0647/2018
Eisenbahnsiedlung; frühz. Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 hüls ma Vorlagen-Nummer 0647/2018 Freigabedatum 03.04.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept "Eisenbahnersiedlung" in Köln-Porz-Gremberghoven, Anhörung der Bezirksvertretung Porz zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeits- beteiligung hier: Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Bereich des städtebaulichen Planungskonzeptes –Arbeitstitel: "Eisenbahnersiedlung" in Köln-Porz-Gremberghoven– gemäß Anla- ge 1.1 einen Bebauungsplan-Entwurf gemäß Anlage 2.1 auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeiti- gen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) zu berücksichtigen Alternative: Die Eisenbahnersiedlung Gremberghoven verbleibt im alleinigen Anwendungsbereich des § 34 Baugesetzbuch (BauGB), Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang be- bauten Ortsteile, und wird nicht ergänzend durch einen einfachen Bebauungsplan städtebaulich ge- ordnet. Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.04.2018 Stadtentwicklungsausschuss 17.05.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 28.01.2016 den Beschluss über die Aufstellung eines Be- bauungsplanes für das Gebiet betreffend die Häuser beidseitig der Hohenstaufenstraße nordwärts der Häuser Hohenstaufenstraße 64 und 33, die Bebauung entlang des Bahnhofplatzes, der Rather Straße, einschließlich des Talweges, der Heilig-Geist-Straße bis zu den Grundstücken Heilig-Geist- Straße 23 und 5, die Bebauung am Langobardenplatz sowie des Frankenplatzes unter abschließen- der Einbeziehung der Wohngebäude Frankenplatz 11 und 16 in Köln-Porz-Gremberghoven gefasst. Das denkmalgeschützte Gebiet wird als Eisenbahnersiedlung bezeichnet. Die Siedlung in Gremberghoven wurde in mehreren Bauabschnitten für Beamte und Angestellte der Reichsbahn in den Jahren 1919 bis 1929 erbaut. Wichtige Elemente der Siedlung sind die bogenför- migen Gebäudespangen sowie die großzügigen Grünanlagen und Hausgärten, die die Verbindung zum städtebaulichen Leitbild der Gartenstadt erkennen lassen. Neben den Grünanlagen sind es viele Platzsituationen und Fußwegeverbindungen, die den Charakter der symmetrisch aufgebauten Sied- lung mit ihren beiden Ausläufern Hohenstaufenstraße und Frankenplatz definieren. Die Siedlung wird dem späthistorischen Heimatstil zugeordnet. Durch die zunehmende Privatisierung der Gebäude steht das Gebiet unter einem starken Veränderungsdruck. Zum einen besteht der Wunsch nach Mo- dernisierung und Wohnraumerweiterung, zum anderen wird immer häufiger im Rahmen von Bauge- nehmigungsverfahren die Frage der Nachverdichtung auf den innenliegenden Grün- und Freiflächen gestellt. Die für die Eigenart der Eisenbahnersiedlung charakteristischen Grünanlagen sollen langfris- tig von Bebauung freigehalten werden. Die Steuerungsmöglichkeiten aufgrund der aktuellen Rechts- lage (§ 34 Baugesetzbuch - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) ermöglichen keine ausreichende Einflussnahme auf Bauvorhaben, so dass die Gefahr eines unwiederbringlichen Verlustes der ortstypischen Kulturmerkmale besteht. Zur Umsetzung der vorge- nannten städtebaulichen und denkmalpflegerischen Zielsetzung ist die Aufstellung eines Bebauungs- plans notwendig. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde das Städtebauliche Konzept (vgl. Anlage 2) in einer Abendveranstaltung am 19.10.2017 in der Turnhalle der Gemeinschaftsgrundschule "Friedrich List", Breitenbachstr. 2, 51149 Köln, vorgestellt und mit den Anwesenden diskutiert (Modell 2). Ferner konnten die Bürgerinnen und Bürger bis zum 10.11.2017 schriftliche Stellungnahmen zum städtebaulichen Konzept an Herrn Bezirksbürgermeister van Benthem richten. Die Stellungnahmen aus der Abendveranstaltung sowie die eingegangenen zwölf schriftlichen Stellungnahmen befassen sich vor allem mit den Themen Verkehr, Denkmalschutz und Baurecht (vgl. Anlagen 3 und 4). Eine Auflistung der Verfasser der schriftlichen Stellungnahmen wird den Fraktionen mit gesonderter Post zugestellt. Planinhalte: Aufgrund des akuten sozialinfrastrukturellen Fehlbedarfs von 14 Gruppen an Kindertagesstättenplät- zen im Stadtbezirk, wurde ein entsprechendes Bauvorhaben auf dem Grundstück südlich des Ge- bäudes Teutonenstraße 34, nördlich der Cheruskerstraße, genehmigt. Der maßgebliche Teil des Baugrundstücks liegt außerhalb des Plangeltungsbereichs gemäß Anlage 1. Jedoch wurden westlich angrenzende Flächen, östlich der Gebäude Hohenstaufenstraße 58 - 62, innerhalb des Geltungsbe- reiches mit dem Baugrundstück vereinigt. Der Bau der Kindertagesstätte wurde bereits genehmigt. Daher ist es notwendig, den Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes "Eisenbahnersiedlung" in Köln-Porz-Gremberghoven den liegenschaftlichen Veränderungen anzupassen. Die nunmehr dem außerhalb des Plangeltungsbereichs befindlichen Vorhaben zugeordneten Flurstücke 301, 302, 302 sollen daher durch den Bebauungsplan unberührt bleiben. Um eine einheitliche Steuerung zu ge- währleisten, umfasst die Anpassung (Reduktion) des Geltungsbereichs ebenfalls den rückwärtigen 3 Bereich des gegenüberliegenden Grundstücks Hohenstaufenstraße 64 gemäß Anlage 1.1. Aufgrund der städtebaulich-denkmalpflegerischen Zielsetzungen wurde gemäß Anlage 2 ein erstes Planungskonzept entwickelt. Hierbei sollen die für die Siedlung prägenden gärtnerischen Vorgarten- bereiche durch die Festsetzung als private Grünfläche gesichert werden. Die Flächen wurden hell- grün gekennzeichnet. Dies bedeutet, dass keine baulichen Anlagen zugelassen sind. In einer Tiefe von 5 m dürfen nur Hecken (Liguster) und nicht-versiegelte Bereiche und Pflanzungen durchgeführt werden. Im Falle von Nachverdichtungsmaßnahmen ist eine Zufahrt je Baugrundstück in einer Breite vom 3 m zulässig, sofern die übrigen Bereiche gemäß der Zielsetzung gärtnerisch angelegt werden. Um eine geordnete Entwicklung des baukulturellen Erbes, der Eisenbahnersiedlung in Gremberg- hoven, zu gewährleisten, ist die Steuerung von möglichen Nachverdichtungsoptionen notwendig. Zum einen wird somit dringend benötigter Wohnraum geschaffen, zum anderen kann der verhältnismäßig unkontrollierten Baulückenschließung und Versiegelung langfristig Einhalt geboten werden. Darüber hinaus sind Anbauoptionen aufzuzeigen, die es ermöglichen, den gering dimensionierten Wohnungen der historischen Bestandsgebäude Erweiterungsmöglichkeiten zu bieten, die mit den Zielen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege einhergehen. Hierzu wurden östlich der Hohenstaufenstra- ße drei Bauplätze identifiziert, die zurückgesetzt eine zweigeschossige Doppelhausbebauung ermög- lichen. Nördlich der Rather Straße, westlich des Langobardenplatzes, besteht die Möglichkeit eine zurückliegende Bebauung umzusetzen, die sich an der Bestandsimmobilie Rather Straße 68 orien- tiert. Der Flächennutzungsplan stellt alle Nachverdichtungsmaßnahmen (Planung und Bau) als Wohnbauflächen dar. Diese, und die sich in Realisierung befindliche Neubauten westlich der Hohen- staufenstraße und des Bahnhofplatzes, identifizierten Bauplätze gehen auf eine städtebaulich- denkmalpflegerische Abstimmung mit dem Stadtkonservator, Amt für Denkmalschutz und Denkmal- pflege und dem LVR, Bau- und Kunstdenkmalpflege gemäß Anlage 7 zurück. Für die ursprüngliche Bausubstanz wurde zudem eine mögliche, um 0,5 m eingerückte Anbauoption von 3 m Tiefe mit ei- nem Vollgeschoss (VG) eingeräumt. Aufgrund der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (Abendveranstal- tung und Stellungnahmen) ist die zulässige Anbautiefe auf 4 m vergrößert worden, da sich die Be- troffenen für eine Ausdehnung der überbaubaren Grundstücksfläche ausgesprochen hatten. Weitere Aspekte bzgl. des Umgangs mit den Stellungnahmen und deren Berücksichtigung können der Anlage 4 entnommen werden. Somit wurden die zunächst von der Verwaltung vorgeschlagenen Steuerungs- regeln gemäß Anlage 2 nach Auswertung und Prüfung überarbeitet und gemäß Anlage 2.1 konkreti- siert. Die Differenzierung, welche Gebäude eine Anbauoption erhalten, richtet sich nach der Klassifi- zierung anhand des Baujahres. Die in den Kriegsfolgejahren 1949-1951 auf dem historischen Grund- riss errichteten Neubauten erhalten keine aktive Anbauoption. Untergeordnete, rückwärtige Maßnah- men, wie z.B. Balkone, sind jedoch möglich. Bestandsbauten, die nicht durch eine überbaubare Grundstücksfläche (Baugrenze) gesichert werden, unterliegen dem passiven Bestandsschutz und dürfen weiterhin bis zur Nutzungsaufgabe in Anspruch genommen werden. Nicht abschließend regel- bare Vorhaben innerhalb der Anbauoptionen werden einzelfallbezogen nach Denkmalschutzgesetz (DSschG) beurteilt und konkretisiert. Ein weiterer Wunsch der Bürgerschaft war es, charakteristische Fußwegeverbindungen zu sichern. Hierzu werden bestehende und bereits in Teilen überformte Verbindungen als Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit gesichert. Diese Zielsetzung hat ebenfalls Eingang in das überarbeitete städtebau- liche Konzept gemäß Anlage 2.1 gefunden. Die Wegeverbindungen wurden orange gekennzeichnet, um die Lesbarkeit zu verbessern. Nach Rechtskraft des Bebauungsplans bedürfen die planungsrecht- lich festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung entsprechen- der Dienstbarkeiten im Grundbuch beziehungsweise gegebenenfalls zusätzlich öffentlich rechtlicher Baulasten im Baulastenverzeichnis. Der Bebauungsplan dient als Ermächtigungsgrundlage, um eine liegenschaftliche Vorgehensweise, sofern erforderlich, einzuleiten und Gespräche mit den Grund- stückseigentümern zu führen. Nach einer ersten Recherche, ist zum Großteil Gemeinschaftseigentum betroffen. Weitere Ziele sind, eine einheitliche Verortung aller Nebenanlagen (Na, rot gestrichelt), die Gestal- tung und Aktivierung der drei öffentliche Platzsequenzen Bahnhofplatz, Frankenstraße, Hohenstau- fenstraße als Quartiersparks und Dorfplatz, sowie die Sicherung des Langobardenplatzes als charak- teristischen begrünten Stadtplatz. Der Langobardenplatz dient temporär als Fläche für die gemeinnüt- zige Gesellschaft RheinFlanke. Die private Grünfläche soll langfristig öffentlich zugänglich sein und 4 der bis 2025 datierte Gestattungsvertrag zwischen der Stadt und dem Grundstückseigentümer ver- längert werden. Unterstützend dient die Festsetzung als Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit. Um eine einheitliche Vordachkonstruktion im Plangebiet zu etablieren, wird eine gläserne Musterkon- struktion gemäß Anlage 5 Bestandsteil des Bebauungsplans. Diese wurde bereits im Eingangsbe- reich des Gebäudes Talweg 20 umgesetzt. Weitere gestalterische Bauvorschriften zur Farbgebung, Materialität etc. werden im Rahmen der Rechtsplanausarbeitung formuliert. Durch den sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan wurden bereits positiv beschiedene Bau- vorhaben anhand einheitlicher Parameter miteinander synchronisiert. So orientieren sich nun alle Gebäude in Nord-Süd-Richtung entlang einer einheitlichen Abstandsregelung von der Haupterschlie- ßungsstraße aus. Dies betrifft die sich im Bau befindlichen Gebäude westlich der Hohenstaufenstraße und südlich des Bahnhofplatzes sowie die bisher unbebauten Nachverdichtungsoptionen östlich der Hohenstaufenstraße. Auch wurde die Einhaltung der begrünten Vorgartenzone erreicht. Kritische, bereits positiv beschieden Bauvorhaben, konnten aufgrund des Bebauungsplan-Entwurfs abgewandt werden. Eine zusammenfassende Darstellung der Konzeption ist der Anlage 6 zu entnehmen. Die von den Bürgerinnen und Bürgern vorgebrachten Anregungen zum Thema Verkehr sowie öffent- liche Sicherheit und Ordnung wurden den zuständigen Dienststellen mit der Bitte um Prüfung und Mitteilung übergeben. Vorberatungen: Einleitungsbeschluss: Stadtentwicklungsausschuss 28.01.2016 einstimmig zugestimmt Bezirksvertretung Porz 16.02.2016 einstimmig empfohlen Der Einleitungsbeschluss wurde am 15.06.2016 im Amtsblatt der Stadt bekanntgemacht. Satzungsbeschluss über den Erlass einer Veränderungssperre: Stadtentwicklungsausschuss 28.01.2016 einstimmig zugestimmt Bezirksvertretung Porz 28.03.2017 einstimmig zugestimmt Rat 04.04.2017 einstimmig zugestimmt Der Satzungsbeschluss über die Veränderungssperre zur Sicherung der Planungsziele wurde am 10.05.2017 im Amtsblatt der Stadt bekanntgemacht. Anlagen Anlage 1: Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs „Eisenbahnersiedlung“ vom 28.01.2016 Anlage 1.1: Reduzierter Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs „Eisenbahnersiedlung“ vom 26.04.2018 Anlage 2: Städtebauliches Konzept zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 19.10.2017 Anlage 2.1: Überarbeitetes städtebauliches Konzept nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung vom 26.04.2018 Anlage 3: Niederschrift über die Abendveranstaltung am 19.10.2017 Anlage 4: Übersicht über die Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 5: Mustervorlage zur Darstellung zulässiger Vordächer in Hauseingangsbereichen Anlage 6: Konzeptionelle Darstellung zu den Zielsetzungen des Bebauungsplans Anlage 7: Darstellung und Verortung denkmalverträglicher Bauplätze
Anlage 8 Beschlussprotokoll BV Porz
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Frau Radke Telefon: (0221) 221-97327 Fax: (0221) 221-97320 E-Mail: monika.radke@stadt-koeln.de Datum: 03.05.2018 Beschlussprotokoll über die Sitzung der Bezirksvertretung Porz in der Wahlperiode 2014/2020 am Donnerstag, dem 26.04.2018, 17:00 Uhr bis 19:40 Uhr, Rathaussaal, Friedrich-Ebert- Ufer 64 - 70, 51143 Köln 7.1 Städtebauliches Planungskonzept "Eisenbahnersiedlung" in Köln-Porz- Gremberghoven, Anhörung der Bezirksvertretung Porz zu den Ergebnis- sen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hier: Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungs- plan-Entwurfes 0647/2018 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Bereich des städ- tebaulichen Planungskonzeptes –Arbeitstitel: "Eisenbahnersiedlung" in Köln-Porz- Gremberghoven– gemäß Anlage 1.1 einen Bebauungsplan-Entwurf gemäß Anlage 2.1 auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei im Sinne der Stellungnahme der Ver- waltung (Anlage 4) zu berücksichtigen Ergänzung aus dem Änderungsantrag: In der Niederschrift zur Bürgerinformationsveranstaltung ist folgendes zu korrigieren. Seite 6 Absatz 1 NN = Geisler (Bürgerverein Gremberghoven e.V.) Absatz 3 Frage “Wenn keine Einwände zum Bebauungsplan .......; hier ist die Fragestellung nicht korrekt widergegeben; .............. Richtig ist: Wenn keine Einwände zum Bebauungsplan erfolgen, wird dann außer “den bereits begonnen 5 Baumaßnahmen, also den 4 Wohnimmobilien, Hohenstaufenstr. und dem Kita-Neubau, Bahnhofspatz” alles andere und bisher geplante für immer ge- stoppt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig ergänzt empfohlen. Anlage 8 Bezirksvertretung 7 (Porz) am 26.04.2018 - 2 - Stellungnahme der Verwaltung: Die Niederschrift wird redaktionell angepasst.
Anlage 3 NiederschriftFOEB
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Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
Arbeitstitel: „Eisenbahnersiedlung“ in Köln-Porz-Gremberghoven
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Anlage 3
Die Oberbürgermeisterin 11.01.2018
Stadtplanungsamt Frau Seibüchler
61, 61/1 Tel. 0221 221-22867
Stadthaus Willy-Brandt-Platz 2 Fax 0221 221-22450
50679 Köln
N I E D E R S C H R I F T
über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen de r frühzeitigen Öffentlic h-
keitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
Arbeitstitel: „Eisenbahnersiedlung“ in Köln-Porz-Gremberghoven
Veranstaltungsort: Gemeinschaftsgrundschule „Friedrich List“
Breitenbachstraße 2,
51149 Köln
Termin: 19.10.2017
Beginn: 19:00 Uhr
Ende: 21:00 Uhr
Besucher: ca. 80 Bürgerinnen und Bürger
Teilnehmer/innen Vorsitzender:
Herr Henk van Benthem, Bezirksbürgermeister Porz
Verwaltung:
Frau Pesch-Beckers, Amt für Denkmalpflege
Frau Fohlmeister Amt für Stadtentwicklung
Herr Hülsebusch, Stadtplanungsamt
Niederschrift:
Frau Seibüchler, Stadtplanungsamt
Herr van Benthem begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und stellt das Podium
vor. Er erläutert den Ablauf der Veranstaltung und weist darauf hin, dass Tonaufzeichnungen
gemacht werden.
Herr Hülsebusch gibt eine kurze fachliche Einführung und erläutert das Bebauungsplan-
Verfahren bezogen auf das Thema Nachverdichtung.
Frau Pesch-Beckers, Gebietsreferentin Denkmalschutz, referiert kurz zum Thema Denk-
malpflege in der Siedlung.
Frau Fohlmeister stellt kurz die Stadtentwicklung in der Region dar.
Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
Arbeitstitel: „Eisenbahnersiedlung“ in Köln-Porz-Gremberghoven
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Nun besteht die Möglichkeit der Meinungsäußerung; Herr van Benthem bittet um Wortmel-
dungen:
Herr Jungmann greift das Thema auf, dass im Bebauungsplan-Entwurf festgelegt werden
soll, wo und in welcher Form in den Gärten Gartenhütten aufgestellt werden dürfen. Er fragt,
wann der Plan in Kraft tritt, bzw. wie lange er noch Zeit hat um derartige Bauten nach seinen
Vorstellungen aufzustellen.
Herr Hülsebusch: Es existiert eine Veränderungssperre, die zur Sicherung der Pla-
nungsziele erlassen worden ist. Sofern die Genehmigung vor Erlass der Verände-
rungssperre erteilt wurde, ist diese auch noch anzuhalten. Trotzdem besteht die Mög-
lichkeit der Einzelfallentscheidung, die ggf. im Rahmen eines persönlichen Gesprächs
erörtert werden kann.
Frau Exler bittet, die Powerpoint-Präsentation zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Es wird eine Liste ausgelegt. (Nachtrag: Die Präsentation wurde am 25.10.2017 per
Mail versandt.)
Wann sollen die Mehrfamilienhäuser renoviert werden? Speziell an der Hohenstaufenstraße
stehen Mehrfamilienhäuser, die nicht gerade in Schuss sind.
Frau Pesch-Beckers: Es ist vorgesehen, die Fassaden und damit auch die Gebäude
in den nächsten Jahren in Anlehnung an die denkmalpflegerischen Vorgaben zu sa-
nieren. Dennoch ist die Planung von den Eigentümern abhängig.
Herr Westerholt, Anwohner Hohenstaufenstraße. Es wurde gesagt, dass bei einem Ausbau
nach hinten nur ein eingeschossiger Anbau möglich ist. Er fragt, warum das so ist, da die
Anbau-Geschossigkeit von vorne nicht sichtbar ist.
Herr Hülsebusch: Es wurde eine eingeschossige und drei Meter lange Anbaumög-
lichkeit für die gesamte Siedlung festgelegt, um die dreidimensionale Wirkung der
Siedlung nicht zu beeinträchtigen. Die Häuser in der Eisenbahnersiedlung sind
grundsätzlich sehr klein. Aus diesem Grunde sind Anbauten lediglich in Form eines
Wintergartens als Erweiterung für den Wohnraum erlaubt. Diese Vorgabe ist als An-
gebot zu sehen um überhaupt Anbauten möglich zu machen.
Weiterhin wird die schwierige Verkehrsführung angesprochen. Zum einen ist das Parken ein
großes Problem, zum zweiten der durchfahrende Verkehr. Die Hohenstaufenstraße ist eine
Durchfahrtstraße in der nicht selten mit Geschwindigkeiten von 100 bis 120 km/h durchge-
fahren wird. Dadurch kommt es zu Erschütterungen, die man im Haus spürt, aber auch häu-
fig zu Beschädigungen der parkenden Autos (z.B. abgefahrene Spiegel).
Herr Hülsebusch: Das Thema und die Situation mit den engen Straßenverhältnissen
ist bekannt. Es haben bereits Gespräche mit dem Amt für Straßen und Verkehrstech-
nik stattgefunden. Fragen der Verkehrsführung und Verkehrsberuhigung müssen
in das Gesamtkonzept integriert werden. Aufgrund der heutigen Wortmeldungen wird
das Thema nochmals an das zuständige Amt weitergeleitet.
Zudem wird das Thema für das integrierte Handlungskonzept von Städtebauförder-
mitteln vorgemerkt.
Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
Arbeitstitel: „Eisenbahnersiedlung“ in Köln-Porz-Gremberghoven
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Herr Schumacher: Es soll eine Nachverdichtung erfolgen, aber man sieht sich nicht im
Stande, ein Nahversorgungskonzept zu erstellen. Zudem wird durch mehr Anwohner in der
Siedlung befürchtet, dass die bereits jetzt hohe Kriminalität weiter ansteigen wird.
Frau Fohlmeister: Ja, ein Bevölkerungszuwachs ist zu erwarten. Das Wachstum ist
aber nicht so stark, dass ein Nahversorger Veranlassung sieht, sich aufgrund dieses
einen Kriteriums anzusiedeln. Sobald ein Betrieb Interesse an einer Ansiedlung hat,
wird er zunächst eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellen. Aufgrund des Kauf-
kraftpotentials wird sich vrsl. kein Einzelhändler ansiedeln. Dennoch haben bereits
viele Gespräche stattgefunden und es wird weiterhin daraufhin gearbeitet, da das Er-
fordernis aus Sicht der Anwohner gesehen wird. Ziel der Stadt ist es, die Nahversor-
gungssituation in Gremberghoven zu verbessern.
