.057.798,18 68.298.537,20
B. Umlaufvermögen 4. Verbindlichkeiten aus Vermietung 231.748,98 64.716,53
I. Vorräte 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis tungen 73.800.544,60 84.106.086,01
1. Unfertige Leistungen 65.226.620,93 73.650.748,20 6. Sonstige Verbind lichkeiten 11.771.457,15 48.288.556,05
2. Andere Vorräte 241.541,45 296.583,04 1.495.005.640,52 1.343.308.007,21
65.468.162,38 73.947.331,24 E. Rechnungsabgrenzungsposten 435.423,86 481.453,33
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Vermietung 508.379,75 75.749,74
2. Forderungen aus Betreuungstätigkeit 10.715.461,00 11.654.843,47
3. Forderungen aus anderen Lieferungen und Le istungen 65.383,66 25.220,04
4. Sonstige Vermögensgegenstände 53.468.862,79 16.001.998,06
64.758.087,20 27.757.811,31
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 25.450.576,74 6.611.949,77
25.450.576,74 6.611.949,77
Summe Umlaufvermögen 155.676.826,32 108.317.092,32
C. Rechnungsabgrenzungsposten 529.856,32 520.765,68
2.276.283.444,06 1.991.263.639,23 2.276.283.444,06 1.991.263.639,23
GEBÄUDEWIRTSCHAFT DER STADT KÖLN
Bilanz zum 31.12.2020
31.12.2020
Anlage 4 - Anhang_NEU
31799 Zeichen
Anhang / 1
ANHANG
für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Anhang / 2
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gebäudewirtschaft, eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln,
für das Wirtschaftsjahr 2020 wurde – gemäß den Regelungen in § 21 EigVO NRW,
§ 17 Abs. 2 der Betriebssatzung – nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Entsprechend der Geschäftstätigkeit der Gebäudewirtschaft erfolgte die Gliederung der Bilanz
sowie der Gewinn- und Verlustrechnung in Anlehnung an die Bestimmungen der Verordnung
über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen
(FormblattVO).
In Erweiterung des gesetzlichen Gliederungsschemas wurden in der Bilanz die Positionen
„Sonderposten für Investitions zuschüsse zum Anlagevermögen“, „Andere Finanzanlagen“,
„Verbindlichkeiten aus Baubetreuung“ und „Verbindlichkeiten aus Vermietung“ eingefügt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Um die
Aussagekraft zu erhöhen, wird die Auflösung des Sonderpostens für Investitions -
kostenzuschüsse zum Anlagevermögen bei den Abschreibungen der immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und der Sachanlagen in einer Vorspalte
ausgewiesen.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung
(§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB).
Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz stimmen mit den Wertansätzen in der Schlussbilanz
des vorgehenden Wirtschaftsjahres überein (§ 252 Absatz 1 Nr.1 HGB).
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs - und Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet. Der
Abschreibung liegt eine Nutzungsdauer von vier Jahren zugrunde; Aufwendungen für das
Customizing werden grundsätzlich über die Restnutzungsdauer der jeweiligen Software
abgeschrieben.
Anhang / 3
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs - bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bilanziert. Bei den von der Stadt Köln
übertragenen Grundstücken mit Geschäfts- und anderen Bauten sowie bei den Grundstücken
ohne Bauten sind die Anschaffungskosten grundsätzlich objektweise unter Verwendung von
Preisindizes für Grundstücke und Bauleistungen vom städtischen Liegenschaftsamt im Rahmen
eines standardisierten Bewertungsverfahrens ermittelt worden.
Die Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand erfolgt bei umfassenden
Sanierungsmaßnahmen auf der Grundlage der Stellungnahme des Immobilienwirtschaftlichen
Fachausschusses (IDW RS IFA 1) sowie der aktuellen steuerlichen Rechtsprechung. In die
Herstellungskosten der Gebäude werden Eigenleistungen eingerechnet, die in Anlehnung an
die HOAI bzw. AHO ermittelt werden.
Das Grundvermögen (mit Ausnahme der Grundst ücke ohne Bauten) wird linear unter
Berücksichtigung der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bzw. der
voraussichtlichen Vertragsdauer (Bauten auf fremden Grundstücken) abgeschrieben. Bei den
Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten mit Geschäfts- und anderen Bauten beträgt
die unterstellte Nutzungsdauer grundsätzlich 80 Jahre. Bei Kindertagesstätten – in
Ausnahmefällen auch bei Schulen – wurde bei der Ermittlung der (fiktiven) Anschaffungs- und
Herstellungskosten im Zusammenhang mit der Einbringung der Stadt Köln allerdings zum Teil
von einer kürzeren Nutzungsdauer als 80 Jahre ausgegangen. Bei Fertigbaueinheiten endet die
zugrunde gelegte Nutzungsdauer zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Ersatzbeschaffung.
Neue Fertigbaueinheiten werden grundsätzlich über 50 Jahre abgeschrieben.
Die Abschreibungen erfolgen über die zum Gründungszeitpunkt der Gebäudewirtschaft der
Stadt Köln bzw. zum späteren Übertragungszeitpunkt jeweils verbleibende Restnutzungsdauer.
Der Schadstoffbelastung von im Sondervermögen erfassten Objekten wird über Rückstellungen
Rechnung getragen.
Bei der Betriebs - und Geschäftsausstattung werden Abschreibungssätze zwischen 5 % und
33 % verwendet.
