AnS/0016/2021
Umgestaltung alter Friedhof
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Originalanregung von CDU-Fraktion und FDP
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CDU-Fraktion in der BV Südost FDP in der BV-Südost Münster, den 19. April 2021 Anregung an die Verwaltung: Die Verwaltung der Stadt Münster wird gebeten zu prüfen, wie der „alte Friedhof“ in Wolbeck teilweise erneuert und zu einer „Grünanlage im Zentrum von Wolbeck“ umgestaltet sowie durch eine jährlich wechselnde Bepflanzung verschönert werden kann. Begründung: Der Schlosspark in Wolbeck wurde zum 01.04.2021 geschlossen. Hieran angrenzend befindet sich der alte Friedhof, welcher für die Grundschulkinder aufgrund des beidseitigen Zugangs (Am Steintor und Am Wigbold) als sicheren Durchgang zur Nikolaischule Wolbeck genutzt und nun auch für alle Bürger als Aufenthaltsort angesehen sowie genutzt wird. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass es sich bei dem Grundstück um einen Friedhof handelt. „Jeder tote Mensch hat einen Anspruch auf eine würdige Totenruhe und die Würde des Verstorbenen sollte nicht durch pietätsloses Verhalten bzw. einer notdürftigen Umgestaltung des Friedhofs missachtet werden. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts schützt Art. 1 Abs. 1 GG über den postmortalen Achtungsanspruch eines jeden Menschen grundsätzlich die Totenruhe. Jedoch währt der verfassungsrechtliche Schutz nicht ewig. So können etwa Grabstätten nach 30, 25 oder auch weniger Jahren eingeebnet oder zur Wiederbelegung freigegeben werden.“1 Des Weiteren befindet sich zurzeit der „Alte Friedhof“ nicht in einem besonders attraktiven gestalterischen Zustand. Außerdem kommt hinzu, dass demnächst die am Friedhof angrenzende Sporthalle der Nikolaischule Wolbeck abgerissen und neu gebaut werden soll. Deshalb erscheint es aus unserer Sicht sinnvoll, beides in eine gemeinsame Planung einzubinden und vor allem diesen Bereich gestaltungstechnisch miteinander in Einklang zu bringen. Darüber hinaus bitten wir die Verwaltung der Stadt Münster ein Konzept, der die o.a. Gegebenheiten sowie die Wahrung der Totenruhe beinhaltet, zu erstellen, um das an dem Schlosspark angrenzende Grundstück als „Grünanlage im Zentrum von Wolbeck“ und „alten Friedhof“ nutzen zu können. 1 Vgl.: Deutscher Bundestag WD 3 – 3000 – 350/18 CDU-Fraktion in der BV Südost FDP in der BV-Südost Dabei sollten aus unserer Sicht die folgenden Punkte direkt mit einbezogen werden: Das Grundstück ist durch eine lebende Umzäunung einzufrieden und an den bereits bestehenden Zugängen weiterhin zu öffnen. Der bestehende alte Baumbestand ist zu schützen und in das Konzept „Grünanlage im Zentrum von Wolbeck“ einzubeziehen. Zudem ist eine wechselnde Bepflanzung, die der Jahreszeit entspricht, zu integrieren, um die Attraktivität der Anlage/Friedhof zu erhöhen und zugleich das Zentrum von Wolbeck neu und ansprechend zu gestalten. Die Wege sind ausreichend zu beleuchten, um das Sicherheitsgefühl der Bürger zu jeder Zeit gewährleisten zu können. Damit einhergehend ist zu prüfen, ob die Anlage/Friedhof nur zeitweise für die Öffentlichkeit zugänglich sein soll (bspw. 6:00 bis 22:00 Uhr), so dass eine Beleuchtung nicht dauerhaft erfolgen muss. Außerdem könnte man bspw. adaptive Lichtquellen nutzen, die sich nur temporär durch Bewegung in ihrer näheren Umgebung in vollem Umfang