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Akteneinsichten gem. § 55 Absatz 4 GO NRW

Mitteilung Hauptausschuss 0794/2018 vom 09.04.2018

Stand: Am 09.04.2018 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB Vorlagen-Nummer 19.03.2018 0794/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 09.04.2018 Akteneinsichten gem. § 55 Absatz 4 GO NRW Gemäß § 40 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen berichtet die Oberbürgermeisterin dem Hauptausschuss regelmäßig über Akteneinsichten gemäß § 55 Absatz 4 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW. 1. Mit Schreiben vom 14.12.2017 hat die SPD-Fraktion Akteneinsicht in alle relevanten Unterla- gen im Zusammenhang mit der Durchführung der Organisationsuntersuchung Wirtschaftsför- derung insbesondere der Erstellung bzw. Begleitung des Gutachtens beantragt. Dem Antrag wurde von der Verwaltung entsprochen. Die Einsicht in entsprechenden Unterla- gen wurde für die SPD-Fraktion am 18.12.2017 von Herrn Dr. Gerrit Krupp und von Herrn Christian Joisten wahrgenommen. 2. Eine Akteneinsicht in die Unterlagen zum Besetzungsverfahren für die Beigeordnetenstelle Dez VI haben am 16.02.2018 Herrn Stefan Götz für die CDU-Fraktion und am 19.02.2018 Herr Jörg Frank für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wahrgenommen. gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 09.04.2018

    Hauptausschuss

    TOP 2.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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