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1496/2022

Entlastungen bei der Steigerung der Energiepreise intensivieren

Mitteilung Ausschuss 09.05.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 19.05.2022, TOP 7.9

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1496_2022

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Mitteilung Ausschuss

4646 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/501/1 
501/1 
Vorlagen-Nummer  09.05.2022 
 1496/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 12.05.2022 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 19.05.2022 
 
Entlastungen bei der Steigerung der Energiepreise intensivieren 
In seiner Sitzung am 24.03.2022 fasste der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren fol-
genden Beschluss: 
1. Der Ausschuss fordert, die auf Bundesebene geplanten Maßnahmen zur Bekämpfung der 
Energiearmut zügig umzusetzen insbesondere durch 
 die Entlastung der Verbraucher*innen von der EEG-Umlage 
 Gewährung eines Heizkostenzuschusses 
 Erhöhung des Wohngeldes 
 Prüfung einer Entlastung der Verbraucher*innen durch die Anwendung der Empfehlun-
gen der EU-Kommission gegen Energiearmut vom Oktober 2020 und 2021 
 
2. Der Ausschuss unterstützt die Initiative der Landesregierung im Bundesrat 
 eine Entlastung der Verbraucher*innen durch eine – zumindest temporäre – Reduzie-
rung der Energiesteuern und der Mehrwertsteuer zu prüfen 
 Entwicklung einer dauerhaften und nachhaltigen Lösung, die die steigenden Energie-
kosten auch im Wohngeld abbildet 
 für eine weitere Einmalzahlung angesichts der weiter steigenden Energiepreise 
 für eine Überprüfung des Energiekostenanteils in den Regelsätzen des SGB II und 
SGB XII  
 den Schutz der Grundversorgung zu verbessern 
 
3. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung 
 den Beschluss des Sozialausschusses vom 13.01.2022 „Energiearmut verhindern! 
Schutzbedürftige Verbrauchende unterstützen“ sofort umzusetzen 
 dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren vierteljährlich über die Ent-
wicklung des Bedarfs an Unterstützungsmaßnahmen zu berichten, damit ggf. über wei-
tere Unterstützungsmaßnahmen beraten werden kann 
 die Bürger*innen darüber zu informieren, welche Unterstützungsmaßnahmen für dieje-
nigen bestehen, die noch nicht Transferleistungsempfänger*innen sind, aber finanziel-
ler Hilfen zur Existenzsicherung bedürfen 
 insbesondere Studierende, die ein Anrecht auf einen Heizkostenzuschuss haben, dar-
über zu informieren und zu unterstützen, diesen Zuschuss zu beantragen. 
 
 
 
Zum aktuellen Sachstand zur Umsetzung wird im Einzelnen auf die beigefügte Anlage verwiesen.  
 
Die allgemeine Entwicklung im Bereich der Energieversorgung stellt alle Bürger*innen vor finanzielle

2 
 
Herausforderungen. Besonders betroffen sind Menschen mit geringen Einkommen und Transferleis-
tungsbeziehende. In den sozialen Leistungssystemen bestehen begrenzte Möglichkeiten zur Behe-
bung finanzieller Notlagen z. B. durch die in der Regel einmalige, darlehensweise Übernahme von 
Energiekostenrückständen. Die sozialleistungsrechtlichen Möglichkeiten reichen jedoch bei weitem 
nicht aus, um allen Kölner Haushalten eine finanzielle Entlastung im Bereich hochpreisiger Energie-
kosten zu verschaffen. Für Menschen, die über ein wenn auch geringes, aber ansonsten ausreichen-
des Einkommen verfügen, bestehen keine Möglichkeiten einer finanziellen Kostenübernahme durch 
die Stadt Köln oder das Jobcenter Köln. Auch sehen die Leistungssysteme des SGB II und SGB XII 
keine sich wiederholenden und damit mehrjährigen Übernahmen von Energiekostenrückständen vor. 
Die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten stoßen hier schnell an deutliche Grenzen, die in der 
aktuellen Preisentwicklung auf dem Energiemarkt voraussichtlich ab 2023 zu erheblichen Problemen 
insbesondere bei einkommensschwachen Haushalten führen werden. Denn die dramatisch gestiege-
nen Energiepreise werden sich in der Fläche erst mit den Nebenkostenabrechnungen für das Jahr 
2022 bemerkbar machen.  
 
