AN/0150/2025
Änderungsantrag der Stadt AG Behindertenpolitik zu der Vorlage 2960/2024
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Ergänzungsantrag der sachkundigen Einwohnerin Juliane Passavanti zur Vorlage 2960_2024 neu
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Juliane Passavanti, als sachkundige Einwohnerin im Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Köln, den 27.01.2025 Vorsitzender Herr Dr. Heinen Geschäftsführung Jugendhilfeausschuss Jugendhilfeausschuss - Sitzung am 04.02.2025 Antrag/Beschlussempfehlung Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030 (Vorlage 2960/2024) Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln wie folgt zu beschließen (Ergänzungen sind fett im Text markiert): Der Rat der Stadt Köln (1) beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt Köln für die Jahre 2025 bis einschließlich 2030, die neben pädagogischen Leitlinien, Richtwerten und Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der Neuanlagen und Neugestaltungsmaßnahmen auf Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen vorsieht. Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die Bezirksvertretungen über ihre konkreten Einzelmaßnahmenplanungen und damit über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda-Setting“ inklusive der Auswahl von Maßnahmen. Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffentlichen Spielraums im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel. Die Umsetzung der kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem Vorbehalt der jeweiligen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. (2) versteht unter dem Begriff Spielraum alle Spielflächen und Bewegungsräume in der Stadt Köln. Diese beinhalten Spielplätze in öffentlichen Grünanlagen, auf Plätzen und Schulhöfen sowie Sport-, Fitness- und Bewegungsparcours in diesen Räumen für alle Altersgruppen (auch Erwachsene). (3) beauftragt die Verwaltung, die Ziele „Inklusion und Barrierefreiheit“ bei jeder Neuanlage, Sanierung oder beim Austausch von Geräten verpflichtend anzuwenden, und dabei, soweit erforderlich, auf vorhandenes externes Wissen zurückzugreifen (zum Beispiel Aktion Mensch). (4) beauftragt die Verwaltung, für die selbstständige, selbstbestimmte und barrierefreie Nutzung der Flächen und der Geräte auch die Bedürfnisse von erwachsenen Menschen mit Behinderung aus der Perspektive als Nutzer*in oder Begleitung einzuschließen. Der Begriff ‚Behinderung‘ umfasst alle Beeinträchtigungen der Mobilität, der Psyche, der Sinne und der kognitiven Fähigkeiten. (5) beschließt, dass grundsätzlich barrierefreie Toiletten und Behindertenparkplätze in der nahen Umgebung vorzusehen und einzurichten sind. (6) bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit eigene Qualifikationen und bestehende Abläufe die Erreichung der gesetzten Ziele sicherstellen. Begründung: Die Spielraumplanung konkretisiert die Fortschreibung und Weiterentwicklung der bestehenden Spielraumplanung. Grundlage für alle Entscheidungen, Planungen und Ausgestaltungen in der Stadt Köln muss die Sicherstellung von Inklusion und Barrierefreiheit im Sinne von Par 4 BGG NRW sein. Die Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik begrüßen die Fortschreibung der Spielraumplanung sehr. Alle Spiel- und Bewegungsräume sind unverzichtbare soziale Begegnungsräume. Dort kommen Menschen zusammen und verbringen gemeinsam Zeit. Sie bieten Raum für einen offenen Umgang miteinander. Alle lernen z.B. unabhängig von Alter und Gesundheit voneinander. Damit das inklusiv und barrierefrei geschehen kann, müssen bestimmte Rahmenbedingungen gegeben sein. Dazu muss zum Beispiel das inklusiv selbstständig nutzbare Angebot mehr als eine Spielstation enthalten. Der Ergänzungsantrag soll die gute Basis der Vergangenheit sowie die guten Aspekte der vorgelegten Weiterentwicklung der Planung schärfen und deutlich machen, wie umfassend gedacht und gehandelt werden muss. Die Planung ist dezernatsübergreifend als stadtweite Querschnittsaufgabe zu verstehen, umzusetzen und anzuwenden. Sie muss in jeder Phase qualifiziert geprüft und die Ausführung kontrolliert werden. Gemeinsame Lebenswege durch Begegnung im Alltag bauen Barrieren ab, schaffen Verständnis und Wahrnehmung für unterschiedliche Lebenssituationen und stärken ein gutes Miteinander in einer inklusiven Stadtgesellschaft. Deshalb ist es wichtig, dass die Gruppe der Menschen groß und umfassend gedacht wird und passende Räume realisiert werden. Es ist ein Prozess, der für den Zusammenhalt der Stadtgesellschaft sehr wichtig ist und der noch ein gutes Stück Weg vor sich hat. gez. Juliane Passavanti als sachkundige Einwohnerin auf Vorschlag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik im Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln gez. Paul Intveen als Vertreter der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0150/2025
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 28.01.2025
- Erstellt
- 28.01.2025 14:29