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3069/2020

Mittelabfluß "Notfallfonds zur Struktursicherung freier Kulturinstitutionen in Corona-bedingten Krisensituationen"

Mitteilung Ausschuss 23.10.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 27.10.2020, TOP 8.1

Anlage - Aktuelle Antragszahlen

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage - Aktuelle Antragszahlen

539 Zeichen

Anlage zur Mitteilung 3069/2020 Mittelabfluss Notfallfonds Stand: 22.10.2020
Aktuelle Antragszahlen:
Notfallfonds A Anträge Antragssumme Bescheide Zuschüsse
Bewilligungen Institutionelle Förderung 12 380.000 € 12 380.000 €
Bewilligungen Projektförderung 5 87.840 € 5 85.000 €
Ablehnungen 4 30.000 € 4
Antrag zurückgezogen 2 15.000 €
Summe 23 512.840 € 21 465.000 €
Notfallfonds B
Bewilligungen 19 730.000 € 19 590.000 €
Ablehnungen 7 220.000 € 7
Antrag zurückgezogen 1 2.560 €
27 952.560 € 26 590.000 €
Gesamt 50 1.465.400 € 47 1.055.000 €

Mitteilung Ausschuss

2343 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/1 
 
Vorlagen-Nummer 23.10.2020 
 3069/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 27.10.2020 
 
Mittelabfluß "Notfallfonds zur Struktursicherung freier Kulturinstitutionen in Corona-bedingten 
Krisensituationen" 
Stand der Anträge und Bewilligungen: 
 
Zu dem vom Kulturamt für die Kölner Kulturszene eingerichteten Notfallfonds sind in den Program-
men A und B bis 22.10.2020 insgesamt 50 Anträge im Gesamtvolumen von rund 1.465.000€ einge-
gangen. Davon konnten 36 Anträge bzw. rund 1.198.000€ bewilligt werden. 11 Anträge waren nach 
den Kriterien des Notfallfonds abzulehnen; 3 Anträge wurden zurückgezogen. 
 
Wie schon in früheren Vorlagen mitgeteilt, ist ergänzend anzumerken, dass im Programm A für be-
reits institutionell geförderte Zuschussnehmende die kurzfristige Liquidität regelmäßig schon durch 
die Möglichkeit vorgezogener Abschlagszahlungen erreicht werden konnte und eine zusätzliche För-
derung für das Jahr 2020 oftmals nicht mehr notwendig ist. 
Beim Programm B für bislang nicht geförderte freie Kulturbetriebe und Kulturvereine besteht mit Blick 
auf die bislang zuwendungsfernen Antragstellenden regelmäßig ein hoher Beratungs- und komplexer 
Abstimmungsaufwand zur Begründung eines auch tatsächlichen Liquiditätsbedarfs. Hierbei zeigte 
sich nach intensiver Prüfung des wirtschaftlichen Zahlenwerks in einigen Fällen, dass eine Unterstüt-
zung der betrieblichen Liquidität nicht bzw. nicht in der beantragten Höhe notwendig ist. 
 
Die bisherigen Antragszahlen sind der Anlage zu entnehmen. 
 
 
Der Antragszeitraum und gleichzeitig auch der wirtschaftliche Betrachtungszeitraum des Notfallfonds 
umfassten zuletzt die Monate März bis Oktober 2020. Der Antragszeitraum wurde nun um zwei Wo-
chen bis zum 16.11.2020 verlängert. Hintergrund der Frist ist ein notwendiger Bearbeitungszeitraum 
von ca. einem Monat bis zum Jahresabschluss. Der wirtschaftliche Betrachtungszeitraum wurde 
demgegenüber bis 31.12.2020 verlängert. 
 
Weitere Informationen zu den Kriterien des Notfallfonds bietet die Webseite des Kulturamtes unter: 
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/kultur/kulturfoerderung/notfallfonds-zur-struktursicherung-
freier-kulturinstitutionen-corona-bedingten-krisensituationen  
 
 
 
Gez. Laugwitz-Aulbach

Beratungsverlauf (1)

27.10.2020 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
3069/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.10.2020
Erstellt
20.10.2020 13:29