Aufgrund der nicht nur vorübergehend erheblich gestiegenen Energiepreise werden weder die Regel-
leistungssysteme des SGB II und SGB XII noch die derzeit beschlossenen einmaligen Zuschüsse wie 
z. B. der Heizkostenzuschuss der aktuellen Situation und sich abzeichnenden Entwicklung gerecht 
werden können. Mit den aktuellen Rahmenbedingungen, z.B. hinsichtlich der Unauskömmlichkeit der 
Regelleistungen im SGB II und SGB XII in Bezug auf den darin enthaltenen Energiekostenanteil, ist 
die Problematik der Energiearmut von Kommunen, Jobcentern und den bereits bestehenden Bera-
tungsstellen nicht zu lösen. 
Um steigenden Energiepreisen wirksam zu begegnen ist ein besonderes Engagement des Bundes 
und der Länder erforderlich, die hier maßgeblich in der Verantwortung stehen, zur langfristigen Ent-
lastung der Bürger*innen beizutragen. Einkommensschwache Haushalte müssen bezüglich der stei-
genden Energiepreise dauerhaft entlastet werden. 
 
Gez. Dr. Rau

Anlage 1496_2022

12906 Zeichen

Sachstand zur Umsetzung: Entlastungen bei der Steigerung der Energiepreise intensivieren 
 
Beschluss Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren 
13.01.2022 
Sachstand 
Der Sozialausschuss bittet die Verwaltung folgende Punkte in enger Zusammenarbeit mit der RheinEnergie und dem Jobcenter umzusetzen: 
1. Aussetzen der Strom- und Gassperren ab dem Winter 
2021/2022 in begründeten sozialen Härtefällen 
Die RheinEnergie als kommunal und regional verwurzeltes 
Energieversorgungsunternehmen ist sich ihrer besonderen Verantwortung 
gegenüber allen Kund*innen bewusst.  
Dementsprechend setzt die RheinEnergie auf verschiedene bewährte 
Instrumente, um Stromabschaltungen als ultima ratio möglichst zu 
vermeiden.  
Zentral ist dabei die Möglichkeit des offenen Gesprächs zwischen 
Kund*innen und Berater*innen der RheinEnergie, mit dem Ziel, frühzeitig 
zu helfen und gegenzusteuern.  
Auch die standardisierten Prozesse der RheinEnergie umfassen Optionen 
wie Fristverlängerungen und Stundungen, die zur Vermeidung von 
Abschaltungen beitragen können.  
Weiterhin gibt es Zeiträume, in denen die RheinEnergie bewusst auf 
Sperrungen verzichtet, wie z.B. in der Weihnachtszeit, über den 
Jahreswechsel und in dem gewünschten Zeitraum (Winter 2021/2022) in 
begründeten sozialen Härtefällen. 
Im Zeitraum Dezember 2021 bis März 2022 wurden insgesamt drei 
Versorgungsunterbrechungen für Gas und 13 
Versorgungsunterbrechungen für Strom durchgeführt. Es handelte sich 
hierbei um seit längerem zahlungssäumige Kund*innen, gegen die bereits 
ein Titel zur Zwangsvollstreckung erwirkt war oder Aktivitäten im Rahmen 
eines Insolvenzverfahrens. Bei Wiederaufnahme des Sperrgeschäftes 
(Ende April 2022) verfolgt die RheinEnergie weiterhin das Ziel, so wenige 
Sperrungen wie möglich durchzuführen. Vorrangig werden 
Vereinbarungen von langfristigen Ratenzahlungen geschlossen. Ein 
vollständiger Verzicht auf Sperrungen ist nicht denkbar.  
2. Aufklärung der Bevölkerung über die Möglichkeiten, Strom- 
und Gassperren zu verhindern und finanzielle Unterstützung 
Zur Information überarbeiten RheinEnergie, Jobcenter und Stadt Köln die 
entsprechenden Internetauftritte.

