V/0200/2010
Dingbängerweg - Querungshilfe in Höhe Vorholtweg
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Lageplan-Dingbängerweg-21-01-2010
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Beschlussvorlage
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V/0200/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Dingbängerweg - Querungshilfe in Höhe Vorholtweg - Baubeschluss Straßenbau - Beratungsfolge 22.04.2010 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 01.06.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der „Fahrbahnteiler Dingbängerweg in Höhe Vorholtweg“ wird auf der Grundlage der vom Tiefbau- amt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung (Lageplan Nr. 9958 Blatt 1(1) vom 04.09.2009) ausgebaut. II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 36.000 € entstehen. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitst ellung von Verkehrs- flächen und –anlagen Investitionsmaßnahme 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung 2010 36.000 Weitere Maß- Nahmen Insgesamt: 36.000 Vorlagen-Nr.: V/0200/2010 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 30.03.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0200/2010 Begründung: 1. Voraussetzungen Die Bezirksvertretung Münster-West hat in ihrer Sitzung am 30.04.2009 der Planung zur Errichtung eines Fahrbahnteilers Dingbängerweg in Höhe Vorholtweg zugestimmt und der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft hat die Planung mit der Beschlussvorlage Nr. V/0198/2009 am 07.05.2009 beschlossen. 2. Beschreibung der Baumaßnahme: Zur besseren Überquerbarkeit des relativ stark befahrenen Dingbängerweges wird in Höhe Vorholtweg 2 für den Fußgänger- und Radverkehr eine Mittelinsel als Querungshilfe realisiert. Hierzu wird die Fahrbahn beidseitig aufgeweitet. Die Fahrstreifen erhalten eine Durchfahrtsbreite von 3,25 m auf der östlichen und 3,50 m auf der westlichen Seite. Zielsetzung war, die anliegen- den gemeinsamen Geh- und Radwege im Überquerungsbereich auf 3 m zu bemessen. Der Fahr- bahnteiler selbst bemisst sich zu 2,50 m in der Tiefe und 9 m in der Länge. Die nutzbare Durch- gangsbreite beträgt 4,50 m. Der Hochbordstein wi rd im Sinne der Barrierefreiheit im Bereich der Fußgängerfurt auf 3 cm und im Bereich der Radfahrerführung auf 0,5 cm abgesenkt. Im Rahmen der Verlegung eines Datenkabels im östlichen Geh- und Radweg Dingbängerweg im Herbst 2009 wurde die östliche Fahrbahnaufweitung bereits hergestellt. 3. Ausschreibung und Bau: Die Maßnahme ist in der Jahresausschreibung des Tiefbauamtes im Jahr 2010 enthalten. Der Ausbau ist im 3. Quartal 2010 vorgesehen. Die Verkehrsführung wird auf den aktuellen Baufortschritt ausgerichtet. Mit kurzzeitigen Behinde- rungen muss gerechnet werden. 4. Beiträge Dritter / Zuschüsse: Mit den neuen Bestimmungen zur Förderung des Kommunalen Straßenbaus wurde die Bagatell- grenze für förderfähige Maßnahmen „Verkehrswichtige Straßen“, „Schulwegsicherung“ u. a. auf 100.000 EUR erhöht. Die Maßnahme ist somit nicht mehr förderfähig. Beiträge Dritter (KAG, BauGB) fallen nicht an. Zuschüsse werden nicht erwartet. 5. Genehmigungen / Vereinbarungen: Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen: Liegenschaftliche Regelungen wurden nicht angezeigt. Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. In Vertretung Schultheiß Stadtdirektor Anlage: Lageplan
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Dingbängerweg
- Vorholtweg 2
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0200/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.03.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37