V/0715/2006
Haushaltskonsolidierungsprogramm 2007 bis 2010 - Abschlussbericht der Firma Rödl + Partner
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Berichtsvorlage
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V/0715/2006
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Grünflächen und Umweltschutz
Betrifft
Haushaltskonsolidierungsprogramm 2007 bis 2010 - Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner
hier: Friedhöfe - Analyse und Stellungnahme der Verwaltung zu den Aussagen und möglichen
Konsolidierungspotentialen aus dem interkommunalen Vergleich
Beratungsfolge
07.11.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht
Vorbemerkung/Berichtsanlass:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23.08.2006 die Vorlage 0579/2006 „Haushaltskonso-
lidierungsprogramm 2007 bis 2010 – Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner GbR: Beratung
und Begleitung der Stadt Münster bei der Konsolidierung des städtischen Haushaltes 2007 ff.“
beraten. Der Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner ist den Mitgliedern der Ausschüsse zu-
geleitet worden. Ergänzend ist zur Vorlage der Verwaltung (Antrag der CDU-Fraktion und der
FDP-Fraktion - Ziffer 1.4 des Ratsbeschlusses) u. a. beschlossen worden:
„Der Rat beauftragt die Verwaltung:
• Die im Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner durch interkommunalen Vergleich er-
hobenen Konsolidierungspotentiale hinsichtlich der finanzwirksamen Gründe für die Un-
terschiede in der Leistungserbringung zwischen der Stadt Münster und den Vergleich
Städten zu analysieren und zu konkretisieren.
• Für die einzelnen Konsolidierungspotentiale aus dem IKV ein individuelles Stufenraster
vorzulegen, aus dem hervorgeht, welche prozentuale Ausnutzung des Einsparpotentials
welche Auswirkungen auf die jeweilige Leistungserbringung durch die Stadt Münster oder
freie Träger hat.
• Darzustellen, bis wann der entsprechende Konsolidierungseffekt erzielt werden kann.
• Diese Analysen spätestens bis zu den Herbstferien zur weiteren Beratung vorzulegen.“
Die Verwaltung kommt mit dieser Berichtsvorlage diesem Auftrag nach. Der folgende Bericht
analysiert den vorgenommenen Städtevergleich für die Friedhofsgebühren, um mögliche Beson-
derheiten und signifikante Unterschiede, die für die Interpretation der Ergebnisse des Städtever-
gleichs von Bedeutung sind, herauszuarbeiten und die vermuteten Konsolidierungspotentiale im
Hinblick auf ihre sachliche und zeitliche Umsetzbarkeit zu prüfen. Dabei bezieht sich die Verwal-
tung auf die Hinweise im Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner unter Einbezug der nachge-
Vorlagen-Nr.:
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Auskunft erteilt:
Herr Bruns
Ruf:
492 67 00
E-Mail:
BrunsH@stadt-muenster.de
Datum:
07.09.2006
Öffentliche Berichtsvorlage
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reichten (Zusammenfassung vom 25.08.2006) Hinweise der Firma Rödl & Partner zu einigen
interkommunalen Vergleichen.
Die Prüfungsergebnisse zu den interkommunalen Vergleichen hat die Verwaltung dem Haupt-
ausschuss zusammengefasst in seiner Sitzung am 27.09.2006 zur Kenntnis gegeben, mit dem
Vorschlag, die Berichte zur jeweiligen fachpolitischen Debatte in den/die zuständigen Fachaus-
schüsse zu verweisen. Diesem Vorschlag ist der Hauptausschuss gefolgt.
Gemäß Ratsbeschluss zur Vorlage 0579/2006 „Haushaltskonsolidierungsprogramm 2007 bis
2010“ (Beschlussvorschlag Ziffer 2) wird das Gutachten der Firma Rödl & Partner GbR zur weite-
ren Konkretisierung, Abstimmung und Begleitung des Beratungsverfahrens federführend an den
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und für die übergreifenden personel-
len organisatorischen Prüfungs- und Entscheidungssachverhalte an den Ausschuss für Perso-
nal, Recht und Ordnung verwiesen. Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegen-
schaften (AFBL) obliegt (vgl. Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer 3 der Vorlage 0579/2006)
die federführende, ressortübergreifende Bündelungsfunktion im Hinblick auf die fachlich, finan-
zielle Gesamtsteuerung der Umsetzung der Haushaltskonsolidierung unter Einbezug der Hinwei-
se und Vorschläge der Firma Rödl & Partner. Daher hat der Hauptausschuss die Verwaltung
beauftragt, nach Abschluss der Beratungen in den zuständigen Fachausschüssen eine zusam-
menfassende Vorlage mit den Ergebnissen der Beratungen dem AFBL vorzulegen.
