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3243/2020

Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): Beschaffung und Finanzierung von hochflurigen Stadtbahnwagen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 24.09.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.11.2021, TOP 10.2

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1, Auszug VA 05.10.2021

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Beschlussvorlage Rat

17531 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3243/2020 
Freigabedatum 
24.09.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): Beschaffung und Finanzierung von hochflurigen 
Stadtbahnwagen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt die Ersatzbeschaffung von 132 Stadtbahneinheiten (66 Züge) der Serien 
2200/2300 und 5100 sowie die Beschaffung von 34 Zwischenmodulen für die Kapazitätserwei-
terung auf den Linien 4, 13 und 18. Der Rat erklärt sich damit einverstanden, dass weitere 60 
Stadtbahneinheiten (30 Züge) und 23 Zwischenmodule für Leistungsausweitungen (unter an-
derem auf Basis der ÖPNV-RoadMap der Stadt Köln) zusammen mit der vorgenannten Er-
satzbeschaffung als Optionen ausgeschrieben werden. Über den späteren Abruf dieser optio-
nalen Leistungen für die Kapazitätserweiterungen entscheidet der Rat jedoch gesondert. Die 
Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt entsprechender Gremien-
beschlüsse der KVB. 
 
2. Der Rat nimmt die im Zusammenhang mit dem oben genannten Investitionsvorhaben stehen-
den (Projekt HFX) finanziellen Folgeauswirkungen und die daraus resultierende, nach heuti-
gem Kenntnisstand prognostizierte Erhöhung des Jahresdefizites um rd. 40,8 Mio. € im Jahr 
2035 zur Kenntnis. Davon betreffen 18,5 Mio. € die Beschaffung der zu ersetzenden 132 Se-
rienfahrzeuge sowie der 34 Zwischenmodule für die Kapazitätserweiterung auf den Linien 4, 
13 und 18 und 22,3 Mio. € die optionalen Stadtbahneinheiten für noch nicht beschlossene 
Leistungsausweitungen. 
 
3. Der Rat beschließt ferner, der KVB zur Finanzierung der Stadtbahnbeschaffung Gesellschaf-
terdarlehen bis zu einem Volumen von 580 Mio. Euro zu Kommunalkreditkonditionen zur Ver-
fügung zu stellen und beauftragt die Verwaltung, hierfür die entsprechenden Voraussetzungen 
zu schaffen. Über die Finanzierung eines eventuellen Abrufs der auszuschreibenden Optionen 
entscheidet der Rat gesondert. 
Die notwendige zukünftige Mittelbereitstellung wird auf Basis des von der KVB vorgelegten 
Zahlungsplanes entsprechend im Rahmen der Hpl.-Anmeldungen ab Hj. 2024 im Teilfinanz-
plan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – in der Teilfinanzplanzeile 12 als Ausleihung 
– Auszahlungen für sonstige Investitionsauszahlungen- zu berücksichtigen sein. 
 
 
 
 
Verkehrsausschuss 05.10.2021 
Finanzausschuss 08.11.2021 
Rat 09.11.2021

2

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   siehe Begründung 
voraussichtlich Klassifizierung Ausleihung ab 2024 ff. 580 Mio. € (inkl. Optionen 838 Mio. €) € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: siehe Begründung- 
Abschnitt Kosten, Förderung und Finanzierung 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
 
Begründung 
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) plant zur dauerhaften Aufrechterhaltung des Leistungsange-
botes sowie zur Sicherung und Verbesserung der Betriebsqualität im Rahmen einer Ausschreibung 
die Beschaffung von 132 Stadtbahneinheiten mit einer Länge von rund 30 Metern. Zwei Stadtbah-
neinheiten werden jeweils über eine Schnelltrennstelle zu einem durchgängigen Langzug mit einer 
Länge von ca. 60 Metern miteinander verbunden, sodass 66 durchgehende Züge mit einer Länge von 
ca. 60 Metern 73 Stadtbahnwagen der Serie 2200/2300 sowie 59 Stadtbahnwagen der Serie 5100 
ersetzen. Zusätzlich sollen 34 Zwischenmodule für die Kapazitätserweiterung auf den Linien 4, 13 
und 18 beschafft werden, die die Stadtbahnwagen auf eine durchgängige Fahrzeuglänge von 70 Me-
tern erweitern. Über vertragliche Optionen sollen für künftige Leistungsausweitungen, unter anderem 
auf Basis der ÖPNV-RoadMap der Stadt Köln, weitere baugleiche 60 Stadtbahneinheiten sowie bis 
zu weitere 23 Zwischenmodule beschafft werden können ohne dass es hierfür der Durchführung ei-
nes neuen Vergabeverfahrens bedarf. 
 
