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0647/2018

Eisenbahnsiedlung; frühz. Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes

Beschlussvorlage Ausschuss 03.04.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 17.05.2018, TOP 9.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 8 Beschlussprotokoll BV Porz

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Anlage 3 NiederschriftFOEB

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Anlage 6

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Anlage 4 Stellungnahmen

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Anlage 1 Geltungsbereich

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Anlage 2 Konzept_zur_FOEB_

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Anlage 2.1 Konzept_nach_FOEB

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Anlage 1.1 Reduzierter Geltungsbereich

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Anlage 7 Mögliche Bauplätze_

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Anlage 5 Muster_Tuer

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Beschlussvorlage Ausschuss

13575 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
613 hüls ma 
Vorlagen-Nummer 
 0647/2018 
Freigabedatum 
03.04.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept "Eisenbahnersiedlung" in Köln-Porz-Gremberghoven, 
Anhörung der Bezirksvertretung Porz zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeits-
beteiligung 
hier: Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Bereich des städtebaulichen 
Planungskonzeptes –Arbeitstitel: "Eisenbahnersiedlung" in Köln-Porz-Gremberghoven– gemäß Anla-
ge 1.1 einen Bebauungsplan-Entwurf gemäß Anlage 2.1 auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeiti-
gen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei im Sinne der 
Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 4) zu berücksichtigen  
 
 
 
Alternative: Die Eisenbahnersiedlung Gremberghoven verbleibt im alleinigen Anwendungsbereich 
des § 34 Baugesetzbuch (BauGB), Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang be-
bauten Ortsteile, und wird nicht ergänzend durch einen einfachen Bebauungsplan städtebaulich ge-
ordnet.  
 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.04.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 17.05.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 28.01.2016 den Beschluss über die Aufstellung eines Be-
bauungsplanes für das Gebiet betreffend die Häuser beidseitig der Hohenstaufenstraße nordwärts 
der Häuser Hohenstaufenstraße 64 und 33, die Bebauung entlang des Bahnhofplatzes, der Rather 
Straße, einschließlich des Talweges, der Heilig-Geist-Straße bis zu den Grundstücken Heilig-Geist-
Straße 23 und 5, die Bebauung am Langobardenplatz sowie des Frankenplatzes unter abschließen-
der Einbeziehung der Wohngebäude Frankenplatz 11 und 16 in Köln-Porz-Gremberghoven gefasst. 
Das denkmalgeschützte Gebiet wird als Eisenbahnersiedlung bezeichnet. 
 
Die Siedlung in Gremberghoven wurde in mehreren Bauabschnitten für Beamte und Angestellte der 
Reichsbahn in den Jahren 1919 bis 1929 erbaut. Wichtige Elemente der Siedlung sind die bogenför-
migen Gebäudespangen sowie die großzügigen Grünanlagen und Hausgärten, die die Verbindung 
zum städtebaulichen Leitbild der Gartenstadt erkennen lassen. Neben den Grünanlagen sind es viele 
Platzsituationen und Fußwegeverbindungen, die den Charakter der symmetrisch aufgebauten Sied-
lung mit ihren beiden Ausläufern Hohenstaufenstraße und Frankenplatz definieren. Die Siedlung wird 
dem späthistorischen Heimatstil zugeordnet. Durch die zunehmende Privatisierung der Gebäude 
steht das Gebiet unter einem starken Veränderungsdruck. Zum einen besteht der Wunsch nach Mo-
dernisierung und Wohnraumerweiterung, zum anderen wird immer häufiger im Rahmen von Bauge-
nehmigungsverfahren die Frage der Nachverdichtung auf den innenliegenden Grün- und Freiflächen 
gestellt. Die für die Eigenart der Eisenbahnersiedlung charakteristischen Grünanlagen sollen langfris-
tig von Bebauung freigehalten werden. Die Steuerungsmöglichkeiten aufgrund der aktuellen Rechts-
lage (§ 34 Baugesetzbuch - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten 
Ortsteile) ermöglichen keine ausreichende Einflussnahme auf Bauvorhaben, so dass die Gefahr eines 
unwiederbringlichen Verlustes der ortstypischen Kulturmerkmale besteht. Zur Umsetzung der vorge-
nannten städtebaulichen und denkmalpflegerischen Zielsetzung ist die Aufstellung eines Bebauungs-
plans notwendig. 
 
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) 
wurde das Städtebauliche Konzept (vgl. Anlage 2) in einer Abendveranstaltung am 19.10.2017 in der 
Turnhalle der Gemeinschaftsgrundschule "Friedrich List", Breitenbachstr. 2, 51149 Köln, vorgestellt 
und mit den Anwesenden diskutiert (Modell 2). Ferner konnten die Bürgerinnen und Bürger bis zum 
10.11.2017 schriftliche Stellungnahmen zum städtebaulichen Konzept an Herrn Bezirksbürgermeister 
van Benthem richten. Die Stellungnahmen aus der Abendveranstaltung sowie die eingegangenen 
zwölf schriftlichen Stellungnahmen befassen sich vor allem mit den Themen Verkehr, Denkmalschutz 
und Baurecht (vgl. Anlagen 3 und 4). Eine Auflistung der Verfasser der schriftlichen Stellungnahmen 
wird den Fraktionen mit gesonderter Post zugestellt. 
 
 
 
Planinhalte: 
 
Aufgrund des akuten sozialinfrastrukturellen Fehlbedarfs von 14 Gruppen an Kindertagesstättenplät-
zen im Stadtbezirk, wurde ein entsprechendes Bauvorhaben auf dem Grundstück südlich des Ge-
bäudes Teutonenstraße 34, nördlich der Cheruskerstraße, genehmigt. Der maßgebliche Teil des 
Baugrundstücks liegt außerhalb des Plangeltungsbereichs gemäß Anlage 1. Jedoch wurden westlich 
angrenzende Flächen, östlich der Gebäude Hohenstaufenstraße 58 - 62, innerhalb des Geltungsbe-
reiches mit dem Baugrundstück vereinigt. Der Bau der Kindertagesstätte wurde bereits genehmigt. 
Daher ist es notwendig, den Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes "Eisenbahnersiedlung" 
in Köln-Porz-Gremberghoven den liegenschaftlichen Veränderungen anzupassen. Die nunmehr dem 
außerhalb des Plangeltungsbereichs befindlichen Vorhaben zugeordneten Flurstücke 301, 302, 302 
sollen daher durch den Bebauungsplan unberührt bleiben. Um eine einheitliche Steuerung zu ge-
währleisten, umfasst die Anpassung (Reduktion) des Geltungsbereichs ebenfalls den rückwärtigen

3 
Bereich des gegenüberliegenden Grundstücks Hohenstaufenstraße 64 gemäß Anlage 1.1. 
 
Aufgrund der städtebaulich-denkmalpflegerischen Zielsetzungen wurde gemäß Anlage 2 ein erstes 
Planungskonzept entwickelt. Hierbei sollen die für die Siedlung prägenden gärtnerischen Vorgarten-
bereiche durch die Festsetzung als private Grünfläche gesichert werden. Die Flächen wurden hell-
grün gekennzeichnet. Dies bedeutet, dass keine baulichen Anlagen zugelassen sind. In einer Tiefe 
von 5 m dürfen nur Hecken (Liguster) und nicht-versiegelte Bereiche und Pflanzungen durchgeführt 
werden. Im Falle von Nachverdichtungsmaßnahmen ist eine Zufahrt je Baugrundstück in einer Breite 
vom 3 m zulässig, sofern die übrigen Bereiche gemäß der Zielsetzung gärtnerisch angelegt werden. 
 
Um eine geordnete Entwicklung des baukulturellen Erbes, der Eisenbahnersiedlung in Gremberg-
hoven, zu gewährleisten, ist die Steuerung von möglichen Nachverdichtungsoptionen notwendig. Zum 
einen wird somit dringend benötigter Wohnraum geschaffen, zum anderen kann der verhältnismäßig 
unkontrollierten Baulückenschließung und Versiegelung langfristig Einhalt geboten werden. Darüber 
hinaus sind Anbauoptionen aufzuzeigen, die es ermöglichen, den gering dimensionierten Wohnungen 
der historischen Bestandsgebäude Erweiterungsmöglichkeiten zu bieten, die mit den Zielen des 
Denkmalschutzes und der Denkmalpflege einhergehen. Hierzu wurden östlich der Hohenstaufenstra-
ße drei Bauplätze identifiziert, die zurückgesetzt eine zweigeschossige Doppelhausbebauung ermög-
lichen. Nördlich der Rather Straße, westlich des Langobardenplatzes, besteht die Möglichkeit eine 
zurückliegende Bebauung umzusetzen, die sich an der Bestandsimmobilie Rather Straße 68 orien-
tiert. Der Flächennutzungsplan stellt alle Nachverdichtungsmaßnahmen (Planung und Bau) als 
Wohnbauflächen dar. Diese, und die sich in Realisierung befindliche Neubauten westlich der Hohen-
staufenstraße und des Bahnhofplatzes, identifizierten Bauplätze gehen auf eine städtebaulich-
denkmalpflegerische Abstimmung mit dem Stadtkonservator, Amt für Denkmalschutz und Denkmal-
pflege und dem LVR, Bau- und Kunstdenkmalpflege gemäß Anlage 7 zurück. Für die ursprüngliche 
Bausubstanz wurde zudem eine mögliche, um 0,5 m eingerückte Anbauoption von 3 m Tiefe mit ei-
nem Vollgeschoss (VG) eingeräumt. Aufgrund der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (Abendveranstal-
tung und Stellungnahmen) ist die zulässige Anbautiefe auf 4 m vergrößert worden, da sich die Be-
troffenen für eine Ausdehnung der überbaubaren Grundstücksfläche ausgesprochen hatten. Weitere 
Aspekte bzgl. des Umgangs mit den Stellungnahmen und deren Berücksichtigung können der Anlage 
4 entnommen werden. Somit wurden die zunächst von der Verwaltung vorgeschlagenen Steuerungs-
regeln gemäß Anlage 2 nach Auswertung und Prüfung überarbeitet und gemäß Anlage 2.1 konkreti-
siert. Die Differenzierung, welche Gebäude eine Anbauoption erhalten, richtet sich nach der Klassifi-
zierung anhand des Baujahres. Die in den Kriegsfolgejahren 1949-1951 auf dem historischen Grund-
riss errichteten Neubauten erhalten keine aktive Anbauoption. Untergeordnete, rückwärtige Maßnah-
men, wie z.B. Balkone, sind jedoch möglich. Bestandsbauten, die nicht durch eine überbaubare 
Grundstücksfläche (Baugrenze) gesichert werden, unterliegen dem passiven Bestandsschutz und 
dürfen weiterhin bis zur Nutzungsaufgabe in Anspruch genommen werden. Nicht abschließend regel-
bare Vorhaben innerhalb der Anbauoptionen werden einzelfallbezogen nach Denkmalschutzgesetz 
(DSschG) beurteilt und konkretisiert. 
 
Ein weiterer Wunsch der Bürgerschaft war es, charakteristische Fußwegeverbindungen zu sichern. 
Hierzu werden bestehende und bereits in Teilen überformte Verbindungen als Gehrecht zu Gunsten 
der Allgemeinheit gesichert. Diese Zielsetzung hat ebenfalls Eingang in das überarbeitete städtebau-
liche Konzept gemäß Anlage 2.1 gefunden. Die Wegeverbindungen wurden orange gekennzeichnet, 
um die Lesbarkeit zu verbessern. Nach Rechtskraft des Bebauungsplans bedürfen die planungsrecht-
lich festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung entsprechen-
der Dienstbarkeiten im Grundbuch beziehungsweise gegebenenfalls zusätzlich öffentlich rechtlicher 
Baulasten im Baulastenverzeichnis. Der Bebauungsplan dient als Ermächtigungsgrundlage, um eine 
liegenschaftliche Vorgehensweise, sofern erforderlich, einzuleiten und Gespräche mit den Grund-
stückseigentümern zu führen. Nach einer ersten Recherche, ist zum Großteil Gemeinschaftseigentum 
betroffen. 
 
Weitere Ziele sind, eine einheitliche Verortung aller Nebenanlagen (Na, rot gestrichelt), die Gestal-
tung und Aktivierung der drei öffentliche Platzsequenzen Bahnhofplatz, Frankenstraße, Hohenstau-
fenstraße als Quartiersparks und Dorfplatz, sowie die Sicherung des Langobardenplatzes als charak-
teristischen begrünten Stadtplatz. Der Langobardenplatz dient temporär als Fläche für die gemeinnüt-
zige Gesellschaft RheinFlanke. Die private Grünfläche soll langfristig öffentlich zugänglich sein und

4 
der bis 2025 datierte Gestattungsvertrag zwischen der Stadt und dem Grundstückseigentümer ver-
längert werden. Unterstützend dient die Festsetzung als Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit. 
 