Bericht:
1. Analyse des Vergleiches
Für den Bereich des Amtes 67 wurde der interkommunale Vergleich zu den Friedhofsge-
bühren durchgeführt. Dabei wurden die Friedhofsgebühren in Münster verglichen mit den
Gebühren in Bielefeld, Bonn, Gelsenkirchen, Hamm und Osnabrück. Um die Zahlen leich-
ter nachvollziehen zu können, hat Rödl & Partner die Bestattungsgebühren und die Grab-
nutzungsgebühren summiert dargestellt.
Nach dem Bestattungsgesetz NRW sind die Kommunen verpflichtet, in ausreichendem
Maße Friedhöfe vorzuhalten. Es handelt sich daher um eine Pflichtleistung dem Grunde
nach. Es besteht die Möglichkeit, festzulegen, mit welchen Standards diese Pflichtaufga-
be wahrgenommen wird. Nach dem Gebührenrecht sind alle Kommunen gezwungen, nur
die tatsächlich entstehenden Kosten auf die Gebühren umzulegen. Damit wird eine „Ge-
winn“-erzielung durch eine willkürliche Erhöhung der Gebühren verhindert. Für den Fall,
dass die Gebühren nicht kostendeckend kalkuliert worden sind, ist die betroffene Kom-
mune gezwungen, für einen finanziellen Ausgleich zu sorgen.
Gleichwohl gibt es Gestaltungsmöglichkeiten bei der Festlegung der Gebühren. Diese hat
auch die Stadt Münster genutzt, indem sie davon ausgeht, dass ein Anteil von insgesamt
durchschnittlich 24,75 % aller Friedhofsflächen die Funktion von öffentlichem Grün wahr-
nehmen und deshalb nicht mit in die Friedhofsgebühr eingerechnet werden dürfen. Diese
Festlegung ist im Grundsatz variabel. Bundesweit findet man die unterschiedlichsten
Formen.
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Rödl & Partner kommen in ihrem Gutachten hinsichtlich der Friedhofsgebühren zu folgen-
dem Ergebnis:
„Der interkommunale Vergleich zeigt, dass in Münster für die Grabstätte und die Bestat-
tung im Reihengrab die niedrigsten Gebühren erhoben werden. Bei den Gebühren für
Grabstätte und Bestattung im Wahlgrab bzw. im Urnenreihengrab liegt Münster unter dem
Mittelwert.“
Aus diesem Vergleich zieht Rödl & Partner die Konsequenz, dass eine Gebührenerhö-
hung im Grundsatz möglich ist und die gute Platzierung Münsters im interkommunalen
Vergleich nicht gefährden würde. In Münster werden alle Friedhofsleistungen im Verbund
mit der gesamten Grünflächenunterhaltung erbracht. Das gute Abschneiden im interkom-
munalen Vergleich ist ein Beleg dafür, dass das Amt für Grünflächen und Umweltschutz
sich seit langem intensiv darum bemüht, alle Leistungen im Friedhofsbereich, aber auch
in der Grünflächenunterhaltung insgesamt, sehr kostengünstig zu erbringen.
2. Bewertung möglicher Konsolidierungspotentiale
Rödl & Partner greifen in ihren Gutachten den Vorschlag des Amtes für Grünflächen und
Umweltschutz auf, den Anteil des öffentlichen Grüns auf den Friedhöfen von derzeit
24,75 % komplett aufzugeben. Nach den Berechnungen des Amtes würde die Umsetzung
dieser Maßnahme zu einer Haushaltsentlastung von rd. 300.000 € führen. Bezogen auf
die Summe von Grabnutzungs- und Bestattungsgebühr hätte dies lt. Rödl & Partner eine
Gebührenerhöhung von durchschnittlich 10 % zur Folge.
Dabei ist allerdings zu bedenken, dass die Kosten, die aus der Aufgabe des Anteils des
öffentlichen Grüns entstehen, nicht auf die Gesamtgebühr umgelegt werden können, son-
dern nur auf die Grabnutzungsgebühr. Diese müsste dann um jeweils rd. 30 % erhöht
werden. Zur besseren Verdeutlichung der Konsequenzen sind in der unten stehenden
Tabelle die Grabnutzungsgebühren jeweils getrennt für die Vergleichsstädte dargestellt.
Darüber hinaus ist in den Vergleich der Zentralfriedhof Münster aufgenommen worden.
Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass letztlich die „Konkurrenten“ für Bestattungen in
Münster nicht die Vergleichsstädte sind, sondern der neben dem Waldfriedhof Lauheide,
größte konfessionelle Friedhof, der Zentralfriedhof. Insgesamt verteilen sich die Bestat-
tungen in Münster zwischen der Stadt und den Kirchengemeinden jeweils zu rd. 50 %,
wobei der Waldfriedhof Lauheide und der Zentralfriedhof mit weitem Abstand die größten
Bestattungszahlen aufweisen. Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll, den Zentralfried-
hof in den Vergleich mit einzubeziehen.
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Vergleich der Grabnutzungsgebühren:
Stadt Erwerb von Grabstättenrechten
Reihengrab Wahlgrab Urnenreihengrab
Münster mit
Grünanteil
663,00 1.833,00 390,00
Münster ohne
Grünanteil
510,00 1.410,00 300,00
Zentralfriedhof
Münster
--- 605,00 ---
Bielefeld 1.344,00 2.190,00 549,00
Bonn 1.526,00 2.035,00 577,50
Gelsenkirchen 590,00 2.100,00 325,00
Hamm 905,00 1.325,50 537,00
Osnabrück 1.390,00 1.890,00 215,00
Mittelwert ohne
Münster
1.151,00 1.908,00 441,00
Der Zentralfriedhof Münster bietet nur Wahlgräber an. Es ist auffällig, dass die Kosten für
die Grabnutzungsrechte auf dem Zentralfriedhof mit 605,00 € mit weitem Abstand unter-
halb der Werte der Vergleichsstädte liegen. Dies hat im Wesentlichen seine Ursache dar-
in, dass der Zentralfriedhof aus historischen Gründen erheblich dichter belegt ist, als nor-
malerweise heute Friedhöfe belegt werden. Die Belegungsdichte (d. h. der Anteil der
Grabfelder an der Gesamtfläche des Friedhofes) beträgt auf dem Waldfriedhof Lauheide
wegen seiner besonderen Ausprägung nur 19 %. Die durchschnittliche Belegungsdichte
auf den sonstigen kommunalen Stadtteilfriedhöfen beträgt im Durchschnitt rd. 35 %. Nach
einer Schätzung der Verwaltung beträgt die Belegungsdichte auf dem Zentralfriedhof da-
gegen rd. 60 %.
Im Verhältnis zu den Vergleichsstätten würde sich die Position Münsters, wie schon oben
erwähnt, nicht verändern. Allerdings würde sich der deutliche Abstand zum Zentralfriedhof
noch weiter vergrößern. Es besteht deshalb grundsätzlich die Gefahr, dass sich, durch die
Gebührenerhöhung bedingt, die Bestattungszahlen auf den städtischen Friedhöfen nega-
tiv entwickeln. Sinkende Bestattungszahlen würden tendenziell weiter steigende Gebüh-
ren nach sich ziehen.
Für den Fall, dass zukünftig auf die Anrechnung des öffentlichen Grüns auf den Friedhö-
fen verzichtet werden soll, müssen aus Sicht der Verwaltung flankierende Maßnahmen
ergriffen werden, die sinkende Bestattungszahlen nach Möglichkeit verhindern sollen:
- Aufgabe der Bestattungsgrenzen
Die Bestattungsgrenzen sind in Münster seit Jahrzehnten bewährtes Instrument zur räum-
lichen Steuerung der Bestattungen. Damit soll verhindert werden, dass auf einzelnen, be-
sonders attraktiven Friedhöfen sehr hohe Bestattungszahlen entstehen, während auf an-
deren Friedhöfen es nur eine geringe Auslastung gibt. Vor dem Hintergrund der besonde-
ren Situation in Münster stellt sich allerdings die Frage, ob das Instrument der Bestat-
tungsgrenzen noch wirklich zeitgemäß ist.
Eine Aufgabe der Bestattungsgrenzen würde nach Einschätzung der Verwaltung zunächst
dazu führen, dass die kommunalen Stadtteilfriedhöfe stärker als bisher frequentiert wür-
den. Es ist davon auszugehen, dass es damit auch gelingt, einen Teil der Bestattungen,
die sonst auf kirchlichen Friedhöfen durchgeführt worden wären, auf kommunale Friedhö-
fe umzuleiten. Sicherlich wird auch ein Teil der Bestattungen vom Friedhof Lauheide auf
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die Stadtteilfriedhöfe umgelenkt. Mittel- bis langfristig wird die Aufgabe der Bestattungs-
grenzen nur dann zu einem Erfolg führen, wenn die Stadtteilfriedhöfe auch dann nicht er-
weitert werden, wenn die Bestattungsflächen knapper werden. In diesem Fall steht der
Waldfriedhof Lauheide mit seinen großen Flächenreserven zur Verfügung. Darüber hin-
aus kann der Verwaltungsaufwand reduziert werden.