Eine Alternative zur Ersatzbeschaffung besteht aufgrund des Alters der Stadtbahnwagen nicht bzw.

4 
würde erhebliche Leistungseinschränkungen im schienengebundenen ÖPNV in Köln bedeuten. 
 
Die KVB betreibt derzeit 189 hochflurige Stadtbahnwagen auf den Linien 3, 4, 5, 13, 16, 17 und 18, 
die bis Mitte der 2040er Jahre altersbedingt komplett ersetzt werden müssen. 73 Stadtbahnwagen der 
Serien 2200 und 2300 haben teilweise heute schon ihre Nutzungsdauer von 30 Jahren überschritten, 
können aber aufgrund ihrer guten Grundsubstanz und vor dem Hintergrund, dass instandhaltungsbe-
dingt bereits diverse Komponenten ersetzt wurden, noch einige Jahre über die eigentliche Nutzungs-
dauer hinaus betrieben werden. Aus heutiger Sicht wird eine Grundsanierung dieser Fahrzeuge je-
doch nicht empfohlen. Die Instandhaltung dieser Serie ist schon heute sehr aufwändig, die Ersatzteil-
versorgung wird zunehmend schwieriger und kann mit steigendem Alter der Stadtbahnwagen immer 
weniger gewährleistet werden. Die Einsatzverfügbarkeit der Stadtbahnwagen ist von entscheidender 
Bedeutung für die Erfüllung des Fahrplans und für die Betriebsqualität, weshalb eine Ersatzbeschaf-
fung der Serien 2200 und 2300 zeitnah angestoßen werden muss. Die 59 Stadtbahnwagen der Serie 
5100 erreichen ihre technische Nutzungsgrenze Anfang der 2030er Jahre. Die Stadtbahnwagen sind 
für eine Nutzungsdauer von 30 Jahren beschafft worden und dementsprechend ausgelegt und kon-
struiert, weshalb eine Ertüchtigung dieser Serie nicht in Erwägung gezogen wird. Daher bietet sich 
eine gemeinsame Ersatzbeschaffung mit der Serie 2200 und 2300 an, um Projektkosten zu minimie-
ren, Synergieeffekte zu nutzen und eine überwiegend einheitliche Hochflurflotte zu erzielen. 
 
Ein attraktiver ÖPNV, als wichtige Voraussetzung für die Umsetzung der Ziele des Klimaschutzes und 
einer nachhaltigen Mobilität, ist über den Nahverkehrsplan der Stadt Köln definiert und Bestandteil 
des Strategiepapiers Köln mobil 2025. Die Fahrgäste erwarten ein zuverlässiges Angebot mit ausrei-
chenden Kapazitäten, Pünktlichkeit, Service und Komfort. Moderne und zuverlässige Stadtbahnwa-
gen sind nach Erkenntnissen aus allen Kundenbefragungen von erheblicher Bedeutung. Mit der Er-
satzbeschaffung möchte die KVB den aktuellen Herausforderungen des ÖPNV gerecht werden. Ziel 
ist es, mit den neuen Stadtbahnwagen der steigenden Nachfrage ein kundengerechtes Angebot zu 
bieten. Bei der neuen Fahrzeugserie wird der neueste Stand der Technik zugrunde gelegt. Analog zu 
der aktuell laufenden Beschaffungsmaßnahme von Niederflurfahrzeugen soll in Bezug auf das Innen-
konzept das Ein- und Ausstiegsverhalten optimiert werden, um die Standzeiten an den Haltestellen zu 
verkürzen. Durch eine helle, freundliche und offene Gestaltung des Fahrzeuginneren soll zudem das 
Sicherheitsempfinden der Fahrgäste gesteigert werden. Das Innen- und Außendesign der neuen 
Fahrzeugserie soll insgesamt einen modernen, hochwertigen und zeitgerechten Eindruck vermitteln 
und als Kölner Stadtbahnwagen mit lokaler Verbundenheit erkennbar sein. Wichtigstes Ziel der neuen 
Fahrzeuggeneration ist somit hohe Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit bei möglichst geringen Instand-
haltungs- und Investitionskosten. 
 
