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0174/2025

Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betr. Sachstand Aurelis Grundstück, Am Alten Güterbahnhof

Beantwortung einer Anfrage (BV) 21.01.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 03.02.2025, TOP 6.16.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2512 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 0174/2025 
Freigabedatum 20.01.2025  
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2025 
 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betr. Sachstand 
Aurelis Grundstück, Am Alten Güterbahnhof 
Die Gebäude auf der Ostspitze an der Straße “Am Alten Güterbahnhof” wurden abgerissen 
und die Bäume an der Vogelsanger Straße bereits vor zwei Jahren gefällt. Seitdem ist auf 
dem Gelände nichts mehr passiert. Vor diesem Hintergrund fragen wir an: 
 
1. Warum wurde noch nicht mit dem Bau begonnen und für wann ist der Baubeginn ge-
plant? 
2. Bis wann ist mit einer Fertigstellung des Projektes zu rechnen? 
3. Welche weiteren Schritte sind seitens der Verwaltung geplant, wenn das Grundstück 
nicht bebaut wird? 
4. Wie kann das Gelände bis zum Baubeginn wieder zur Zwischennutzung zur Verfügung 
gestellt werden? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1 und 2) Zu den betreffenden Flurstücken liegen vier in 2021 erteilte Baugenehmigungen 
zur Errichtung von Gebäuden vor. Diese beinhalten zum einen die Errichtung einer zweige-
schossigen Tiefgarage, zum anderen die Errichtung eines Hochhauses als Bürogebäude mit 
einer Gastronomieeinheit, außerdem die Errichtung eines weiteren Bürogebäudes auch mit 
einer Gastronomieeinheit und letztlich die Errichtung eines weiteren (reinen) Bürogebäudes. 
 
Eine Anzeige zum Baubeginn dieser v. g. Baugenehmigungen liegt noch nicht vor. Da es ei-
ner Bauherrnschaft im Rahmen der Dispositionsbefugnis aus Art. 14 Grundgesetz (GG) frei-
steht, sowohl über die inhaltliche als auch zeitliche Dimension einer Bauausführung ganz al-
lein zu bestimmen (sog. Baufreiheit), kann die Verwaltung keine Prognose zur Frage eines 
Baubeginns und Baufertigstellung abgeben.  
 
Zu 3) Die Stadtverwaltung kann mangels Rechtsgrundlage nicht auf die Entwicklung des 
Grundstücks einwirken. Es liegen auch sonst keine Erkenntnisse dazu heute vor. 
 
Zu 4) Eine Zwischennutzung (abgesehen davon, dass so etwas wohl auch eine neue Bauge-
nehmigung benötigte) kann grundsätzlich nur veranlassen/zulassen, wer die Eigentümerschaft 
über ein Grundstück bzw. Gebäude hat. Da das Eigentum am angefragten Grundstück nicht 
bei der Stadt Köln liegt und auch sonst keine vorvertraglichen Bindungen an die Stadt Köln 
erkennbar sind, kann die Verwaltung angesichts des Eigentumsschutzes aus Art 14 GG nichts 
zu einer Zwischennutzung veranlassen.

Beratungsverlauf (1)

03.02.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.16.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Vogelsanger Straße
  • Am Alten Güterbahnhof

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Details

Aktenzeichen
0174/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
21.01.2025
Erstellt
16.01.2025 10:22