1496/2022
Entlastungen bei der Steigerung der Energiepreise intensivieren
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/501/1 501/1 Vorlagen-Nummer 09.05.2022 1496/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 12.05.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 19.05.2022 Entlastungen bei der Steigerung der Energiepreise intensivieren In seiner Sitzung am 24.03.2022 fasste der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren fol- genden Beschluss: 1. Der Ausschuss fordert, die auf Bundesebene geplanten Maßnahmen zur Bekämpfung der Energiearmut zügig umzusetzen insbesondere durch die Entlastung der Verbraucher*innen von der EEG-Umlage Gewährung eines Heizkostenzuschusses Erhöhung des Wohngeldes Prüfung einer Entlastung der Verbraucher*innen durch die Anwendung der Empfehlun- gen der EU-Kommission gegen Energiearmut vom Oktober 2020 und 2021 2. Der Ausschuss unterstützt die Initiative der Landesregierung im Bundesrat eine Entlastung der Verbraucher*innen durch eine – zumindest temporäre – Reduzie- rung der Energiesteuern und der Mehrwertsteuer zu prüfen Entwicklung einer dauerhaften und nachhaltigen Lösung, die die steigenden Energie- kosten auch im Wohngeld abbildet für eine weitere Einmalzahlung angesichts der weiter steigenden Energiepreise für eine Überprüfung des Energiekostenanteils in den Regelsätzen des SGB II und SGB XII den Schutz der Grundversorgung zu verbessern 3. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung den Beschluss des Sozialausschusses vom 13.01.2022 „Energiearmut verhindern! Schutzbedürftige Verbrauchende unterstützen“ sofort umzusetzen dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren vierteljährlich über die Ent- wicklung des Bedarfs an Unterstützungsmaßnahmen zu berichten, damit ggf. über wei- tere Unterstützungsmaßnahmen beraten werden kann die Bürger*innen darüber zu informieren, welche Unterstützungsmaßnahmen für dieje- nigen bestehen, die noch nicht Transferleistungsempfänger*innen sind, aber finanziel- ler Hilfen zur Existenzsicherung bedürfen insbesondere Studierende, die ein Anrecht auf einen Heizkostenzuschuss haben, dar- über zu informieren und zu unterstützen, diesen Zuschuss zu beantragen. Zum aktuellen Sachstand zur Umsetzung wird im Einzelnen auf die beigefügte Anlage verwiesen. Die allgemeine Entwicklung im Bereich der Energieversorgung stellt alle Bürger*innen vor finanzielle 2 Herausforderungen. Besonders betroffen sind Menschen mit geringen Einkommen und Transferleis- tungsbeziehende. In den sozialen Leistungssystemen bestehen begrenzte Möglichkeiten zur Behe- bung finanzieller Notlagen z. B. durch die in der Regel einmalige, darlehensweise Übernahme von Energiekostenrückständen. Die sozialleistungsrechtlichen Möglichkeiten reichen jedoch bei weitem nicht aus, um allen Kölner Haushalten eine finanzielle Entlastung im Bereich hochpreisiger Energie- kosten zu verschaffen. Für Menschen, die über ein wenn auch geringes, aber ansonsten ausreichen- des Einkommen verfügen, bestehen keine Möglichkeiten einer finanziellen Kostenübernahme durch die Stadt Köln oder das Jobcenter Köln. Auch sehen die Leistungssysteme des SGB II und SGB XII keine sich wiederholenden und damit mehrjährigen Übernahmen von Energiekostenrückständen vor. Die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten stoßen hier schnell an deutliche Grenzen, die in der aktuellen Preisentwicklung auf dem Energiemarkt voraussichtlich ab 2023 zu erheblichen Problemen insbesondere bei einkommensschwachen Haushalten führen werden. Denn die dramatisch gestiege- nen Energiepreise werden sich in der Fläche erst mit den Nebenkostenabrechnungen für das Jahr 2022 bemerkbar machen. Aufgrund der nicht nur vorübergehend erheblich gestiegenen Energiepreise werden weder die Regel- leistungssysteme des SGB II und SGB XII noch die derzeit beschlossenen einmaligen Zuschüsse wie z. B. der Heizkostenzuschuss der aktuellen Situation und sich abzeichnenden Entwicklung gerecht werden können. Mit den aktuellen Rahmenbedingungen, z.B. hinsichtlich der Unauskömmlichkeit der Regelleistungen im SGB II und SGB XII in Bezug auf den darin enthaltenen Energiekostenanteil, ist die Problematik der Energiearmut von Kommunen, Jobcentern und den bereits bestehenden Bera- tungsstellen nicht zu lösen. Um steigenden Energiepreisen wirksam zu begegnen ist ein besonderes Engagement des Bundes und der Länder erforderlich, die hier maßgeblich in der Verantwortung stehen, zur langfristigen Ent- lastung der Bürger*innen beizutragen. Einkommensschwache Haushalte müssen bezüglich der stei- genden Energiepreise dauerhaft entlastet werden. Gez. Dr. Rau
