1050/2023
Aktualisierte Bedarfsfeststellung Unterbringungsplätze für Geflüchtete
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle V/56 V Vorlagen-Nummer 1050/2023 Freigabedatum 12.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aktualisierte Bedarfsfeststellung Unterbringungsplätze für Geflüchtete Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Im Anschluss an den zum 30.06.2023 auslaufenden Bedarfsfeststellungsbeschluss (Session- Nr. 3537/2022) stellt der Rat auf der Grundlage nachfolgender Ausführungen den Bedarf von weiterhin bis zu 15.200 Plätzen zur Unterbringung und Betreuung geflüchteter und unerlaubt eingereister Menschen in Köln bis zum 31.03.2024 fest und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung aller zur Schaffung dieser Aufnahmekapazität und deren Betrieb erforderlichen Maßnahmen. Finanzausschuss 15.05.2023 Rat 16.05.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s. Begründung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Unter Berücksichtigung des aktuellen Lagebildes, der in den vergangenen Wochen und Mona- ten gewonnenen Erfahrungen und der aktuellen überregionalen Prognosen ist die nach Be- ginn des Ukraine-Krieges festgelegte Bedarfszielgröße bis Mitte des Jahres 2023 für die Un- terbringung geflüchteter und unerlaubt eingereister Menschen in Köln erneut zu überprüfen und insgesamt anzupassen, so dass nunmehr alle Geflüchteten und Schutzsuchenden hierin berücksichtigt sind. In die Bestimmung der Zielgröße fließen folgende Prognosen für die Zeit bis zum 31.03.2024 ein: I. Prognose und Unterbringungsbedarf Der Unterbringungsbedarf für Geflüchtete ist von verschiedenen variablen Faktoren abhängig. Schutzsuchende Ukrainer*innen mit Anerkennung nach § 24 Aufenthaltsgesetz und Zugänge aus privaten Unterbringungen Der Personenkreis der schutzsuchenden Geflüchteten aus der Ukraine, denen von der Aus- länderbehörde der Stadt Köln ein Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz erteilt wurde, umfasst 14.370 Menschen mit Stand 03.03.2023. Zeitgleich sind in städtischen Einrichtungen 3.704 Menschen aus der Ukraine untergebracht, so dass davon auszugehen ist, dass bis zu 3 10.666 Menschen privat oder bereits in eigenem Wohnraum untergebracht sind. Viele der privaten Unterbringungen wurden kurzfristig aus großer Solidarität und Hilfsbereitschaft zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig ist eine längere Unterbringung von Menschen, zu denen keine persönliche Bindung besteht, eine Herausforderung. So steigen weiterhin die Unterbringungs- ersuchen an die Stadt in Fällen, in denen die privaten Gastgeber*innen die bisherigen Unter- bringungsangebote nicht mehr aufrechterhalten können. Aufgrund der aktuell steigenden An- fragen von derzeit ca. 30 Menschen monatlich wird mit einem weiteren Zugang aus dem pri- vaten Bereich gerechnet. In die weitere Bedarfsprognose sind daher 360 Plätze aufzunehmen. Fluktuation durch Rückkehr und Weiterreise der Geflüchteten aus der Ukraine Die aktuellen Belegungsquoten in den Einrichtungen weisen nur eine geringe Fluktuation auf. Bei den Rückgängen bei der Anzahl untergebrachter Ukrainer*innen lässt sich nicht erkennen, ob diese eine anderweitige Unterkunft gefunden haben oder grundsätzlich in ihr Heimatland zurückgekehrt sind. Zugänge und Zuweisungen des Landes Seit dem 01.01.2023 werden neu ankommende Geflüchtete in der kommunalen Erstaufnah- meeinrichtung (KEA) in der Vorgebirgstr. 74, Am Südstadion aufgenommen. Aktuell (25.04.2023) liegt die Belegung bei 350 Personen. Der überwiegende Teil der Belegung in der KEA sind unerlaubt Eingereiste. Die Stadt Köln erfüllt mit Stand zum 21.04.2023 derzeit ihre Aufnahmequote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz mit 103,01 %. Neuzugänge werden aufgrund der Übererfüllung der Aufnahmequote überwiegend an die Erstaufnahmeeinrichtun- gen des Landes zur Verteilung weitergeleitet und lösen derzeit keine erhöhten zusätzlichen Unterbringungsbedarfe aus. Das Land NRW erfüllt insgesamt die Aufnahmequote nach den Königsteiner Schlüssel mit mehr als 100 % und vermittelt Geflüchtete aus der Ukraine in andere Bundesländer. Stand 06.03.2023 erfüllen insgesamt 12 Bundesländer nicht ihre