Die Bewertung der anderen Finanzanlagen – Ansprüche aus der Bestellung von Erbbaurechten
– erfolgt wegen der langfristigen Laufzeiten (zum Teil bis zum 31. Dezember 2109) zum Barwert.
Anhang / 4
Innerhalb des Umlaufvermögens wurde dem Risiko einer etwaigen Nichtabrechenbarkeit der zu
Herstellungskosten bewerteten unfertigen Leistungen durch Bewer tungsabschläge
insbesondere aufgrund aktueller Leerstandsinformationen Rechnung getragen.
Der Ansatz der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu
Nominalwerten. Dem Delkredererisiko wird durch angemessene Einzel - und
Pauschalwertberichtigungen entsprochen. Nicht einzelwertberichtigte Forderungen wurden
einheitlich mit einem Satz von 5 % pauschal wertberichtigt.
Die Dotierung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen erfolgte bei
zum Übertragungszeitpunkt fertig gestellten Objekten grundsätzlich zu einer baujahrabhängigen
Quote der Anschaffungs - und Herstellungskosten. Bei Objekten mit einem
Fertigstellungszeitpunkt nach dem 1. Januar 1998 bemisst sich die Dotierung grundsätzlich
nach der Höhe der zum jeweiligen Stichtag vereinnahmten Fördermittel. Die ratierliche
Auflösung des Sonderpostens über die verbleibende Objektnutzungsdauer wird in der Gewinn-
und Verlustrechnung als Absetzung von den Abschreibungen und damit saldiert ausgewiesen.
Sie beträgt im Wirtschaftsjahr 2020 EUR 8,1 Mio.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer R estlaufzeit
von mehr als einem Jahr werden – nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung –
mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.
Der pa ssive Rechnungsabgrenzungsposten wur de zum Nennwert eingebucht. Eine
Abstandszahlung für eine vorzeitige Beendigung eines Mietverhältnisses wird über 15 Jahre
zeitanteilig zu Gunsten der sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst und Mietvorauszahlungen
werden im Folgejahr zu Gunsten der Umsatzerlöse aufgelöst.
C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung
I. Bilanz
Die in der Bilanz ausgewiesenen Posten des Anlagevermögens sind in ihrer Gliederung und
Entwicklung in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:
Anhang / 5
Anschaffungs-und Herstellungskosten Abschreibung 3) Kennzahlen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
Stand Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand Stand Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand Restbuchwert Restbuchwert
3) Stand Stand
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
01.01.2020 2020 2020 2020 31.12.2020 01.01.2020 2020 2020 2020 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019 % %
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und 5.479.999,31 257.517,91 47.949,77 0,00 5.689.567,45 5.085.561,31 220.208,91 47.949,77 0,00 5.257.820,45 431.747,00 394.438,00 3,87 7,59
ähnliche Rechte und Werte
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.813.182.634,32 40.387.043,73 1.963.310,18 57.931.569,79 1.909.537.937,66 361.752.371,46 24.937.755,35 1.058.806,48 -1.530.439,03 384.100.881,30 1.525.437.056,36 1.451.430.262,86 1,31 79,89
mit Geschäfts- und anderen Bauten
2. Grundstücke ohne Bauten 4.109.035,08 0,00 0,00 0,00 4.109.035,08 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.109.035,08 4.109.035,08 0,00 100,00
3. Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter 8.875.873,89 0,00 0,00 0,00 8.875.873,89 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.875.873,89 8.875.873,89 0,00 100,00
4. Bauten auf fremden Grundstücken 37.905.284,55 1.397.060,00 0,00 0,00 39.302.344,55 13.897.988,55 1.141.117,00 0,00 0,00 15.039.105,55 24.263.239,00 24.007.296,00 2,90 61,73
5. Betriebs- und Geschäftsaustattung 90.329.515,80 430.141,19 73.763,54 2.492.588,25 93.178.481,70 62.895.519,80 4.904.178,19 73.389,54 49.072,25 67.775.380,70 25.403.101,00 27.433.996,00 5,26 27,26
6. Anlagen im Bau 287.309.600,63 209.398.696,94 843.000,62 -43.399.826,84 452.465.470,11 3.708.070,76 0,00 662,54 -1.481.366,78 5.188.775,00 447.276.695,11 283.601.529,87 0,00 98,85
7. Bauvorbereitungskosten 42.163.593,78 20.269.953,30 1.622.455,10 -17.024.331,20 43.786.760,78 768.130,42 1.415.959,81 1.415.959,81 0,00 768.130,42 43.018.630,36 41.395.463,36 3,23 98,25
2.283.875.538,05 271.882.895,16 4.502.529,44 0,00 2.551.255.903,77 443.022.080,99 32.399.010,35 2.548.818,37 -2.962.733,56 472.872.272,97 2.078.383.630,80 1.840.853.457,06
Zwischensumme I. und II. 2.289.355.537,36 272.140.413,07 4.550.479,21 0,00 2.556.945.471,22 448.107.642,30 32.619.219,26 2.596.768,14 -2.962.733,56 478.130.093,42 2.078.815.377,80 1.841.247.895,06
III. Finanzanlagen
Andere Finanzanlagen 41.177.886,17 2.109.177,59 2.025.680,14 0,00 41.261.383,62 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 41.261.383,62 41.177.886,17 0,00 100,00
41.177.886,17 2.109.177,59 2.025.680,14 0,00 41.261.383,62 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 41.261.383,62 41.177.886,17
Summe 2.330.533.423,53 274.249.590,66 6.576.159,35 0,00 2.598.206.854,84 448.107.642,30 32.619.219,26 2.596.768,14 -2.962.733,56 478.130.093,42 2.120.076.761,42 1.882.425.781,23
1) (Spalte 7 x 100) : Spalte 5; beim Grundvermögen bezogen auf Gebäudewerte.
