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2437/2021

Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss 22.07.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 07.09.2021, TOP 7.1

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

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Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

10016 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2437/2021 
Freigabedatum 
 22.07.2021 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mitglied des 
Ausschusses gemäß § 60 Absatz 3 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 Absatz 3 Satz 2 
GO NRW. 
Betreff 
Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 07.09.2021 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Mit Beschlussvorlage 1857/2021 hatte die Verwaltung neun noch ausstehende, entscheidungsreife 
Anträge der Sonderförderung dem Ausschuss Kunst und Kultur zur Sitzung am 15.06.2021 zur Ent-
scheidung vorgelegt. Die Vorlage wurde in Form des Änderungs- bzw. Zusatzantrages AN/1433/2021 
beschlossen. Bei vier Anträgen sollten zunächst ergänzende Erläuterungen von der Verwaltung an 
die Politik gegeben werden. 
Gemäß der Beschlusslage können die entsprechenden Sonderförderungen nach erfolgter Information 
mittels Dringlichkeitsentscheidung nun gesondert beschlossen werden. 
Für zwei Antragsstellende konnten die erbetenen Erläuterungen inzwischen als Entscheidungsgrund-
lage auskömmlich abgegeben werden, so dass für diese zwei Fälle nunmehr im Rahmen einer Dring-
lichkeitsentscheidung entschieden werden soll. Ein Abwarten bis zur nächsten regulären Sitzung am 
07.09.2021 würde eine unbillige Härte für die betroffenen Kulturbetriebe darstellen. 
 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt im Teilplan 0416 - Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 
- Transferaufwendungen im Rahmen der „Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kul-
turvereine und Kulturbetriebe“ eine Bezuschussung der nachfolgenden Kulturveranstalter*innen der 
freien Szene in Form einer institutionellen Förderung für das Jahr 2021 mit folgenden Zuschusssum-
men: 
 
 Sa Cova Musik-Theater-Unterhaltung, Roland Kulik GmbH 50.000 €  
 Stadtrevue Verlag GmbH (Kölner Museumsnacht) 42.292 € 
 
Bis zur schlussendlichen Bewilligung sind ggf. aufgrund der Aktualisierung von Antragsunterlagen 
noch geringfügige Abweichungen in der Zuschusshöhe möglich. 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
22.07.2021    gez. Reker  gez. Scho-Antwerpes

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rat hatte in seiner Sitzung am 04.02.2021 u.a. folgende Corona-Maßnahme beschlossen (Be-
schlussvorlage Session Nr. 3270/2020): 
„Der Rat beschließt die Umsetzung der folgenden Maßnahmen „Corona-Sondermaßnahmen 
Kultur 2021“ des Kulturamtes mit einer Gesamtlaufzeit vom 01. Januar bis zum 30. Juni 2021 
gemäß der im Maßnahmenkatalog (Anlage 1) erläuterten Kriterien: 
a. Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe 
im Umfang von bis zu 770.000 Euro, 
 
Die anhand der definierten Kriterien positiv entscheidungsreifen Anträge sind dem Ausschuss Kunst 
und Kultur als „institutionelle Förderung“ zur Entscheidung vorzulegen (§ 13 Absatz 1 Nr. 12 Zustän-
digkeitsordnung der Stadt Köln). Daher hatte die Verwaltung mit Beschlussvorlage 1857/2021 neun 
noch ausstehende, entscheidungsreife Anträge dem Ausschuss Kunst und Kultur zur Sitzung am 
15.06.2021 zur Entscheidung vorgelegt. Die Vorlage wurde in Form des Änderungs- bzw. Zusatzan-
trages AN/1433/2021 beschlossen (Auszug):  
„1. Die „Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe, 
Teil 2“ in der Verwaltungsvorlage 1857/2021 wird von den Antragsteller*innen begrüßt. Vor 
der Beschlussfassung werden jedoch ergänzende Erläuterungen der Verwaltung benötigt, 
warum eine Förderung bei folgenden Betrieben notwendig ist:   
 Gloria Gastro-Event GmbH 
 Musical Dome Köln (MEHR BB Theater GmbH) 
 Sa Cova Musik-Theater-Unterhaltung, Roland Kulik GmbH 
 Stadtrevue Verlag GmbH (u. a. Kölner Museumsnacht) 
 
