1646/2018
Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Strassenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung
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Anlage 2 BV 8 Legende
560 Zeichen
L E G E N D E Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 8 Straßenreinigung Kennziffer A Aus widmungstechnischen Gründen 1. Zusetzungen 2. Streichungen B Aus anderen rechtlichen Gründen 3. Änderung der Kategorie C Aus sachlichen Gründen 4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbah n 5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinig ung (Reinigungspflicht) 7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigun g D Aus redaktionellen Gründen 8. Berichtigungen und Präzisierungen
anlage 3 BV 8 Zusammenfassung
1717 Zeichen
Bezirk: Kalk, Satzungsänderungen zum 01.01.2019 Stadt Anlieger Stadt Anlieger alt: Kalk-Mülheimer Str. bis Peter-Stühlen-Str. H 7 7 bis Wipperfürther Str. H 6 6 bis Zoobrücke H 2 2 Zufahrt zum Parkplatz neben Nr. 14 A 3 3 Verbindungsweg entlang der Stadtautobahn (südliche Seite) von Kalk- Mülheimer Str. bis Solinger Str. x Fußweg entlang der Stadtautobahn (nördliche Seite) von Kalk- Mülheimer Str. bis Waldecker Str. x Stichstraße neben Hausnr. 216 A 2 2 Parkplatz Höhe Hausnr. 217 A 2 2 neu: Kalk-Mülheimer Str. von Kalker Hauptstr. bis Peter-Stühlen-Str. H 7 7 8 von Peter-Stühlen-Str. bis Wipperfürther Str. H 6 6 8 von Wipperführter Str. bis Zoobrücke H 2 2 8 Zufahrt zum Parkplatz neben Nr. 14 A 3 3 Verbindungsweg entlang der Stadtautobahn (südliche Seite) von Kalk- Mülheimer Str. bis Solinger Str. x Fußweg entlang der Stadtautobahn (nördliche Seite) von Kalk- Mülheimer Str. bis Waldecker Str. x Stichstraße neben Hausnr. 216 A 2 2 Parkplatz Höhe Hausnr. 216 A 2 2 8 alt: Rösrather Str. bis Servatiusstr. H 2 2 Verbindungsweg zwischen Nr. 178/180 und KVB-Haltestelle Autobahn G 1 bis Rather Mauspfad H 2 x Verbindungswege x Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Bezirk: Kalk, Satzungsänderungen zum 01.01.2019 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg neu: Rösrather Str. von Frankfurter Str. bis Servatiusstr. H 2 2 8 von Servatiusstr. bis Neubrücker Ring H 2 x 8 Verbindungsweg zwischen Nr. 178/180 und KVB-Haltestelle Autobahn G 1 von Neubrücker Ring bis Rather Mauspfad H 2 x 8 Verbindungswege x
anlage 1 BV 8 Vorblatt
24 Zeichen
S T A D T B E Z I R K 8
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
2267 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V-6 Vorlagen-Nummer 1646/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Strassenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entspre- chend dem Vorschlag der Verwaltung. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 21.06.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2019 den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung zuleitet. Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen mit Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufgenommen werden müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtlichen Tatbeständen (z.B. Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb ge- schlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). Aufgrund von Überprüfungen, Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bürgern, Woh- nungsgenossenschaften u.a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Reinigungshäufigkeiten und Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. Ein Teil der Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Art und dienen der Klarstellung (Kennziffer 8). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder –häufigkeit. Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat beschlossen, dass die Straßenreinigungssatzung bereits in der Novembersitzung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Bezirksvertretungen bereits vor der Sommerpause über die Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses entscheiden. Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1646/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 16.05.2018
- Erstellt
- 16.05.2018 13:15