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V/0127/2023

Baubeschluss zur Fortführung des „3.000 Fahrradstellplätze-Programms"

Vorlagen 27.02.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 15.03.2023, TOP 6.9

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2145 Zeichen

Anlage A zur V/0127/2023 
Kurzüberblick 
 
Das Amt für Mobilität und Tiefbau möchte das „3.000 Fahrradstellplätze-Programm“ für die Jah-
re 2023 bis 2027 fortführen. Der Stadt Münster entstehen dadurch Kosten in Höhe von ca. 
4.300.000 €. Es besteht derzeit die Möglichkeit einer Landesförderung in Höhe von 90% (ca. 
3.870.000 €).  
 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren 
sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt.  
 
Das Teilziel lautet „Umsetzung des Radverkehrskonzeptes / Förderung und Stärkung des Rad-
verkehrs in Münster“.  
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung in den Jahren 2023 -2027 vorgesehen.  
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von ca. 4.300.000 € zu kalkulie-
ren.  
 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein

Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x teilw. 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen:  
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG),  
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)  
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen:  
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vor-
lage aufgeführten Reduktionsvariante zu entnehmen.  
 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für das Querschnittsthema Klimaschutz, da eine Förde-
rung des Radverkehrs zur Verkehrswende beiträgt und so zur Verringerung der Emissionen, 
die durch den städtischen Verkehr entstehen, beitragen kann.

Beschlussvorlage

6992 Zeichen

V/0127/2023 
V/0127/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Baubeschluss zur Fortführung des „3.000 Fahrradstellplätze-Programms" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   15.03.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Verwaltung führt das mit der Vorlage V/0020/2021 beschlossene „3.000 Fahrradstellplätze-
Programm“ für die Jahre 2023 bis 2027 fort.  
2. Die Verwaltung legt jährlich einen Sachstandsbericht zur Umsetzung der Maßnahme und der 
Verteilung der neu gebauten Fahrradstellplätze im Stadtgebiet vor. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 4.300.000 € ent-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen aus Zuwendungen in Höhe von ca. 3.870.000 €.  
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung  
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
4282 Fahrradstellplätze-Programm 2023 
2024 
2025 
2026 
später 
780.000  
 820.000  
 860.000  
 900.000  
 940.000 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
06.03.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau van Eickels 
Telefon: 492-6583 
vanEickels@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0127/2023 
Auszahlungen insge-
samt 
   4.300.000   
Einzahlungen   2023 bis 
2027 
3.870.000   
Saldo 2023-2027  430.000   
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der o. g. Inves-
titionsmaßnahme bzw. den u. g. Produktgruppen teilweise veranschlagt. Darüber hinaus erforderli-
che Bedarfe werden in 2023 im Wege der flexiblen Haushaltsführung aufgefangen und für die Jahre 
2024 – 2027 zum Haushaltsplanentwurf 2024 innerhalb des investiven Budgets des Dezernates für 
Planung, Bau und Wirtschaft angepasst.  
 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
 
Produktgruppe 
 
 
 
1201 
 
 
 
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
 
  
 
 
 
 
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2028 ff. 258.000 Folgeertrag 
Zeile  
 
13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 2028 ff. 43.000 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2028 ff. 286.670 Folgeaufwand 
      
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen 2028 ff. 6.450 Folgeaufwand 
 
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
Begründung: 
Die Münsteraner Bevölkerung legt 43% aller Wege mit dem Fahrrad zurück. Entsprechend groß sind 
die Bedarfe nach sicheren und komfortablen Fahrradparkmöglichkeiten im Stadtgebiet. Insbesondere 
in den stärker verdichteten Innenstadtquartieren stehen die dafür nötigen Flächen im öffentlichen 
Straßenraum jedoch häufig in Konkurrenz zu Parkflächen für Kraftfahrzeuge und somit bislang nicht 
in ausreichender Anzahl und Qualität zur Verfügung. 
Um kontinuierlich mehr Fahrradparkraum zu schaffen und so einen Beitrag zur Verkehrswende zu 
leisten, soll das „3.000 Fahrradstellplätze-Programm“ verstetigt werden. 
 
