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1005/2018

Mitteilung: Sachstandsbericht zu Verfahren Spielcasino Deutz

Mitteilung Ausschuss 26.04.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 21.06.2018, TOP 7.13.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4676 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
61 Müll Az 
Vorlagen-Nummer  26.04.2018 
 1005/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 26.04.2018 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.06.2018 
 
Mitteilung: Sachstandsbericht zu Verfahren Spielcasino Deutz 
Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens im Dezember 2016 mit dem Ergebnis von zwei ersten 
Preisträgern AIP / Düsseldorf und ASW /München waren auf Grundlage der Empfehlungen des 
Preisgerichts beide WB-Ergebnisse zu überarbeiten, um dann die am besten geeignete Lösung als 
Grundlage des Bauleitplanverfahren und der späteren Realisierung heranzuziehen.  
 
Parallel wurde das Bauleitplanverfahren eingeleitet, um mit der überarbeiteten Fassung des dann 
bevorzugten Wettbewerbsergebnisses in die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung einzusteigen. 
 
Die Überarbeitung der Entwürfe des Wettbewerbs auf Grundlage der Empfehlung des Preisgerichtes 
endete mit dem Ergebnis, dass der Vorhabenträger Westspiel dem Büro AIP /Düsseldorf aus wirt-
schaftlichen und funktionalen Gründen den Vorrang für die weitere Umsetzung gab. Die Entscheidung 
für den Wettbewerbsbeitrag von AIP / Düsseldorf wurde durch die Verwaltung akzeptiert, jedoch mit 
der Anforderung, dass weitere gestalterische und nutzungsstrukturelle (Parkhauszufahrt, Entree in 
das Casino von Otto-Platz aus, Materialität und Gestaltung der Fassaden) Verbesserungen erarbeitet 
werden. Die Absicht, mit der überarbeiteten Planung, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im April 
beziehungsweise September 2017 durchzuführen, wurde seitens des Vorhabenträgers, mit der Bitte 
um Zurückstellung, abgesagt. Seit diesem Zeitpunkt wurde das Bauleitplanverfahren ruhend gestellt. 
 
Im März 2018 wurden seitens Westspiel die Gespräche mit der Stadt wieder aufgenommen, um das 
Verfahren zügig fortzusetzen, da die Baumaßnahme Spielcasino vorrangig realisiert werden soll. 
 
Die Gespräche unter Leitung von Dezernentin Blome hatten folgende Verfahrensweise zum Ergebnis: 
 
1. Da die nutzungsstrukturellen, gestalterischen und funktionalen Überarbeitungen nicht dokumentiert 
durch Westspiel vorliegen, wurde vorgeschlagen, dass das Preisgericht des Wettbewerbs mit der 
Anzahl der Fachpreisrichter erneut eingeladen wird und zusammentritt. Dabei wird sachlich die über-
arbeitete Planung aufgrund der seinerzeitigen Empfehlungen und der Anforderungen des Vorhaben-
trägers beurteilt und gegebenenfalls mit Anpassungsvorschlägen empfohlen. 
 
2. Im Rahmen der Grundstückskaufverhandlungen wurde eine spätere Verwendung des fertig gestell-
ten Objektes thematisiert. Der Vertrag enthält ein Weiterveräußerungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt 
bis zur Fertigstellung einer Spielbank. 
 
In den bisherigen Kaufvertragsverhandlungen wurde mit Westspiel eine Nutzungsbeschränkung für 
die Dauer von 20 Jahren für die Zwecke Spielbank, Parken, Gastronomie, Veranstaltungen, Einzel-
handel und Dienstleistungen vereinbart. Die Nutzungsbindung wird als eine beschränkte persönliche 
Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert. Darüber hinaus wurde für die Stadt ein dingliches Vorkaufs-

2 
 
recht für den ersten Verkaufsfall innerhalb der Nutzungsbindung von 20 Jahren vereinbart. 
 
Im Rahmen der Bauleitplanung beabsichtigt die Verwaltung die rechtssichere Festsetzung eines 
Sondergebietes mit Zweckbestimmung Spielcasino, Gastronomie und verwaltungserforderliche Nut-
zungen. Diese Gebietskategorie trifft allerdings nicht die Vorstellungen des Vorhabenträgers im Sinne 
einer Drittverwendungsfähigkeit. Beide Parteien werden hierzu nochmals Lösungsvorschläge erarbei-
ten. 
 
3. Der geplante Standort des Spielcasinos oberhalb des Stadtbahntunnels ist weiterhin Gegenstand 
vertiefter Untersuchungen. Es ist durch den Vorhabenträger im Rahmen der Planung sicherzustellen, 
dass durch den Neubau keine zusätzliche Belastung des Bestandstunnels verursacht wird. Der Tun-
nel darf während des Baus und im Betrieb nicht in Zustand und Funktion beeinträchtigt werden. Wei-
terhin ist die Übertragung von Schall und Erschütterungen auszuschließen. Es wurde vereinbart, dass 
insbesondere die Baugrubenplanung und die Vorbereitung der Baudurchführung in enger Abstim-
mung mit der Stadt erfolgt.  
 
Westspiel hat mit der Wiederaufnahme der Gespräche signalisiert, dass die Realisierung des 
Spielcasinos von Bedeutung ist, da auch bereits ein hoher finanzieller und materieller Aufwand be-
trieben wurde. Westspiel wird nunmehr in den eigenen Entscheidungsgremien, die gemeinsam ange-
sprochene Vorgehensweise abstimmen und der Stadt Köln Mitte April mitteilen, wie weiter verfahren 
wird. 
 
 
 
Gez. Blome i.V. für Dez. VI

Beratungsverlauf (2)

26.04.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.06.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 7.13.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1005/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
26.04.2018
Erstellt
28.03.2018 12:53