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APS/075/2025

Bauvoranfrage Grafenberger Allee 107a – Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage im Grundstücksinnenbereich

Beschlussvorlage 06.06.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung, Sitzung am 07.07.2025, TOP 8

Lageplan II

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Bebauungsplan Überschreitung Baufenster Garage

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Beschlussvorlage

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Lageplan I

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Systemschnitt

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Bestandspläne

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Grundrisse

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Katasterplan

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Bebauungsplan

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Schnitt

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Grundriss Untergeschoss

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Lageplan II

56 Zeichen

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Bebauungsplan Überschreitung Baufenster Garage

192 Zeichen

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bestandsergänzung grafenberger allee 107

1 Legende:
Überschreitung TG gegenüber B-Plan

Ller+ B%
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= bauvoranfrage |
düsseldorf, 07.04.2025

Luftbild

108 Zeichen

Düsseldorf

Landeshauptstadt Düsseldorf Maßstab 1 : 500
Vermessungs- und Katasteramt erstellt am: 20.05.2025

Beschlussvorlage

5517 Zeichen

APS/075/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Bauvoranfrage Grafenberger Allee 107a – Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 
Tiefgarage im Grundstücksinnenbereich 
Fachbereich: 
63 - Bauaufsichtsamt     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordnete Cornelia Zuschke      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Ausschuss für Planung und 
Stadtentwicklung 25.06.2025 Entscheidung 
Bezirksvertretung 2 01.07.2025 Anhörung 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Genehmigung der 
erforderlichen Befreiung. 
 
Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der Art der Nutzung, von der festgesetzten 
Bautiefe sowie für das Überschreiten der festgesetzten Flächen für Garagen. 
 
 
Sachdarstellung: 
 
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten 
Bebauungsplans Nr. 5677/42. Dieser setzt eine private Grünfläche sowie Baugrenzen 
für eine zweigeschossige Tiefgarage fest. 
 
Geplant ist die Errichtung eines IV -geschossigen Mehrfamilienhauses mit 17 
Wohneinheiten und einer Tiefgarage im Blockinnenbereich zwischen Grafenberger 
Allee, Neander-, Hermann- und Ackerstraße. Dieses soll als schm aler Riegel parallel 
zur straßenseitigen, bestehenden Bebauung im Hinterhof auf einer 1000 m² großen 
Tiefgarage errichtet werden. 
  
Der Bebauungsplan setzt unter anderem für das Vorhabengrundstück eine private 
Grünfläche fest. Tatsächlich ist der Bereich j edoch im Bestand mit einer I -
geschossigen Garagenanlage (derzeit insgesamt 46 PKW -Stellplätzen) bebaut. Die

Seite 2 
Garagen sind bereits vor Aufstellung des geltenden Bebauungsplans genehmigt und 
errichtet worden. 
  
Für das Bauvorhaben sind drei Befreiungen erforderlich. 
Im Bereich der privaten Grünfläche ist die Bebauung durch ein Mehrfamilienhaus zur 
Wohnnutzung vorgesehen. Hier ist eine Befreiung von der Art der Nutzung 
erforderlich. Die Hälfte der Wohnungen, die errichtet werden sollen, sind für den 
geförderten Wohnungsbau vorgesehen. 
 
Es sind zudem Befreiungen von der festgesetzten Bautiefe und von der festgesetzten 
Fläche für Garagen erforderlich. 
  
Die geplante Tiefgarage liegt geringfügig außerhalb der im Bebauungsplan 
eingezeichneten Baufenster für unterird ische Garagen. Die Überschreitung beträgt 
1,00 m bis 2,15 m. 
  
Aufgrund des Bauvolumens von mehr als 7000 m³, der Grundstücksfläche von mehr 
als 1000 m² und der Beurteilung nach § 201a BauGB fällt die Genehmigung der 
erforderlichen Befreiungen in die Zustä ndigkeit des Ausschusses für Planung und 
Stadtentwicklung. 
 
 
Begründung: 
 
Das Vorhaben dient der Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnraum in einem 
Quartier mit angespanntem Wohnungsmarkt. Gemäß dem Düsseldorfer 
Baulandmodell werden 50% der Wohnungen  gefördert. Die genaue Lage der 
Wohnungen ist Teil des weiteren Genehmigungsverfahrens. 
 
Hinsichtlich der Grünbilanz ist die Fläche derzeit zu 100% versiegelt. Durch das 
Vorhaben wird die vollständige Entsiegelung des Grundstücks aufgehoben. 
Mit Ausnahme der neuen Zuwegung wird eine versickerungsfähige Fläche geschaffen. 
Mit Pflanzungen von Bodendecken, Kleingehölzen und Solitärbäumen wird für den 
Innenhof das Mikro -Klima positiv verändert und zu mehr Biodiversität beigetragen. 
Von oberirdischen Stellplätze n wird bewusst abgesehen. Das Flachdach der neuen 
Bebauung soll intensiv begrünt werden. 
 
