AN/0030/2018
Familienfreundliches Köln – Kita-Ausbau in Köln stärken
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SPD Antrag nach § 3
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Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: AN/0030/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 06.02.2018 Familienfreundliches Köln – Kita-Ausbau in Köln stärken Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, der dreizehnte Statusbericht der Verwaltung zum Ausbau der Kindertagesbetreu- ung in Köln aus Oktober 2017 sowie die Beantwortung der Anfrage der SPD- Fraktion aus Juni 2017 haben Folgendes deutlich gemacht: Die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung in Köln und damit auch die Be- darfe an Betreuung im Bereich Ü3 und U3 hat bereits in 2017 die bisheri- gen städtischen Prognosen für 2020 überholt. Selbst bei sehr guten Ergebnissen, was die Schaffung neuer Kitas und Plätze in bestehenden und neuen Kitas angeht, kann die Stadtverwaltung auf Grund der steigenden Zahlen derzeit lediglich die aktuellen Versor- gungsquoten halten und gelegentlich geringfügig verbessern. Der vom Rat beschlossene Ausbau der U3-Betreuung auf 50% bis zum En- de des Kita-Jahrs 2020/21 und in den Folgejahren auf 52% ist mit dem bisherigen Output nicht zu stemmen, wenn die Bedarfszahlen sich ähnlich wie in den vergangenen Jahren weiterentwickeln. Der stärkere Ausbau scheitert im Wesentlichen an den hierfür verfügbaren Flächen. Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die folgenden Maßnahmen zur Verstärkung und Beschleunigung des Kita-Ausbaus zu ergreifen: - 2 - Handlungsfeld Stadtplanung/Stadtentwicklung/Liegenschaften Die Verwaltung wird dringend aufgefordert, bisher mindergenutzte Flächen dahingehend zu überprüfen, ob sie für eine Kita-Nutzung umgewidmet werden können. Das Planungsrecht ist entsprechend anzupassen (Bebau- ungsplan / Flächennutzungsplan). Bei der Neuaufstellung von Bebauungsplänen für neue Baugebiete sind zwingend in ausreichendem Maße Kita-Flächen vorzusehen und auszuwei- sen. Zudem sollen derzeit mindergenutzte Flächen entlang ursprünglich festge- setzter Bebauungslinien (Fluchtlinien) auf die Nutzbarkeit als Kita-Flächen überprüft werden. Im Rahmen der Vermarktung städtischer Flächen für den Wohnungsbau ist stets durch die Verwaltung zu prüfen, ob im Erdgeschoss Kita- oder Groß- tagespflege-Nutzungen umgesetzt werden können. Die im Rahmen der Identifizierung von neuen Flächen für den Wohnungs- bau abgelehnten Flächen sollen auf ihre Nutzbarkeit als Kita-Flächen über- prüft werden. Das städtische Vorkaufsrecht ist auch für Kita-Flächen dringend zu nutzen. Handlungsfeld Stadtplanung und Wirtschaft Die Verwaltung wird aufgefordert, dauerhaft brachliegende Einzelhandels- flächen, beispielsweise leerstehende Ladenlokale, zur Nutzung für Kitas oder Großtagespflege zu überprüfen. Das Projekt Familienfreundliche Gewerbegebiete ist neu aufzulegen und auszuweiten. Insbesondere wird die Verwaltung gebeten, ihre Bemühun- gen und Gespräche mit Unternehmen zur Gründung von Betriebs-Kitas zu verstärken. Hierbei sollen auch die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer einbezogen werden. Handlungsfeld Stadtplanung und Umwelt/Grün Die Verwaltung wird beauftragt, zu überprüfen, ob und an welchen Stellen mobile Lösungen am Rande von Grünflächen zur Kita-Nutzung möglich sind. Handlungsfeld Stadtplanung und Sport / Schule / Soziales und Senioren Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, - beim Neubau von Schulen, zusätzlich Kitas auf dem jeweiligen Gelände unterzubringen; - bei der Sanierung bzw. dem Neubau von Vereinsheimen von Sportverei- nen Kitas mit diesen zu kombinieren; - 3 - - in Kombination mit oder auf Flächen von Seniorenzentren /-wohnheimen privater und städtischer Träger Kitas zu bauen bzw. anzubauen. Handlungsfeld Jugendhilfe / Kita-Bau Die Verwaltung wird mit der Durchführung einer breit angelegten Kampag- ne (Citylights, Anzeigen, Werbetafeln KVB etc.) zur gezielten Ansprache von Investoren und Grundstückseigentümern beauftragt, um neue Flächen für den Kita-Bau zu akquirieren. 