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1838/2023

Zusammenführung der beiden Weiterbildungskollegs Gereonsmühlengasse und Dagobertstraße zur Sicherung des bestehenden Angebotes an den aktuellen Schulstandorten

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 14.08.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.09.2023, TOP 10.11

Anlage 3 - Stellungnahme Schulkonferenz - Weiterbildungskolleg Dagobertstraße

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Anlage 2 - Stellungnahme Schulkonferenz - Weiterbildungskolleg Gereonsmühlengasse

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - Zukunftskonzept Weiterbildungskolleg Köln – Abendgymnasium und Abendrealschule

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Anlage 3 - Stellungnahme Schulkonferenz - Weiterbildungskolleg Dagobertstraße

1483 Zeichen

Weiterbildungskolleg der Stadt Köln
Abendrealschule

Dagobertstr. 79

50668 Köln

Weiterbildungskolleg der Stadt Köln -Abendrealschule -Dagobertstr. 79

50668 Köln
Es informiert Sie

Telefon (0221) 355 - 89640

Fax (0221) 355 - 8964.28

E-Mail info@ars-koeln.de

Zimmer Erdgeschoss links
Sprechzeiten Mo bis Do 15.30 - 17.30 Uhr

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Datum 28.03.2023

Tagesordnungspunkt 5 der Schulkonferenz am 28.03.2023

Top 5: Fusion der Abendrealschule Köln mit dem Abendgymnasium ab Sommer 2024

Zunächst erläutert Frau Nelles noch einmal die Gründe für eine angestrebte Fusion. Sie greift
hier auf das Konzeptpapier zurück, welches der Stadt Köln vorgelegt worden sei. Die
Mitglieder der SV erklärten, dass die angestrebte Fusion in der SV schon thematisiert und
diskutiert wurde. Besonders betont wurde, dass der Standort Dagobertstraße erhalten
bleiben soll, da dieser in der Nähe des Hauptbahnhofes liegt und damit für die Studierenden,
die aus der weiteren Umgebung kommen, gut zu erreichen ist.

Votum der Schulkonferenz der Abendrealschule für die Stadt Köln:

Die Schulkonferenzmitglieder votieren nach Beratung einstimmig dafür, jeweils zum 1.8.2024
die Abendrealschule Köln als selbständige Schule aufzulösen und das „Abendgymnasium
Köln - WBK“ um den Bildungsgang der Abendrealschule in Köln (neben demjenigen in
Bergheim) zu erweitern. Die Standorte Dagobertstraße und Gereonsmühlengasse können
und sollen bei dieser Zusammenlegung erhalten bleiben.

für die Protokollführung

Anlage 2 - Stellungnahme Schulkonferenz - Weiterbildungskolleg Gereonsmühlengasse

593 Zeichen

AG/WBK	Köln	Protokoll	der	Schulkonferenz	vom	03.	03.	2023,	17:30-19:00	Uhr	
Protokoll:	B.	Raum:	A	103	
•Top	3	Fusion	von	ARS	und	AG	Köln	zu	einem	WBK	 
Votum der Schuko für Stadt Köln: 
Die	Schulkonferenz	vo1ert	nach	Beratung	eins1mmig	mit	einer	Enthaltung	dafür,	
(die	Abendrealschule	Köln	als	selbständige	Schule	aufzulösen	und)	das	
„Abendgymnasium	Köln	WBK“	um	den	Bildungsgang	der	Abendrealschule	in	Köln	
(neben	demjenigen	in	Bergheim)	zu	erweitern,	jeweils	zum	1.8.2024.	Die	
Standorte	Dagobertstraße	und	Gereonsmühlengasse	können	und	sollen	bei	dieser	
Zusammenlegung	erhalten	bleiben.

Beschlussvorlage Rat

8349 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1838/2023 
Freigabedatum 
 26.07.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zusammenführung der beiden Weiterbildungskollegs Gereonsmühlengasse und 
Dagobertstraße zur Sicherung des bestehenden Angebotes an den aktuellen 
Schulstandorten  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1.) Der Rat der Stadt Köln beschließt die Schließung des Weiterbildungskollegs der Stadt 
Köln, Abendrealschule Dagobertstraße 79, 50668 Köln-Altstadt/Nord (Schulnummer 
163934) zum 31.07.2024. 
 
