1005/2018
Mitteilung: Sachstandsbericht zu Verfahren Spielcasino Deutz
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 61 Müll Az Vorlagen-Nummer 26.04.2018 1005/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 26.04.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.06.2018 Mitteilung: Sachstandsbericht zu Verfahren Spielcasino Deutz Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens im Dezember 2016 mit dem Ergebnis von zwei ersten Preisträgern AIP / Düsseldorf und ASW /München waren auf Grundlage der Empfehlungen des Preisgerichts beide WB-Ergebnisse zu überarbeiten, um dann die am besten geeignete Lösung als Grundlage des Bauleitplanverfahren und der späteren Realisierung heranzuziehen. Parallel wurde das Bauleitplanverfahren eingeleitet, um mit der überarbeiteten Fassung des dann bevorzugten Wettbewerbsergebnisses in die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung einzusteigen. Die Überarbeitung der Entwürfe des Wettbewerbs auf Grundlage der Empfehlung des Preisgerichtes endete mit dem Ergebnis, dass der Vorhabenträger Westspiel dem Büro AIP /Düsseldorf aus wirt- schaftlichen und funktionalen Gründen den Vorrang für die weitere Umsetzung gab. Die Entscheidung für den Wettbewerbsbeitrag von AIP / Düsseldorf wurde durch die Verwaltung akzeptiert, jedoch mit der Anforderung, dass weitere gestalterische und nutzungsstrukturelle (Parkhauszufahrt, Entree in das Casino von Otto-Platz aus, Materialität und Gestaltung der Fassaden) Verbesserungen erarbeitet werden. Die Absicht, mit der überarbeiteten Planung, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im April beziehungsweise September 2017 durchzuführen, wurde seitens des Vorhabenträgers, mit der Bitte um Zurückstellung, abgesagt. Seit diesem Zeitpunkt wurde das Bauleitplanverfahren ruhend gestellt. Im März 2018 wurden seitens Westspiel die Gespräche mit der Stadt wieder aufgenommen, um das Verfahren zügig fortzusetzen, da die Baumaßnahme Spielcasino vorrangig realisiert werden soll. Die Gespräche unter Leitung von Dezernentin Blome hatten folgende Verfahrensweise zum Ergebnis: 1. Da die nutzungsstrukturellen, gestalterischen und funktionalen Überarbeitungen nicht dokumentiert durch Westspiel vorliegen, wurde vorgeschlagen, dass das Preisgericht des Wettbewerbs mit der Anzahl der Fachpreisrichter erneut eingeladen wird und zusammentritt. Dabei wird sachlich die über- arbeitete Planung aufgrund der seinerzeitigen Empfehlungen und der Anforderungen des Vorhaben- trägers beurteilt und gegebenenfalls mit Anpassungsvorschlägen empfohlen. 2. Im Rahmen der Grundstückskaufverhandlungen wurde eine spätere Verwendung des fertig gestell- ten Objektes thematisiert. Der Vertrag enthält ein Weiterveräußerungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt bis zur Fertigstellung einer Spielbank. In den bisherigen Kaufvertragsverhandlungen wurde mit Westspiel eine Nutzungsbeschränkung für die Dauer von 20 Jahren für die Zwecke Spielbank, Parken, Gastronomie, Veranstaltungen, Einzel- handel und Dienstleistungen vereinbart. Die Nutzungsbindung wird als eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert. Darüber hinaus wurde für die Stadt ein dingliches Vorkaufs- 2 recht für den ersten Verkaufsfall innerhalb der Nutzungsbindung von 20 Jahren vereinbart. Im Rahmen der Bauleitplanung beabsichtigt die Verwaltung die rechtssichere Festsetzung eines Sondergebietes mit Zweckbestimmung Spielcasino, Gastronomie und verwaltungserforderliche Nut- zungen. Diese Gebietskategorie trifft allerdings nicht die Vorstellungen des Vorhabenträgers im Sinne einer Drittverwendungsfähigkeit. Beide Parteien werden hierzu nochmals Lösungsvorschläge erarbei- ten. 3. Der geplante Standort des Spielcasinos oberhalb des Stadtbahntunnels ist weiterhin Gegenstand vertiefter Untersuchungen. Es ist durch den Vorhabenträger im Rahmen der Planung sicherzustellen, dass durch den Neubau keine zusätzliche Belastung des Bestandstunnels verursacht wird. Der Tun- nel darf während des Baus und im Betrieb nicht in Zustand und Funktion beeinträchtigt werden. Wei- terhin ist die Übertragung von Schall und Erschütterungen auszuschließen. Es wurde vereinbart, dass insbesondere die Baugrubenplanung und die Vorbereitung der Baudurchführung in enger Abstim- mung mit der Stadt erfolgt. Westspiel hat mit der Wiederaufnahme der Gespräche signalisiert, dass die Realisierung des Spielcasinos von Bedeutung ist, da auch bereits ein hoher finanzieller und materieller Aufwand be- trieben wurde. Westspiel wird nunmehr in den eigenen Entscheidungsgremien, die gemeinsam ange- sprochene Vorgehensweise abstimmen und der Stadt Köln Mitte April mitteilen, wie weiter verfahren wird. Gez. Blome i.V. für Dez. VI
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1005/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 26.04.2018
- Erstellt
- 28.03.2018 12:53