2006/0278
Rahmenplan Nordost-Quadrant Hauptbahnhofsviertel
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2006/0278
2724 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 30.05.2006 an den Magistrat Beteiligt vor D e z e r n a t V I Amt: Stadtplanungsamt zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats- beschlussfassung: Vorlage-Nr. 2006/0278 Magistratsbeschluss-Nr. an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fas- sung Fachausschuss Internet ja nein Tagesordnung I II Verteiler: OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Betreff: Rahmenplan Nordost-Quadrant Hauptbahnhofsviertel Vorlage vom: 26.04.2006 Beschlussvorschlag: Der Bericht des Stadtplanungsamtes zum Antrag vom 4. März 2002 betr. Aufstellung einer Rah- menplanung zur städtebaulichen Entwicklung für den Nordost-Quadranten des Hauptbahnhofs- viertels, Stadtverordnetenbeschluss vom 21. März 2002, wird zur Kenntnis genommen. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 26.04.2006 Die Stadtverordnetenversammlung hat am 21. März 2002 den folgenden Antrag vom 4. März 2002 betr. Aufstellung einer Rahmenplanung zur städtebaulichen Entwicklung für den Nord- ost-Quadranten des Hauptbahnhofsviertels beschlossen: „Der Magistrat wird beauftragt, für den Nordost-Quadranten des Hauptbahnhofsviertels (Goebelstraße / Bismarckstraße / Feldbergstraße / Rheinstraße) eine Rahmenplanung zur städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung der sozialen Infrastruktur aufzustellen und diesen den weiteren Entwick- lung zu Grunde zu legen.“ Dazu wird Folgendes berichtet: Das Stadtplanungsamt hat die vorbereitenden Schritte zur Erstellung eines Rahmenplanes eingeleitet. Als erster Verfahrensschritt hierzu war eine Werkstatt geplant. Im Zusammen- hang mit der Seveso II–Problematik sind jedoch die planerischen Überlegungen nicht fortge- setzt worden: Der Nordost-Quadrant befand sich vollständig innerhalb der Achtungsgrenze der Firma Röhm GmbH in der Kirschenallee (500 m ab Werkzaun). Mit dem Schreiben vom 27. Januar 2006 hat das Regierungspräsidium Darmstadt den städ- tischen Stellen die geänderten Achtungsabstände der Seveso II-relevanten Betriebe mitge- teilt. Die Achtungsgrenze der Firma Röhm GmbH hat sich zwar verringert und beträgt jetzt 200 m ab Werkzaun, aber die gesamten Flächen nördlich der Mornewegstraße befinden sich weiterhin innerhalb des zu beachtenden Abstandes. Somit ist eine zusammenhängende Rahmenplanung für den Nordost-Quadranten zurzeit nicht möglich. Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Darmstadt, den 26. April 2006 VI-61.3 me-ci Nst. 2605
Beratungsverlauf (1)
Orte (6)
- Goebelstraße
- Bismarckstraße
- Feldbergstraße
- Rheinstraße
- Kirschenallee
- Mornewegstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0278
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 26.04.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00