Sachstand zur Umsetzung: Entlastungen bei der Steigerung der Energiepreise intensivieren 
 
in Härtefällen zu erhalten, einschließlich der Benennung von 
Anlaufstellen beim Sozialamt, dem Jobcenter, bei den 
Stromversorgern, den Verbraucherberatungsstellen, den 
Beratungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege und dem 
Mieterverein. 
Die RheinEnergie stellt auf ihrer Homepage Informationen zum Thema 
Energie- und Gasschulden sowie zur Verhinderung von Sperren in 
einfacher Sprache, z. B. über Piktogramme, sowie in mehreren Sprachen 
ein. 
Informationen des Jobcenter Köln werden in Kürze unter 
https://www.jobcenterkoeln.de/geld-zum-wohnen zu finden sein. 
Auf der städtischen Homepage wurden Informationen unter 
https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/20239/index.html eingestellt.  
Ziel ist es, die jeweiligen Internetauftritte gut aufeinander abzustimmen 
und, wo geboten, zu verlinken.  
Die bestehenden Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung durch 
das Jobcenter Köln bzw. das für Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 
setzen eine entsprechende Bedürftigkeit und formale Antragstellung 
voraus. Die Aufklärung von Transferleistungsbeziehenden im SGB II und 
SGB XII über bestehende Ansprüche ist durch die Beratung des 
Jobcenters bzw. des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren 
sichergestellt.   
Die Verwaltung prüft weiterhin, ob kürzlich entfallene 
diesbezügliche Angebote (z. B. bei der Verbraucherzentrale) 
mit städtischer Hilfe wieder aufgenommen werden können. 
Im Jahr 2020 endete das Angebot „NRW bekämpft Energiearmut“. Das 
Projekt wurde durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- 
und Verbraucherschutz des Landes NRW sowie durch die örtlichen 
Energieversorgungsunternehmen gefördert. 
Für einen Ersatz dieser weggefallenen Landesförderung stehen derzeit 
keine kommunalen Mittel zur Verfügung. Diese müssten durch einen 
entsprechenden Ratsbeschluss bereitgestellt werden. 
3. Die Übernahme von Stromschulden oder Umwandlung in 
Ratenzahlung bei ALG II-, Grundsicherungs- 
Asylbewerberleistungsbezieher*innen wird im Bedarfsfall 
sichergestellt. 
Die Übernahme rückständiger Energiekosten ist für den genannten 
Personenkreis unter den gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen 
möglich, wenn die Übernahme dieser Schulden gerechtfertigt und 
notwendig ist. Die Rechtsprechung hat diese Voraussetzungen 
dahingehend konkretisiert, dass eine Übernahme rückständiger 
Energiekosten nur dann gerechtfertigt ist, wenn die Notlage nicht selbst 
beseitigt werden kann und alle Möglichkeiten der vorrangigen Selbsthilfe 
der Transferleistungsbeziehenden ausgeschöpft sind. An erster Stelle

Sachstand zur Umsetzung: Entlastungen bei der Steigerung der Energiepreise intensivieren 
 
