1458/2021
Förderung der Digitalisierung durch den Krankenhauszukunftsfond (KHZF)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 18.05.2021 1458/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Digitalisierungsausschuss 07.06.2021 Förderung der Digitalisierung durch den Krankenhauszukunftsfond (KHZF) Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) soll die Digitalisierung der Krankenhäuser vorantreiben. Durch den Krankenhauszukunftsfond (KHZF) fördern Bund und Land Projekte für die Digitalisierung in Krankenhäusern. Vor diesem Hintergrund bat die CDU-Fraktion im Digitalisierungsausschuss des Rates der Stadt Köln um die Beantwortung einiger Fragen, zu der die Verwaltung nachfolgend Stellung nimmt: Frage 1: Wie viel Geld kann Köln beantragen? Antwort: Grundsätzlich stehen für NRW 630 Mio. € an Bundeshilfen und 270 Mio. € an Landeshilfen zur Verfü- gung. Bei dem Gesamtvolumen von 900 Mio. € sind gewisse Prozentsätze für bestimmte Klinikbetrei- ber reserviert (z.B. 10 % für Unikliniken). Es erfolgt keine Unterscheidung nach Städten, sondern es wird ausschließlich auf die Klinikbetreiber abgestellt. Wichtig ist, dass seitens der Betreiber im Rah- men des Anmeldeverfahrens die entsprechenden Kriterien erfüllt sind. Weiterhin dürfen die Maß- nahmen frühestens am 02.09.2020 begonnen worden sein. Im Schreiben des MAGS und insbeson- dere im Merkblatt ist auch die Bemerkung enthalten: „Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.“ Inzwischen hat die Bewilligungsbehörde einen vorläufigen Höchstbetrag von ca. 12 Mio. € für die Kli- niken der Stadt Köln gGmbH mit ihren drei Standorten festgelegt. Inwiefern es dabei bleiben wird, hängt vom Antragsverhalten der übrigen förderfähigen Krankenhäuser ab. Die Kliniken der Stadt Köln beabsichtigen, Förderanträge mit einem Gesamtvolumen von ca. 30 Mio. € einzureichen. Inwiefern und in welchem Umfang andere Krankenhäuser auf dem Stadtgebiet Köln an den Förder- mitteln partizipieren, ist der Verwaltung derzeit nicht bekannt. Frage 2. Bis wann müssen Anträge gestellt werden? Antwort: Die Förderanträge können im Zeitraum zwischen dem 17. und 30.Mai 2021 gestellt werden. Frage 3: Was kann gefördert werden und wie werden die Bedarfe ermittelt? Antwort: Aus Mitteln des KHZG können notwendige Investitionen in folgenden Bereichen gefördert werden: - Notaufnahme - Patientenportale 2 - Digitale Pflege- & Behandlungsdokumentation - Entscheidungsunterstützungssystem - Medikationsmanagement - Leistungsanforderung - Leistungsabstimmung und Cloud-Computing Systeme - Versorgungsnachweissystem für Betten - Telemedizinische Netzwerke und Robotik - Informationssicherheit - Anpassung von Patientenzimmer an Epidemie-Behandlungserfordernisse Die Bedarfe ergeben sich aus den Anmeldungen der einzelnen Krankenhäuser. Für die Kliniken Köln sind insbesondere die Bereiche Patientenportal, Digitale Patientenakte, IT- Sicherheit und Medizintechnik relevant. Frage 4: Gibt es darüber hinaus weitere Förderprogramme, die Mittel nach Köln bringen? Antwort: Die als Anlage 1 beigefügte Liste gibt einen Überblick über die von der Kliniken der Stadt Köln gGmbH derzeit beantragten bzw. zu beantragen geplanten Fördermittel von Bund und Land. Frage 5: Ab wann erfolgt die Umsetzung in Köln und bis wann sind die Fördermittel investiert? Antwort: Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach Antragsgenehmigung (3 Monate nach Antragstellung) und muss innerhalb von 3 Jahren nach Genehmigung bzw. bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Gez. Prof. Dr. Diemert
Anlage 1: Überblick über Fördergelder und laufende Anträge
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Anlage 1 Überblick über Fördergelder und laufende Anträge der Kliniken Köln Bereits vereinnahmt: 1. Sonderinvestitionsprogramm Krankenhäuser 2020 – Billigungsförderung für alle drei Häuser, insgesamt EUR 12,6 Mio., umzusetzen bis Juni 2022 (18 Monate nach Auszahlung) Projekt: Neubau Radiologie Merheim – noch nicht bewilligt. Beantragt oder noch offen: 2. „MAGS“ (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW) Strukturfonds 2020 Die Geschäftsführung plant, hier Mittel i.H.v. 31,6 Mio. € für die Standortsanierung Merheim zu akquirieren (Dauer mind. bis 2026 für Stationen, OP, Zentrale Notaufnahme Merheim). 3. Krankenhauszukunftsfonds Krankenhauszukunftsgesetz Förderung insbesondere notwendiger Investitionen in den Bereichen Digitalisierung, IT- und Cybersicherheit über das BAS (Bundesamt für soziale Sicherung). 4. Einzelförderung MAGS 2021 NRW – Förderung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Krankenhausinfrastruktur. Antragsfrist endet am 15. Mai 2021, Umsetzung innerhalb von 3 Jahren Förderkriterium 1: Das Fördervorhaben dient der Stärkung der geburtshilflichen Versorgung. Die Möglichkeit auf Einzelförderung kann gesteigert werden, wenn das Fördervorhaben im Zusammenhang mit hebammengeleiteten Kreißsälen steht. Förderkriterium 2: Das Fördervorhaben dient der Stärkung der Versorgung von Kindern- und Jugendlichen ( In der Förderperiode 2021 stehen Mittel in Höhe von insgesamt 100 Mio. € für die Einzelförderung zur Verfügung. 5. Baupauschale NRW (MAGS) Bestandteil der „dualen Krankenhausfinanzierung“ Die Kliniken Köln erhalten jährlich ca. 9,5 Mio. € aus der Baupauschale zur Finanzierung von Baumaßnahmen, Erstausstattungen und Wiederbeschaffungen für den Krankenhausbetrieb.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1458/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 18.05.2021
- Erstellt
- 19.04.2021 11:04