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V/0512/2011

Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2011

Vorlagen 20.07.2011

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 08.09.2011, TOP 3.1

Anlage 1

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1

447 Zeichen

Anlage 1  
Nr.  Verein Mit-
glieder  
Lfd. 
Aufwdg. 
Jubi-
läum 
Einzel- 
veranstaltg. 
Zuschuss 
€ 
1 Bürgerschützen Handorf e. V. 370 X   300 
2 Carneval Club Turmuhlen e. V. 50 X   50 
3 Eintracht Münster e. V. 210   X 250 
4 Förderverein an der Kardinal-von-Galen 
Grundschule Handorf  X  X 250 
5 Landfrauen Handorf 57 X  X 150 
6 Schützenbruderschaft St. Vinzenz-Dorbaum 94 X   200  
7 TSV-Handorf 1926/64 e. V. 1626 X   500 
     ges. 1.700

Anlage 2

3822 Zeichen

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen       Anlage 2  
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen  
im Stadtbezirk Münster-Ost  
 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlich en Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen 
und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezi rksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die 
Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. 
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 
 
2. Ziel 
der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendun gen , für Einzelveranstaltungen  und Jubi- 
läen  ist es, die bezirksbezogenen  Aktivitäten  der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vere ini- 
gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken . 
 
Besonders förderungswürdig  sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbin dung von Kindern, Ju- 
gendlichen, älteren Menschen und der Integration vo n Ausländerinnen und Ausländern  in den Vereinen 
und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. 
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Ve rbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
ausgeschlossen , die bereits von anderen städtischen Stellen Förde rungen für den gleichen Verwen- 
dungszweck erhalten oder erhalten könnten.  
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen 
 können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Ver eine, Ver- 
bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen de s Stadtbezirks (z. B Heimatvereine, Vereine der 
Brauchtumspflege, Gesangvereine), soweit nicht ihne n oder einem für das Stadtgebiet zuständigen 
Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ei n städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zu-
gewiesen wird. 
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen 
 können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen 
sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schütze nvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgeraus- 
schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) et c. und in besonderen Ausnahme- und Einzelfäl- 
len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten  gewährt werden. 
 
5. Die Jubiläen 
 (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass 
des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berück- 
sichtigt werden. 
 
6. Haushaltsmittel 
: 
Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rah men der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, 
in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitglieder zahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berück- 
sichtigt werden. 
 
Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unt er- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der 
Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Haushaltsmittel. 
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich. 
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch 
 auf einen Zuschuss. 
 
9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres 
 gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltun g be- 
reitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verw altung informiert in geeigneter Weise über die 
Möglichkeit der Antragstellung. 
 
10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 
 
11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.

Beschlussvorlage

2775 Zeichen

V/0512/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-Ost 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2011 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erhal-
ten die aufgeführten Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen oder Einzelveranstaltungen und / 
oder -projekten. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2011   
Zeile 15 Transferaufwendungen 
Zuschüsse an Vereine im 
Bezirk Münster-Ost 
  
1.700,00 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Ost hat für das Jahr 2011 am 04.11.2010 aus ihren frei verfügbaren 
Mitteln 10 000,00 Euro für Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initi-
ativen im Stadtbezirk Münster-Ost bereit gestellt. Am 05.05.2011 wurden bereits 6 500,00 Euro 
vergeben; es stehen damit noch 3.500,00 Euro zur Verfügung. 
 
Auf Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Ost vom 05.05.2011 wurde die Frist zur Antragsab-
gabe für Vereine und sonstige Institutionen, die bisher noch keinen Antrag gestellt hatten, aus-
nahmsweise bis zum 30.06.2011 verlängert. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0512/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Groh 
Ruf: 
2 10 97-20 
E-Mail: 
GrohK@stadt-muenster.de  
Datum: 
01.09.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0512/2011 
 
Bis zu diesem Termin gingen 7 weitere Anträge in der Bezirksverwaltung Ost ein. Sie sind in der 
Tabelle (Anlage 1) zusammengefasst. 
 
Zuschüsse an Vereine und sonstige Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksver-
tretung Münster-Ost am 08.01.2001 beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen 
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-
Ost (Anlage 2) bewilligt. 
 
Alle Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien. 
 
Die Höhe der Zuschussbeiträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, 
dem Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins. 
 
Sportvereine sind grundsätzlich von der Förderung für laufende Aufwendungen und Jubiläen aus-
geschlossen, können aber im Einzelfall Zuschüsse für Einzelveranstaltungen oder -projekte, ins-
besondere für Jugendarbeit erhalten. Die Voraussetzungen sind bei den vorliegenden Anträgen 
erfüllt. 
 
 
Im Auftrag 
 
gez. 
Groh 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Übersicht der bis zum 30.06.2011 eingegangenen Anträge 
Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
 sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost

Beratungsverlauf (1)

08.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0512/2011
Typ
Vorlagen
Datum
20.07.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37