2. Nach erfolgter Information durch die Verwaltung können die vier vorgenannten Begünstigten 
mittels Dringlichkeitsentscheidung gesondert beschlossen werden.“ 
 
Für zwei Antragstellende konnten die erbetenen Erläuterungen inzwischen als Entscheidungsgrund-
lage auskömmlich abgegeben werden, so dass für diese zwei Fälle nunmehr im Rahmen einer Dring-
lichkeitsentscheidung entschieden werden soll: 
Sa Cova, Musik-Theater-Unterhaltung, Roland Kulik GmbH Antragsteller*in: Roland Kulik 
Kurzbeschreibung: Die Sa Cova Musik, Theater, Unterhaltung, Roland Kulik GmbH ist ein familienge-
führtes Unternehmen und richtet im Rechtsrheinischen eines der größten Kleinkunst Programme in 
Kölscher Mundart aus. So begrüßt Sa Cova unter dem Titel “Kölsche Weihnacht“ seit 1996 in 44 bis 
49 Vorstellungen jährlich zwischen 28.000 und 35.000 Gäste. Zu nennen ist auch die Reihe „Kölsch 
Milljö“ mit 8 bis 12 Veranstaltungen jährlich für ca. 2.800 bis über 4.000 Gäste. Neben diesen erfolg-
reichen Programmen sorgt Sa Cova in normalen (vor Corona) Jahren mit einem vielfältig gestalteten, 
ganzjährigen Veranstaltungsprogramm für diverse kulturelle Höhepunkte in der Region. Mit über 80 
Veranstaltungen pro Jahr und mehr als 40.000 Besuchern ist die Sa Cova eine der tragenden Säulen 
des Eltzhofes in Porz-Wahn.

