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Baubeschluss für die bauliche Instandsetzung der Fahrbahndeckschicht in der Straße „Unter den Ulmen“ in Köln-Marienburg

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1679/2024 vom 27.05.2024

Stand: Am 17.06.2024 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 2

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    Anlage 2
  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es sollen kurzfristige Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit ergriffen werden. Bauliche Veränderungen am Querschnitt der Straße sind nicht vorgesehen. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Dezernat, Dienststelle III/66/665/2 Vorlagen-Nummer 1679/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die bauliche Instandsetzung der Fahrbahndeckschicht in der Straße „Unter den Ulmen„ in Köln-Marienburg Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung mit der baulichen Instandset- zung der Fahrbahn „Unter den Ulmen“ in Köln-Marienburg mit Gesamtkosten in Höhe von rund 298.000 €. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 298.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Aufgrund mehrfacher Schadensmeldungen in Bezug auf den Zustand der Fahrbahndeck- schicht im gesamten Verlauf der Straße „Unter den Ulmen“ wurde eine visuelle Zustandser- fassung durchgeführt. Im Rahmen dieser Zustandserfassung sind erhebliche Schäden wie z.B. Abplatzungen und Verdrückungen, Netzrisse und Ausbrüche festgestellt worden. Das Schadensbild ist exempla- risch in der Anlage 2 zur vorliegenden Beschlussvorlage dokumentiert. Um die Verkehrssicherheit kurzfristig wiederherzustellen, ist für Teilbereiche der Straße „Unter den Ulmen“ eine Erneuerung der Asphaltdeckschicht vorgesehen. Die Umsetzung der Arbei- ten soll spätestens zu Beginn des IV. Quartals 2024 erfolgen. Klimabewertung: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 3 Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk- tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier darge- stellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. KAG: Die geplante Maßnahme löst keine Beitragspflicht nach § 8 KAG NRW aus. Finanzierung: Für die Umsetzung der Maßnahme fallen konsumtive Kosten in Höhe von rd. 298.000 € an. Die Umsetzung ist für 2024 vorgesehen. Die zur Finanzierung der Maßnahme erforderliche Aufwandsermächtigung steht im Teilergebnisplan des mit der Ausführung betrauten Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplan- zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, im Haushaltsplan 2023/2024 im Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Schadensdokumentation

Beratungsverlauf

  1. 17.06.2024

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 9.1.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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