Die Garage liegt geringfügig außerhalb des festgesetzten Baufensters für 
unterirdische Garagen. Die Tiefgarage wird in den Ausdehnungen weiter, da zum 
einen auf die Z weigeschossigkeit verzichtet werden soll und nicht noch tiefer in den 
Boden eingegriffen werden soll. Zudem werden zusätzlich zu den notwendigen 
Stellplätzen im Sinne einer Quartiersgarage solche für die Nachbarschaft angeboten. 
Gleichzeitig wird eine Ents iegelung des heute vollflächig versiegelten Grundstücks 
erreicht. 
 
Südlich angrenzend befindet sich die Wohnbebauung „Ackerlofts“ im Hinterhof des 
Grundstückes Ackerstr. 144. Daher ist es sinnvoll, auch im Hinterhof der 
Grafenberger Allee 107 die Flächen hier ebenfalls einer Wohnbebauung zu Verfügung 
zu stellen. 
 
Die geplante Quotierung gem. Baulandmodell beträgt 50 % und beinhaltet 
gefördertes Wohnen (Gesamtwohnfläche 1.290 m², gefördert 645 m²).  
 
Um die erforderliche Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB erteilen und als Teil der 
öffentlichen Belange das Baulandmodell umsetzen zu können, wird die Verwaltung 
eine Nebenbestimmung in den Vorbescheid aufnehmen, wonach die Antragstellerin 
verpflichtet ist, v or Einreichung eines Bauantrages einen Vertrag mit der Stadt zu 
schließen, der den Bau und die Vermietung von 645 qm gefördertem

Seite 3 
Mietwohnungsbau hat. Die Herstellung des geförderten Wohnungsbaus wird durch 
einen Vertrag mit dem Stadtplanungsamt abgesichert. 
  
Die Verwaltung hat daher gegen die Erteilung der erforderlichen Befreiung keine 
Bedenken. 
 
 
Nachrichtlich: 
 
Für das Bauvorhaben müssen keine satzungsgeschützten Bäume gefällt werden. 
 
Die erforderlichen 17 PKW Stellplätze werden für das bestehende stra ßenseitige 
Gebäude und den geplanten Neubau im Innenhof nachgewiesen. Darüber hinaus 
werden dem Quartier weitere 12 PKW Stellplätze in der Tiefgarage zur Verfügung 
gestellt. 
 
 
Anlagen: 
Katasterplan 
Luftbild 
Schrägluftbild 
Luftbild II 
Lageplan I 
Bebauungsplan 
Lageplan II 
Grundriss Untergeschoss 
Grundrisse 
Systemschnitt 
Schnitt 
Bestandspläne 
Bebauungsplan Überschreitung Baufenster Garage

Luftbild II

81 Zeichen

bestandsergänzung grafenberger allee 107 = | bauvoranfrage
düsseldorf, 07.04.2025

Schrägluftbild

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bestandsergänzung grafenberger allee 107 bauvoranfrage
düsseldorf, 07.04.2025

Lageplan I

117 Zeichen

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bauvoranfrage
düsseldorf, 07.04.2025

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bestandsergänzung grafenberger allee 107

Systemschnitt

374 Zeichen

systemschnitt a-a m 1:500

bestandsergänzung grafenberger allee 107

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bauvoranfrage
düsseldorf, 07.04.2025

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nachbarbebauung
ackerstraße 144

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Bestandspläne

262 Zeichen

bestandspläne vorderhaus m 1:200

durchfahrt:
2.50x2.25m (bxh)

Be NT TÜRE HET BA >  - N = ‚scunitt: ABl |“
grundriss untergeschoss, & straßenansicht schnitt a-b
ebene der durchfahrt

bestandsergänzung grafenberger allee 107 bauvoranfrage

düsseldorf, 07.04.2025

Katasterplan

49 Zeichen

Düsseldorf
Nähe trifft Freiheit

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Bebauungsplan

145 Zeichen

plangebiet im bebauungsplan m 1:1000
b-plan nr. 567742

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bestandsergänzung grafenberger allee 107

bauvoranfrage |
düsseldorf, 07.04.2025

Schnitt

458 Zeichen

schnitt a-a m 1:200

+ 59.70 FIRST
+54.70 TRAUFE
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bestandsergänzung grafenberger allee 107 bauvoranfrage

düsseldorf, 07.04.2025

Grundriss Untergeschoss

121 Zeichen

untergeschoss m 1:500

bestandsergänzung grafenberger allee 107

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keller+
technik

bauvoranfrage
düsseldorf, 07.04.2025

Beratungsverlauf (2)

01.07.2025 Bezirksvertretung 2
TOP 4.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung abweichend beschlossen

Zur Sitzung
07.07.2025 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
APS/075/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
06.06.2025
Erstellt
27.05.2025 09:50