Anlage 1496_2022
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Sachstand zur Umsetzung: Entlastungen bei der Steigerung der Energiepreise intensivieren Beschluss Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren 13.01.2022 Sachstand Der Sozialausschuss bittet die Verwaltung folgende Punkte in enger Zusammenarbeit mit der RheinEnergie und dem Jobcenter umzusetzen: 1. Aussetzen der Strom- und Gassperren ab dem Winter 2021/2022 in begründeten sozialen Härtefällen Die RheinEnergie als kommunal und regional verwurzeltes Energieversorgungsunternehmen ist sich ihrer besonderen Verantwortung gegenüber allen Kund*innen bewusst. Dementsprechend setzt die RheinEnergie auf verschiedene bewährte Instrumente, um Stromabschaltungen als ultima ratio möglichst zu vermeiden. Zentral ist dabei die Möglichkeit des offenen Gesprächs zwischen Kund*innen und Berater*innen der RheinEnergie, mit dem Ziel, frühzeitig zu helfen und gegenzusteuern. Auch die standardisierten Prozesse der RheinEnergie umfassen Optionen wie Fristverlängerungen und Stundungen, die zur Vermeidung von Abschaltungen beitragen können. Weiterhin gibt es Zeiträume, in denen die RheinEnergie bewusst auf Sperrungen verzichtet, wie z.B. in der Weihnachtszeit, über den Jahreswechsel und in dem gewünschten Zeitraum (Winter 2021/2022) in begründeten sozialen Härtefällen. Im Zeitraum Dezember 2021 bis März 2022 wurden insgesamt drei Versorgungsunterbrechungen für Gas und 13 Versorgungsunterbrechungen für Strom durchgeführt. Es handelte sich hierbei um seit längerem zahlungssäumige Kund*innen, gegen die bereits ein Titel zur Zwangsvollstreckung erwirkt war oder Aktivitäten im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Bei Wiederaufnahme des Sperrgeschäftes (Ende April 2022) verfolgt die RheinEnergie weiterhin das Ziel, so wenige Sperrungen wie möglich durchzuführen. Vorrangig werden Vereinbarungen von langfristigen Ratenzahlungen geschlossen. Ein vollständiger Verzicht auf Sperrungen ist nicht denkbar. 2. Aufklärung der Bevölkerung über die Möglichkeiten, Strom- und Gassperren zu verhindern und finanzielle Unterstützung Zur Information überarbeiten RheinEnergie, Jobcenter und Stadt Köln die entsprechenden Internetauftritte. Sachstand zur Umsetzung: Entlastungen bei der Steigerung der Energiepreise intensivieren in Härtefällen zu erhalten, einschließlich der Benennung von Anlaufstellen beim Sozialamt, dem Jobcenter, bei den Stromversorgern, den Verbraucherberatungsstellen, den Beratungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege und dem Mieterverein. Die RheinEnergie stellt auf ihrer Homepage Informationen zum Thema Energie- und Gasschulden sowie zur Verhinderung von Sperren in einfacher Sprache, z. B. über Piktogramme, sowie in mehreren Sprachen ein. Informationen des Jobcenter Köln werden in Kürze unter https://www.jobcenterkoeln.de/geld-zum-wohnen zu finden sein. Auf der städtischen Homepage wurden Informationen unter https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/20239/index.html eingestellt. Ziel ist es, die jeweiligen Internetauftritte gut aufeinander abzustimmen und, wo geboten, zu verlinken. Die bestehenden Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung durch das Jobcenter Köln bzw. das für Amt für Soziales, Arbeit und Senioren setzen eine entsprechende Bedürftigkeit und formale Antragstellung voraus. Die Aufklärung von Transferleistungsbeziehenden im SGB II und SGB XII über bestehende Ansprüche ist durch die Beratung des Jobcenters bzw. des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren sichergestellt. Die Verwaltung prüft weiterhin, ob kürzlich entfallene diesbezügliche Angebote (z. B. bei der Verbraucherzentrale) mit städtischer Hilfe wieder aufgenommen werden können. Im Jahr 2020 endete das Angebot „NRW bekämpft Energiearmut“. Das Projekt wurde durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW sowie durch die örtlichen Energieversorgungsunternehmen gefördert. Für einen Ersatz dieser weggefallenen Landesförderung stehen derzeit keine kommunalen Mittel zur Verfügung. Diese müssten durch einen entsprechenden Ratsbeschluss bereitgestellt werden. 