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AN/0150/2025

Änderungsantrag der Stadt AG Behindertenpolitik zu der Vorlage 2960/2024

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 28.01.2025

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 25.03.2025

Ergänzungsantrag der sachkundigen Einwohnerin Juliane Passavanti zur Vorlage 2960_2024 neu

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Ergänzungsantrag der sachkundigen Einwohnerin Juliane Passavanti zur Vorlage 2960_2024 neu

4844 Zeichen

Juliane Passavanti, 
als sachkundige Einwohnerin im Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag 
der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik  
 
Köln, den 27.01.2025 
Vorsitzender 
Herr Dr. Heinen 
Geschäftsführung  
Jugendhilfeausschuss 
 
Jugendhilfeausschuss - Sitzung am 04.02.2025 
 
Antrag/Beschlussempfehlung 
Spielräume eröffnen – Spiel, Bewegung und Aufenthalt für Kölner Kinder und 
Jugendliche – Kommunale Spielraumplanung 2025-2030 (Vorlage 2960/2024) 
 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik empfiehlt dem 
Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln wie folgt zu beschließen (Ergänzungen sind 
fett im Text markiert): 
 
Der Rat der Stadt Köln 
 
(1) beschließt die Fortschreibung der Spielraumplanung der Stadt Köln für  
die Jahre 2025 bis einschließlich 2030, die neben pädagogischen Leitlinien, 
Richtwerten und Qualitätskriterien erstmals eine überbezirkliche Priorisierung der 
Neuanlagen und Neugestaltungsmaßnahmen auf Spiel-, Bewegungs- und 
Aufenthaltsflächen vorsieht.  
 
Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Spielraumplanung entscheiden die 
Bezirksvertretungen über ihre konkreten Einzelmaßnahmenplanungen und damit 
über ein für den jeweiligen Stadtbezirk spezifisches „Agenda-Setting“ inklusive der 
Auswahl von Maßnahmen. 
 
Die Planung zielt auf eine stadtweit einheitliche Weiterentwicklung öffentlichen 
Spielraums im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen 
Mittel. Die Umsetzung der kommunalen Spielraumplanung erfolgt unter dem 
Vorbehalt der jeweiligen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. 
 
(2) versteht unter dem Begriff Spielraum alle Spielflächen und 
Bewegungsräume in der Stadt Köln. Diese beinhalten Spielplätze in 
öffentlichen Grünanlagen, auf Plätzen und Schulhöfen sowie Sport-, Fitness- 
und Bewegungsparcours in diesen Räumen für alle Altersgruppen (auch 
Erwachsene). 
 
(3) beauftragt die Verwaltung, die Ziele „Inklusion und Barrierefreiheit“ bei 
jeder Neuanlage, Sanierung oder beim Austausch von Geräten verpflichtend 
anzuwenden, und dabei, soweit erforderlich, auf vorhandenes externes Wissen 
zurückzugreifen (zum Beispiel Aktion Mensch). 
 
(4) beauftragt die Verwaltung, für die selbstständige, selbstbestimmte und 
barrierefreie Nutzung der Flächen und der Geräte auch die Bedürfnisse von

erwachsenen Menschen mit Behinderung aus der Perspektive als Nutzer*in 
oder Begleitung einzuschließen. Der Begriff ‚Behinderung‘ umfasst alle 
Beeinträchtigungen der Mobilität, der Psyche, der Sinne und der kognitiven 
Fähigkeiten. 
 
(5) beschließt, dass grundsätzlich barrierefreie Toiletten und 
Behindertenparkplätze in der nahen Umgebung vorzusehen und einzurichten 
sind. 
 
(6) bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit eigene Qualifikationen und 
bestehende Abläufe die Erreichung der gesetzten Ziele sicherstellen.  
 
Begründung: 
Die Spielraumplanung konkretisiert die Fortschreibung und Weiterentwicklung der 
bestehenden Spielraumplanung. Grundlage für alle Entscheidungen, Planungen und 
Ausgestaltungen in der Stadt Köln muss die Sicherstellung von Inklusion und 
Barrierefreiheit im Sinne von Par 4 BGG NRW sein. 
 
Die Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik begrüßen die 
Fortschreibung der Spielraumplanung sehr. Alle Spiel- und Bewegungsräume sind 
unverzichtbare soziale Begegnungsräume. Dort kommen Menschen zusammen und 
verbringen gemeinsam Zeit. Sie bieten Raum für einen offenen Umgang miteinander. 
Alle lernen z.B. unabhängig von Alter und Gesundheit voneinander. Damit das 
inklusiv und barrierefrei geschehen kann, müssen bestimmte Rahmenbedingungen 
gegeben sein. Dazu muss zum Beispiel das inklusiv selbstständig nutzbare Angebot 
mehr als eine Spielstation enthalten. 
 
Der Ergänzungsantrag soll die gute Basis der Vergangenheit sowie die guten 
Aspekte der vorgelegten Weiterentwicklung der Planung schärfen und deutlich 
machen, wie umfassend gedacht und gehandelt werden muss. 
 
Die Planung ist dezernatsübergreifend als stadtweite Querschnittsaufgabe zu 
verstehen, umzusetzen und anzuwenden. Sie muss in jeder Phase qualifiziert geprüft 
und die Ausführung kontrolliert werden. 
 
Gemeinsame Lebenswege durch Begegnung im Alltag bauen Barrieren ab, schaffen 
Verständnis und Wahrnehmung für unterschiedliche Lebenssituationen und stärken 
ein gutes Miteinander in einer inklusiven Stadtgesellschaft. 
 
Deshalb ist es wichtig, dass die Gruppe der Menschen groß und umfassend gedacht 
wird und passende Räume realisiert werden. Es ist ein Prozess, der für den 
Zusammenhalt der Stadtgesellschaft sehr wichtig ist und der noch ein gutes Stück 
Weg vor sich hat. 
 
 
gez. Juliane Passavanti 
als sachkundige Einwohnerin auf Vorschlag der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik im Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln 
 
gez. Paul Intveen  
als Vertreter der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik

Beratungsverlauf (1)

25.03.2025 Jugendhilfeausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

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Details

Aktenzeichen
AN/0150/2025
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
28.01.2025
Erstellt
28.01.2025 14:29