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AN/0030/2018

Familienfreundliches Köln – Kita-Ausbau in Köln stärken

SPD Antrag nach § 3 10.01.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2018, TOP 3.1.5

SPD Antrag nach § 3

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SPD Antrag nach § 3

8012 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Historisches Rathaus 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin:  
 
AN/0030/2018 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 06.02.2018 
 
Familienfreundliches Köln – Kita-Ausbau in Köln stärken 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
der dreizehnte Statusbericht der Verwaltung zum Ausbau der Kindertagesbetreu-
ung in Köln aus Oktober 2017 sowie die Beantwortung der Anfrage der SPD-
Fraktion aus Juni 2017 haben Folgendes deutlich gemacht: 
 
 Die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung in Köln und damit auch die Be-
darfe an Betreuung im Bereich Ü3 und U3 hat bereits in 2017 die bisheri-
gen städtischen Prognosen für 2020 überholt.  
 
 Selbst bei sehr guten Ergebnissen, was die Schaffung neuer Kitas und 
Plätze in bestehenden und neuen Kitas angeht, kann die Stadtverwaltung 
auf Grund der steigenden Zahlen derzeit lediglich die aktuellen Versor-
gungsquoten halten und gelegentlich geringfügig verbessern. 
 
 Der vom Rat beschlossene Ausbau der U3-Betreuung auf 50% bis zum En-
de des Kita-Jahrs 2020/21 und in den Folgejahren auf 52% ist mit dem 
bisherigen Output nicht zu stemmen, wenn die Bedarfszahlen sich ähnlich 
wie in den vergangenen Jahren weiterentwickeln. 
 
 Der stärkere Ausbau scheitert im Wesentlichen an den hierfür verfügbaren 
Flächen. 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die folgenden Maßnahmen zur  
 Verstärkung und Beschleunigung des Kita-Ausbaus zu ergreifen:

- 2 - 
 
Handlungsfeld Stadtplanung/Stadtentwicklung/Liegenschaften  
 
 Die Verwaltung wird dringend aufgefordert, bisher mindergenutzte Flächen 
dahingehend zu überprüfen, ob sie für eine Kita-Nutzung umgewidmet 
werden können. Das Planungsrecht ist entsprechend anzupassen (Bebau-
ungsplan / Flächennutzungsplan).  
 
 Bei der Neuaufstellung von Bebauungsplänen für neue Baugebiete sind 
zwingend in ausreichendem Maße Kita-Flächen vorzusehen und auszuwei-
sen. 
 
 Zudem sollen derzeit mindergenutzte Flächen entlang ursprünglich festge-
setzter Bebauungslinien (Fluchtlinien) auf die Nutzbarkeit als Kita-Flächen 
überprüft werden.  
 
 Im Rahmen der Vermarktung städtischer Flächen für den Wohnungsbau ist 
stets durch die Verwaltung zu prüfen, ob im Erdgeschoss Kita- oder Groß-
tagespflege-Nutzungen umgesetzt werden können. 
 
 Die im Rahmen der Identifizierung von neuen Flächen für den Wohnungs-
bau abgelehnten Flächen sollen auf ihre Nutzbarkeit als Kita-Flächen über-
prüft werden. 
 
 Das städtische Vorkaufsrecht ist auch für Kita-Flächen dringend zu nutzen. 
 
Handlungsfeld Stadtplanung und Wirtschaft 
 
 Die Verwaltung wird aufgefordert, dauerhaft brachliegende Einzelhandels-
flächen, beispielsweise leerstehende Ladenlokale, zur Nutzung für Kitas 
oder Großtagespflege zu überprüfen. 
 
 Das Projekt Familienfreundliche Gewerbegebiete ist neu aufzulegen und 
auszuweiten. Insbesondere wird die Verwaltung gebeten, ihre Bemühun-
gen und Gespräche mit Unternehmen zur Gründung von Betriebs-Kitas zu 
verstärken. Hierbei sollen auch die Industrie- und Handelskammer sowie 
die Handwerkskammer einbezogen werden. 
 
Handlungsfeld Stadtplanung und Umwelt/Grün 
 
 Die Verwaltung wird beauftragt, zu überprüfen, ob und an welchen Stellen 
mobile Lösungen am Rande von Grünflächen zur Kita-Nutzung möglich 
sind. 
 
Handlungsfeld Stadtplanung und Sport / Schule / Soziales und Senioren 
 
 Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen,  
 
- beim Neubau von Schulen, zusätzlich Kitas auf dem jeweiligen Gelände  
  unterzubringen; 
- bei der Sanierung bzw. dem Neubau von Vereinsheimen von Sportverei- 
  nen Kitas mit diesen zu kombinieren;

- 3 - 
 
- in Kombination mit oder auf Flächen von Seniorenzentren /-wohnheimen  
  privater und städtischer Träger Kitas zu bauen bzw. anzubauen.  
 
