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Bestellung einer Inspektorin/eines Inspektors der Stiftung Johann-Heinrich Claren
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1116/2020 vom 19.11.2020
Stand: Am 10.12.2020 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/203 Vorlagen-Nummer 1116/2020 Freigabedatum 14.10.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bestellung einer Inspektorin/eines Inspektors der Stiftung Johann-Heinrich Claren Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Aus seinen Reihen wählt der Rat Herrn/Frau _____________________________________ zur Inspektorin/zum Inspektor der Stiftung Johann-Heinrich Claren. Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlperiode des Rates, höchstens jedoch für die Dauer der Zuge- hörigkeit zum Rat. II. Der Rat weist die von ihm entsandten Vertreterinnen und Vertreter an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln bzw. die Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Rat 10.12.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die durch Stiftungsurkunde vom 26.11.1855 gegründete rechtlich unselbständige Stiftung Johann- Heinrich Claren wurde durch Beschluss des Rates der Stadt Köln vom 30.01.1992 neu geordnet. Es handelt sich um eine Familienstiftung, d.h. Stiftungserträge sind vorrangig zur Unterstützung der Familienangehörigen des Stifters zu verwenden. Die Unterstützung von Familienmitgliedern besteht ggf. in Form der Kostenerstattung für eine Heimunterbringung oder der Gewährung einer Geldrente anstelle einer Heimunterbringung. Darüber hinaus dienen die Erträge – und das ist in der Vergangen- heit immer der weit größere Teil der Fördermittel gewesen – der Deckung eines besonderen Bedarfs von Nichtfamilienmitgliedern im Bereich der Altenhilfe, für den keine Leistungen aus öffentlichen Mit- teln gewährt werden, und der Ausbildungsförderung. In den vergangenen Jahren hat die Stiftung vorranging Projekte der Sozial-Betriebe-Köln gGmbH in der Altenhilfe (Feiern, Mobilität etc.) sowie Projekte zur Ausbildungsförderung, im Wesentlichen Ein- stiegshilfen in den Beruf bzw. die berufliche Ausbildung sowie neue Ausbildungsgänge für benachtei- ligte junge Menschen gefördert. Die Inspektoren, die über die Ausschüttung der Fördermittel der Stiftung entscheiden, sind: - ein für die Dauer der Wahlperiode zu wählendes Ratsmitglied, laut Stiftungsurkunde soll das Ratsmitglied auch Mitglied im für Altenheime zuständigen Ratsausschuss (Soziales und Seni- oren) sein - zwei Familienangehörige des Stifters (derzeit Frau Gabriele Roth und Herr Joachim Kiel). Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver- treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex zu beachten und den Ehrenkodex der Mitglieder des Rates der Stadt Köln dahingehend zu ergänzen, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in anderen Vereinigungen oder Gremien sich ebenfalls im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Gover- nance Kodex Köln verhalten sowie sich für die Aufnahme entsprechender Regelungen einsetzen. Dieser Empfehlung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 einstimmig gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Hinweis: Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, § 12 Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz (LGG). Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch be- setzt werden, § 12 Absatz 7 LGG.
Beratungsverlauf
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