0652/2023
Mitteilung zur Bürgereingabe "Gehwegparken Rodenkirchener Straße", AZ.: 22/20
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Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau Shepperson, Zimmer 507 T: 0221 221-22072, F: 0221 221-6569933 geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 22-20 06.02.2023 Bürgereingabe nach § 24 GO – „Gehwegparken Rodenkirchener Straße“ Akten- zeichen 22/20 B Sehr geehrte, zu Ihrer oben genannten Bürgereingabe habe ich eine weitere Stellungnahme vom Amt für Verkehrsmanagement erhalten, die ich Ihnen hiermit gerne weitergebe: Die Rodenkirchener Straße ist als Landesstrasse 92 klassifiziert, befindet sich innerhalb der Ortschaft in der Baulast der Stadt Köln. Im Bestand beträgt die Fahrbahnbreite 7 Meter. Im Bereich der Rodenkirchener Straße 34 weist der nördliche Gehweg eine Breite von 2,55 Meter und der südliche Gehweg eine Breite von 2,0 Meter auf. Auf Höhe der Nummer 66 beträgt der nordwestliche Gehweg ebenfalls 2,55 Meter und der südöstliche Gehweg 2,25 Meter. In der Regel wird auf dem nördlichen Gehweg illegal halbseitig geparkt. Parken auf dem Gehweg ist gemäß der Straßenverkehrsordnung §12 Abs.4 (StVO) verboten. Die Rodenkirchener Straße weist in dem betroffenen Abschnitt eine Verkehrsbelas- tung von ungefähr 11.000 Kfz in 24 Stunden auf. Des Weiteren wird der Bereich von der Bus Linie 131 im 20 Minuten-Takt je Richtung befahren. Bei beengten Verhältnis- sen benötigt man nach Vorgabe der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) eine Mindest- breite von 6,0 Meter. Unter Berücksichtigung der genannten Faktoren, würde bei halbseitigen Gehwegpar- ken und einer Durchfahrtsbreite von 6,0 Meter eine lichte Breite von 1,55 Meter für Fußgänger verbleiben. Nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen( RASt 06) beträgt die Regelbreite für Gehwege 2,50 Meter. - 2 - Bei einer Markierung der Stellplätze für angeordnetes halbseitiges Gehwegparken wird die Mindestrestgehwegbreite nicht eingehalten. Markierte Stellplätze auf der Fahrbahn schließen Begegnungsverkehr Bus/Bus oder Bus/Lkw aus. Die KVB sieht eine Markierung von Stellplätzen auf der Fahrbahn eben- falls kritisch, da dies den Fahrplan schwächt. Zudem stört dies erheblich den Ver- kehrsfluss dieser viel befahrenen, klassifizierten Straße und ist somit nicht vereinbar. Das Gehwegparken kann aus den genannten Gründen daher nicht umgesetzt werden, da dies die Örtlichkeit aktuell nicht zulässt. Zurzeit werden auch andere Möglichkeiten hier leider nicht gesehen. Abschließend bleibt mitzuteilen, dass im Rahmen Rondorf Nordwest und dem Bau ei- ner Entflechtungsstraße auch die Ortsdurchfahrt in Rondorf umgestaltet werden soll. Mit dieser Maßnahme könnte eine Verbesserung der Situation erzielt werden. Wann diese umgesetzt wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich direkt wenden an das Amt für Verkehrsmanagement, Herrn Kraus, Rufnummer 0221/221-27286 oder per E-Mail: verkehrsmanage- ment@stadt-koeln.de. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Sitzung der Bezirksvertretung Ro- denkirchen wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0652/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.03.2023 Mitteilung zur Bürgereingabe "Gehwegparken Rodenkirchener Straße", AZ.: 22/20 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Rodenkirchen hiermit zur Kenntnis gegeben. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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Von: Gesendet: Mittwoch, 29. Januar 2020 14:44 An: 01 Poststelle Oberbürgermeisterin < 01PoststelleOberbuergermeisterin@STADT- KOELN.DE > Betreff: Eingabe zur Parkerlaubnis auf Gehwegen Wichtigkeit: Hoch Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, gestatten Sie, dass ich mich zunächst kurz vorstelle. Mein Name ist …..und ich wohne zusammen mit meiner Ehefrau…., seit Juni 2008 in ei nem Mietshaus auf der Rodenkirchener Straße …. Köln-Hochkirchen. Grund meiner bzw. unserer Eingabe ist, dass wir sowie eine Vielzahl weiterer Anwohner auf der Rodenkirchener Straße, erstmals seit Jahrzehnten der Duldung des Parkens auf dem Gehweg durch die Stadt Köln, eine schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld wegen verbotswidrigen Parken auf dem Gehweg erhalten haben. Dabei dürfte der Stadt Köln durchaus in Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten bekannt und auch bewusst sein, dass den Anwohnern auf der Rodenkirchener Straße, mangels ausreichend ausgewiesener und eingerichteter Parkmöglichkeiten durch die Stadt Köln, zwangsläufig keine andere Möglichkeit wie das „verbotswidrige“ Parken auf dem Gehweg verbleibt. Das alternativ in Betracht zu ziehende Parken auf der Rodenkirchener Straße neben dem Gehweg ( § 12 Abs. 4 StVO) dürfte wohl ebenso verbotswidrig i. S. d. StVO erscheinen, wie die Fahrbahnbreite, der in beide Richtungen stark befahrenen Rodenkirchener Straße, dies definitiv nicht zulässt. Für diesen Fall wäre mit absoluter Wahrscheinlichkeit von einem völligen Erliegen des fließenden Straßenverkehrs auszugehen, da weder Busse noch Lkw’s ein entsprechend parkendes Fahrzeug passieren könnten. Der Gehweg auf der Rodenkirchener Straße hingegen gestattet, aufgrund dessen Breite sowie dessen befestigten Ausbaus, beiderseits das Parken auf dem Gehweg, ohne dass es dabei zu einer Behinderung der Fußgänger_innen sowie auch des fließenden Straßenverkehrs kommt. Wir beantragen daher mit dieser Eingabe förmlich, dass die Rodenkirchener Straße mit dem Verkehrszeichen 315 sowie entsprechen-der Markierung ausgestattet wird, sodass das zurzeit verbotswidrige Parken der Anwohner auf dem Gehweg der Rodenkirchener Straße aufgehoben wird. Wir bitten Sie daher höflich, über unsere Eingabe im Wege eines Verwaltungsakts zu Bescheiden. Mit freundlichen Grüßen Gesendet von Mail für Windows 10
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Ludwigstraße 8
- Rodenkirchener Straße 34
- Straße 3
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Details
- Aktenzeichen
- 0652/2023
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 23.02.2023
- Erstellt
- 22.02.2023 11:03