3069/2020
Mittelabfluß "Notfallfonds zur Struktursicherung freier Kulturinstitutionen in Corona-bedingten Krisensituationen"
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Anlage - Aktuelle Antragszahlen
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Anlage zur Mitteilung 3069/2020 Mittelabfluss Notfallfonds Stand: 22.10.2020 Aktuelle Antragszahlen: Notfallfonds A Anträge Antragssumme Bescheide Zuschüsse Bewilligungen Institutionelle Förderung 12 380.000 € 12 380.000 € Bewilligungen Projektförderung 5 87.840 € 5 85.000 € Ablehnungen 4 30.000 € 4 Antrag zurückgezogen 2 15.000 € Summe 23 512.840 € 21 465.000 € Notfallfonds B Bewilligungen 19 730.000 € 19 590.000 € Ablehnungen 7 220.000 € 7 Antrag zurückgezogen 1 2.560 € 27 952.560 € 26 590.000 € Gesamt 50 1.465.400 € 47 1.055.000 €
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/1 Vorlagen-Nummer 23.10.2020 3069/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 27.10.2020 Mittelabfluß "Notfallfonds zur Struktursicherung freier Kulturinstitutionen in Corona-bedingten Krisensituationen" Stand der Anträge und Bewilligungen: Zu dem vom Kulturamt für die Kölner Kulturszene eingerichteten Notfallfonds sind in den Program- men A und B bis 22.10.2020 insgesamt 50 Anträge im Gesamtvolumen von rund 1.465.000€ einge- gangen. Davon konnten 36 Anträge bzw. rund 1.198.000€ bewilligt werden. 11 Anträge waren nach den Kriterien des Notfallfonds abzulehnen; 3 Anträge wurden zurückgezogen. Wie schon in früheren Vorlagen mitgeteilt, ist ergänzend anzumerken, dass im Programm A für be- reits institutionell geförderte Zuschussnehmende die kurzfristige Liquidität regelmäßig schon durch die Möglichkeit vorgezogener Abschlagszahlungen erreicht werden konnte und eine zusätzliche För- derung für das Jahr 2020 oftmals nicht mehr notwendig ist. Beim Programm B für bislang nicht geförderte freie Kulturbetriebe und Kulturvereine besteht mit Blick auf die bislang zuwendungsfernen Antragstellenden regelmäßig ein hoher Beratungs- und komplexer Abstimmungsaufwand zur Begründung eines auch tatsächlichen Liquiditätsbedarfs. Hierbei zeigte sich nach intensiver Prüfung des wirtschaftlichen Zahlenwerks in einigen Fällen, dass eine Unterstüt- zung der betrieblichen Liquidität nicht bzw. nicht in der beantragten Höhe notwendig ist. Die bisherigen Antragszahlen sind der Anlage zu entnehmen. Der Antragszeitraum und gleichzeitig auch der wirtschaftliche Betrachtungszeitraum des Notfallfonds umfassten zuletzt die Monate März bis Oktober 2020. Der Antragszeitraum wurde nun um zwei Wo- chen bis zum 16.11.2020 verlängert. Hintergrund der Frist ist ein notwendiger Bearbeitungszeitraum von ca. einem Monat bis zum Jahresabschluss. Der wirtschaftliche Betrachtungszeitraum wurde demgegenüber bis 31.12.2020 verlängert. Weitere Informationen zu den Kriterien des Notfallfonds bietet die Webseite des Kulturamtes unter: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/kultur/kulturfoerderung/notfallfonds-zur-struktursicherung- freier-kulturinstitutionen-corona-bedingten-krisensituationen Gez. Laugwitz-Aulbach
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 3069/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 23.10.2020
- Erstellt
- 20.10.2020 13:29