Um eine einheitliche Vordachkonstruktion im Plangebiet zu etablieren, wird eine gläserne Musterkon-
struktion gemäß Anlage 5 Bestandsteil des Bebauungsplans. Diese wurde bereits im Eingangsbe-
reich des Gebäudes Talweg 20 umgesetzt. Weitere gestalterische Bauvorschriften zur Farbgebung, 
Materialität etc. werden im Rahmen der Rechtsplanausarbeitung formuliert. 
 
Durch den sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan wurden bereits positiv beschiedene Bau-
vorhaben anhand einheitlicher Parameter miteinander synchronisiert. So orientieren sich nun alle 
Gebäude in Nord-Süd-Richtung entlang einer einheitlichen Abstandsregelung von der Haupterschlie-
ßungsstraße aus. Dies betrifft die sich im Bau befindlichen Gebäude westlich der Hohenstaufenstraße 
und südlich des Bahnhofplatzes sowie die bisher unbebauten Nachverdichtungsoptionen östlich der 
Hohenstaufenstraße. Auch wurde die Einhaltung der begrünten Vorgartenzone erreicht. Kritische, 
bereits positiv beschieden Bauvorhaben, konnten aufgrund des Bebauungsplan-Entwurfs abgewandt 
werden. Eine zusammenfassende Darstellung der Konzeption ist der Anlage 6 zu entnehmen. 
 
Die von den Bürgerinnen und Bürgern vorgebrachten Anregungen zum Thema Verkehr sowie öffent-
liche Sicherheit und Ordnung wurden den zuständigen Dienststellen mit der Bitte um Prüfung und 
Mitteilung übergeben.  
 
 
 
Vorberatungen: 
 
Einleitungsbeschluss: 
Stadtentwicklungsausschuss 28.01.2016  einstimmig zugestimmt 
Bezirksvertretung Porz 16.02.2016  einstimmig empfohlen 
 
Der Einleitungsbeschluss wurde am 15.06.2016 im Amtsblatt der Stadt bekanntgemacht.  
 
 
Satzungsbeschluss über den Erlass einer Veränderungssperre: 
Stadtentwicklungsausschuss 28.01.2016  einstimmig zugestimmt 
Bezirksvertretung Porz 28.03.2017  einstimmig zugestimmt 
Rat 04.04.2017  einstimmig zugestimmt 
 
Der Satzungsbeschluss über die Veränderungssperre zur Sicherung der Planungsziele wurde am 
10.05.2017 im Amtsblatt der Stadt bekanntgemacht. 
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1: Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs „Eisenbahnersiedlung“ vom 28.01.2016 
Anlage 1.1: Reduzierter Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs „Eisenbahnersiedlung“  
vom 26.04.2018  
Anlage 2: Städtebauliches Konzept zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 19.10.2017 
Anlage 2.1: Überarbeitetes städtebauliches Konzept nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung vom 26.04.2018 
Anlage 3: Niederschrift über die Abendveranstaltung am 19.10.2017 
Anlage 4: Übersicht über die Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 5: Mustervorlage zur Darstellung zulässiger Vordächer in Hauseingangsbereichen  
Anlage 6: Konzeptionelle Darstellung zu den Zielsetzungen des Bebauungsplans 
Anlage 7: Darstellung und Verortung denkmalverträglicher Bauplätze

Anlage 8 Beschlussprotokoll BV Porz

1886 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Frau Radke 
Telefon:  (0221) 221-97327 
Fax:  (0221) 221-97320 
E-Mail:  monika.radke@stadt-koeln.de 
Datum: 03.05.2018 
Beschlussprotokoll 
über die Sitzung der Bezirksvertretung Porz in der Wahlperiode 2014/2020 am 
Donnerstag, dem 26.04.2018, 17:00 Uhr bis 19:40 Uhr, Rathaussaal, Friedrich-Ebert-
Ufer 64 - 70, 51143 Köln 
7.1 Städtebauliches Planungskonzept "Eisenbahnersiedlung" in Köln-Porz-
Gremberghoven, Anhörung der Bezirksvertretung Porz zu den Ergebnis-
sen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
hier: Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungs-
plan-Entwurfes 
0647/2018 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den Bereich des städ-
tebaulichen Planungskonzeptes –Arbeitstitel: "Eisenbahnersiedlung" in Köln-Porz-
Gremberghoven– gemäß Anlage 1.1 einen Bebauungsplan-Entwurf gemäß Anlage 
2.1 auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei im Sinne der Stellungnahme der Ver-
waltung (Anlage 4) zu berücksichtigen  
Ergänzung aus dem Änderungsantrag: 
In der Niederschrift zur Bürgerinformationsveranstaltung ist folgendes zu korrigieren. 
Seite 6 
Absatz 1 
NN = Geisler (Bürgerverein Gremberghoven e.V.) 
Absatz 3 Frage “Wenn keine Einwände zum Bebauungsplan .......; 
hier ist die Fragestellung nicht korrekt widergegeben; .............. 
Richtig ist: Wenn keine Einwände zum Bebauungsplan erfolgen, wird dann außer “den 
bereits begonnen 5 Baumaßnahmen, also den 4 Wohnimmobilien, Hohenstaufenstr. 
und dem Kita-Neubau, Bahnhofspatz” alles andere und bisher geplante für immer ge-
stoppt. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig ergänzt empfohlen. 
Anlage 8

Bezirksvertretung 7 (Porz) 
 am 26.04.2018 
 - 2 - 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Niederschrift wird redaktionell angepasst.

Anlage 3 NiederschriftFOEB

22653 Zeichen

Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch  
Arbeitstitel: „Eisenbahnersiedlung“ in Köln-Porz-Gremberghoven 
 
1 
 
Anlage 3 
 
Die Oberbürgermeisterin   11.01.2018 
Stadtplanungsamt   Frau Seibüchler 
61, 61/1   Tel. 0221 221-22867 
Stadthaus Willy-Brandt-Platz 2   Fax 0221 221-22450 
50679 Köln  
 
 
        N I E D E R S C H R I F T  
 
über die Bürgerinformationsveranstaltung  im Rahmen de r frühzeitigen Öffentlic h-
keitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch  
Arbeitstitel: „Eisenbahnersiedlung“ in Köln-Porz-Gremberghoven 
 
 
Veranstaltungsort:         Gemeinschaftsgrundschule „Friedrich List“  
   Breitenbachstraße 2,  
   51149 Köln 
 
Termin:                              19.10.2017 
 
Beginn:                              19:00 Uhr 
 
Ende:                                 21:00 Uhr 
 
Besucher:                          ca. 80 Bürgerinnen und Bürger 
 
 
Teilnehmer/innen               Vorsitzender: 
                                           Herr Henk van Benthem, Bezirksbürgermeister Porz 
  
                                           Verwaltung: 
  Frau Pesch-Beckers, Amt für Denkmalpflege 
  Frau Fohlmeister Amt für Stadtentwicklung 
  Herr Hülsebusch, Stadtplanungsamt  
   
    Niederschrift: 
                                    Frau Seibüchler, Stadtplanungsamt 
 
 
Herr van Benthem begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger und stellt das Podium 
vor. Er erläutert den Ablauf der Veranstaltung und weist darauf hin, dass Tonaufzeichnungen 
gemacht werden. 
 
Herr Hülsebusch gibt eine kurze fachliche Einführung und erläutert das Bebauungsplan-
Verfahren bezogen auf das Thema Nachverdichtung. 
 
Frau Pesch-Beckers, Gebietsreferentin Denkmalschutz, referiert kurz zum Thema Denk-
malpflege in der Siedlung.  
 
Frau Fohlmeister stellt kurz die Stadtentwicklung in der Region dar.

Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch  
Arbeitstitel: „Eisenbahnersiedlung“ in Köln-Porz-Gremberghoven 
 
2 
 
 
Nun besteht die Möglichkeit der Meinungsäußerung; Herr van Benthem bittet um Wortmel-
dungen: 
 
 
Herr Jungmann greift das Thema auf, dass im Bebauungsplan-Entwurf festgelegt werden 
soll, wo und in welcher Form in den Gärten Gartenhütten aufgestellt werden dürfen. Er fragt, 
wann der Plan in Kraft tritt, bzw. wie lange er noch Zeit hat um derartige Bauten nach seinen 
Vorstellungen aufzustellen.  
 
Herr Hülsebusch: Es existiert eine Veränderungssperre, die zur Sicherung der Pla-
nungsziele erlassen worden ist. Sofern die Genehmigung vor Erlass der Verände-
rungssperre erteilt wurde, ist diese auch noch anzuhalten. Trotzdem besteht die Mög-
lichkeit der Einzelfallentscheidung, die ggf. im Rahmen eines persönlichen Gesprächs 
erörtert werden kann.  
 
 
Frau Exler bittet, die Powerpoint-Präsentation zur Verfügung gestellt zu bekommen. 
 
Es wird eine Liste ausgelegt. (Nachtrag: Die Präsentation wurde am 25.10.2017 per 
Mail versandt.) 
 
Wann sollen die Mehrfamilienhäuser renoviert werden? Speziell an der Hohenstaufenstraße 
stehen Mehrfamilienhäuser, die nicht gerade in Schuss sind. 
 
Frau Pesch-Beckers: Es ist vorgesehen, die Fassaden und damit auch die Gebäude 
in den nächsten Jahren in Anlehnung an die denkmalpflegerischen Vorgaben zu sa-
nieren. Dennoch ist die Planung von den Eigentümern abhängig. 
 
 
Herr Westerholt, Anwohner Hohenstaufenstraße. Es wurde gesagt, dass bei einem Ausbau 
nach hinten nur ein eingeschossiger Anbau möglich ist. Er fragt, warum das so ist, da die 
Anbau-Geschossigkeit von vorne nicht sichtbar ist. 
 
Herr Hülsebusch: Es wurde eine eingeschossige und drei Meter lange Anbaumög-
lichkeit für die gesamte Siedlung festgelegt, um die dreidimensionale Wirkung der 
Siedlung nicht zu beeinträchtigen. Die Häuser in der Eisenbahnersiedlung sind 
grundsätzlich sehr klein. Aus diesem Grunde sind Anbauten lediglich in Form eines 
Wintergartens als Erweiterung für den Wohnraum erlaubt. Diese Vorgabe ist als An-
gebot zu sehen um überhaupt Anbauten möglich zu machen.  
 
Weiterhin wird die schwierige Verkehrsführung angesprochen. Zum einen ist das Parken ein 
großes Problem, zum zweiten der durchfahrende Verkehr. Die Hohenstaufenstraße ist eine 
Durchfahrtstraße in der nicht selten mit Geschwindigkeiten von 100 bis 120 km/h durchge-
fahren wird. Dadurch kommt es zu Erschütterungen, die man im Haus spürt, aber auch häu-
fig zu Beschädigungen der parkenden Autos (z.B. abgefahrene Spiegel). 
 
Herr Hülsebusch: Das Thema und die Situation mit den engen Straßenverhältnissen 
ist bekannt. Es haben bereits Gespräche mit dem Amt für Straßen und Verkehrstech-
nik stattgefunden. Fragen der Verkehrsführung und Verkehrsberuhigung müssen 
in das Gesamtkonzept integriert werden. Aufgrund der heutigen Wortmeldungen wird 
das Thema nochmals an das zuständige Amt weitergeleitet.  
Zudem wird das Thema für das integrierte Handlungskonzept von Städtebauförder-
mitteln vorgemerkt.

Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch  
Arbeitstitel: „Eisenbahnersiedlung“ in Köln-Porz-Gremberghoven 
 
3 
 
 
Herr Schumacher: Es soll eine Nachverdichtung erfolgen, aber man sieht sich nicht im 
Stande, ein Nahversorgungskonzept zu erstellen. Zudem wird durch mehr Anwohner in der 
Siedlung befürchtet, dass die bereits jetzt hohe Kriminalität weiter ansteigen wird. 
 