2) (Spalte 12 x 100) : Spalte 5.
3) Vor Saldierung mit der auf das Berichtsjahr entfallenden Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse(EUR 8.054.918,90)
Posten des Anlagevermögens Durchschnittswert
Abschrei-
bung 1)
Restbuch-
wert 2)
Anhang / 6
Die unfertigen Leistungen beinhalten mit EUR 62,9 Mio. noch abzurechnende Betriebs- und
Heizkosten sowie mit EUR 2,3 Mio. noch abzurechnende Betreuungsleistungen. Die anderen
Vorräte betreffen Heizöl- und Pelletbestände sowie Bestände an Reparaturmaterial.
Angaben zur Zusammensetzung und zu den Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind der folgenden Übersicht zu entnehmen (Vorjahreswerte in
Klammern):
Insgesamt Restlaufzeit von gegen die
mehr als einem Stadt Köln
Jahr
EUR EUR EUR
Forderungen aus Vermietung 508.379,75
(75.749,74)
0,00
0,00
200.479,39
(18.124,00)
Forderungen aus
Betreuungstätigkeit
10.715.461,00
(11.654.843,47)
0,00
(0,00)
10.715.461,00
(11.654.843,47)
Forderungen aus anderen
Lieferungen und Leistungen
65.383,66
(25.220,04)
0,00
(0,00)
0,00
(0,00)
Sonstige Vermögensgegenstände 53.468.862,79
(16.001.998,06)
0,00
(0,00)
50.005.500,00
(14.461.462,00)
64.758.087,20 0,00 60.921.440,39
(27.757.811,31) (0,00) (26.134.429,46)
Mit Ratsbeschluss vom 04.02.2021 wurde das Jahresergebnis 2019 (EUR 2,5 Mio.) vollständig
einer Bauerneuerungsrücklage zugeführt.
Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisverwendung stellt sich d ie Zusammensetzung und
Entwicklung des Eigenkapitals in 2020 wie folgt dar:
01.01.2020
Zugang Umgliederun
g
Abgang
31.12.2020
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Stammkapital 1.000 0 0 0 1.000
Kapitalrücklage 111.265 111.265
Kapitalveränderungen in 2020 1.519 -231 1.288
112.553
Gewinnrücklage
Bauerneuerungsrücklage 0 0 2.573 0 2.573
andere Gewinnrücklage 66.605 0 0 0 66.605
69.178
Bilanzgewinn
Gewinnvortrag 2019 2.573 0 -2.573 0 0
Bilanzgewinn 2.573 0 0 0 0
Anhang / 7
181.443 1.519 0 -231 182.731
Segmentrechnung und Ergebnisausgleich
Mit der Neuordnung des städtischen Finanz- und Abrechnungssystems und der Einführung von
Spartenverrechnungspreisen zum 01.01.2015 geht die Einführung eines Ergebnisausgleiches
zwischen der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln einher.
Der Ergebnisausgleich umfasst sowohl den Vermietungsbereich als auch das Servicesegment
der Gebäudewirtschaft und bedeutet inhaltlich, dass Spartenmehrergebnisse unmittelbar der
Kernverwaltung zustehen, während Spartendefizite - ebenfalls erfolgswirksam - durch die
Kernverwaltung auszugleichen sind.
Im Vermietungsbereich hat der Ergebnisausgleich somit die Aufgabe, bei der
vergangenheitsorientierten Flächenverrechnungspreisbildung nicht antizipierte bzw. nicht
vorhersehbare A uswirkungen spartenbezogenen und mit Wirkung noch für das
Wirtschaftsplanjahr auszugleichen. Einkalkulierte, aber tatsächlich nicht aufgewandte
Instandhaltungsmittel sowie erzielte Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken bleiben
bei der Ermittlung der Spartenergebnisse konzeptionell unberücksichtigt. Ü ber deren
Verwendung entscheidet der Rat der Stadt Köln.
Anhang / 8
Das Jahresergebnis entwickelt sich in 2020 wie folgt:
Schulen Verw altungs-
gebäude
Kindertages-
stätten
Aufbauten in
Grünanlagen
Summe
Vermietung
EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio.
Umsatzerlöse 173,05 100,83 9,31 4,10 287,29 54,65 341,94
Bestandsveränderung/
aktivierte Eigenleistung 3,79 1,08 1,11 0,11 6,09 -0,59 -5,50
Sonstige betriebliche
Erträge 20,91 8,76 0,80 0,56 31,03 0,05 31,08
Aufw endungen für
Hausbew irtschaftung 98,68 103,41 4,58 2,64 209,31 0,21 209,52
Sachaufw endungen
für Betreuungstätigkeit 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 46,17 46,17
Personalaufw and 24,86 8,05 1,95 1,47 36,33 10,18 46,51
Abschreibungen 20,83 2,98 0,62 0,14 24,56 0,00 24,55
Sonstige betriebliche
Aufw endungen 7,67 2,53 0,60 0,45 11,25 3,14 14,39
Erträge aus
Finanzanlagen 0,00 2,11 0,00 0,00 2,11 0,00 2,11
Saldo Zinsaufw and/ -
erträge 21,09 5,63 0,71 0,48 27,91 0,00 27,91
-4,98 4,41
0,00 0,00
0,00 0,00
-4,98 4,41 -0,57
0,00
0,57
Gesamt
Korrektur um Buchgew inne aus Grundstücksverkäufen
Korrektur um kalkulierte, aber nicht aufgew andte Instandhaltungsaufw endungen
Jahresüberschuss
Ergebnisausgleich mit Kernverw altung vor Korrekturen
Service
Vermietung
Spartenergebnis 17,05 -11,97 0,54 -0,64 4,98 -4,41
Ergebnisausgleich bereinigt
Die Übersicht zeigt, dass dem positiven Segmentergebnis im Vermietungsbereich (EUR 4,98
Mio.) eine Unterdeckung im Servicebereich (EUR 4,41 Mio.) gegenübersteht.