Aufnahmequote. (Quelle: Daten- auszug 06.03.2023 Software FREE-Fachanwendung zur Registrierung, Erfassung und Erst- verteilung zum vorübergehenden Schutz). In den letzten Monaten ist die Erfüllungsquote für die Stadt Köln kontinuierlich gesunken. So- weit neu ankommende Geflüchtete weiter vorrangig in die anderen Bundesländer verteilt wer- den, wird die Erfüllungsquote weiter sinken. Hier wird angenommen, dass Köln ab Oktober 2023 die Erfüllungsquote nicht mehr erreicht und Zuweisungen erhält. Zuweisungen gemäß § 22 Aufenthaltsgesetz erfolgen derzeit im geringen Maße mit durch- schnittlich 20 Personen im Monat. In die weitere Bedarfsprognose sind daher 240 Plätze aufzunehmen. Geschätzte Zuweisung durch Nichterfüllung der Quote ab Oktober 2023 – März 2024 monat- lich 100 Personen. Es sind hierbei nochmals 600 Plätze zu berücksichtigen. Risiken für die Erhöhung der Fluchtbewegungen Aktuell sind keine steigenden Fallzahlen von Geflüchteten aus der Ukraine festzustellen. An- gesichts der fortschreitenden Zerstörung der Infrastruktur in der Ukraine sind in Teilen des Landes Versorgungsengpässe zu erwarten. Für einen plötzlich ansteigenden Zugang an Geflüchteten werden 1.500 Plätze berücksichtigt, die im Bedarfsfall kurzfristig zu schaffen und zu belegen wären. Mittel- bis langfristig soll auf- grund der Erfahrungen aus der Fluchtkrise 2015 und 2022 wieder dauerhaft eine Reserve von bis zu 1.500 Unterbringungsplätzen in Abhängigkeit der jeweiligen Prognosestellung für einen plötzlichen und unabwendbaren Anstieg von Geflüchteten unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit aufgebaut und vorgehalten werden. 4 Unterbringung von unbegleiteten Jugendlichen, deren Wechsel zum Amt für Woh- nungswesen mit Eintritt der Volljährigkeit erfolgt Unbegleitete minderjährige Jugendliche werden vom Jugendamt untergebracht. Bei Eintritt der Volljährigkeit wurde bisher auf Antrag der jungen Erwachsenen für eine nahtlose Betreu- ung ein mehrmonatiger Verbleib in der Jugendhilfe sichergestellt. Aufgrund von Kapazitäts- engpässen hat das Jugendamt angekündigt, die jungen Erwachsenen mit Erreichen der Voll- jährigkeit in das Unterbringungssystem des Amtes für Wohnungswesen zu entlassen. Nach Schätzungen des Jugendamtes sind hierfür ca. 60 Plätze einzuplanen. Unterbringungsverpflichtung gegenüber unerlaubt Eingereisten Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass ab August eines Jahres bis Einsetzen des Früh- jahrs, etwa ab März des nächsten Jahres, zahlreiche Menschen überwiegend aus den West- Balkanstaaten nach Deutschland reisen. Diese für einen Daueraufenthalt unerlaubt eingereis- ten Menschen werden in aller Regel in der Notaufnahmeeinrichtung Herkulesstraße oder der KEA Vorgebirgstr. 74, Am Südstadion aufgenommen. Aktuell sind rund 1.500 unerlaubt Einge- reiste untergebracht. Insoweit ist die Prognose aus dem Vorjahr (1.150 Plätze) überschritten worden. In den Frühjahr-/Sommermonaten ist temporär mit der Rückkehr – zumindest eines Teils der Menschen - in das Heimatland zu rechnen. Ab August ist allerdings von einer erneu- ten Einreise dieses Personenkreises auszugehen. Ein kurzfristiger unterjähriger Ab- bzw. Auf- bau der hier benötigten Ressourcen ist faktisch nicht leistbar und wäre auch wirtschaftlich nicht darstellbar. Insoweit wird der Bedarf an Unterbringungsplätzen als notwendige Res- source für den Anstieg im kommenden Herbst/Winter berücksichtigt. Aufgrund weiterer Ar- mutsentwicklungen in den Westbalkanstaaten muss mit einem erneuten Anstieg gegenüber dem Vorjahr gerechnet werden. Unerlaubt eingereiste Menschen sind in der untenstehenden Gesamtzahl an untergebrachten Geflüchteten von 11.388 enthalten. In der Prognose wird ein möglicher Anstieg des Bedarfs um bis zu 1.000 Plätze berücksichtigt. Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ergibt sich zunächst bis zum 31.03.2024 folgender Bedarf an Unterbringungskapazitäten für unterzubringende Menschen: Derzeit bereits untergebrachte Geflüchte- te, Schutzsuchende und unerlaubt Einge- reiste in städtischen Einrichtungen, Stand 31.03.2023 11.388 Plätze Zugänge aus privaten Unterbringungen + 360 Plätze Zuweisungen des Landes insgesamt + 840 Plätze Risiken einer erhöhten Fluchtbewegung +1.500 Plätze Einreise unerlaubt Eingereiste +1.000 Plätze Unterbringung volljähriger junger Er- wachsener + 60 Plätz Gesamtbedarf Unterbringungs- kapazitäten 15.148 Plätze Gerundet 15.200 Plätze Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Schaffung von Unterbrin- gungskapazitäten stets am tatsächlichen Bedarf orientiert. Der Beschluss soll die Ver- waltung handlungsfähig halten, um für den Eintritt der unter I. beschriebenen Entwick- 5 lungen auch kurzfristig handlungsfähig zu sein, um benötigte Unterbringungsressour- cen zu sichern und zu schaffen. II. Unterbringungskapazitäten Dem Gesamtbedarf an Unterbringungskapazitäten stehen zu nachfolgenden Terminen vo- raussichtlich folgende belegbare Kapazitäten gegenüber. Monat Bestehende max. Ressourcen ge- samt Prognose Be- darf (linear) Belegbare Plätze/ Kapazitäten März 2023 11.859 11.388 471 April 2023 11.967 11.701 266 Mai 2023 12.232 12.010 222 Juni 2023 12.143 12.319 - 176 Juli 2023 12.080 12.628 - 548 August 2023 12.080 12.937 - 857 September 2023 12.080 13.246 - 1.166 Oktober 2023 12.080 13.555 - 1.475 November 2023 12.080 13.864 - 1784 Dezember 2023 12.080 14.173 - 2.093 Januar 2024 12.080 14.482 - 2.402 Februar 2024 12.080 14.791 - 2.711 März 2024 12.080 15.200 - 3.120 Die Berechnung der zur Verfügung stehenden Ressourcen weist den aktuellen Sachstand zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung aus und berücksichtigt bereits laufende Verhandlungen zur Vertragsverlängerung von Objekten sowie die Anmietung weiterer gewerblicher Unterkünf- te. Mit den dargestellten Annahmen wird bis März 2024 eine Größenordnung von bis zu 15.200 unterzubringenden Geflüchteten erreicht. Selbst wenn der Ukraine-Krieg vor Jahresende beendet werden könnte, ist angesichts der vielfach zerstörten Infrastruktur und auch zunehmender Integration in Köln nicht mit einer schlagartigen Rückkehr aller Geflüchteter aus der Ukraine in ihr Heimatland zu rechnen. Um zum jetzigen Zeitpunkt insbesondere unter wirtschaftlichen Aspekten sowie zur Erlangung von Planungssicherheit zu administrierbaren Vertragslaufzeiten bei Anmietungen gelangen zu können, soll der Bedarfsfeststellungsbeschluss den Zeitraum bis 31.03.2024 abdecken. Akquise von weiteren Unterbringungsplätzen Der Überblick über die Ressourcen zeigt, dass bei Eintritt der prognostizierten Unterbrin- gungsbedarfe die bestehenden bzw. bislang akquirierten Ressourcen bis zum 31.03.2024 nicht ausreichend sind. Die Stadt prüft derzeit folgenden Maßnahmen zur weiteren Akquise von kurzfristigen Unter- bringungsressourcen: Prüfung von Erweiterungsmöglichkeiten/Aufbauten bei bestehenden Objekten 6 Anmietung von Wohneinheiten, die zur Unterbringung geeignet sind Akquise von weiteren gewerblichen Unterkünften Kontinuierliche Abfrage und Prüfung von – insbesondere städtischen - Objekten und Flächen beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster und der Gebäude- wirtschaft für eine sehr kurzfristige Nutzung Optimierung der vorhandenen Ressourcen durch eine sozialverträgliche Verdichtung der Belegung. Daneben werden weitere Möglichkeiten in den Blick genommen, mit denen eine größere An- zahl von Unterbringungskapazitäten geschaffen werden können. Neben der Deckung der kurzfristigen Bedarfe werden des Weiteren mittel- und langfristige Optionen für die Unterbrin- gung bzw. Wohnraumversorgung geflüchteter Menschen geprüft und auf den Weg gebracht. Hierbei sind die bestehenden personellen Ressourcen zu berücksichtigen. Die Schaffung langfristiger Unterbringungskapazitäten wird den politischen Gremien unabhängig von diesem Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Entscheidung vorgelegt. III. Rechtliche Begründung und Kosten Die rechtliche Begründung für die Einholung dieses Beschlusses entspricht der Beschlussvor- lage aus Dezember 2022 (3537/2022) Die in der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln festgelegten Wertgrenzen für Bedarfsfeststel- lungen, Vergaben und Baumaßnahmen, die eine Entscheidung der politischen Gremien erfor- dern, werden bei den zu realisierenden Maßnahmen häufig überschritten. Die erforderlichen einzelnen Beschlussverfahren würden die Umsetzung von Maßnahmen erheblich verzögern. Der