Frau Fohlmeister: Ja, ein Bevölkerungszuwachs ist zu erwarten. Das Wachstum ist 
aber nicht so stark, dass ein Nahversorger Veranlassung sieht, sich aufgrund dieses 
einen Kriteriums anzusiedeln. Sobald ein Betrieb Interesse an einer Ansiedlung hat, 
wird er zunächst eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellen. Aufgrund des Kauf-
kraftpotentials wird sich vrsl. kein Einzelhändler ansiedeln. Dennoch haben bereits 
viele Gespräche stattgefunden und es wird weiterhin daraufhin gearbeitet, da das Er-
fordernis aus Sicht der Anwohner gesehen wird. Ziel der Stadt ist es, die Nahversor-
gungssituation in Gremberghoven zu verbessern.  
Starkes Veedel – starkes Köln: Förderungspakt vom Land zur Verschönerung der 
Viertel und Verbesserung des Wohlfühlfaktors. Anwohner können einen Antrag stel-
len auf Fördermittel um die Fassade zu verschönern. Ein Quartiersmanagement soll 
eingerichtet werden, wo Anwohner ihre Probleme und Bedenken äußern und zu-
sammen mit der Stadt Köln und anderen Trägern eine Lösungsmöglichkeit finden 
können. 
 
Er fragt sich, wie die Umsetzung erfolgen soll. Die Anwohner wollen Taten, nicht Worte. 
 
Sofern die Förderung vom Land erfolgt, soll ein Quartiersbüro eingerichtet werden 
und ein Quartiersmanager vor Ort sein, um das Konzept umsetzen zu können. 
 
 
Herr Geißler (Bürgerverein) bestätigt, dass aufgrund der Zahlen der Machbarkeitsstudie 
eine Ansiedlung von Nahversorgern nach heutigem Stand der Wissenschaft nicht möglich 
ist. Er bittet aber das Thema aufgrund der Notwendigkeit im Auge zu behalten.  
Letzte Woche wurden die Baupläne der Vonovia vorgestellt. Sie sind bereit an der Franken-
straße einen Nahversorgungsbetrieb anzusiedeln, sofern sich einer bereit erklärt.  
 
 
Herr Wittmann, Anwohner des Frankenplatzes, fragt, wie Herr Hülsebusch auf die drei Me-
ter Abstand zu den Nachbar-Gebäuden kommt.  
 
Herr Hülsebusch gibt zunächst den Hinweis, dass alles Bestehende Bestandsschutz 
hat und von der neuen Regelung nicht direkt betroffen ist. Alles was neu gebaut wer-
den soll unterliegt dem neuen Recht. Die drei Meter Abstand wurden festgelegt, da 
sie denkmalverträglich und denkmalrechtlich haltbar und zudem genehmigungsfrei 
sind. 
 
Frau Pesch-Beckers bittet bei Abweichungen von den drei Metern um schriftlichen 
Antrag, so dass darüber im Einzelfall entschieden werden kann. 
 
Herr Wittmann ist überrascht über die geplante Nachverdichtung, da 2010 gesagt wurde, 
dass die Grünflächen klarer Bestandteil der Siedlung seien. Die Genehmigung für die Nach-
verdichtung wurde dann 2014 vom Amt für Denkmalschutz gegeben. Wie kann das sein? 
 
Frau Pesch-Beckers: Nach der Unter-Schutzstellung 2003 wurde festgelegt, welche 
Grünflächen erhalten bleiben sollen und welcher der Bebauung zugefügt werden 
können. Dazu gibt es einen mit den Beteiligten Stellen abgestimmten Plan. Daraufhin 
wurden Baugenehmigungen erteilt, so dass kein Handlungsspielraum mehr besteht.

Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch  
Arbeitstitel: „Eisenbahnersiedlung“ in Köln-Porz-Gremberghoven 
 
4 
 
Herr Tunus: Die Grundstücke Hohenstaufenstraße 21-23 und 25-27 sollen bebaut werden. 
Die denkmalgeschützten Bäume wurden allesamt gefällt. Wurde für die Rodung der Bäume 
eine Genehmigung erteilt? 
 
Frau Pesch-Beckers erläutert, dass nicht alle Bäume an der Hohenstaufenstraße un-
ter Denkmalschutz stehen. Mit der Erteilung der Baugenehmigung erfolgt auch die 
Genehmigung zur Fällung des Baumbestandes auf dem betroffenen Grundstück. 
 
Werden dort Sozialwohnungen gebaut? 
 
Frau Pesch-Beckers: Sie meint, dass es sich um öffentlich geförderten Wohnungsbau 
handelt. 
 
Es besteht ein großes Parkraumproblem in der Hohenstaufenstraße. Stellplätze können auf-
grund von Platzmangel nicht errichtet werden. Letztendlich wird geduldet, dass die Autos 
halb auf dem Bürgersteig parken dürfen.  
Dennoch ist es eng. Neue Wohneinheiten bedeuten auch mehr Autos. 50 neue Wohnungen 
würden Minimum 50 weitere Autos bedeuten. Wie soll das gehen? 
 
Herr Hülsebusch: Nach neuem Recht müssen bei Neubauten Stellplätze auf dem 
Grundstück nachgewiesen werden.50 neue Wohneinheiten sind zu hoch gegriffen. Es 
werden Häuser mit maximal 12 Wohnungen entstehen. Entsprechende Stellplätze 
werden auf dem Grundstück zur Verfügung stehen.  
Der Bebauungsplan wurde genutzt um festzulegen, dass die denkmalgeschützten 
Bäume entlang der Hohenstaufenstraße, die Ligusterhecke und Eingrünungen erhal-
ten bleiben müssen.  
 
 
Herr Sosdorf: Was ist mit den Grünflächen vor und hinter den Häusern? Stehen sie auch 
unter Denkmalschutz? 
 
Frau Pesch-Becker bestätigt, dass Gärten also sogenannte Freiflächen unter Denk-
malschutz stehen.  
 
Durch die Vonovia wurden denkmalgeschützte Türen weggebrochen und durch weiße er-
setzt. Durch Einschreiten der Bürger ist es nur zu wenigen Türaustäuschen gekommen. Die 
Anwohner haben das Amt für Denkmalschutz eingeschaltet. Was passiert mit den ersetzten 
Türen? Werden die alten wieder eingesetzt? 
 
Frau Pesch-Becker bittet um schriftliche Mitteilung um welche Türen es sich handelt, 
dann wird der Sache nachgegangen. 
 
 
Herr Wilden unterstützt die Äußerungen der Vorrednerinnen und Vorredner bezogen auf das 
Verkehrskonzept. Es gibt zu wenig Parkraum. Die Autos fahren trotz enger Straßen Tempo 
30 und Zebrastreifen viel zu schnell. Beim Einfahren in die Siedlung wird verkehrswidrig ab-
gebogen. Er bestätigt, dass die Anwesenden hier keinerlei Schuld triff, rät aber zu verstärk-
ten Kontrollen, um das Problem in Griff zu bekommen. 
Er betont die Wichtigkeit der Überarbeitung des Verkehrskonzeptes. 
Weiterhin spricht er zusätzliche geplante Bauplätze an (z.B. bei evangelischer Kirche). Auch 
hier mangelt es an Parkplatzmöglichkeiten. 
 
Herr Hülsebusch erläutert, dass es sich bei den kleineren Bauvorhaben Martin-
Luther-Straße, Frankenplatz, Hochkreuz um Flächen außerhalb des Geltungsberei-
ches des Bebauungsplanes handelt. Aus diesem Grunde können dort Baulücken auf

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gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch  
Arbeitstitel: „Eisenbahnersiedlung“ in Köln-Porz-Gremberghoven 
 
5 
 
Grundlage von § 34 BauGB (Innenbereich) geschlossen werden. Auch hier gilt je-
doch, dass auf den Grundstücken Stellplätze eingeplant werden müssen, im Zweifel 
zu Lasten von Wohnraum.  
Zum zeitlichen Ablauf wird gesagt, dass an der Martin-Luther-Straße Seniorenwoh-
nungen für betreutes Wohnen angedacht sind und diese innerhalb von ca. drei bis 
vier Jahren erstellt werden sollen. 
Die Baulücken Frankenplatz, Am Hochkreuz plant die Vonovia mit Wohnraum zu 
schließen. Am Frankenplatz ist beabsichtigt, einen Nahversorgungsbetrieb zu integ-
rieren. Zunächst wird abgewartet, dass die Pläne für die Eisenbahnersiedlung umge-
setzt werden und die Städtebauförderung in Kraft tritt. Für Gremberghoven sind ganz 
neue Konzepte geplant, eventuell auch ein Pilotprojekt. 
 
 
Frau Kühn, Anwohnerin Frankenplatz, spricht erneut Verkehr und Parkplatzsituation an, Es 
soll ein neuer Kindergarten angesiedelt werden. Was ist hier mit Parkraum? Das Lehrerkol-
legium der ansässigen Schule parkt in der genannten Straße, so dass die Anwohner keine 
Parkmöglichkeit mehr haben. 
 
Herr Hülsebusch: Die neu geplante Kindertagesstätte am Bahnhofsplatz erhält eine 
eigene Zufahrt und auch hier müssen entsprechende Stellplätze sowohl für das Kol-
legium als auch für den Hol- und Bringverkehr auf dem Grundstück zur Verfügung 
gestellt werden. 
Die angesprochene Schule zieht um und wird neu gebaut, so dass mit dem Neubau 
auch hier Parkmöglichkeiten auf dem Grundstück gefordert werden. 
 
Die Gothenstraße ist dermaßen beschädigt, dass man Angst haben muss, sich Schäden am 
Auto zuzuziehen. Zudem gibt es keine Fahrradwege in der Siedlung. Sie bittet, diese beiden 
Anliegen an das entsprechende Amt für Verkehr weiterzugeben.  
 
 
Herr Neuwehr: Sicherheits- und Verkehrsthema: warum wird nicht mehr durch das Ord-
nungsamt kontrolliert?  
Die großen Straßen werden alle zwei Tage gesäubert. Warum durchfahren keine Kehrma-
schinen die kleineren Straßen? 
Das Ordnungsamt kommt nicht, wenn man sie anruft. Erst nach mehreren Kellereinbrüchen 
ist die Polizei öfter präsent. 
Fünf Kindergärten sind geplant, aber die Autos rasen mit 60 / 70 km/h schnell. Somit sieht er 
den ersten Unfall als vorprogrammiert. Warum sind nie mobile Blitzer in der Siedlung im Ein-
satz? 
Die Autos werden auch in Verbotszonen geparkt. 
Autos fahren entgegen der Einbahnstraße. 
 
Herr Hülsebusch bittet, das ganze schriftlich einzureichen, so dass die Anliegen an 
entsprechende Stellen weitergegeben werden können. 
 
 
Herr NN: Er spricht an, dass durch die Versiegelung aufgrund von Stellplätzen auf den 
Grundstücken Grünflächen wegfallen. Wie kann dem entgegengewirkt und die Begrünung 
erhalten werden? 
 
Frau Pesch-Beckers: Aufgrund der beschlossenen Nachverdichtung und der ande-
rerseits festgesetzten Stellplatzschaffung auf dem Grundstück muss diese kleine 
Versiegelung hingenommen werden.

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6 
 
Herr NN: Bezieht sich der Bebauungsplan nur auf die denkmalgeschützte Siedlung?   
 
Herr Hülsebusch bejaht. 
 
Reicht es bei Erstellung eines Gesamtverkehrs- und Gesamtbebauungskonzeptes nur das 
denkmalgeschützte Gebiet zu betrachten?   
 
Herr Hülsebusch verneint. Deshalb ist Frau Fohlmeister anwesend. Anliegen ist, eine 
Gesamtentwicklungsstrategie für den gesamten Stadtteil aufzustellen. Die Aufstellung 
des Bebauungsplanes ist hierfür nur ein Baustein von vielen. 
 
Wenn keine Einwände zum Bebauungsplan erfolgen, wird dann alles andere bisher geplante 
und angedachte für immer gestoppt? 
 
 Herr Hülsebusch bejaht. 
 
Frage an Denkmalschutz: Er sieht einen Verstoß gegen den Denkmalschutz, wenn man 
überlegt, wie viele Gärten durch die Bebauung wegfallen werden. Gärten stehen unter 
Denkmalschutz. Die Hausgärten sind besonders erhaltenswürdig. 
 
Frau Pesch-Beckers: Indem ein Gebiet als Baugrundstück rechtlich klassifiziert wird, 
fällt natürlich die Begrünung weg. Das ist leider nicht anders vereinbar. 
 
Gemäß Kleingartengesetz ist die Bebauung des geplanten Kindergartens dort nicht haltbar. 
Zumal für den fünften Kindergarten kein Bedarf besteht. Eine Mitarbeiterin des Landschafts-
verbandes hat gesagt, dass es eine Schande wäre, wenn an der Stelle die Gärten wegkom-
men. 
 