Im Saldo beider Segmente ergibt sich ein der Kernverwaltung zustehender Betrag in Höhe von
EUR 0,57 Mio., der in der Bilanz zum 31.12.20 20 unter den „Sonstigen Verbindlichkeiten“
ausgewiesen wird. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die mit der Kernverwaltung
ergebniswirksam verrechneten Spartenergebnisse als Korrektur der „Umsatzerlöse aus der
Hausbewirtschaftung (Mieterlöse)“ bzw. der „Umsatzerlöse aus Betreuungstätigkeit“ erfasst.
Anhang / 9
Die bilanzielle Eigenkapitalquote unter Einbeziehung des Sonderpostens für
Investitionszuschüsse (wirtschaftliches Eigenkapital) beträgt 29,7 % (Vorjahr: 27,2 %); ohne
Einbeziehung des Sonderpostens ergib t sich - bezogen auf eine entsprechend gekürzte
Bilanzsumme - eine bereinigte Eigenkapitalquote von 10,3 % (Vorjahr: 11,1 %).
Die Entwicklung der Rückstellungen und ihre Zusammensetzung ergeben sich aus der
nachfolgenden Übersicht:
01.01.2020 Verbrauch A uflösung Zuführung A ufzinsung A bzinsung 31.12.2020
Sonstige Rückstellungen EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
01.
unterlassene Auf wendungen f ür
Instandhaltung 5.400.000,00 5.400.000,00 0,00 5.010.000,00 0,00 0,00 5.010.000,00
02. Risikov orsorge historisches Archiv 523.075,00 0,00 0,00 0,00 3.591,00 0,00 526.666,00
03. Brandschutzv erpf lichtungen 24.552.337,70 6.592.073,72 4.126.390,66 14.811.035,41 18.144,00 28.663.052,7 2
04. Sanierungskosten Schadstof f e 5.342.028,00 2.906.740,58 239.485,76 0,00 37.064,00 46.125,00 2.186.740,66
05. Rückstellung f ür Dichtigkeitsprüf ung und 49.230.000,00 669.409,00 21.062.968,00 3.423.934,00 3.127.793,00 0 34.049.350,00
Mängelbeseitigung Kanalisation
06. Ausstehende Rechnungen Instandhaltung 1.600.000,000 1.600.000,00 0,00 815.000,00 0,00 0,00 815.000,00
07. Rückbauv erpf lichtungen 5.694.006,97 45.554,00 2.040.874,68 2.914.493,55 338.706,00 0,00 6.860.777,84
08. Kesselnachrüstung 3.202.240,00 1.036.005,11 839.357,97 483.123,08 0,00 0,00 1.810.000,02
09. v erschiedene ausstehende Rechnungen 693.600,00 656.700,00 0,00 18.050.000,00 0,00 0,00 18.086.900,00
10. Prozessrisiken und Prozesskosten 3.812.793,64 2.190.000,00 1.617.954,00 322.892,00 22.234,38 0,00 349.966,02
11. Jahresabschlussprüf ung 50.000,00 47.700,78 1.299,22 49.000,00 0,00 0,00 50.000,00
12. Jahresabschlusserstellung 205.000,00 205.000,00 0,00 210.300,00 0,00 0,00 210.300,00
13. Abrechnungsv erpf lichtungen 331.224,00 331.224,00 0,00 303.257,00 0,00 0,00 303.257,00
14. Ansprüche aus Überstunden 306.154,79 306.154,79 0,00 406.400,00 0,00 0,00 406.400,00
15. Urlaubsrückstellung 2.162.500,00 2.162.500,00 0,00 2.969.500,00 0,00 0,00 2.969.500,00
16. Altersteilzeit 327.026,00 116.035,00 0,00 151.852,00 2.029,00 1.789,00 363.083,00
17. Leistungsorientierte Bezahlung 587.200,00 587.182,92 0,00 510.000,00 0,00 0,00 510.017,08
18. Auf bewahrungsv erpf lichtungen 843.369,31 0,00 227.443,00 0,00 17.367,00 0,00 633.293,31
19. Arbeitszeitkonto - Sabbatical - 89.802,00 34.970,00 0,00 28.902,00 0,00 601,00 83.133,00
20. Übrige 115.356,00 17.740,95 4.765,05 3.900,00 0,00 0,00 96.750,00
105.067.713,41 24.904.990,86 30.160.538,34 50.463.589,04 3.566.928,38 48.515,00 103.984.186,63
Anhang / 10
Die Zusammensetzung und die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt
(Vorjahreswerte in Klammern):
Insgesamt bis zu Von 1 – 5 Von mehr gegenüber der
1 Jahr Jahren als 5 Jahren Stadt Köln
EUR EUR EUR EUR EUR 93.923.981,77
Verbindlichkeiten gegenüber 1.319.329.661,26 74.020.070,63 317.248.395,10 928.061.195,53 0,00
Kreditinstituten (1.130.188.591,62) (65.614.043,16) (178.032.306,65) (886.542.241,81) (0,00)
Verbindlichkeiten aus 14.814.430,35 14.814.430,35 0,00 0,00 14.814.430,35
Baubetreuung (12.361.519,80) (12.361.519,80) (0,00) (0,00) (12.361.518,90)
Erhaltene Anzahlungen 75.057.798,18 75.057.798,18 0,00 0,00 73.710.961,20