Starkes Veedel – starkes Köln: Förderungspakt vom Land zur Verschönerung der
Viertel und Verbesserung des Wohlfühlfaktors. Anwohner können einen Antrag stel-
len auf Fördermittel um die Fassade zu verschönern. Ein Quartiersmanagement soll
eingerichtet werden, wo Anwohner ihre Probleme und Bedenken äußern und zu-
sammen mit der Stadt Köln und anderen Trägern eine Lösungsmöglichkeit finden
können.
Er fragt sich, wie die Umsetzung erfolgen soll. Die Anwohner wollen Taten, nicht Worte.
Sofern die Förderung vom Land erfolgt, soll ein Quartiersbüro eingerichtet werden
und ein Quartiersmanager vor Ort sein, um das Konzept umsetzen zu können.
Herr Geißler (Bürgerverein) bestätigt, dass aufgrund der Zahlen der Machbarkeitsstudie
eine Ansiedlung von Nahversorgern nach heutigem Stand der Wissenschaft nicht möglich
ist. Er bittet aber das Thema aufgrund der Notwendigkeit im Auge zu behalten.
Letzte Woche wurden die Baupläne der Vonovia vorgestellt. Sie sind bereit an der Franken-
straße einen Nahversorgungsbetrieb anzusiedeln, sofern sich einer bereit erklärt.
Herr Wittmann, Anwohner des Frankenplatzes, fragt, wie Herr Hülsebusch auf die drei Me-
ter Abstand zu den Nachbar-Gebäuden kommt.
Herr Hülsebusch gibt zunächst den Hinweis, dass alles Bestehende Bestandsschutz
hat und von der neuen Regelung nicht direkt betroffen ist. Alles was neu gebaut wer-
den soll unterliegt dem neuen Recht. Die drei Meter Abstand wurden festgelegt, da
sie denkmalverträglich und denkmalrechtlich haltbar und zudem genehmigungsfrei
sind.
Frau Pesch-Beckers bittet bei Abweichungen von den drei Metern um schriftlichen
Antrag, so dass darüber im Einzelfall entschieden werden kann.
Herr Wittmann ist überrascht über die geplante Nachverdichtung, da 2010 gesagt wurde,
dass die Grünflächen klarer Bestandteil der Siedlung seien. Die Genehmigung für die Nach-
verdichtung wurde dann 2014 vom Amt für Denkmalschutz gegeben. Wie kann das sein?
Frau Pesch-Beckers: Nach der Unter-Schutzstellung 2003 wurde festgelegt, welche
Grünflächen erhalten bleiben sollen und welcher der Bebauung zugefügt werden
können. Dazu gibt es einen mit den Beteiligten Stellen abgestimmten Plan. Daraufhin
wurden Baugenehmigungen erteilt, so dass kein Handlungsspielraum mehr besteht.
Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
Arbeitstitel: „Eisenbahnersiedlung“ in Köln-Porz-Gremberghoven
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Herr Tunus: Die Grundstücke Hohenstaufenstraße 21-23 und 25-27 sollen bebaut werden.
Die denkmalgeschützten Bäume wurden allesamt gefällt. Wurde für die Rodung der Bäume
eine Genehmigung erteilt?
Frau Pesch-Beckers erläutert, dass nicht alle Bäume an der Hohenstaufenstraße un-
ter Denkmalschutz stehen. Mit der Erteilung der Baugenehmigung erfolgt auch die
Genehmigung zur Fällung des Baumbestandes auf dem betroffenen Grundstück.
Werden dort Sozialwohnungen gebaut?
Frau Pesch-Beckers: Sie meint, dass es sich um öffentlich geförderten Wohnungsbau
handelt.
Es besteht ein großes Parkraumproblem in der Hohenstaufenstraße. Stellplätze können auf-
grund von Platzmangel nicht errichtet werden. Letztendlich wird geduldet, dass die Autos
halb auf dem Bürgersteig parken dürfen.
Dennoch ist es eng. Neue Wohneinheiten bedeuten auch mehr Autos. 50 neue Wohnungen
würden Minimum 50 weitere Autos bedeuten. Wie soll das gehen?
Herr Hülsebusch: Nach neuem Recht müssen bei Neubauten Stellplätze auf dem
Grundstück nachgewiesen werden.50 neue Wohneinheiten sind zu hoch gegriffen. Es
werden Häuser mit maximal 12 Wohnungen entstehen. Entsprechende Stellplätze
werden auf dem Grundstück zur Verfügung stehen.
Der Bebauungsplan wurde genutzt um festzulegen, dass die denkmalgeschützten
Bäume entlang der Hohenstaufenstraße, die Ligusterhecke und Eingrünungen erhal-
ten bleiben müssen.
Herr Sosdorf: Was ist mit den Grünflächen vor und hinter den Häusern? Stehen sie auch
unter Denkmalschutz?
Frau Pesch-Becker bestätigt, dass Gärten also sogenannte Freiflächen unter Denk-
malschutz stehen.
Durch die Vonovia wurden denkmalgeschützte Türen weggebrochen und durch weiße er-
setzt. Durch Einschreiten der Bürger ist es nur zu wenigen Türaustäuschen gekommen. Die
Anwohner haben das Amt für Denkmalschutz eingeschaltet. Was passiert mit den ersetzten
Türen? Werden die alten wieder eingesetzt?
Frau Pesch-Becker bittet um schriftliche Mitteilung um welche Türen es sich handelt,
dann wird der Sache nachgegangen.
Herr Wilden unterstützt die Äußerungen der Vorrednerinnen und Vorredner bezogen auf das
Verkehrskonzept. Es gibt zu wenig Parkraum. Die Autos fahren trotz enger Straßen Tempo
30 und Zebrastreifen viel zu schnell. Beim Einfahren in die Siedlung wird verkehrswidrig ab-
gebogen. Er bestätigt, dass die Anwesenden hier keinerlei Schuld triff, rät aber zu verstärk-
ten Kontrollen, um das Problem in Griff zu bekommen.
Er betont die Wichtigkeit der Überarbeitung des Verkehrskonzeptes.
Weiterhin spricht er zusätzliche geplante Bauplätze an (z.B. bei evangelischer Kirche). Auch
hier mangelt es an Parkplatzmöglichkeiten.
Herr Hülsebusch erläutert, dass es sich bei den kleineren Bauvorhaben Martin-
Luther-Straße, Frankenplatz, Hochkreuz um Flächen außerhalb des Geltungsberei-
ches des Bebauungsplanes handelt. Aus diesem Grunde können dort Baulücken auf
Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
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Grundlage von § 34 BauGB (Innenbereich) geschlossen werden. Auch hier gilt je-
doch, dass auf den Grundstücken Stellplätze eingeplant werden müssen, im Zweifel
zu Lasten von Wohnraum.
Zum zeitlichen Ablauf wird gesagt, dass an der Martin-Luther-Straße Seniorenwoh-
nungen für betreutes Wohnen angedacht sind und diese innerhalb von ca. drei bis
vier Jahren erstellt werden sollen.
Die Baulücken Frankenplatz, Am Hochkreuz plant die Vonovia mit Wohnraum zu
schließen. Am Frankenplatz ist beabsichtigt, einen Nahversorgungsbetrieb zu integ-
rieren. Zunächst wird abgewartet, dass die Pläne für die Eisenbahnersiedlung umge-
setzt werden und die Städtebauförderung in Kraft tritt. Für Gremberghoven sind ganz
neue Konzepte geplant, eventuell auch ein Pilotprojekt.
Frau Kühn, Anwohnerin Frankenplatz, spricht erneut Verkehr und Parkplatzsituation an, Es
soll ein neuer Kindergarten angesiedelt werden. Was ist hier mit Parkraum? Das Lehrerkol-
legium der ansässigen Schule parkt in der genannten Straße, so dass die Anwohner keine
Parkmöglichkeit mehr haben.
Herr Hülsebusch: Die neu geplante Kindertagesstätte am Bahnhofsplatz erhält eine
eigene Zufahrt und auch hier müssen entsprechende Stellplätze sowohl für das Kol-
legium als auch für den Hol- und Bringverkehr auf dem Grundstück zur Verfügung
gestellt werden.
Die angesprochene Schule zieht um und wird neu gebaut, so dass mit dem Neubau
auch hier Parkmöglichkeiten auf dem Grundstück gefordert werden.
Die Gothenstraße ist dermaßen beschädigt, dass man Angst haben muss, sich Schäden am
Auto zuzuziehen. Zudem gibt es keine Fahrradwege in der Siedlung. Sie bittet, diese beiden
Anliegen an das entsprechende Amt für Verkehr weiterzugeben.
Herr Neuwehr: Sicherheits- und Verkehrsthema: warum wird nicht mehr durch das Ord-
nungsamt kontrolliert?
Die großen Straßen werden alle zwei Tage gesäubert. Warum durchfahren keine Kehrma-
schinen die kleineren Straßen?
Das Ordnungsamt kommt nicht, wenn man sie anruft. Erst nach mehreren Kellereinbrüchen
ist die Polizei öfter präsent.
Fünf Kindergärten sind geplant, aber die Autos rasen mit 60 / 70 km/h schnell. Somit sieht er
den ersten Unfall als vorprogrammiert. Warum sind nie mobile Blitzer in der Siedlung im Ein-
satz?
Die Autos werden auch in Verbotszonen geparkt.
Autos fahren entgegen der Einbahnstraße.
Herr Hülsebusch bittet, das ganze schriftlich einzureichen, so dass die Anliegen an
entsprechende Stellen weitergegeben werden können.
Herr NN: Er spricht an, dass durch die Versiegelung aufgrund von Stellplätzen auf den
Grundstücken Grünflächen wegfallen. Wie kann dem entgegengewirkt und die Begrünung
erhalten werden?
Frau Pesch-Beckers: Aufgrund der beschlossenen Nachverdichtung und der ande-
rerseits festgesetzten Stellplatzschaffung auf dem Grundstück muss diese kleine
Versiegelung hingenommen werden.
Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
Arbeitstitel: „Eisenbahnersiedlung“ in Köln-Porz-Gremberghoven
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Herr NN: Bezieht sich der Bebauungsplan nur auf die denkmalgeschützte Siedlung?
Herr Hülsebusch bejaht.
Reicht es bei Erstellung eines Gesamtverkehrs- und Gesamtbebauungskonzeptes nur das
denkmalgeschützte Gebiet zu betrachten?
Herr Hülsebusch verneint. Deshalb ist Frau Fohlmeister anwesend. Anliegen ist, eine
Gesamtentwicklungsstrategie für den gesamten Stadtteil aufzustellen. Die Aufstellung
des Bebauungsplanes ist hierfür nur ein Baustein von vielen.
Wenn keine Einwände zum Bebauungsplan erfolgen, wird dann alles andere bisher geplante
und angedachte für immer gestoppt?
Herr Hülsebusch bejaht.
Frage an Denkmalschutz: Er sieht einen Verstoß gegen den Denkmalschutz, wenn man
überlegt, wie viele Gärten durch die Bebauung wegfallen werden. Gärten stehen unter
Denkmalschutz. Die Hausgärten sind besonders erhaltenswürdig.
Frau Pesch-Beckers: Indem ein Gebiet als Baugrundstück rechtlich klassifiziert wird,
fällt natürlich die Begrünung weg. Das ist leider nicht anders vereinbar.