2.) Der Rat der Stadt Köln beschließt die Bildung eines Teilstandortes des Weiterbildungskol-
legs – Sek. I und II mit den Bildungsgängen Abendgymnasium und Abendrealschule, Ge-
reonsmühlengasse 4, 50670 Köln-Altstadt/Nord (Schulnummer 170586) am Standort Dag-
obertstraße) zum 01.08.2024 für den Bildungsgang Abendrealschule. Hierzu wird gleich-
zeitig die Erhöhung der Kapazität des bisherigen Bildungsganges Abendrealschule be-
schlossen. 
 
3.) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be-
schlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur 
Genehmigung der Schule zu stellen. 
 
4.) Er beauftragt die Verwaltung, die Studierenden der zu schließenden Abendrealschule 
Dagobertstraße an das Weiterbildungskolleg Gereonsmühlengasse, Teilstandort Dag-
obertstaße, umzumelden. 
 
5.) Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Ver-
waltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 21.08.2023 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.08.2023 
Rat 07.09.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zusammenführung der beiden Weiterbildungskollegs Gereonsmühlengasse und 
Dagobertstraße zur Sicherung des bestehenden Angebotes an den aktuellen 
Schulstandorten 
Nach dem nordrhein -westfälischen Schulgesetz muss ein Weiterbildungskolleg mindestens 
zwei Bildungsgänge umfassen. An Weiterbildungskollegs können die Bildungsgänge der 
Abendrealschule, des Abendgymnasiums und der Kollegs angeboten werden (§ 23 Schulge-
setz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW)). Die Zahl der Studierenden an der Abendrealschule 
nimmt seit Jahren kontinuierlich ab. Mit aktuell rd. 200 Studierenden liegt die Zahl noch über 
der Mindestgröße von 160 Schüler*innen/Studierenden. Daher könnte die Abendrealschule 
grundsätzlich gemäß § 82 Abs. 9 SchulG NRW weitergeführt werden.  
Dennoch haben die Schulleitungen der beiden Weiterbildungskollegs Gereonsmühlengasse 
(Abendgymnasium und Abendrealschule) und Dagobertstraße (Abendrealschule) angeregt, 
beide Schulen „unter einem Leitungsdach“ zus ammenzuführen. Ziel ist es, beide Bildungs-
gänge in Köln zukunftsfähig zu sichern. Der Bildungsgang Abendrealschule des Weiterbil-
dungskollegs Gereonsmühlengasse wird derzeit ausschließlich am seit dem 01. September 
1998 bestehenden Teilstandort in Bergheim angeboten. 
Ziel der Überlegungen ist es, eine Struktur für Weiterbildungskollegs in Köln zu entwickeln, die 
es ermöglicht, das bisherige Angebot an den bestehenden Schulstandorten in Köln mittel- und 
langfristig zu erhalten. 
Die Schulleitungen der beiden bisher eigenständigen Schulen haben gemeinsam mit der Stabs-
stelle Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung beraten, welche schulrechtlichen 
Schritte hierfür erforderlich sind. Sie haben die Entwicklung des Gedankens und die Überlegun-
gen zur Umsetzung hierzu in einem Zukunftskonzept „Weiterbildungskolleg Köln – Abendgym-
nasium und Abendrealschule“ zusammengefasst und der Verwaltung zur Information der politi-
schen Gremien zur Verfügung gestellt (Anlage). 
Die Schulleitungen geben in ihrem Zukunftskonzept wertvolle Hinweise, die eine Zusammen-
fassung beider Systeme konsequent und geboten erscheinen lassen. Die Schulleitungen haben 
Dezernat 43 der Bezirksregierung Köln als Fachaufsicht in die Überlegungen mit einbezogen. 
Durch das Konzept wird auch der schulrechtlichen Vorgabe gemäß § 23 SchulG NRW Rech-
nung getragen und das veränderte Weiterbildungskolleg zukunftsfähig ausgestaltet. Dieses Ziel 
wird erreicht, ohne eine Veränderung im bestehenden Weiterbildungsangebot vornehmen zu 
müssen. 
Aus schulrechtlicher Sicht ist dabei die Auflösung des Weiterbildungskollegs Dagobertstraße 
(Abendrealschule) erforderlich. Gleichzeitig wird der bestehende Bildungsgang Abendreal-
schule des Weiterbildungskollegs Gereonsmühlengasse (Abendgymnasium und Abendreal-
schule) in der Zügigkeit erweitert und zukünftig neben dem Teilstandort in Bergheim an dem 
neu einzurichtenden Teilstandort Dagobertstraße angeboten. 
 