3 
 
Bewilligungsfähige Zuschusshöhe: 50.000 € 
Begründung: Die Sa Cova hat im Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2021 keine Einnahmen generieren 
können, die Ausgaben/Kosten wurden auf das notwendige Maß reduziert. Dennoch bleibt ein nach-
vollziehbarer Fehlbetrag, der nicht durch Drittmittel ausgeglichen wird. Die existenzbedrohliche wirt-
schaftliche Lage des Veranstalters infolge der Corona-Krise ist nachvollziehbar in den Antragsunter-
lagen begründet. Die formalen Kriterien und die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Corona-
Sonderförderung werden erfüllt. 
StadtRevue Verlag GmbH (als Veranstalterin der Museumsnacht Köln),  
Antragsteller*in: Monika Peters 
Kurzbeschreibung: Die Stadtrevue Verlag GmbH ist neben der wichtigen Verlagstätigkeit insbesonde-
re Kulturveranstalterin der Museumsnacht Köln. Die Museumsnacht Köln generiert in normalen Zeiten 
als außergewöhnlich publikumsstarke Veranstaltung eine große Öffentlichkeit für die Museen und 
freien Kunsträume der Stadt Köln. 
Bewilligungsfähige Zuschusshöhe: 42.292 €  
Begründung: Im Jahr 2020 konnte keine Museumsnacht stattfinden, dafür hat die Stadtrevue Verlag 
GmbH eine „Museumsnacht Köln on Tour“ durchgeführt, um die Museumsnacht weiter in der Wahr-
nehmung der Öffentlichkeit zu halten.  
Auch im Jahr 2021 soll die Veranstaltung Museumsnacht Köln als große Publikumsveranstaltung we-
gen der Pandemierisiken nicht stattfinden und kann somit derzeit nicht als solche geplant und ver-
marktet werden. Stattdessen haben auch dieses Jahr „Museumsnächte on Tour“ als wesentlich klei-
neres Format begonnen.  
Die Absage der Publikumsveranstaltung Museumsnacht trifft den Kern des Geschäftes und somit die 
Existenzgrundlage der StadtRevue Verlag GmbH. Diese konnte im Zeitraum 01.01.2021 bis 
30.06.2021 nur deutlich unzureichende Einnahmen generieren, die Ausgaben/Kosten wurden auf das 
notwendige Maß reduziert. Dennoch bleibt ein nachvollziehbarer Fehlbetrag, der nicht durch Drittmit-
tel ausgeglichen wird. Die existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage des Veranstalters infolge der 
Corona-Krise ist nachvollziehbar in den Antragsunterlagen begründet. Die wirtschaftliche Gefahr für 
den Verlag hätte unmittelbare Auswirkungen auf den Fortbestand der Museumsnacht Köln. Die for-
malen Kriterien und die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Corona-Sonderförderung werden 
erfüllt. 
Um im Jahr 2022 wieder eine Museumsnacht als Großevent organisieren bzw. vorfinanzieren zu kön-
nen, beabsichtigt die Stadtrevue Verlag GmbH eine Kreditfinanzierung. 
Erläuterung zur bewilligungsfähigen Zuschusshöhe 2021: 
In der ursprünglichen Beschlussvorlage 1857/2021 war eine bewilligungsfähige Zuschusshöhe von 
40.240 € angegeben. Die Verwaltung hinterfragt vor jeder Bescheiderstellung der Sonderförderung 
nochmals die Aktualität der wirtschaftlichen Angaben. Im Falle der StadtRevue Verlag GmbH sind auf 
Basis einer beantragten Sonderförderung von 50.000 € unter Berücksichtigung der aktualisierten 
Wirtschaftszahlen nunmehr 42.292 € zuwendungsfähig.  
Weiteres Vorgehen 
Die Verwaltung wird für die durch den Ausschuss Kunst und Kultur beschlossenen Sonderförderun-
gen entsprechende Bewilligungsbescheide zeitnah ausfertigen und diese bei Eintritt der Rechtskraft 
auszahlen. Ggf. können die bewilligten Zuschusshöhen aufgrund der Aktualisierung von Antragsun-
terlagen noch geringfügig von den beschlossenen Förderhöhen abweichen. 
Im Hinblick auf die beiden anderen mit Beschlussvorlage 1857/2021 vorgeschlagenen Förderungen 
„Gloria Gastro-Event GmbH und den Musical Dome Köln (MEHR BB Theater GmbH)“ konnte das 
vom Ausschuss Kunst und Kultur vorgegebene Verfahren noch nicht abgeschlossen werden. Für die-
se Fälle wird die Verwaltung zu einem späteren Zeitpunkt eine gesonderte Vorlage einbringen. 
 
Finanzierung 
Die Finanzierung wurde durch den Rat schon mit Vorlage 3270/2020 „Corona-Sondermaßnahmen 
Kultur 2021 des Kulturamtes – zunächst bis Juni 2021“ grundsätzlich beschlossen. Die nun ausge-

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wiesenen haushaltsmäßigen Auswirkungen sind ein Anteil dessen.  
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen. Die 
Mittel stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Jahr 
2021 zur Verfügung und führen nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushalts-
planung 2020/2021.  
 
Bewirtschaftungsverfügung 
Die Vorlage folgt der politischen Beschlusslage. Die Zuschüsse dienen dem wirtschaftlichen Erhalt 
der beantragenden Kulturschaffenden und damit auch dem Strukturerhalt der freien Kölner Kultursze-
ne.

Beratungsverlauf (1)

07.09.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2437/2021
Typ
Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
Datum
22.07.2021
Erstellt
28.06.2021 13:01