einschalten und dadurch unsere Umwelt und das Tierreich schützen. Ein integraler Bestandteil des Konzepts sollte sein, dass attraktive Aufenthalts- und Verweilzonen, sowie ausreichend Bewegungsmöglichkeiten für Alt und Jung, geschaffen werden. Es wird eine Schließung der Anlage/Friedhof zur Abend- bzw. Nachtzeit angeregt (bspw. 22:00/24:00 bis 6:00 Uhr), um Vandalismus und nächtliche Ruhestörung vorzubeugen. Um die verschiedenen vorab genannten Punkte und angedachten Nutzungen auf einer vergleichsweise kleinen Grundfläche sinnvoll unterzubringen, schlagen wir in der Bezirksvertretung Südost vor, dass die Verwaltung der Stadt Münster einen professionellen Gestaltungswettbewerb unter Einbeziehung des Denkmalschutzes prüft und ggfs. initiiert. gez. Alf R. Kassenbrock gez. Tim Thier CDU-Fraktionsvorsitzender FDP-Bezirksvertreter MS-Südost Bezirksvertretung MS-Südost
Stellungnahme zur Anregung (nicht barrierefrei)
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Gregor Determann 67.22.0002 10.11.2022 67 40 An die Bezirksverwaltung Südost über Herrn Stadtbaurat Denstorff Mitteilung an die Bezirksverwaltung Münster-Südost zu: - Antrag lfd. Nr. A-S-0001-2021 von der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung vom 06.04.2021 „Gelände des „Alten Friedhofs“ Am Steintor gestalterisch und gärtnerisch überarbeiten“ - Anregung lfd. Nr. AnS/0016/2021 von der CDU-Fraktion und der FDP vom 19.04.2021 „alter Friedhof teilweise erneuern und umgestalten“ - §24GO Anregung Nr. 2021-00089 „Der alte Friedhof – ein Ort der Ruhe und Entspannung“ Der Antrag und die Anregung beinhalten vergleichbare Themen und Aspekte. Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit nimmt daher zum Gelände des „Alten Friedhofs“ Am Steintor gebündelt wie folgt Stellung. Etwa zeitgleich ging mit Datum vom 04.05.2021 auch eine Anregung gem. §24 des Bürgerforums Wolbeck mit vergleichbaren Anliegen ein. Diese Anregung wird unter der Nummer 2021-00089 geführt. Das Bürgerforum Wolbeck wird eine inhaltlich gleiche Antwort erhalten. Zusammengefasst wurde zur Gestaltung des „Alten Friedhofs“ beantragt bzw. angeregt: 1. Ruheraum erhalten bzw. auch Wahrung der Totenruhe 2. Barrierefreie Gestaltung und Ausbesserung der Fußwegeverbindung zur Nicolaischule, dabei Radfahrer ausschließen 3. Bänke ausbessern/erneuern oder Bänke installieren, die sich vom MS-Standard abheben und weitere Standorte für Sitzgruppen finden. 4. Hecke zur Hiltruper Straße erhalten, alten Baumbestand schützen, Bepflanzung gestalterisch aufwerten, den Blick zum Drostenhof erhalten. 5. Bewegungsmöglichkeiten für Alt und Jung schaffen 6. Hundekotbeutelspender und weitere Abfallbehälter 7. Eine dezente Beleuchtung installieren. 8. Beseitigung von Moos und Reinigung der Grabsteine 9. Schließung der Anlage zu Abend- und Nachtzeiten 10. Einen professionellen Gestaltungswettbewerb unter Einbeziehung des Denkmalschutzes durchführen. Nach Prüfung der Örtlichkeiten in Bezug auf die verschiedenen Aspekte ergeben sich folgende Ergebnisse: Zu 1) Ruheraum erhalten bzw. auch Wahrung der Totenruhe Der ehemalige Friedhof ist eine mit attraktiven Bäumen bestandene Grünanlage im Zentrum des Wigbold. Als eine der wenigen öffentlich zugänglichen Grünflächen ist sie als Ruheraum für Erholung suchende prädestiniert und soll auch als solche erhalten bleiben. Damit ist auch gewährleistet, dass die Totenruhe