 
Frau Möller, Anwohnerin Rather Straße: Östlich der Hohenstaufenstraße sind Neubauten im 
Hinterland der bestehenden Bebauung geplant. Wie sollen die Zugänge erfolgen? Das geht 
ja nur durch die Gärten der besehenden Bebauung,  
 
Herr Hülsebusch. Es handelt sich teilweise um langgezogene und breite Grundstü-
cke, die gegebenenfalls auch zusammengelegt werden müssen. Es kann durchaus 
sein, dass die Zuwegung über die Grundstücke von Anliegern erfolgen muss. Er be-
tont, dass es lediglich ein Angebot zum Bauen darstellt; nicht, dass es auch umge-
setzt wird,  
Kein Eigentümer kann zu Lasten einer Zufahrt von Teilen seines Grundstückes ent-
eignet werden. Hier muss immer eine Einwilligung des Eigentümers erfolgen. 
Es existiert eine Baufreiheit nach dem Grundgesetz, die es nicht erlaubt Tiefgaragen 
zu fordern. 
 
Wie viele Geschosse sollen die geplanten Mehrfamilienhäuser haben bei 12 Parteien? 
 
Herr Hülsebusch: 12 Parteien sind nicht fix, das war eine Ersteinschätzung. 
Geplant sind zwei Vollgeschosse und ein Satteldach. 
 
Bei der Stadtentwicklung war Klimaschutz ein Thema. Es ist unlogisch Grünflächen zu ver-
nichten und andrerseits wieder Geld in den Klimaschutz zu stecken. 
 
Herr Hülsebusch: Der Ratsbeschluss der Stadt Köln, mehr Wohnraum zu schaffen ist 
nicht möglich ohne, ergänzend zu anderen Maßnahmen, Grünflächen zu bebauen. 
Hier ergibt sich zwingend ein Interessenskonflikt. Somit ist es erforderlich mit der Kli-
mastelle der Stadt Köln zusammenzuarbeiten. Es wird in Einzelfallentscheidungen

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7 
 
Auflagen geben, Grünflächen zu erhalten beziehungsweise offenporige Oberflächen 
zu erstellen.  
 
Mehr Wohnraum hin oder her, aber warum muss das in einer denkmalgeschützten Siedlung 
erfolgen? 
 
Frau Pesch-Beckers: Alles was vorgestellt wird ist mit dem Landschaftsverband ab-
gestimmt. Auch im übrigen Stadtgebiet gibt es durchaus Nachverdichtung in denk-
malgeschützten Gebieten.  
Es wurden 2005 Baugenehmigungen erteilt. Um Weiteren vorzubeugen wurde be-
schlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen um das Gesamtensemble zu schützen 
und weitere Nachverdichtungen endgültig zu verhindern. 
 
 
Herr NN: Es liegt einiges im Argen in der Siedlung, was nicht unbedingt die heute vorgestell-
te Thematik betrifft. Wenn man noch was loswerden will, wo kann man sich allgemein hin-
wenden? 
 
Herr Hülsebusch bietet nochmals an bis zum 10.11.2017 Stellungnahmen an den Be-
zirksbürgermeister zu richten. Er hat Kontakt zu vielen Stellen. Hier und heute aufge-
griffenes wird im Rahmen des Bebauungsplanes an die Fachdienststellen weiterge-
geben.  
Unter der genannten Telefonnummer steht Herr Hülsebusch gerne zur Unterstützung 
zur Verfügung. 
 
 Herr van Benthem bietet ebenfalls an, bei Problemen sich an ihn zu wenden.  
 
Es wird gebeten, den Bürgern Informationen, die in den Ämtern eingehen, zur Verfügung zu 
stellen. 
 
Herr Hülsebusch weist auf die ausgelegte E-Mail-Liste hin.  
Aber auch regelmäßige Treffen und ein Austausch vor Ort soll zukünftig eingeführt 
werden. 
 
 
Herr Jungmann fragt nochmals wegen seiner Gartenhütte:  
 
Im Rahmen der Gleichberechtigung und einer Einzelfallentscheidung bietet Herr Hül-
sebusch an, den Fall in einem Einzeltermin zu besprechen. 
 
 
Frau Schober: Die kleinen Häuser sind alle sehr alt. Die Neubauten der Vonovia sind nach 
energetisch neustem Stand gebaut. Wann und wie kann man die Außendämmung der alten 
Häuser erneuern? 
 
Frau Pesch-Beckers: Eine Außendämmung ist aufgrund dem Erhalt der Fassaden bei 
den alten Häusern gar nicht möglich. Die Fenster können nach den Vorgaben des 
Denkmalschutzes erneuert werden. Eine Dämmung ist erlaubnisfähig.  
 
Die Ligusterhecke bleibt bestehen, ist das richtig? 
 
Frau Pesch-Beckers: Es könnte sein, dass sie im Rahmen der Bauphase entfernt 
werden muss, Aber Bauauflage ist, dass der Sockel bestehen bleibt und nach Fertig-
stellung wieder eine zwei Meter hohe Ligusterhecke gepflanzt werden muss.

Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch  
Arbeitstitel: „Eisenbahnersiedlung“ in Köln-Porz-Gremberghoven 
 
8 
 
 
Frau Kuhle: Es gibt ein Problem, dass Gärten nicht gepachtet sind, aber trotzdem genutzt 
werden. Es wäre fast ein Haus quer durch die Gärten erbaut worden.  
Können die Anwohner die Gärten jetzt endlich pachten? 
 
Herr Hülsebusch kann in die liegenschaftliche Betrachtung nicht einsteigen, da sich 
diese privatrechtlich darstellt. Er würde Hilfestellung geben bei der Prüfung, ob die 
Grundstücke der Vonovia gehören beziehungsweise an wen man sich wenden kann. 
 
 
Herr Wallet, Anwohner der Hohenstaufenstraße: Hinter seinem Grundstück wird der Kinder-
garten gebaut, Er möchte nicht, dass im Sommer die ganzen Kinder an seinem Zaun stehen 
und zuschauen, wie er in seinem Pool plantscht. Er möchte, dass ein Sichtschutz aufgestellt 
wird. 
 
Frau Pesch-Beckers: Auflage ist auch hier die Eingrünung des Grundstücks mit einer 
Hecke. 
 
Es gibt einen Lärmatlas, bei dem ist Gremberghoven an oberster Stelle. Wird das auch bei 
dem Verkehrskonzept in Betracht gezogen? 
 
Herr Hülsebusch: Das ist sicherlich eine Rahmenbedingung, die in das Verkehrskon-
zept hineinspielt. 
Die Lärmbelastung ist in der ganzen Stadt ein Thema. Derzeit wird ein Gesamtver-
kehrskonzept entwickelt. Es wird gebeten, die Problematik schriftlich einzureichen. 
 
 
Frau Güne, Anwohnerin der Hohenstaufenstraße: Warum wird nicht anstatt von Häusern ein 
Spielplatz gebaut? Man braucht auch eine Bäckerei. 
 
Herr Hülsebusch: Bitte die Eingabe schriftlich einreichen. Der Vorschlag wird an die 
Abteilung für Spielplatzplanung im Jugendamt weitergegeben. 
Die Bäckerei gehört zur Nahversorgung. Es wurde bereits erläutert, dass die Stadt 
das Thema aufgegriffen hat. 
 
 
Herr van Benthem bedankt sich bei den anwesenden Bezirksvertreterinnen und Bezirksver-
tretern, bei den Vorstellerinnen und Vorstellern der Verwaltung und bei den Bürgerinnen und 
Bürgern für die angeregte Diskussion. Er schließt die Veranstaltung um 21:00 Uhr. 
 
 
 
 
gez.        gez. 
Herr Henk van Benthem     Frau Claudia Seibüchler 
(Bezirksbürgermeister)     (Schriftführerin)

Anlage 6

202 Zeichen

Anlage 6
Stadtplanungsamt
Konzeptionelle Darstellung zu den Zielsetzungen des 
Bebauungsplans
x: Bebauung 
Langobardenplatz
x: Bebauung 
nördlich Talweg Nr. 30
x: Bebauung 
nördlich Rather Straße Nr. 29

Anlage 4 Stellungnahmen

40814 Zeichen

1 
 
Anlage 4 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan "Eisenbahnersiedlung" in Köln-Porz-Gremberghoven eingegangenen 
planungsrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB.  
 
 
In der Zeit vom 20. Oktober bis zum 10. November 2017 sind im Bezirksrathaus Porz folgende zwölf Stellungnahmen eingegangen: 
 
Lfd. 
Nr. 
Eingaben- 
steller 
Eingang Stellungnahme Berück-
sichtigung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
1 
1.1 
NN 20.10.2017 Kommunikation 
Die Öffentlichkeitsveranstaltung am 19.10.2017 in 
der Friedrich-List Grundschule sei zu spät abge-
halten worden, da bereits mehrere Bauvorhaben 
in der Cheruskerstraße und der Hohenstaufen-
straße sich in der Realisierung befänden. Die 
Anwohner seien somit zu spät informiert worden.  
Kenntnis-
nahme 
Die in Rede stehenden Bauvorhaben sind auf Grundlage 
von § 34 Baugesetzbuch (BauGB), Zulässigkeit von Vor-
haben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ort-
steile, beurteilt und genehmigt worden. Eine förmliche 
Beteiligung sieht das Baugesetzbuch nicht vor. Die Ge-
nehmigung für die Wohnbebauung an der Hohenstau-
fenstraße wurde bereits vor Einleitung des Bebauungs-
plan-Verfahrens erteilt. Die Errichtung der Kindertages-
stätte an der Ecke Cheruskerstraße / Teutonenstraße 
wird zum Großteil auf Flächen umgesetzt, die außerhalb 
des Plangeltungsbereichs gemäß Anlage 1 liegen.  
Darüber hinaus ist es Ziel der frühzeitigen Beteiligung 
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB (Bauge-
setzbuch) über die allgemeinen Ziele und Zwecke der 
Planung zu informieren und nicht über einzelne Bau-
maßnahmen.  
Folgende Maßgaben aus dem Kölner Stadtrecht bleiben 
unberührt: 
Gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln, 
Zuständigkeiten der Bezirksvertretungen Abs. (2) Ziffer 
6.7, ist der Bezirksvertretung die Möglichkeit zur Stel-
lungnahme zu geben, bzgl. Bauvorhaben nach § 34 
BauGB, wenn die Größe des zu bebauenden Grund-
stücks 3.000 qm übersteigt oder von besonderem öffent-
lichen Interesse ist.

2 
 
 
1.2   Denkmalschutz 
Die Verdichtungsmaßnahmen würden dem 
Denkmalschutz widersprechen. Die Veräußerung 
von Baugrundstücken in der Eisenbahnersiedlung 
vor der Denkmalfestsetzung hätte zur Folge, dass 
der Denkmalschutz keine Anwendung findet.  
 
 
ja Die Verdichtungsmöglichkeiten, wie im Bebauungsplan-
Entwurf vorgeschlagen, wurden einvernehmlich mit dem 
Stadtkonservator und dem LVR (Amt für Denkmalpflege 
im Rheinland) abgestimmt. Trotz der Nachverdichtung, 
ist der Denkmalschutz nicht gefährdet. Der Denkmal-
schutz bleibt gewahrt. Nicht-denkmalverträgliche Nach-
verdichtungen konnten auf Grundlage des sich in Auf-
stellung befindlichen Bebauungsplans verhindert werden 
(Bebauung Langobardenplatz etc.).  
Die Siedlung Gremberghoven wurde am 06.11.2003 in 
die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen. Die Eintra-
gung umfasst die Gebäude Bahnhofsplatz 1 bis 7, 13, 
14; Frankenplatz 1 bis 11 und 4 bis 16; Gotenstraße 2, 
4; Hohenstaufenstraße 1 bis 33 und 2 bis 64; Langobar-
denplatz 1, 2, 3, 4; Rather Straße 1 bis 35 und 4 bis 66; 
Talweg 1 bis 45 und 2 a bis 36 in Köln-Porz-
Gremberghoven.  
Die Siedlung wurde schon vor der Veräußerung der 
Grundstücke unter Schutz gestellt. Der Bebauungsplan-
Entwurf konkretisiert lediglich die städtebaulichen Para-
meter, die nicht abschließend durch das Denkmalrecht 
gesteuert werden können. Durch die Aufstellung des 
Bebauungsplans kann der Denkmalschutz auf Basis von 
gemeinschaftlichen Regeln effektiver umgesetzt werden.  
 
