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AnS/0016/2021

Umgestaltung alter Friedhof

Anregung in der BV Südost 21.04.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 24.11.2022, TOP 5.1

Originalanregung von CDU-Fraktion und FDP

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Stellungnahme zur Anregung (nicht barrierefrei)

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Originalanregung von CDU-Fraktion und FDP

4196 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV Südost                        
  FDP in der BV-Südost 
 
 
 
Münster, den 19. April 2021 
 
Anregung an die Verwaltung: 
 
Die Verwaltung der Stadt Münster wird gebeten zu prüfen, wie der „alte Friedhof“ in 
Wolbeck teilweise erneuert und zu einer „Grünanlage im Zentrum von Wolbeck“ 
umgestaltet sowie durch eine jährlich wechselnde Bepflanzung  
verschönert werden kann. 
 
 
Begründung: 
 
Der Schlosspark in Wolbeck wurde zum 01.04.2021 geschlossen. Hieran angrenzend befindet 
sich der alte Friedhof, welcher für die Grundschulkinder aufgrund des beidseitigen Zugangs 
(Am Steintor und Am Wigbold) als sicheren Durchgang zur Nikolaischule Wolbeck genutzt und 
nun auch für alle Bürger als Aufenthaltsort angesehen sowie genutzt wird. Allerdings ist 
hierbei zu beachten, dass es sich bei dem Grundstück um einen Friedhof handelt. „Jeder tote 
Mensch hat einen Anspruch auf eine würdige Totenruhe und die Würde des Verstorbenen 
sollte nicht durch pietätsloses Verhalten bzw. einer notdürftigen Umgestaltung des Friedhofs 
missachtet werden. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts schützt Art. 1 Abs. 1 GG 
über den postmortalen Achtungsanspruch eines jeden Menschen grundsätzlich die 
Totenruhe. Jedoch währt der verfassungsrechtliche Schutz nicht ewig. So können etwa 
Grabstätten nach 30, 25 oder auch weniger Jahren eingeebnet oder zur Wiederbelegung 
freigegeben werden.“1  
 
Des Weiteren befindet sich zurzeit der „Alte Friedhof“ nicht in einem besonders attraktiven 
gestalterischen Zustand. Außerdem kommt hinzu, dass demnächst die am Friedhof 
angrenzende Sporthalle der Nikolaischule Wolbeck abgerissen und neu gebaut werden soll. 
Deshalb erscheint es aus unserer Sicht sinnvoll, beides in eine gemeinsame Planung 
einzubinden und vor allem diesen Bereich gestaltungstechnisch miteinander in Einklang zu 
bringen. 
 
Darüber hinaus bitten wir die Verwaltung der Stadt Münster ein Konzept, der die o.a. 
Gegebenheiten sowie die Wahrung der Totenruhe beinhaltet, zu erstellen, um das an dem 
Schlosspark angrenzende Grundstück als „Grünanlage im Zentrum von Wolbeck“ und „alten 
Friedhof“ nutzen zu können.  
 
  
 
1 Vgl.: Deutscher Bundestag WD 3 – 3000 – 350/18

CDU-Fraktion in der BV Südost                        
  FDP in der BV-Südost 
 
Dabei sollten aus unserer Sicht die folgenden Punkte direkt mit einbezogen werden: 
 
 Das Grundstück ist durch eine lebende Umzäunung einzufrieden und an den bereits 
bestehenden Zugängen weiterhin zu öffnen. 
 Der bestehende alte Baumbestand ist zu schützen und in das Konzept „Grünanlage im 
Zentrum von Wolbeck“ einzubeziehen. Zudem ist eine wechselnde Bepflanzung, die 
der Jahreszeit entspricht, zu integrieren, um die Attraktivität der Anlage/Friedhof zu 
erhöhen und zugleich das Zentrum von Wolbeck neu und ansprechend zu gestalten.  
 Die Wege sind ausreichend zu beleuchten, um das Sicherheitsgefühl der Bürger zu 
jeder Zeit gewährleisten zu können. Damit einhergehend ist zu prüfen, ob die 
Anlage/Friedhof nur zeitweise für die Öffentlichkeit zugänglich sein soll (bspw. 6:00 bis 
22:00 Uhr), so dass eine Beleuchtung nicht dauerhaft erfolgen muss. Außerdem könnte 
man bspw. adaptive Lichtquellen nutzen, die sich nur temporär durch Bewegung in 
ihrer näheren Umgebung in vollem Umfang einschalten und dadurch unsere Umwelt 
und das Tierreich schützen. 
 Ein integraler Bestandteil des Konzepts sollte sein, dass attraktive Aufenthalts- und 
Verweilzonen, sowie ausreichend Bewegungsmöglichkeiten für Alt und Jung, 
geschaffen werden. 
 Es wird eine Schließung der Anlage/Friedhof zur Abend- bzw. Nachtzeit angeregt 
(bspw. 22:00/24:00 bis 6:00 Uhr), um Vandalismus und nächtliche Ruhestörung 
vorzubeugen. 
 
