Mandari Insight

AN/0733/2025

Änderungsantrag zu TOP 10.19 Weiterentwicklung der Förderprogramme "Photovolta-ik – klimafreundliches Wohnen" und "Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten" so-wie Einstellung des Förderprogramms "Gebäudesanierung – klimafreundliches Woh-nen"

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 27.05.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.05.2025

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

· application/pdf

Ansehen

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

2204 Zeichen

Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat  
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.05.2025 
 
AN/0733/2025 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 27.05.2025 
 
Änderungsantrag zu TOP 10.19 Weiterentwicklung der Förderprogramme "Photovolta-
ik – klimafreundliches Wohnen" und "Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten" so-
wie Einstellung des Förderprogramms "Gebäudesanierung – klimafreundliches Woh-
nen" 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie folgenden Änderungsantrag zu TOP 10.19 auf die Tagesordnung des Rates am 
27.05.2025 zu setzen:  
 
 
Beschluss 
Die Verwaltung wird beauftragt die Förderprogramme „Photovoltaik – klimafreundliches woh-
nen“ und „Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten“ wie folgt zu ergänzen bzw. anzupassen: 
1. In beiden Programmen wird bei 1. Fördergegenstand unter Nicht gefördert werden: 
folgender Punkt geändert: 
 … 
 der Betrieb von Inselanlagen ohne Anschluss an das öffentliche Netz, ausge-
nommen Anlagen im Geltungsbereich der Kölner Kleingartenordnung,  
 … 
2. Beim Förderprogramm „Klimafreundliches Arbeiten“ wird unter 1.1.3 Höhe der Zu-
wendung sowie 1.2.3 Höhe der Zuwendung jeweils ergänzt: Für gemeinnützige Ver-
eine, insbesondere städtische mit zuwendungsbescheid geförderte, kann zur 
Reduktion der Betriebskosten eine Förderung von 80 % gewährt werden (max. 
10.000 €).  
3. Ebenfalls beim Förderprogramm „Klimafreundliches Arbeiten“ wird 2.4.1 Fördermittel 
wie folgt geändert:  
Die Förderung aus dem Förderprogramm „Photovoltaik – klimafreundliches Arbeiten 
in Köln“ ist auf maximal 60 Prozent der anerkannten, förderfähigen Kosten einer 
Maßnahme begrenzt (bei Gemeinnützigen nach 1.1 und 1.2 auf 80 %). Steckerso-
largeräte werden mit maximal 100 Prozent der anerkannten, förderfähigen Kosten be-
zuschusst.

- 2 - 
 
 
 
Begründung: 
   
Erfolgt mündlich 
 
 
 
gez. gez. gez. 
Lino Hammer 
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer 
Niklas Kienitz 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

27.05.2025 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0733/2025
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
27.05.2025
Erstellt
27.05.2025 12:28