1.3   Nachverdichtungen westlich der Hohenstau-
fenstraße 
Eine Erschließung der Baugrundstücke durch 
Gehwege über gepachtete Gärten hinweg wird in 
Frage gestellt. Insbesondere vor dem Hintergrund 
der notwendigen Erreichbarkeit für Feuerwehr 
und Rettungskräfte sowie die Unterbringung der 
erforderlichen Stellplätze sei diese Form der Er-
schließung mangelhaft. 
  
 
ja Die Erschließung der Baugrundstücke erfolgt über als 
Wohnwege ausgestaltete Stichstraßen, die allen Anfor-
derungen an eine Erschließungsanlage entsprechen. 
Hierbei sind zum einem die technischen Kriterien zu er-
füllen (Radien, Aufbau, Entwässerung, Leitungen etc.) 
zum anderen dienen die Zuwegungen der Unterbringung 
von Stellplätzen auf dem Baugrundstück. Die Stellplätze 
dürfen erst hinter einer 5 m tiefen Grünzone, bestehend 
aus Bestandsgrün, angeordnet werden.  
Die privat verpachteten Gärten sind im Zivilrecht veran-
kert. Das Baurecht gehört zum öffentlichen Recht. Ent-
sprechende privatrechtliche Vereinbarungen werden

3 
 
nicht geprüft.  
 
 
1.4   Kindergartenbedarfsplanung 
Es wird Bezug genommen auf die beabsichtigte 
Errichtung einer Kindertagesstätte Unter welchen 
Voraussetzungen wird das Vorhaben genehmigt. 
Liegt für die Anerkennung des Bedarfs eine Ge-
samtprognose vor? 
 
ja Der Bedarf wird vom Amt für Kinder, Jugend und Familie 
förmlich anerkannt und bestätigt und ist damit auch Vo-
raussetzung zur Erteilung der Baugenehmigung. Von 
dort aus werden in einer perspektivischen Sicht auf die 
Jahre 2020 und 2025, auch unter Berücksichtigung von 
Kinderzahlen der Bevölkerungsprognose der Stadt Köln 
nach, wohnortnahe Bedarfe analysiert. Dabei werden im 
wohnortnahen Umfeld bereits bestehende oder auch 
ggfls. perspektivisch abgängige Kindertageseinrichtun-
gen berücksichtigt. Die Bedarfsberechnungen beziehen 
sich im Grundsatz auf Stadtteile. Da es nicht immer mög-
lich ist, die Bedarfe im Stadtteil selber zu decken, wer-
den auch Flächen in Nachbarstadtteilen zur Bedarfsde-
ckung genutzt, soweit sie in zumutbarer Entfernung lie-
gen. So soll die neue Kita Bahnhofplatz in Gremberg-
hoven vor allem Bedarfe in den Stadtteilen Finkenberg 
und Porz decken. Mit Blick auf das Jahr 2020 bestehen 
in diesen beiden Stadtteilen Ausbaubedarfe von insge-
samt 14 Gruppen. 
Des Weiteren richtet sich die Beurteilung der Vorhaben-
zulässigkeit nach den Regelungen des § 34 Baugesetz-
buch (BauGB), Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der 
im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Hierbei wurde 
ein sog. „Einfügen“ hinsichtlich den Kriterien Art, Maß, 
Bauweise sowie der überbaubaren Grundstücksfläche in 
Verbindung mit den Zielsetzungen des sich in Aufstel-
lung befindlichen Bebauungsplans attestiert. Ebenfalls 
wurde durch das Amt des Stadtkonservators eine Ver-
träglichkeit mit dem Denkmalschutz unter Auflagen be-
stätigt. Die Erschließung ist über die Straße Am Bahnhof 
gesichert. Alle erforderlichen Stellplätze werden auf dem 
Baugrundstück untergebracht.  
 
1.5   Verkehr: Hohenstaufenstraße 
Der Parkdruck in der Hohenstaufenstraße sei 
Prüfung Die Sachlage vor Ort bestätigt die vorgebrachten Einga-
ben. Hierzu werden alle verkehrsrelevanten Stellung-

4 
 
sehr hoch. Es werde beidseitig geparkt. Daher sei 
es sinnvoller neue Parkmöglichkeiten zu schaf-
fen, als weitere Wohneinheiten zu realisieren. Die 
somit eingeschränkte Fahrbahn stelle ein Hinder-
nis für den Verkehrsfluss und der Durchfahrung 
durch den Linienbus 152 dar. Die verengten 
Gehwege würden die Sicherheit für die Fußgän-
ger gefährden. 
 
nahmen mit der Bitte um Behandlung und Beantwortung 
dem Amt für Straßen und Verkehrstechnik übergeben 
sowie den Kölner Verkehrsbetreiben (KVB). 
Des Weiteren werden die entsprechenden Eingaben an 
das Amt für Stadtentwicklung überstellt mit der Bitte, 
entsprechende Aufgabenstellungen in die Erarbeitung 
des zu entwickelnden Städtebauförderkonzepts im Rah-
men des Programms Starke Veedel – Starkes Köln, So-
zialraum Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil, 
aufzunehmen.  
  
1.6   Verkehr: Rather Straße 
Die Rather Straße wurde mit einem Zebrastreifen 
und einer Tempo 30 Zone ausgestattet.  
Die ordnerischen Maßnahmen fänden kaum Be-
rücksichtigung, da mit erhöhter Geschwindigkeit 
(bis zu 100 km/h) gefahren würde und der Zebra-
streifen keine Beachtung fände.  
 
Prüfung Die Stellungnahme wird an das Amt für Straßen und 
Verkehrstechnik sowie dem Ordnungsamt mit der Bitte 
um Erhöhung der Kontrollen übergeben.  
2 
2.1 
NN 21.10.2017 
 
Vordächer 
Für den Erhalt der besonders denkmalwürdigen 
Holztüren und der umgebenden Fassadenbereich 
sollte der Bebauungsplan Vordächer festschrei-
ben, um Schutz vor Witterung zu gewährleisten. 
Die derzeitigen Vordächer seien nur im Rahmen 
des Bestandsschutzes geduldet. Die hierbei ver-
wandten Materialien (Eisenstangenträger, Plas-
tikwelldach) seien nicht im Sinne der Gestal-
tungszielsetzungen.  
Die mit dem Siedlungsbild in Einklang stehenden 
Vordächer (Holzdach, ggf. mit Ziegelkonstruktion) 
sollten im Bebauungsplanentwurf vorgesehen 
und somit planungsrechtlich gesichert werden.  
 
ja Die Notwendigkeit zur Verwendung von Vordächern ist 
nachvollziehbar. Hierzu wird ein einheitlicher Typus zu-
gelassen. Vordächer sind im Eingangsbereich über der 
Tür möglich, wenn es sich um eine aufgehängte Glas-
dachkonstruktion handelt. Die Aufhängung ist über dem 
Vordach anzubringen. Das Glasvordach muss 0,4 m 
über dem Türrahmen mit einer Breite von 1,60 m zentral 
angebracht sein. Die Neigung des Daches ist mit 15 
°Grad auszurichten. Die Vordachkonstruktion ist mit ei-
ner Tiefe von 1 m vorzusehen. Eine graphische Darstel-
lung zur Verdeutlichung der Maßgabe ist der Anlage 5 zu 
entnehmen. Bei der Gestaltung und der Materialwahl des 
Vordaches kam es darauf an, ein schlichtes, unauffälli-
ges und nicht historisierendes Vordach auszuwählen. 
Andere Typen von Vordächern sind vor der Unterschutz-
stellung angebracht worden.  
Für Sondertypen mit gebündelten Hauseingängen wie 
z.B. in der Hohenstaufenstraße sind Einzelfalllösungen 
abzustimmen. Das Material ist dabei den übrigen Vordä-

5 
 
chern anzupassen. 
 
2.2   Anbauten 
Die im Bebauungsplan-Entwurf vorgesehene 
Möglichkeit zur Erweiterung bestimmter Gebäude 
um bis zu 3 m im rückwärtigen Bereich reiche 
nicht aus, um den Bedarf hinsichtlich der Wohn-
qualität vor dem Hintergrund der technischen 
Anforderungen (Dämmung, Brandschutz etc.) 
gerecht zu werden. Durch die tiefen Grundstücke 
sei nicht von einer Störung des Denkmalcharak-
ters auszugehen, wenn Anbauten bis zu 5 m, wie 
im Bestand, zugelassen würden. Dies umfasst 
ebenfalls die bereits errichteten Waschküchen in 
den rückwärtigen Bereichen der Grundstücke an 
der Hohenstaufenstraße.  
Es sei unverhältnismäßig, dass umfangreiche 
Neubauten tendenziell größeren Spielraum erhal-
ten und bei Umbaumaßnahmen im Bestand nur 
kleinere Maßnahmen zu Lasten der Nutzbarkeit 
erlaubt seien. 
Ausgehend von den technischen Anforderungen 
wird eine Erweiterungsoption von bis zu 5 m ge-
fordert. Die gestalterische Einbindung in das Ge-
samtkonzept sei möglich und im Sinne der An-
wohner.  
Es wird angeregt, die Anbauten bis zu zwei Voll-
geschossen, wie die Neubauten, zuzulassen 
sowie die bereits gebauten Waschküchen pla-
nungsrechtlich zu sichern.  
 
 
teilweise Die funktionale Notwendigkeit von Anbauten (Material: 
Glas, Metall) vor dem Hintergrund der gering dimensio-
nierten Grundrisse im Bestand ist nachvollziehbar. Daher 
wird die bisher vorgesehene Möglichkeit, eingerückte 
Anbauten bis zu einer Tiefe von 3 m vorzusehen, modifi-
ziert. Denkmalpflegerisches Ziel ist es, dass mögliche 
Anbauten klar untergeordnet sind, um das Gesamten-
semble nicht zu stören. Bei einer mittleren Tiefe von 9 m 
der bestehenden Hauptgebäude sollen nun unter Würdi-
gung der v.g. Zielsetzungen eingerückte Anbauten bis zu 
4 m Tiefe zulässig sein. Weitergehende Abstimmungen 
werden anhand von Einzelfallentscheidungen nach 
Denkmalschutzgesetz getroffen.  
 
 
 
 
 
 
Eine Ausweitung der zulässigen Anbautiefe von bis zu 5 
m würde das Erscheinungsbild verunklaren und stellt 
sich gegenüber dem Denkmal nicht mehr als unterge-
ordnet dar.  
Aus den gleichen Gründen wird eine Erhöhung der zu-
lässigen Vollgeschossanzahl abgelehnt. Der Anbau ist 
lediglich im Erdgeschoss möglich. Die Öffnungen der 
Außenwand müssen erhalten bleiben. 
 
2.3   Gartengestaltung 
Die im Bebauungsplan-Entwurf vorgeschlagene 
Regelung von Gartenhütten und Geräteschuppen 
(genehmigungsfreie Anlagen) sei eine verhält-
nismäßig zu erhebliche Einschränkung, da diese 
Nebenanlagen nicht den Charakter oder den 
nein Die unkoordinierte Verortung von größeren Gartenhütten 
etc. im Bestand führt zu einer Störung des Erschei-
nungsbildes der Siedlung. Insbesondere in Bereichen, in 
denen Gartenzonen vorgelagert sind, wie z.B. an der 
Rather Straße, ist es notwendig einheitliche Regeln zu 
definieren. Die Verortung von Gartenhütten, Lagerplät-

6 
 
Wert der Grundstücke beeinflussen würden. Ins-
besondere Gartengeräte zur Pflege der Grünan-
lagen bringen das Erfordernis mit sich, trocken 
und geschützt gelagert zu werden.  
Darüber hinaus würde diese Regelung zu einer 
zunehmenden Unklarheit führen, welche Anlagen 
genehmigungspflichtig sind und welche nicht. Als 
Beispiele werden folgende Nutzungen angeführt: 
Geräteschuppen, Bänke, Sitzecken, Swimming-
pools, Teichanlagen, Blumenbeete, Kleintierstal-
lungen, Gartendekor. 
 
  
zen etc. im Rahmen der zulässigen Bereiche betrifft alle 
Nebenanlagen (rot gestrichelte Linie). Somit kann jedem 
Grundstück ein Bereich zugeordnet werden, in dem Ne-
benanlagen zulässig sind. Weitergehende Abstimmun-
gen werden anhand von Einzelfallentscheidungen nach 
Denkmalschutzgesetz getroffen. 
 
