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1050/2023

Aktualisierte Bedarfsfeststellung Unterbringungsplätze für Geflüchtete

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.05.2023

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Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

17468 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56 
V 
Vorlagen-Nummer 
 1050/2023 
Freigabedatum 
12.05.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aktualisierte Bedarfsfeststellung Unterbringungsplätze für Geflüchtete  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Im Anschluss an den zum 30.06.2023 auslaufenden Bedarfsfeststellungsbeschluss (Session-
Nr. 3537/2022) stellt der Rat auf der Grundlage nachfolgender Ausführungen den Bedarf von 
weiterhin bis zu 15.200 Plätzen zur Unterbringung und Betreuung geflüchteter und unerlaubt 
eingereister Menschen in Köln bis zum 31.03.2024 fest und beauftragt die Verwaltung mit der 
Umsetzung aller zur Schaffung dieser Aufnahmekapazität und deren Betrieb erforderlichen 
Maßnahmen. 
 
 
Finanzausschuss 15.05.2023 
Rat 16.05.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  s. Begründung € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Unter Berücksichtigung des aktuellen Lagebildes, der in den vergangenen Wochen und Mona-
ten gewonnenen Erfahrungen und der aktuellen überregionalen Prognosen ist die nach Be-
ginn des Ukraine-Krieges festgelegte Bedarfszielgröße bis Mitte des Jahres 2023 für die Un-
terbringung geflüchteter und unerlaubt eingereister Menschen in Köln erneut zu überprüfen 
und insgesamt anzupassen, so dass nunmehr alle Geflüchteten und Schutzsuchenden hierin 
berücksichtigt sind. In die Bestimmung der Zielgröße fließen folgende Prognosen für die Zeit 
bis zum 31.03.2024 ein: 
 
I. Prognose und Unterbringungsbedarf 
 
Der Unterbringungsbedarf für Geflüchtete ist von verschiedenen variablen Faktoren abhängig.  
 
Schutzsuchende Ukrainer*innen mit Anerkennung nach § 24 Aufenthaltsgesetz und 
Zugänge aus privaten Unterbringungen 
Der Personenkreis der schutzsuchenden Geflüchteten aus der Ukraine, denen von der Aus-
länderbehörde der Stadt Köln ein Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz erteilt wurde, 
umfasst 14.370 Menschen mit Stand 03.03.2023. Zeitgleich sind in städtischen Einrichtungen 
3.704 Menschen aus der Ukraine untergebracht, so dass davon auszugehen ist, dass bis zu

3 
10.666 Menschen privat oder bereits in eigenem Wohnraum untergebracht sind. Viele der 
privaten Unterbringungen wurden kurzfristig aus großer Solidarität und Hilfsbereitschaft zur 
Verfügung gestellt. Gleichzeitig ist eine längere Unterbringung von Menschen, zu denen keine 
persönliche Bindung besteht, eine Herausforderung. So steigen weiterhin die Unterbringungs-
ersuchen an die Stadt in Fällen, in denen die privaten Gastgeber*innen die bisherigen Unter-
bringungsangebote nicht mehr aufrechterhalten können. Aufgrund der aktuell steigenden An-
fragen von derzeit ca. 30 Menschen monatlich wird mit einem weiteren Zugang aus dem pri-
vaten Bereich gerechnet. 
In die weitere Bedarfsprognose sind daher 360 Plätze aufzunehmen.  
 
Fluktuation durch Rückkehr und Weiterreise der Geflüchteten aus der Ukraine 
Die aktuellen Belegungsquoten in den Einrichtungen weisen nur eine geringe Fluktuation auf. 
Bei den Rückgängen bei der Anzahl untergebrachter Ukrainer*innen lässt sich nicht erkennen, 
ob diese eine anderweitige Unterkunft gefunden haben oder grundsätzlich in ihr Heimatland 
zurückgekehrt sind. 
 