Zeitverzug erhöht aber auch das Kostenrisiko und das Risiko, dringend benötigte Güter und Leistungen verspätet oder überhaupt nicht mehr erhalten zu können. Wie schon während der Fluchtbewegungen 2015/2016 steigt bundesweit der Nachfragedruck auf Containeranla- gen, Systembauten und Ausstattungs- und Versorgungsgüter. Dies bestätigt sich auch in 2023. Die bekannten und zunehmenden allgemeinen Lieferschwierigkeiten spreizen die Sche- re zwischen Angebot und Nachfrage zusätzlich. Um die eigenen Bedarfe in Konkurrenz zu anderen Nachfragenden decken zu können, muss die Verwaltung in der Lage sein, sehr kurz- fristig auf Angebote reagieren zu können, um bestmögliche Preise zu erzielen und die benö- tigten Güter und Ressourcen zeitnah und vor allem in dem benötigten Umfang zu erhalten. Daher soll mit dieser Vorlage der Bedarf für den Ausbau der Unterbringungs- und Betreu- ungskapazitäten festgestellt und die Verwaltung gleichzeitig beauftragt werden, alle dafür er- forderlichen Maßnahmen umgehend umzusetzen, um zeitaufwändige und die Umsetzung verzögernde und teilweise auch gefährdende Einzelbeschlüsse zu vermeiden. In welchen Umfang die Gesamtkosten in 2023 und 2024 haushaltswirksam werden, ist davon abhängig, welche Maßnahmen bedarfsorientiert zu welchen Konditionen tatsächlich umge- setzt werden. Dem gegenüber stehen einmalige Beteiligungen des Landes für die Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete. Weiterhin erhält die Stadt Köln Landeszuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (Kostenpau- schale von 1.125 € mtl. für jede geflüchtete Person, die rechtmäßig ihren gewöhnlichen Auf- enthalt (Wohnsitz) in Köln hat). Nach der Überleitung der Geflüchteten aus der Ukraine in das SGB II zum 01.06.2022 werden durch den Leistungsträger Jobcenter Anteile der Kosten der Unterkunft für diesen Personen- kreis erstattet, deren finanzieller Gesamtumfang aber noch nicht beziffert werden kann. Die entstehenden Aufwendungen und Auszahlungen stellen unabweisbare Aufwendungen nach § 83 Abs.1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW dar. Die Finanzierung erfolgt vorrangig im Teiler- gebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 16, sonsti- ge ordentliche Aufwendungen sowie in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen. In den Haushaltsjahren 2023 und 2024 wurden bereits erhöhte Mittel veranschlagt, um die zusätzlichen Bedarfe abdecken zu können. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es im Rahmen der Bewirtschaftung zu über- und außerplanmäßigen Bedarfen kommt, über deren 7 Bewilligung gemäß § 10 der Haushaltssatzung zu entscheiden ist, wobei der Rat über verwal- tungsseitig erteilte Bewilligungen monatlich unterrichtet wird. Darüber hinaus wird die Informa- tion und die Kontrolle des Rates während des Beauftragungszeitraumes durch einen regel- mäßigen und detaillierten Bericht über alle von der Verwaltung umgesetzten Maßnahmen si- chergestellt. Dringlichkeitsbegründung Die verwaltungsinterne Abstimmung zur neuen Prognose der Zahlen an unterzubringenden Geflüchteten und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Akquise von Unterkünf- ten, insbesondere zu den damit verbundenen Kosten, hat längere Zeit in Anspruch genom- men. Eine jetzige Bedarfsfeststellung und die Beauftragung der Verwaltung mit der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen gewährleistet auch in den nächsten Monaten bis zur übernächsten Sitzung des Rates am 15.06.2023 die erforderliche Handlungsfähigkeit der Verwaltung, um in der derzeitigen Krisensituation in der zweiten Jahreshälfte und darüber hinaus die adäquate Unterbringung von über 11.300 Geflüchteten aufrecht zu erhalten und dem gesetzlichen Un- terbringungsauftrag nachzukommen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Geltung des bestehenden Bedarfsfeststellungsbeschlusses am 30.06.2023 ausläuft. Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, der nicht vorberatend eingebunden werden konnte, wird im Nachgang über den Beschluss im Rahmen einer Mitteilung informiert.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1050/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 12.05.2023
- Erstellt
- 27.03.2023 13:43