(68.298.537,20) (68.298.537,20) (0,00) (0,00) (66.857.985,02
Verbindlichkeiten aus 231.748,98 231.748,98 0,00 0,00 231.678,98
Vermietung (64.716,53) (64.716,53) (0,00) (0,00) (64.716,53)
Verbindlichkeiten aus 73.800.544,60 27.571.062,84 14.925.776,40 31.303.705,36 2.895.221,66
Lieferungen und Leistungen (84.106.086,01) (34.786.588,63) (14.164.484,36)
(35.155.013,02) (2.078.195,77)
Sonstige Verbindlichkeiten 11.771.457,15 11.771.457,15 0,00 0,00 11.677.036,24
(48.288.556,05) (48.288.556,05) (0,00) (0,00) (12.561.565,55)
1.495.005.640,52 203.466.568,13 332.174.171,50 959.364.900,89 103.329.328,43
(1.343.308.007,21) (229.413.961,37) (192.196.791,01) (921.697.254,83) (93.923.981,77)
Von den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entfallen EUR 14,3 Mio.
(Restlaufzeit von mehr als einem Jahr) bzw. EUR 31,3 Mio. (Restlaufzeit von mehr als fünf
Jahren) auf mittel - bzw. langfristig gestundete Verbindlichkeiten aus der Errichtung und
Sanierung von Schulen im ÖPP-Modell.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten von EUR 0,44 Mio. (Vorjahr: EUR 0,48 Mio.) betrifft
im Wesentlichen eine Abstandszahlung im Rahmen eines vorzeitig beendeten
Mietverhältnisses. Diese Abstandszahlung wird über die ursprünglich vereinbarte vertragliche
Restmietlaufzeit zeitanteilig aufgelöst.
Anhang / 11
II. Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung betragen im Wirtschaftsjahr 20 20 EUR
280,3 Mio. (Vorjahr: EUR 258,7 Mio.). V on den Erlösen betreffen EUR 0, 2 Mio. frühere
Wirtschaftsjahre. Der Anstieg um insgesamt EUR 21,6 Mio. beruht mit EUR 7,2 Mio. auf
erhöhten Mieterlösen und mit auf EUR 14,4 Mio. gestiegenen Erlösen aus der Abrechnung von
Nebenkosten. In den Mieterlösen ist der innerstädtische Ergebnisausgleich im
Vermietungssegment, d.h. die Erlöskorrektur um EUR - 4,9 Mio. enthalten (Vorjahr EUR - 9,6
Mio.).
Zur Zusammensetzung der Mieten nach Objektkategorien, zu den Auswirkungen der
Erlöskorrektur im Zuge des inners tädtischen Ergebnisausgleiches und zur Ermittlung des
Flächenverrechnungspreises je Sparte vgl. auch die Darstellung im Lagebericht.
Aus der Betreuung von städtischen Dienststellen wurden im Wirtschaftsjahr 2020 Umsatzerlöse
in Höhe von insgesamt EUR 59,1 Mio. (Vorjahr: EUR 59,5 Mio.) erz ielt. Hiervon entfallen
EUR 31,7 Mio. auf die Baubetreuung, EUR 18,7 Mio. auf die Energiebetreuung, EUR 4,3 Mio.
auf sonstige Betreuungsleistungen und EUR 4,4 Mio. auf den Ergebnisausgleich im
Servicesegment.
Die Umsatzerlöse aus anderen Lieferungen und Leistungen betragen in 20 20 EUR 2,0 Mio.
gegenüber EUR 2,1 Mio. im Vorjahr.
Die sonstig en betrieblichen Erträge (EUR 31,1 Mio.) enthalten mit EUR 29,3 Mio. im
Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (vgl. auch die tabellarische
Übersicht unter I/11).
Die Aufwendungen für Hausbewirtschaftung betragen im Wirtschaftsjahr 2020 EUR 209,5 Mio.
(Vorjahr: EUR 189,4 Mio.). Die Veränderung gegenüber dem Vorjahr ist auf um EUR 20,1 Mio.
gestiegenen Instandhaltungs- und um EUR 2,7 Mio. gestiegenen Pachtaufwendungen bei um
EUR 2,6 Mio. gesunkenen Nebenkosten zurückzuführen.
Anhang / 12
Die Personalaufwendungen setzen sich in 2020 wie folgt zusammen:
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ist als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln
Mitglied der Kommunalen Zusatzversorgungskasse NRW. Zweck dieser Anstalt ist es, den
Arbeitnehmern im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters - und
Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. D ie Zusatzversorgungskasse Köln hat sich bei
Begründung der Mitgliedschaft verpflichtet, alle Arbeitnehmer zu versichern, die nach dem
Tarifvertrag über die Versorgung der Arbeitnehmer kommunaler Verwaltungen und Betriebe zu
versichern sind.