Um die verschiedenen vorab genannten Punkte und angedachten Nutzungen auf einer 
vergleichsweise kleinen Grundfläche sinnvoll unterzubringen, schlagen wir in der 
Bezirksvertretung Südost vor, dass die Verwaltung der Stadt Münster einen professionellen 
Gestaltungswettbewerb unter Einbeziehung des Denkmalschutzes prüft und ggfs. initiiert. 
 
 
 
 
gez. Alf R. Kassenbrock gez. Tim Thier 
CDU-Fraktionsvorsitzender FDP-Bezirksvertreter MS-Südost 
Bezirksvertretung MS-Südost

Stellungnahme zur Anregung (nicht barrierefrei)

9015 Zeichen

Gregor Determann 
67.22.0002 
10.11.2022 
 67 40 
 
 
An die 
Bezirksverwaltung Südost 
 
 
über Herrn Stadtbaurat Denstorff  
 
 
Mitteilung an die Bezirksverwaltung Münster-Südost zu: 
- Antrag lfd. Nr. A-S-0001-2021 von der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung vom 
06.04.2021 „Gelände des „Alten Friedhofs“ Am Steintor gestalterisch und gärtnerisch 
überarbeiten“ 
- Anregung lfd. Nr. AnS/0016/2021 von der CDU-Fraktion und der FDP vom 
19.04.2021 „alter Friedhof teilweise erneuern und umgestalten“ 
 
- §24GO Anregung Nr. 2021-00089 „Der alte Friedhof – ein Ort der Ruhe und 
Entspannung“ 
 
 
Der Antrag und die Anregung beinhalten vergleichbare Themen und Aspekte. Das Amt für 
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit nimmt daher zum Gelände des „Alten Friedhofs“ 
Am Steintor gebündelt wie folgt Stellung. 
Etwa zeitgleich ging mit Datum vom 04.05.2021 auch eine Anregung gem. §24 des 
Bürgerforums Wolbeck mit vergleichbaren Anliegen ein. Diese Anregung wird unter der 
Nummer 2021-00089 geführt. Das Bürgerforum Wolbeck wird eine inhaltlich gleiche Antwort 
erhalten. 
Zusammengefasst wurde zur Gestaltung des „Alten Friedhofs“ beantragt bzw. angeregt: 
1. Ruheraum erhalten bzw. auch Wahrung der Totenruhe  
2. Barrierefreie Gestaltung und Ausbesserung der Fußwegeverbindung zur 
Nicolaischule, dabei Radfahrer ausschließen 
3. Bänke ausbessern/erneuern oder Bänke installieren, die sich vom MS-Standard 
abheben und weitere Standorte für Sitzgruppen finden. 
4. Hecke zur Hiltruper Straße erhalten, alten Baumbestand schützen, Bepflanzung 
gestalterisch aufwerten, den Blick zum Drostenhof erhalten. 
5. Bewegungsmöglichkeiten für Alt und Jung schaffen 
6. Hundekotbeutelspender und weitere Abfallbehälter 
7. Eine dezente Beleuchtung installieren. 
8. Beseitigung von Moos und Reinigung der Grabsteine 
9. Schließung der Anlage zu Abend- und Nachtzeiten 
10. Einen professionellen Gestaltungswettbewerb unter Einbeziehung des 
Denkmalschutzes durchführen.