Zugänge und Zuweisungen des Landes 
Seit dem 01.01.2023 werden neu ankommende Geflüchtete in der kommunalen Erstaufnah-
meeinrichtung (KEA) in der Vorgebirgstr. 74, Am Südstadion aufgenommen. Aktuell 
(25.04.2023) liegt die Belegung bei 350 Personen. Der überwiegende Teil der Belegung in der 
KEA sind unerlaubt Eingereiste. Die Stadt Köln erfüllt mit Stand zum 21.04.2023 derzeit ihre 
Aufnahmequote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz mit 103,01 %. Neuzugänge werden 
aufgrund der Übererfüllung der Aufnahmequote überwiegend an die Erstaufnahmeeinrichtun-
gen des Landes zur Verteilung weitergeleitet und lösen derzeit keine erhöhten zusätzlichen 
Unterbringungsbedarfe aus.  
Das Land NRW erfüllt insgesamt die Aufnahmequote nach den Königsteiner Schlüssel mit 
mehr als 100 % und vermittelt Geflüchtete aus der Ukraine in andere Bundesländer. Stand 
06.03.2023 erfüllen insgesamt 12 Bundesländer nicht ihre Aufnahmequote. (Quelle: Daten-
auszug 06.03.2023 Software FREE-Fachanwendung zur Registrierung, Erfassung und Erst-
verteilung zum vorübergehenden Schutz). 
In den letzten Monaten ist die Erfüllungsquote für die Stadt Köln kontinuierlich gesunken. So-
weit neu ankommende Geflüchtete weiter vorrangig in die anderen Bundesländer verteilt wer-
den, wird die Erfüllungsquote weiter sinken. Hier wird angenommen, dass Köln ab Oktober 
2023 die Erfüllungsquote nicht mehr erreicht und Zuweisungen erhält.  
Zuweisungen gemäß § 22 Aufenthaltsgesetz erfolgen derzeit im geringen Maße mit durch-
schnittlich 20 Personen im Monat. 
In die weitere Bedarfsprognose sind daher 240 Plätze aufzunehmen.  
Geschätzte Zuweisung durch Nichterfüllung der Quote ab Oktober 2023 – März 2024 monat-
lich 100 Personen. Es sind hierbei nochmals 600 Plätze zu berücksichtigen. 
 
Risiken für die Erhöhung der Fluchtbewegungen 
Aktuell sind keine steigenden Fallzahlen von Geflüchteten aus der Ukraine festzustellen. An-
gesichts der fortschreitenden Zerstörung der Infrastruktur in der Ukraine sind in Teilen des 
Landes Versorgungsengpässe zu erwarten.  
Für einen plötzlich ansteigenden Zugang an Geflüchteten werden 1.500 Plätze berücksichtigt, 
die im Bedarfsfall kurzfristig zu schaffen und zu belegen wären. Mittel- bis langfristig soll auf-
grund der Erfahrungen aus der Fluchtkrise 2015 und 2022 wieder dauerhaft eine Reserve von 
bis zu 1.500 Unterbringungsplätzen in Abhängigkeit der jeweiligen Prognosestellung für einen 
plötzlichen und unabwendbaren Anstieg von Geflüchteten unter Beachtung des Grundsatzes 
der Wirtschaftlichkeit aufgebaut und vorgehalten werden.

4 
Unterbringung von unbegleiteten Jugendlichen, deren Wechsel zum Amt für Woh-
nungswesen mit Eintritt der Volljährigkeit erfolgt 
Unbegleitete minderjährige Jugendliche werden vom Jugendamt untergebracht. Bei Eintritt 
der Volljährigkeit wurde bisher auf Antrag der jungen Erwachsenen für eine nahtlose Betreu-
ung ein mehrmonatiger Verbleib in der Jugendhilfe sichergestellt. Aufgrund von Kapazitäts-
engpässen hat das Jugendamt angekündigt, die jungen Erwachsenen mit Erreichen der Voll-
jährigkeit in das Unterbringungssystem des Amtes für Wohnungswesen zu entlassen. 
Nach Schätzungen des Jugendamtes sind hierfür ca. 60 Plätze einzuplanen. 
 
