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1679/2024

Baubeschluss für die bauliche Instandsetzung der Fahrbahndeckschicht in der Straße „Unter den Ulmen“ in Köln-Marienburg

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 27.05.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 17.06.2024, TOP 9.1.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3369 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/665/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1679/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die bauliche Instandsetzung der Fahrbahndeckschicht in der Straße 
„Unter den Ulmen„ in Köln-Marienburg  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beauftragt die Verwaltung mit der baulichen Instandset-
zung der Fahrbahn „Unter den Ulmen“ in Köln-Marienburg mit Gesamtkosten in Höhe von 
rund 298.000 €. 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.06.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  298.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Aufgrund mehrfacher Schadensmeldungen in Bezug auf den Zustand der Fahrbahndeck-
schicht im gesamten Verlauf der Straße „Unter den Ulmen“ wurde eine visuelle Zustandser-
fassung durchgeführt. 
Im Rahmen dieser Zustandserfassung sind erhebliche Schäden wie z.B. Abplatzungen und 
Verdrückungen, Netzrisse und Ausbrüche festgestellt worden. Das Schadensbild ist exempla-
risch in der Anlage 2 zur vorliegenden Beschlussvorlage dokumentiert. 
Um die Verkehrssicherheit kurzfristig wiederherzustellen, ist für Teilbereiche der Straße „Unter 
den Ulmen“ eine Erneuerung der Asphaltdeckschicht vorgesehen. Die Umsetzung der Arbei-
ten soll spätestens zu Beginn des IV. Quartals 2024 erfolgen.  
Klimabewertung: 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.

3 
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk-
tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und 
fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu 
einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier darge-
stellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. 
KAG: 
Die geplante Maßnahme löst keine Beitragspflicht nach § 8 KAG NRW aus. 
Finanzierung: 
Für die Umsetzung der Maßnahme fallen konsumtive Kosten in Höhe von rd. 298.000 € an. 
Die Umsetzung ist für 2024 vorgesehen. Die zur Finanzierung der Maßnahme erforderliche 
Aufwandsermächtigung steht im Teilergebnisplan des mit der Ausführung betrauten Amtes für 
Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplan-
zeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, im Haushaltsplan 2023/2024 im 
Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Schadensdokumentation

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1000 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es sollen kurzfristige Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit ergriffen werden. 
Bauliche Veränderungen am Querschnitt der Straße sind nicht vorgesehen. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2

8 Zeichen

Anlage 2

Beratungsverlauf (1)

17.06.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1679/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
27.05.2024
Erstellt
23.05.2024 12:24