2.4   Verkehr: Hohenstaufenstraße 
Die Verkehrssituation soll durch bauliche Maß-
nahmen (Straßeneinkerbungen, Zebrastreifen 
etc.) verbessert werden. 
 
 Die Stellungnahme wird an das Amt für Straßen und 
Verkehrstechnik mit der Bitte um Prüfung übergeben.  
2.5  22.10.2017 Ausweitung des infrastrukturellen Angebots 
In Anbetracht des baulich bedingten Einwohner-
zuwachses sollte die Ausstattung des Quartiers 
mit familienfreundlichen Angeboten gestärkt wer-
den. Insbesondere das Kinderspielplatzangebot 
in der Hohenstaufenstraße sei ungenügend. Dar-
über hinaus sollen zusätzliche Stellplatzanlagen 
geschaffen werden, um eine weitere Verengung 
der Hohenstaufenstraße zu verhindern.  
 
ja Die im Bebauungsplan-Vorentwurf dargestellten öffentli-
chen Grünflächen am Frankenplatz und in der Hohen-
staufenstraße werden als öffentliche Parkanlage aufge-
wertet und gestaltet. Hierbei können auch untergeordnete 
Spielmöglichkeiten umgesetzt werden. Auch soll die Mög-
lichkeit geprüft werden, den Parkplatz am Bahnhofplatz 
als Dorfplatz mit Aufenthaltsqualität umzugestalten.  
3 
3.1 
NN 21.10.2017 
 
Vordächer 
gleichlautend wie lfd. Nr. 2.1. 
 
vgl. 2.1. vgl. 2.1.  
3.2   Anbauten 
gleichlautend wie lfd. Nr. 2.2. 
 
vgl. 2.2. vgl. 2.2. 
3.3   Gartengestaltung 
gleichlautend wie lfd. Nr. 2.3. 
vgl. 2.3. vgl. 2.3.

7 
 
 
3.4   Erhaltung von Verbindungswegen 
Die für die Siedlung typischen Wege seien größ-
tenteils überformt und nicht erkenn- und wahr-
nehmbar. Eine weitere Überformung sollte ver-
hindert werden. Bereits überformte Wege und 
damit in Verbindung stehende Grenzveränderun-
gen müssten zurückentwickelt werden. 
 
ja Die entsprechenden Verbindungswege sollen als Geh-
recht zu Gunsten der Allgemeinheit gesichert werden. Die 
planungsrechtlich festgesetzten Geh-, Fahr- und Lei-
tungsrechte sowie die im Plangebiet verlaufenden Leitun-
gen bedürfen später zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung 
entsprechender Dienstbarkeiten im Grundbuch bezie-
hungsweise gegebenenfalls zusätzlich öffentlich rechtli-
cher Baulasten im Baulastenverzeichnis. 
 
3.5   Sanierung abgängiger privater Häuser 
In der Eisenbahnersiedlung befänden sich private 
Bestandsgebäude (Mehrfamilienhäuser) die stark 
abgängig seien. Es wird um Prüfung gebeten, 
welche Möglichkeiten bestehen eine Aufwertung 
dieser Häuser in Gang zu setzen. Eine Anspra-
che von Wohnungsbaugesellschaften wird vorge-
schlagen. 
 
Prüfung Im Rahmen des Städtebauförderprojekts „Starke Veedel“ 
sollen entsprechende Instrumente bereitgestellt werden, 
die eine finanzielle Unterstützung ermöglichen (Fassa-
densanierung etc.). Die Verwaltung hat parallel dazu 
Kontakt zu den betroffenen Eigentümern aufgenommen. 
Es wurde mitgeteilt, dass die abgängige Substanz in der 
Hohenstaufenstraße, am Talweg und am Langobarden-
platz 2020 saniert werden soll.  
3.6   Verkehr 
Gremberghoven sei ein Quartier, welches insbe-
sondere durch Durchgangsverkehre geprägt sei. 
Innerhalb der historischen Bausubstanz führe 
dies zu erheblichen Erschütterungen und Lärm. 
Verschärft würde die Situation durch verkehrswid-
riges Verhalten durch Autofahrer in den bereits 
sehr beengten Straßenräumen. Im Ergebnis sei 
die Verkehrssicherheit insbesondere für Minder-
jährige äußert gefährdet. Sofern der Bebauungs-
plan eine Regelungsmöglichkeit entfalten könnte, 
sollte eine Einbahnstraßenregelung geplant wer-
den.  
Weitere Eingaben gleichlautend wie lfd. Nr. 2.4. 
 
 
Prüfung Die Stellungnahme wird an das Amt für Straßen und 
Verkehrstechnik mit der Bitte um Prüfung übergeben. 
3.7   Bevölkerungsentwicklung 
Vor dem Hintergrund der älter werdenden Bevöl-
Kenntnis-
nahme 
vgl. 2.1.

8 
 
kerungsstruktur sollte es Ziel sein, ein adäquates 
Angebot für Familien in Form von nutzbaren 
Wohnräumen bereitzustellen. Die heutigen 
Grundrisse der denkmalgeschützten Substanz 
würden lediglich bis 90 m² Grundfläche schaffen, 
was zu wenig sei. Auch aus Sicht der demogra-
phischen Entwicklung, müssten die vorgeschla-
genen Anbauten zur Vergrößerung der Wohnflä-
che zugelassen werden.  
Bei der Zusammensetzung der Bevölkerung soll-
te auf eine gemischte Bewohnerstruktur Wert 
gelegt werden.  
 
4 
4.1 
NN 09.11.2017 Folgende Vorschläge sollen in den Bebau-
ungsplan eingebracht werden: 
 Anbauten, die bis zu einer Tiefe von 5 m über 
die gesamte Hausbreite in zweigeschossiger 
Ausführung zulässig sind; 
 Vordächer, die in witterungsbeständiger Aus-
führung zulässig sein sollen; 
 Gartenhäuser, die errichtet werden dürfen; 
 Verbindungswege, die zwischen den Gärten 
wiederhergestellt werden sollen; 
 Neuregelung der Verkehrssituation und Ver-
kehrsberuhigung; 
 Ausschluss von Nachverdichtungsmöglichkei-
ten auf denkmalgeschützten Gärten; 
 direkte Bürgerbeteiligung bei zukünftigen 
Bauvorhaben. 
 
 s.u. 
 
4.2   Information über beabsichtigte Bauvorhaben 
Es wird gefordert, über die gestalterischen und 
denkmalpflegerischen Vorgaben betreffend der 
sich in Realisierung befindlichen Bauvorhaben 
informiert zu werden. 
 
ja Die Neubauten müssen sich in der Dachform, Dachein-
deckung und der Farbgebung an die denkmalgeschütz-
ten Gebäude anpassen. Hinsichtlich der Eingrünung ent-
lang der Hohenstaufenstraße werden Hecken im Bebau-
ungsplan festgesetzt. Die Zufahrten auf das Grundstück 
werden ebenfalls festgesetzt. 
Die Maßgaben werden im ausstehenden Rechtsplan

9 
 
dargelegt. Dieser wird öffentlich ausgelegt und ist nach 
Abschluss des Verfahrens öffentlich (auch digital) zu-
gänglich.  
 
4.3   Anbauten 
gleichlautend wie lfd. Nr. 2.2. 
 
 vgl. 2.2.  
4.4   Vordächer 
gleichlautend wie lfd. Nr. 2.1. 
 
 vgl. 2.1. 
 
4.5   Gartengestaltung 
gleichlautend wie lfd. Nr. 2.3. 
 
 vgl. 2.3. 
4.6   Erhaltung von Verbindungswegen 
gleichlautend wie lfd. Nr. 3.4. 
 
 vgl. 3.4. 
4.7   Verkehr 
gleichlautend wie lfd. Nr. 3.6. 
 
 vgl. 3.6. 
5 
 
NN 08.11.2017 gleichlautend wie lfd. Nr. 4.1. bis einschließlich 
4.7. 
 
 vgl. 4.1. bis einschließlich 4.7. 
6 
6.1 
NN 08.11.2017 Öffentlichkeitsveranstaltung 
Bei der Öffentlichkeitsveranstaltung am 
19.10.2017 sei zu wenig auf die graphische Er-
klärung der Planinhalte eingegangen worden, so 
dass die Verständlichkeit für die Bürgerinnen und 
Bürger erschwert worden sei.  
Des Weiteren hätte es einer Erläuterung zu den 
Bauvorhaben (Anzahl Wohneinheiten, Aussehen 
etc.) sowie zum Umgang mit dem Baumbestand 
bedurft.  
 
Kenntnis-
nahme 
Bei zukünftigen Veranstaltungen werden die Planzeichen 
gesondert erklärt.  
6.2   Nachverdichtung 
Die Schaffung von Wohnraum sei ein nachvoll-
vgl.  
1.2., 1.3. 
vgl. 1.2., 1.3.

10 
 
ziehbares Ziel der Stadt. Jedoch störe die Nach-
verdichtung in Gremberghoven die Attraktivität 
des denkmalgeschützten Areals. Das Instrument 
zur Plansicherung (Veränderungssperre) sei zu 
spät aktiviert worden. 
Im Verhältnis stünde eine Genehmigungslage 
z.B. für eine Zaunanlage mit einer Dauer von vier 
Jahren in keinem Verhältnis.  
 
6.3   Verkehr  
Die Rather Straße und die Hohenstaufenstraße 
seien durch ein erhebliches Verkehrsaufkommen 
geprägt, welches mit dem einer Auto-
bahn/Umgehungsstraße sei. 
Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten werden 
stets überschritten. Darüber hinaus werde die 
Situation durch ungeordnet parkende Autos ge-
prägt. Hier sollten die Verkehrskontrollen insbe-
sondere in den Abendstunden verstärkt werden.   
Auch werde die Hohenstaufenstraße durch Lie-
ferverkehre in Anspruch genommen, obwohl die-
se für LKW-Verkehre gesperrt ist. Die Situation in 
der Hohenstaufenstraße werde durch den durch-
fahrenden ÖPNV zusätzlich verschärft.  
Es wird die Anregung gegeben, die Verkehrssitu-
ation in der Hohenstaufenstraße und der Rather 
Straße durch bauliche Maßnahmen (Parkbuchten 
etc.) zu verbessern, ohne die Anwohner finanziell 
zu belasten.  
 
 Die Stellungnahme wird an das Amt für Straßen und 
Verkehrstechnik mit der Bitte um Prüfung übergeben. 
6.4   Bewohnerstruktur  
Anteilig auf das Stadtgebiet verteilt würden ins-
besondere in Gremberghoven überdurchschnitt-
lich viele Asylsuchende und Migranten unterge-
bracht. 
Die Stadt würde Wohnungen in der Hohenstau-
fenstraße beschlagnahmen und diese für Flücht-
linge und Migranten bereitstellen.  
nein Im gesamten Stadtbezirk Porz stehen zurzeit 1.300 be-
legbare Plätze für die Unterbringung von Geflüchteten 
zur Verfügung. Bei 113.611 Einwohnern in Porz beträgt 
die Flüchtlingsquote 1,14%. Zum Vergleich: die Stadtbe-
zirke Innenstadt, Rodenkirchen, Ehrenfeld und Kalk wei-
sen eine höhere Quote zwischen 1,26% bis 1,50% aus. 
In den übrigen Stadtbezirken liegt die Quote unter dem 
Wert von Porz.

11 
 
Die vom Amt für Stadtentwicklung vorgeschlage-
nen Maßnahmen (Hausaufgabenbetreuung, Ar-
beitsmarktförderung) seien nicht problemorientiert 
ausgerichtet.  
Die ebenfalls vorgeschlagenen Sanierungszu-
schüsse zur Verbesserung der Bausubstanz wür-
den keine Hilfestellung für die Anwohner darstel-
len.  
Grundsätzlich wird gefordert, die soziale Durch-
mischung des Gebietes zu verbessern. 
 