3. Die Übernahme von Stromschulden oder Umwandlung in Ratenzahlung bei ALG II-, Grundsicherungs- Asylbewerberleistungsbezieher*innen wird im Bedarfsfall sichergestellt. Die Übernahme rückständiger Energiekosten ist für den genannten Personenkreis unter den gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen möglich, wenn die Übernahme dieser Schulden gerechtfertigt und notwendig ist. Die Rechtsprechung hat diese Voraussetzungen dahingehend konkretisiert, dass eine Übernahme rückständiger Energiekosten nur dann gerechtfertigt ist, wenn die Notlage nicht selbst beseitigt werden kann und alle Möglichkeiten der vorrangigen Selbsthilfe der Transferleistungsbeziehenden ausgeschöpft sind. An erster Stelle Sachstand zur Umsetzung: Entlastungen bei der Steigerung der Energiepreise intensivieren stehen hier Ratenzahlungsvereinbarungen mit dem Energieversorger, es können aber auch Maßnahmen des zivilen Eilrechtsschutzes oder des Verbraucherinsolvenzverfahrens in Betracht kommen. In allen Fällen muss eine dezidierte Einzelfallprüfung erfolgen, um festzustellen, ob eine Schuldenübernahme als Darlehen möglich ist. 4. Schnellstmögliche – bereits von der Verwaltung angekündigte –Anhebung der Nichtprüfungsgrenze (NPG) für Heizkosten bei SGB II- und SGB XII – Bezieher*innen entsprechend den gestiegenen Energiekosten und jährliche Überprüfung dieser Grenze. Die Verwaltung hat – wie angekündigt – die Nichtprüfungsgrenze (NPG) bereits im Januar 2022 angehoben. Hierbei wurden Kostenaufschläge von rd. 50% berücksichtigt. Die NPG wurde rückwirkend zum 01.01.2022 auf 2,00 Euro bzw. für Personen mit erhöhtem Wärmebedarf auf 2,40 Euro angehoben. Die Nichtprüfungsgrenze wurde in den vergangenen Jahren jährlich überprüft. Die aktuellen Preisentwicklungen werden fortlaufend beobachtet, im Bedarfsfall wird unterjährig nachgesteuert. 5. Wiederbelebung des Runden Tischs Vermeidung von Strom-, Gas- und Wassersperrungen (ehem. Runder Tisch für Energiearmut) durch die Stadt Köln, in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie und dem Jobcenter Die Stadt Köln, das Jobcenter Köln und die RheinEnergie haben den Runden Tisch wieder eingerichtet und dieser hat bereits mehrfach getagt. Der Runde Tisch versteht sich als verwaltungsinternes Gremium zur Identifizierung und Steuerung operativer Aufgaben und Prozesse. Themen- und anlassbezogen können weitere Akteure hinzugezogen werden. 6. Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit der RheinEnergie zu prüfen, inwieweit eine langfristige Absicherung eines präventiven Angebotes zur Verhinderung von Strom-, Gas-, und Wassersperrungen durch ein zusätzliches Angebot wie z. B. Stromsparcheck, erfolgen kann. Die RheinEnergie ist für zielgerichtete Beratungs- und Unterstützungsangebote offen. Die (Weiter-) Entwicklung entsprechender Angebote sollte im Rahmen eines gemeinsamen Vorgehens (auch finanziell) erfolgen. Zur Fortsetzung des Stromsparchecks erarbeitet das Umweltdezernat der Stadt Köln derzeit eine entsprechende Ratsvorlage, die eine Finanzierung bis März 2023 vorsieht. Für einen darüber hinausgehenden Zeitraum sind nach aktuellem Stand keine Haushaltsmittel eingeplant. Beschluss Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren vom 24.03.2022 Sachstand 1. Der Ausschuss fordert, die auf Bundesebene geplanten Maßnahmen zur Bekämpfung der Energiearmut zügig umzusetzen insbesondere durch Die Bundesregierung hat angesichts der stark steigenden Energiepreise umfassende und unbürokratische Entlastungen auf den Weg gebracht. Dazu zählen neben steuerlichen Entlastungen weitere Maßnahmen zur Sachstand zur Umsetzung: Entlastungen bei der Steigerung der Energiepreise intensivieren die Entlastung der Verbraucher*innen von der EEG- Umlage Gewährung eines Heizkostenzuschusses Erhöhung des Wohngeldes Prüfung einer Entlastung der Verbraucher*innen durch die Anwendung der Empfehlungen der EU- Kommission gegen Energiearmut vom Oktober 2020 und 2021 Entlastung und sozialen Unterstützung, die sich mit dem sog. Entlastungspaket 2 derzeit im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren befinden. Die EEG-Umlage für Stromkunden von derzeit 3,72 Cent/kWh fällt zum 01.07.2022 weg. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll diese Absenkung von den Energieversorgern komplett an die Verbraucher weitergegeben werden. Heizkosten werden bei der Berechnung von Wohngeld grundsätzlich nicht berücksichtigt. Die wohngeldrechtlich zu berücksichtigende Miete wurde jedoch durch Einführung einer CO²-Pauschale (0,30 Euro/qm) erhöht. Darüber hinaus wird für Wohngeldbeziehende, die in der Heizperiode Oktober 2021 – März 2022 in mindestens einem Monat Wohngeld bezogen haben, ein einmaliger Heizkostenzuschuss gewährt. Wer alleine wohnt, erhält 270 Euro, ein Zwei-Personen-Haushalt erhält 350 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt werden zusätzlich 70 Euro gewährt. Den Heizkostenzuschuss sollen alle Berechtigten ohne Antragstellung erhalten. Zum berechtigten Personenkreis gehören neben Wohngeldbeziehenden auch BaFöG-Beziehende, Geförderte nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BaFöG), Beziehende von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld. Auszubildende und Studierende im BaFöG-Bezug erhalten 230 Euro. Die ursprünglich in Höhe von 100 Euro vorgesehene Einmalzahlung für Transferleistungsbeziehende wurde auf 200 Euro erhöht. 2. Der Ausschuss unterstützt die Initiative der Landesregierung im Bundesrat eine Entlastung der Verbraucher*innen durch eine – zumindest temporäre – Reduzierung der Energiesteuern und der Mehrwertsteuer zu prüfen Die Stadt Köln hat in der Sitzung des Deutschen Städtetages am 26.01.2022 die Position des Städtetages unterstützt. Hiernach wurde ein Warmmietenmodell in der Wohngeldberechnung einschließlich einer Klimakomponente gefordert. Das Warmmietenmodell würde sowohl steigende als auch fallende Energiekosten abbilden können. Sachstand zur Umsetzung: Entlastungen bei der Steigerung der Energiepreise intensivieren Entwicklung einer dauerhaften und nachhaltigen Lösung, die die steigenden Energiekosten auch im Wohngeld abbildet für eine weitere Einmalzahlung angesichts der weiter steigenden Energiepreise für eine Überprüfung des Energiekostenanteils in den Regelsätzen des SGB II und SGB XII den Schutz der Grundversorgung zu verbessern 3. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung den Beschluss des Sozialausschusses vom 13.01.2022 „Energiearmut verhindern! Schutzbedürftige Verbrauchende unterstützen“ sofort umzusetzen dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren vierteljährlich über die Entwicklung des Bedarfs an Unterstützungsmaßnahmen zu berichten, damit ggf. über weitere Unterstützungsmaßnahmen beraten werden kann die Bürger*innen darüber zu informieren, welche Unterstützungsmaßnahmen für diejenigen bestehen, die noch nicht Transferleistungsempfänger*innen sind, aber finanzieller Hilfen zur Existenzsicherung bedürfen insbesondere Studierende, die ein Anrecht auf einen Heizkostenzuschuss haben, darüber zu informieren und zu unterstützen, diesen Zuschuss zu beantragen. Zur Umsetzung des Beschlusses vom 13.01.2022 im Einzelnen siehe oben. Die Verwaltung wird auf der Grundlage dieser Sachstandsmitteilung über die weitere Bedarfsentwicklung im Rahmen einer vierteljährlichen Berichterstattung informieren. Die nächsten Berichte erfolgen in den Sitzungen 18.08.2022 sowie 17.11.2022. Die Möglichkeiten finanzieller Hilfen sind in den bestehenden Leistungssystemen SGB II und SGB XII von Gesetzgeber und Rechtsprechung klar definiert. Finanzielle Leistungen für Menschen außerhalb der Sozialleistungssysteme sind kommunal nicht möglich. Unterstützungsmaßnahmen für Menschen ohne Leistungsbezug erfolgen derzeit auf Bundesebene. Das Bundeskabinett hat am 02.02.2022 den Heizkostenzuschuss auch für Auszubildende und Studierende beschlossen, die BaFöG bzw. Aufstiegs- BaFöG erhalten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt hierüber umfangreiche Informationen bereit unter https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/2022_heizkostenzuschuss.html Der Zuschuss soll von Amts wegen, voraussichtlich durch die Ämter für Ausbildungsförderung, gewährt werden. Für Studierende ist dieses Amt in der Regel an das Studierendenwerk der Hochschule angegliedert. Auch diese halten über die entsprechenden Homepages eine Vielzahl von Informationen bereit. Sachstand zur Umsetzung: Entlastungen bei der Steigerung der Energiepreise intensivieren Das Amt für Ausbildungsförderung bei der Stadt Köln, angegliedert im Jugendamt, ist zuständig für das sog. Schüler-BaFöG. Zur Ausgestaltung und Umsetzung der Regelungen werden entsprechende Informationen seitens der Bezirksregierung Köln erwartet.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1496/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 09.05.2022
- Erstellt
- 03.05.2022 13:47