angemessen berücksichtigt wird. Durch das große, fast vollflächige Laubdach bildet der Park in heißen Sommerzeiten zudem eine kühle Oase, die es zu erhalten gilt. Zu 2) Barrierefreie Gestaltung und Ausbesserung der Fußwegeverbindung zur Nicolaischule, dabei Radfahrer ausschließen Die ebene Parkanlage ist grundsätzlich barrierefrei ausgebaut. Die wassergebundene Decke ist in einem guten Zustand. Durch den Schattendruck und die intensive Durchwurzelung unter den ausgewachsenen Bäumen ist jedoch die ursprüngliche Rasenfläche weitestgehend verdrängt worden. Dadurch ist die zweizeilige Pflasterreihe, die die wassergebundene Wegedecke begrenzt, in Teilbereichen nicht sehr deutlich abgesetzt. Eine Verbesserung dieser Situation ist durch Pflege der wassergebundenen Wegedecke nur eingeschränkt möglich. Flächige Begrünungen abseits der Wege würden den Kontrast verstärken, sind aber aufgrund des starken Schattens und des Wurzeldrucks dort nicht zu etablieren. Durch die Anforderungen der Barrierefreiheit müssen die Wegesperren einen Mindestabstand zueinander haben. Damit ist es jedoch nicht möglich, missbräuchliche Nutzung durch Radfahrende zu unterbinden. Zu 3) Bänke ausbessern/erneuern oder Bänke installieren, die sich vom MS-Standard abheben und weitere Standorte für Sitzgruppen finden. Derzeit gibt es in der Parkanlage drei einzelnstehende Bänke des in Münster verwendeten Standardmodells. Diese weisen keine Armlehnen auf. Im Rahmen der Unterhaltung werden die Bänke regelmäßig kontrolliert, gereinigt und im Schadensfall auch repariert. Die Installation von Bänken, die nicht dem MS-Standard entsprechen, wird auf Grund der sich daraus ergebenden höheren Unterhaltungsaufwendungen abgelehnt. Zur Ergänzung eines kommunikativen Sitzangebotes, könnten zwei im rechten Winkel kommunikativ angeordnete Bänke, aufgestellt werden. Die befestigte Fläche für die Bänke wird in einer Größe ausgebaut, die auch die Möglichkeit bietet, dort einen Kinderwagen oder Rollstuhl beizustellen. Als Standort wird ein Bereich am südlichen Weg vorgeschlagen. Von dort wäre auch ein Blick in Richtung des Giebels des Drostenhofs gegeben. Der Blick wird jedoch stark durch den privaten Baumbestand im Drostenhofpark eingeschränkt. Im belaubten Zustand ist kaum ein Blick auf den Giebel möglich. Für die Herstellung einer Pflasterfläche mit zwei Bänken sind Baukosten in Höhe von ca. 4.500,-€ zuzüglich der Unterhaltskosten geschätzt. Derzeit stehen in der Produktgruppe 1301 keine Finanzmittel für Bau und Unterhaltung zur Verfügung. Als Ergänzung eines barrierefreundlichen Angebotes wird das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit zwei der dann fünf Parkbänke mit seitlichen Armlehnen nachrüsten. Zu 4) Hecke zur Hiltruper Straße erhalten, Bepflanzung gestalterisch aufwerten, dabei aber den Blick zum Drostenhof erhalten. Die Eibenhecke zur Hiltruper Straße ist ein attraktiver Abschluss des alten Friedhofs und soll auch aus Sicht des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit so erhalten bleiben. Eine gestalterische Aufwertung ist durch Ergänzungspflanzungen bei den gegenwärtigen Rahmenbedingungen nicht möglich. Durch den großen Baumbestand erzeugte Verschattungen und durch engen Wurzelfilz ausgehagerte Böden unterbinden Ergänzungspflanzungen. Der dichte Baumbestand auf dem Grundstück und auch im benachbarten Park unterbinden einen freien