Der Umlagesatz für 2020 beträgt 9,0 %. Die Umlage wird mit 8,7 % von der Gebäudewirtschaft
und mit 0,3 % von den Beschäftigten getragen. Im Personalaufwand des Wirtschaftsjahres 2020
sind EUR 2,6 Mio. erfasst.
Von den Bruttoabschreibungen (EUR 32,6 Mio.) entfallen im Berichtsjahr 2020 EUR 1,4 Mio.
auf die außerplanmäßige Abschreibung von (vergeblichen) Bauvorbereitungskosten.
Löhne und Gehälter
soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung
TEUR TEUR
Beamtenbezüge 5.225 soziale Abgaben
Gehälter 28.896 Sozialversicherung 5.600
Unfallversicherung 78
Veränderung der Rückstellung für Leistungsorientierte Bezahlung
-10
Jubiläumsgelder 8 Aufw endungen für Altersversorgung:
Veränderung der
Rückstellungen für:
Veränderung der Rückstellungen für
Altersteilzeitverpflichtung
Veränderung der Rückstellung für Leistungsorientierte Bezahlung
35
-4
Urlaubsansprüche
Überstundenvergütung
Abrechnungsverpflichtung
Leistungsorientierte
Bezahlung
Jahresabschlusserstellung
Sabbatical
807
100
-28
-62
5
-6
Erstattung von Pensionsaufwendungen der Kernverwaltung 2.081
Zusatzversorgung der Beschäftigten 2.580
Unterstützung
Beihilfeumlage 386
Erstattung von Beihilfeaufwendungen der Kernverwaltung 807
Sonstiges 7
34.945 11.560
Anhang / 13
Von den sonstigen b etrieblichen Aufwendungen EUR 14,4 Mio. (Vorjahr EUR 13,2 Mio.)
betreffen EUR 4,5 Mio. Kosten für angemietete Flächen am Standort Ottoplatz, EUR 2,3 Mio.
IT-Aufwendungen (incl. weiterbelastete Kosten des städtischen Rechenzentrums) und EUR 1,6
Mio. in Anspruch genommene Serviceleistungen sonstiger städtischer Dienststellen.
Von den gesamten Zinsaufwendungen EUR 28,0 Mio. (Vorjahr: EUR 28,2 Mio.) betreffen
EUR 21,7 Mio. Zinsen an Kreditinstitute.
Anhang / 14
E. Sonstige Angaben
Bestandsentwicklung
Der zum 31. Dezember 2020 bewirtschaftete Bestand an eigenen und angemieteten Objekten
entwickelte sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt (Vorjahreszahlen in Klammern):
Anzahl
Verw altungsge
bäude
Schulen Kindertages-
stätten
“Sonstige
Aufbauten”
Brunnen
Insgesamt
Eigene Objekte 36 (36) 258 (255) 78 (77) 70 (74) 81 (81) 523 (523)
Angemietete Objekte 56 (51 18 (19) 0 (0) 0 (0) 0 (0) 74 (70)
Insgesamt 92 (87) 276 (274) 78 (77) 70 (74) 81 (81) 597 (593)
Die Schulen, die über die jeweils vereinbarte Vertragslaufzeit von ÖPP -Partnern betrieben
werden, werden in der Bestand - und Flächenentwicklung als Objekte der Gebäudewirtschaft
geführt, da sie sich im Eigentum der Stadt Köln befinden.
Flächenentwicklung
Verw altungsge-
bäude
Schulen Kindertages-
stätten
“Sonstige
Aufbauten”
Insgesamt
Bew irtschaftete Fläche
qm qm qm qm qm
Eigene Objekte
Grundstücksflächen 169.004,37 3.545.952,69 210.397,00 0,00 3.925.354,06
(152.351,37) (3.513.686,69) (212.575,00) 0,00 (3.878.613,06)
Gebäudeflächen 155.620,27 1.671.584,49 62.526,17 37.897,09 1.927.628,02
(153.140,32) (1.588.019,09) (62.636,30) (40.399,06) (1.844.194,77)
Angemietete Objekte
Gebäudeflächen 352.196,10 14.944,68 0,00 0,00 367.140,78
(339.928,95) (15.988,98) (0,00) (0,00) (355.917,93)
Unter den Grundstücksflächen befinden sich am Bilanzstichtag fünf unbebaute Grundstücke mit
einer Gesamtfläche von 17.494 qm. Die eigenen Objekte und ausgewiesenen Flächen
umfassen zudem sechs mit einem Erbbaurecht belastete Grundstücke (davon fünf bebaut) mit
einer Gesamtfläche von 87.937 qm.
Anhang / 15
Instandhaltungs- und Sanierungsprogramm
Die von der Stadt Köln übertragene Bausubstanz ist aufgrund einer in der Vergangenheit
unzureichenden Bauunterhaltung vielfach in einem mangelhaften Zustand. Darüber hinaus
wurden insbesondere bei Schulen und Kindertagesstätten Schadstoffbelastungen festgestellt,
die entsprechende Sanierungs- und Rückbaumaßnahmen notwendig machen.
Die Gebäudewirtschaft begegnet diesem Instandhaltung sstau mit einem
Instandhaltungsprogramm für die Jahr e 2020 bis 20 23 von rund EUR 309,4 Mio.
(Wirtschaftsplan 2020; mittelfristige Finanzplanung).
