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1458/2021

Förderung der Digitalisierung durch den Krankenhauszukunftsfond (KHZF)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 18.05.2021

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Nächste Beratung: Digitalisierungsausschuss, Sitzung am 07.06.2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 1: Überblick über Fördergelder und laufende Anträge

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3687 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 18.05.2021 
 1458/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Digitalisierungsausschuss 07.06.2021 
 
Förderung der Digitalisierung durch den Krankenhauszukunftsfond (KHZF) 
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) soll die Digitalisierung der Krankenhäuser vorantreiben. 
Durch den Krankenhauszukunftsfond (KHZF) fördern Bund und Land Projekte für die Digitalisierung 
in Krankenhäusern. 
 
Vor diesem Hintergrund bat die CDU-Fraktion im Digitalisierungsausschuss des Rates der Stadt Köln 
um die Beantwortung einiger Fragen, zu der die Verwaltung nachfolgend Stellung nimmt:  
 
Frage 1: 
Wie viel Geld kann Köln beantragen? 
 
Antwort: 
Grundsätzlich stehen für NRW 630 Mio. € an Bundeshilfen und 270 Mio. € an Landeshilfen zur Verfü-
gung. Bei dem Gesamtvolumen von 900 Mio. € sind gewisse Prozentsätze für bestimmte Klinikbetrei-
ber reserviert (z.B. 10 % für Unikliniken). Es erfolgt keine Unterscheidung nach Städten, sondern es 
wird ausschließlich auf die Klinikbetreiber abgestellt. Wichtig ist, dass seitens der Betreiber im Rah-
men des Anmeldeverfahrens die entsprechenden Kriterien erfüllt sind.  Weiterhin dürfen die Maß-
nahmen frühestens am 02.09.2020 begonnen worden sein. Im Schreiben des MAGS und insbeson-
dere im Merkblatt ist auch die Bemerkung enthalten: „Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. 
Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen 
der verfügbaren Haushaltsmittel.“  
Inzwischen hat die Bewilligungsbehörde einen vorläufigen Höchstbetrag von ca. 12 Mio. € für die Kli-
niken der Stadt Köln gGmbH mit ihren drei Standorten festgelegt. Inwiefern es dabei bleiben wird, 
hängt vom Antragsverhalten der übrigen förderfähigen Krankenhäuser ab. Die Kliniken der Stadt Köln 
beabsichtigen, Förderanträge mit einem Gesamtvolumen von ca. 30 Mio. € einzureichen. 
Inwiefern und in welchem Umfang andere Krankenhäuser auf dem Stadtgebiet Köln an den Förder-
mitteln partizipieren, ist der Verwaltung derzeit nicht bekannt. 
 
Frage 2. 
Bis wann müssen Anträge gestellt werden? 
 
Antwort: 
Die Förderanträge können im Zeitraum zwischen dem 17. und 30.Mai 2021 gestellt werden. 
 
Frage 3: 
Was kann gefördert werden und wie werden die Bedarfe ermittelt? 
 
Antwort: 
Aus Mitteln des KHZG können notwendige Investitionen in folgenden Bereichen gefördert werden: 
- Notaufnahme 
- Patientenportale

2 
 
- Digitale Pflege- & Behandlungsdokumentation 
- Entscheidungsunterstützungssystem 
- Medikationsmanagement 
- Leistungsanforderung  
- Leistungsabstimmung und Cloud-Computing Systeme 
- Versorgungsnachweissystem für Betten 
- Telemedizinische Netzwerke und Robotik 
- Informationssicherheit 
- Anpassung von Patientenzimmer an Epidemie-Behandlungserfordernisse 
 
Die Bedarfe ergeben sich aus den Anmeldungen der einzelnen Krankenhäuser.  
Für die Kliniken Köln sind insbesondere die Bereiche Patientenportal, Digitale Patientenakte, IT-
Sicherheit und Medizintechnik relevant. 
 
Frage 4: 
Gibt es darüber hinaus weitere Förderprogramme, die Mittel nach Köln bringen? 
 
Antwort: 
Die als Anlage 1 beigefügte Liste gibt einen Überblick über die von der Kliniken der Stadt Köln 
gGmbH derzeit beantragten bzw. zu beantragen geplanten Fördermittel von Bund und Land. 
 
Frage 5: 
Ab wann erfolgt die Umsetzung in Köln und bis wann sind die Fördermittel investiert? 
 
Antwort: 
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach Antragsgenehmigung (3 Monate nach Antragstellung) 
und muss innerhalb von 3 Jahren nach Genehmigung bzw. bis Ende 2024 abgeschlossen sein. 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Anlage 1: Überblick über Fördergelder und laufende Anträge

1761 Zeichen

Anlage 1 
 
Überblick über Fördergelder und laufende Anträge der Kliniken Köln 
 
Bereits vereinnahmt:  
1. Sonderinvestitionsprogramm Krankenhäuser 2020 – Billigungsförderung für alle 
drei Häuser, insgesamt EUR 12,6 Mio., umzusetzen bis Juni 2022 (18 Monate nach 
Auszahlung) Projekt: Neubau Radiologie Merheim – noch nicht bewilligt.  
 
Beantragt oder noch offen: 
2. „MAGS“ (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW) Strukturfonds 
2020 
Die Geschäftsführung plant, hier Mittel i.H.v. 31,6 Mio. € für die Standortsanierung 
Merheim zu akquirieren (Dauer mind. bis 2026 für Stationen, OP, Zentrale 
Notaufnahme Merheim).  
 
3. Krankenhauszukunftsfonds Krankenhauszukunftsgesetz  
Förderung insbesondere notwendiger Investitionen in den Bereichen Digitalisierung, 
IT- und Cybersicherheit über das BAS (Bundesamt für soziale Sicherung).  
 
4. Einzelförderung MAGS 2021 NRW –  
Förderung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Krankenhausinfrastruktur. 
Antragsfrist endet am 15. Mai 2021, Umsetzung innerhalb von 3 Jahren 
 Förderkriterium 1: Das Fördervorhaben dient der Stärkung der geburtshilflichen 
Versorgung. Die Möglichkeit auf Einzelförderung kann gesteigert werden, wenn 
das Fördervorhaben im Zusammenhang mit hebammengeleiteten Kreißsälen 
steht. 
 
 Förderkriterium 2: Das Fördervorhaben dient der Stärkung der Versorgung von 
Kindern- und Jugendlichen ( 
 
In der Förderperiode 2021 stehen Mittel in Höhe von insgesamt 100 Mio. € für die 
Einzelförderung zur Verfügung.  
5. Baupauschale NRW (MAGS) Bestandteil der „dualen Krankenhausfinanzierung“ 
Die Kliniken Köln erhalten jährlich ca. 9,5 Mio. € aus der Baupauschale zur 
Finanzierung von Baumaßnahmen, Erstausstattungen und Wiederbeschaffungen für 
den Krankenhausbetrieb.

Beratungsverlauf (1)

07.06.2021 Digitalisierungsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1458/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
18.05.2021
Erstellt
19.04.2021 11:04