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V/0184/2011

Altenberger Straße - Verbesserung der Querung "Am Baumberger Hof - Sebastianstraße"

Vorlagen 07.04.2011

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 17.05.2011, TOP 4.8

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6226 Zeichen

V/0184/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Altenberger Straße - Verbesserung der Querung "Am Baumberger Hof - Sebastianstraße" 
- Baubeschluss Straßenbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.05.2011 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
 Vorberatung 
05.05.2011 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
17.05.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Die Querung „Am Baumberger Hof - Sebastianstraße“ über die Altenberger Straße wird auf der 
Grundlage der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Ausführungsplanung (Lageplan Nr. 
10113 Blatt 1(1) ausgebaut.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 18.000 € für 
die neue Bordsteinführung und die Bodenindikatoren und ca. 4.500 € für das Versetzen des Am-
pelmastes und die Ausrüstung mit Blindensignalgebern entstehen. 
 
Die erforderlichen Mittel stehen im Teilergebnisplan nachstehender Produktgruppe wie folgt zur 
Verfügung: 
 
Teilergebnisplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen
  
Produktgruppe 1201 
 
Bereitstellung von Verkehrs-
flächen und Anlagen 
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
 
2011 
 
 
 
 
22.500 
 
 
 
 
 
Insgesamt: 22.500  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0184/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.04.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0184/2011 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
Mit dem Antrag lfd. Nr. A-W/0023/2010 der CDU-Fraktion vom 02.08.2010 wurde der Einbau 
einer Hilfe für Sehbehinderte an der Ampel Altenberger Straße / Am Baumberger Hof angeregt. 
Bei einer Vorstellung des Projektes vor Vertretern der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und  Ver-
kehr“ der „Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ (KIB) 
und des Blinden- und Sehbehindertenvereins Münster erhielt die Erstellung der „Teststrecke 
für eine getrennte Querung“ in Nienberge die volle Zustimmung. 
  
2. Beschreibung der Baumaßnahme: 
Der Gehweg an der Altenberger Straße entlang des Hauses „Am Baumberger Hof 2“ ist mit ei-
ner Breite von ca. 1,30 m sehr gering bemessen. Ein Begegnungsfall von zwei Rollstuhlfahrern 
bzw. einem Kinderwagen und einem Rollstuhl ist nicht möglich. Ebenso ist die Neigung des 
Gehweges zur Fahrbahn derzeit sehr stark. 
 
Geplant ist die Aufweitung des Gehweges in die Fahrbahn hinein, so dass neben einer Gehflä-
che mit einer Breite von 2,00 m auch ein 1,50 m breites Grünbeet entsteht. Der Fußgänger 
wird durch eine neue Bordsteinführung besser vor abbiegenden PKW geschützt.  
Auf dieser Gehwegseite entsteht erstmalig eine große Aufstellfläche für Fußgänger, der Mast 
der Ampelanlage kann näher an den Fahrbahnrand gesetzt werden, so dass die Querungs-
strecke auf der Fahrbahn verkürzt wird. Der Parkstreifen wird baulich getrennt. 
 
Als Test wird hier eine „getrennte Querung“ für Menschen mit Sinneseinschränkungen und 
Mobilitätseinschränkungen angeboten.  
 
Der blinde oder sehbehinderte
 Mensch wird über ein 90 cm breites Aufmerksamkeitsfeld aus 
weißen Noppenplatten auf die Querung aufmerksam gemacht. Folgt er den Noppenplatten in 
Richtung Fahrbahnrand, so wird er 60 cm vor der weißen Bordsteinkante durch ein Richtungs-
feld aus weißen Rippenplatten, die in Gehrichtung verlegt sind, auf die Fahrbahn als „Hinder-
nis“ hingewiesen. Im Schwenkbereich des Taststockes befindet sich der Ampelmast mit dem 
Blindensignalgeber, der dann betätigt werden kann. Springt die Ampel auf „grün“, so wird der 
blinde Mensch durch die Vibration im Gerät und das Freigabesignal der Ampel darauf hinge-
wiesen. Er erreicht die andere Fahrbahnseite, indem er dem Signal der gegenüberliegenden 
Ampel folgt. Den Fahrbahnrand erkennt er an dem Bordstein, das Richtungsfeld am Fahrbahn-
rand nimmt ihn wieder auf, führt ihn in Richtung der sogenannten „inneren Leitlinie“, der Grün-
fläche auf der Gehweghinterkante. Vor dem dort verlaufenden Radweg wird er wiederum durch 
eine bestimmte Anordnung der Bodenindikatoren gewarnt.  
 
Um den Kontrast für Menschen mit Sehbehinderungen zu verstärken, werden die weißen Plat-
ten durch anthrazitfarbene Gehwegplatten eingefasst. 
 
Der mobilitätseingeschränkte
 Mensch kann zur besseren Querung einen Bereich nutzen, der 
auf das Fahrbahnniveau abgesenkt wird. Die Tastkante von 3 cm, die für blinde Menschen ein 
lebenswichtiger Hinweis auf die Grenze zwischen Fahrbahn und Gehweg bedeutet, kann ent-
fallen. Stattdessen werden zwei Reihen weiße Rippenplatten quer verlegt, die den blinden 
Menschen davor warnen, unabsichtlich die Fahrbahn zu betreten und sich zu gefährden, die 
aber von mobilitätseingeschränkten Menschen problemlos zu queren sind.       
 
Diese Bauweise ist in Münster erstmalig und soll getestet werden. Nach dem Umbau werden 
Erfahrungen bei den Behindertenverbänden und den Mitgliedern der AG 5 der KIB durch das 
Tiefbauamt gesammelt und ausgewertet, um – vergleichbar mit den neuen Standards an Hal-
testellen – die Baustandards an gesicherten Querungen (Ampeln, Füßgängerüberwegen) den 
neuen Entwicklungen und Erkenntnissen in Bezug auf „Bauen für Alle“ anzupassen. Speziell in

- 3 - 
V/0184/2011 
stadtgestalterisch sensiblen und historischen Bereichen im Stadtgebiet (z. B. der Altstadt) wer-
den individuelle Lösungen möglich und notwendig sein. Diese Lösungssuche wird in enger Ab-
stimmung mit der KIB und der Stadtgestaltung stattfinden. 
 
3. Ausschreibung und Bau: 
Die Ausschreibung erfolgt direkt nach dem Baubeschluss, mit der Umsetzung wird im 3. Quartal 
2011 gerechnet. Die Verkehrsführung wird vor Beginn mit dem Ordnungsamt abgestimmt.  
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse: 
Beiträge Dritter fallen nicht an. Zuschüsse werden nicht erwartet. 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen: 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
6. liegenschaftliche Regelungen : 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (3)

03.05.2011 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.05.2011 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Altenberger Straße
  • Sebastianstraße
  • Am Baumberger Hof 2

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0184/2011
Typ
Vorlagen
Datum
07.04.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37