APS/075/2025
Bauvoranfrage Grafenberger Allee 107a – Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage im Grundstücksinnenbereich
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Lageplan II
56 Zeichen
ker Ü nn | aD N > a 9 Ne \ Ser S \> nu | SS ni N 5
Bebauungsplan Überschreitung Baufenster Garage
192 Zeichen
kubatur quartiersgar m 1:500 age im b-plan u we bestandsergänzung grafenberger allee 107 1 Legende: Überschreitung TG gegenüber B-Plan Ller+ B% a = bauvoranfrage | düsseldorf, 07.04.2025
Luftbild
108 Zeichen
Düsseldorf Landeshauptstadt Düsseldorf Maßstab 1 : 500 Vermessungs- und Katasteramt erstellt am: 20.05.2025
Beschlussvorlage
5517 Zeichen
APS/075/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Grafenberger Allee 107a – Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage im Grundstücksinnenbereich Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 25.06.2025 Entscheidung Bezirksvertretung 2 01.07.2025 Anhörung Beschlussdarstellung: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiung. Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der Art der Nutzung, von der festgesetzten Bautiefe sowie für das Überschreiten der festgesetzten Flächen für Garagen. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5677/42. Dieser setzt eine private Grünfläche sowie Baugrenzen für eine zweigeschossige Tiefgarage fest. Geplant ist die Errichtung eines IV -geschossigen Mehrfamilienhauses mit 17 Wohneinheiten und einer Tiefgarage im Blockinnenbereich zwischen Grafenberger Allee, Neander-, Hermann- und Ackerstraße. Dieses soll als schm aler Riegel parallel zur straßenseitigen, bestehenden Bebauung im Hinterhof auf einer 1000 m² großen Tiefgarage errichtet werden. Der Bebauungsplan setzt unter anderem für das Vorhabengrundstück eine private Grünfläche fest. Tatsächlich ist der Bereich j edoch im Bestand mit einer I - geschossigen Garagenanlage (derzeit insgesamt 46 PKW -Stellplätzen) bebaut. Die Seite 2 Garagen sind bereits vor Aufstellung des geltenden Bebauungsplans genehmigt und errichtet worden. Für das Bauvorhaben sind drei Befreiungen erforderlich. Im Bereich der privaten Grünfläche ist die Bebauung durch ein Mehrfamilienhaus zur Wohnnutzung vorgesehen. Hier ist eine Befreiung von der Art der Nutzung erforderlich. Die Hälfte der Wohnungen, die errichtet werden sollen, sind für den geförderten Wohnungsbau vorgesehen. Es sind zudem Befreiungen von der festgesetzten Bautiefe und von der festgesetzten Fläche für Garagen erforderlich. Die geplante Tiefgarage liegt geringfügig außerhalb der im Bebauungsplan eingezeichneten Baufenster für unterird ische Garagen. Die Überschreitung beträgt 1,00 m bis 2,15 m. Aufgrund des Bauvolumens von mehr als 7000 m³, der Grundstücksfläche von mehr als 1000 m² und der Beurteilung nach § 201a BauGB fällt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen in die Zustä ndigkeit des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung. Begründung: Das Vorhaben dient der Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnraum in einem Quartier mit angespanntem Wohnungsmarkt. Gemäß dem Düsseldorfer Baulandmodell werden 50% der Wohnungen gefördert. Die genaue Lage der Wohnungen ist Teil des weiteren Genehmigungsverfahrens. Hinsichtlich der Grünbilanz ist die Fläche derzeit zu 100% versiegelt. Durch das Vorhaben wird die vollständige Entsiegelung des Grundstücks aufgehoben. Mit Ausnahme der neuen Zuwegung wird eine versickerungsfähige Fläche geschaffen. Mit Pflanzungen von Bodendecken, Kleingehölzen und Solitärbäumen wird für den Innenhof das Mikro -Klima positiv verändert und zu mehr Biodiversität beigetragen. Von oberirdischen Stellplätze n wird bewusst abgesehen. Das Flachdach der neuen Bebauung soll intensiv begrünt werden. Die Garage liegt geringfügig außerhalb des festgesetzten Baufensters für unterirdische Garagen. Die Tiefgarage wird in den Ausdehnungen weiter, da zum einen auf die Z weigeschossigkeit verzichtet werden soll und nicht noch tiefer in den Boden eingegriffen werden soll. Zudem werden zusätzlich zu den notwendigen Stellplätzen im Sinne einer Quartiersgarage solche für die Nachbarschaft angeboten. Gleichzeitig wird eine Ents iegelung des heute vollflächig versiegelten Grundstücks erreicht. Südlich angrenzend befindet sich die Wohnbebauung „Ackerlofts“ im Hinterhof des Grundstückes Ackerstr. 