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V/0746/2011

Konzernabschluss 2010 der Stadtwerke Münster GmbH

Vorlagen 27.09.2011

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Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Sitzung am 18.10.2011, TOP 4.2

AR Vorlage 37_2011

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Beschlussvorlage

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AR Vorlage 37_2011

4820 Zeichen

1
 
 
Münster, 20.09.2011 
 
Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 37/2011 
 
Betreff 
 
Konzernabschluss 2010 der Stadtwerke Münster GmbH 
 
 
Berichterstatter 
 
Herr Dr. Müller-Tengelmann 
Herr Dr. Hoffknecht 
 
 
Anlagen 
 
Konzernabschluss zum 31.12.2010 einschließlich Konzern-Kapitalflussrechnung und 
Konzern- EigenkapitalspiegelKonzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2010 
Prüfungsbericht einschließlich Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 
 
Antrag 
 
Der Aufsichtsrat wolle beschließen: 
 
Der Gesellschafterversammlung wird folgender Beschluss zur Annahme empfoh- 
len: 
 
Der Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH zum 31.12.2010 sowie der 
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2010 in der vorliegenden, vom Jahres- 
abschlussprüfer BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, mit einem 
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 31.08.2011 testierten Fassung, wird 
von der Stadt Münster als alleiniger Gesellschafterin der Stadtwerke Münster 
GmbH festgestellt. 
 
 
Begründung 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH als Mutterunternehmen i. S. von § 290 HGB hat für das 
Geschäftsjahr 2010 einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufzustellen. 
 
Die gemäß §§ 294 HGB (Konsolidierungskreis) vom Mutterunternehmen einbezogenen 
Tochterunternehmen sind verbundene Unternehmen i. S. von § 271 Abs. 2 HGB.

2
 
Davon wurden gemäß §§ 300 ff. HGB voll konsolidiert: 
 
 
Vollkonsolidierter Unternehmen 
 
Eigenkapital am 
31.12.2010 
 
T€ 
__________ 
 
Höhe des An- 
teils am Kapital 
am 31.12.2010 
% 
_________ 
• Stadtwerke Münster Netzgesellschaft mbH, Münster 100 100 
• Stadtwerke Münster Neue Energie GmbH, Münster 175 100 
• Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH, Münster 656 10 
• Westfälische Bauindustrie GmbH, Münster 31.584 99 
• Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT 970 100 
• Energiepark Detmold Verwaltungs-GmbH/Münster 23 100 
 
Die Energiepark Detmold GmbH & Co. WP DT KG und der en geschäftsführende Kom- 
plementärin, die Energiepark Detmold Verwaltungs-Gm bH i.G., wurden erstmals in den 
Konzernabschluss der Stadtwerke Münster einbezogen.  Der Kommanditanteil an der 
KG wurde von den Stadtwerken Münster mit Kaufvertrag vom 08.09.2010 erworben. Die 
Gründung der Komplementär-GmbH wurde am 13.12.2010 notariell beurkundet. 
 
 
Als Gemeinschaftsunternehmen  gemäß § 310 Abs. 1 HGB  
wurde anteilmäßig konsolidiert: 
 
• Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH, Münster 2.4 72 50 
 
 
Als assoziierte Unternehmen  gemäß § 311 Abs. 1 HGB 
im Konzernabschluss berücksichtigt: 
 
• smartOPTIMO GmbH & Co. KG, Osnabrück  6790 49 
 
• smartOPTIMO Verwaltungs-GmbH, Osnabrück 32 50 
 
• Energiehandelsgesellschaft West mbH, Münster 7.828  28 
 
• FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven 
(Teilkonzernabschluss) 27.843 35 
• items GmbH, Münster 4.899 32 
• items project GmbH, Münster 62 32 
• Nederlands-Duitse Internet Exchange B. V., ./. 272  50 
Enschede/Niederlande

3
 
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahres- und Konzernabschlüsse folgen bis 
auf die at-equity einbezogenen Nederlands-Duitse Internet Exchange B.V., Ensche- 
de/Niederlande, und die FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven, in Bilan- 
zierung und Bewertung grundsätzlich den von der Stadtwerke Münster GmbH ange- 
wandten Methoden und sind von den jeweiligen Abschlussprüfern geprüft und uneinge- 
schränkt bestätigt worden. 
 
Sonstige Beteiligungen 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH hält ferner Anteile an 
folgenden Unternehmen: 
 
Höhe des An- 
teils am Kapital 
am 31.12.2010 
% 
_________ 
Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH, Borkum  49,9 
 
Lokalradio Münster Betriebsgesellschaft mbH und Co. KG, Münster 
 
 25  
  
 
Auf Grund des maßgeblichen Einflusses der Stadtwerke Münster GmbH wären diese 
Unternehmen nach § 311 Abs. 1 HGB als assoziierte Unternehmen (Beteiligung >
 20 %) 
in den Konzernabschluss einzubeziehen. In Ausübung des Wahlrechts gemäß § 311 
Abs. 2 HGB ist die Einbeziehung unterblieben, da die Unternehmen sowohl im Einzelfall 
als auch zusammen für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entspre- 
chenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von unterge- 
ordneter Bedeutung sind. 
 
Nähere Erläuterungen zur Geschäftsentwicklung des Konzerns im Jahr 2010 sind dem 
beigefügten Konzernlagebericht zu entnehmen. 
 
Der Konzernabschluss 2010 ist von der BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düs- 
seldorf, geprüft worden. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Der uneinge- 
schränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt. 
 
Die Vorlage des Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes an den Aufsichtsrat 
ergibt sich aus § 52 GmbHG in Verbindung mit § 171 AktG, die Vorlage an die Gesell- 
schafterversammlung erfolgt nach § 46 GmbHG. 
 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
gez. Dr. Müller-Tengelmann  gez. Dr. Hoffknecht

Beschlussvorlage

2152 Zeichen

V/0746/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
Konzernabschluss 2010 der Stadtwerke Münster GmbH 
 
Beratungsfolge  
18.10.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesells chafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH 
wird ermächtigt, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Der Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH zum 31.12.2010, der  
a)  in der Konzernbilanz 
  mit Aktiva und Passiva von 500.396.937,39 € 
 
b) in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung 
bei Umsatzerlösen von  465.219.747,94 € 
mit einem Bilanzgewinn von 4.685.246,38 € 
 
abschließt, sowie der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2010 in der vorliegenden, vom 
Jahresabschlussprüfer BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, mit einem uneinge-
schränkten Bestätigungsvermerk vom 30.08.2011 testierten Fassung, werden von der Stadt Müns-
ter als alleiniger Gesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH festgestellt. 
 
Begründung: 
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Münster GmbH. Gemäß § 12 des Ge-
sellschaftervertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegen der Beschlussfassung der Ge-
sellschafterversammlung u. a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des 
Ergebnisses.  
Die Stadtwerke Münster GmbH ist als Mutterunternehmen i. S. von § 290 HGB verpflichtet, für das 
Geschäftsjahr 2010 einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen. Der Wirt-
schaftsprüfer hat einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.  
Einzelheiten zum Konzernabschluss 2010 können der als Anlage beigefügten Aufsichtsratsvorlage 
Nr. 37/2011 der Stadtwerke Münster GmbH entnommen werden. 
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wird am 06.10.2011 über den Beschluss beraten.  
I. V. 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Anlagen: Vorlage des Aufsichtsrates Nr. 37/2011 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0746/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Deppe 
Ruf: 
492 20 20 
E-Mail: 
Deppe@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.09.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (1)

18.10.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0746/2011
Typ
Vorlagen
Datum
27.09.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37