2437/2021
Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe
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Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/1 Vorlagen-Nummer 2437/2021 Freigabedatum 22.07.2021 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mitglied des Ausschusses gemäß § 60 Absatz 3 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 Absatz 3 Satz 2 GO NRW. Betreff Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 07.09.2021 Begründung für die Dringlichkeit: Mit Beschlussvorlage 1857/2021 hatte die Verwaltung neun noch ausstehende, entscheidungsreife Anträge der Sonderförderung dem Ausschuss Kunst und Kultur zur Sitzung am 15.06.2021 zur Ent- scheidung vorgelegt. Die Vorlage wurde in Form des Änderungs- bzw. Zusatzantrages AN/1433/2021 beschlossen. Bei vier Anträgen sollten zunächst ergänzende Erläuterungen von der Verwaltung an die Politik gegeben werden. Gemäß der Beschlusslage können die entsprechenden Sonderförderungen nach erfolgter Information mittels Dringlichkeitsentscheidung nun gesondert beschlossen werden. Für zwei Antragsstellende konnten die erbetenen Erläuterungen inzwischen als Entscheidungsgrund- lage auskömmlich abgegeben werden, so dass für diese zwei Fälle nunmehr im Rahmen einer Dring- lichkeitsentscheidung entschieden werden soll. Ein Abwarten bis zur nächsten regulären Sitzung am 07.09.2021 würde eine unbillige Härte für die betroffenen Kulturbetriebe darstellen. Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt im Teilplan 0416 - Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen im Rahmen der „Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kul- turvereine und Kulturbetriebe“ eine Bezuschussung der nachfolgenden Kulturveranstalter*innen der freien Szene in Form einer institutionellen Förderung für das Jahr 2021 mit folgenden Zuschusssum- men: Sa Cova Musik-Theater-Unterhaltung, Roland Kulik GmbH 50.000 € Stadtrevue Verlag GmbH (Kölner Museumsnacht) 42.292 € Bis zur schlussendlichen Bewilligung sind ggf. aufgrund der Aktualisierung von Antragsunterlagen noch geringfügige Abweichungen in der Zuschusshöhe möglich. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 22.07.2021 gez. Reker gez. Scho-Antwerpes 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat hatte in seiner Sitzung am 04.02.2021 u.a. folgende Corona-Maßnahme beschlossen (Be- schlussvorlage Session Nr. 3270/2020): „Der Rat beschließt die Umsetzung der folgenden Maßnahmen „Corona-Sondermaßnahmen Kultur 2021“ des Kulturamtes mit einer Gesamtlaufzeit vom 01. Januar bis zum 30. Juni 2021 gemäß der im Maßnahmenkatalog (Anlage 1) erläuterten Kriterien: a. Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe im Umfang von bis zu 770.000 Euro, Die anhand der definierten Kriterien positiv entscheidungsreifen Anträge sind dem Ausschuss Kunst und Kultur als „institutionelle Förderung“ zur Entscheidung vorzulegen (§ 13 Absatz 1 Nr. 12 Zustän- digkeitsordnung der Stadt Köln). Daher hatte die Verwaltung mit Beschlussvorlage 1857/2021 neun noch ausstehende, entscheidungsreife Anträge dem Ausschuss Kunst und Kultur zur Sitzung am 15.06.2021 zur Entscheidung vorgelegt. Die Vorlage wurde in Form des Änderungs- bzw. Zusatzan- trages AN/1433/2021 beschlossen (Auszug): „1. Die „Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe, Teil 2“ in der Verwaltungsvorlage 1857/2021 wird von den Antragsteller*innen begrüßt. Vor der Beschlussfassung werden jedoch ergänzende Erläuterungen der Verwaltung benötigt, warum eine Förderung bei folgenden Betrieben notwendig ist: Gloria Gastro-Event GmbH Musical Dome Köln (MEHR BB Theater GmbH) Sa Cova Musik-Theater-Unterhaltung, Roland Kulik GmbH Stadtrevue Verlag GmbH (u. a. Kölner Museumsnacht) 2. Nach erfolgter Information durch die Verwaltung können die vier vorgenannten Begünstigten mittels Dringlichkeitsentscheidung gesondert beschlossen werden.“ Für zwei Antragstellende konnten die erbetenen Erläuterungen inzwischen als Entscheidungsgrund- lage auskömmlich abgegeben werden, so dass für diese zwei Fälle nunmehr im Rahmen einer Dring- lichkeitsentscheidung entschieden werden soll: Sa Cova, Musik-Theater-Unterhaltung, Roland Kulik GmbH Antragsteller*in: Roland Kulik Kurzbeschreibung: Die Sa Cova Musik, Theater, Unterhaltung, Roland Kulik GmbH ist ein familienge- führtes Unternehmen und richtet im Rechtsrheinischen eines der größten Kleinkunst Programme in Kölscher Mundart aus. So begrüßt Sa Cova unter dem Titel “Kölsche Weihnacht“ seit 1996 in 44 bis 49 Vorstellungen jährlich zwischen 28.000 und 35.000 Gäste. Zu nennen ist auch die Reihe „Kölsch Milljö“ mit 8 bis 12 Veranstaltungen jährlich für ca. 2.800 bis über 4.000 Gäste. Neben diesen erfolg- reichen Programmen sorgt Sa Cova in normalen (vor Corona) Jahren mit einem vielfältig gestalteten, ganzjährigen Veranstaltungsprogramm für diverse kulturelle Höhepunkte in der