V/0184/2011
Altenberger Straße - Verbesserung der Querung "Am Baumberger Hof - Sebastianstraße"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
6226 Zeichen
V/0184/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Altenberger Straße - Verbesserung der Querung "Am Baumberger Hof - Sebastianstraße" - Baubeschluss Straßenbau - Beratungsfolge 03.05.2011 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 05.05.2011 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 17.05.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Querung „Am Baumberger Hof - Sebastianstraße“ über die Altenberger Straße wird auf der Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung (Lageplan Nr. 10113 Blatt 1(1) ausgebaut. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 18.000 € für die neue Bordsteinführung und die Bodenindikatoren und ca. 4.500 € für das Versetzen des Am- pelmastes und die Ausrüstung mit Blindensignalgebern entstehen. Die erforderlichen Mittel stehen im Teilergebnisplan nachstehender Produktgruppe wie folgt zur Verfügung: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs- flächen und Anlagen Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2011 22.500 Insgesamt: 22.500 Vorlagen-Nr.: V/0184/2011 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 06.04.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0184/2011 Begründung: 1. Voraussetzungen Mit dem Antrag lfd. Nr. A-W/0023/2010 der CDU-Fraktion vom 02.08.2010 wurde der Einbau einer Hilfe für Sehbehinderte an der Ampel Altenberger Straße / Am Baumberger Hof angeregt. Bei einer Vorstellung des Projektes vor Vertretern der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Ver- kehr“ der „Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ (KIB) und des Blinden- und Sehbehindertenvereins Münster erhielt die Erstellung der „Teststrecke für eine getrennte Querung“ in Nienberge die volle Zustimmung. 2. Beschreibung der Baumaßnahme: Der Gehweg an der Altenberger Straße entlang des Hauses „Am Baumberger Hof 2“ ist mit ei- ner Breite von ca. 1,30 m sehr gering bemessen. Ein Begegnungsfall von zwei Rollstuhlfahrern bzw. einem Kinderwagen und einem Rollstuhl ist nicht möglich. Ebenso ist die Neigung des Gehweges zur Fahrbahn derzeit sehr stark. Geplant ist die Aufweitung des Gehweges in die Fahrbahn hinein, so dass neben einer Gehflä- che mit einer Breite von 2,00 m auch ein 1,50 m breites Grünbeet entsteht. Der Fußgänger wird durch eine neue Bordsteinführung besser vor abbiegenden PKW geschützt. Auf dieser Gehwegseite entsteht erstmalig eine große Aufstellfläche für Fußgänger, der Mast der Ampelanlage kann näher an den Fahrbahnrand gesetzt werden, so dass die Querungs- strecke auf der Fahrbahn verkürzt wird. Der Parkstreifen wird baulich getrennt. Als Test wird hier eine „getrennte Querung“ für Menschen mit Sinneseinschränkungen und Mobilitätseinschränkungen angeboten. Der blinde oder sehbehinderte Mensch wird über ein 90 cm breites Aufmerksamkeitsfeld aus weißen Noppenplatten auf die Querung aufmerksam gemacht. Folgt er den Noppenplatten in Richtung Fahrbahnrand, so wird er 60 cm vor der weißen Bordsteinkante durch ein Richtungs- feld aus weißen Rippenplatten, die in Gehrichtung verlegt sind, auf die Fahrbahn als „Hinder- nis“ hingewiesen. Im Schwenkbereich des Taststockes befindet sich der Ampelmast mit dem Blindensignalgeber, der dann betätigt werden kann. Springt die Ampel auf „grün“, so wird der blinde Mensch durch die Vibration im Gerät und das Freigabesignal der Ampel darauf hinge- wiesen. Er erreicht die andere Fahrbahnseite, indem er dem Signal der gegenüberliegenden Ampel folgt. Den Fahrbahnrand erkennt er an dem Bordstein, das Richtungsfeld am Fahrbahn- rand nimmt ihn wieder auf, führt ihn in Richtung der sogenannten „inneren Leitlinie“, der Grün- fläche auf der Gehweghinterkante. Vor dem dort verlaufenden Radweg wird er wiederum durch eine bestimmte Anordnung der Bodenindikatoren gewarnt. Um den Kontrast für Menschen mit Sehbehinderungen zu verstärken, werden die weißen Plat- ten durch anthrazitfarbene Gehwegplatten eingefasst. Der mobilitätseingeschränkte Mensch kann zur besseren Querung einen Bereich nutzen, der auf das Fahrbahnniveau abgesenkt wird. Die Tastkante von 3 cm, die für blinde Menschen ein lebenswichtiger Hinweis auf die Grenze zwischen Fahrbahn und Gehweg bedeutet, kann ent- fallen. Stattdessen werden zwei Reihen weiße Rippenplatten quer verlegt, die den blinden Menschen davor warnen, unabsichtlich die Fahrbahn zu betreten und sich zu gefährden, die aber von mobilitätseingeschränkten Menschen problemlos zu queren sind. Diese Bauweise ist in Münster erstmalig und soll getestet werden. Nach dem Umbau werden Erfahrungen bei den Behindertenverbänden und den Mitgliedern der AG 5 der KIB durch das Tiefbauamt gesammelt und ausgewertet, um – vergleichbar mit den neuen Standards an Hal- testellen – die Baustandards an gesicherten Querungen (Ampeln, Füßgängerüberwegen) den neuen Entwicklungen und Erkenntnissen in Bezug auf „Bauen für Alle“ anzupassen. Speziell in - 3 - V/0184/2011 stadtgestalterisch sensiblen und historischen Bereichen im Stadtgebiet (z. B. der Altstadt) wer- den individuelle Lösungen möglich und notwendig sein. Diese Lösungssuche wird in enger Ab- stimmung mit der KIB und der Stadtgestaltung stattfinden. 3. Ausschreibung und Bau: Die Ausschreibung erfolgt direkt nach dem Baubeschluss, mit der Umsetzung wird im 3. Quartal 2011 gerechnet. Die Verkehrsführung wird vor Beginn mit dem Ordnungsamt abgestimmt. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse: Beiträge Dritter fallen nicht an. Zuschüsse werden nicht erwartet. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen: Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 6. liegenschaftliche Regelungen : Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Altenberger Straße
- Sebastianstraße
- Am Baumberger Hof 2
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0184/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.04.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37