3730/2018
Herstellung eines Gehwegs im Bereich der Kunstfelder Straße in Köln-Dünnwald
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2939 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/4 Vorlagen-Nummer 3730/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 10.12.2018 Herstellung eines Gehwegs im Bereich der Kunstfelder Straße in Köln-Dünnwald hier: Anfrage der SPD-Fraktion und der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen in der Sitzung am 05.11.2018, TOP 7.2.2 In der Sitzung am 05.11.2018 der Bezirksvertretung Mülheim wurde die Verwaltung durch die SPD- Fraktion und die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen um Auskunft zu den nachfolgenden Fragen gebeten. Frage 1: „Wann kann mit der Durchführung und Vollendung des geplanten Fußweges gerechnet werden?“ Frage 2: „Gibt es Möglichkeiten der Beschleunigung bei der Umsetzung (z.B. durch Mithilfe von Eh- renamtler/innen beim Wegschneiden der Büsche)?“ Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1: Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung Mülheim in der Sitzung am 05.12.2016 ein Konzept (Vorla- gen-Nr. 2552/2016 - Verkehrssicherheit auf der Kunstfelder Straße in Köln-Dünnwald) zur Verbesse- rung der Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende im Bereich der Kunstfelder Straße vorgelegt, das durch die Verwaltung hätte kurzfristig umgesetzt werden können. Die Bezirksvertretung Mülheim hat- te das Konzept in der Sitzung einstimmig beschlossen. Die Bezirksvertretung Mülheim hatte nach der Beschlussfassung weiteren Klärungsbedarf geäußert, da von betroffenen Anliegerinnen und Anliegern Bedenken gegen das Konzept geäußert wurden. Die Bezirksvertretung Mülheim hatte daher die Verwaltung um die Aussetzung der Durchführung des Be- schlusses gebeten, bis die Klärung mit den Anliegern erfolgte. In der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 09.07.2018 wurde die Aufhebung des Beschlusses vom 05.12.2016 beschlossen. Die Umgestaltung der Kunstfelder Straße und die damit verbundene Einrichtung eines richt- linienkonformen Gehwegs für zu Fuß Gehende wurden in das Arbeitsprogramm des Amtes für Stra- ßen und Verkehrsentwicklung als priorisierte Maßnahme aufgenommen. Eine Umsetzung der Maßnahme wird mittelfristig möglich sein, da aufgrund der Lage der Kunstfelder Straße im Landschaftsschutzgebiet ein sehr hoher und damit zeitintensiver Planungsaufwand besteht 2 und die Verwaltung derzeit höher priorisierte Maßnahmen bearbeitet. Aus Sicht der Verwaltung ist die Verkehrssicherheit im Bereich der Kunstfelder Straße sowie angren- zender Straßen durch die bereits getroffene Einrichtung einer Tempo-30-Zone grundsätzlich gege- ben. Zu Frage 2: Eine Beschleunigung des Planungsprozesses ist aufgrund des sehr hohen und zeitintensiven Pla- nungsaufwandes sowie der derzeit durch die Verwaltung zu bearbeitenden höher priorisierten Maß- nahmen nicht möglich. Allerdings könnte die Situation durch die Mithilfe von Bürgerinnen und Bürgern unabhängig von der Planung verbessert werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3730/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 20.11.2018
- Erstellt
- 13.11.2018 10:02