Der Nahverkehrsplan der Stadt Köln sieht für Neubeschaffungen von Stadtbahnen durchgehende 
Fahrzeuge mit einer Mindestlänge von 50 Metern vor. Entsprechend werden mit der anstehenden 
Ausschreibung rund 30 Meter lange Stadtbahneinheiten beschafft, die jeweils mit einer zweiten Fahr-
zeugeinheit zu einem rund 60 Meter langen, durchgängigen Fahrzeug (Langzug) miteinander verbun-
den werden. Gleichfalls lässt das Fahrzeugkonzept zu, eine 10 m lange Fahrzeugeinheit zwischen die 
beiden 30 m-Einheiten zu kuppeln, so dass eine durchgängige, 70 m lange Fahrzeugeinheit entsteht. 
Der Betrieb einer einzelnen 30 m-Einheit ist nicht vorgesehen, aber auch nicht erforderlich. 
  
 
Abweichend von dem heutigen Einsatzkonzept mit 60 Meter langen Zügen wurde vom Rat der Stadt 
Köln beschlossen, dass zukünftig die Kapazitäten auf den Linien 4, 13 (Vorlagen Nr. 2723/2018) und 
18 (Vorlagen-Nr. 2662/2019) erhöht werden sollen, um dem steigenden Fahrgastaufkommen auf die-
sen Linien Rechnung zu tragen. Der Bedarf der Linien 4, 13 und 18 wird mit 34 70 Meter Langzügen 
gedeckt. 
Voraussetzung für den Einsatz dieser Stadtbahnwagen inkl. Zwischenmodul ist eine Haltestellenlänge 
von mindestens 60 Metern. Dementsprechend müssen vor Einsatz der Langzüge inkl. Zwischenmo-
dul Anpassungen an diversen Haltestellen (oberirdisch) auf den genannten Linien erfolgt sein. Die 
erforderlichen Planungsaktivitäten wurden durch Ratsbeschlüsse Ende 2018 (Vorlagen Nr. 
2723/2018) und Anfang 2020 (Vorlagen-Nr. 2262/2019) angestoßen. Für die unterirdischen Haltestel-
len ist eine Ertüchtigung des Brandschutzes vorgesehen.  
 
Die (optionale) Beschaffung von bis zu 60 weiteren Stadtbahneinheiten sowie bis zu 23 weiteren Zwi-

5 
schenmodulen ist von verschiedenen in Aussicht genommenen Maßnahmen (Taktverdichtungen, 
Streckenerweiterungen, etc.) abhängig, deren Priorisierung und Ausgestaltung bislang noch nicht 
abschließend erfolgt sind und zu denen somit auch bisher noch keine politischen Beschlüsse vorlie-
gen. Berücksichtigt werden daher die im ÖPNV-Bedarfsplan vorgesehenen und in der ÖPNV-
RoadMap (Vorlagen-Nr. 0300/2021) beschriebenen Maßnahmen im Hochflurnetz, deren Umsetzung 
für den Projektzeitraum als wahrscheinlich eingestuft werden. Die weiteren Stadtbahneinheiten und 
Zwischenmodule werden als vertragliche Option zusammen mit dem Hauptauftrag ausgeschrieben, 
damit es, falls der Rat später der jeweiligen Taktverdichtung bzw. Streckenerweiterung zustimmt, für 
die Beschaffung der dann benötigten Fahrzeuge nicht der Durchführung eines neuen Vergabeverfah-
rens bedarf. Gleichzeitig werden so technische Unterschiede durch verschiedene Baureihen vermie-
den und sichergestellt, dass die Fahrzeuge untereinander kompatibel sind. 
 
Der Zeitplan sieht eine Veröffentlichung der Ausschreibung zu Beginn des Jahres 2022 vor. Die Auf-
tragsvergabe ist für das Jahr 2024 geplant. Im Jahr 2027 sollen in einem einjährigen Vorserienbetrieb 
fünf Langzüge inkl. Zwischenmodul getestet und die Inbetriebnahmegenehmigungen bzw. Zulassung 
von der Technischen Aufsichtsbehörde (TAB) und dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eingeholt wer-
den. Die Auslieferung der Serienfahrzeuge ist ab dem Jahr 2028 geplant.