Anhang / 16
Bauprogramm
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der zum 31. Dezember 2020 im Bau befindlichen Projekte
betragen EUR 1.142,8 Mio.Von den bislang angefallenen Baukosten entfallen auf folgende,
unter den Anlagen im Bau ausgewiesene Bauprojekte:
Schulen Art der Maßnahme EUR
Im Weidenbruch 214 Neubau 75.312.221,92
Kantstr. 3 Erweiterungsbau 35.303.821,80
Leybergstr. 1 Erweiterungsbau 22.465.167,88
Nikolausstr. Erweiterungsbau 18.876.056,89
Ostlandstr. 39 Neubau 17.962.134,39
Hansaring 56 Generalinstandsetzung 17.037.845,86
Sürther Str. Neubau 16.073.351,59
Overbeckstr. 71-73 Generalinstandsetzung 13.108.126,32
Fühlinger Weg 4 Neubau 12.936.948,47
Breitenbachstr. 2-15 Neubau 8.855.323,21
Burgwiesenstr. 125 Neubau 7.791.163,31
Vogteistr. Erweiterungsbau 7.594.976,59
Nachtigallenstr. 19-21 Erweiterungsbau 7.200.658,02
übrige 105.964.222,51
366.482.018,76
Verwaltungsgebäude
Eifelwall 7 Neubau Archiv 71.876.432,08
übrige 1.398.342,71
73.274.774,79
Kindertagesstätten
Von-Sparr-Straße 1 Neubau 188.446,24
188.446,24
Sonstige
Amsterdamer Str. 36 Tropenhaus 7.331.455,32
Gesamt 447.276.695,11
Darüber hinaus sind zum 31. Dezember 20 20 Bauvorbereitungskosten in Höhe von
EUR 43,0 Mio. (Vorjahr: EUR 41,4 Mio.) für insgesamt 82 (Vorjahr: 84) in Planung befindliche
Bauprojekte angefallen.
Personalbestand und -struktur
Anhang / 17
Die Zahl der im Wirtschaftsjahr durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer setzt sich wie folgt
zusammen:
2020 2019
Beamte 105 98
Übrige Beschäftigte 603 565
Insgesamt 708 663
2020 2019
Vollzeit 541 514
Teilzeit 167 149
Insgesamt 708 663
Unter anteiliger Berücksichtigung von Teilzeitstellen gliedert sich der Personalbestand nach
besetzten Stellen zum Bilanzstichtag wie folgt: (Stellen-Soll in Klammern):
31.12.2020 31.12.2019
Betriebsleitung
(inkl. Sekretariat und
Stabstellen) 14,46 14,41
Kaufmännisches
Management 85,65 78,81
Objektmanagement 229,59 181,19
Planen und Bauen 63,47 204,26
Kulturbauten 53,58 68,65
Betriebsmanagement 108,32 0,00
Assetmanagement und
Informationstechnologie 61,14 44,74
616,21 592,06
(714,88) (688,88)
Anhang / 18
Organe der Gesellschaft
Betriebsleitung
Erster Betriebsleiter: Beigeordneter der Stadt Köln, Herr Markus Greitemann, Köln
Geschäftsführende Betriebsleitung:
Technische Betriebsleiterin: Frau Petra Rinnenburger, Köln
Kaufmännischer Betriebsleiter: Herr Wolfgang Behrisch, Sankt Augustin
Bezüge der Betriebsleitung
Der geschäftsführenden Betriebsleitung wurden in 2020 Bezüge (Beamtenbesoldung Frau
Rinnenburger bzw. Angestelltenvergütung Herr Behrisch) von insgesamt EUR 223.855,42
gewährt. Die Gesamtbezüge setzten sich wie folgt zusammen:
Petra Rinnenburger, technische Betriebsleiterin: EUR 102.108,84
Wolfgang Behrisch, kaufmännischer Betriebsleiter: EUR 121.746,58
Betriebsausschuss
Der Betriebsausschuss entspricht dem Bauausschuss und setzte sich im Wirtschaft sjahr wie
folgt zusammen:
Frau Stefanie Ruffen, Architektin,
- Ausschussvorsitzende -
und den stimmberechtigten Mitgliedern
Herr Jürgen Kircher, Fachkraft für Arbeitssicherheit,
- 1. Stellvertretender Ausschussvorsitzender -
Frau Bärbel Hölzing, Freischaffende Musiklehrerin,
- 2. Stellvertretende Ausschussvorsitzende -
Frau Denise Abé , Fraktionsgeschäftsführerin,
Herr Gerhard Brust, Ingenieur im Ruhestand,
Herr Robert Schallehn, Büroleiter,
Frau Claudia Brock-Storms, Wissenschaftliche Mitarbeiterin,
Frau Erika Oedingen, Systemanalytikerin,
Anhang / 19
Frau Anna-Maria Henk-Hollstein, Kauffrau,
Frau Monika Roß-Belkner, Diplom Volkswirtin im Ruhestand,
Frau Ira Sommer, Rechtsanwältin,
Herr Heiner Kockerbeck, Lehrer,
Herr Ralf Schmidt, Geschäftsführer.
Bezüge von Mitgliedern des Betriebsausschusses
Den Mitgliedern des Betriebsausschusses wurden in 2020 keine Bezüge gewährt.
Abschlussprüferhonorar
Das Netto-Honorar für die Abschlussprüfer beläuft sich in 2020 auf TEUR 39 und betrifft
ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3a HGB
Für den Zeitraum 2021 bis 2025 bestehen finanzielle Verpflichtungen aus der Anmietung
eigengenutzter Flächen insbesondere im KölnTriangle, im Stadthaus Köln-Deutz und im Kalk-
Karree in Höhe von rund EUR 24,7 Mio.
