Mandari Insight

1842/2018

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirk Lindenthal

Beantwortung einer Anfrage (BV) 23.08.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 24.09.2018, TOP 7.1.5

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

1768 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/576 
 
Vorlagen-Nummer 
 1842/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.07.2018 
 
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirk Lindenthal AN/0808/2018 
Inwieweit entsprechen "Dixi-Klos" auf den Wochenmarktplätzen des Stadtbezirks den  
gesetzlichen Hygiene-Vorschriften für den Handel mit Lebensmitteln? 
 
Begründung:  
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirk Lindenthal:  
Inwieweit entspricht das angewiesen sein der Marktbeschicker/innen auf sogenannte „Dixi-
Klos“ auf den Wochenmarktplätzen des Stadtbezirks den gesetzlichen Hygiene-Vorschriften 
für den Handel mit Lebensmitteln?  
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Das Umwelt-und Verbraucherschutzamt nimmt aus lebensmittelrechtlicher Sicht wie folgt Stellung:  
 
Gesetzliche Hygienevorschriften für ortsveränderliche und/oder nicht ständige Betriebsstätten (wie 
Verkaufszelte, Marktstände und mobile Verkaufsfahrzeuge) ergeben sich aus der Verordnung (EG) 
Nr. 852/2004 Anhang II, Kapitel III.  
 
Demnach gilt erforderlichenfalls folgendes:  
 
„Es müssen geeignete Vorrichtungen (einschließlich Vorrichtungen zum hygienischen Waschen und 
Trocknen der Hände [.…]) zur Verfügung stehen, damit eine angemessene persönliche Hygiene ge-
währleistet ist.“  
 
Diese Anforderung gilt allerdings für die ortsveränderliche Betriebsstätte als solche und kann nicht auf 
die Beschaffenheit einer öffentlichen Toilette ausgeweitet werden. Erfahrungsgemäß nutzen die 
Marktbeschicker die Toiletten von ortsnahen Geschäften bzw. Gastronomien.  
 
Das Aufstellen der Dixi-Klos auf den Wochenmarktplätzen hat 236, Marktverwaltung, veranlasst.

Beratungsverlauf (1)

24.09.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 7.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1842/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
23.08.2018
Erstellt
30.05.2018 14:12