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0489/2025/2

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Böll aus der Sondersitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung und des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 02.07.2025 zur Katholischen Hauptschule Großer Griechenmarkt 76, 50676 Köln-Süd

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 15.01.2026

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 27.01.2026, TOP 2.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5397 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 15.01.2026 
 0489/2025/2 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 19.01.2026 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 27.01.2026 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Böll aus der Sondersitzung des 
Ausschusses Schule und Weiterbildung und des Betriebsausschusses 
Gebäudewirtschaft vom 02.07.2025 zur Katholischen Hauptschule Großer 
Griechenmarkt 76, 50676 Köln-Süd 
Anfrage: 
Zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) zur Beschlussvorlage 0489/2025, 
RPA-Nummer 143/24/02/25, bittet RM Böll die Themen, die das Rechnungsprüfungsamt mit 
der Stellungnahme aufgeworfen hat, nachträglich, schriftlich in einer Mitteilung zu beantwor-
ten.  
 
Die Stellungnahme betrifft die folgenden Themen:  
1. Die Unterlagen sind unzureichend und es lag zu wenig Zeit zur Prüfung vor. 
2. Die mit Anlage 2 vorgelegte pauschale Kostenschätzung ist nicht verifizierbar. 
3. Es wurde keine Baubeschreibung vorgelegt, es liegen unzureichende Qualitäts- und 
Mengenangaben vor, es sind keine Zuwegungen und Außenanlagen enthalten und keine zeit-
liche Perspektive. 
4. Die Maßgaben von IV/2 (zweizügig statt dreizügig) wurde ignoriert. 
5. Die aktuelle Dringlichkeit wird angezweifelt; es wird unterstellt, dass die Dringlichkeits-
begründung dazu diente, die Prüfung durch 14 zu umgehen. 
 
Antwort der Verwaltung: 
Zu 1.) 
Bei der beabsichtigten Maßnahme sollen die Planungs- und Bauleistungen an ein Totalunter-
nehmen (TU) vergeben werden. Damit wird das Ziel verfolgt, die Kompetenz des Marktes zu 
nutzen und gegenüber Regelvergaben getrennt nach Fachlosen (Gewerken) die dringende 
Maßnahme zu beschleunigen. 
Die durch Verweis auf die Arbeitshilfen des RPA genannten Unterlagen sind im Falle einer ge-
planten Totalunternehmensvergabe, wie bei dieser Beschlussvorlage, nicht beizubringen, da 
Entwurfspläne und Bauzeitenpläne erst im Planungsverlauf nach Beauftragung durch ein To-
talunternehmen erbracht werden. Infolge der Festlegung der RPA-Prüfung nach der Schluss-
zeichnung konnte die vorgesehene RPA-Prüffrist aufgrund der Dringlichkeit nicht vor Einbrin-
gung in die Gremien eingehalten werden. 
 
Zu 2.) 
Die zur Beschlussvorlage mit Anlage 2 vorgelegte Kostenermittlung gibt die geschätzten Kos-
ten getrennt nach den Kostengruppen in der ersten Ebene wieder. Eine tiefere Betrachtung 
der Kosten unter Berücksichtigung von Mengen, Massen und Einheitspreisen, wie seitens des

2 
 
RPA gefordert, ist aufgrund des Wesens einer Totalunternehmensvergabe nicht möglich, da 
die Planungs- und Bauleistungen funktional beschrieben und von den bietenden Unterneh-
men pauschal bepreist werden. Eine funktionale Beschreibung beinhaltet die Qualitäten und 
technischen Anforderungen, beispielsweise die Einhaltung der Energieleitlinien der Stadt 
Köln, nicht jedoch detaillierte baukonstruktive Vorgaben. Dies ist im Falle der hier geplanten 
Modulbauweise auch nicht möglich, da unterschiedliche herstellerspezifische Systeme einer 
konkreten Vorgabe entgegenstehen beziehungsweise den Bietermarkt unnötig künstlich ein-
schränken und zu einer weniger wirtschaftlichen Vergabe führen würden. 
 
Zu 3.) 
Ein Totalunternehmens-Verfahren wird funktional ausgeschrieben. Die Bau- und Qualitäts-
standards der Stadt Köln werden hier ebenso zugrunde gelegt, wie auch die Energieleitlinien. 
Die seitens des RPA geforderten Ausstattungsdetails sind von der jeweiligen Planung des To-
talunternehmens abhängig, dem Wettbewerb unterzogen und werden im Rahmen der Ange-
botsprüfung geprüft. Anhaltspunkte für den Umfang der Maßnahme im Rahmen der Be-
schlussvorlage gibt Anlage 1c anhand der voraussichtlichen Volumina.  
 
Zu 4.) 
Die Änderung der Zügigkeit von 3 auf 2 Züge führt nach Prüfung der Verwaltung nicht zu einer 
Änderung der Vorlage. Der Austausch der Containereinheiten gegen Modulbauten ist im vor-
gesehenen Umfang erforderlich. 
 
Zu 5.)  
Ziel der Verwaltung ist es, angemessenen Raum für den Unterricht der Schüler*innen zu 
schaffen. Die Dringlichkeit der Maßnahme ist keinesfalls in der Umgehung von Prüffristen des 
RPA begründet, sondern im baulichen Zustand der bestehenden Containeranlagen. 
Der Empfehlung des RPA auf Grundlage eines kombinierten Planungs- und Bedarfsfeststel-
lungsbeschlusses eine stufenweise Beauftragung TU mit Abruf einer zweiten Stufe nach Prü-
fung und Beschlussfassung nach Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) vorzunehmen, wider-
spricht das Konzept einer Totalunternehmens-Vergabe in seinen Grundzügen. Zur Beauftra-
gung eines Totalunternehmens muss die Planungs- und Bauaufgabe funktional festgelegt 
sein. Die Erbringung der Leistung hinsichtlich Qualität, Kosten und Terminen auf Grundlage 
der in der Ausschreibung zuvor festgelegten Vorgaben liegt danach im Verantwortungsbereich 
des Totalunternehmens und wird durch die Verwaltung qualitätsgesichert. Eine zusätzliche 
Stufe in Form eines Baubeschlusses verursacht für das Totalunternehmen schwer kalkulier-
bare Termin- und Kostenrisiken, da das Beschlussverfahren weitgehend außerhalb seines 
Einflussbereichs liegt. Die Dauer des Verfahrens hängt nicht und das Ergebnis nur teilweise 
von seiner Leistung ab. Dadurch lässt sich die durch die Totalunternehmensvergabe ange-
strebte Beschleunigung der Maßnahme nicht erreichen.  
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

19.01.2026 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.01.2026 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0489/2025/2
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
15.01.2026
Erstellt
24.11.2025 14:42