Gemäß Kleingartengesetz ist die Bebauung des geplanten Kindergartens dort nicht haltbar.
Zumal für den fünften Kindergarten kein Bedarf besteht. Eine Mitarbeiterin des Landschafts-
verbandes hat gesagt, dass es eine Schande wäre, wenn an der Stelle die Gärten wegkom-
men.
Frau Möller, Anwohnerin Rather Straße: Östlich der Hohenstaufenstraße sind Neubauten im
Hinterland der bestehenden Bebauung geplant. Wie sollen die Zugänge erfolgen? Das geht
ja nur durch die Gärten der besehenden Bebauung,
Herr Hülsebusch. Es handelt sich teilweise um langgezogene und breite Grundstü-
cke, die gegebenenfalls auch zusammengelegt werden müssen. Es kann durchaus
sein, dass die Zuwegung über die Grundstücke von Anliegern erfolgen muss. Er be-
tont, dass es lediglich ein Angebot zum Bauen darstellt; nicht, dass es auch umge-
setzt wird,
Kein Eigentümer kann zu Lasten einer Zufahrt von Teilen seines Grundstückes ent-
eignet werden. Hier muss immer eine Einwilligung des Eigentümers erfolgen.
Es existiert eine Baufreiheit nach dem Grundgesetz, die es nicht erlaubt Tiefgaragen
zu fordern.
Wie viele Geschosse sollen die geplanten Mehrfamilienhäuser haben bei 12 Parteien?
Herr Hülsebusch: 12 Parteien sind nicht fix, das war eine Ersteinschätzung.
Geplant sind zwei Vollgeschosse und ein Satteldach.
Bei der Stadtentwicklung war Klimaschutz ein Thema. Es ist unlogisch Grünflächen zu ver-
nichten und andrerseits wieder Geld in den Klimaschutz zu stecken.
Herr Hülsebusch: Der Ratsbeschluss der Stadt Köln, mehr Wohnraum zu schaffen ist
nicht möglich ohne, ergänzend zu anderen Maßnahmen, Grünflächen zu bebauen.
Hier ergibt sich zwingend ein Interessenskonflikt. Somit ist es erforderlich mit der Kli-
mastelle der Stadt Köln zusammenzuarbeiten. Es wird in Einzelfallentscheidungen
Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
Arbeitstitel: „Eisenbahnersiedlung“ in Köln-Porz-Gremberghoven
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Auflagen geben, Grünflächen zu erhalten beziehungsweise offenporige Oberflächen
zu erstellen.
Mehr Wohnraum hin oder her, aber warum muss das in einer denkmalgeschützten Siedlung
erfolgen?
Frau Pesch-Beckers: Alles was vorgestellt wird ist mit dem Landschaftsverband ab-
gestimmt. Auch im übrigen Stadtgebiet gibt es durchaus Nachverdichtung in denk-
malgeschützten Gebieten.
Es wurden 2005 Baugenehmigungen erteilt. Um Weiteren vorzubeugen wurde be-
schlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen um das Gesamtensemble zu schützen
und weitere Nachverdichtungen endgültig zu verhindern.
Herr NN: Es liegt einiges im Argen in der Siedlung, was nicht unbedingt die heute vorgestell-
te Thematik betrifft. Wenn man noch was loswerden will, wo kann man sich allgemein hin-
wenden?
Herr Hülsebusch bietet nochmals an bis zum 10.11.2017 Stellungnahmen an den Be-
zirksbürgermeister zu richten. Er hat Kontakt zu vielen Stellen. Hier und heute aufge-
griffenes wird im Rahmen des Bebauungsplanes an die Fachdienststellen weiterge-
geben.
Unter der genannten Telefonnummer steht Herr Hülsebusch gerne zur Unterstützung
zur Verfügung.
Herr van Benthem bietet ebenfalls an, bei Problemen sich an ihn zu wenden.
Es wird gebeten, den Bürgern Informationen, die in den Ämtern eingehen, zur Verfügung zu
stellen.
Herr Hülsebusch weist auf die ausgelegte E-Mail-Liste hin.
Aber auch regelmäßige Treffen und ein Austausch vor Ort soll zukünftig eingeführt
werden.
Herr Jungmann fragt nochmals wegen seiner Gartenhütte:
Im Rahmen der Gleichberechtigung und einer Einzelfallentscheidung bietet Herr Hül-
sebusch an, den Fall in einem Einzeltermin zu besprechen.
Frau Schober: Die kleinen Häuser sind alle sehr alt. Die Neubauten der Vonovia sind nach
energetisch neustem Stand gebaut. Wann und wie kann man die Außendämmung der alten
Häuser erneuern?
Frau Pesch-Beckers: Eine Außendämmung ist aufgrund dem Erhalt der Fassaden bei
den alten Häusern gar nicht möglich. Die Fenster können nach den Vorgaben des
Denkmalschutzes erneuert werden. Eine Dämmung ist erlaubnisfähig.
Die Ligusterhecke bleibt bestehen, ist das richtig?
Frau Pesch-Beckers: Es könnte sein, dass sie im Rahmen der Bauphase entfernt
werden muss, Aber Bauauflage ist, dass der Sockel bestehen bleibt und nach Fertig-
stellung wieder eine zwei Meter hohe Ligusterhecke gepflanzt werden muss.
Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
Arbeitstitel: „Eisenbahnersiedlung“ in Köln-Porz-Gremberghoven
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Frau Kuhle: Es gibt ein Problem, dass Gärten nicht gepachtet sind, aber trotzdem genutzt
werden. Es wäre fast ein Haus quer durch die Gärten erbaut worden.
Können die Anwohner die Gärten jetzt endlich pachten?
Herr Hülsebusch kann in die liegenschaftliche Betrachtung nicht einsteigen, da sich
diese privatrechtlich darstellt. Er würde Hilfestellung geben bei der Prüfung, ob die
Grundstücke der Vonovia gehören beziehungsweise an wen man sich wenden kann.
Herr Wallet, Anwohner der Hohenstaufenstraße: Hinter seinem Grundstück wird der Kinder-
garten gebaut, Er möchte nicht, dass im Sommer die ganzen Kinder an seinem Zaun stehen
und zuschauen, wie er in seinem Pool plantscht. Er möchte, dass ein Sichtschutz aufgestellt
wird.
Frau Pesch-Beckers: Auflage ist auch hier die Eingrünung des Grundstücks mit einer
Hecke.
Es gibt einen Lärmatlas, bei dem ist Gremberghoven an oberster Stelle. Wird das auch bei
dem Verkehrskonzept in Betracht gezogen?
Herr Hülsebusch: Das ist sicherlich eine Rahmenbedingung, die in das Verkehrskon-
zept hineinspielt.
Die Lärmbelastung ist in der ganzen Stadt ein Thema. Derzeit wird ein Gesamtver-
kehrskonzept entwickelt. Es wird gebeten, die Problematik schriftlich einzureichen.
Frau Güne, Anwohnerin der Hohenstaufenstraße: Warum wird nicht anstatt von Häusern ein
Spielplatz gebaut? Man braucht auch eine Bäckerei.
Herr Hülsebusch: Bitte die Eingabe schriftlich einreichen. Der Vorschlag wird an die
Abteilung für Spielplatzplanung im Jugendamt weitergegeben.
Die Bäckerei gehört zur Nahversorgung. Es wurde bereits erläutert, dass die Stadt
das Thema aufgegriffen hat.
Herr van Benthem bedankt sich bei den anwesenden Bezirksvertreterinnen und Bezirksver-
tretern, bei den Vorstellerinnen und Vorstellern der Verwaltung und bei den Bürgerinnen und
Bürgern für die angeregte Diskussion. Er schließt die Veranstaltung um 21:00 Uhr.
gez. gez.
Herr Henk van Benthem Frau Claudia Seibüchler
(Bezirksbürgermeister) (Schriftführerin)
Anlage 6
202 Zeichen
Anlage 6 Stadtplanungsamt Konzeptionelle Darstellung zu den Zielsetzungen des Bebauungsplans x: Bebauung Langobardenplatz x: Bebauung nördlich Talweg Nr. 30 x: Bebauung nördlich Rather Straße Nr. 29
Anlage 4 Stellungnahmen
40814 Zeichen
1 Anlage 4 Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan "Eisenbahnersiedlung" in Köln-Porz-Gremberghoven eingegangenen planungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB. In der Zeit vom 20. Oktober bis zum 10. November 2017 sind im Bezirksrathaus Porz folgende zwölf Stellungnahmen eingegangen: Lfd. Nr. Eingaben- steller Eingang Stellungnahme Berück- sichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 1.1 NN 20.10.2017 Kommunikation Die Öffentlichkeitsveranstaltung am 19.10.2017 in der Friedrich-List Grundschule sei zu spät abge- halten worden, da bereits mehrere Bauvorhaben in der Cheruskerstraße und der Hohenstaufen- straße sich in der Realisierung befänden. Die Anwohner seien somit zu spät informiert worden. Kenntnis- nahme Die in Rede stehenden Bauvorhaben sind auf Grundlage von § 34 Baugesetzbuch (BauGB), Zulässigkeit von Vor- haben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ort- steile, beurteilt und genehmigt worden. Eine förmliche Beteiligung sieht das Baugesetzbuch nicht vor. Die Ge- nehmigung für die Wohnbebauung an der Hohenstau- fenstraße wurde bereits vor Einleitung des Bebauungs- plan-Verfahrens erteilt. Die Errichtung der Kindertages- stätte an der Ecke Cheruskerstraße / Teutonenstraße wird zum Großteil auf Flächen umgesetzt, die außerhalb des Plangeltungsbereichs gemäß Anlage 1 liegen. Darüber hinaus ist es Ziel der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB (Bauge- setzbuch) über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und nicht über einzelne Bau- maßnahmen. Folgende Maßgaben aus dem Kölner Stadtrecht bleiben unberührt: Gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln, Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen Abs. (2) Ziffer 6.7, ist der Bezirksvertretung die Möglichkeit zur Stel- lungnahme zu geben, bzgl. Bauvorhaben nach § 34 BauGB, wenn die Größe des zu bebauenden Grund- stücks 3.000 qm übersteigt oder von besonderem öffent- lichen Interesse ist. 2 1.2 Denkmalschutz Die Verdichtungsmaßnahmen würden dem Denkmalschutz widersprechen. Die Veräußerung von Baugrundstücken in der Eisenbahnersiedlung vor der Denkmalfestsetzung hätte zur Folge, dass der Denkmalschutz keine Anwendung findet. ja Die Verdichtungsmöglichkeiten, wie im Bebauungsplan- Entwurf vorgeschlagen, wurden einvernehmlich mit dem Stadtkonservator und dem LVR (Amt für Denkmalpflege im Rheinland) abgestimmt. Trotz der Nachverdichtung, ist der Denkmalschutz nicht gefährdet. Der Denkmal- schutz bleibt gewahrt. Nicht-denkmalverträgliche Nach- verdichtungen konnten auf Grundlage des sich in Auf- stellung befindlichen Bebauungsplans verhindert werden (Bebauung Langobardenplatz etc.). Die Siedlung Gremberghoven wurde am 06.11.2003 in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen. Die Eintra- gung umfasst die Gebäude Bahnhofsplatz 1 bis 7, 13, 14; Frankenplatz 1 bis 11 und 4 bis 16; Gotenstraße 2, 4; Hohenstaufenstraße 1 bis 33 und 2 bis 64; Langobar- denplatz 1, 2, 3, 4; Rather Straße 1 bis 35 und 4 bis 66; Talweg 1 bis 45 und 2 a bis 36 in Köln-Porz- Gremberghoven. Die Siedlung wurde schon vor der Veräußerung der Grundstücke unter Schutz gestellt. Der Bebauungsplan- Entwurf konkretisiert lediglich die städtebaulichen Para- meter, die nicht abschließend durch das Denkmalrecht gesteuert werden können. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans kann der Denkmalschutz auf Basis von gemeinschaftlichen Regeln effektiver umgesetzt werden. 1.3 Nachverdichtungen westlich der Hohenstau- fenstraße Eine Erschließung der Baugrundstücke durch Gehwege über gepachtete Gärten hinweg wird in Frage gestellt. Insbesondere vor dem Hintergrund der notwendigen Erreichbarkeit für Feuerwehr und Rettungskräfte sowie die Unterbringung der erforderlichen Stellplätze sei diese Form der Er- schließung mangelhaft. ja Die Erschließung der Baugrundstücke erfolgt über als Wohnwege ausgestaltete Stichstraßen, die allen Anfor- derungen an eine Erschließungsanlage entsprechen. Hierbei sind zum einem die technischen Kriterien zu er- füllen (Radien, Aufbau, Entwässerung, Leitungen etc.) zum anderen dienen die Zuwegungen der Unterbringung von Stellplätzen auf dem Baugrundstück. Die Stellplätze dürfen erst hinter einer 5 m tiefen Grünzone, bestehend aus Bestandsgrün, angeordnet werden. Die privat verpachteten Gärten sind im Zivilrecht veran- kert. Das Baurecht gehört zum öffentlichen Recht. Ent- sprechende privatrechtliche Vereinbarungen werden 3 nicht geprüft. 1.4 Kindergartenbedarfsplanung Es wird Bezug genommen auf die beabsichtigte Errichtung einer Kindertagesstätte Unter welchen Voraussetzungen wird das Vorhaben genehmigt. Liegt für die Anerkennung des Bedarfs eine Ge- samtprognose vor? ja Der Bedarf wird vom Amt für Kinder, Jugend und Familie förmlich anerkannt und bestätigt und ist damit auch Vo- raussetzung zur Erteilung der Baugenehmigung. Von dort aus werden in einer perspektivischen Sicht auf die Jahre 2020 und 2025, auch unter Berücksichtigung von Kinderzahlen der Bevölkerungsprognose der Stadt Köln nach, wohnortnahe Bedarfe analysiert. Dabei werden im wohnortnahen Umfeld bereits bestehende oder auch ggfls. perspektivisch abgängige Kindertageseinrichtun- gen berücksichtigt. Die Bedarfsberechnungen beziehen sich im Grundsatz auf Stadtteile. Da es nicht immer mög- lich ist, die Bedarfe im Stadtteil selber zu decken, wer- den auch Flächen in Nachbarstadtteilen zur Bedarfsde- ckung genutzt, soweit sie in zumutbarer Entfernung lie- gen. So soll die neue Kita Bahnhofplatz in Gremberg- hoven vor allem Bedarfe in den Stadtteilen Finkenberg und Porz decken. Mit Blick auf das Jahr 2020 bestehen in diesen beiden Stadtteilen Ausbaubedarfe von insge- samt 14 Gruppen. Des Weiteren richtet sich die Beurteilung der Vorhaben- zulässigkeit nach den Regelungen des § 34 Baugesetz- buch (BauGB), Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Hierbei wurde ein sog. „Einfügen“ hinsichtlich den Kriterien Art, Maß, Bauweise sowie der überbaubaren Grundstücksfläche in Verbindung mit den Zielsetzungen des sich in Aufstel- lung befindlichen Bebauungsplans attestiert. Ebenfalls wurde durch das Amt des Stadtkonservators eine Ver- träglichkeit mit dem Denkmalschutz unter Auflagen be- stätigt. Die Erschließung ist über die Straße Am Bahnhof gesichert. Alle erforderlichen Stellplätze werden auf dem Baugrundstück untergebracht. 1.5 Verkehr: Hohenstaufenstraße Der Parkdruck in der Hohenstaufenstraße sei Prüfung Die Sachlage vor Ort bestätigt die vorgebrachten Einga- ben. Hierzu werden alle verkehrsrelevanten Stellung- 4 sehr hoch. Es werde beidseitig geparkt. Daher sei es sinnvoller neue Parkmöglichkeiten zu schaf- fen, als weitere Wohneinheiten zu realisieren. Die somit eingeschränkte Fahrbahn stelle ein Hinder- nis für den Verkehrsfluss und der Durchfahrung durch den Linienbus 152 dar. Die verengten Gehwege würden die Sicherheit für die Fußgän- ger gefährden. nahmen mit der Bitte um Behandlung und Beantwortung dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik übergeben sowie den Kölner Verkehrsbetreiben (KVB). Des Weiteren werden die entsprechenden Eingaben an das Amt für Stadtentwicklung überstellt mit der Bitte, entsprechende Aufgabenstellungen in die Erarbeitung des zu entwickelnden Städtebauförderkonzepts im Rah- men des Programms Starke Veedel – Starkes Köln, So- zialraum Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil, aufzunehmen. 1.6 Verkehr: Rather Straße Die Rather Straße wurde mit einem Zebrastreifen und einer Tempo 30 Zone ausgestattet. Die ordnerischen Maßnahmen fänden kaum Be- rücksichtigung, da mit erhöhter Geschwindigkeit (bis zu 100 km/h) gefahren würde und der Zebra- streifen keine Beachtung fände. Prüfung Die Stellungnahme wird an das Amt für Straßen und Verkehrstechnik sowie dem Ordnungsamt mit der Bitte um Erhöhung der Kontrollen übergeben. 2 2.1 NN 21.10.2017 Vordächer Für den Erhalt der besonders denkmalwürdigen Holztüren und der umgebenden Fassadenbereich sollte der Bebauungsplan Vordächer festschrei- ben, um Schutz vor Witterung zu gewährleisten. Die derzeitigen Vordächer seien nur im Rahmen des Bestandsschutzes geduldet. Die hierbei ver- wandten Materialien (Eisenstangenträger, Plas- tikwelldach) seien nicht im Sinne der Gestal- tungszielsetzungen. Die mit dem Siedlungsbild in Einklang stehenden Vordächer (Holzdach, ggf. mit Ziegelkonstruktion) sollten im Bebauungsplanentwurf vorgesehen und somit planungsrechtlich gesichert werden. ja Die Notwendigkeit zur Verwendung von Vordächern ist nachvollziehbar. Hierzu wird ein einheitlicher Typus zu- gelassen. Vordächer sind im Eingangsbereich über der Tür möglich, wenn es sich um eine aufgehängte Glas- dachkonstruktion handelt. Die Aufhängung ist über dem Vordach anzubringen. Das Glasvordach muss 0,4 m über dem Türrahmen mit einer Breite von 1,60 m zentral angebracht sein. Die Neigung des Daches ist mit 15 °Grad auszurichten. Die Vordachkonstruktion ist mit ei- ner Tiefe von 1 m vorzusehen. Eine graphische Darstel- lung zur Verdeutlichung der Maßgabe ist der Anlage 5 zu entnehmen. Bei der Gestaltung und der Materialwahl des Vordaches kam es darauf an, ein schlichtes, unauffälli- ges und nicht historisierendes Vordach auszuwählen. Andere Typen von Vordächern sind vor der Unterschutz- stellung angebracht worden. Für Sondertypen mit gebündelten Hauseingängen wie z.B. in der Hohenstaufenstraße sind Einzelfalllösungen abzustimmen. Das Material ist dabei den übrigen Vordä- 5 chern anzupassen. 2.2 Anbauten Die im Bebauungsplan-Entwurf vorgesehene Möglichkeit zur Erweiterung bestimmter Gebäude um bis zu 3 m im rückwärtigen Bereich reiche nicht aus, um den Bedarf hinsichtlich der Wohn- qualität vor dem Hintergrund der technischen Anforderungen (Dämmung, Brandschutz etc.) gerecht zu werden. Durch die tiefen Grundstücke sei nicht von einer Störung des Denkmalcharak- ters auszugehen, wenn Anbauten bis zu 5 m, wie im Bestand, zugelassen würden. Dies umfasst ebenfalls die bereits errichteten Waschküchen in den rückwärtigen Bereichen der Grundstücke an der Hohenstaufenstraße. Es sei unverhältnismäßig, dass umfangreiche Neubauten tendenziell größeren Spielraum erhal- ten und bei Umbaumaßnahmen im Bestand nur kleinere Maßnahmen zu Lasten der Nutzbarkeit erlaubt seien. Ausgehend von den technischen Anforderungen wird eine Erweiterungsoption von bis zu 5 m ge- fordert. Die gestalterische Einbindung in das Ge- samtkonzept sei möglich und im Sinne der An- wohner. Es wird angeregt, die Anbauten bis zu zwei Voll- geschossen, wie die Neubauten, zuzulassen sowie die bereits gebauten Waschküchen pla- nungsrechtlich zu sichern. teilweise Die funktionale Notwendigkeit von Anbauten (Material: Glas, Metall) vor dem Hintergrund der gering dimensio- nierten Grundrisse im Bestand ist nachvollziehbar. Daher wird die bisher vorgesehene Möglichkeit, eingerückte Anbauten bis zu einer Tiefe von 3 m vorzusehen, modifi- ziert. Denkmalpflegerisches Ziel ist es, dass mögliche Anbauten klar untergeordnet sind, um das Gesamten- semble nicht zu stören. Bei einer mittleren Tiefe von 9 m der bestehenden Hauptgebäude sollen nun unter Würdi- gung der v.g. Zielsetzungen eingerückte Anbauten bis zu 4 m Tiefe zulässig sein. Weitergehende Abstimmungen werden anhand von Einzelfallentscheidungen nach Denkmalschutzgesetz getroffen. Eine Ausweitung der zulässigen Anbautiefe von bis zu 5 m würde das Erscheinungsbild verunklaren und stellt sich gegenüber dem Denkmal nicht mehr als unterge- ordnet dar. Aus den gleichen Gründen wird eine Erhöhung der zu- lässigen Vollgeschossanzahl abgelehnt. Der Anbau ist lediglich im Erdgeschoss möglich. Die Öffnungen der Außenwand müssen erhalten bleiben. 2.3 Gartengestaltung Die im Bebauungsplan-Entwurf vorgeschlagene Regelung von Gartenhütten und Geräteschuppen (genehmigungsfreie Anlagen) sei eine verhält- nismäßig zu erhebliche Einschränkung, da diese Nebenanlagen nicht den Charakter oder den nein Die unkoordinierte Verortung von größeren Gartenhütten etc. im Bestand führt zu einer Störung des Erschei- nungsbildes der Siedlung. Insbesondere in Bereichen, in denen Gartenzonen vorgelagert sind, wie z.B. an der Rather Straße, ist es notwendig einheitliche Regeln zu definieren. Die Verortung von Gartenhütten, Lagerplät- 6 Wert der Grundstücke beeinflussen würden. Ins- besondere Gartengeräte zur Pflege der Grünan- lagen bringen das Erfordernis mit sich, trocken und geschützt gelagert zu werden. Darüber hinaus würde diese Regelung zu einer zunehmenden Unklarheit führen, welche Anlagen genehmigungspflichtig sind und welche nicht. Als Beispiele werden folgende Nutzungen angeführt: Geräteschuppen, Bänke, Sitzecken, Swimming- pools, Teichanlagen, Blumenbeete, Kleintierstal- lungen, Gartendekor. zen etc. im Rahmen der zulässigen Bereiche betrifft alle Nebenanlagen (rot gestrichelte Linie). Somit kann jedem Grundstück ein Bereich zugeordnet werden, in dem Ne- benanlagen zulässig sind. Weitergehende Abstimmun- gen werden anhand von Einzelfallentscheidungen nach Denkmalschutzgesetz getroffen. 