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AN/1252/2024

Vorbereitung der Haushaltsplanberatungen

Die Linke. Anfrage nach § 4 12.09.2024

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 12.11.2024, TOP 4.1

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

2387 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Ausschussvorsitzenden 
Dr. Gerrit Krupp 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 12.09.2024 
AN/1252/2024 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Finanzausschuss 23.09.2024 
 
Vorbereitung der Haushaltsplanberatungen 
Sehr geehrte Frau Reker, 
Sehr geehrter Herr Dr. Krupp, 
Die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung 
der Sitzung des Finanzausschusses am 23.9.2024 zu setzen: 
Oberbürgermeisterin Reker hat den Fraktionen mitgeteilt, dass der Haushaltsplanentwurf 2025/26 
am 14. November eingebracht werden soll. Die Verabschiedung des Haushalts ist für den 13. 
Februar 2025 terminiert.  
 
Wir haben folgende Fragen:  
 
1. Bei vergangenen Haushaltsberatungen wurde die Liste der „Transparenten Darstellung“ von 
Mittelflüssen an soziale Träger aus den Teilplänen oft sehr verspätet den Fraktionen zur 
Verfügung gestellt. Plant die Verwaltung mit der Einbringung des Haushaltes auch die 
Überstellung der Transparenten Darstellung an die Fraktionen? Wenn nein, warum nicht? 
 
2. Wie ist der Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 7.12.2023 zur Umsetzung des 
Strukturförderfonds 2024? Siehe auch Anfrage AN/0970/2024 und offenen Antworten Ds. 
2063/2024 von der letzten Ratssitzung?  
 
3. Ob, wie und in welcher Höhe plant die Verwaltung die Personalkostensteigerung für die 
freien Träger für 2023, 2024, aber auch für 2025/26, die teilweise über die 
Strukturförderfonds 2023 und 2024 ausgeglichen wurden, in den kommenden Haushalt zu 
integrieren?

4. Falls der Rat mit seinem Budget-Recht die Einnahmen verbessern will, zum Beispiel eine 
Erhöhung von Gewerbesteuer und Grundsteuer, bis wann muss der Rat spätestens 
beschließen, damit die Steuern 2025 wirksam werden?  
 
5. Kann die Verwaltung bitte transparent darstellen, wie die Einnahmen bei Erhöhung von 
Gewerbesteuer und Grundsteuer konkret aussehen? Bitte in 10 Punkt Schritten von den 
Hebesätzen und die mögliche Wirksamkeit für die Jahre 2025 bis 2027.  
 
gez.  
Michael Weisenstein  
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

12.11.2024 Finanzausschuss
TOP 4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1252/2024
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
12.09.2024
Erstellt
12.09.2024 11:21