2. Die Fortschritte in den Handlungsfeldern sind zu dokumentieren und jährlich den Ausschüssen Jugendhilfe, Stadtentwicklung, Liegen- schaften, Schule und Weiterbildung, Sport sowie Umwelt und Grün vorzulegen. Begründung: Der Kita-Ausbau bleibt eine Herausforderung für Köln. Kölner Eltern und die Fa- milien, die zu uns ziehen, erwarten zu Recht, ihre Familien in einer familien- freundlichen Stadt zu gründen. Dazu gehört in erster Linie eine ausreichende Versorgung mit wohnortnahen Kita-Plätzen oder anderen Betreuungsangeboten, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Gerade im frühkind- lichen Bereich müssen sowohl die Quantität als auch die Qualität stimmen um für alle Kinder im Stadtgebiet eine gute Grundlage für ihren Bildungsweg zu garan- tieren. Da auf Grund der stark steigenden Kinderzahlen der Ausbau derzeit gerade mit dem Zuwachs Schritt halten kann, ist eine gemeinsame Anstrengung von Stadt- verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft erforderlich, um den Ausbau zu forcie- ren. Auch das vom Rat gesteckte Ziel, den Ausbau in der U3-Betreuung bis zum Ende des Kita-Jahrs 2020/21 auf 50% zu steigern, bedarf einer erheblichen An- strengung zur Schaffung neuer Betreuungsplätze. Insbesondere ist es erforder- lich, dass die unterschiedlichen zuständigen Bereiche in Politik und Stadtverwal- tung Hand in Hand an Lösungen arbeiten. Die Stadtverwaltung beschreibt das Modell, Kitas über Investoren zu bauen, die dann von einem Träger oder von Stadt betrieben werden, als erfolgreich. Jedoch hängt dieser Erfolg entscheidend davon ab, dass ausreichend und an den richti- gen Stellen im Stadtgebiet Flächen zur Verfügung stehen. Die Suche nach Flächen und die Ausweisung von Flächen für den Kita-Bau muss daher dringend durch die oben genannten Maßnahmen intensiviert werden. Vor allem die öffentliche Kampagne soll dazu dienen, die Aufmerksamkeit auf die Problematik der fehlenden Flächen zu lenken und im Vorgriff auf das von der Stadtverwaltung noch nicht umgesetzte Flächenmanagement tätig zu werden. Der Bau und Betrieb von Kitas ist in Gewerbegebieten nur ausnahmsweise zuläs- sig, wenn dies der Bedarfsdeckung der in den umliegenden Betrieben beschäftig- ten Eltern dient. Diese Möglichkeiten sind nicht nur vereinzelt, sondern gesamt- städtisch für die Gewerbegebiete zu prüfen. Auch die Großtagespflege könnte - 4 - hier ein Modell sein, um Bedarfe zu decken. Über die IHK und die HWK sind zu- dem die Bestrebungen für Betriebskindergärten zu forcieren. Auf Grund der erheblichen Bedarfe sind auch Ausnahmen für mobile Kita- Nutzungen am Rande von Grünflächen verstärkt zu überprüfen. Das hierfür zu begründende überwiegende öffentliche Interesse ist hierbei im Einzelfall sensibel abzuwägen. Hierdurch bestünde auch die Möglichkeit, Konzepte der Umweltbil- dung in verstärktem Maße anzuwenden und den Kindern zu vermitteln. In Zeiten knapper Flächen für alle städtischen Bedarfe ist es zudem dringend er- forderlich, Nutzungen von Flächen zu kombinieren. So ist es denkbar, Kitas auf Flächen, die für den Schulbau vorgesehen sind, mit unterzubringen oder auch sie mit Sportvereinsheimen und Seniorenwohnheimen zu kombinieren sowie im Erd- geschoss von Wohnungsneubauvorhaben. Hierdurch besteht auch die Möglich- keit, dass sich neue Kooperationsmodelle entwickeln können. Da durch diese Vorlage verschiedene Handlungsfelder und Beteiligte sowohl in der Verwaltung als auch in der Politik betroffen sind, die gemeinsam handeln müssen, soll eine Berichterstattung an die genannten Ausschüsse erfolgen. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Am Rande
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0030/2018
- Typ
- SPD Antrag nach § 3
- Datum
- 10.01.2018
- Erstellt
- 10.01.2018 09:05