144. Daher ist es sinnvoll, auch im Hinterhof der Grafenberger Allee 107 die Flächen hier ebenfalls einer Wohnbebauung zu Verfügung zu stellen. Die geplante Quotierung gem. Baulandmodell beträgt 50 % und beinhaltet gefördertes Wohnen (Gesamtwohnfläche 1.290 m², gefördert 645 m²). Um die erforderliche Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB erteilen und als Teil der öffentlichen Belange das Baulandmodell umsetzen zu können, wird die Verwaltung eine Nebenbestimmung in den Vorbescheid aufnehmen, wonach die Antragstellerin verpflichtet ist, v or Einreichung eines Bauantrages einen Vertrag mit der Stadt zu schließen, der den Bau und die Vermietung von 645 qm gefördertem Seite 3 Mietwohnungsbau hat. Die Herstellung des geförderten Wohnungsbaus wird durch einen Vertrag mit dem Stadtplanungsamt abgesichert. Die Verwaltung hat daher gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiung keine Bedenken. Nachrichtlich: Für das Bauvorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden. Die erforderlichen 17 PKW Stellplätze werden für das bestehende stra ßenseitige Gebäude und den geplanten Neubau im Innenhof nachgewiesen. Darüber hinaus werden dem Quartier weitere 12 PKW Stellplätze in der Tiefgarage zur Verfügung gestellt. Anlagen: Katasterplan Luftbild Schrägluftbild Luftbild II Lageplan I Bebauungsplan Lageplan II Grundriss Untergeschoss Grundrisse Systemschnitt Schnitt Bestandspläne Bebauungsplan Überschreitung Baufenster Garage
Luftbild II
81 Zeichen
bestandsergänzung grafenberger allee 107 = | bauvoranfrage düsseldorf, 07.04.2025
Schrägluftbild
77 Zeichen
bestandsergänzung grafenberger allee 107 bauvoranfrage düsseldorf, 07.04.2025
Lageplan I
117 Zeichen
{=}
S
{=}
kr)
-
E
ec
u
2
©
on
S
bauvoranfrage
düsseldorf, 07.04.2025
&|
bestandsergänzung grafenberger allee 107
Systemschnitt
374 Zeichen
systemschnitt a-a m 1:500 bestandsergänzung grafenberger allee 107 grafenberger ällee +» + 59.70 FIRST N +54.70 TRAUFE +39.00 X j IN, bestandsgebäude grafenberger allee 107 16.20 —— —— +53.65 Ü.NHN V 42.16° grundstücksgrenze __. . bauvoranfrage düsseldorf, 07.04.2025 grundstücksgrenze__._ .-_—_ -_—_ .-—_ .-—.- nachbarbebauung ackerstraße 144 13.70 11 1/
Bestandspläne
262 Zeichen
bestandspläne vorderhaus m 1:200 durchfahrt: 2.50x2.25m (bxh) Be NT TÜRE HET BA > - N = ‚scunitt: ABl |“ grundriss untergeschoss, & straßenansicht schnitt a-b ebene der durchfahrt bestandsergänzung grafenberger allee 107 bauvoranfrage düsseldorf, 07.04.2025
Katasterplan
49 Zeichen
Düsseldorf Nähe trifft Freiheit | ER ’ ee, .- —
Bebauungsplan
145 Zeichen
plangebiet im bebauungsplan m 1:1000 b-plan nr. 567742 nr \ ei bestandsergänzung grafenberger allee 107 bauvoranfrage | düsseldorf, 07.04.2025
Schnitt
458 Zeichen
schnitt a-a m 1:200 + 59.70 FIRST +54.70 TRAUFE , +53.65 Ü.NHN, | ’ N NN N 2 EHRE BR 3.08 U U u Ss R R zu BE Fi — R Br zu Br EEE " durchfahrt: 8 \ 439.65 Mh 2.50x2.25m (bxh) “* +39.00 . } — ’ 2. (untergeschoss) 2.50x2.25 | % > Ä | | i | IR, | | (kellergeschoss) “ ! CN | TE ee ee u a = | estandsgebäude i bestandsgebäud „ 5 grafenberger allee 107 neubau x E] E] 3 3 E E 5 B a on bestandsergänzung grafenberger allee 107 bauvoranfrage düsseldorf, 07.04.2025
Grundriss Untergeschoss
121 Zeichen
untergeschoss m 1:500 bestandsergänzung grafenberger allee 107 | keller+ technik bauvoranfrage düsseldorf, 07.04.2025
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Empfehlung abweichend beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- APS/075/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 06.06.2025
- Erstellt
- 27.05.2025 09:50