- Einführung einer Infrastrukturumlage
Eine zweite Maßnahme, um die Auswirkungen der Gebührenerhöhung abzufedern, ist die
Veränderung der Gebührenstruktur als solches. In der Vorlage 727/2003 zur Änderung
der Friedhofs- und der Gebührensatzung wurde auf dieses Thema schon hingewiesen
und avisiert im Rahmen einer zukünftigen Anpassung der Gebühren, die sogenannte Inf-
rastrukturumlage einzuführen.
Die bisherige Kostenverteilung zur Berechnung der Grabnutzungsgebühren, die sich we-
sentlich am Flächenverbrauch für die jeweilige Grabstätte orientierte, führt aufgrund des
veränderten Bestattungsverhaltens zwangsläufig in eine finanzielle Sackgasse. Bisher
wurden die Kosten der Friedhofsanlage im Verhältnis der Grabgrößen der einzelnen
Grabarten zueinander umgelegt. Diese Berechnungsmethode lässt die Tatsache außer
Acht, dass ein Teil der Kosten der Friedhofsanlage, die sogenannten Infrastrukturkosten,
unabhängig von der Grabgröße genutzt werden und deshalb auf jeden Erwerber eines
Grabes zu verteilen sind.
Diese Friedhofsinfrastruktur (z. B. Unterhaltung von Wegen, befestigten Plätzen, Park-
plätzen, Anlagen im Eingangsbereich) wurde aufgemessen und beträgt etwa 11 % der
gesamten Friedhofsfläche.
Es wäre sinnvoll, im Zuge der Gebührenveränderung diesen Anteil der Infrastruktur unab-
hängig von der Flächengröße des Grabes vollständig umzulegen (sog. Infrastrukturumla-
ge). Tendenziell würden die Urnenreihen- und die Reihengräber dadurch teurer und die
Wahl- und sonstigen Gräber billiger.
Sowohl die Aufgabe des Anteils des öffentlichen Grüns als auch die Einführung der Infra-
strukturumlage bedarf einer genauen Kalkulation. Ein Beschluss über die Änderung der
Friedhofsgebührensatzung kann frühestens zum Sommer 2007 herbeigeführt werden. Die
Änderung könnte dann zum 01.01.2008 in Kraft treten.
Trotz der flankierenden Maßnahmen ist es gerade auch vor dem Hintergrund der sich ste-
tig ändernden Bestattungsgewohnheiten nicht möglich, die tatsächliche Entwicklung vor-
herzusagen. Ein gewisses Risiko, dass sich die Bestattungszahlen negativ entwickeln,
besteht ohne jeden Zweifel. Dies Risiko muss abgewogen werden mit dem Effekt, der
durch eine Haushaltseinsparung von rd. 300.000 € pro Jahr eintritt.
3. Zusammenfassung
Der interkommunale Vergleich der Friedhofsgebühren hat gezeigt, dass in Münster sich
durch die wirtschaftliche Arbeitsweise in der Grünflächenunterhaltung die Gebühren auf
einem niedrigen Niveau befinden. Der Vorschlag, auf die Finanzierung des Anteils des öf-
fentlichen Grüns auf den Friedhöfen durch die Stadt zu verzichten, ist grundsätzlich um-
setzbar und trifft auf keine rechtlichen Hindernisse. Der städtische Haushalt würde um
300.000 € entlastet werden. Allerdings ist durch die Umsetzung des Vorschlages eine Er-
höhung der Bestattungsgebühren von insgesamt 10 % bzw. bezogen auf die Grabnut-
zungsgebühr von 30 % verbunden. Vor dem Hintergrund der besonderen Friedhofssitua-
tion in Münster besteht das Risiko, dass sich durch die Umsetzung des Vorschlages die
Bestattungszahlen negativ entwickeln und dadurch die wirtschaftliche Basis des Fried-
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hofsbetriebes gefährdet sein könnte. Dieses Risiko kann durch die flankierende Aufgabe
der Bestattungsgrenzen und durch die Einführung der sogenannten Infrastrukturumlage
gemindert werden. Eine Umsetzung des Vorschlages ist zum 01.01.2008 möglich.
I. V.
gez.
Joksch
Stadtbaurat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0715/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 11.09.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37