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AN/1148/2025

Prüfung der Anordnung von Tempo 30 Bereichen an bestehenden Fußgängerüberwegen in der Rösrather Straße in Rath/Heumar

Antrag nach § 3 BV8 (SPD) 21.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 04.09.2025, TOP 7.6

Antrag nach § 3 (SPD BV8)

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Antrag nach § 3 (SPD BV8)

4006 Zeichen

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Kalk 
 
SPD-Bezirksf raktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln  
 
 
 
 
 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 20.08.2025 
AN/1148/2025 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.09.2025 
TOP 7.6 
 
Prüfung der Anordnung von Tempo 30 Bereichen an bestehenden 
Fußgängerüberwegen in der Rösrather Straße in Rath/Heumar 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie um Aufnahme des o.g. An-
trags in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 04.09.2025. 
 
Innerhalb geschlossener Wohngebiete wie dem Stadtteil Rath/Heumar dient eine 
weitgehende Festsetzung von Geschwindigkeitsbegrenzungen auch auf Durch-
gangsstraßen der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden, verringert den 
Verkehrslärm zugunsten der Anwohnenden und verbessert Umwelt - und Klima-
schutz. 
 
Bereits mit Beschluss vom 28.01.2016 (AN /1751/2015 und AN/0208/2016) hat die 
Bezirksvertretung Kalk die Anordnung von Tempo 30 auf der Rösrather Straße zwi-
schen Mauspfad und Brück-Rather-Steinweg insgesamt gefordert.  
Bezirksrathaus Kalk  
Kalker Hauptstraße 247-273 
51103 Köln 
Telefon (02 21) 221 98 302 
Telefax (02 21) 221 98 927 
E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de 
Internet: w ww.koelnspd.de 
 
Christian Robyns 
Fraktionsvorsitzender 
Telefon: 0172 2891631 
E-Mail: christian.robyns@gmail.com

Die Umsetzung erfolgte jedoch nur sehr eingeschränkt und punktuell, da die StVO in 
ihrer bis 2024 geltenden Fassung besondere Vorgaben an die Anordnung von 
Tempo 30 Bereichen machte, die nach Einschätzung der Verwaltung vorliegend nicht 
erfüllt waren.  
Mit der seit Oktober 2024 in Kraft befindlichen StVO-Novelle und den im April 2025 
dazu in Kraft getretenen Verwaltungsvorschriften ergeben sich neue rechtliche Mög-
lichkeiten für die kommunalen Straßenverkehrsbehörden.  
 
Dies gilt insbesondere auch für Fußgängerüberwege: Tempo 30 kann nunmehr im 
unmittelbaren Bereich von Zebrastreifen angeordnet werden, insbesondere bei ein-
geschränkten Sichtverhältnissen oder wenn der Überweg häufig missachtet wird. Die 
Anordnung ist auf bis zu 300 Meter vor und hinter dem Überweg möglich. 
 
Nach Auffassung der antragstellenden Fraktion sind diese Voraussetzungen in den 
genannten Bereichen aufgrund der örtlichen Verhältnisse gegeben. Aufgrund der 
Kurvenlage der Fahrbahn, der bestehenden Bebauung und geparkter Fahrzeuge ist 
die Sicht der Fahrzeugführenden auf die Fußgängerüberwege eingeschränkt. Zudem 
kann beobachtet werden, dass der Vorrang der querenden Fußgänger*innen häufig 
missachtet wird.  
 
Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung sind zwischen zwei Tempo-30-Bereichen 
nun auch Verbindungsabschnitte von bis zu 500m rechtlich möglich. 
 
Vor diesem Hintergrund bittet die SPD -Fraktion die Bezirksvertretung Kalk fol-
genden Beschluss zu fassen:  
 
Beschluss: 
 
1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auf einer Länge von jeweils bis zu 300 
Metern vor und hinter nachfolgend genannten bestehenden Fußgängerüberwe-
gen in der Rösrather Straße in Rath/Heumar die Anordnung von Tempo 30 mög-
lich ist und dies umzusetzen:  
 
1.1. Nähe Abzweigung zum Sengerweg 
1.2. am Kreisverkehr/ Einmündung Lützerathstraße 
1.3. Höhe Abzweigung zur Rather Schulstraße 
1.4. Höhe Kurt-Henn-Platz.

2. Die Verwaltung wird zudem beauftragt zu prüfen, ob die Verbindung zwischen be-
stehenden und neu einzurichtenden Tempo-30-Bereichen in der Rösrather 
Straße in der Ortslage Rath/Heumar zur Schaffung eines oder mehrerer durchge-
hender Abschnitte gemäß neuer VwV-StVO insgesamt auf Tempo 30 beschränkt 
werden kann. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Christian Robyns   gez. Oliver Krems 
 
Christian Robyns     Oliver Krems  
Fraktionsvorsitzender    stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

04.09.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 7.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1148/2025
Typ
Antrag nach § 3 BV8 (SPD)
Datum
21.08.2025
Erstellt
21.08.2025 08:24