6 
 
 
Kosten, Förderung und Finanzierung 
 
Aufgrund marktsondierender Gespräche mit den Fahrzeugherstellern und den Erfahrungen aus lau-
fenden Fahrzeug-Beschaffungsprojekten geht die KVB derzeit von einem Fahrzeugpreis von 
5,8 Mio. € bis 6,6 Mio. € pro Langzug (rund 60 Meter) bzw. 2,9 Mio. € bis 3,3 Mio. € je Stadtbahnein-
heit aus. Für die Zwischenmodule werden Kosten in Höhe von 0,8 Mio. € bis 1,3 Mio. € je Zwischen-
modul angenommen. Aus der Beschaffung von 132 Stadtbahneinheiten und 34 Zwischenmodulen 
(Grundpositionen der Ausschreibung) ergibt sich unter der Annahme eines Fahrzeugpreises von 
3,1 Mio. € und eines Preises für das Zwischenmodul von 1,1 Mio. € sowie einer 2 %igen Preissteige-
rung pro Jahr ein Investitionsvolumen von insgesamt 580 Mio. € als prognostizierter Kostenorientie-
rungswert. Bei Berücksichtigung aller zugleich ausgeschriebenen Optionen für Leistungsausweitun-
gen (bis zu zusätzliche 60 Fahrzeuge und 23 Zwischenmodule) erhöht sich dieser Betrag um bis zu 
258 Mio. € auf voraussichtlich 838 Mio. € einschließlich Preissteigerung. 
 
Für Stadtbahnwagenbeschaffungen stehen Landesmittel nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW in Höhe von 
8,5 Mio. € jährlich bis 2031 zur Verfügung. Diese Mittel sind allerdings für den Beschaffungszeitraum 
durch andere Projekte gebunden, so dass keine Landesmittel für das Projekt berücksichtigt werden 
können. 
 
Wie bereits in der Beschlussvorlage 0891/2018, auf deren Basis der Rat in seiner Sitzung am 
07.06.2018 der Beschaffung von niederflurigen Stadtbahnwagen zugestimmt hatte, dargelegt, stehen 
der KVB grundsätzlich mehrere Finanzierungsoptionen zur Verfügung. 
 
Nach nochmaliger sorgfältiger Prüfung bleibt es bei der seinerzeitigen Feststellung, dass eine Darle-
hensfinanzierung zu Kommunalkreditkonditionen in Form von Gesellschafterdarlehen der Stadt Köln 
wirtschaftlich am vorteilhaftesten ist. Die Gesellschafterdarlehen sowie die von der Stadt für die Refi-
nanzierung am Kapitalmarkt entstehenden Zinslasten sind dabei von der KVB zurückzuzahlen. 
 
Die Gesellschafterfinanzierung über die Stadt Köln ist nach der beihilferechtlichen Prüfung durch eine 
externe Kanzlei auch ohne zusätzlichen Aufschlag auf die der Stadt entstehenden Zinslasten zuläs-
sig. 
 
Aufgrund der in 2021-2023 benötigten geringen Volumina plant die KVB die erforderlichen Finanzmit-
tel über den SWK-Cash Pool kurzfristig vorzufinanzieren. Ab 2024 wird die KVB dann voraussichtlich 
Mittel bei der Stadt abrufen. Unter Berücksichtigung aller Optionen, ist derzeit ein Gesamtfinanzie-
rungsbedarf von 838 Mio. € zu erwarten. Entsprechend des vorliegenden Zahlungsplanes wurden für 
2024 29,1 Mio. € und für 2025 54,3 Mio. € im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, 
ÖPNV – in der Teilfinanzplanzeile 12 als Ausleihung – Auszahlungen für sonstige Investitionsauszah-
lungen-  im Haushaltsplanentwurf 2022 ff. berücksichtigt.  
Die darüber hinausgehende Mittelbereitstellung wird auf Basis des von der KVB vorgelegten Zah-
lungsplanes in den Haushaltsaufstellungsprozessen 2023 ff. zu berücksichtigen sein.  
Nach derzeitigem Zahlungsplan erfolgt die letzte Darlehensgewährung im Jahr 2032. 
 
Die KVB wird mit den aus der zunehmenden Fortschreibung des Projektes gewonnen Erkenntnissen 
eine Aktualisierung des Zahlungsplanes- und der Ergebnisauswirkung vornehmen und diese der 
Verwaltung vorlegen. 
 