stehen hier Ratenzahlungsvereinbarungen mit dem Energieversorger, es 
können aber auch Maßnahmen des zivilen Eilrechtsschutzes oder des 
Verbraucherinsolvenzverfahrens in Betracht kommen. In allen Fällen 
muss eine dezidierte Einzelfallprüfung erfolgen, um festzustellen, ob eine 
Schuldenübernahme als Darlehen möglich ist.  
4. Schnellstmögliche – bereits von der Verwaltung 
angekündigte –Anhebung der Nichtprüfungsgrenze (NPG) 
für Heizkosten bei SGB II- und SGB XII – Bezieher*innen 
entsprechend den gestiegenen Energiekosten und jährliche 
Überprüfung dieser Grenze. 
Die Verwaltung hat – wie angekündigt – die Nichtprüfungsgrenze (NPG) 
bereits im Januar 2022 angehoben. Hierbei wurden Kostenaufschläge 
von rd. 50% berücksichtigt. Die NPG wurde rückwirkend zum 01.01.2022 
auf 2,00 Euro bzw. für Personen mit erhöhtem Wärmebedarf auf 2,40 
Euro angehoben. 
Die Nichtprüfungsgrenze wurde in den vergangenen Jahren jährlich 
überprüft. Die aktuellen Preisentwicklungen werden fortlaufend 
beobachtet, im Bedarfsfall wird unterjährig nachgesteuert. 
5. Wiederbelebung des Runden Tischs Vermeidung von 
Strom-, Gas- und Wassersperrungen (ehem. Runder Tisch 
für Energiearmut) durch die Stadt Köln, in Zusammenarbeit 
mit der RheinEnergie und dem Jobcenter 
Die Stadt Köln, das Jobcenter Köln und die RheinEnergie haben den 
Runden Tisch wieder eingerichtet und dieser hat bereits mehrfach getagt. 
Der Runde Tisch versteht sich als verwaltungsinternes Gremium zur 
Identifizierung und Steuerung operativer Aufgaben und Prozesse. 
Themen- und anlassbezogen können weitere Akteure hinzugezogen 
werden. 
6. Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit der 
RheinEnergie zu prüfen, inwieweit eine langfristige 
Absicherung eines präventiven Angebotes zur Verhinderung 
von Strom-, Gas-, und Wassersperrungen durch ein 
zusätzliches Angebot wie z. B. Stromsparcheck, erfolgen 
kann. 
Die RheinEnergie ist für zielgerichtete Beratungs- und 
Unterstützungsangebote offen. Die (Weiter-) Entwicklung entsprechender 
Angebote sollte im Rahmen eines gemeinsamen Vorgehens (auch 
finanziell) erfolgen. 
Zur Fortsetzung des Stromsparchecks erarbeitet das Umweltdezernat der 
Stadt Köln derzeit eine entsprechende Ratsvorlage, die eine Finanzierung 
bis März 2023 vorsieht. Für einen darüber hinausgehenden Zeitraum sind 
nach aktuellem Stand keine Haushaltsmittel eingeplant.  
Beschluss Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren 
vom 24.03.2022 
Sachstand 
1. Der Ausschuss fordert, die auf Bundesebene geplanten 
Maßnahmen zur Bekämpfung der Energiearmut zügig 
umzusetzen insbesondere durch 
Die Bundesregierung hat angesichts der stark steigenden Energiepreise 
umfassende und unbürokratische Entlastungen auf den Weg gebracht. 
Dazu zählen neben steuerlichen Entlastungen weitere Maßnahmen zur

Sachstand zur Umsetzung: Entlastungen bei der Steigerung der Energiepreise intensivieren 
 
 die Entlastung der Verbraucher*innen von der EEG-
Umlage 
 Gewährung eines Heizkostenzuschusses 
 Erhöhung des Wohngeldes 
 Prüfung einer Entlastung der Verbraucher*innen 
durch die Anwendung der Empfehlungen der EU-
Kommission gegen Energiearmut vom Oktober 2020 
und 2021 
Entlastung und sozialen Unterstützung, die sich mit dem sog. 
Entlastungspaket 2 derzeit im parlamentarischen 
Gesetzgebungsverfahren befinden. 
Die EEG-Umlage für Stromkunden von derzeit 3,72 Cent/kWh fällt zum 
01.07.2022 weg. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll diese 
Absenkung von den Energieversorgern komplett an die Verbraucher 
weitergegeben werden.  
Heizkosten werden bei der Berechnung von Wohngeld grundsätzlich 
nicht berücksichtigt. Die wohngeldrechtlich zu berücksichtigende Miete 
wurde jedoch durch Einführung einer CO²-Pauschale (0,30 Euro/qm) 
erhöht.  
Darüber hinaus wird für Wohngeldbeziehende, die in der Heizperiode 
Oktober 2021 – März 2022 in mindestens einem Monat Wohngeld 
bezogen haben, ein einmaliger Heizkostenzuschuss gewährt. Wer 
alleine wohnt, erhält 270 Euro, ein Zwei-Personen-Haushalt erhält 350 
Euro. Für jede weitere Person im Haushalt werden zusätzlich 70 Euro 
gewährt.  
Den Heizkostenzuschuss sollen alle Berechtigten ohne Antragstellung 
erhalten. Zum berechtigten Personenkreis gehören neben 
Wohngeldbeziehenden auch BaFöG-Beziehende, Geförderte nach dem 
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BaFöG), Beziehende 
von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld. Auszubildende und 
Studierende im BaFöG-Bezug erhalten 230 Euro. 
Die ursprünglich in Höhe von 100 Euro vorgesehene Einmalzahlung für 
Transferleistungsbeziehende wurde auf 200 Euro erhöht.  
2. Der Ausschuss unterstützt die Initiative der Landesregierung 
im Bundesrat 
 eine Entlastung der Verbraucher*innen durch eine – 
zumindest temporäre – Reduzierung der 
Energiesteuern und der Mehrwertsteuer zu prüfen 
Die Stadt Köln hat in der Sitzung des Deutschen Städtetages am 
26.01.2022 die Position des Städtetages unterstützt.  
Hiernach wurde ein Warmmietenmodell in der Wohngeldberechnung 
einschließlich einer Klimakomponente gefordert. Das Warmmietenmodell 
würde sowohl steigende als auch fallende Energiekosten abbilden 
können.

