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1325/2018

Gemeinsame Anfrage der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der Fran

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 08.05.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 17.05.2018, TOP 1.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5190 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/151 
151/ 
Vorlagen-Nummer 08.05.2018 
 1325/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 17.05.2018 
 
Gemeinsame Anfrage der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktionen Bündnis 90/Die 
Grünen, Die Linke, FDP-Fraktion, der Ratsgruppe GUT und der Ratsgruppe Bunt betreffend 
Neuaufstellung des Regionalplans (AN/0417/2018) aus der Sitzung vom 15.03.2018, TOP 2.2.4 
Frage 1:  
Welche im aktuellen Regionalplan als ASB oder GIB ausgewiesenen, aber noch nicht entwickelten 
Flächen auf Kölner Stadtgebiet wurden als 
- Reserve 
- Reserve mit Restriktion 
- keine Reserve 
bewertet? 
Antwort der Verwaltung: 
Die Bezirksregierung Köln hat der Verwaltung im Mai und Dezember 2017 insgesamt 273, aus dem 
Abgleich des Regionalplans mit dem städtischem Flächennutzungsplan abgeleitete Siedlungsflä-
chenpotentiale in einer Größenordnung von rund 2.130 ha zur Prüfung vorgelegt. Die Verwaltung hat 
diese in einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe bewertet und abgestimmt. Der Großteil der von der 
Bezirksregierung identifizierten Flächenpotentiale sind keine Reserveflächen, da abweichende Pla-
nungsvorstellungen der Stadt Köln (z. B. innerstädtische Parks, siedlungsgliedernde Grünverbindun-
gen, Kleingartenanlagen) oder bestehende Nutzungseinschränkungen (z. B. Abstandsgrün zu emittie-
renden Nutzungen, Naturschutzbelange, Hochwasser) einer Siedlungsentwicklung entgegen stehen. 
Insgesamt wurden von der Verwaltungsarbeitsgruppe lediglich 39 Flächen in einer Größe von knapp 
192 ha als grundsätzlich für eine weitere Entwicklung verfügbar zurückgemeldet. Zu 18 dieser 39 Re-
serveflächen bestehen seitens der Stadt Köln bereits konkrete Planungsabsichten, d. h. diese sind 
bekannte Potenziale im Kölner Wohnungsbauprogramm/Umsetzung StEK Wohnen bzw. im Gewerbe-
flächenbereitstellungskonzept. 
Die Liste der Reserveflächen befindet sich derzeit noch in der verwaltungsinternen Mitzeichnung und 
soll im Anschluss, flankiert durch eine zweite Informationsveranstaltung (vgl. Ds-Nr. 3829/2017), in 
die politische Beratung eingebracht werden.  
 
Frage 2: 
War die Bewertung zwischen der Stadt Köln und der Bezirksregierung einvernehmlich oder strittig? 
Antwort der Verwaltung: 
Die Reserveflächen sind mit der Bezirksregierung im Rahmen der Kommunalgespräche 2017/2018 
besprochen worden. Die von der Stadt Köln vorgenommene Bewertung der Reserveflächen wurde 
seitens der Bezirksregierung zur Kenntnis genommen. In nur wenigen Fällen wurde um erneute Prü-
fung der Reserveflächen gebeten. Grundsätzlich folgt die Bezirksregierung den Bewertungen der

2 
 
Kommune innerhalb von im Regionalplan ausgewiesenen ASB und GIB entsprechend Art. 28 GG 
Selbstverwaltungsrecht der Kommunen.  
 
Frage 3: 
Welche noch nicht entwickelten Wohn- oder Gewerbeflächen aus dem Flächennutzungsplan, die 
nicht im Regionalplan ausgewiesen sind, stehen nach Auffassung der Verwaltung darüber hinaus zur 
Verfügung? 
Antwort der Verwaltung: 
Die von der Stadt Köln im Flächennutzungsplan dargestellten Potenziale für Wohnen und Gewer-
be/Industrie (Wohnungsbauprogramm/Umsetzung StEK Wohnen bzw. Gewerbeflächenbereitstel-
lungskonzept) leiten sich grundsätzlich aus dem übergeordneten, rahmengebenden Regionalplan ab. 
Nur in wenigen Ausnahmen sind die Potenziale auch in Siedlungsbereichen zu finden, die z. B. auf 
Grund einer Bevölkerungszahl von unter 2.000 EW (Fühlingen, Immendorf) im Regionalplan noch 
nicht als ASB ausgewiesen sind. Insgesamt hat die Stadt Köln noch Wohnbaupotenziale für rund 
28.650 Wohneinheiten (ohne Flächen in Realisierung) und Gewerbeflächenpotenziale in einer Grö-
ßenordnung von rund 190 ha (ohne Flächen in Vermarktung).  
 
Frage 4: 
Gibt es weitere Flächen, die weder im Regionalplan noch im Flächennutzungsplan Reserveflächen 
sind, aber nach Auffassung der Verwaltung im weiteren Verfahren betrachtet werden sollten? 
Antwort der Verwaltung: 
Zunächst wird die Verwaltung die von den Bezirksvertretungen im Rahmen der Beschlussvorlage 
„Umsetzung StEK Wohnen: Neue Flächen für den Wohnungsbau“ (Ds.-Nr. 1028/2015) eingebrachten 
Bereiche in Immendorf, Lövenich, Bilderstöckchen, Ostheim und Urbach hinsichtlich einer möglichen 
Nutzung für den Wohnungsbau (Ausweisung als Allgemeiner Siedlungsbereich) prüfen.  
Unter der Annahme einer auch in Zukunft stark wachsenden Stadt ist die Diskussion über eine Aus-
weisung weiterer ASB (oder auch GIB) als grundlegende Handlungsoptionen zur weiteren Entwick-
lung der Stadt notwendig. Vor diesem Hintergrund erarbeitet die Stadt Köln zurzeit dezernatsübergrei-
fend einen Beschlussvorschlag zur Weiterentwicklung der städtischen Siedlungsbereiche auf der 
Darstellungsebene des Regionalplans.  
Dieser Vorschlag wird, wie in der gemeinsamen Informationsveranstaltung der Bezirksregierung Köln 
und der Stadt Köln zum Sachstand der Regionalplan-Überarbeitung am 24. November 2017 verabre-
det, in einem nächsten Schritt zunächst mit der Kölner Politik diskutiert und erst nach Beschlussfas-
sung an die Bezirksplanungsbehörde weitergeleitet.  
 
Gez. BG Blome in Vertr. für BG Dez. VI

Beratungsverlauf (1)

17.05.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1325/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
08.05.2018
Erstellt
23.04.2018 14:28