Nach Prüfung der Örtlichkeiten in Bezug auf die verschiedenen Aspekte ergeben sich 
folgende Ergebnisse: 
Zu 1) 
Ruheraum erhalten bzw. auch Wahrung der Totenruhe 
Der ehemalige Friedhof ist eine mit attraktiven Bäumen bestandene Grünanlage im Zentrum 
des Wigbold. Als eine der wenigen öffentlich zugänglichen Grünflächen ist sie als Ruheraum 
für Erholung suchende prädestiniert und soll auch als solche erhalten bleiben. Damit ist auch 
gewährleistet, dass die Totenruhe angemessen berücksichtigt wird. Durch das große, fast 
vollflächige Laubdach bildet der Park in heißen Sommerzeiten zudem eine kühle Oase, die 
es zu erhalten gilt.  
 
Zu 2) 
Barrierefreie Gestaltung und Ausbesserung der Fußwegeverbindung zur Nicolaischule, dabei 
Radfahrer ausschließen 
Die ebene Parkanlage ist grundsätzlich barrierefrei ausgebaut. Die wassergebundene Decke 
ist in einem guten Zustand. Durch den Schattendruck und die intensive Durchwurzelung 
unter den ausgewachsenen Bäumen ist jedoch die ursprüngliche Rasenfläche 
weitestgehend verdrängt worden. Dadurch ist die zweizeilige Pflasterreihe, die die 
wassergebundene Wegedecke begrenzt, in Teilbereichen nicht sehr deutlich abgesetzt. Eine 
Verbesserung dieser Situation ist durch Pflege der wassergebundenen Wegedecke nur 
eingeschränkt möglich. Flächige Begrünungen abseits der Wege würden den Kontrast 
verstärken, sind aber aufgrund des starken Schattens und des Wurzeldrucks dort nicht zu 
etablieren.  
Durch die Anforderungen der Barrierefreiheit müssen die Wegesperren einen 
Mindestabstand zueinander haben. Damit ist es jedoch nicht möglich, missbräuchliche 
Nutzung durch Radfahrende zu unterbinden. 
 
Zu 3)  
Bänke ausbessern/erneuern oder Bänke installieren, die sich vom MS-Standard abheben 
und weitere Standorte für Sitzgruppen finden. 
Derzeit gibt es in der Parkanlage drei einzelnstehende Bänke des in Münster verwendeten 
Standardmodells. Diese weisen keine Armlehnen auf. Im Rahmen der Unterhaltung werden 
die Bänke regelmäßig kontrolliert, gereinigt und im Schadensfall auch repariert. Die 
Installation von Bänken, die nicht dem MS-Standard entsprechen, wird auf Grund der sich 
daraus ergebenden höheren Unterhaltungsaufwendungen abgelehnt. 
Zur Ergänzung eines kommunikativen Sitzangebotes, könnten zwei im rechten Winkel 
kommunikativ angeordnete Bänke, aufgestellt werden. Die befestigte Fläche für die Bänke 
wird in einer Größe ausgebaut, die auch die Möglichkeit bietet, dort einen Kinderwagen oder 
Rollstuhl beizustellen. Als Standort wird ein Bereich am südlichen Weg vorgeschlagen. Von 
dort wäre auch ein Blick in Richtung des Giebels des Drostenhofs gegeben. Der Blick wird 
jedoch stark durch den privaten Baumbestand im Drostenhofpark eingeschränkt. Im 
belaubten Zustand ist kaum ein Blick auf den Giebel möglich. Für die Herstellung einer 
Pflasterfläche mit zwei Bänken sind Baukosten in Höhe von ca. 4.500,-€ zuzüglich der 
Unterhaltskosten geschätzt. Derzeit stehen in der Produktgruppe 1301 keine Finanzmittel für 
Bau und Unterhaltung zur Verfügung. 
Als Ergänzung eines barrierefreundlichen Angebotes wird das Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit zwei der dann fünf Parkbänke mit seitlichen Armlehnen nachrüsten.

