1842/2018
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirk Lindenthal
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
1768 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/576 Vorlagen-Nummer 1842/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.07.2018 Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirk Lindenthal AN/0808/2018 Inwieweit entsprechen "Dixi-Klos" auf den Wochenmarktplätzen des Stadtbezirks den gesetzlichen Hygiene-Vorschriften für den Handel mit Lebensmitteln? Begründung: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirk Lindenthal: Inwieweit entspricht das angewiesen sein der Marktbeschicker/innen auf sogenannte „Dixi- Klos“ auf den Wochenmarktplätzen des Stadtbezirks den gesetzlichen Hygiene-Vorschriften für den Handel mit Lebensmitteln? Stellungnahme der Verwaltung: Das Umwelt-und Verbraucherschutzamt nimmt aus lebensmittelrechtlicher Sicht wie folgt Stellung: Gesetzliche Hygienevorschriften für ortsveränderliche und/oder nicht ständige Betriebsstätten (wie Verkaufszelte, Marktstände und mobile Verkaufsfahrzeuge) ergeben sich aus der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Anhang II, Kapitel III. Demnach gilt erforderlichenfalls folgendes: „Es müssen geeignete Vorrichtungen (einschließlich Vorrichtungen zum hygienischen Waschen und Trocknen der Hände [.…]) zur Verfügung stehen, damit eine angemessene persönliche Hygiene ge- währleistet ist.“ Diese Anforderung gilt allerdings für die ortsveränderliche Betriebsstätte als solche und kann nicht auf die Beschaffenheit einer öffentlichen Toilette ausgeweitet werden. Erfahrungsgemäß nutzen die Marktbeschicker die Toiletten von ortsnahen Geschäften bzw. Gastronomien. Das Aufstellen der Dixi-Klos auf den Wochenmarktplätzen hat 236, Marktverwaltung, veranlasst.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1842/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 23.08.2018
- Erstellt
- 30.05.2018 14:12