Region. Mit über 80 Veranstaltungen pro Jahr und mehr als 40.000 Besuchern ist die Sa Cova eine der tragenden Säulen des Eltzhofes in Porz-Wahn. 3 Bewilligungsfähige Zuschusshöhe: 50.000 € Begründung: Die Sa Cova hat im Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2021 keine Einnahmen generieren können, die Ausgaben/Kosten wurden auf das notwendige Maß reduziert. Dennoch bleibt ein nach- vollziehbarer Fehlbetrag, der nicht durch Drittmittel ausgeglichen wird. Die existenzbedrohliche wirt- schaftliche Lage des Veranstalters infolge der Corona-Krise ist nachvollziehbar in den Antragsunter- lagen begründet. Die formalen Kriterien und die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Corona- Sonderförderung werden erfüllt. StadtRevue Verlag GmbH (als Veranstalterin der Museumsnacht Köln), Antragsteller*in: Monika Peters Kurzbeschreibung: Die Stadtrevue Verlag GmbH ist neben der wichtigen Verlagstätigkeit insbesonde- re Kulturveranstalterin der Museumsnacht Köln. Die Museumsnacht Köln generiert in normalen Zeiten als außergewöhnlich publikumsstarke Veranstaltung eine große Öffentlichkeit für die Museen und freien Kunsträume der Stadt Köln. Bewilligungsfähige Zuschusshöhe: 42.292 € Begründung: Im Jahr 2020 konnte keine Museumsnacht stattfinden, dafür hat die Stadtrevue Verlag GmbH eine „Museumsnacht Köln on Tour“ durchgeführt, um die Museumsnacht weiter in der Wahr- nehmung der Öffentlichkeit zu halten. Auch im Jahr 2021 soll die Veranstaltung Museumsnacht Köln als große Publikumsveranstaltung we- gen der Pandemierisiken nicht stattfinden und kann somit derzeit nicht als solche geplant und ver- marktet werden. Stattdessen haben auch dieses Jahr „Museumsnächte on Tour“ als wesentlich klei- neres Format begonnen. Die Absage der Publikumsveranstaltung Museumsnacht trifft den Kern des Geschäftes und somit die Existenzgrundlage der StadtRevue Verlag GmbH. Diese konnte im Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2021 nur deutlich unzureichende Einnahmen generieren, die Ausgaben/Kosten wurden auf das notwendige Maß reduziert. Dennoch bleibt ein nachvollziehbarer Fehlbetrag, der nicht durch Drittmit- tel ausgeglichen wird. Die existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage des Veranstalters infolge der Corona-Krise ist nachvollziehbar in den Antragsunterlagen begründet. Die wirtschaftliche Gefahr für den Verlag hätte unmittelbare Auswirkungen auf den Fortbestand der Museumsnacht Köln. Die for- malen Kriterien und die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Corona-Sonderförderung werden erfüllt. Um im Jahr 2022 wieder eine Museumsnacht als Großevent organisieren bzw. vorfinanzieren zu kön- nen, beabsichtigt die Stadtrevue Verlag GmbH eine Kreditfinanzierung. Erläuterung zur bewilligungsfähigen Zuschusshöhe 2021: In der ursprünglichen Beschlussvorlage 1857/2021 war eine bewilligungsfähige Zuschusshöhe von 40.240 € angegeben. Die Verwaltung hinterfragt vor jeder Bescheiderstellung der Sonderförderung nochmals die Aktualität der wirtschaftlichen Angaben. Im Falle der StadtRevue Verlag GmbH sind auf Basis einer beantragten Sonderförderung von 50.000 € unter Berücksichtigung der aktualisierten Wirtschaftszahlen nunmehr 42.292 € zuwendungsfähig. Weiteres Vorgehen Die Verwaltung wird für die durch den Ausschuss Kunst und Kultur beschlossenen Sonderförderun- gen entsprechende Bewilligungsbescheide zeitnah ausfertigen und diese bei Eintritt der Rechtskraft auszahlen. Ggf. können die bewilligten Zuschusshöhen aufgrund der Aktualisierung von Antragsun- terlagen noch geringfügig von den beschlossenen Förderhöhen abweichen. Im Hinblick auf die beiden anderen mit Beschlussvorlage 1857/2021 vorgeschlagenen Förderungen „Gloria Gastro-Event GmbH und den Musical Dome Köln (MEHR BB Theater GmbH)“ konnte das vom Ausschuss Kunst und Kultur vorgegebene Verfahren noch nicht abgeschlossen werden. Für die- se Fälle wird die Verwaltung zu einem späteren Zeitpunkt eine gesonderte Vorlage einbringen. Finanzierung Die Finanzierung wurde durch den Rat schon mit Vorlage 3270/2020 „Corona-Sondermaßnahmen Kultur 2021 des Kulturamtes – zunächst bis Juni 2021“ grundsätzlich beschlossen. Die nun ausge- 4 wiesenen haushaltsmäßigen Auswirkungen sind ein Anteil dessen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen. Die Mittel stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Jahr 2021 zur Verfügung und führen nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushalts- planung 2020/2021. Bewirtschaftungsverfügung Die Vorlage folgt der politischen Beschlusslage. Die Zuschüsse dienen dem wirtschaftlichen Erhalt der beantragenden Kulturschaffenden und damit auch dem Strukturerhalt der freien Kölner Kultursze- ne.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2437/2021
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
- Datum
- 22.07.2021
- Erstellt
- 28.06.2021 13:01