Zum Bilanzstichtag sind für Bauvorhaben EUR 710,7 Mio. beauftragt bzw. stehen vor der
Beauftragung. Der Betrag vermindert sich um noch ausstehende Zuschüsse (öffentliche
Förderung).
Nachtragsbericht gem. § 285 Nr. 33 HGB
Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs 20 20
eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz Berücksichtigung
gefunden haben, ist nicht zu berichten. Zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die
Entwicklung der Gebäudewirtschaft wird auf die Ausführungen im Lagebericht verwiesen.
Anhang / 20
Ergebnisverwendung
Das Wirtschaftsjahr 2020 schließt mit einem Jahresüberschuss von EUR 0,00.
Köln, den 15. Oktober 2021
gez. Markus Greitemann gez. Wolfgang Behrisch gez. Petra Rinnenburger
Erster Betriebsleiter Kaufmännischer Betriebsleiter Technische Betriebsleiterin
Anlage 3 - Gewinn- und Verlustrechnung
2003 Zeichen
Anlage 3 - Gewinn- und Verlustrechnung 2020 2020 2019 EUR EUR EUR 1. Umsatzerlöse a) aus der Hausbewirtschaftung 280.307.510,54 258.658.020,38 b) aus Betreuungstätigkeit 59.058.460,72 59.462.338,05 c) aus anderen Lieferungen und Leistungen 2.011.403,09 2.117.140,86 341.377.374,35 320.237.499,29 2. Verminderung (-) / Erhöhung (+) des Bestands an unfertigen Leistungen -8.424.127,27 8.440.143,46 3. Andere aktivierte Eigenleistungen 2.920.507,93 4.144.509,84 4. Sonstige betriebliche Erträge 31.081.844,92 12.924.881,19 5. Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen a) Aufwendungen für Hausbewirtschaftung 209.524.665,62 189.430.245,39 b) Aufwendungen für Betreuungstätigkeit 42.652.572,84 44.290.882,61 c) Aufwendungen für andere Lieferungen und Leistungen 3.522.253,95 3.493.881,28 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 34.945.098,32 31.661.153,10 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 11.560.358,93 12.685.607,49 davon für Altersversorgung: EUR 4.691.934,16 (Vorjahr: EUR 5.974.422,08) 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen- stände des Anlagevermögens und Sachanlagen 32.619.21 9,26 Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevemögen (Vorjahr: EUR 7.899.088,06) -8.054 .918,90 24.564.300,36 22.575.129,82 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 14.390.719,60 13.177.308,45 9. Erträge aus Finanzanlagen 2.109.177,59 2.186.827,90 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 75.637,10 144.644,84 davon aus der Abzinsung von Rückstellungen: EUR 48.515,00 (Vorjahr: EUR 130.995,00) 11 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 27.977.331,96 28.190.739,47 davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen: EUR 3.566.928,38 (Vorjahr: EUR 3.058.320,00) 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 3.113,04 936,53 13. Ergebnis nach Steuern 0,00 2.572.622,38 14. Jahresüberschuss 0,00 2.572.622,38 GEBÄUDEWIRTSCHAFT DER STADT KÖLN Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Anlage 5 - Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
11704 Zeichen
Bestätigungsvermerk / 1 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, Köln Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, Köln, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschafts- jahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Dar- stellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vor- schriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmä- ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver- mögens- und Finanzlage des Betriebs zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertrags- lage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bun- deslandes Nordrhein-Westfalen i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalge- sellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Ri- siken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Bestätigungsvermerk / 2 Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 103 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwor- tung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ un- seres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Betrieb unabhän- gig in Übereinstimmung mit den deutschen hande lsrechtlichen und berufsrechtlichen Vor- schriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit die- sen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnach- weise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jah- resabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Betriebsausschusses für den Jah- resabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor- schriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Überein-stimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwort- lich, die Fähigkeit des Betriebs zur Fortführung der Betriebstätigkeit zu beurteilen. Des Weite- ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Betriebstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Betriebstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebs vermittelt sowie in allen we- sentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigen- betriebsverordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen i. V. m. den einschlägigen deut- schen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetz- lichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als Bestätigungsvermerk / 3 notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Nordrhein - Westfalen i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handels- rechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozes- ses des Betriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstel- lungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebs- verordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrecht-lichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsver- merk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht bein- haltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 103 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab- schlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirt- schaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbe- absichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht Bestätigungsvermerk / 4 aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrü- gerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irrefüh- rende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses rele- vanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den ge- gebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Betriebs abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Ver- treter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von der Betriebsleitung angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Betriebstätigkeit so- wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsi- cherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeut- same Zweifel an der Fähigkeit des Betriebs zur Fortführung der Betriebstätigkeit auf- werfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese An- gaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestäti- gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegeben- heiten können jedoch dazu führen, dass der Betrieb seine Betriebstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlus- ses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beach- tung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Be- triebs vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Geset- zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Betriebs. Bestätigungsvermerk / 5 • führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigne- ter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten An- gaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zu- kunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um- fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfest-stellungen, einschließ- lich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Düsseldorf, den 15. Oktober 2021 EversheimStuible Treuberater GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Schellhorn Semelka Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
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Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
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Details
- Aktenzeichen
- 4349/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 19.01.2022
- Erstellt
- 15.12.2021 11:36