Standortfestlegung  
Ziel des Programms ist es, jährlich 3.000 neue Fahrradstellplätze zu realisieren. Der Erfolg der Ziel-
marke ist allerdings abhängig von internen Faktoren (Besetzung von Stellen im Amt für Mobilität und 
Tiefbau) sowie externen Faktoren (u.a. Verfügbarkeit von Baumaterialien).   
Die Umsetzung des Programms erfolgt, indem insbesondere bisherige Kfz-Parkplätze in Abstellplätze 
für Fahrräder umgewandelt werden. Das Programm fokussiert sich auf die Altstadt und den erweiter-
ten Innenstadtbereich, sowie Wohnquartiere mit besonders hohem Fahrradparkdruck, ergänzend 
werden auch Standorte in den Außenstadtteilen einbezogen. Die konkrete Standortfestlegung richtet 
sich unter Federführung des Fahrradbüros vornehmlich nach den eingegangenen Standortvorschlä-

- 3 - 
V/0127/2023 
gen aus der Bürger*innenschaft in Abgleich mit den Erkenntnissen aus der Bestandsanalyse des 
Parkraumkonzepts (s. V/0034/2023 Integriertes Parkraumkonzept Münster: Bestandsanalyse, Ziele 
und zweites Pilotprojekt). Maßgabe bei der Prüfung der Standortvorschläge ist ein erkennbarer Fahr-
radparkdruck oder eine zu erwartende Nutzung der Fahrradständer im Sinne einer Angebotsplanung 
(z.B. an Bushaltestellen).  Bei der konkreten Standortwahl werden Aspekte der Verkehrssicherheit, 
der Feuerwehr und der rechtlichen Vorgaben für Bewohnerparkzonen berücksichtigt.  
Ausgehend davon, dass auf einem Kfz-Stellplatz fünf Fahrradanlehnbügel mit zehn Fahrradstellplät-
zen installiert werden können, entfallen im Stadtgebiet im Rahmen dieses Programms etwa 300 Kfz-
Stellplätze jährlich, soweit nicht alternativ andere öffentliche Flächen genutzt werden können. 
 
Kommunikation 
Für die Kommunikation des „3.000 Fahrradstellplätze-Programms“ und das damit einhergehende Be-
schwerdemanagement ist das Fahrradbüro des Amtes für Mobilität und Tiefbau zuständig. Die öffent-
lich einsehbare Online-Karte (https://geo.stadt-muenster.de/webgis/radstellprogramm/), in der alle 
eingehenden Vorschläge nachgehalten werden, wird fortgeführt. Anhand eines Farbschemas kann 
der Sachstand zu jedem Standort in Erfahrung gebracht werden. Außerdem sind für geplante und 
umgesetzte Standorte weitere Informationen hinterlegt: Adresse und Hausnummer, Anzahl der Stell-
plätze, Jahr der Umsetzung, Foto der Umsetzung (sofern verfügbar). 
 
Bisheriger Projektverlauf 
Nach Beschluss V/0020/2021 am 25.02.2021 konnten insgesamt 902 Abstellplätze umgesetzt wer-
den. Aufgrund von Prozessoptimierungen hat das Programm deutlich an Dynamik gewonnen. Bis das 
Ausschreibungsverfahren inkl. neuer Verträge abgeschlossen ist, kann das Programm im Rahmen 
des alten Vertrages weiter umgesetzt werden. Der jeweils aktuelle Stand des Programms kann über 
die im Abschnitt Kommunikation benannte Online-Karte eingesehen werden. 
 
Kosten 
Die Gesamtkosten in Höhe von 4.300.000 € für die Jahre 2023 bis 2027 setzen sich wie folgt zusam-
men:  
Kosten pro Bügel: ca. 520 € (inkl. Einbau, 1.500 Bügel pro Jahr / 2 Abstellplätze pro Bügel) 
Kostenerhöhung:        ca. 5 % pro Jahr (=durchschn. Baukostensteigerung der letzten 10 Jahre) 
 
2023   780.000 € 
2024   820.000 € 
2025   860.000 € 
2026   900.000 € 
2027   940.000 € 
 
4.300.000 € 
 
Im Rahmen des folgenden Förderprogrammes sind voraussichtlich bis 2028 90% der Kosten zur 
Schaffung von Fahrradabstellanlagen förderfähig:  
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise nach den 
Förderrichtlinien Nahmobilität - FöRi-Nah (SMBl. NRW 910) und Gewährung von Finanzhilfen des 
Bundes für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm "Stadt und Land" 
 
Weiteres Vorgehen 
Unmittelbar nach Beschlussfassung wird die Verwaltung die o. g. Bauleistungen ausschreiben und 
anschließend vergeben.

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V/0127/2023 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Folgelastenberechnung

Beratungsverlauf (1)

15.03.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 6.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0127/2023
Typ
Vorlagen
Datum
27.02.2023
Erstellt
24.02.2023 12:46