Unterbringungsverpflichtung gegenüber unerlaubt Eingereisten 
Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass ab August eines Jahres bis Einsetzen des Früh-
jahrs, etwa ab März des nächsten Jahres, zahlreiche Menschen überwiegend aus den West-
Balkanstaaten nach Deutschland reisen. Diese für einen Daueraufenthalt unerlaubt eingereis-
ten Menschen werden in aller Regel in der Notaufnahmeeinrichtung Herkulesstraße oder der 
KEA Vorgebirgstr. 74, Am Südstadion aufgenommen. Aktuell sind rund 1.500 unerlaubt Einge-
reiste untergebracht. Insoweit ist die Prognose aus dem Vorjahr (1.150 Plätze) überschritten 
worden. In den Frühjahr-/Sommermonaten ist temporär mit der Rückkehr – zumindest eines 
Teils der Menschen - in das Heimatland zu rechnen. Ab August ist allerdings von einer erneu-
ten Einreise dieses Personenkreises auszugehen. Ein kurzfristiger unterjähriger Ab- bzw. Auf-
bau der hier benötigten Ressourcen ist faktisch nicht leistbar und wäre auch wirtschaftlich 
nicht darstellbar. Insoweit wird der Bedarf an Unterbringungsplätzen als notwendige Res-
source für den Anstieg im kommenden Herbst/Winter berücksichtigt. Aufgrund weiterer Ar-
mutsentwicklungen in den Westbalkanstaaten muss mit einem erneuten Anstieg gegenüber 
dem Vorjahr gerechnet werden. 
Unerlaubt eingereiste Menschen sind in der untenstehenden Gesamtzahl an untergebrachten 
Geflüchteten von 11.388 enthalten. In der Prognose wird ein möglicher Anstieg des Bedarfs 
um bis zu 1.000 Plätze berücksichtigt. 
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen ergibt sich zunächst bis zum 31.03.2024 folgender 
Bedarf an Unterbringungskapazitäten für unterzubringende Menschen: 
Derzeit bereits untergebrachte Geflüchte-
te, Schutzsuchende und unerlaubt Einge-
reiste in städtischen Einrichtungen, Stand 
31.03.2023 
 11.388 Plätze 
Zugänge aus privaten Unterbringungen  + 360 Plätze 
Zuweisungen des Landes insgesamt  + 840 Plätze 
Risiken einer erhöhten Fluchtbewegung  +1.500 Plätze 
Einreise unerlaubt Eingereiste  +1.000 Plätze 
Unterbringung volljähriger junger Er-
wachsener 
 + 60 Plätz 
Gesamtbedarf Unterbringungs- 
kapazitäten 
 15.148 Plätze 
 
Gerundet  15.200 Plätze 
 
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Schaffung von Unterbrin-
gungskapazitäten stets am tatsächlichen Bedarf orientiert. Der Beschluss soll die Ver-
waltung handlungsfähig halten, um für den Eintritt der unter I. beschriebenen Entwick-

5 
lungen auch kurzfristig handlungsfähig zu sein, um benötigte Unterbringungsressour-
cen zu sichern und zu schaffen.  
 
II. Unterbringungskapazitäten 
Dem Gesamtbedarf an Unterbringungskapazitäten stehen zu nachfolgenden Terminen vo-
raussichtlich folgende belegbare Kapazitäten gegenüber.  
 
Monat Bestehende max.  
Ressourcen ge-
samt 
Prognose Be-
darf  
(linear) 
Belegbare 
Plätze/ 
Kapazitäten 
März 2023 11.859 11.388 471 
April 2023 11.967 11.701 266 
Mai 2023 12.232 12.010 222 
Juni 2023 12.143 12.319 - 176 
Juli 2023 12.080 12.628 - 548 
August 2023 12.080 12.937 - 857 
September 2023 12.080 13.246 - 1.166 
Oktober 2023 12.080 13.555 - 1.475 
November 2023 12.080 13.864 - 1784 
Dezember 2023 12.080 14.173 - 2.093 
Januar 2024 12.080 14.482 - 2.402 
Februar 2024 12.080 14.791 - 2.711 
März 2024 12.080  15.200 - 3.120 
 
