1838/2023
Zusammenführung der beiden Weiterbildungskollegs Gereonsmühlengasse und Dagobertstraße zur Sicherung des bestehenden Angebotes an den aktuellen Schulstandorten
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Anlage 3 - Stellungnahme Schulkonferenz - Weiterbildungskolleg Dagobertstraße
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Weiterbildungskolleg der Stadt Köln Abendrealschule Dagobertstr. 79 50668 Köln Weiterbildungskolleg der Stadt Köln -Abendrealschule -Dagobertstr. 79 50668 Köln Es informiert Sie Telefon (0221) 355 - 89640 Fax (0221) 355 - 8964.28 E-Mail info@ars-koeln.de Zimmer Erdgeschoss links Sprechzeiten Mo bis Do 15.30 - 17.30 Uhr Zeichen _. Datum 28.03.2023 Tagesordnungspunkt 5 der Schulkonferenz am 28.03.2023 Top 5: Fusion der Abendrealschule Köln mit dem Abendgymnasium ab Sommer 2024 Zunächst erläutert Frau Nelles noch einmal die Gründe für eine angestrebte Fusion. Sie greift hier auf das Konzeptpapier zurück, welches der Stadt Köln vorgelegt worden sei. Die Mitglieder der SV erklärten, dass die angestrebte Fusion in der SV schon thematisiert und diskutiert wurde. Besonders betont wurde, dass der Standort Dagobertstraße erhalten bleiben soll, da dieser in der Nähe des Hauptbahnhofes liegt und damit für die Studierenden, die aus der weiteren Umgebung kommen, gut zu erreichen ist. Votum der Schulkonferenz der Abendrealschule für die Stadt Köln: Die Schulkonferenzmitglieder votieren nach Beratung einstimmig dafür, jeweils zum 1.8.2024 die Abendrealschule Köln als selbständige Schule aufzulösen und das „Abendgymnasium Köln - WBK“ um den Bildungsgang der Abendrealschule in Köln (neben demjenigen in Bergheim) zu erweitern. Die Standorte Dagobertstraße und Gereonsmühlengasse können und sollen bei dieser Zusammenlegung erhalten bleiben. für die Protokollführung
Anlage 2 - Stellungnahme Schulkonferenz - Weiterbildungskolleg Gereonsmühlengasse
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AG/WBK Köln Protokoll der Schulkonferenz vom 03. 03. 2023, 17:30-19:00 Uhr Protokoll: B. Raum: A 103 •Top 3 Fusion von ARS und AG Köln zu einem WBK Votum der Schuko für Stadt Köln: Die Schulkonferenz vo1ert nach Beratung eins1mmig mit einer Enthaltung dafür, (die Abendrealschule Köln als selbständige Schule aufzulösen und) das „Abendgymnasium Köln WBK“ um den Bildungsgang der Abendrealschule in Köln (neben demjenigen in Bergheim) zu erweitern, jeweils zum 1.8.2024. Die Standorte Dagobertstraße und Gereonsmühlengasse können und sollen bei dieser Zusammenlegung erhalten bleiben.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 1838/2023 Freigabedatum 26.07.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zusammenführung der beiden Weiterbildungskollegs Gereonsmühlengasse und Dagobertstraße zur Sicherung des bestehenden Angebotes an den aktuellen Schulstandorten Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1.) Der Rat der Stadt Köln beschließt die Schließung des Weiterbildungskollegs der Stadt Köln, Abendrealschule Dagobertstraße 79, 50668 Köln-Altstadt/Nord (Schulnummer 163934) zum 31.07.2024. 2.) Der Rat der Stadt Köln beschließt die Bildung eines Teilstandortes des Weiterbildungskol- legs – Sek. I und II mit den Bildungsgängen Abendgymnasium und Abendrealschule, Ge- reonsmühlengasse 4, 50670 Köln-Altstadt/Nord (Schulnummer 170586) am Standort Dag- obertstraße) zum 01.08.2024 für den Bildungsgang Abendrealschule. Hierzu wird gleich- zeitig die Erhöhung der Kapazität des bisherigen Bildungsganges Abendrealschule be- schlossen. 3.) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be- schlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Schule zu stellen. 4.) Er beauftragt die Verwaltung, die Studierenden der zu schließenden Abendrealschule Dagobertstraße an das Weiterbildungskolleg Gereonsmühlengasse, Teilstandort Dag- obertstaße, umzumelden. 5.) Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Ver- waltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. Ausschuss Schule und Weiterbildung 21.08.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.08.2023 Rat 07.09.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zusammenführung der beiden Weiterbildungskollegs Gereonsmühlengasse und Dagobertstraße zur Sicherung des bestehenden Angebotes an den aktuellen Schulstandorten Nach dem nordrhein -westfälischen Schulgesetz muss ein Weiterbildungskolleg mindestens zwei Bildungsgänge umfassen. An Weiterbildungskollegs können die Bildungsgänge der Abendrealschule, des Abendgymnasiums und der Kollegs angeboten werden (§ 23 Schulge- setz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)). Die Zahl der Studierenden an der Abendrealschule nimmt seit Jahren kontinuierlich ab. Mit aktuell rd. 200 Studierenden liegt die Zahl noch über der Mindestgröße von 160 Schüler*innen/Studierenden. Daher könnte die Abendrealschule grundsätzlich gemäß § 82 Abs. 9 SchulG NRW weitergeführt werden. Dennoch haben die Schulleitungen der beiden Weiterbildungskollegs Gereonsmühlengasse (Abendgymnasium und Abendrealschule) und Dagobertstraße (Abendrealschule) angeregt, beide Schulen „unter einem Leitungsdach“ zus ammenzuführen. Ziel ist es, beide Bildungs- gänge in Köln zukunftsfähig zu sichern. Der Bildungsgang Abendrealschule des Weiterbil- dungskollegs Gereonsmühlengasse wird derzeit ausschließlich am seit dem 01. September 1998 bestehenden Teilstandort in Bergheim angeboten. Ziel der Überlegungen ist es, eine Struktur für Weiterbildungskollegs in Köln zu entwickeln, die es ermöglicht, das bisherige Angebot an den bestehenden Schulstandorten in Köln mittel- und langfristig zu erhalten. Die Schulleitungen der beiden bisher eigenständigen Schulen haben gemeinsam mit der Stabs- stelle Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung beraten, welche schulrechtlichen Schritte hierfür erforderlich sind. Sie haben die Entwicklung des Gedankens und die Überlegun- gen zur Umsetzung hierzu in einem Zukunftskonzept „Weiterbildungskolleg Köln – Abendgym- nasium und Abendrealschule“ zusammengefasst und der Verwaltung zur Information der politi- schen Gremien zur Verfügung gestellt (Anlage). Die Schulleitungen geben in ihrem Zukunftskonzept wertvolle Hinweise, die eine Zusammen- fassung beider Systeme konsequent und geboten erscheinen lassen. Die Schulleitungen haben Dezernat 43 der Bezirksregierung Köln als Fachaufsicht in die Überlegungen mit einbezogen. Durch das Konzept wird auch der schulrechtlichen Vorgabe gemäß § 23 SchulG NRW Rech- nung getragen und das veränderte Weiterbildungskolleg zukunftsfähig ausgestaltet. Dieses Ziel wird erreicht, ohne eine Veränderung im bestehenden Weiterbildungsangebot vornehmen zu müssen. Aus schulrechtlicher Sicht ist dabei die Auflösung des Weiterbildungskollegs Dagobertstraße (Abendrealschule) erforderlich. Gleichzeitig wird der bestehende Bildungsgang Abendreal- schule des Weiterbildungskollegs Gereonsmühlengasse (Abendgymnasium und Abendreal- schule) in der Zügigkeit erweitert und zukünftig neben dem Teilstandort in Bergheim an dem neu einzurichtenden Teilstandort Dagobertstraße angeboten. Beteiligung der Schulkonferenzen Beide Schulkonferenzen haben über die Zusammenführung der beiden Schulen beraten und 3 ihre Stellungnahmen abgegeben. Sie sprechen sich für die zukunftsfähige Lösung aus. Die Stellungnahmen sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt. Kosten Sekretariat Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schüler*innenzahlen / Studierenden u.a. nach der Schulform sowie der Sicherstellung einer Grundversorgung. Durch die Zusammenführung beider Schulen bieten künftig auch die Schüler*innen - / Studierndenzahlen beider Schulen zusam men die Grundlage für den Stellenbedarf. Da insbesondere das Weiterbildungskolleg - Abendrealschule als eigenständige Schule bislang von der Sicherstellung einer Grundversorgung profitiert hat, werden künftig die Schulsekretariatsstunden insgesamt durch die Zusammenführung deutlich sinken. Büroarbeitsplatz Es entstehen keine zusätzlichen Kosten, da die bestehenden Arbeitsplätze weitergenutzt wer- den können. Hausmeister*innenstelle Grundlage für die Bewertung der Schulhausmeister*innenstellen ist die tarifliche Reinigungsflä- che. Die schulrechtliche Änderung hat keinen Einfluss auf die Bewertung der vorhandenen Schulhausmeister*innenstellen der Schulstandorte. Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun- gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden) und Trä- ger von Ersatzschulen auf Kölner Stadtgebiet (private Schulen). Nach § 80 Absatz 7 Schulge- setz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Da sich die Angebotsstruktur an Kölner Weiterbildungskollegs faktisch nicht verändert, verzich- tet die Verwaltung auf die Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die Schließung des Weiterbildungskollegs, Abendrealschule Dag- obertstraße 79, 50668 Köln und die Bildung des Teilstandortes des Weiterbildungskollegs – Sek. I und II mit den Bildungsgängen Abendgymnasium und Abendrealschule, Gereonsmüh- lengasse 4, 50670 Köln am Standort Dagobertstraße 79, 50668 Köln zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Insbesondere liegt es im Interesse der Nutzenden, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2024/25 Klarheit über das zukünftige Schul- platzangebot an den Weiterbildungskollegs in Köln zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses zur schulrechtlichen Errichtung die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlagen Anlage 1 - Zukunftskonzept „Weiterbildungskolleg Köln – Abendgymnasium und Abendreal- schule Anlage 2 - Stellungnahme der Schulkonferenz Weiterbildungskolleg Gereonsmühlengasse Anlage 3 - Stellungnahme der Schulkonferenz Weiterbildungskolleg Dagobertstraße
Anlage 1 - Zukunftskonzept Weiterbildungskolleg Köln – Abendgymnasium und Abendrealschule
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Gründe für die angestrebte Fusion von ARS und AG Köln vonseiten der Schulleitungen Die Weiterbildungskollegs sind ein wich4ger Bestandteil der Bildungslandscha7 in Köln, da sie Menschen die Möglichkeit oder eine zweite Chance bieten, einen Schulabschluss nachzuholen oder zu verbessern und eine berufliche Perspek4ve zu entwickeln. Aus den verschiedensten Gründen haben diese jungen Erwachsenen ihren gewünschten Schulabschluss bisher nicht erreicht. Zu den Zugangsvoraussetzungen zu den Weiterbildungskollegs gehören u.a. eine Reihe von älteren Bes4mmungen zur Berufstä4gkeit (Vorzeiten, Parallele von Arbeit und Abendschule …), die den heu4gen Lebensläufen o7 nicht mehr entsprechen und dazu geführt haben, dass die Zahl der Studierenden in den letzten Jahren kon4nuierlich gesunken ist. Zukun=skonzept „Weiterbildungskolleg Köln – Abendgymnasium und Abendrealschule“ Die Schulleitungen der Abendrealschule Köln und des Abendgymnasiums Köln haben daher einen (landesweiten) Rückgang der Studierendenzahlen über die Jahre hinweg festgestellt. Um die Zukun7 des Zweiten Bildungswegs in Köln besser gestalten zu können, wurden Konzepte entwickelt, wie die selbständigen Schulen Abendrealschule und Abendgymnasium in einem gemeinsamen Weiterbildungskolleg als Abendrealschulbildungsgang und Bildungsgang Abendgymnasium weiterentwickelt werden können. Aus konkretem Anlass (Ruhestandssetzung der Schulleiterin der ARS im Jahre 2024) wurde entwickelt, die Abendrealschule als selbständige Schule aufzulösen und das „Abendgymnasium Köln WBK“ um den Bildungsgang der Abendrealschule in Köln (neben demjenigen in Bergheim) zu erweitern, jeweils zum 1.8.2024. Die Standorte Dagobertstraße und Gereonsmühlengasse können und sollen bei dieser Zusammenlegung