Ausgehend vom Wirtschaftsplan 2021 kalkuliert die KVB mittelfristig bis 2025 mit einem Verlust von 
139,9 Mio. € p.a.. Das Investitionsvorhaben wird in diesem Mittelfristzeitraum voraussichtlich zu kei-
ner wesentlichen Ergebnisbelastung gegenüber der Planung 2021 führen. 
Langfristig werden mit der geplanten Inbetriebnahme der ersten Fahrzeuge neben den Finanzie-
rungskosten noch die Abschreibungskosten und Instandhaltungskosten für die optionalen Fahrzeuge 
hinzukommen, sodass der Jahresfehlbetrag der KVB im Jahr 2035 im Vergleich zur aktuellen Mittel-
fristplanung, bei isolierter Betrachtung des HFX-Projektes und der vorab definierten Prämissen 
voraussichtlich um 40,8 Mio. € steigen wird. Daran haben die zu ersetzenden Serienfahrzeuge und 
die 34 Zwischenmodule für die Kapazitätserweiterung auf den Linien 4, 13 und 18 einen Anteil von

7 
18,5 Mio. € und die optionalen Stadtbahneinheiten für noch nicht beschlossene Kapazitätserweite-
rungen einen Anteil von 22,3 Mio. €. Davon würden die in der aktuellen Strategie vom Aufsichtsrat der 
KVB unter dem Vorbehalt der politischen Entscheidungen beschlossenen Kapazitätserweiterungen zu 
einer zusätzlichen Belastung im Jahr 2035 in Höhe von 11,4 Mio. € führen. Werden alle derzeit ange-
dachten unter anderem in der ÖPNV-RoadMap aufgeführten Kapazitätserweiterungen umgesetzt, 
verschlechtert sich das Ergebnis der KVB im Jahr 2035 zusätzlich um 10,9 Mio. €. 
 
Es ist davon auszugehen, dass aus der oben genannten Beschaffung der Niederflurfahrzeuge in 
2035 weitere 22 Mio. € an Ergebnisbelastungen resultieren, sodass bei ausschließlicher Betrach-
tung dieser beiden Projekte die Realisierung der beiden Vorhaben in 2035 zu einem zusätzlichen 
Defizit von 62,8 Mio. € führen wird. 
Der zusätzliche entstehende Verlust wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadt-
werke Köln GmbH (SWK) ausgeglichen, was zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine 
geringere Gewinnausschüttungsfähigkeit der SWK an den städtischen Haushalt führt oder zu dem 
Erfordernis eines Verlustausgleichs für SWK durch die Stadt Köln führen kann. 
 
Eine Kernsanierung der Stadtbahneinheiten der Serie 2200/2300 und 5100 als Alternative zur Be-
schaffung von Neufahrzeugen ist aufgrund des fortgeschrittenen Alters der Fahrzeuge bzw. aufgrund 
der Grundsubstanz dieser Fahrzeuge nicht möglich. Ein Verzicht auf die Neubeschaffung hätte somit 
erhebliche Leistungseinschränkungen im schienengebundenen ÖPNV in Köln zur Folge. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Das hier dargestellte Investitionsvorhaben stärkt die Attraktivität und fördert die Modernisierung des 
ÖPNV. Die Beschaffung der Hochflurfahrzeuge (inklusive der Erweiterungs-Option) zeigt den Willen 
der KVB, die beabsichtigten Fahrplanausweitungen voranzutreiben und somit mehr Fahrgäste für 
einen Umstieg vom motorisierten Individualverkehr zum ÖPNV zu begeistern. Insgesamt kann die 
hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden.

Anlage 1, Auszug VA 05.10.2021

4745 Zeichen

Anlage 1 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 19.10.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 8. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 05.10.2021  
öffentlich 
4.8 Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB): Beschaffung und Finanzierung 
von hochflurigen Stadtbahnwagen 
3243/2020 
SE Fahlenbock berichtet, dass den Behindertenverbänden bereits anhand eines Mo-
dells seitens der KVB AG vorgestellt wurde, wie Mobilitätseingeschränkte beispiels-
weise mit Rollstühlen in die Fahrzeuge hineinkommen und mittels VR-Brillen, wie die 
Fahrzeuge aussehen. Weitere Abstimmungen hinsichtlich Farbgebung und Kontraste 
sollen folgen. Er möchte sich hierfür bei der KVB AG nachdrücklich bedanken und 
hofft, dass die gute Zusammenarbeit anhalten werde. 
 
RM Kircher signalisiert seitens der SPD-Fraktion Dank und Zustimmung zur Verwal-
tungsvorlage, wirft dennoch noch einige Fragen auf. So sei ihm nicht klar geworden, 
wie die Finanzierung der Stadtbahnwagen erfolgen und wie die Wagen aussehen 
werden, eine grafische Darstellung mit Angaben von Bahn- und zukünftigen Halte-
stellenlängen wäre wünschenswert gewesen. Von Interesse sei auch, wie bei den 
Bahnsteiglängen das Ein- und Ausstiegsproblem mit den Trittstufen gelöst werde. 
Hier möchte er auch die Kosten benannt haben. 
 
