V/0127/2023
Baubeschluss zur Fortführung des „3.000 Fahrradstellplätze-Programms"
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Anlage A
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Anlage A zur V/0127/2023 Kurzüberblick Das Amt für Mobilität und Tiefbau möchte das „3.000 Fahrradstellplätze-Programm“ für die Jah- re 2023 bis 2027 fortführen. Der Stadt Münster entstehen dadurch Kosten in Höhe von ca. 4.300.000 €. Es besteht derzeit die Möglichkeit einer Landesförderung in Höhe von 90% (ca. 3.870.000 €). Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Umsetzung des Radverkehrskonzeptes / Förderung und Stärkung des Rad- verkehrs in Münster“. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung in den Jahren 2023 -2027 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von ca. 4.300.000 € zu kalkulie- ren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vor- lage aufgeführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für das Querschnittsthema Klimaschutz, da eine Förde- rung des Radverkehrs zur Verkehrswende beiträgt und so zur Verringerung der Emissionen, die durch den städtischen Verkehr entstehen, beitragen kann.
Beschlussvorlage
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V/0127/2023
V/0127/2023
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Baubeschluss zur Fortführung des „3.000 Fahrradstellplätze-Programms"
Beratungsfolge
15.03.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Verwaltung führt das mit der Vorlage V/0020/2021 beschlossene „3.000 Fahrradstellplätze-
Programm“ für die Jahre 2023 bis 2027 fort.
2. Die Verwaltung legt jährlich einen Sachstandsbericht zur Umsetzung der Maßnahme und der
Verteilung der neu gebauten Fahrradstellplätze im Stadtgebiet vor.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 4.300.000 € ent-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen aus Zuwendungen in Höhe von ca. 3.870.000 €.
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemer-
kungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Investitionsmaßnah-
me
4282 Fahrradstellplätze-Programm 2023
2024
2025
2026
später
780.000
820.000
860.000
900.000
940.000
Amt für Mobilität und Tiefbau
06.03.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau van Eickels
Telefon: 492-6583
vanEickels@stadt-
muenster.de
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V/0127/2023
Auszahlungen insge-
samt
4.300.000
Einzahlungen 2023 bis
2027
3.870.000
Saldo 2023-2027 430.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der o. g. Inves-
titionsmaßnahme bzw. den u. g. Produktgruppen teilweise veranschlagt. Darüber hinaus erforderli-
che Bedarfe werden in 2023 im Wege der flexiblen Haushaltsführung aufgefangen und für die Jahre
2024 – 2027 zum Haushaltsplanentwurf 2024 innerhalb des investiven Budgets des Dezernates für
Planung, Bau und Wirtschaft angepasst.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe
1201
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2028 ff. 258.000 Folgeertrag
Zeile
13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen 2028 ff. 43.000 Folgeaufwand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2028 ff. 286.670 Folgeaufwand
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen 2028 ff. 6.450 Folgeaufwand
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Die Münsteraner Bevölkerung legt 43% aller Wege mit dem Fahrrad zurück. Entsprechend groß sind
die Bedarfe nach sicheren und komfortablen Fahrradparkmöglichkeiten im Stadtgebiet. Insbesondere
in den stärker verdichteten Innenstadtquartieren stehen die dafür nötigen Flächen im öffentlichen
Straßenraum jedoch häufig in Konkurrenz zu Parkflächen für Kraftfahrzeuge und somit bislang nicht
in ausreichender Anzahl und Qualität zur Verfügung.
Um kontinuierlich mehr Fahrradparkraum zu schaffen und so einen Beitrag zur Verkehrswende zu
leisten, soll das „3.000 Fahrradstellplätze-Programm“ verstetigt werden.
Standortfestlegung
Ziel des Programms ist es, jährlich 3.000 neue Fahrradstellplätze zu realisieren. Der Erfolg der Ziel-
marke ist allerdings abhängig von internen Faktoren (Besetzung von Stellen im Amt für Mobilität und
Tiefbau) sowie externen Faktoren (u.a. Verfügbarkeit von Baumaterialien).