Beteiligung der Schulkonferenzen 
 
Beide Schulkonferenzen haben über die Zusammenführung der beiden Schulen beraten und

3 
ihre Stellungnahmen abgegeben. Sie sprechen sich für die zukunftsfähige Lösung aus. Die 
Stellungnahmen sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt. 
 
Kosten 
 
Sekretariat 
Der Stellenbedarf und die daraus resultierenden Personalkosten in Schulsekretariaten richten 
sich neben den zu erwartenden Schüler*innenzahlen / Studierenden u.a. nach der Schulform 
sowie der Sicherstellung einer Grundversorgung. Durch die Zusammenführung beider Schulen 
bieten künftig auch die Schüler*innen - / Studierndenzahlen beider Schulen zusam men die 
Grundlage für den Stellenbedarf. Da insbesondere das Weiterbildungskolleg - Abendrealschule 
als eigenständige Schule bislang von der Sicherstellung einer Grundversorgung profitiert hat, 
werden künftig die Schulsekretariatsstunden insgesamt durch die Zusammenführung deutlich 
sinken. 
 
Büroarbeitsplatz 
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten, da die bestehenden Arbeitsplätze weitergenutzt wer-
den können. 
 
Hausmeister*innenstelle 
Grundlage für die Bewertung der Schulhausmeister*innenstellen ist die tarifliche Reinigungsflä-
che. Die schulrechtliche Änderung hat keinen Einfluss auf die Bewertung der vorhandenen 
Schulhausmeister*innenstellen der Schulstandorte. 
 
Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 
 
§ 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und 
gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes 
Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planun-
gen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu 
verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden) und Trä-
ger von Ersatzschulen auf Kölner Stadtgebiet (private Schulen). Nach § 80 Absatz 7 Schulge-
setz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen 
gegenseitig über ihre Planungen. 
 
Da sich die Angebotsstruktur an Kölner Weiterbildungskollegs faktisch nicht verändert, verzich-
tet die Verwaltung auf die Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. 
 
Anordnung der sofortigen Vollziehung 
 
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte 
Rechtsmittel Einzelner gegen die Schließung des Weiterbildungskollegs, Abendrealschule Dag-
obertstraße 79, 50668 Köln und  die Bildung des Teilstandortes des Weiterbildungskollegs – 
Sek. I und II mit den Bildungsgängen Abendgymnasium und Abendrealschule, Gereonsmüh-
lengasse 4, 50670 Köln am Standort Dagobertstraße 79, 50668 Köln zu einem erheblichen 
finanziellen, personellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise 
mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Insbesondere liegt es im Interesse der 
Nutzenden, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2024/25 Klarheit über das zukünftige Schul-
platzangebot an den Weiterbildungskollegs in Köln zu haben. Daher ist bei Ausführung des 
Beschlusses zur schulrechtlichen Errichtung die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 
Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 - Zukunftskonzept „Weiterbildungskolleg Köln – Abendgymnasium und Abendreal-
schule 
Anlage 2 - Stellungnahme der Schulkonferenz Weiterbildungskolleg Gereonsmühlengasse 
Anlage 3 - Stellungnahme der Schulkonferenz Weiterbildungskolleg Dagobertstraße

Anlage 1 - Zukunftskonzept Weiterbildungskolleg Köln – Abendgymnasium und Abendrealschule

