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2329/2024

Öffentlichkeitsbeteiligung zur Erstellung einer Bewegungsstation in Lindweiler

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 07.08.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 29.08.2024, TOP 9.1.4

Anlage 2 Beteiligungskonzept Bewegungsstation Lindweiler

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 Beteiligungskonzept Bewegungsstation Lindweiler

5283 Zeichen

1 von 3 
Beteiligungskonzept  
Bewegungsstation Lindweiler  
Stand: 27.07.2024  
Das vorliegende Konzept dient als Entscheidungsgrundlage über die Durchführung und 
grundsätzliche Ausgestaltung einer Öffentlichkeitsbeteiligung. Die einzelnen Umsetzungsschritte 
werden auf dieser Basis weiter konkretisiert. 
I. Grundlagen 
Kontext 
Die Bezirksvertretung Chorweiler (BV 6) hat in ihrer Sitzung am 06.06.2023 entschieden, dass 
75.000,00 € der Stadtverschönerungsmittel für die Errichtung einer Bewegungsstation in Lindweiler, 
verwendet werden sollen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt (2710/2023). Der Standort 
der Bewegungsstation liegt in der Grünanlage am Erbacher Weg in Richtung des Chorweiler 
Zubringers. Die Station wird das bereits bestehende Sportangebot eines Basketballplatzes erweitern. 
Gestaltungsspielraum (ggf. rechtliche Rahmenbedingungen) 
Der Standort sowie das Gesamtbudget für die Errichtung der Bewegungsstation sind durch den 
Auftrag der BV 6 bereits festgelegt. Um das Gesamtbudget bestmöglich auszuschöpfen, hat die 
Verwaltung bereits eine Vorauswahl für mögliche Sportgeräte getroffen, die an dem genannten 
Standort aufgestellt werden können. Die Gerätevorauswahl deckt alle Bewegungsformen, wie Kraft, 
Koordination und Mobilisation ab. Alle Geräte sind für Personen geeignet, die mindestens 1,40 m groß 
sind. Die Teilnehmenden können Hinweise geben, zu welchem Ziel sie gerne an der 
Bewegungsstation trainieren und welche Geräte sie für ihr Training nutzen möchten. Darüber hinaus 
können sie der Verwaltung wichtige Hinweise für die weitere Planung vor Ort geben sowie einen 
möglichen Namen für die zukünftige Bewegungsstation vorschlagen. Die Rahmenbedingungen für die 
Namensvergebung sind der Bezug zum Sport und der Bewegung und das Erkennungsmerkmal des 
Ortes. 
Umsetzungsbedingungen 
Für das Vorhaben steht eine Person beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen zur Verfügung. 
Insgesamt steht für die Öffentlichkeitsbeteiligung ein Budget in Höhe von 1.500 Euro zur Verfügung. 
Die Finanzierung erfolgt auch über die Stadtverschönerungsmittel. 
II. Inhalte, Beteiligungsstufe und Zielgruppen 
Beteiligungsziele 
Die Kölner*innen, die um das Planungsgebiet in Lindweiler herum leben und/oder Sport treiben, 
verfügen über Kenntnisse und Erfahrungen, die für die weitere Planung der Bewegungsstation 
wertvoll sind. Zudem kann durch die Einbeziehung der Zielgruppen vor Ort eine hohe Akzeptanz für 
die Errichtung der Bewegungsstation erreicht werden. Schließlich können potenzielle Nutzer*innen der 
Bewegungsstation über die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Nutzung des Angebots motiviert werden und 
so ein nachhaltig genutztes Angebot für die Menschen vor Ort geschaffen werden.

2 von 3 
Beteiligungsstufe 
Anhörung/Beratung: Die Öffentlichkeit wird eingeladen, sich zu dem Vorhaben zu äußern. 
Zielgruppen 
Im Fokus der Öffentlichkeitsbeteiligung stehen die potenziellen Nutzenden der zukünftigen 
Bewegungsstation. Dies sind u.a. diejenigen Kölner*innen, die im Planungsgebiet bereits Sport 
treiben. Die Sporttreibenden  stehen dem Vorhaben voraussichtlich positiv gegenüber, da das 
Sportangebot vor Ort erweitert wird. Aus diesem Grund steht voraussichtlich auch ein Teil der 
Anwohner*innen  dem Angebot grundsätzlich positiv gegenüber. Gleichzeitig steht ein Teil der 
Anwohner*innen dem Vorhaben voraussichtlich kritisch gegenüber, da eine Grünfläche verändert und 
ggf. mehr Sporttreibende in das Planungsgebiet ziehen wird.  
Auch die Sportverbände in der Nähe Sportclub Lindweiler e.V. und Bunte Kinderliga  könnten dem 
Vorhaben kritisch gegenüberstehen, da mit der Bewegungsstation ein konkurrierendes Sportangebot 
entsteht und dafür eine Freifläche neben dem bestehenden Bolzplatz genutzt wird. Andererseits 
erhalten diese Zielgruppen durch die Erweiterung des Angebots mehr Möglichkeiten, vor Ort Sport zu 
treiben, sodass Mitglieder der Vereine sowie Anwohner*innen dem Vorhaben auch positiv 
gegenüberstehen könnten. 
III. Ablauf der Beteiligung, Methoden und 
Kommunikationsmaßnahmen 
Die Öffentlichkeitsbeteiligung umfasst einen zweiwöchigen Online-Dialog  sowie eine analoge 
Beteiligung. Dazu wird im Planungsgebiet ein Briefkasten aufgestellt, der mit Flyern inklusive 
Rückmeldemöglichkeit bestückt wird. Zusätzlich werden Postwurfsendungen  an die Haushalte in der 
Umgebung des Planungsgebiets verteilt. Eine zeitliche Übersicht, die auch die 
Kommunikationsmaßnahmen beinhaltet, ist dem nachfolgend dargestellten Zeitstrahl zu entnehmen:

