Mandari Insight

0652/2023

Mitteilung zur Bürgereingabe "Gehwegparken Rodenkirchener Straße", AZ.: 22/20

Mitteilung BV 23.02.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 13.03.2023, TOP 10.2.10

Anlage 2 Antwortschreiben

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung BV

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Eingabe

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Antwortschreiben

3854 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
/ 2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau Shepperson, Zimmer 507  
T: 0221 221-22072, F: 0221 221-6569933  
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 22-20 06.02.2023 
Bürgereingabe nach § 24 GO – „Gehwegparken Rodenkirchener Straße“ Akten-
zeichen 22/20 B 
Sehr geehrte, 
zu Ihrer oben genannten Bürgereingabe habe ich eine weitere Stellungnahme vom 
Amt für Verkehrsmanagement erhalten, die ich Ihnen hiermit gerne weitergebe: Die 
Rodenkirchener Straße ist als Landesstrasse 92 klassifiziert, befindet sich innerhalb 
der Ortschaft in der Baulast der Stadt Köln. Im Bestand beträgt die Fahrbahnbreite 7 
Meter. Im Bereich der Rodenkirchener Straße 34 weist der nördliche Gehweg eine 
Breite von 2,55 Meter und der südliche Gehweg eine Breite von 2,0 Meter auf. Auf 
Höhe der Nummer 66 beträgt der nordwestliche Gehweg ebenfalls 2,55 Meter und der 
südöstliche Gehweg 2,25 Meter. In der Regel wird auf dem nördlichen Gehweg illegal 
halbseitig geparkt. Parken auf dem Gehweg ist gemäß der Straßenverkehrsordnung 
§12 Abs.4 (StVO) verboten. 
Die Rodenkirchener Straße weist in dem betroffenen Abschnitt eine Verkehrsbelas-
tung von ungefähr 11.000 Kfz in 24 Stunden auf. Des Weiteren wird der Bereich von 
der Bus Linie 131 im 20 Minuten-Takt je Richtung befahren. Bei beengten Verhältnis-
sen benötigt man nach Vorgabe der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) eine Mindest-
breite von 6,0 Meter. 
Unter Berücksichtigung der genannten Faktoren, würde bei halbseitigen Gehwegpar-
ken und einer Durchfahrtsbreite von 6,0 Meter eine lichte Breite von 1,55 Meter für 
Fußgänger verbleiben. Nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen( RASt 
06) beträgt die Regelbreite für Gehwege 2,50 Meter.

- 2 - 
 
Bei einer Markierung der Stellplätze für angeordnetes halbseitiges Gehwegparken 
wird die Mindestrestgehwegbreite nicht eingehalten.  
Markierte Stellplätze auf der Fahrbahn schließen Begegnungsverkehr Bus/Bus oder 
Bus/Lkw aus. Die KVB sieht eine Markierung von Stellplätzen auf der Fahrbahn eben-
falls kritisch, da dies den Fahrplan schwächt. Zudem stört dies erheblich den Ver-
kehrsfluss dieser viel befahrenen, klassifizierten Straße und ist somit nicht vereinbar. 
Das Gehwegparken kann aus den genannten Gründen daher nicht umgesetzt werden, 
da dies die Örtlichkeit aktuell nicht zulässt. Zurzeit werden auch andere Möglichkeiten 
hier leider nicht gesehen. 
Abschließend bleibt mitzuteilen, dass im Rahmen Rondorf Nordwest und dem Bau ei-
ner Entflechtungsstraße auch die Ortsdurchfahrt in Rondorf umgestaltet werden soll. 
Mit dieser Maßnahme könnte eine Verbesserung der Situation erzielt werden. Wann 
diese umgesetzt wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden.  
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch 
Fragen haben, können Sie sich direkt wenden an das Amt für Verkehrsmanagement, 
Herrn Kraus, Rufnummer 0221/221-27286 oder per E-Mail: verkehrsmanage-
ment@stadt-koeln.de.  
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Sitzung der Bezirksvertretung Ro-
denkirchen wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und 
Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Mitteilung BV

381 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0652/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.03.2023 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe "Gehwegparken Rodenkirchener Straße", AZ.: 22/20 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
hiermit zur Kenntnis gegeben. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

2362 Zeichen

Von:   
Gesendet:  Mittwoch, 29. Januar 2020 14:44 
An:  01 Poststelle Oberbürgermeisterin < 01PoststelleOberbuergermeisterin@STADT-
KOELN.DE > 
Betreff:  Eingabe zur Parkerlaubnis auf Gehwegen 
Wichtigkeit:  Hoch 
 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
gestatten Sie, dass ich mich zunächst kurz vorstelle. Mein Name ist …..und ich wohne 
zusammen mit meiner Ehefrau…., seit Juni 2008 in ei nem Mietshaus auf der 
Rodenkirchener Straße …. Köln-Hochkirchen.  
 
Grund meiner bzw. unserer Eingabe ist, dass wir sowie eine Vielzahl weiterer Anwohner auf 
der Rodenkirchener Straße, erstmals seit Jahrzehnten der Duldung des Parkens auf dem 
Gehweg durch die Stadt Köln, eine schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld wegen 
verbotswidrigen Parken auf dem Gehweg erhalten haben. Dabei dürfte der Stadt Köln 
durchaus in Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten bekannt und auch bewusst sein, dass den 
Anwohnern auf der Rodenkirchener Straße, mangels ausreichend ausgewiesener und 
eingerichteter Parkmöglichkeiten durch die Stadt Köln, zwangsläufig keine andere 
Möglichkeit wie das „verbotswidrige“ Parken auf dem Gehweg verbleibt. 
 
Das alternativ in Betracht zu ziehende Parken auf der Rodenkirchener Straße neben dem 
Gehweg ( § 12 Abs. 4 StVO) dürfte wohl ebenso verbotswidrig i. S. d. StVO erscheinen, wie 
die Fahrbahnbreite, der in beide Richtungen stark befahrenen Rodenkirchener Straße, dies 
definitiv nicht zulässt. Für diesen Fall wäre mit absoluter Wahrscheinlichkeit von einem 
völligen Erliegen des fließenden Straßenverkehrs auszugehen, da weder Busse noch Lkw’s 
ein entsprechend parkendes Fahrzeug passieren könnten.  
 
Der Gehweg auf der Rodenkirchener Straße hingegen gestattet, aufgrund dessen Breite 
sowie dessen befestigten Ausbaus, beiderseits das Parken auf dem Gehweg, ohne dass es 
dabei zu einer Behinderung der Fußgänger_innen sowie auch des fließenden 
Straßenverkehrs kommt.   
 
Wir beantragen daher mit dieser Eingabe förmlich, dass die Rodenkirchener Straße  mit dem 
Verkehrszeichen 315 sowie entsprechen-der Markierung ausgestattet wird, sodass das 
zurzeit verbotswidrige Parken der Anwohner auf dem Gehweg der Rodenkirchener Straße 
aufgehoben wird. 
 
Wir bitten Sie daher höflich, über unsere Eingabe im Wege eines Verwaltungsakts zu 
Bescheiden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Gesendet von 
Mail  für Windows 10

Beratungsverlauf (1)

13.03.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Ludwigstraße 8
  • Rodenkirchener Straße 34
  • Straße 3

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0652/2023
Typ
Mitteilung BV
Datum
23.02.2023
Erstellt
22.02.2023 11:03