V/0512/2011
Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2011
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Anlage 1
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Anlage 1
Nr. Verein Mit-
glieder
Lfd.
Aufwdg.
Jubi-
läum
Einzel-
veranstaltg.
Zuschuss
€
1 Bürgerschützen Handorf e. V. 370 X 300
2 Carneval Club Turmuhlen e. V. 50 X 50
3 Eintracht Münster e. V. 210 X 250
4 Förderverein an der Kardinal-von-Galen
Grundschule Handorf X X 250
5 Landfrauen Handorf 57 X X 150
6 Schützenbruderschaft St. Vinzenz-Dorbaum 94 X 200
7 TSV-Handorf 1926/64 e. V. 1626 X 500
ges. 1.700
Anlage 2
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Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen Anlage 2 an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost 1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlich en Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezi rksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendun gen , für Einzelveranstaltungen und Jubi- läen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vere ini- gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken . Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbin dung von Kindern, Ju- gendlichen, älteren Menschen und der Integration vo n Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Ve rbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen ausgeschlossen , die bereits von anderen städtischen Stellen Förde rungen für den gleichen Verwen- dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Ver eine, Ver- bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen de s Stadtbezirks (z. B Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Gesangvereine), soweit nicht ihne n oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ei n städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zu- gewiesen wird. 4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schütze nvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgeraus- schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) et c. und in besonderen Ausnahme- und Einzelfäl- len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berück- sichtigt werden. 6. Haushaltsmittel : Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rah men der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitglieder zahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berück- sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unt er- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Haushaltsmittel. Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltun g be- reitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verw altung informiert in geeigneter Weise über die Möglichkeit der Antragstellung. 10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.
Beschlussvorlage
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V/0512/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Bezirksverwaltung Münster-Ost Betrifft Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2011 Beratungsfolge 08.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erhal- ten die aufgeführten Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen oder Einzelveranstaltungen und / oder -projekten. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2011 Zeile 15 Transferaufwendungen Zuschüsse an Vereine im Bezirk Münster-Ost 1.700,00 Begründung: Die Bezirksvertretung Münster-Ost hat für das Jahr 2011 am 04.11.2010 aus ihren frei verfügbaren Mitteln 10 000,00 Euro für Zuschüsse an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initi- ativen im Stadtbezirk Münster-Ost bereit gestellt. Am 05.05.2011 wurden bereits 6 500,00 Euro vergeben; es stehen damit noch 3.500,00 Euro zur Verfügung. Auf Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Ost vom 05.05.2011 wurde die Frist zur Antragsab- gabe für Vereine und sonstige Institutionen, die bisher noch keinen Antrag gestellt hatten, aus- nahmsweise bis zum 30.06.2011 verlängert. Vorlagen-Nr.: V/0512/2011 Auskunft erteilt: Frau Groh Ruf: 2 10 97-20 E-Mail: GrohK@stadt-muenster.de Datum: 01.09.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0512/2011 Bis zu diesem Termin gingen 7 weitere Anträge in der Bezirksverwaltung Ost ein. Sie sind in der Tabelle (Anlage 1) zusammengefasst. Zuschüsse an Vereine und sonstige Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksver- tretung Münster-Ost am 08.01.2001 beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster- Ost (Anlage 2) bewilligt. Alle Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien. Die Höhe der Zuschussbeiträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, dem Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins. Sportvereine sind grundsätzlich von der Förderung für laufende Aufwendungen und Jubiläen aus- geschlossen, können aber im Einzelfall Zuschüsse für Einzelveranstaltungen oder -projekte, ins- besondere für Jugendarbeit erhalten. Die Voraussetzungen sind bei den vorliegenden Anträgen erfüllt. Im Auftrag gez. Groh Anlagen: Anlage 1 Übersicht der bis zum 30.06.2011 eingegangenen Anträge Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0512/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.07.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37