Die Berechnung der zur Verfügung stehenden Ressourcen weist den aktuellen Sachstand 
zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung aus und berücksichtigt bereits laufende Verhandlungen 
zur Vertragsverlängerung von Objekten sowie die Anmietung weiterer gewerblicher Unterkünf-
te.  
Mit den dargestellten Annahmen wird bis März 2024 eine Größenordnung von bis zu 15.200 
unterzubringenden Geflüchteten erreicht.  
Selbst wenn der Ukraine-Krieg vor Jahresende beendet werden könnte, ist angesichts der 
vielfach zerstörten Infrastruktur und auch zunehmender Integration in Köln nicht mit einer 
schlagartigen Rückkehr aller Geflüchteter aus der Ukraine in ihr Heimatland zu rechnen. 
Um zum jetzigen Zeitpunkt insbesondere unter wirtschaftlichen Aspekten sowie zur Erlangung 
von Planungssicherheit zu administrierbaren Vertragslaufzeiten bei Anmietungen gelangen zu 
können, soll der Bedarfsfeststellungsbeschluss den Zeitraum bis 31.03.2024 abdecken. 
 
Akquise von weiteren Unterbringungsplätzen 
Der Überblick über die Ressourcen zeigt, dass bei Eintritt der prognostizierten Unterbrin-
gungsbedarfe die bestehenden bzw. bislang akquirierten Ressourcen bis zum 31.03.2024 
nicht ausreichend sind. 
 
Die Stadt prüft derzeit folgenden Maßnahmen zur weiteren Akquise von kurzfristigen Unter-
bringungsressourcen: 
 Prüfung von Erweiterungsmöglichkeiten/Aufbauten bei bestehenden Objekten

6 
 Anmietung von Wohneinheiten, die zur Unterbringung geeignet sind 
 Akquise von weiteren gewerblichen Unterkünften  
 Kontinuierliche Abfrage und Prüfung von – insbesondere städtischen - Objekten und 
Flächen beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster und der Gebäude-
wirtschaft für eine sehr kurzfristige Nutzung 
 Optimierung der vorhandenen Ressourcen durch eine sozialverträgliche Verdichtung 
der Belegung. 
 
Daneben werden weitere Möglichkeiten in den Blick genommen, mit denen eine größere An-
zahl von Unterbringungskapazitäten geschaffen werden können. Neben der Deckung der 
kurzfristigen Bedarfe werden des Weiteren mittel- und langfristige Optionen für die Unterbrin-
gung bzw. Wohnraumversorgung geflüchteter Menschen geprüft und auf den Weg gebracht. 
Hierbei sind die bestehenden personellen Ressourcen zu berücksichtigen. Die Schaffung 
langfristiger Unterbringungskapazitäten wird den politischen Gremien unabhängig von diesem 
Bedarfsfeststellungsbeschluss zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
III. Rechtliche Begründung und Kosten 
Die rechtliche Begründung für die Einholung dieses Beschlusses entspricht der Beschlussvor-
lage aus Dezember 2022 (3537/2022)  
 
Die in der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln festgelegten Wertgrenzen für Bedarfsfeststel-
lungen, Vergaben und Baumaßnahmen, die eine Entscheidung der politischen Gremien erfor-
dern, werden bei den zu realisierenden Maßnahmen häufig überschritten. Die erforderlichen 
einzelnen Beschlussverfahren würden die Umsetzung von Maßnahmen erheblich verzögern. 
Der Zeitverzug erhöht aber auch das Kostenrisiko und das Risiko, dringend benötigte Güter 
und Leistungen verspätet oder überhaupt nicht mehr erhalten zu können. Wie schon während 
der Fluchtbewegungen 2015/2016 steigt bundesweit der Nachfragedruck auf Containeranla-
gen, Systembauten und Ausstattungs- und Versorgungsgüter. Dies bestätigt sich auch in 
2023. Die bekannten und zunehmenden allgemeinen Lieferschwierigkeiten spreizen die Sche-
re zwischen Angebot und Nachfrage zusätzlich. Um die eigenen Bedarfe in Konkurrenz zu 
anderen Nachfragenden decken zu können, muss die Verwaltung in der Lage sein, sehr kurz-
fristig auf Angebote reagieren zu können, um bestmögliche Preise zu erzielen und die benö-
tigten Güter und Ressourcen zeitnah und vor allem in dem benötigten Umfang zu erhalten. 
Daher soll mit dieser Vorlage der Bedarf für den Ausbau der Unterbringungs- und Betreu-
ungskapazitäten festgestellt und die Verwaltung gleichzeitig beauftragt werden, alle dafür er-
forderlichen Maßnahmen umgehend umzusetzen, um zeitaufwändige und die Umsetzung 
verzögernde und teilweise auch gefährdende Einzelbeschlüsse zu vermeiden.  
 