5558 Zeichen

Gründe	für	die	angestrebte	Fusion	von	ARS	und	AG	Köln	
vonseiten	der	Schulleitungen	
Die	Weiterbildungskollegs	sind	ein	wich4ger	Bestandteil	der	
Bildungslandscha7	in	Köln,	da	sie	Menschen	die	Möglichkeit	oder	eine	
zweite	Chance	bieten,	einen	Schulabschluss	nachzuholen	oder	zu	
verbessern	und	eine	berufliche	Perspek4ve	zu	entwickeln.	Aus	den	
verschiedensten	Gründen	haben	diese	jungen	Erwachsenen	ihren	
gewünschten	Schulabschluss	bisher	nicht	erreicht.	
Zu	den	Zugangsvoraussetzungen	zu	den	Weiterbildungskollegs	gehören	
u.a.	eine	Reihe	von	älteren	Bes4mmungen	zur	Berufstä4gkeit	(Vorzeiten,	
Parallele	von	Arbeit	und	Abendschule	…),	die	den	heu4gen	Lebensläufen	
o7	nicht	mehr	entsprechen	und	dazu	geführt	haben,	dass	die	Zahl	der	
Studierenden	in	den	letzten	Jahren	kon4nuierlich	gesunken	ist.		
Zukun=skonzept	„Weiterbildungskolleg	Köln	–	Abendgymnasium	und	
Abendrealschule“	
Die	Schulleitungen	der	Abendrealschule	Köln	und	des	Abendgymnasiums	
Köln	haben	daher	einen	(landesweiten)	Rückgang	der	Studierendenzahlen	
über	die	Jahre	hinweg	festgestellt.	Um	die	Zukun7	des	Zweiten	
Bildungswegs	in	Köln	besser	gestalten	zu	können,	wurden	Konzepte	
entwickelt,	wie	die	selbständigen	Schulen	Abendrealschule	und	
Abendgymnasium	in	einem	gemeinsamen	Weiterbildungskolleg	als	
Abendrealschulbildungsgang	und	Bildungsgang	Abendgymnasium	
weiterentwickelt	werden	können.		
Aus	konkretem	Anlass	(Ruhestandssetzung	der	Schulleiterin	der	ARS	im	
Jahre	2024)	wurde	entwickelt,	die	Abendrealschule	als	selbständige	Schule	
aufzulösen	und	das	„Abendgymnasium	Köln	WBK“	um	den	Bildungsgang	
der	Abendrealschule	in	Köln	(neben	demjenigen	in	Bergheim)	zu	
erweitern,	jeweils	zum	1.8.2024.	Die	Standorte	Dagobertstraße	und	
Gereonsmühlengasse	können	und	sollen	bei	dieser	Zusammenlegung	
erhalten	bleiben.

Die	Schulkonferenzen	von	Abendrealschule	und	Abendgymnasium	werden	
bis	zum	Sommer	2023	entsprechend	beraten	und	Voten	für	den	
Schulträger	vorlegen.	
Das	„Abendgymnasium	Köln	WBK“	ändert	seinen	Namen	in		
„Weiterbildungskolleg	Köln	-	Abendgymnasium	und	Abendrealschule“	
Schwankungen	
Auch	wenn	die	Zahl	der	Studierenden	kün7ig	nur	schwer	zu	
prognos4zieren	ist,	gehen	wir	zunächst	nicht	davon	aus,	dass	die	Zahlen	
sprungha7	steigen.		
In	der	Corona-Zeit	hat	sich	gezeigt,	dass	viele	Studierende	-	teilweise	in	
mehreren	Anläufen	-	versucht	haben,	in	den	Systemen	des	Zweiten	
Bildungswegs	Fuß	zu	fassen.	Dadurch	sind	hinsichtlich	der	Schülerzahlen	
in	den	vergangenen	Jahren	größere	Schwankungen	entstanden,	die	zu	
Unsicherheiten	bei	der	Planung	von	Unterricht	und	Stundenplan	geführt	
haben.	In	einem	größeren	System	kann	au7retenden	Schwankungen	
wesentlich	besser	begegnet	werden,	sodass	sie	einfacher	aufzufangen	
sind.	Neben	den	zurückgehenden	Schülerzahlen	wird	eine	weitere	
Pensionierungswelle	auf	uns	zukommen,	die	eine	kleine	Schule	an	
Grenzen	der	Unterrichtsgestaltung	bringt.	
Mindestgröße	
Die	Mindestgröße	eines	WBK	ist	grundsätzlich	mit	240	Studierenden	
definiert.	Dieselbe	Größe	gilt	auch	für	ein	eigenständiges	
Abendgymnasium	oder	ein	Kolleg.	Für	die	eigenständige	Abendrealschule	
liegt	die	Mindestgröße	bei	160	Studierenden.	Die	Abendrealschule	Köln	
liegt	(nach	650	Studierenden	vor	10	Jahren)	mit	derzeit	212	Studierenden	
in	einem	Rahmen,	der	für	die	Zukun7	nicht	unbedingt	das	Erreichen	der	
Mindestgröße	zu	garan4eren	scheint.	Im	Verbund	mit	den	anderen	
Bildungsgängen	an	den	Standorten	Gereonsmühlengasse	und	Bergheim	
wird	diese	Mindestgröße	jedoch	eingehalten	werden	können.		
PerspekJven	und	Durchlässigkeit