3 von 3 
IV. Evaluation 
Die Evaluation soll eine hilfreiche Untersuchung und Bewertung der Öffentlichkeitsbeteiligung und 
ihrer Formate sein. Ziel ist es, eine noch laufende Öffentlichkeitsbeteiligung zu verbessern, aus einer 
abgeschlossenen Öffentlichkeitsbeteiligung für zukünftige Verfahren zu lernen und generell die 
Beteiligungskultur in Köln zu professionalisieren und zu verbessern. 
Grundlage der Evaluation sind die vom Rat der Stadt beschlossenen Qualitätsstandards für gute 
Öffentlichkeitsbeteiligung.  
 
Die Leitfrage lautet: Inwieweit wurden bei Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der 
Öffentlichkeitsbeteiligung die Qualitätsstandards eingehalten bzw. erreicht? 
Auf eine darüber hinaus gehende Evaluation wird verzichtet.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1366 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in 
einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das 
Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen.  
Bitte wählen Sie aus: 
- Das Beteiligungskonzept ist beigefügt. 
Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht 
werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? 
Die Öffentlichkeitsbeteiligung verfolgt das Ziel, Bedarfe und Ansprüche der Nutzer*innen an die 
Bewegungsstation vor Ort zu erfahren und die Akzeptanz sowie eine nachhaltige Nutzung des 
Sportangebotes zu stärken. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3530 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/671/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 2329/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Erstellung einer Bewegungsstation in Lindweiler  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung, eine systematische Öffentlich-
keitsbeteiligung zur Errichtung der Bewegungsstation in Lindweiler auf der Grundlage des bei-
gefügten Beteiligungskonzeptes durchzuführen.  
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 29.08.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.500 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Köln hat am 08.09.2022 den weiteren Ausbau der Systematischen Öffent-
lichkeitsbeteiligung beschlossen (2084/2022). In diesem Zusammenhang hat die Bezirksver-
tretung Chorweiler am 18.08.2022 beschlossen, die Leitlinien für die Öffentlichkeitsbeteiligung 
ab dem 01.04.2023 umzusetzen (2088/2022). 
 
Ziel des Ausbaus ist es, einen systematischen Umgang mit Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln 
zu gestalten und die Beteiligungskultur in Köln weiter zu stärken. 
 
Dieser Standort für die Bewegungsstation in Lindweiler wurde mittels einer Standortanalyse 
erarbeitet und bietet optimale Bedingungen für ein neues Bewegungsangebot. Aufgestellt 
werden sollen Fitnessgeräte für ein umfassendes und vielseitiges Trainingsangebot.  
 
Mit Hilfe der Öffentlichkeitsbeteiligung können die Kenntnisse, Bedarfe und Erwartungen der 
potentiellen Nutzer*innen sichtbar gemacht und eine hohe Akzeptanz seitens der betroffenen 
Bürger*innen erzielt werden.

3 
Den detaillierten Inhalt des Beteiligungsverfahrens sowie den avisierten zeitlichen Ablauf kön-
nen dem Beteiligungskonzept (Anlage 2) entnommen werden. 
 
Die Bezirksvertretung Chorweiler hat für die Umsetzung der Bewegungsstationen in Lindwei-
ler und Esch je 75.000€ aus den Stadtverschönerungsmitteln bereitgestellt. Für die Bewe-
gungsstation in Esch wurden diese im Jahr 2022 (AN/0514/2022) und für die in Lindweiler im 
Jahr 2023 (2710/2023) beschlossen. Die Mittel wurden in das Haushaltsjahr 2024 übertragen. 
Damit die Stadtverschönerungsmittel nicht verfallen wird die Planung und Umsetzung der Be-
wegungsstation in Lindweiler auf 2024 vorgezogen und mit den Mitteln aus Esch umgesetzt.  
 
Die Kosten für die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung in Höhe von 1.500 € werden 
durch die am 04.12.2023 durch den Finanzausschuss freigegebenen Stadtverschönerungs-
mittel finanziert, die im Wege der Ermächtigungsübertragung im Haushaltsjahr 2024 bereitge-
stellt wurden.  
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Beteiligungskonzept Bewegungsstation Lindweiler

Beratungsverlauf (1)

29.08.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2329/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
07.08.2024
Erstellt
26.07.2024 19:16