Blick auf den attraktiven historischen Giebel des Drostenhofs. Baumfällungen von vitalen Bäumen um Blickbeziehungen zu verbessern sind in heutiger Zeit keine angemessene Maßnahme. Eine gestalterische Aufwertung der Bepflanzung wird das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit durch einen ergänzenden Pflegegang realisieren. Zahlreiche Sträucher sind auf Grund des Schattendrucks abgestorben und sollen entfernt werden. An anderen Stellen verdecken Sämlinge, vor allem Ahorne, Durchblicke und werden ebenfalls entfernt. Der Zugang zur Straße Am Wigbold soll durch einen Rückschnitt transparenter und einladender gestaltet werden. Insgesamt wird der Park danach einen gepflegteren und übersichtlicheren Eindruck erzeugen. Zu 5) Bewegungsmöglichkeiten für Alt und Jung schaffen Der umfangreiche wertvolle Baumbestand und auch der respektvolle Umgang mit der Totenruhe unterbinden die Möglichkeit Bewegungsangebote im Sinne von Freizeitsport oder Spielplatzflächen zu schaffen. Zu 6) Hundekotbeutelspender und weitere Abfallbehälter Derzeit ist der Park mit einem Hundekot-Spender und zwei Abfallbehältern, jeweils im Bereich der Zugänge, ausgestattet. Der Bedarf für weitere Ergänzungen wird nicht gesehen. Zu 7) Dezente Beleuchtung Wege werden in öffentlichen Grünflächen grundsätzlich nur beleuchtet, wenn sie im Rahmen des B-Plan-Verfahrens als so bedeutend für die Erschließung von Grundstücken einzustufen sind, dass sie als Verkehrsfläche gewidmet werden. Dieses ist beim alten Friedhof nicht der Fall. Im Normallfall dienen die öffentlichen Grünflächen hauptsächlich für die Freizeit und Erholung. Die Hauptnutzungszeiten liegen damit im Zeitraum zwischen Sonnenaufgang und Dämmerung. Hierdurch werden auch zusätzliche Konflikte durch Fehlnutzungen vor allem in den Abendstunden vermieden. Grünflächen werden auch deshalb nicht beleuchtet, da die Flächen in der Nacht als Rückzugsgebiete für Tiere gelten. Insbesondere nachtaktive Tiere werden durch künstliche Beleuchtung gestört. Zu 8) Beseitigung von Moos und Reinigung der Grabsteine Im Rahmen des ergänzenden Pflegeganges wird das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit die Grabsteine zur Verbesserung der Sichtbarkeit von Vegetation befreien und einer Grundreinigung unterziehen. Dabei wird aber zurückhaltend gearbeitet, da eine gewisse Patina der Atmosphäre des alten Friedhofs entspricht. Zu 9) Schließung der Anlage zu Abend- und Nachtzeiten Die dauerhafte Einrichtung eines Schließdienstes ist sehr aufwändig und kostenintensiv. Daher werden öffentliche Grünflächen in Münster generell nicht durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit verschlossen. Zu 10) Einen professionellen Gestaltungswettbewerb unter Einbeziehung des Denkmalschutzes durchführen. Durch die Rahmenbedingungen, die sich aus dem Erhalt des wertvollen Baumbestandes und dem rücksichtsvollen Umgang mit dem historischen Gräberbestand ergeben ist der gestaltungsspielraum zu begrenzt um einen Gestaltungswettbewerb durchzuführen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Niggemann z.d.A.: De Du: 67.4 Du: Amt 33
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Hiltruper Straße
- Am Steintor
- Am Wigbold
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Details
- Aktenzeichen
- AnS/0016/2021
- Typ
- Anregung in der BV Südost
- Datum
- 21.04.2021
- Erstellt
- 19.04.2021 15:17