Jüngeren	Schülern	zu	Beginn	der	weiterführenden	Schule	in	einem	
Schulverbund	eine	Abiturperspek4ve	anzubieten,	bedeutet	für	eine	
Sekundar-	oder	Realschule	einen	Wefbewerbsvorteil,	da	die	Schüler	je	
nach	Leistung	und	Schullaugahn	im	selben	System	unterschiedliche	
Abschlüsse	anstreben	und	auch	erreichen	können.	In	ähnlicher	Weise	gilt	
dies	auch	für	eine	Abendrealschule;	in	unmifelbarer	Nähe	zu	und	im	
selben	System	mit	einem	Abendgymnasium	werden	deutlich	mehr	Schüler	
das	Abitur	oder	Fachabitur	am	Abendgymnasium	anstreben	als	an	einer	
isolierten	Abendrealschule.	Auch	das	Lehrpersonal	ist	den	Studierenden	
von	Anfang	an	vertraut,	der	weitere	Schulbesuch	am	Weiterbildungskolleg	
Köln	wäre	somit	einfacher .	
Synergien	
Einzelne	kleine	Schulen	werden	bei	der	Planung	des	Unterrichtseinsatzes	
häufiger	vor	Probleme	gestellt	als	größere	Schulen.	Der	Grund	hierfür	liegt	
in	der	dann	o7	fehlenden	Möglichkeit,	auf	Unterrichtsausfälle	
angemessen	reagieren	zu	können.	In	einem	größeren	Verbund	oder	
System	können	diese	Ausfälle	oder	Veränderungen	weitaus	besser	
kompensiert	werden.	Lehrerinnen	und	Lehrer	an	Abendgymnasium	oder	
Abendrealschule	können	grundsätzlich	auch	am	jeweils	anderen	
Bildungsgang	eingesetzt	werden,	unter	Beachtung	der	jeweiligen	
Lehrbefähigungen.	Weil	hierfür	o7	eine	große	Flexibilität	erforderlich	ist,	
gelingt	dies	an	einem	System	weitaus	effek4ver	als	durch	eine	
entsprechende	Abordnung	oder	Versetzung	durch	die	Schulaufsicht.	
BAN	
Von	Beginn	an	ist	das	Abendgymnasium	integraler	Bestandteil	der	
Bildungslandscha7	Altstadt	Nord	(BAN).	Daneben	bestehen	besondere	
Möglichkeiten	der	Stärkung	der	Bildungslandscha7	insofern,	als	die	
Hauptschule	am	Rhein	seit	langem	ein	Teil	der	BAN	ist	und	mit	der	
Abendrealschule	dasselbe	Gebäude	in	der	Dagobertstraße	teilt.	Die	
Ungleichzei4gkeit,	dass	die	Abendrealschule	dagegen	noch	nicht	der	BAN	
angehören	kann,	ist	mit	der	Zusammenlegung	beendet.	
19.1.23	
Gez.:	Schulleitungsteams	des	AG	und	der	ARS:	
	für	das	AG	und	 	für	die	ARS

Beratungsverlauf (3)

21.08.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
24.08.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2023 Rat
TOP 10.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1838/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
14.08.2023
Erstellt
30.05.2023 17:18