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1646/2018

Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Strassenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 16.05.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 21.06.2018, TOP 8.1.3

Anlage 2 BV 8 Legende

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anlage 3 BV 8 Zusammenfassung

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anlage 1 BV 8 Vorblatt

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 BV 8 Legende

560 Zeichen

L E G E N D E 
Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 8 
Straßenreinigung 
Kennziffer 
A Aus widmungstechnischen Gründen 
1. Zusetzungen 
2. Streichungen 
B Aus anderen rechtlichen Gründen 
3. Änderung der Kategorie 
C Aus sachlichen Gründen 
4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbah n 
5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 
6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinig ung (Reinigungspflicht) 
7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigun g 
D Aus redaktionellen Gründen 
8. Berichtigungen und Präzisierungen

anlage 3 BV 8 Zusammenfassung

1717 Zeichen

Bezirk: Kalk, Satzungsänderungen zum 01.01.2019 
Stadt Anlieger Stadt Anlieger 
alt: 
Kalk-Mülheimer Str. 
bis Peter-Stühlen-Str. H 7 7
bis Wipperfürther Str. H 6 6
bis Zoobrücke H 2 2
Zufahrt zum Parkplatz neben Nr. 14 A 3 3
Verbindungsweg entlang der Stadtautobahn (südliche Seite) von Kalk- 
Mülheimer Str. bis Solinger Str. 
x
Fußweg entlang der Stadtautobahn (nördliche Seite) von Kalk- 
Mülheimer Str. bis Waldecker Str. 
x
Stichstraße neben Hausnr. 216 A 2 2
Parkplatz Höhe Hausnr. 217 A 2 2
neu: 
Kalk-Mülheimer Str. 
von Kalker Hauptstr. bis Peter-Stühlen-Str. H 7 7 8
von Peter-Stühlen-Str. bis Wipperfürther Str. H 6 6 8
von Wipperführter Str. bis Zoobrücke H 2 2 8
Zufahrt zum Parkplatz neben Nr. 14 A 3 3
Verbindungsweg entlang der Stadtautobahn (südliche Seite) von Kalk- 
Mülheimer Str. bis Solinger Str. 
x
Fußweg entlang der Stadtautobahn (nördliche Seite) von Kalk- 
Mülheimer Str. bis Waldecker Str. 
x
Stichstraße neben Hausnr. 216 A 2 2
Parkplatz Höhe Hausnr. 216 A 2 2 8
alt: 
Rösrather Str. 
bis Servatiusstr. H 2 2
Verbindungsweg zwischen Nr. 178/180 und KVB-Haltestelle 
Autobahn 
G 1
bis Rather Mauspfad H 2 x
Verbindungswege x
Straße Straßen- 
art 
Art der 
Änderung 
Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit 
Fahrbahn Gehweg

Bezirk: Kalk, Satzungsänderungen zum 01.01.2019 
Stadt Anlieger Stadt Anlieger 
Straße Straßen- 
art 
Art der 
Änderung 
Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ 
Reinigungshäufigkeit 
Fahrbahn Gehweg 
neu: 
Rösrather Str. 
von Frankfurter Str. bis Servatiusstr. H 2 2 8
von Servatiusstr. bis Neubrücker Ring H 2 x 8
Verbindungsweg zwischen Nr. 178/180 und KVB-Haltestelle 
Autobahn 
G 1
von Neubrücker Ring bis Rather Mauspfad H 2 x 8
Verbindungswege x

anlage 1 BV 8 Vorblatt

24 Zeichen

S T A D T B E Z I R K  8

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2267 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/V-6 
 
Vorlagen-Nummer 
 1646/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur 
Strassenreinigungssatzung  
hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt 
Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entspre-
chend dem Vorschlag der Verwaltung. 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.06.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
 
Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die 
Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2019 
den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung zuleitet. 
 
Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen mit 
Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufgenommen werden 
müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtlichen Tatbeständen (z.B. 
Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb ge-
schlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). 
 
Aufgrund von Überprüfungen, Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bürgern, Woh-
nungsgenossenschaften u.a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Reinigungshäufigkeiten und 
Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. 
 
Ein Teil der Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Art und dienen der Klarstellung (Kennziffer 
8). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder –häufigkeit. 
 
Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat beschlossen, dass die  
Straßenreinigungssatzung bereits in der Novembersitzung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt 
wird. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Bezirksvertretungen bereits vor der Sommerpause 
über die Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses entscheiden. 
 
 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

21.06.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1646/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
16.05.2018
Erstellt
16.05.2018 13:15