Sachstand zur Umsetzung: Entlastungen bei der Steigerung der Energiepreise intensivieren 
 
 Entwicklung einer dauerhaften und nachhaltigen 
Lösung, die die steigenden Energiekosten auch im 
Wohngeld abbildet 
 für eine weitere Einmalzahlung angesichts der weiter 
steigenden Energiepreise 
 für eine Überprüfung des Energiekostenanteils in 
den Regelsätzen des SGB II und SGB XII  
 den Schutz der Grundversorgung zu verbessern 
3. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung 
 den Beschluss des Sozialausschusses vom 
13.01.2022 „Energiearmut verhindern! 
Schutzbedürftige Verbrauchende unterstützen“ sofort 
umzusetzen 
 dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und 
Senioren vierteljährlich über die Entwicklung des 
Bedarfs an Unterstützungsmaßnahmen zu berichten, 
damit ggf. über weitere Unterstützungsmaßnahmen 
beraten werden kann 
 die Bürger*innen darüber zu informieren, welche 
Unterstützungsmaßnahmen für diejenigen bestehen, 
die noch nicht Transferleistungsempfänger*innen 
sind, aber finanzieller Hilfen zur Existenzsicherung 
bedürfen 
 
 
 insbesondere Studierende, die ein Anrecht auf einen 
Heizkostenzuschuss haben, darüber zu informieren 
und zu unterstützen, diesen Zuschuss zu 
beantragen. 
Zur Umsetzung des Beschlusses vom 13.01.2022 im Einzelnen siehe 
oben. 
 
 
Die Verwaltung wird auf der Grundlage dieser Sachstandsmitteilung über 
die weitere Bedarfsentwicklung im Rahmen einer vierteljährlichen 
Berichterstattung informieren. Die nächsten Berichte erfolgen in den 
Sitzungen 18.08.2022 sowie 17.11.2022. 
 
Die Möglichkeiten finanzieller Hilfen sind in den bestehenden 
Leistungssystemen SGB II und SGB XII von Gesetzgeber und 
Rechtsprechung klar definiert. Finanzielle Leistungen für Menschen 
außerhalb der Sozialleistungssysteme sind kommunal nicht möglich. 
Unterstützungsmaßnahmen für Menschen ohne Leistungsbezug erfolgen 
derzeit auf Bundesebene. 
 
Das Bundeskabinett hat am 02.02.2022 den Heizkostenzuschuss auch für 
Auszubildende und Studierende beschlossen, die BaFöG bzw. Aufstiegs-
BaFöG erhalten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt 
hierüber umfangreiche Informationen bereit unter 
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/2022_heizkostenzuschuss.html   
Der Zuschuss soll von Amts wegen, voraussichtlich durch die Ämter für 
Ausbildungsförderung, gewährt werden. Für Studierende ist dieses Amt in 
der Regel an das Studierendenwerk der Hochschule angegliedert. Auch 
diese halten über die entsprechenden Homepages eine Vielzahl von 
Informationen bereit.

Sachstand zur Umsetzung: Entlastungen bei der Steigerung der Energiepreise intensivieren 
 
Das Amt für Ausbildungsförderung bei der Stadt Köln, angegliedert im 
Jugendamt, ist zuständig für das sog. Schüler-BaFöG. Zur Ausgestaltung 
und Umsetzung der Regelungen werden entsprechende Informationen 
seitens der Bezirksregierung Köln erwartet.

Beratungsverlauf (2)

12.05.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.05.2022 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1496/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
09.05.2022
Erstellt
03.05.2022 13:47