In welchen Umfang die Gesamtkosten in 2023 und 2024 haushaltswirksam werden, ist davon 
abhängig, welche Maßnahmen bedarfsorientiert zu welchen Konditionen tatsächlich umge-
setzt werden. Dem gegenüber stehen einmalige Beteiligungen des Landes für die Schaffung, 
Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete. Weiterhin 
erhält die Stadt Köln Landeszuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (Kostenpau-
schale von 1.125 € mtl. für jede geflüchtete Person, die rechtmäßig ihren gewöhnlichen Auf-
enthalt (Wohnsitz) in Köln hat).  
 
Nach der Überleitung der Geflüchteten aus der Ukraine in das SGB II zum 01.06.2022 werden 
durch den Leistungsträger Jobcenter Anteile der Kosten der Unterkunft für diesen Personen-
kreis erstattet, deren finanzieller Gesamtumfang aber noch nicht beziffert werden kann. Die 
entstehenden Aufwendungen und Auszahlungen stellen unabweisbare Aufwendungen nach § 
83 Abs.1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW dar. Die Finanzierung erfolgt vorrangig im Teiler-
gebnisplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 16, sonsti-
ge ordentliche Aufwendungen sowie in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen. In den Haushaltsjahren 2023 und 2024 wurden bereits erhöhte Mittel veranschlagt, 
um die zusätzlichen Bedarfe abdecken zu können. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es im 
Rahmen der Bewirtschaftung zu über- und außerplanmäßigen Bedarfen kommt, über deren

7 
Bewilligung gemäß § 10 der Haushaltssatzung zu entscheiden ist, wobei der Rat über verwal-
tungsseitig erteilte Bewilligungen monatlich unterrichtet wird. Darüber hinaus wird die Informa-
tion und die Kontrolle des Rates während des Beauftragungszeitraumes durch einen regel-
mäßigen und detaillierten Bericht über alle von der Verwaltung umgesetzten Maßnahmen si-
chergestellt. 
 
Dringlichkeitsbegründung  
 
Die verwaltungsinterne Abstimmung zur neuen Prognose der Zahlen an unterzubringenden 
Geflüchteten und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Akquise von Unterkünf-
ten, insbesondere zu den damit verbundenen Kosten, hat längere Zeit in Anspruch genom-
men.  
Eine jetzige Bedarfsfeststellung und die Beauftragung der Verwaltung mit der Umsetzung der 
erforderlichen Maßnahmen gewährleistet auch in den nächsten Monaten bis zur übernächsten 
Sitzung des Rates am 15.06.2023 die erforderliche Handlungsfähigkeit der Verwaltung, um in 
der derzeitigen Krisensituation in der zweiten Jahreshälfte und darüber hinaus die adäquate 
Unterbringung von über 11.300 Geflüchteten aufrecht zu erhalten und dem gesetzlichen Un-
terbringungsauftrag nachzukommen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die 
Geltung des bestehenden Bedarfsfeststellungsbeschlusses am 30.06.2023 ausläuft.  
 
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, der nicht vorberatend eingebunden 
werden konnte, wird im Nachgang über den Beschluss im Rahmen einer Mitteilung informiert.

Beratungsverlauf (2)

15.05.2023 Finanzausschuss
TOP 10.21 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
16.05.2023 Rat
TOP 10.18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1050/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.05.2023
Erstellt
27.03.2023 13:43