erhalten bleiben. Die Schulkonferenzen von Abendrealschule und Abendgymnasium werden bis zum Sommer 2023 entsprechend beraten und Voten für den Schulträger vorlegen. Das „Abendgymnasium Köln WBK“ ändert seinen Namen in „Weiterbildungskolleg Köln - Abendgymnasium und Abendrealschule“ Schwankungen Auch wenn die Zahl der Studierenden kün7ig nur schwer zu prognos4zieren ist, gehen wir zunächst nicht davon aus, dass die Zahlen sprungha7 steigen. In der Corona-Zeit hat sich gezeigt, dass viele Studierende - teilweise in mehreren Anläufen - versucht haben, in den Systemen des Zweiten Bildungswegs Fuß zu fassen. Dadurch sind hinsichtlich der Schülerzahlen in den vergangenen Jahren größere Schwankungen entstanden, die zu Unsicherheiten bei der Planung von Unterricht und Stundenplan geführt haben. In einem größeren System kann au7retenden Schwankungen wesentlich besser begegnet werden, sodass sie einfacher aufzufangen sind. Neben den zurückgehenden Schülerzahlen wird eine weitere Pensionierungswelle auf uns zukommen, die eine kleine Schule an Grenzen der Unterrichtsgestaltung bringt. Mindestgröße Die Mindestgröße eines WBK ist grundsätzlich mit 240 Studierenden definiert. Dieselbe Größe gilt auch für ein eigenständiges Abendgymnasium oder ein Kolleg. Für die eigenständige Abendrealschule liegt die Mindestgröße bei 160 Studierenden. Die Abendrealschule Köln liegt (nach 650 Studierenden vor 10 Jahren) mit derzeit 212 Studierenden in einem Rahmen, der für die Zukun7 nicht unbedingt das Erreichen der Mindestgröße zu garan4eren scheint. Im Verbund mit den anderen Bildungsgängen an den Standorten Gereonsmühlengasse und Bergheim wird diese Mindestgröße jedoch eingehalten werden können. PerspekJven und Durchlässigkeit Jüngeren Schülern zu Beginn der weiterführenden Schule in einem Schulverbund eine Abiturperspek4ve anzubieten, bedeutet für eine Sekundar- oder Realschule einen Wefbewerbsvorteil, da die Schüler je nach Leistung und Schullaugahn im selben System unterschiedliche Abschlüsse anstreben und auch erreichen können. In ähnlicher Weise gilt dies auch für eine Abendrealschule; in unmifelbarer Nähe zu und im selben System mit einem Abendgymnasium werden deutlich mehr Schüler das Abitur oder Fachabitur am Abendgymnasium anstreben als an einer isolierten Abendrealschule. Auch das Lehrpersonal ist den Studierenden von Anfang an vertraut, der weitere Schulbesuch am Weiterbildungskolleg Köln wäre somit einfacher . Synergien Einzelne kleine Schulen werden bei der Planung des Unterrichtseinsatzes häufiger vor Probleme gestellt als größere Schulen. Der Grund hierfür liegt in der dann o7 fehlenden Möglichkeit, auf Unterrichtsausfälle angemessen reagieren zu können. In einem größeren Verbund oder System können diese Ausfälle oder Veränderungen weitaus besser kompensiert werden. Lehrerinnen und Lehrer an Abendgymnasium oder Abendrealschule können grundsätzlich auch am jeweils anderen Bildungsgang eingesetzt werden, unter Beachtung der jeweiligen Lehrbefähigungen. Weil hierfür o7 eine große Flexibilität erforderlich ist, gelingt dies an einem System weitaus effek4ver als durch eine entsprechende Abordnung oder Versetzung durch die Schulaufsicht. BAN Von Beginn an ist das Abendgymnasium integraler Bestandteil der Bildungslandscha7 Altstadt Nord (BAN). Daneben bestehen besondere Möglichkeiten der Stärkung der Bildungslandscha7 insofern, als die Hauptschule am Rhein seit langem ein Teil der BAN ist und mit der Abendrealschule dasselbe Gebäude in der Dagobertstraße teilt. Die Ungleichzei4gkeit, dass die Abendrealschule dagegen noch nicht der BAN angehören kann, ist mit der Zusammenlegung beendet. 19.1.23 Gez.: Schulleitungsteams des AG und der ARS: für das AG und für die ARS
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1838/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 14.08.2023
- Erstellt
- 30.05.2023 17:18