Zudem fragt er nach dem Sachstand über die umgebauten Haltestellen und weist 
darauf hin, dass ihm auch ein Zeitplan fehle. 
 
Er bittet, die aus Sicht der SPD-Fraktion etwas minimalistische Beschlussvorlage 
entsprechend zu ergänzen.  
 
Herr Höhn, Vertreter der KVB AG, führt aus, dass die Finanzierung der Eigenanteile 
umfangreich in der Vorlage dargelegt sei. Dies sei Voraussetzung für die Ausschrei-
bung. Da die KVB AG noch über kein Fahrzeug verfüge, habe auch keine grafische 
Darstellung vorgelegt werden können. Beschlüsse für die barrierefreie Verlängerung 
bestimmter Haltestellen oder auch den Ausbau bestimmter Haltestellen auf 60 m

2 
 
Nutzlänge – bei ca. 70 m langen Fahrzeugen - werden in dieser Wahlperiode suk-
zessive eingeholt.  
 
Er sagt zu, weitere schriftliche Ausführungen nachzureichen. 
 
Ausschussvorsitzender Hammer merkt an, dass diese Diskussionen auch bereits im 
Aufsichtsrat der KVB AG geführt wurden. Zudem können viele Informationen auch 
der neu hochgeladenen Broschüre „Ausbau des Kölner ÖPNV-Netzes“ entnommen 
werden, wenngleich diese nicht die ordentliche Beratung und Beschlussfassung im 
Rat ersetzen solle.  
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
1. Der Rat beschließt die Ersatzbeschaffung von 132 Stadtbahneinheiten (66 Züge) 
der Serien 2200/2300 und 5100 sowie die Beschaffung von 34 Zwischenmodulen 
für die Kapazitätserweiterung auf den Linien 4, 13 und 18. Der Rat erklärt sich 
damit einverstanden, dass weitere 60 Stadtbahneinheiten (30 Züge) und 23 Zwi-
schenmodule für Leistungsausweitungen (unter anderem auf Basis der ÖPNV-
RoadMap der Stadt Köln) zusammen mit der vorgenannten Ersatzbeschaffung als 
Optionen ausgeschrieben werden. Über den späteren Abruf dieser optionalen 
Leistungen für die Kapazitätserweiterungen entscheidet der Rat jedoch gesondert. 
Die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt entspre-
chender Gremienbeschlüsse der KVB. 
 
2. Der Rat nimmt die im Zusammenhang mit dem oben genannten Investitionsvorha-
ben stehenden (Projekt HFX) finanziellen Folgeauswirkungen und die daraus re-
sultierende, nach heutigem Kenntnisstand prognostizierte Erhöhung des Jahres-
defizites um rd. 40,8 Mio. € im Jahr 2035 zur Kenntnis. Davon betreffen 
18,5 Mio. € die Beschaffung der zu ersetzenden 132 Serienfahrzeuge sowie der 
34 Zwischenmodule für die Kapazitätserweiterung auf den Linien 4, 13 und 18 und 
22,3 Mio. € die optionalen Stadtbahneinheiten für noch nicht beschlossene Leis-
tungsausweitungen.  
 
3. Der Rat beschließt ferner, der KVB zur Finanzierung der Stadtbahnbeschaffung 
Gesellschafterdarlehen bis zu einem Volumen von 580 Mio. Euro zu Kommunal-
kreditkonditionen zur Verfügung zu stellen und beauftragt die Verwaltung, hierfür 
die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen. Über die Finanzierung eines 
eventuellen Abrufs der auszuschreibenden Optionen entscheidet der Rat geson-
dert. 
Die notwendige zukünftige Mittelbereitstellung wird auf Basis des von der KVB 
vorgelegten Zahlungsplanes entsprechend im Rahmen der Hpl.-Anmeldungen ab 
Hj. 2024 im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV – in der 
Teilfinanzplanzeile 12 als Ausleihung – Auszahlungen für sonstige Investitions-
auszahlungen- zu berücksichtigen sein. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beratungsverlauf (3)

05.10.2021 Verkehrsausschuss
TOP 4.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
08.11.2021 Finanzausschuss
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.11.2021 Rat
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3243/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
24.09.2021
Erstellt
05.11.2020 11:22