2.4 Verkehr: Hohenstaufenstraße Die Verkehrssituation soll durch bauliche Maß- nahmen (Straßeneinkerbungen, Zebrastreifen etc.) verbessert werden. Die Stellungnahme wird an das Amt für Straßen und Verkehrstechnik mit der Bitte um Prüfung übergeben. 2.5 22.10.2017 Ausweitung des infrastrukturellen Angebots In Anbetracht des baulich bedingten Einwohner- zuwachses sollte die Ausstattung des Quartiers mit familienfreundlichen Angeboten gestärkt wer- den. Insbesondere das Kinderspielplatzangebot in der Hohenstaufenstraße sei ungenügend. Dar- über hinaus sollen zusätzliche Stellplatzanlagen geschaffen werden, um eine weitere Verengung der Hohenstaufenstraße zu verhindern. ja Die im Bebauungsplan-Vorentwurf dargestellten öffentli- chen Grünflächen am Frankenplatz und in der Hohen- staufenstraße werden als öffentliche Parkanlage aufge- wertet und gestaltet. Hierbei können auch untergeordnete Spielmöglichkeiten umgesetzt werden. Auch soll die Mög- lichkeit geprüft werden, den Parkplatz am Bahnhofplatz als Dorfplatz mit Aufenthaltsqualität umzugestalten. 3 3.1 NN 21.10.2017 Vordächer gleichlautend wie lfd. Nr. 2.1. vgl. 2.1. vgl. 2.1. 3.2 Anbauten gleichlautend wie lfd. Nr. 2.2. vgl. 2.2. vgl. 2.2. 3.3 Gartengestaltung gleichlautend wie lfd. Nr. 2.3. vgl. 2.3. vgl. 2.3. 7 3.4 Erhaltung von Verbindungswegen Die für die Siedlung typischen Wege seien größ- tenteils überformt und nicht erkenn- und wahr- nehmbar. Eine weitere Überformung sollte ver- hindert werden. Bereits überformte Wege und damit in Verbindung stehende Grenzveränderun- gen müssten zurückentwickelt werden. ja Die entsprechenden Verbindungswege sollen als Geh- recht zu Gunsten der Allgemeinheit gesichert werden. Die planungsrechtlich festgesetzten Geh-, Fahr- und Lei- tungsrechte sowie die im Plangebiet verlaufenden Leitun- gen bedürfen später zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung entsprechender Dienstbarkeiten im Grundbuch bezie- hungsweise gegebenenfalls zusätzlich öffentlich rechtli- cher Baulasten im Baulastenverzeichnis. 3.5 Sanierung abgängiger privater Häuser In der Eisenbahnersiedlung befänden sich private Bestandsgebäude (Mehrfamilienhäuser) die stark abgängig seien. Es wird um Prüfung gebeten, welche Möglichkeiten bestehen eine Aufwertung dieser Häuser in Gang zu setzen. Eine Anspra- che von Wohnungsbaugesellschaften wird vorge- schlagen. Prüfung Im Rahmen des Städtebauförderprojekts „Starke Veedel“ sollen entsprechende Instrumente bereitgestellt werden, die eine finanzielle Unterstützung ermöglichen (Fassa- densanierung etc.). Die Verwaltung hat parallel dazu Kontakt zu den betroffenen Eigentümern aufgenommen. Es wurde mitgeteilt, dass die abgängige Substanz in der Hohenstaufenstraße, am Talweg und am Langobarden- platz 2020 saniert werden soll. 3.6 Verkehr Gremberghoven sei ein Quartier, welches insbe- sondere durch Durchgangsverkehre geprägt sei. Innerhalb der historischen Bausubstanz führe dies zu erheblichen Erschütterungen und Lärm. Verschärft würde die Situation durch verkehrswid- riges Verhalten durch Autofahrer in den bereits sehr beengten Straßenräumen. Im Ergebnis sei die Verkehrssicherheit insbesondere für Minder- jährige äußert gefährdet. Sofern der Bebauungs- plan eine Regelungsmöglichkeit entfalten könnte, sollte eine Einbahnstraßenregelung geplant wer- den. Weitere Eingaben gleichlautend wie lfd. Nr. 2.4. Prüfung Die Stellungnahme wird an das Amt für Straßen und Verkehrstechnik mit der Bitte um Prüfung übergeben. 3.7 Bevölkerungsentwicklung Vor dem Hintergrund der älter werdenden Bevöl- Kenntnis- nahme vgl. 2.1. 8 kerungsstruktur sollte es Ziel sein, ein adäquates Angebot für Familien in Form von nutzbaren Wohnräumen bereitzustellen. Die heutigen Grundrisse der denkmalgeschützten Substanz würden lediglich bis 90 m² Grundfläche schaffen, was zu wenig sei. Auch aus Sicht der demogra- phischen Entwicklung, müssten die vorgeschla- genen Anbauten zur Vergrößerung der Wohnflä- che zugelassen werden. Bei der Zusammensetzung der Bevölkerung soll- te auf eine gemischte Bewohnerstruktur Wert gelegt werden. 4 4.1 NN 09.11.2017 Folgende Vorschläge sollen in den Bebau- ungsplan eingebracht werden: Anbauten, die bis zu einer Tiefe von 5 m über die gesamte Hausbreite in zweigeschossiger Ausführung zulässig sind; Vordächer, die in witterungsbeständiger Aus- führung zulässig sein sollen; Gartenhäuser, die errichtet werden dürfen; Verbindungswege, die zwischen den Gärten wiederhergestellt werden sollen; Neuregelung der Verkehrssituation und Ver- kehrsberuhigung; Ausschluss von Nachverdichtungsmöglichkei- ten auf denkmalgeschützten Gärten; direkte Bürgerbeteiligung bei zukünftigen Bauvorhaben. s.u. 4.2 Information über beabsichtigte Bauvorhaben Es wird gefordert, über die gestalterischen und denkmalpflegerischen Vorgaben betreffend der sich in Realisierung befindlichen Bauvorhaben informiert zu werden. ja Die Neubauten müssen sich in der Dachform, Dachein- deckung und der Farbgebung an die denkmalgeschütz- ten Gebäude anpassen. Hinsichtlich der Eingrünung ent- lang der Hohenstaufenstraße werden Hecken im Bebau- ungsplan festgesetzt. Die Zufahrten auf das Grundstück werden ebenfalls festgesetzt. Die Maßgaben werden im ausstehenden Rechtsplan 9 dargelegt. Dieser wird öffentlich ausgelegt und ist nach Abschluss des Verfahrens öffentlich (auch digital) zu- gänglich. 4.3 Anbauten gleichlautend wie lfd. Nr. 2.2. vgl. 2.2. 4.4 Vordächer gleichlautend wie lfd. Nr. 2.1. vgl. 2.1. 4.5 Gartengestaltung gleichlautend wie lfd. Nr. 2.3. vgl. 2.3. 4.6 Erhaltung von Verbindungswegen gleichlautend wie lfd. Nr. 3.4. vgl. 3.4. 4.7 Verkehr gleichlautend wie lfd. Nr. 3.6. vgl. 3.6. 5 NN 08.11.2017 gleichlautend wie lfd. Nr. 4.1. bis einschließlich 4.7. vgl. 4.1. bis einschließlich 4.7. 6 6.1 NN 08.11.2017 Öffentlichkeitsveranstaltung Bei der Öffentlichkeitsveranstaltung am 19.10.2017 sei zu wenig auf die graphische Er- klärung der Planinhalte eingegangen worden, so dass die Verständlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger erschwert worden sei. Des Weiteren hätte es einer Erläuterung zu den Bauvorhaben (Anzahl Wohneinheiten, Aussehen etc.) sowie zum Umgang mit dem Baumbestand bedurft. Kenntnis- nahme Bei zukünftigen Veranstaltungen werden die Planzeichen gesondert erklärt. 6.2 Nachverdichtung Die Schaffung von Wohnraum sei ein nachvoll- vgl. 1.2., 1.3. vgl. 1.2., 1.3. 10 ziehbares Ziel der Stadt. Jedoch störe die Nach- verdichtung in Gremberghoven die Attraktivität des denkmalgeschützten Areals. Das Instrument zur Plansicherung (Veränderungssperre) sei zu spät aktiviert worden. Im Verhältnis stünde eine Genehmigungslage z.B. für eine Zaunanlage mit einer Dauer von vier Jahren in keinem Verhältnis. 6.3 Verkehr Die Rather Straße und die Hohenstaufenstraße seien durch ein erhebliches Verkehrsaufkommen geprägt, welches mit dem einer Auto- bahn/Umgehungsstraße sei. Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten werden stets überschritten. Darüber hinaus werde die Situation durch ungeordnet parkende Autos ge- prägt. Hier sollten die Verkehrskontrollen insbe- sondere in den Abendstunden verstärkt werden. Auch werde die Hohenstaufenstraße durch Lie- ferverkehre in Anspruch genommen, obwohl die- se für LKW-Verkehre gesperrt ist. Die Situation in der Hohenstaufenstraße werde durch den durch- fahrenden ÖPNV zusätzlich verschärft. Es wird die Anregung gegeben, die Verkehrssitu- ation in der Hohenstaufenstraße und der Rather Straße durch bauliche Maßnahmen (Parkbuchten etc.) zu verbessern, ohne die Anwohner finanziell zu belasten. Die Stellungnahme wird an das Amt für Straßen und Verkehrstechnik mit der Bitte um Prüfung übergeben. 6.4 Bewohnerstruktur Anteilig auf das Stadtgebiet verteilt würden ins- besondere in Gremberghoven überdurchschnitt- lich viele Asylsuchende und Migranten unterge- bracht. Die Stadt würde Wohnungen in der Hohenstau- fenstraße beschlagnahmen und diese für Flücht- linge und Migranten bereitstellen. nein Im gesamten Stadtbezirk Porz stehen zurzeit 1.300 be- legbare Plätze für die Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung. Bei 113.611 Einwohnern in Porz beträgt die Flüchtlingsquote 1,14%. Zum Vergleich: die Stadtbe- zirke Innenstadt, Rodenkirchen, Ehrenfeld und Kalk wei- sen eine höhere Quote zwischen 1,26% bis 1,50% aus. In den übrigen Stadtbezirken liegt die Quote unter dem Wert von Porz. 11 Die vom Amt für Stadtentwicklung vorgeschlage- nen Maßnahmen (Hausaufgabenbetreuung, Ar- beitsmarktförderung) seien nicht problemorientiert ausgerichtet. Die ebenfalls vorgeschlagenen Sanierungszu- schüsse zur Verbesserung der Bausubstanz wür- den keine Hilfestellung für die Anwohner darstel- len. Grundsätzlich wird gefordert, die soziale Durch- mischung des Gebietes zu verbessern. Im Stadtteil Gremberghoven stehen insgesamt 96 beleg- bare Plätze zur Verfügung. Bei 3.057 Einwohnern be- trägt die Flüchtlingsquote 3,14%. Das ist im Stadtbezirk Porz die derzeit höchste Quote. Werte über 2% werden ferner noch in den Stadtteilen Poll, Ensen, Eil und Wahn erreicht. An zwei Standorten im Bezirk Porz (Urbach und Lind) werden aktuell noch Unterkünfte errichtet, die 400 bzw. 320 Plätze beherbergen sollen. Bei einer Vollbele- gung - die angesichts von derzeit sinkenden Flüchtlings- zahlen wohl nicht mehr zu erwarten ist - würde die Flüchtlingsquote in Urbach rund 3,80 % und in Lind knapp unter 10% betragen. Ziel der Verwaltung bleibt eine dezentrale und möglichst gleichmäßige Verteilung aller Geflüchteten im Kölner Stadtgebiet. Dies ist aber nicht überall umsetzbar, da es in vielen Stadtteilen an entsprechenden Baugrundstücken mangelt und/oder keine anderen Objekte beispielsweise zur Anmietung akquiriert werden können. Es ist nicht zutreffend, dass die Stadt Köln Wohnungen in der Hohenstaufenstraße beschlagnahmt, um dort Ge- flüchtete unterzubringen. Dies würde eine Enteignung darstellen und hierzu gelten rechtlich sehr hohe Hürden. 