Zu 4)  
Hecke zur Hiltruper Straße erhalten, Bepflanzung gestalterisch aufwerten, dabei aber den 
Blick zum Drostenhof erhalten. 
Die Eibenhecke zur Hiltruper Straße ist ein attraktiver Abschluss des alten Friedhofs und soll 
auch aus Sicht des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit so erhalten bleiben.  
Eine gestalterische Aufwertung ist durch Ergänzungspflanzungen bei den gegenwärtigen 
Rahmenbedingungen nicht möglich. Durch den großen Baumbestand erzeugte 
Verschattungen und durch engen Wurzelfilz ausgehagerte Böden unterbinden 
Ergänzungspflanzungen.  
Der dichte Baumbestand auf dem Grundstück und auch im benachbarten Park unterbinden 
einen freien Blick auf den attraktiven historischen Giebel des Drostenhofs. Baumfällungen 
von vitalen Bäumen um Blickbeziehungen zu verbessern sind in heutiger Zeit keine 
angemessene Maßnahme. 
Eine gestalterische Aufwertung der Bepflanzung wird das Amt für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit durch einen ergänzenden Pflegegang realisieren. Zahlreiche Sträucher sind 
auf Grund des Schattendrucks abgestorben und sollen entfernt werden. An anderen Stellen 
verdecken Sämlinge, vor allem Ahorne, Durchblicke und werden ebenfalls entfernt. Der 
Zugang zur Straße Am Wigbold soll durch einen Rückschnitt transparenter und einladender 
gestaltet werden. Insgesamt wird der Park danach einen gepflegteren und übersichtlicheren 
Eindruck erzeugen.  
Zu 5)  
Bewegungsmöglichkeiten für Alt und Jung schaffen 
Der umfangreiche wertvolle Baumbestand und auch der respektvolle Umgang mit der 
Totenruhe unterbinden die Möglichkeit Bewegungsangebote im Sinne von Freizeitsport oder 
Spielplatzflächen zu schaffen.  
 
Zu 6)  
Hundekotbeutelspender und weitere Abfallbehälter 
Derzeit ist der Park mit einem Hundekot-Spender und zwei Abfallbehältern, jeweils im 
Bereich der Zugänge, ausgestattet. Der Bedarf für weitere Ergänzungen wird nicht gesehen. 
 
Zu 7) 
Dezente Beleuchtung 
Wege werden in öffentlichen Grünflächen grundsätzlich nur beleuchtet, wenn sie im Rahmen 
des B-Plan-Verfahrens als so bedeutend für die Erschließung von Grundstücken einzustufen 
sind, dass sie als Verkehrsfläche gewidmet werden. Dieses ist beim alten Friedhof nicht der 
Fall. Im Normallfall dienen die öffentlichen Grünflächen hauptsächlich für die Freizeit und 
Erholung. Die Hauptnutzungszeiten liegen damit im Zeitraum zwischen Sonnenaufgang und 
Dämmerung. Hierdurch werden auch zusätzliche Konflikte durch Fehlnutzungen vor allem in 
den Abendstunden vermieden.  
Grünflächen werden auch deshalb nicht beleuchtet, da die Flächen in der Nacht als 
Rückzugsgebiete für Tiere gelten. Insbesondere nachtaktive Tiere werden durch künstliche 
Beleuchtung gestört.

Zu 8) 
Beseitigung von Moos und Reinigung der Grabsteine 
 
Im Rahmen des ergänzenden Pflegeganges wird das Amt für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit die Grabsteine zur Verbesserung der Sichtbarkeit von Vegetation befreien 
und einer Grundreinigung unterziehen. Dabei wird aber zurückhaltend gearbeitet, da eine 
gewisse Patina der Atmosphäre des alten Friedhofs entspricht.  
 
Zu 9) 
Schließung der Anlage zu Abend- und Nachtzeiten 
Die dauerhafte Einrichtung eines Schließdienstes ist sehr aufwändig und kostenintensiv. 
Daher werden öffentliche Grünflächen in Münster generell nicht durch das Amt für 
Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit verschlossen.  
 
Zu 10) 
Einen professionellen Gestaltungswettbewerb unter Einbeziehung des Denkmalschutzes 
durchführen. 
Durch die Rahmenbedingungen, die sich aus dem Erhalt des wertvollen Baumbestandes und 
dem rücksichtsvollen Umgang mit dem historischen Gräberbestand ergeben ist der 
gestaltungsspielraum zu begrenzt um einen Gestaltungswettbewerb durchzuführen.  
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
 
Niggemann 
 
 
z.d.A.: De 
Du: 67.4 
Du: Amt 33

Beratungsverlauf (1)

24.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.1 Anregung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hiltruper Straße
  • Am Steintor
  • Am Wigbold

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Details

Aktenzeichen
AnS/0016/2021
Typ
Anregung in der BV Südost
Datum
21.04.2021
Erstellt
19.04.2021 15:17