AN/1148/2025
Prüfung der Anordnung von Tempo 30 Bereichen an bestehenden Fußgängerüberwegen in der Rösrather Straße in Rath/Heumar
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Antrag nach § 3 (SPD BV8)
4006 Zeichen
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk SPD-Bezirksf raktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 20.08.2025 AN/1148/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.09.2025 TOP 7.6 Prüfung der Anordnung von Tempo 30 Bereichen an bestehenden Fußgängerüberwegen in der Rösrather Straße in Rath/Heumar Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie um Aufnahme des o.g. An- trags in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 04.09.2025. Innerhalb geschlossener Wohngebiete wie dem Stadtteil Rath/Heumar dient eine weitgehende Festsetzung von Geschwindigkeitsbegrenzungen auch auf Durch- gangsstraßen der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmenden, verringert den Verkehrslärm zugunsten der Anwohnenden und verbessert Umwelt - und Klima- schutz. Bereits mit Beschluss vom 28.01.2016 (AN /1751/2015 und AN/0208/2016) hat die Bezirksvertretung Kalk die Anordnung von Tempo 30 auf der Rösrather Straße zwi- schen Mauspfad und Brück-Rather-Steinweg insgesamt gefordert. Bezirksrathaus Kalk Kalker Hauptstraße 247-273 51103 Köln Telefon (02 21) 221 98 302 Telefax (02 21) 221 98 927 E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de Internet: w ww.koelnspd.de Christian Robyns Fraktionsvorsitzender Telefon: 0172 2891631 E-Mail: christian.robyns@gmail.com Die Umsetzung erfolgte jedoch nur sehr eingeschränkt und punktuell, da die StVO in ihrer bis 2024 geltenden Fassung besondere Vorgaben an die Anordnung von Tempo 30 Bereichen machte, die nach Einschätzung der Verwaltung vorliegend nicht erfüllt waren. Mit der seit Oktober 2024 in Kraft befindlichen StVO-Novelle und den im April 2025 dazu in Kraft getretenen Verwaltungsvorschriften ergeben sich neue rechtliche Mög- lichkeiten für die kommunalen Straßenverkehrsbehörden. Dies gilt insbesondere auch für Fußgängerüberwege: Tempo 30 kann nunmehr im unmittelbaren Bereich von Zebrastreifen angeordnet werden, insbesondere bei ein- geschränkten Sichtverhältnissen oder wenn der Überweg häufig missachtet wird. Die Anordnung ist auf bis zu 300 Meter vor und hinter dem Überweg möglich. Nach Auffassung der antragstellenden Fraktion sind diese Voraussetzungen in den genannten Bereichen aufgrund der örtlichen Verhältnisse gegeben. Aufgrund der Kurvenlage der Fahrbahn, der bestehenden Bebauung und geparkter Fahrzeuge ist die Sicht der Fahrzeugführenden auf die Fußgängerüberwege eingeschränkt. Zudem kann beobachtet werden, dass der Vorrang der querenden Fußgänger*innen häufig missachtet wird. Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung sind zwischen zwei Tempo-30-Bereichen nun auch Verbindungsabschnitte von bis zu 500m rechtlich möglich. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD -Fraktion die Bezirksvertretung Kalk fol- genden Beschluss zu fassen: Beschluss: 1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auf einer Länge von jeweils bis zu 300 Metern vor und hinter nachfolgend genannten bestehenden Fußgängerüberwe- gen in der Rösrather Straße in Rath/Heumar die Anordnung von Tempo 30 mög- lich ist und dies umzusetzen: 1.1. Nähe Abzweigung zum Sengerweg 1.2. am Kreisverkehr/ Einmündung Lützerathstraße 1.3. Höhe Abzweigung zur Rather Schulstraße 1.4. Höhe Kurt-Henn-Platz. 2. Die Verwaltung wird zudem beauftragt zu prüfen, ob die Verbindung zwischen be- stehenden und neu einzurichtenden Tempo-30-Bereichen in der Rösrather Straße in der Ortslage Rath/Heumar zur Schaffung eines oder mehrerer durchge- hender Abschnitte gemäß neuer VwV-StVO insgesamt auf Tempo 30 beschränkt werden kann. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Robyns gez. Oliver Krems Christian Robyns Oliver Krems Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1148/2025
- Typ
- Antrag nach § 3 BV8 (SPD)
- Datum
- 21.08.2025
- Erstellt
- 21.08.2025 08:24