Handlungsfeld Jugendhilfe / Kita-Bau 
 
 Die Verwaltung wird mit der Durchführung einer breit angelegten Kampag-
ne (Citylights, Anzeigen, Werbetafeln KVB etc.) zur gezielten Ansprache 
von Investoren und Grundstückseigentümern beauftragt, um neue Flächen 
für den Kita-Bau zu akquirieren. 
 
2. Die Fortschritte in den Handlungsfeldern sind zu dokumentieren und 
jährlich den Ausschüssen Jugendhilfe, Stadtentwicklung, Liegen-
schaften, Schule und Weiterbildung, Sport sowie Umwelt und Grün 
vorzulegen.  
 
 
Begründung: 
 
Der Kita-Ausbau bleibt eine Herausforderung für Köln. Kölner Eltern und die Fa-
milien, die zu uns ziehen, erwarten zu Recht, ihre Familien in einer familien-
freundlichen Stadt zu gründen. Dazu gehört in erster Linie eine ausreichende 
Versorgung mit wohnortnahen Kita-Plätzen oder anderen Betreuungsangeboten, 
um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Gerade im frühkind-
lichen Bereich müssen sowohl die Quantität als auch die Qualität stimmen um für 
alle Kinder im Stadtgebiet eine gute Grundlage für ihren Bildungsweg zu garan-
tieren.  
 
Da auf Grund der stark steigenden Kinderzahlen der Ausbau derzeit gerade mit 
dem Zuwachs Schritt halten kann, ist eine gemeinsame Anstrengung von Stadt-
verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft erforderlich, um den Ausbau zu forcie-
ren. Auch das vom Rat gesteckte Ziel, den Ausbau in der U3-Betreuung bis zum 
Ende des Kita-Jahrs 2020/21 auf 50% zu steigern, bedarf einer erheblichen An-
strengung zur Schaffung neuer Betreuungsplätze. Insbesondere ist es erforder-
lich, dass die unterschiedlichen zuständigen Bereiche in Politik und Stadtverwal-
tung Hand in Hand an Lösungen arbeiten.  
 
Die Stadtverwaltung beschreibt das Modell, Kitas über Investoren zu bauen, die 
dann von einem Träger oder von Stadt betrieben werden, als erfolgreich. Jedoch 
hängt dieser Erfolg entscheidend davon ab, dass ausreichend und an den richti-
gen Stellen im Stadtgebiet Flächen zur Verfügung stehen.  
Die Suche nach Flächen und die Ausweisung von Flächen für den Kita-Bau muss 
daher dringend durch die oben genannten Maßnahmen intensiviert werden. Vor 
allem die öffentliche Kampagne soll dazu dienen, die Aufmerksamkeit auf die 
Problematik der fehlenden Flächen zu lenken und im Vorgriff auf das von der 
Stadtverwaltung noch nicht umgesetzte Flächenmanagement tätig zu werden. 
 
Der Bau und Betrieb von Kitas ist in Gewerbegebieten nur ausnahmsweise zuläs-
sig, wenn dies der Bedarfsdeckung der in den umliegenden Betrieben beschäftig-
ten Eltern dient. Diese Möglichkeiten sind nicht nur vereinzelt, sondern gesamt-
städtisch für die Gewerbegebiete zu prüfen. Auch die Großtagespflege könnte

- 4 - 
 
hier ein Modell sein, um Bedarfe zu decken. Über die IHK und die HWK sind zu-
dem die Bestrebungen für Betriebskindergärten zu forcieren. 
 
Auf Grund der erheblichen Bedarfe sind auch Ausnahmen für mobile Kita-
Nutzungen am Rande von Grünflächen verstärkt zu überprüfen. Das hierfür zu 
begründende überwiegende öffentliche Interesse ist hierbei im Einzelfall sensibel 
abzuwägen. Hierdurch bestünde auch die Möglichkeit, Konzepte der Umweltbil-
dung in verstärktem Maße anzuwenden und den Kindern zu vermitteln.  
 
In Zeiten knapper Flächen für alle städtischen Bedarfe ist es zudem dringend er-
forderlich, Nutzungen von Flächen zu kombinieren. So ist es denkbar, Kitas auf 
Flächen, die für den Schulbau vorgesehen sind, mit unterzubringen oder auch sie 
mit Sportvereinsheimen und Seniorenwohnheimen zu kombinieren sowie im Erd-
geschoss von Wohnungsneubauvorhaben. Hierdurch besteht auch die Möglich-
keit, dass sich neue Kooperationsmodelle entwickeln können. 
 
Da durch diese Vorlage verschiedene Handlungsfelder und Beteiligte sowohl in 
der Verwaltung als auch in der Politik betroffen sind, die gemeinsam handeln 
müssen, soll eine Berichterstattung an die genannten Ausschüsse erfolgen.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

06.02.2018 Rat
TOP 3.1.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Rande

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Details

Aktenzeichen
AN/0030/2018
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
10.01.2018
Erstellt
10.01.2018 09:05