6.5 Nahversorgung, Einzelhandel etc. Das Quartier sei hinsichtlich der Nahversorgung ungenügend ausgestattet. Es fehle insbesondere den älteren Bewohnern an einem Bäcker, einem Supermarkt etc. Die Stadt soll das Umfeld für interessierte Inves- toren stärken, um die Realisierung eines Bäckers, eines Supermarkts und/oder eines Ärztehauses zu fördern Prüfung Die Verwaltung prüft aktuell neue Konzepte zur wohnort- nahen Versorgung. Hierbei werden entsprechende Be- treibermodelle mit Bauinteressierten und Händlern ge- führt. Die Verbesserung der Nahversorgungssituation in Gremberghoven genießt höchste Priorität. 6.6 Denkmalschutz Der Denkmalschutz für Gremberghoven sei sehr wichtig. Die Regelung von Dacheindeckungen, Fassadenfarben etc. sei richtig. Jedoch stelle die Steuerung von Gartenhütten etc. eine unverhält- Kenntnis- nahme Vgl. 1.2., 2.3. 12 nismäßig starke Beeinflussung dar. Standort und Ausführung von Geräteschuppen etc. sei für den Denkmalschutz in Gremberghoven unerheblich. Grundsätzlich zeige sich die Anwendung des Denkmalschutzes in Gremberghoven durch lange Genehmigungsdauern und strikte Regelungen. Dies führe in Summe beim Bürger zu Unver- ständnis. 6.7 VEP Hohenstaufenstraße Die Bebauung (74 Wohneinheiten im Einfamilien- hausbau der Deutschen Reihenhaus) auf der Fläche des Birkenwäldchens wird begrüßt. Je- doch erhöhe sich dadurch der Verkehr, so dass über eine zweite Erschließungsstraße nachge- dacht werden sollte. Die Pläne sehen zurzeit nur eine Zufahrt über die Cimbernstraße vor. nein Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Cim- bernstraße. Eine Anbindung an die Steinstraße als auch die Hohenstaufenstraße ist aus verkehrstechnischer Sicht nicht möglich. Es ist geplant die Cimbernstraße zu Lasten des Plangebietes zu verbreitern und damit neu auszubauen. Die innere Erschließung des Plangebietes erfolgt über öffentliche Mischverkehrsflächen als auch privaten nicht befahrbaren Wohnwegen. Nördlich des Plangebietes trifft die Straße Im Brücherfeld auf die Cimbernstraße. Diese wird in das Plangebiet als Mischverkehrsfläche verlängert und dient als Haupterschließung. Nach Süden setzt sie sich als Fußverbindung fort. Über eine geplante Querungshilfe an der Hohenstaufenstraße wird der An- schluss an die KVB-Bushaltestelle und den S- Bahnhaltepunkt der Linie S 12 ermöglicht. Die privaten Stellplätze sind oberirdisch in Form von Sammelstellplätzen und Carports angeordnet und so konzentriert, dass große Teile des Plangebietes nahezu autofrei werden. 6.8 Nachverdichtung der Vonovia Die geplanten Neubauvorhaben der Vonovia würden aufgrund der Schaffung von öffentlich geförderten Wohneinheiten die soziale Mischung des Quartiers negativ beeinflussen. Es wird die Frage gestellt, was aus der beabsich- tigten Niederlegung des Garagenhofes an der Gotenstraße geworden sei. ja Die Niederlegung des Garagenhofes in Kombination mit einer städtebaulichen Neuordnung der Fläche an der Gotenstraße ist weiterhin beabsichtigt. Die Planungen werden im laufenden Jahr konkretisiert. 13 6.9 Kindergartenbedarfsplanung Es wird in Frage gestellt, ob fünf Kindergärten in Gremberghoven zweckdienlich seien. Es sollen Ersatzkapazitäten für die entfallenen Parkplätze geprüft werden. ja vgl. 1.4 6.10 Sauberkeit im Quartier Die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) führen im Stadtteil Finkenberg regelmäßige und häufiger den Müll ab. In Gremberghoven seien die Ab- fuhrintervalle seltener bemessen. Daher steige die Vermüllung im öffentlichen Raum verstärkt durch eine stetig zunehmende Anzahl abgemel- deter Autos etc. Insbesondere im Bereich des Garagenhofs an der Gotenstraße sei ein akuter Handlungsbedarf zu unterstellen. Auch der Bereich der Deutschen Bahn an der Hohenstaufenstraße (Zuwegung Bahnsteig) sei ein solchen Ort mit Handlungsbedarf. Es wird angeregt, die Reinigung der öffentlichen Flächen durch die AWB zu verbessern. Die Stellungnahme wird an die Abfallwirtschaftsbetriebe und an das Ordnungsamt mit der Bitte um Prüfung über- geben. 6.11 Informationspolitik Grundsätzlich wird gefordert, besser informiert zu werden. Die Anregung umfasst die Bereiche: Bautätigkeiten sowie Denkmalschutz und dessen Anwendung. Kenntnis- nahme Vgl. 1.1., 4.2. 7 7.1 NN 09.11.2017 Öffentlichkeitsveranstaltung Nach Einleitung des Bebauungsplan-Verfahrens am 28.01.2016 hätte die erforderliche Information der Öffentlichkeit (Abendveranstaltung am 19.10.2017) zu spät stattgefunden. Auch sei die Kenntnis über die Wohnbauvorhaben der Vortra- genden unzureichend gewesen. Kenntnis- nahme Vgl. 1.1., 6.1. 14 7.2 Nachverdichtung Die temporäre Inanspruchnahme der präge nden Hecken- und Mauerstrukturen würde lange Zeit dauern, bis diese wieder hergestellt seien. Di e neuen Häuser seien Fremdkörper. Die Reduzi e- rung der Grünflächen wird kritisch ges ehen, insb. bieten die Gartenstrukturen Leben sräume für Tiere. Kenntnis- nahme vgl. 1.3. 7.3 Regelung von Gartenlauben Die Regelung zur Verortung von Gartenhütten etc. betrifft die Grundstücke an der Rather Str aße (linke Seite, gerade Hausnummern) und alle Grundstücke auf der rechten Seite des Ta lwegs. Dies führe zu einer Ungleichbehandlung. nein vgl. 2.3. 7.4 Anbauten Die im Bebauungsplan zulässigen Anbauten wü r- den eine Erweiterung der Bestandsgebäude um 3 m in die Tiefe und ein Vollgeschoss in die Höhe ermöglichen. Ziel sei es, diese Anbauten als Wi n- tergärten zuzulassen. Die Neubauten würden jedoch mit zwei Vollgeschossen zuzüglich Dac h- geschoß errichtet. Die unterschiedliche Regelung sei unverhältnismäßig. Der Bebauungsplan - Entwurf sollte in dieser Hinsicht angepasst we r- den und ebenfalls zweigeschossige Anbauten zulassen. teilweise vgl. 2.2. 7.5 Städtebauförderung Die vom Amt für Stadtentwicklung vorgestellten Maßnahmen würden den richtigen Ansatz da r- stellen, um das Quartier zu stärken. Jedoch sei eine bisher ausstehende Förderzusage de s Lan- des enttäuschend. Durch die Vorstellung gepla n- ter Maßnahmen, die noch nicht beim Land ane r- kannt seien, entstünde der Eindruck, dass von Prüfung Die Stellungnahme wird an das Amt für Stadtentwicklung und Statistik mit der Bitte um Prüfung und Berücksichti- gung übergeben. 15 der eigentlichen Thematik (Denkmalschutz in Gremberghoven) abgelenkt werden sollte. Grundsätzlich solle Gremberghoven ein leben s- wertes, vielfältiges Quartier sein mit einem au s- geprägten gemeinschaftlichen Zusammenhalt. Die Maßnahmen zur Städtebau förderung würden dazu einen Beitrag leisten, da die Bewohner selbst dadurch profitierten. 7.6 Verkehr Im Bereich der Rather Straße fehle auf Höhe des Kiosks und der Bushaltestelle ein Zebrastreifen, um sicher die Straße queren zu können. Die Rather Straße solle zu einer Tempo 30 Zone erklärt werden, um den Autorennen und der er- höhten Fahrgeschwindigkeit entgegenzuwirken. Im Bereich des Frankenplatzes sei durch parken- de Autos die Situation des Gegenverkehrs nicht verkehrssicher zu bewältigen. Insbesondere im Mündungsbereich der Kurve komme es zu ge- fährlichen Situationen. Während Bauarbeiten war der Bereich um den Frankenplatz als Einbahn- straßensystem geregelt worden. Dies hätte zu einer Entschärfung der Situation geführt. Dieses Vorgehen sollte zu einer dauerhaften Lösung erhoben werden. Ansonsten gleichlautend wie lfd. Nr. 1.5., 1.6., 3.6. und 6.3. Prüfung Die Stellungnahme wird an das Amt für Straßen und Verkehrstechnik mit der Bitte um Prüfung übergeben. 7.7 Grundstücksverhältnisse Die von den Nachverdichtungsoptionen betroff e- nen Grundstücke sollen im Wesentlichen der Vonovia (Wohnungsunternhemen) gehören. Der Bebauungsplan-Entwurf diene zur Verwirklichung der wirtschaftlichen Interessen der Vonovia. Die erteilten Baugenehmigungen, die aufgrund von positiven Bauvorbescheiden vor Einleitung des Bebauungsplan-Verfahrens beschieden wu r- Kenntnis- nahme Einzelne Grundstückseigentümer werden im Rahmen der Bautätigkeit nicht bevorteilt. Die Kriterien für geeig- nete Nachverdichtungsoptionen richten sich ausschließ- lich nach baurechtlich-städtebaulichen Gesichtspunkten. 16 den, würden daher zu Misstrauen führ en. Die rechtliche Abhängigkeit zur Genehmigung sei unverständlich. 8 8.1 NN 02.11.2017 Kreuzungsfreier Ausbau der Bahngleise zu einer Schnellfahrstrecke Im Bereich der Abzweigstelle Steinstraße endet die Schnellfahrstrecke Frankfurt Flughafen – Köln Steinstraße und mündet in die Fernbahnstrecke auf der sich bis Köln HBF regionale Züge und ICE Züge die Strecke teilen. Diese Kombination führe zu Verspätungen im Bahnverkehr. Daher ist es beabsichtigt, die Streckenführung auszubau- en, um den Übergang kreuzungsfrei zu gestalten. Die Nachverdichtungsmaßnahmen parallel zu der Bahnstrecke stehen diesen Ausbauabsichten entgegen. Der notwendige Raum zur Gleiskör- pererweiterung werde dadurch eingeschränkt. Prüfung Die Stellungnahme wird an das Eisenbahn-Bundesamt mit der Bitte um Prüfung übergeben. 