Im Stadtteil Gremberghoven stehen insgesamt 96 beleg-
bare Plätze zur Verfügung. Bei 3.057 Einwohnern be-
trägt die Flüchtlingsquote 3,14%. Das ist im Stadtbezirk 
Porz die derzeit höchste Quote. Werte über 2% werden 
ferner noch in den Stadtteilen Poll, Ensen, Eil und Wahn 
erreicht. An zwei Standorten im Bezirk Porz (Urbach und 
Lind) werden aktuell noch Unterkünfte errichtet, die 400 
bzw. 320 Plätze beherbergen sollen. Bei einer Vollbele-
gung - die angesichts von derzeit sinkenden Flüchtlings-
zahlen wohl nicht mehr zu erwarten ist - würde die 
Flüchtlingsquote in Urbach rund 3,80 % und in Lind 
knapp unter 10% betragen. Ziel der Verwaltung bleibt 
eine dezentrale und möglichst gleichmäßige Verteilung 
aller Geflüchteten im Kölner Stadtgebiet. Dies ist aber 
nicht überall umsetzbar, da es in vielen Stadtteilen an 
entsprechenden Baugrundstücken mangelt und/oder 
keine anderen Objekte beispielsweise zur Anmietung 
akquiriert werden können. 
Es ist nicht zutreffend, dass die Stadt Köln Wohnungen 
in der Hohenstaufenstraße beschlagnahmt, um dort Ge-
flüchtete unterzubringen. Dies würde eine Enteignung 
darstellen und hierzu gelten rechtlich sehr hohe Hürden.  
 
6.5   Nahversorgung, Einzelhandel etc. 
Das Quartier sei hinsichtlich der Nahversorgung 
ungenügend ausgestattet. Es fehle insbesondere 
den älteren Bewohnern an einem Bäcker, einem 
Supermarkt etc.  
Die Stadt soll das Umfeld für interessierte Inves-
toren stärken, um die Realisierung eines Bäckers, 
eines Supermarkts und/oder eines Ärztehauses 
zu fördern  
 
Prüfung Die Verwaltung prüft aktuell neue Konzepte zur wohnort-
nahen Versorgung. Hierbei werden entsprechende Be-
treibermodelle mit Bauinteressierten und Händlern ge-
führt. Die Verbesserung der Nahversorgungssituation in 
Gremberghoven genießt höchste Priorität.  
6.6   Denkmalschutz 
Der Denkmalschutz für Gremberghoven sei sehr 
wichtig. Die Regelung von Dacheindeckungen, 
Fassadenfarben etc. sei richtig. Jedoch stelle die 
Steuerung von Gartenhütten etc. eine unverhält-
Kenntnis-
nahme 
Vgl. 1.2., 2.3.

12 
 
nismäßig starke Beeinflussung dar. Standort und 
Ausführung von Geräteschuppen etc. sei für den 
Denkmalschutz in Gremberghoven unerheblich.  
Grundsätzlich zeige sich die Anwendung des 
Denkmalschutzes in Gremberghoven durch lange 
Genehmigungsdauern und strikte Regelungen.  
Dies führe in Summe beim Bürger zu Unver-
ständnis. 
 
6.7   VEP Hohenstaufenstraße 
Die Bebauung (74 Wohneinheiten im Einfamilien-
hausbau der Deutschen Reihenhaus) auf der 
Fläche des Birkenwäldchens wird begrüßt. Je-
doch erhöhe sich dadurch der Verkehr, so dass 
über eine zweite Erschließungsstraße nachge-
dacht werden sollte. Die Pläne sehen zurzeit nur 
eine Zufahrt über die Cimbernstraße vor.  
 
nein Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Cim-
bernstraße. Eine Anbindung an die Steinstraße als auch 
die Hohenstaufenstraße ist aus verkehrstechnischer 
Sicht nicht möglich. Es ist geplant die Cimbernstraße zu 
Lasten des Plangebietes zu verbreitern und damit neu 
auszubauen. 
Die innere Erschließung des Plangebietes erfolgt über 
öffentliche Mischverkehrsflächen als auch privaten nicht 
befahrbaren Wohnwegen. Nördlich des Plangebietes 
trifft die Straße Im Brücherfeld auf die Cimbernstraße. 
Diese wird in das Plangebiet als Mischverkehrsfläche 
verlängert und dient als Haupterschließung. Nach Süden 
setzt sie sich als Fußverbindung fort. Über eine geplante 
Querungshilfe an der Hohenstaufenstraße wird der An-
schluss an die KVB-Bushaltestelle und den S-
Bahnhaltepunkt der Linie S 12 ermöglicht. 
Die privaten Stellplätze sind oberirdisch in Form von 
Sammelstellplätzen und Carports angeordnet und so 
konzentriert, dass große Teile des Plangebietes nahezu 
autofrei werden. 
 
6.8   Nachverdichtung der Vonovia 
Die geplanten Neubauvorhaben der Vonovia 
würden aufgrund der Schaffung von öffentlich 
geförderten Wohneinheiten die soziale Mischung 
des Quartiers negativ beeinflussen.  
Es wird die Frage gestellt, was aus der beabsich-
tigten Niederlegung des Garagenhofes an der 
Gotenstraße geworden sei.  
ja Die Niederlegung des Garagenhofes in Kombination mit 
einer städtebaulichen Neuordnung der Fläche an der 
Gotenstraße ist weiterhin beabsichtigt. Die Planungen 
werden im laufenden Jahr konkretisiert.

13 
 
 
6.9   Kindergartenbedarfsplanung 
Es wird in Frage gestellt, ob fünf Kindergärten in 
Gremberghoven zweckdienlich seien. Es sollen 
Ersatzkapazitäten für die entfallenen Parkplätze 
geprüft werden. 
 
ja vgl. 1.4 
6.10   Sauberkeit im Quartier 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB) führen 
im Stadtteil Finkenberg regelmäßige und häufiger 
den Müll ab. In Gremberghoven seien die Ab-
fuhrintervalle seltener bemessen. Daher steige 
die Vermüllung im öffentlichen Raum verstärkt 
durch eine stetig zunehmende Anzahl  abgemel-
deter Autos etc.  
Insbesondere im Bereich des Garagenhofs an 
der Gotenstraße sei ein akuter Handlungsbedarf 
zu unterstellen. 
Auch der Bereich der Deutschen Bahn an der 
Hohenstaufenstraße (Zuwegung Bahnsteig) sei 
ein solchen Ort mit Handlungsbedarf.  
Es wird angeregt, die Reinigung der öffentlichen 
Flächen durch die AWB zu verbessern. 
 
 Die Stellungnahme wird an die Abfallwirtschaftsbetriebe 
und an das Ordnungsamt mit der Bitte um Prüfung über-
geben. 
6.11   Informationspolitik 
Grundsätzlich wird gefordert, besser informiert zu 
werden. Die Anregung umfasst die Bereiche:  
Bautätigkeiten sowie Denkmalschutz und dessen 
Anwendung. 
 
Kenntnis-
nahme 
Vgl. 1.1., 4.2. 
7 
7.1 
NN 09.11.2017 Öffentlichkeitsveranstaltung 
Nach Einleitung des Bebauungsplan-Verfahrens 
am 28.01.2016 hätte die erforderliche Information 
der Öffentlichkeit (Abendveranstaltung am 
19.10.2017) zu spät stattgefunden. Auch sei die 
Kenntnis über die Wohnbauvorhaben der Vortra-
genden unzureichend gewesen. 
Kenntnis-
nahme 
Vgl. 1.1., 6.1.

14 
 
 
7.2   Nachverdichtung  
Die temporäre Inanspruchnahme der präge nden 
Hecken- und Mauerstrukturen würde lange Zeit 
dauern, bis diese wieder hergestellt seien. Di e 
neuen Häuser seien Fremdkörper. Die Reduzi e-
rung der Grünflächen wird kritisch ges ehen, insb. 
bieten die Gartenstrukturen Leben sräume für 
Tiere.  
Kenntnis-
nahme 
vgl. 1.3. 
7.3   Regelung von Gartenlauben 
Die Regelung zur Verortung von Gartenhütten 
etc. betrifft die Grundstücke an der Rather Str aße 
(linke Seite, gerade Hausnummern) und alle 
Grundstücke auf der rechten Seite des Ta lwegs. 
Dies führe zu einer Ungleichbehandlung.  
 
nein vgl. 2.3. 
7.4   Anbauten 
Die im Bebauungsplan zulässigen Anbauten wü r-
den eine Erweiterung der Bestandsgebäude um 3 
m in die Tiefe und ein Vollgeschoss in die Höhe 
ermöglichen. Ziel sei es, diese Anbauten als Wi n-
tergärten zuzulassen. Die Neubauten würden 
jedoch mit zwei Vollgeschossen zuzüglich Dac h-
geschoß errichtet. Die unterschiedliche Regelung 
sei unverhältnismäßig. Der Bebauungsplan -
Entwurf sollte in dieser Hinsicht angepasst we r-
den und ebenfalls zweigeschossige Anbauten 
zulassen. 
 
teilweise vgl. 2.2. 
7.5   Städtebauförderung 
Die vom Amt für Stadtentwicklung vorgestellten 
Maßnahmen würden den richtigen Ansatz da r-
stellen, um das Quartier zu stärken. Jedoch sei 
eine bisher ausstehende Förderzusage de s Lan-
des enttäuschend. Durch die Vorstellung gepla n-
ter Maßnahmen, die noch nicht beim Land ane r-
kannt seien, entstünde der Eindruck, dass von 
Prüfung Die Stellungnahme wird an das Amt für Stadtentwicklung 
und Statistik mit der Bitte um Prüfung und Berücksichti-
gung übergeben.

15 
 
der eigentlichen Thematik (Denkmalschutz in 
Gremberghoven) abgelenkt werden sollte.  
Grundsätzlich solle Gremberghoven ein leben s-
wertes, vielfältiges Quartier sein mit einem au s-
geprägten gemeinschaftlichen Zusammenhalt. 
Die Maßnahmen zur Städtebau förderung würden 
dazu einen Beitrag leisten, da die Bewohner 
selbst dadurch profitierten. 
 
7.6   Verkehr 
Im Bereich der Rather Straße fehle auf Höhe des 
Kiosks und der Bushaltestelle ein Zebrastreifen, 
um sicher die Straße queren zu können. Die 
Rather Straße solle zu einer Tempo 30 Zone 
erklärt werden, um den Autorennen und der er-
höhten Fahrgeschwindigkeit entgegenzuwirken.  
Im Bereich des Frankenplatzes sei durch parken-
de Autos die Situation des Gegenverkehrs nicht 
verkehrssicher zu bewältigen. Insbesondere im 
Mündungsbereich der Kurve komme es zu ge-
fährlichen Situationen. Während Bauarbeiten war 
der Bereich um den Frankenplatz als Einbahn-
straßensystem geregelt worden. Dies hätte zu 
einer Entschärfung der Situation geführt. Dieses 
Vorgehen sollte zu einer dauerhaften Lösung 
erhoben werden. 
Ansonsten gleichlautend wie lfd. Nr. 1.5., 1.6., 
3.6. und 6.3. 
 
Prüfung Die Stellungnahme wird an das Amt für Straßen und 
Verkehrstechnik mit der Bitte um Prüfung übergeben. 
7.7   Grundstücksverhältnisse 
Die von den Nachverdichtungsoptionen betroff e-
nen Grundstücke sollen im Wesentlichen der 
Vonovia (Wohnungsunternhemen) gehören. Der 
Bebauungsplan-Entwurf diene zur Verwirklichung 
der wirtschaftlichen Interessen der Vonovia.  
Die erteilten Baugenehmigungen, die aufgrund 
von positiven Bauvorbescheiden vor Einleitung 
des Bebauungsplan-Verfahrens beschieden wu r-
Kenntnis-
nahme 
Einzelne Grundstückseigentümer werden im Rahmen 
der Bautätigkeit nicht bevorteilt. Die Kriterien für geeig-
nete Nachverdichtungsoptionen richten sich ausschließ-
lich nach baurechtlich-städtebaulichen Gesichtspunkten.

16 
 
den, würden daher zu Misstrauen führ en. Die 
rechtliche Abhängigkeit zur Genehmigung sei 
unverständlich.  
 
8 
8.1 
NN 02.11.2017 Kreuzungsfreier Ausbau der Bahngleise zu 
einer Schnellfahrstrecke 
Im Bereich der Abzweigstelle Steinstraße endet 
die Schnellfahrstrecke Frankfurt Flughafen – Köln 
Steinstraße und mündet in die Fernbahnstrecke 
auf der sich bis Köln HBF regionale Züge und 
ICE Züge die Strecke teilen. Diese Kombination 
führe zu Verspätungen im Bahnverkehr. Daher ist 
es beabsichtigt, die Streckenführung auszubau-
en, um den Übergang kreuzungsfrei zu gestalten. 
Die Nachverdichtungsmaßnahmen parallel zu der 
Bahnstrecke stehen diesen Ausbauabsichten 
entgegen. Der notwendige Raum zur Gleiskör-
pererweiterung werde dadurch eingeschränkt.  
 