Die Umsetzung des Programms erfolgt, indem insbesondere bisherige Kfz-Parkplätze in Abstellplätze
für Fahrräder umgewandelt werden. Das Programm fokussiert sich auf die Altstadt und den erweiter-
ten Innenstadtbereich, sowie Wohnquartiere mit besonders hohem Fahrradparkdruck, ergänzend
werden auch Standorte in den Außenstadtteilen einbezogen. Die konkrete Standortfestlegung richtet
sich unter Federführung des Fahrradbüros vornehmlich nach den eingegangenen Standortvorschlä-
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gen aus der Bürger*innenschaft in Abgleich mit den Erkenntnissen aus der Bestandsanalyse des
Parkraumkonzepts (s. V/0034/2023 Integriertes Parkraumkonzept Münster: Bestandsanalyse, Ziele
und zweites Pilotprojekt). Maßgabe bei der Prüfung der Standortvorschläge ist ein erkennbarer Fahr-
radparkdruck oder eine zu erwartende Nutzung der Fahrradständer im Sinne einer Angebotsplanung
(z.B. an Bushaltestellen). Bei der konkreten Standortwahl werden Aspekte der Verkehrssicherheit,
der Feuerwehr und der rechtlichen Vorgaben für Bewohnerparkzonen berücksichtigt.
Ausgehend davon, dass auf einem Kfz-Stellplatz fünf Fahrradanlehnbügel mit zehn Fahrradstellplät-
zen installiert werden können, entfallen im Stadtgebiet im Rahmen dieses Programms etwa 300 Kfz-
Stellplätze jährlich, soweit nicht alternativ andere öffentliche Flächen genutzt werden können.
Kommunikation
Für die Kommunikation des „3.000 Fahrradstellplätze-Programms“ und das damit einhergehende Be-
schwerdemanagement ist das Fahrradbüro des Amtes für Mobilität und Tiefbau zuständig. Die öffent-
lich einsehbare Online-Karte (https://geo.stadt-muenster.de/webgis/radstellprogramm/), in der alle
eingehenden Vorschläge nachgehalten werden, wird fortgeführt. Anhand eines Farbschemas kann
der Sachstand zu jedem Standort in Erfahrung gebracht werden. Außerdem sind für geplante und
umgesetzte Standorte weitere Informationen hinterlegt: Adresse und Hausnummer, Anzahl der Stell-
plätze, Jahr der Umsetzung, Foto der Umsetzung (sofern verfügbar).
Bisheriger Projektverlauf
Nach Beschluss V/0020/2021 am 25.02.2021 konnten insgesamt 902 Abstellplätze umgesetzt wer-
den. Aufgrund von Prozessoptimierungen hat das Programm deutlich an Dynamik gewonnen. Bis das
Ausschreibungsverfahren inkl. neuer Verträge abgeschlossen ist, kann das Programm im Rahmen
des alten Vertrages weiter umgesetzt werden. Der jeweils aktuelle Stand des Programms kann über
die im Abschnitt Kommunikation benannte Online-Karte eingesehen werden.
Kosten
Die Gesamtkosten in Höhe von 4.300.000 € für die Jahre 2023 bis 2027 setzen sich wie folgt zusam-
men:
Kosten pro Bügel: ca. 520 € (inkl. Einbau, 1.500 Bügel pro Jahr / 2 Abstellplätze pro Bügel)
Kostenerhöhung: ca. 5 % pro Jahr (=durchschn. Baukostensteigerung der letzten 10 Jahre)
2023 780.000 €
2024 820.000 €
2025 860.000 €
2026 900.000 €
2027 940.000 €
4.300.000 €
Im Rahmen des folgenden Förderprogrammes sind voraussichtlich bis 2028 90% der Kosten zur
Schaffung von Fahrradabstellanlagen förderfähig:
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise nach den
Förderrichtlinien Nahmobilität - FöRi-Nah (SMBl. NRW 910) und Gewährung von Finanzhilfen des
Bundes für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm "Stadt und Land"
Weiteres Vorgehen
Unmittelbar nach Beschlussfassung wird die Verwaltung die o. g. Bauleistungen ausschreiben und
anschließend vergeben.
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V/0127/2023
In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Folgelastenberechnung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0127/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.02.2023
- Erstellt
- 24.02.2023 12:46