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Änderungsantrag zu TOP 10.19 Weiterentwicklung der Förderprogramme "Photovolta-ik – klimafreundliches Wohnen" und "Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten" so-wie Einstellung des Förderprogramms "Gebäudesanierung – klimafreundliches Woh-nen"

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) AN/0733/2025 vom 27.05.2025

Stand: Am 27.05.2025 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.05.2025 AN/0733/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 27.05.2025 Änderungsantrag zu TOP 10.19 Weiterentwicklung der Förderprogramme "Photovolta- ik – klimafreundliches Wohnen" und "Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten" so- wie Einstellung des Förderprogramms "Gebäudesanierung – klimafreundliches Woh- nen" Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie folgenden Änderungsantrag zu TOP 10.19 auf die Tagesordnung des Rates am 27.05.2025 zu setzen: Beschluss Die Verwaltung wird beauftragt die Förderprogramme „Photovoltaik – klimafreundliches woh- nen“ und „Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten“ wie folgt zu ergänzen bzw. anzupassen: 1. In beiden Programmen wird bei 1. Fördergegenstand unter Nicht gefördert werden: folgender Punkt geändert:  …  der Betrieb von Inselanlagen ohne Anschluss an das öffentliche Netz, ausge- nommen Anlagen im Geltungsbereich der Kölner Kleingartenordnung,  … 2. Beim Förderprogramm „Klimafreundliches Arbeiten“ wird unter 1.1.3 Höhe der Zu- wendung sowie 1.2.3 Höhe der Zuwendung jeweils ergänzt: Für gemeinnützige Ver- eine, insbesondere städtische mit zuwendungsbescheid geförderte, kann zur Reduktion der Betriebskosten eine Förderung von 80 % gewährt werden (max. 10.000 €). 3. Ebenfalls beim Förderprogramm „Klimafreundliches Arbeiten“ wird 2.4.1 Fördermittel wie folgt geändert: Die Förderung aus dem Förderprogramm „Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten in Köln“ ist auf maximal 60 Prozent der anerkannten, förderfähigen Kosten einer Maßnahme begrenzt (bei Gemeinnützigen nach 1.1 und 1.2 auf 80 %). Steckerso- largeräte werden mit maximal 100 Prozent der anerkannten, förderfähigen Kosten be- zuschusst. - 2 - Begründung: Erfolgt mündlich gez. gez. gez. Lino Hammer Grüne-Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz CDU-Fraktionsgeschäftsführer Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 27.05.2025

    Rat

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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