1325/2018
Gemeinsame Anfrage der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der Fran
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/151 151/ Vorlagen-Nummer 08.05.2018 1325/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 17.05.2018 Gemeinsame Anfrage der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, FDP-Fraktion, der Ratsgruppe GUT und der Ratsgruppe Bunt betreffend Neuaufstellung des Regionalplans (AN/0417/2018) aus der Sitzung vom 15.03.2018, TOP 2.2.4 Frage 1: Welche im aktuellen Regionalplan als ASB oder GIB ausgewiesenen, aber noch nicht entwickelten Flächen auf Kölner Stadtgebiet wurden als - Reserve - Reserve mit Restriktion - keine Reserve bewertet? Antwort der Verwaltung: Die Bezirksregierung Köln hat der Verwaltung im Mai und Dezember 2017 insgesamt 273, aus dem Abgleich des Regionalplans mit dem städtischem Flächennutzungsplan abgeleitete Siedlungsflä- chenpotentiale in einer Größenordnung von rund 2.130 ha zur Prüfung vorgelegt. Die Verwaltung hat diese in einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe bewertet und abgestimmt. Der Großteil der von der Bezirksregierung identifizierten Flächenpotentiale sind keine Reserveflächen, da abweichende Pla- nungsvorstellungen der Stadt Köln (z. B. innerstädtische Parks, siedlungsgliedernde Grünverbindun- gen, Kleingartenanlagen) oder bestehende Nutzungseinschränkungen (z. B. Abstandsgrün zu emittie- renden Nutzungen, Naturschutzbelange, Hochwasser) einer Siedlungsentwicklung entgegen stehen. Insgesamt wurden von der Verwaltungsarbeitsgruppe lediglich 39 Flächen in einer Größe von knapp 192 ha als grundsätzlich für eine weitere Entwicklung verfügbar zurückgemeldet. Zu 18 dieser 39 Re- serveflächen bestehen seitens der Stadt Köln bereits konkrete Planungsabsichten, d. h. diese sind bekannte Potenziale im Kölner Wohnungsbauprogramm/Umsetzung StEK Wohnen bzw. im Gewerbe- flächenbereitstellungskonzept. Die Liste der Reserveflächen befindet sich derzeit noch in der verwaltungsinternen Mitzeichnung und soll im Anschluss, flankiert durch eine zweite Informationsveranstaltung (vgl. Ds-Nr. 3829/2017), in die politische Beratung eingebracht werden. Frage 2: War die Bewertung zwischen der Stadt Köln und der Bezirksregierung einvernehmlich oder strittig? Antwort der Verwaltung: Die Reserveflächen sind mit der Bezirksregierung im Rahmen der Kommunalgespräche 2017/2018 besprochen worden. Die von der Stadt Köln vorgenommene Bewertung der Reserveflächen wurde seitens der Bezirksregierung zur Kenntnis genommen. In nur wenigen Fällen wurde um erneute Prü- fung der Reserveflächen gebeten. Grundsätzlich folgt die Bezirksregierung den Bewertungen der 2 Kommune innerhalb von im Regionalplan ausgewiesenen ASB und GIB entsprechend Art. 28 GG Selbstverwaltungsrecht der Kommunen. Frage 3: Welche noch nicht entwickelten Wohn- oder Gewerbeflächen aus dem Flächennutzungsplan, die nicht im Regionalplan ausgewiesen sind, stehen nach Auffassung der Verwaltung darüber hinaus zur Verfügung? Antwort der Verwaltung: Die von der Stadt Köln im Flächennutzungsplan dargestellten Potenziale für Wohnen und Gewer- be/Industrie (Wohnungsbauprogramm/Umsetzung StEK Wohnen bzw. Gewerbeflächenbereitstel- lungskonzept) leiten sich grundsätzlich aus dem übergeordneten, rahmengebenden Regionalplan ab. Nur in wenigen Ausnahmen sind die Potenziale auch in Siedlungsbereichen zu finden, die z. B. auf Grund einer Bevölkerungszahl von unter 2.000 EW (Fühlingen, Immendorf) im Regionalplan noch nicht als ASB ausgewiesen sind. Insgesamt hat die Stadt Köln noch Wohnbaupotenziale für rund 28.650 Wohneinheiten (ohne Flächen in Realisierung) und Gewerbeflächenpotenziale in einer Grö- ßenordnung von rund 190 ha (ohne Flächen in Vermarktung). Frage 4: Gibt es weitere Flächen, die weder im Regionalplan noch im Flächennutzungsplan Reserveflächen sind, aber nach Auffassung der Verwaltung im weiteren Verfahren betrachtet werden sollten? Antwort der Verwaltung: Zunächst wird die Verwaltung die von den Bezirksvertretungen im Rahmen der Beschlussvorlage „Umsetzung StEK Wohnen: Neue Flächen für den Wohnungsbau“ (Ds.-Nr. 1028/2015) eingebrachten Bereiche in Immendorf, Lövenich, Bilderstöckchen, Ostheim und Urbach hinsichtlich einer möglichen Nutzung für den Wohnungsbau (Ausweisung als Allgemeiner Siedlungsbereich) prüfen. Unter der Annahme einer auch in Zukunft stark wachsenden Stadt ist die Diskussion über eine Aus- weisung weiterer ASB (oder auch GIB) als grundlegende Handlungsoptionen zur weiteren Entwick- lung der Stadt notwendig. Vor diesem Hintergrund erarbeitet die Stadt Köln zurzeit dezernatsübergrei- fend einen Beschlussvorschlag zur Weiterentwicklung der städtischen Siedlungsbereiche auf der Darstellungsebene des Regionalplans. Dieser Vorschlag wird, wie in der gemeinsamen Informationsveranstaltung der Bezirksregierung Köln und der Stadt Köln zum Sachstand der Regionalplan-Überarbeitung am 24. November 2017 verabre- det, in einem nächsten Schritt zunächst mit der Kölner Politik diskutiert und erst nach Beschlussfas- sung an die Bezirksplanungsbehörde weitergeleitet. Gez. BG Blome in Vertr. für BG Dez. VI
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1325/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 08.05.2018
- Erstellt
- 23.04.2018 14:28