9 9.1 NN 06.11.2017 Öffentlichkeitsveranstaltung Es wird der Verwaltung gedankt, dass die Veran- staltung am 19.10.2017 durchgeführt wurde, da somit die Stadt erforderliche persönliche Arbeit vor Ort leiste und durch den direkten Kontakt ansprechbar wird. Auch entstünde der Eindruck, dass für Gremberghoven gearbeitet werde. Kenntnis- nahme 9.2 Verkehr: Humboldtstraße / Am Hochkreuz Es wird um Informationen zum Sachstand gebe- ten, wie weit die Ausbauplanung am Kreuzungs- punkt B 8 / Steinstraße und Maarhäuser Weg sind. Die Straßenbereich sei hoch frequentiert, so dass regelmäßig ein Rückstau bis in die Siedlung erfolgt. Auch führe dies zur Missachtung der Ver- kehrsregelung, dass eine direkte Einfahrt von der Humboldtstraße nach Gremberghoven verboten sei. Insbesondere die Straße Am Hochkreuz sei Prüfung Die Stellungnahme wird an das Amt für Straßen und Verkehrstechnik mit der Bitte um Prüfung übergeben. 17 durch diese Situation stark belastet. In diesem Bereich müsste eine Verbreiterung erfolgen, da- mit ein geradeausfahren nicht mehr möglich wä- re. 9.3 Verkehr: Parkplatz Gastronomie Nirvana Die abfahrenden Gäste des Betriebs Nirvana (Frankfurter Str. 725) würden die Verkehrssicher- heit gefährden. Hierzu müsste eine Beschilde- rung des Parkplatzes installiert werden, durch welche die Gäste dazu angehalten würden, aus- schließlich in Richtung Eil zu fahren. Durch die Abfahrbewegung Richtung B 8 werde die rote Ampel sowie eine durchgezogene Linie stets außer Acht gelassen. Es soll ein Gespräch mit dem Pächter geführt werden. Prüfung Die Stellungnahme wird an das Amt für Straßen und Verkehrstechnik mit der Bitte um Prüfung übergeben. 9.4 Verkehr: Tempo 30 Zone Es wird auf das verkehrswidrige Verhalten der Straßenverkehrsteilnehmer hingewiesen. Die Überschreitung der Geschwindigkeitsvorgaben sei auch in den Straßen Auf dem Streitacker und dem Brücherfeld festzustellen. Außerdem sei der öffentliche Raum (inkl. Straße) auch ein Spielort für Kinder, die durch das Verkehrsverhalten einer vermeidbaren Gefahr ausgesetzt würden. Die Verkehrskontrollen (auch mobil) sollen erhöht werden. Ansonsten gleichlautend wie lfd. Nr. 1.5., 1.6., 3.6. und 6.3. Prüfung Die Stellungnahme wird an das Amt für Straßen und Verkehrstechnik mit der Bitte um Prüfung übergeben. 9.5 Verkehr: Einbahnstraßenregelung Insbesondere Im Bereich der Breitenbachstraße sowie der Straße Am Hochkreuz werde regelmä- ßig entgegen der vorgeschriebenen Richtung gefahren. Prüfung Die Stellungnahme wird an das Amt für Straßen und Verkehrstechnik mit der Bitte um Prüfung übergeben. 9.6 Verkehr: Abfallbewirtschaftung Prüfung Die Stellungnahme wird an die Abfallwirtschaftsbetriebe 18 Die Fahrzeuge der AWB führen regelmäßig mit hoher Geschwindigkeit entgegen der vorge- schriebenen Fahrtrichtung. Gerade städtischen Betrieben käme eine Vorbildwirkung zu. Es wird gefordert, diesem Verhalten Einhalt zu gebieten. mit der Bitte um Prüfung übergeben. 10 NN 07.11.2017 Ausbau der Wegeverbindung an der Schule Die Anlieger angrenzend der Hohenstaufenstraße 28 erbeten eine Verbreiterung des Weges im Übergang zum Schulgrundstück. Der Weg führt von der Breitenbachstraße nach Norden. Die Anwohner könnten somit die Grundstücke anfah- ren und Stellplätze auf dem Grundstück nachwei- sen. Dies würde zu einer Entlastung der Ver- kehrssituation führen. Prüfung Es wird geprüft, ob im Rahmen der Schulneubauplanung an der Breitenbachstraße eine Abtretung bzw. Einbezie- hung des Weges möglich ist. vgl. 3.4. 11 NN 07.11.2017 Anbauten Die Eigentümer beabsichtigen einen Wintergarten anzubauen. Hierfür ist eine gemeinsame Kon- struktion über die Grundstücksgrenzen hinweg erforderlich, da es sich um ein Doppelhaus han- delt. Bisherige und zukünftige Sanierungen seien mit dem Denkmalamt abgestimmt worden (Orts- termin 2013). Hierbei wurde stets mitgeteilt, dass ein Anbau, von den Giebelseiten um 0,5 m einge- rückt, bis zu 4 m zulässig sei. Entsprechende Anpassungen im Garten (Terrasse, Teich etc.) sind aufgrund dieser Grundannahme baulich angepasst worden. Die Herleitung einer baulichen Tiefe von 4 m trage auch der Bestandssituation (Stall, Franken- platz 16) Rechnung. Durch die vorgeschlagene Anbauoption mit einer Tiefe von 3 m, wäre an dieser Stelle einheitliche Raumkante möglich und das Siedlungsbild sei gestört. Diese Problemstellung würde auch andere Grundstücke betreffen: Frankenplatz 9 und 11, vgl. 2.2. vgl. 2.2. 19 Frankenplatz 1 und 3 und Talweg 5. Im Bereich des Frankenplatzes 6 – 12 sowie der Hohenstau- fenstraße gebe es historische Stallungen, die dieser Regelung ebenfalls entgegenstünden. Beigefügt ist eine Karte, in der in rot betroffene Situationen gekennzeichnet sind. Es wird darum gebeten, den Bebauungsplan- Entwurf dahingehend zu ändern, dass diesem Konflikt (zulässige Anbauten vs. Stallungen) Rechnung getragen wird. Folgender Formulie- rungsvorschlag wird unterbreitet: „Zur Gewährleistung eines einheitlichen, anspre- chenden Gesamtbildes der Siedlung ist bei Ge- bäuden (Reihen- und Doppelhäuser), zu denen historische Stallungen / Anbauten gehören, ein Bezug für die Anbautiefe potentieller Anbauten auf diese Stallungen / Anbauten maßgeblich. Teilen sich Stallung und Haus eine Wand, so ist eine Anbautiefe des Anbaus der Länge der Stal- lung abzüglich 0,5 m zwingend einzuhalten. Be- sitzt die Stallung keine gemeinsame Wand mit dem Haus, so ist die Anbautiefe 0,5 m länger als der maximale Abstand zwischen Haus und Stal- lung. Bei Häusern ohne zugehörige Anbauten beträgt die Anbautiefe einheitlich 3 m.“ . teilweise Die zulässige Anbautiefe wird auf 4 m erhöht. Weiterge- hende Abstimmungen werden anhand von Einzelfallent- scheidungen nach Denkmalschutzgesetz getroffen. 12 12.1 NN 09.11.2017 Verkehr: Kitaneubau am Bahnhofplatz 7 Die sich in der Realisierung befindliche Kinderta- gesstätte am Bahnhofplatz war im Rahmen der Öffentlichkeitsveranstaltung Gegenstand der Diskussion. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass die erforderlichen Stellplätze auf dem Baugrund- stück selbst nachgewiesen würden. Auf der Homepage des Projektentwicklers (die kitabau) seien diese Parkplätze auf der entsprechenden Planungsskizze nicht ersichtlich. Es wird die Frage gestellt, wie viele Parkplätze eingeplant sind und wo sich diese befinden. Prüfung Die Stellungnahme wird an das Amt für Straßen und Verkehrstechnik mit der Bitte um Prüfung übergeben. 20 Gremberghoven sei durch starke Durchgangs- verkehre geprägt, die Staus erzeugen würden. Die mit der Kita in Verbindung stehenden Hol- und Bringverkehre würden diese Situation ver- schärfen. Der Stellungnahme sind Anlagen beigefügt aus denen ersichtlich ist, dass rechtswidrig LKWs das Quartier durchfahren und das die lichte Straßen- breite nur 5,76 m beträgt. Durch die Nutzung der Straße als ÖPNV-Route (Bus) sei insgesamt eine Situation entstanden, die untragbar sei und die Verkehrssicherheit gefährde. Der Eingeber bittet um Nachweis, dass auch die parkenden Eltern in das Konzept einbezogen wurden und um Entlastung der Situation. 12.2 Öffentliche Grünflächen In dem Bebauungsplan-Entwurf sind öffentliche Grünflächen gekennzeichnet (Hohenstaufenstra- ße 17 und 19, Frankenstraße 5). Der Stellung- nahme ist eine Anlage beigefügt, aus der hervor- geht dass die Anlage am Frankenplatz ungestal- tet und ungepflegt wirkt. Die baulichen Anlagen (Mauern) seien abgängig. Die Rasenflächen wür- den nur selten gemäht und das Schnittgut ver- bliebe vor Ort. Es wird die Frage gestellt, was die Ausweisung „Öffentliche Grünfläche“ bedeute und ob eine Kostentragung durch die Stadt beabsichtigt sei oder ob die Bürger mit einer Kostenbeteiligung rechnen müssten. Prüfung vgl. 2.5 Die Verwaltung wird im Realisierungsfall die Notwendig- keit zur Beitragserhebung anhand einer Vorentwurfspla- nung gemäß Leistungsphase 2, Leistungsbild Freianla- gen der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Inge- nieure), prüfen.
Anlage 1 Geltungsbereich
403 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Eisenbahnersiedlung LQ.|OQ3RU]*UHPEHUJKRYHQ 0DVWDE | Stand: 28.01.2016 0 15075 300 450 Meter
Anlage 2 Konzept_zur_FOEB_
252 Zeichen
Anlage 2 Stadtplanungsamt Städtebauliches Konzept zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Original Rather Straße Talweg Hohenstaufenstraße Cheruskerstraße Bahnhofplatz Frankenplatz Gemeinschafts- grundschule Friedrich List Breitenbachstr. 2
Anlage 2.1 Konzept_nach_FOEB
275 Zeichen
Anlage 2.1 Stadtplanungsamt Überarbeitetes städtebauliches Konzept nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Original Rather Straße Talweg Hohenstaufenstraße Cheruskerstraße Bahnhofplatz Frankenplatz Gemeinschafts- grundschule Friedrich List Breitenbachstr. 2
Anlage 1.1 Reduzierter Geltungsbereich
406 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von 0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1.1 N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Eisenbahnersiedlung LQ.|OQ3RU]*UHPEHUJKRYHQ 0DVWDE | Stand: 26.04.2018 0 15075 300 450 Meter
Anlage 7 Mögliche Bauplätze_
184 Zeichen
Anlage 7 Stadtplanungsamt Denkmalverträgliche Bauplätze Abstimmung von 2006 mit dem Stadtkonservator, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege und dem LVR, Bau- und Kunstdenkmalpflege
Anlage 5 Muster_Tuer
122 Zeichen
Anlage 5 Stadtplanungsamt Mustervorlage zur Darstellung zulässiger Vordächer im Eingangsbereich Vordach mit Drahtseilen:
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0647/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 03.04.2018
- Erstellt
- 27.02.2018 08:57