Prüfung Die Stellungnahme wird an das Eisenbahn-Bundesamt 
mit der Bitte um Prüfung übergeben. 
9 
9.1 
NN 06.11.2017 Öffentlichkeitsveranstaltung 
Es wird der Verwaltung gedankt, dass die Veran-
staltung am 19.10.2017 durchgeführt wurde, da 
somit die Stadt erforderliche persönliche Arbeit 
vor Ort leiste und durch den direkten Kontakt 
ansprechbar wird. Auch entstünde der Eindruck, 
dass für Gremberghoven gearbeitet werde. 
 
Kenntnis-
nahme 
 
9.2   Verkehr: Humboldtstraße / Am Hochkreuz  
Es wird um Informationen zum Sachstand gebe-
ten, wie weit die Ausbauplanung am Kreuzungs-
punkt B 8 / Steinstraße und Maarhäuser Weg 
sind. Die Straßenbereich sei hoch frequentiert, so 
dass regelmäßig ein Rückstau bis in die Siedlung 
erfolgt. Auch führe dies zur Missachtung der Ver-
kehrsregelung, dass eine direkte Einfahrt von der 
Humboldtstraße nach Gremberghoven verboten 
sei. Insbesondere die Straße Am Hochkreuz sei 
Prüfung Die Stellungnahme wird an das Amt für Straßen und 
Verkehrstechnik mit der Bitte um Prüfung übergeben.

17 
 
durch diese Situation stark belastet. In diesem 
Bereich müsste eine Verbreiterung erfolgen, da-
mit ein geradeausfahren nicht mehr möglich wä-
re.  
 
9.3   Verkehr: Parkplatz Gastronomie Nirvana 
Die abfahrenden Gäste des Betriebs Nirvana 
(Frankfurter Str. 725) würden die Verkehrssicher-
heit gefährden. Hierzu müsste eine Beschilde-
rung des Parkplatzes installiert werden, durch 
welche die Gäste dazu angehalten würden, aus-
schließlich in Richtung Eil zu fahren. Durch die 
Abfahrbewegung Richtung B 8 werde die rote 
Ampel sowie eine durchgezogene Linie stets 
außer Acht gelassen. Es soll ein Gespräch mit 
dem Pächter geführt werden.  
 
Prüfung Die Stellungnahme wird an das Amt für Straßen und 
Verkehrstechnik mit der Bitte um Prüfung übergeben. 
9.4   Verkehr: Tempo 30 Zone 
Es wird auf das verkehrswidrige Verhalten der 
Straßenverkehrsteilnehmer hingewiesen. Die 
Überschreitung der Geschwindigkeitsvorgaben 
sei auch in den Straßen Auf dem Streitacker und 
dem Brücherfeld festzustellen. Außerdem sei der 
öffentliche Raum (inkl. Straße) auch ein Spielort 
für Kinder, die durch das Verkehrsverhalten einer 
vermeidbaren Gefahr ausgesetzt würden.  
Die Verkehrskontrollen (auch mobil) sollen erhöht 
werden. 
Ansonsten gleichlautend wie lfd. Nr. 1.5., 1.6., 
3.6. und 6.3. 
 
Prüfung Die Stellungnahme wird an das Amt für Straßen und 
Verkehrstechnik mit der Bitte um Prüfung übergeben. 
9.5   Verkehr: Einbahnstraßenregelung 
Insbesondere Im Bereich der Breitenbachstraße 
sowie der Straße Am Hochkreuz werde regelmä-
ßig entgegen der vorgeschriebenen Richtung 
gefahren.  
Prüfung Die Stellungnahme wird an das Amt für Straßen und 
Verkehrstechnik mit der Bitte um Prüfung übergeben. 
9.6   Verkehr: Abfallbewirtschaftung Prüfung Die Stellungnahme wird an die Abfallwirtschaftsbetriebe

18 
 
Die Fahrzeuge der AWB führen regelmäßig mit 
hoher Geschwindigkeit entgegen der vorge-
schriebenen Fahrtrichtung. Gerade städtischen 
Betrieben käme eine Vorbildwirkung zu. Es wird 
gefordert, diesem Verhalten Einhalt zu gebieten.  
 
mit der Bitte um Prüfung übergeben. 
10 
 
NN 07.11.2017 Ausbau der Wegeverbindung an der Schule 
Die Anlieger angrenzend der Hohenstaufenstraße 
28 erbeten eine Verbreiterung des Weges im 
Übergang zum Schulgrundstück. Der Weg führt 
von der Breitenbachstraße nach Norden. Die 
Anwohner könnten somit die Grundstücke anfah-
ren und Stellplätze auf dem Grundstück nachwei-
sen. Dies würde zu einer Entlastung der Ver-
kehrssituation führen. 
 
Prüfung Es wird geprüft, ob im Rahmen der Schulneubauplanung 
an der Breitenbachstraße eine Abtretung bzw. Einbezie-
hung des Weges möglich ist.  
 
vgl. 3.4. 
11 
 
NN 07.11.2017 Anbauten 
Die Eigentümer beabsichtigen einen Wintergarten 
anzubauen. Hierfür ist eine gemeinsame Kon-
struktion über die Grundstücksgrenzen hinweg 
erforderlich, da es sich um ein Doppelhaus han-
delt. Bisherige und zukünftige Sanierungen seien 
mit dem Denkmalamt abgestimmt worden (Orts-
termin 2013). Hierbei wurde stets mitgeteilt, dass 
ein Anbau, von den Giebelseiten um 0,5 m einge-
rückt, bis zu 4 m zulässig sei. Entsprechende 
Anpassungen im Garten (Terrasse, Teich etc.) 
sind aufgrund dieser Grundannahme baulich 
angepasst worden.  
Die Herleitung einer baulichen Tiefe von 4 m 
trage auch der Bestandssituation (Stall, Franken-
platz 16) Rechnung.  
Durch die vorgeschlagene Anbauoption mit einer 
Tiefe von 3 m, wäre an dieser Stelle einheitliche 
Raumkante möglich und das Siedlungsbild sei 
gestört.  
Diese Problemstellung würde auch andere 
Grundstücke betreffen: Frankenplatz 9 und 11, 
 
 
 
 
 
vgl. 2.2. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
vgl. 2.2.

19 
 
Frankenplatz 1 und 3 und Talweg 5. Im Bereich 
des Frankenplatzes 6 – 12 sowie der Hohenstau-
fenstraße gebe es historische Stallungen, die 
dieser Regelung ebenfalls entgegenstünden. 
Beigefügt ist eine Karte, in der in rot betroffene 
Situationen gekennzeichnet sind.  
Es wird darum gebeten, den Bebauungsplan-
Entwurf dahingehend zu ändern, dass diesem 
Konflikt (zulässige Anbauten vs. Stallungen) 
Rechnung getragen wird. Folgender Formulie-
rungsvorschlag wird unterbreitet: 
„Zur Gewährleistung eines einheitlichen, anspre-
chenden Gesamtbildes der Siedlung ist bei Ge-
bäuden (Reihen- und Doppelhäuser), zu denen 
historische Stallungen / Anbauten gehören, ein 
Bezug für die Anbautiefe potentieller Anbauten 
auf diese Stallungen / Anbauten maßgeblich. 
Teilen sich Stallung und Haus eine Wand, so ist 
eine Anbautiefe des Anbaus der Länge der Stal-
lung abzüglich 0,5 m zwingend einzuhalten. Be-
sitzt die Stallung keine gemeinsame Wand mit 
dem Haus, so ist die Anbautiefe 0,5 m länger als 
der maximale Abstand zwischen Haus und Stal-
lung. Bei Häusern ohne zugehörige Anbauten 
beträgt die Anbautiefe einheitlich 3 m.“ 
.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
teilweise 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die zulässige Anbautiefe wird auf 4 m erhöht. Weiterge-
hende Abstimmungen werden anhand von Einzelfallent-
scheidungen nach Denkmalschutzgesetz getroffen. 
12 
12.1 
NN 09.11.2017 Verkehr: Kitaneubau am Bahnhofplatz 7 
Die sich in der Realisierung befindliche Kinderta-
gesstätte am Bahnhofplatz war im Rahmen der 
Öffentlichkeitsveranstaltung Gegenstand der 
Diskussion. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass 
die erforderlichen Stellplätze auf dem Baugrund-
stück selbst nachgewiesen würden. Auf der 
Homepage des Projektentwicklers (die kitabau) 
seien diese Parkplätze auf der entsprechenden 
Planungsskizze nicht ersichtlich.  
Es wird die Frage gestellt, wie viele Parkplätze 
eingeplant sind und wo sich diese befinden. 
Prüfung Die Stellungnahme wird an das Amt für Straßen und 
Verkehrstechnik mit der Bitte um Prüfung übergeben.

20 
 
Gremberghoven sei durch starke Durchgangs-
verkehre geprägt, die Staus erzeugen würden. 
Die mit der Kita in Verbindung stehenden Hol- 
und Bringverkehre würden diese Situation ver-
schärfen.  
Der Stellungnahme sind Anlagen beigefügt aus 
denen ersichtlich ist, dass rechtswidrig LKWs das 
Quartier durchfahren und das die lichte Straßen-
breite nur 5,76 m beträgt. Durch die Nutzung der 
Straße als ÖPNV-Route (Bus) sei insgesamt eine 
Situation entstanden, die untragbar sei und die 
Verkehrssicherheit gefährde.  
Der Eingeber bittet um Nachweis, dass auch die 
parkenden Eltern in das Konzept einbezogen 
wurden und um Entlastung der Situation. 
 
12.2   Öffentliche Grünflächen 
In dem Bebauungsplan-Entwurf sind öffentliche 
Grünflächen gekennzeichnet (Hohenstaufenstra-
ße 17 und 19, Frankenstraße 5). Der Stellung-
nahme ist eine Anlage beigefügt, aus der hervor-
geht dass die Anlage am Frankenplatz ungestal-
tet und ungepflegt wirkt. Die baulichen Anlagen 
(Mauern) seien abgängig. Die Rasenflächen wür-
den nur selten gemäht und das Schnittgut ver-
bliebe vor Ort. 
Es wird die Frage gestellt, was die Ausweisung 
„Öffentliche Grünfläche“ bedeute und ob eine 
Kostentragung durch die Stadt beabsichtigt sei 
oder ob die Bürger mit einer Kostenbeteiligung 
rechnen müssten.  
Prüfung vgl. 2.5 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Verwaltung wird im Realisierungsfall die Notwendig-
keit zur Beitragserhebung anhand einer Vorentwurfspla-
nung gemäß Leistungsphase 2, Leistungsbild Freianla-
gen der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Inge-
nieure), prüfen.

Anlage 1 Geltungsbereich

403 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes
 Eisenbahnersiedlung
LQ.|OQ3RU]*UHPEHUJKRYHQ
0D‰VWDE | Stand: 28.01.2016
0 15075 300 450 Meter

Anlage 2 Konzept_zur_FOEB_

252 Zeichen

Anlage 2
Stadtplanungsamt
Städtebauliches Konzept 
zur frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
im Original
Rather Straße
Talweg
Hohenstaufenstraße
Cheruskerstraße
Bahnhofplatz
Frankenplatz
Gemeinschafts-
grundschule 
Friedrich List 
Breitenbachstr. 2

Anlage 2.1 Konzept_nach_FOEB

275 Zeichen

Anlage 2.1
Stadtplanungsamt
Überarbeitetes 
städtebauliches Konzept 
nach der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
im Original
Rather Straße
Talweg
Hohenstaufenstraße
Cheruskerstraße
Bahnhofplatz
Frankenplatz
Gemeinschafts-
grundschule 
Friedrich List 
Breitenbachstr. 2

Anlage 1.1 Reduzierter Geltungsbereich

406 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHU
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
GLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1.1
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes
 Eisenbahnersiedlung
LQ.|OQ3RU]*UHPEHUJKRYHQ
0D‰VWDE | Stand: 26.04.2018 
0 15075 300 450 Meter

Anlage 7 Mögliche Bauplätze_

184 Zeichen

Anlage 7
Stadtplanungsamt
Denkmalverträgliche Bauplätze
Abstimmung von 2006 mit dem Stadtkonservator, Amt für 
Denkmalschutz und Denkmalpflege und dem 
LVR, Bau- und Kunstdenkmalpflege

Anlage 5 Muster_Tuer

122 Zeichen

Anlage 5
Stadtplanungsamt
Mustervorlage zur Darstellung zulässiger Vordächer im 
Eingangsbereich 
Vordach mit Drahtseilen:

Beratungsverlauf (2)

26.04.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
17.05.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0647/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
03.04.2018
Erstellt
27.02.2018 08:57